Plenarprotokoll 18/69
11.07.2024 · 119 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (17)CDU (10)AfD (10)GRÜNE (8)FREIE WÄHLER (7)FDP (6)fraktionslos (1)
. 18 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9879 – an den Ausschuss für Wissenschaft – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Gesundheit Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/9890 –
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
36 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9890 – an Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/9889 –
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
45 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9889 – an den Innenausschuss – federführend – und an den RechtsausÜbungsleiterinnen- und Übungsleiter-Offensive starten – Leistungskurs Sport für Übungsleiter C-Lizenz nutzen Antrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/9902 – 68 Islamismus, Gewalt und Einschüchterung an Schulen in RheinlandPfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD Mehr Hände in der Pflege – Änderung der Fachkraftquote in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/9903 – 104 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Alexander Schweitzer, Ministerpräsident; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Janosch Littig, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin, Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Daniel Stich, Staatssekretär, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Christian Baldauf, CDU, Abg. Jennifer Groß, CDU, Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER; Andy Becht, Staatssekretär. 69. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 11. Juli 2024 Beginn der Sitzung: 9.30 Uhr
Hendrik Hering
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zur 69. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz. Am 12. Juni dieses Jahres ist unser ehemaliger Kollege und Landtagsvizepräsident Hans-Günther Heinz verstorben. Hans-Günther Heinz wurde am 1. Januar 1933 geboren; er hat also als Kind die Schrecken des Nationalsozialismus miterleben müssen, was ihn zu einem überzeugten Demokraten hat werden lassen, der sich sein ganzes Leben für die Bürgerinnen und Bürger des Landes, seiner Heimatregion und die europäische Verständigung eingesetzt hat. Kollege Heinz war von 1979 bis 1983 und von 1987 bis 2001 Mitglied des Landtags und Vizepräsident des Landtags in dieser gesamten Zeit. Ich habe ihn in meiner ersten Wahlperiode auch persönlich im Landtag kennenlernen dürfen. Er war im wahrsten Sinne des Wortes ein kollegialer Kollege, ein zugewandter Kollege, und die Stürme des Lebens, auch des politischen Lebens, die er miterleben durfte, haben ihn zu einem im Inneren wohnenden und gelassenen Menschen werden lassen. Das hat er auch ausgestrahlt in seiner Art und Weise, wie er im Landtag gewirkt hat. Der Landtag wird Hans-Günther Heinz als engagierten Politiker eine ehrende Erinnerung bewahren. Ich darf Sie bitten, sich von den Plätzen zu erhaben. (Alle Anwesenden erheben sich zum Gedenken von ihren Plätzen) Danke. (Alle Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein) Entschuldigt fehlen heute die Kollegen Christian Baldauf, Jennifer Groß und Stephan Wefelscheid. Weiterhin entschuldigt für die heutige Plenarsitzung ist Staatssekretär Andy Becht. Wir dürfen zu Geburtstagen gratulieren. Am 28. Juni ist Michael Hüttner 65 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Gestern hatte Joachim Paul seinen 54. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall der AfD, der FREIEN WÄHLER, vereinzelt bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ebenfalls hatte unsere Kollegin Ellen Demuth gestern Geburtstag und ist 42 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Festlegung der von der Regelung des § 58 Abs. 9a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes abweichenden Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für richterliche Anordnungen von Durchsuchungen zum Zwecke der Abschiebung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9584 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/9899 – Die erste Plenarberatung erfolgte am 12. Juni 2024 mit Aussprache und Ausschussüberweisung an den Rechtsausschuss. Dort wurde die unveränderte Annahme beschlossen. Wer dem Gesetzentwurf in der Zweiten Beratung zustimmt, den darf ich um ein Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmt, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben. – Damit stelle ich fest, dass das Gesetz in Zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden ist. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9707 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/9900 – Die erste Plenarberatung erfolgte am 12. Juni. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Es wurde eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Heiner Illing das Wort.
