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Christina Baltes

12.07.2023 Sitzungen 17/16

Vielen Dank für Ihren Wortbeitrag, Herr Theobald. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf Drucksache 17/487. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/487 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/487 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/495. Wer für die Annahme der Drucksache 17/495 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/495 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (Abänderungsantrag: Drucksache 17/482) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 17/378, in seiner 13. Sitzung am 26. April in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung des Kommunalwahlrechts an die aktuelle Rechtsprechung sowie das Bundes- und Europawahlrecht vor. Ziel ist es, die Anwendung der Wahlgesetze im Interesse der Wahlberechtigten zu vereinheitlichen. Der Schwerpunkt der Änderung liegt dabei auf der Neuverteilung der Vorschriften zum Wählerverzeichnis und zum Wahlschein auf das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Ein Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wur- (Abg. Theobald (CDU)) de von der Antragstellerin zurückgezogen. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Drucksache 17/378, in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

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