Theis
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die heutige zweite Debatte zum Klimaschutzgesetz findet nach einer intensiven Phase der Anhörungen statt. Ich glaube, ich spreche im Namen aller, die an diesen Sitzungen teilgenommen haben, dass wir dankbar zu sein haben für all die Beiträge in der dreiteiligen Anhörung so zahlreicher wie unterschiedlicher Akteure aus den unterschiedlichsten Bereichen der saarländischen Zivilgesellschaft. Deren Beiträge für das Saarländische Klimaschutzgesetz und auch für das, was danach kommt, fruchtbar zu machen, ist das, was wir denjenigen schulden, die sich mit so viel Mühe, mit so viel Engagement in diesen Anhörungsprozess eingebracht haben. Ich will ihnen im Namen der CDU-Fraktion meinen herzlichen Dank aussprechen. Das waren drei wirklich spannende und gute Termine dieses Parlaments, von sachlicher Debatte geprägt. So wünsche ich mir Parlamentarismus, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat auch gezeigt: Dort, wo die inhaltlichen Beiträge kamen, dort, wo mit Hand angelegt werden sollte bei der konkreten Konzeption, bei den Maßnahmen, bei der Umsetzung, bei Projekten, bei Instrumenten, da ist das Ministerium noch nicht. Denn noch sprechen wir, und das will ich zunächst einmal objektiv darstellen, über einen Rahmen für den saarländischen Klimaschutz, einen Rahmen, der bislang allerdings noch ziemlich leer bleibt. Denn die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, und das ist ihr gutes Recht, ein Gesetz vorzulegen, das ganz bewusst zunächst einmal auf konkrete Maßnahmen verzichtet. Dies bleibt, auch das hat die Mehrheit im Ausschuss immer wieder dargestellt, ja dem Konzept vorbehalten, das daraufhin erarbeitet wird. Doch wer jetzt gehofft hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung die vergangenen 15 Monate tatkräftig genutzt hat, um mit viel Arbeit an der Konzeption so richtig in die Tasten zu greifen und mit eigenen Ideen in der Priorität Klimaschutz Hand anzulegen, nach vorne zu marschieren und die Zeit zu nutzen, der muss mit staunenden Augen auf die vergangenen Monate zurückblicken. Denn auch hier erklärt die Landesregierung: Eigene Inhalte, dafür ist es dann doch noch ein bisschen zu früh. Man habe jetzt erst einmal eine Ausschreibung erarbeitet und veröffentlicht, deren Frist im Übrigen letzte Woche abgelaufen ist, damit eine Agentur, also ein externer Dienstleister, das Konzept der Landesregierung für die saarländische Klimaschutzpolitik erarbeiten möge. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist nicht meine Darstellung, das ist die Sprachregelung, das, was die saarländische Landesregierung kommuniziert hat. Sehr geehrte Frau Ministerin Berg, ich muss gestehen, ich habe mir schon die Augen gerieben, und ich finde es einigermaßen einmalig, dass eine Landesregierung nicht irgendeine Dienstleistung outsourct, sondern die konkrete inhalt- (Abg. Theis (CDU)) liche Arbeit, die Gestaltung von Politik, die Erarbeitung des Konzepts! Das heißt, wir haben die erste Landesregierung, die zu Protokoll gibt, dass sie konzeptlos ist, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Das ist leider Ihre Bilanz der vergangenen Monate. Nun man kann ja sehr wohl der Auffassung sein, dass es besser ist, dass andere als die Landesregierung dieses Konzept erarbeiten. Aber ich habe ehrlich gesagt noch niemanden getroffen, der dann noch verstanden hat, warum man über ein Jahr wartet, um auch nur die Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Diese Frage muss man sich gefallen lassen. Ich habe noch keinen getroffen, der das verstanden hat. Vielleicht gelingt es Ihnen ja heute, uns das zu erklären. Ich werde sehr aufmerksam zuhören, Frau Ministerin, und freue mich auf ihre Darstellung. Dennoch ist es schwierig, heute über ein saarländisches Klimaschutzgesetz zu sprechen. Denn über ein Bild zu sprechen, das in einem Rahmen steckt, das aber bislang nur aus einer weißen Leinwand besteht, von der der Künstler sagt, dass es ein Dritter bemalen soll, das ist einigermaßen schwierig. Deshalb wollen wir unsere heutigen Anträge wieder einbringen, nachdem wir das im Ausschuss - leider ohne Erfolg, mangels Mehrheit, Herr Commerçon - bereits getan haben. Denn unserer Auffassung nach wäre das Saarländische Klimaschutzgesetz - und da komme ich dann auch wieder auf die wirklich gute sachliche Diskussion der Anhörung zurück - eine gute Gelegenheit gewesen, konkrete Instrumente zu entwickeln, materielle Anregungenen aus der Anhörung aufzugreifen. Sie haben in der Tat an der einen