Heiner Illing SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Selten ist bei der Novellierung eines Gesetzes eine solche Aktualität geboten wie bei dem uns vorliegenden Landesgesetz zur Ausführung der Tiergesundheit. Sie ist da, in unserem Land und in meinem Landkreis: die Schweinepest. Angesichts des Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) diskutieren wir heute die Neufassung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in zweiter Lesung. Das aktuell noch geltende Landestierseuchengesetz von 1986 genügt den aktuellen Anforderungen nicht mehr. Die umfassende Überarbeitung berücksichtigt die veränderten Zuständigkeiten der Behörden und Anpassungen im Bundes- und EU-Recht. Ein zentrales Ziel ist die Angleichung unseres Landesrechts an das neue EU-Tiergesundheitsrecht, um internationale Standards einzuhalten und eine effektive Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Außerdem wird die Kommunalisierung der Zuständigkeiten angegangen, um klare Verantwortlichkeiten und eine optimale Kompetenzverteilung zu sichern. Die Digitalisierung spielt im vorliegenden Gesetzentwurf eine ebenfalls wichtige Rolle. Moderne digitale Lösungen für Datenerfassung und -austausch sind entscheidend für eine schnelle Reaktion auf Tierseuchen. Zusätzlich wird die Erreichbarkeit der Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit verbessert und die Einrichtung jederzeit einsatzbereiter Tierseuchenkrisenzentren sichergestellt. Das Landesuntersuchungsamt wird zur zentralen Stelle ausgebaut, um Expertenwissen zu bündeln und die Überwachung von Tierarzneimitteln zu gewährleisten. All dies haben wir im Ausschuss intensiv und ausführlich beraten. Diese Maßnahmen stärken den Schutz unserer Tiere und Landwirtschaft und machen unser Landesrecht zukunftsfähig. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Ihre Unterstützung dieses enorm wichtigen Vorhabens, gerade und vor allem aufgrund der gegenwärtigen bedrohlichen Lage durch die ASP. Ich danke Ihnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Gies.
Horst Gies CDU
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen schönen guten Morgen! Kollege Heiner Illing hat es schon gesagt, wir sind selten so aktuell mit einem Gesetz gewesen, das länger in der Vorbereitung war. Frau Ministerin, ich möchte zunächst einmal darauf eingehen und mich ganz herzlich bedanken, dass Sie das Angebot gemacht haben, im Ausschuss Einzelheiten zu klären. Sie erinnern sich sicher, dass ich etliche Fragen beim letzten Mal hatte; denn es greifen einige Dinge ineinander. Es geht nicht nur um das Tierseuchengesetz, sondern generell auch um die Tierseuchenkasse und natürlich die Tierkörperbeseitigung. Das sind alles Dinge, die zusammengehören und die wir gemeinsam betrachten müssen. Herr Staatssekretär, es ist schon klar, wir alle stimmen zu, nachdem ich das Angebot bei Ihnen im Haus wahrnehmen durfte und Sie das entsprechend beantworten konnten. Was die Aktualität betrifft, komme ich auch zu einem Thema, das uns alle beschäftigt und jeden Tag mit immer mehr Sorge in die Zukunft schauen lässt. Das ist die ASP, der Kollege hat es gesagt. Dazu möchte und muss ich einen Blick nach Hessen werfen. Ich darf hervorheben, dass es dort explizit ein Tierseuchenzentrum als eine organisatorisch separate Einheit im hessischen Ministerium gibt. Dieses Zentrum wird geleitet vom Staatssekretär und allen relevanten Fachabteilungen. Es gibt eine Task Force der Tierseuchenbekämpfung in Hessen, und es gab schon sofort eine Videokonferenz mit Ministern, Staatssekretären und natürlich den betroffenen Landkreisen. Das ist ein entscheidender Punkt. Wir haben gerade von Herrn Kollegen Illing gehört, dass das Landesuntersuchungsamt dies bei uns machen soll. Frau Ministerin, bei der Bedeutung, die dieses Thema über die Landesgrenzen hinweg hat, gehe ich davon aus, dass Sie das sicherlich ebenfalls aufgreifen werden oder in Teilen vielleicht bereits aufgegriffen haben, sodass auch in Rheinland-Pfalz eine enge Bindung mit den Landkreisen gegeben ist. Wir müssen leider Gottes damit rechnen, dass sich diese Seuche immer mehr ausbreiten wird. Mit großer Sorge betrachten wir dies von allen Seiten, und ich kann Ihnen nur sagen, Sie haben die volle Unterstützung