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Alwin Theobald

CDU 12.07.2023 Sitzungen 17/16

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und draußen im Lande! Ich will die Gelegenheit nutzen und zunächst einmal den Beamtinnen und Beamten in unserem Land ein herzliches Dankeschön sagen - ein Dankeschön für Ihre Sachkenntnis, Ihren Fleiß und Ihre Leistungsbereitschaft, auch unter erhöhten Anforderungen. Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen unserer saarländischen Polizei, in der Justiz, im Justizvollzug und in unserem Rechtswesen insgesamt stehen in einer sich wandelnden Gesellschaft vor immer größeren Herausforderungen, die nicht selten auch die körperliche Unversehrtheit gefährden. Unsere Beamtinnen und Beamten sind Repräsentanten unseres Staates und sollten sich deshalb auch dann, wenn es einmal hart auf hart kommt und sie Opfer eines qualifizierten Dienstunfalles werden, dem besonderen Schutz des Staates und seiner Fürsorgepflicht sicher sein. Wir wollen als Saarland ein guter Arbeitgeber sein und bleiben. Das liegt nicht nur in der Verantwortung der Landesregierung, sondern auch in der Verantwortung unseres Parlamentes. Es ist deshalb richtig, wenn wir hier und heute ein Gesetz in Erster Lesung diskutieren und beschließen, das sich mit der Absicherung unserer Beamtinnen und Beamten bei Dienstunfällen beschäftigt und die Beträge der einmaligen Unfallentschädigung beziehungsweise der einmaligen Entschädigung auf ein wieder angemessenes Maß hebt. Wir vollziehen damit ein Stück weit Schritte, die der Bund und andere Länder bereits gegangen sind. Ich freue mich auf den Austausch und die Anregungen, die sich im zuständigen Ausschuss und aus der Anhörung von Fachverbänden, Gewerkschaften und Experten ergeben werden. Wir als CDU stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung zu. - Vielen Dank (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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