Christina Baltes
Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Theobald. Ich eröffne die Aussprache. ‑ Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Drucksache 17/482 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/482 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/482 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/378. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/378 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU und AfD. Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts (Abänderungsantrag: Drucksache 17/483) (Drucksache 17/373) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, Drucksache 17/373, in seiner 13. Sitzung am 26. April 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf soll die erforderliche Rechtsgrundlage für die Übertragung der Beihilfebearbeitung auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts geschaffen werden. Die Festlegung auf einen Kooperationspartner erfolgt auf Verordnungsebene zugunsten der Postbeamtenkrankenkasse. Die Beihilfebearbeitung soll im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung derart übertragen werden, dass neben der Festsetzung der Beihilfe durch Verwaltungsakt auch eine Vertretung im verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Verfahren erfolgen kann. Die Beihilfeempfänger und ‑ empfängerinnen sollen ihre Beihilfeunterlagen zukünftig digital einreichen können und von einer vereinfachten und beschleunigten Bearbeitung profitieren. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Die SPD hat nach der Anhörung einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich nicht auf das Beihilferecht, sondern auf das Saarländische Besoldungsgesetz bezieht und auch nicht Teil oder Ergebnis der Anhörung war. Als Vorsitzender des Ausschusses für Inneres, Bauen und Sport habe ich gegen dieses Verfahren Bedenken geäußert, die auch in das Protokoll aufgenommen wurden. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich bei Ablehnung durch die CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion mehrheitlich die Annahme des Gesetzes zur Übertragung der Gewährung von Beihilfen im Landesbereich auf eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, Drucksache 17/373, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