von uns, das entsprechend umzusetzen. Wir müssen im Sinne der Landkreise und letztendlich auch unseres Landes Rheinland-Pfalz erwarten, dass dies zentrale Aufgabe im Ministerium wird und nicht nur beim LUA bleibt. (Beifall der CDU) Ich möchte den beiden Landräten Heiko Sippel und Dorothea Schäfer, die es bisher betrifft und die großartige Arbeit geleistet haben, ganz herzlich danken. Auch das wurde in unserem Gespräch deutlich, Herr Staatssekretär. Wir brauchen jetzt zwingend den Zusammenhalt; denn wir haben erfahren müssen, dass sich die Seuche bei diesen Witterungsbedingungen rasend schnell ausbreitet. Jeden Tag gibt es neue Hiobsbotschaften aus den umliegenden Gebieten. Ich glaube, man darf an der Stelle auch einmal sagen, es ist ganz wichtig, auch die Jägerschaft und alle anderen Akteure einzubinden. Mit Blick auf den anwesenden Kollegen und Bauernpräsidenten Marco Weber ist es natürlich auch wichtig, dass wir jedes Ernteverbot vermeiden können. Frau Ministerin Schmitt, ich glaube, wir müssen uns dieser Bedeutung auch landwirtschaftlich bewusst werden, und ich denke, das sind Sie schon. Ich gehe von einer engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien aus sowie auch mit dem Bauernverband; denn es bleibt nicht nur bei der Schweinepest und den entsprechenden Restriktionen, sondern es geht weiter, wenn die Bauern noch nicht einmal ihre Ernte einbringen dürfen. Ich glaube, das ist eine Dimension, die sich so langsam ausweitet. Ich will an dieser Stelle sagen, wir haben über die Geflügeltierseuchenkasse sprechen dürfen und letztendlich auch über die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Rivenich. Herr Staatssekretär, dazu sagten Sie, entsprechende Untersuchungen werden derzeit durchgeführt. Dazu erwarten wir hoffentlich nach den Sommerferien entsprechende Aussagen; denn, wie gesagt, wir müssen damit rechnen, die ASP macht nicht halt, sondern sie wird weitergehen. Ich möchte an dieser Stelle betonen dürfen, dass auch die Jägerschaft bereit ist – das hat sie gestern beim Parlamentarischen Abend wieder deutlich gemacht – zu unterstützen. Es geht nur gemeinsam. Das ist eine Seuche, die wir bei uns in Rheinland-Pfalz so bisher noch nicht gekannt haben. Ich glaube, gerade diejenigen, die sich in diesen tierseuchenrechtlichen Dingen auskennen und damit beschäftigen, sehen dies ebenso wie wir mit großer Sorge. Mit unserer Unterstützung können sie jederzeit rechnen. Ich freue mich darauf, Entsprechendes zu hören, wie es im Ministerium und in den entsprechenden Ämtern weitergeht. Wir stehen zur Mitarbeit jederzeit bereit und stimmen dem Gesetz zu. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei der FDP) Präsident Hendrik Hering Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Blatzheim-Roegler.
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz war bereits im letzten Plenum Gegenstand der Debatte. Zwischenzeitlich hat der Fachausschuss – in dem Fall der Umweltausschuss – dazu sehr intensiv beraten, wie ich gehört habe. Ich selbst war anwesend im Rechtsausschuss, der beratend dazu debattiert hat. Ich denke, die wesentlichen Punkte sind bereits erläutert worden. Die Dringlichkeit der Novellierung dieses Gesetzes aus den 1980er-Jahren ist gerade vor dem Hintergrund des Ausbruchs von ASP auch in Rheinland-Pfalz dringlicher denn je. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um eine nachhaltige und produktive Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten und wirtschaftliche Verluste für die Betriebe zu minimieren und zu vermeiden, ist die Gesundheit von Nutztieren entscheidend. Dabei spielt die Bekämpfung von Tierseuchen eine wichtige Rolle; denn sie schützt nicht nur die Tierbestände, sondern auch die öffentliche Gesundheit und sichert die Stabilität und Sicherheit der Lebensmittelketten. Insbesondere die kürzlich bekannt gewordenen Fälle Afrikanischer Schweinepest, zuerst im Landkreis Groß-Gerau in Hessen und nun auch bei uns in Rheinland-Pfalz im Landkreis Alzey-Worms, zeigen die Notwendigkeit eines Tiergesundheitsgesetzes auf Landesebene, das Zuständigkeiten eindeutig festschreibt und auf der Höhe der Zeit ist. Eine Modernisierung dieses Gesetzes ist somit absolut notwendig. Die ASPFälle offenbaren ebenfalls, wie