oder anderen Stelle Punkte aufgegriffen, die wir auch unterstützen. Unsere Änderungsanträge heute betreffen vor allen Dingen drei Schwerpunkte, die man allesamt unter der Überschrift „Vorbildwirkung der öffentlichen Hand“ subsumieren kann und die wir deshalb auch in Abschnitt 3 des Gesetzentwurfs verorten. Denn an dieser Stelle unterscheiden wir uns in dem, was wir vom Klimaschutzgesetz erwarten. Unser Ansatz war und ist die Frage: Was können wir als Land - als Landesregierung, als Landesverwaltung - in eigener Zuständigkeit tun, um Klimaschutz und Klimaresilienz als gleichwertige Ziele in eigener Verantwortung voranzutreiben? Uns geht es gerade nicht darum, und das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen uns, die Vorgaben der Klimapolitik der Bundesebene und der europäischen Ebene zu duplizieren und damit für Bürger und Unternehmen das Klimaschutzrecht noch komplizierter zu machen. Uns geht es darum, das zu beschreiben und zum Gesetz zu machen, was wir in eigener Verantwortung tun können, nicht Recht sozusagen parallel zu duplizieren. Das ist eine Kritik, die aus meiner Sicht zu Recht von der Industrie- und Handelskammer geübt wurde. Unsere Leitfrage war, und dazu haben wir in der Anhörung einiges gehört, wovon wir lernen können: Was können wir als Land konkret tun, um konkret einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaresilienz als gleichwertige Ziele zu erreichen? Und wir machen drei Vorschläge, die wir Ihnen heute zur Abstimmung stellen. Das Erste ist die konkrete Forderung, die Kommunen in ihrer Arbeit für Klimaschutz und Klimaresilienz besser zu unterstützen. Städte und Gemeinden sind die wesentlichen Akteure und Träger jeder Klimapolitik, die konkret sein will. Gerade bei den notwendigen Anpassungsmaßnahmen an die leider jetzt schon unvermeidbaren Folgen des Klimawandels kommt den Städten und Gemeinden die zentrale Rolle zu. Es geht um den Schutz gegen Hitzeinseln in unseren Innenstädten, um Maßnahmen zur Vermeidung verheerender Folgen von Extremwetterereignissen, die wir ja gestern leider wieder auch in unserem Land haben erleben müssen, Gott sei Dank ohne menschliche Opfer. Es geht um die Begrünung von Innenstadtlagen, aber auch die Gewinnung erneuerbarer Energie durch kommunale Projekte und hochaktuell um die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung und noch mehr die Umsetzung dieser Projekte vor Ort. Klar ist heute, ohne Städte und Gemeinden, die in der Lage sind, diese Aufgaben zu stemmen, wird die saarländische Klimaschutzpolitik ein Papiertiger bleiben. Und dafür braucht es die Unterstützung durch das Land in zweierlei Hinsicht, finanziell und beratend. Das ist, was wir unter unserem ersten Änderungsantrag heute aufschreiben wollen: Wir dürfen die Kommunen nicht alleine lassen beim Klimaschutz, sonst kommen wir keinen Meter weiter, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Gute Vorbilder dafür gibt es genug. Die Energieagentur in Rheinland-Pfalz kann ein Vorbild sein, kann aber auch ein Partner sein. Wir haben auch starke Akteure im Land, die einen saarländischen Beitrag dazu leisten können. Auf die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz hat der BUND in der Anhörung hingewiesen. Deshalb schlagen wir vor, dass wir die gesetzliche Grundlage schaffen für eine Klimaagentur, die dann in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und natürlich in erster Linie mit unserem Nachbarbundesland, aber auch grenzüberschreitend, arbeitet, die Kommunen, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Projekten, bei der Erarbeitung von Konzeptionen (Abg. Theis (CDU)) tatsächlich begleitet. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das ist ein Ergebnis der Anhörung: eine Anmerkung, die aus der Architektenkammer kam. Lassen Sie uns dabei nicht vergessen, auch über den Tellerrand zu schauen. Gerade bei unseren französischen Nachbarn, die bei den Fragen der Klimaresilienz schon viel länger mit Problemen konfrontiert werden, kann man viel lernen. Was in Marseille funktioniert, müssen wir für Macherbach nicht neu erfinden. Gerade beim Klimaschutz müssen wir grenzüberschreitend denken und arbeiten. Dafür wollen wir heute die gesetzliche Grundlage schaffen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Seien wir ehrlich: Mit reinen Empfehlungen an die Kommunen, so wie Sie es aus Angst vor der Konnexität ins Gesetz reinschreiben, wird es nicht ausreichen. Das hat uns nicht nur der Städte- und Gemeindetag oder der Landkreistag, sondern das haben uns alle Akteure gesagt. Wir brauchen klare und verbindliche Regelungen, was die Kommunen leisten sollen, aber auch für die Konnexität, die sie dazu befähigt, das leisten zu können. Ansonsten, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt das Papier geduldig, und das darf es nicht beim Klimaschutz. Deshalb brauchen wir starke Städte und Gemeinden, damit sie starke Partner im Klimaschutz und bei der Klimaresilienz werden. (Beifall von der CDU.) Der zweite Aspekt, auf den ich eingehen will, ist die Förderung der Fotovoltaik auf Landesflächen. Es ist ein sichtbares Zeichen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, das wir beispielsweise auch von der Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal aus der Anhörung mitnehmen. Wir haben nach wie vor ein großes Potenzial bei der Förderung der Fotovoltaik auf Landesflächen, Dächern, Parkplätzen oder Verkehrswegen. Unser Vorschlag ist daher - das haben Sie alle gelesen, deshalb kann ich es abkürzen - all das, was ökologisch und ökonomisch Sinn macht, im Land und für das Land für uns zur Pflicht zu machen. Denn es scheint notwendig zu sein, eine größere Verbindlichkeit dafür vorzugeben, was wir selbstverständlich auch so machen könnten, da gebe ich Ihnen recht. Wenn wir uns anschauen, wie weit andere Länder sind, wie weit andere Länder auch mit einer rechtlichen Verbindlichkeit gekommen sind, dann sehen wir, dass wir davon lernen sollten. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung auch für unseren zweiten Antrag zur Stärkung der Fotovoltaik auf Landesflächen, Verkehrswegen, Parkplätzen oder Dächern. Das können wir besser. Fotovoltaik passt zum Saarland, hier wollen wir weiter voranschreiten. Auch das kann ein Gesetzgeber tun, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Unser dritter Vorschlag, das habe ich bereits an dieser Stelle ausgeführt, ist, die öffentliche Beschaffung zu einem Instrument der Klimapolitik zu machen. Das ist ein zentrales Instrument, das dazu beiträgt, dass wir in der öffentlichen Beschaffung sozusagen ein Konjunkturpaket für klimaneutrale Produkte schaffen, insbesondere im Baubereich. Das ist ein marktwirtschaftliches Instrument, das es beispielsweise im Vereinigten Königreich bereits lange gibt. Baden-Württemberg kennt es, der Bund kennt es, zahlreiche Länder kennen es. Mit dem können wir die Nachfragemacht des Landes für klimafreundliche Produkte einsetzen, einerseits um den tatsächlichen CO -Fußabdruck des Landes zu verringern und andererseits Unternehmen zu stärken. Dazu haben wir beispielsweise von der Handwerkskammer sehr viele positive Rückmeldungen bekommen. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass solche Produkte stärker am Markt Bestand haben. Damit fangen wir bei uns an, schreiben zunächst einmal niemandem etwas Zusätzliches vor, machen uns aber wirklich zum Vorreiter und lösen das Versprechen ein, das die Überschrift des Gesetzes einem anbietet, was aber in dem Inhalt leider nicht vorkommt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb meine Bitte um Unterstützung für diesen Antrag. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss auf ein Thema eingehen, das mit Sicherheit noch angesprochen wird. Es ist in den vergangenen Wochen viel darüber geredet worden, wer wann was nicht gemacht hat. Das ist eine Debatte, das will ich selbstkritisch anmerken, die uns alle nicht voranbringt. Wir werden Ihren Gesetzentwurf heute nicht ablehnen, weil wir denjenigen eine Stimme geben wollen, die auch in der Anhörung gesagt haben: Gut, dass jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt, der Gelegenheit zur Diskussion gibt, aber dieser Gesetzentwurf ist zu unkonkret, er enthält keine wirksamen Instrumente. Da ist sozusagen kein Fleisch am Knochen. Deshalb werden wir ihn heute nicht ablehnen, sondern uns enthalten, weil die Frage, wer wann was nicht gemacht hat, uns nicht voranbringt. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber auch die Chance, dieses Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um gemeinsam etwas konkret voranzubringen, bei uns selbst anzufangen mit der echten Unterstützung unserer Kommunen, mit einer verbindlichen Regelung für Fotovoltaik auf Landesflächen und mit der Verpflichtung zu klimaneutralen Beschaffungen des Landes. Dadurch würden wir aus einem zaghaften Rahmen einen mutigen Schritt in die richtige Richtung machen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung zu unseren Abänderungsanträgen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Abg. Theis (CDU)) (Beifall von der CDU.)