wichtig es ist, dass von den zuständigen Stellen rasch kommuniziert und gehandelt wird. Im besten Fall wird der vorliegende Gesetzentwurf in der Umsetzung diesbezüglich noch eine Optimierung darstellen. Gleiches gilt für den Verwaltungsaufwand für Tierhalter und Behörden, der reduziert werden soll, wie es uns die Landesregierung im Umweltausschuss darstellte. Meine Damen und Herren, im Plenum, aber auch im Ausschuss herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass dieses Gesetz kommen muss. Wir von der AfD-Fraktion werden uns allerdings kritisch anschauen, inwiefern hier Mehrbelastungen und Kosten für Tierhalter, Kommunen, Landkreise, aber auch das Personal der Veterinärämter auftreten werden; denn dass die tierhaltenden Betriebe in dieser herausfordernden Zeit die Verwaltungsund Personalkosten der Tierseuchenkasse, die in Rheinland-Pfalz in den Händen der Landwirtschaftskammer liegt, künftig finanzieren sollen, ist für viele Betroffene aus verständlichen Gründen nicht nachvollziehbar und sorgt für Verärgerung. Ich habe diesbezüglich schon darauf hingewiesen, dass eine wahrscheinlich folgende Beitragserhöhung nicht zeitgemäß ist und für rheinland-pfälzische Landwirte eine zusätzliche Belastung darstellen könnte. Wir erwarten deshalb, dass die gleichzeitig versprochenen ausgleichenden Entlastungen, zum Beispiel die Übernahme bestimmter Untersuchungskosten durch das Land, tatsächlich ihre Wirkung entfalten. Hierzu werden wir auch mit den rheinland-pfälzischen Tierhaltern im Gespräch bleiben und uns über die Folgen des Gesetzes in Kenntnis setzen lassen. Meine Damen und Herren, ich sage heute erneut sehr deutlich, dass Tierhalter in Rheinland-Pfalz jetzt schon vor erheblichen finanziellen und bürokratiebezogenen Schwierigkeiten stehen, die durch steigende Kosten für Futtermittel, Tierpflege, Energie und veterinärmedizinische Dienstleistungen, aber auch EU-Verordnungen verursacht werden. Nachdem wir die Zuständigkeiten zur Bekämpfung von Tierseuchen mit diesem Gesetz klargestellt und die zu treffenden Maßnahmen effektiver gestaltet haben, müssen wir in einem nächsten Schritt Entlastungen und Bürokratieabbau für die Landwirtschaft im Gesamten auf den Weg bringen. Das Handeln von Bundes- und Landesregierung ist hier bei Weitem nicht ausreichend. Wir werden dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung erteilen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Wir dürfen als Gäste im Landtag Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe des Göttenbach-Gymnasiums aus Idar-Oberstein begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ebenfalls begrüßen wir Trainees im Rahmen des Traineeprogramms des Ministeriums des Innern und für Sport. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Kollege Weber für die FDP-Fraktion.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf das eigentliche Thema „Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes“ für die FDP-Fraktion eingehe, erlauben Sie mir wie den Kolleginnen und Kollegen Vorrednern ein paar Worte zur aktuellen Situation der Afrikanischen Schweinepest. Grundsätzlich kann man sich die Frage stellen, wenn man mit Landwirtschaft nichts zu tun hat: Was betrifft mich als Bürger die Afrikanische Schweinepest? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürger betrifft es insofern, als sehr starke Restriktionsmaßnahmen innerhalb der Landwirtschaft, innerhalb der Jägerschaft, aber auch darüber hinaus greifen, wenn die Afrikanische Schweinepest, wie jetzt geschehen, in einem Landkreis in Rheinland-Pfalz – auch in anderen Bundesländern – ausbricht. Diese Restriktionsmaßnahmen sind über die letzten Jahre und Jahrzehnte in den Kreisen mit runden Tischen unter Unterstützung des Ministeriums geübt worden, mit den Einsatzkräften der Feuerwehr, des THW, mit der Landwirtschaft und allen, die dahin gehend beteiligt sind. Sehr geehrter Herr Kollege Gies, es ist nicht so, dass wir erstmalig in RheinlandPfalz mit ASP zu tun haben, sondern wir hatten schon Mitte der 1990er-Jahre im Landkreis Bitburg-Prüm – jetzt Eifelkreis – damit zu tun. Eines der Erfolgsrezepte damals waren der gute Austausch und die gute Kommunikationsfähigkeit aller Beteiligten, ob es die Kommunen, die Jägerschaft oder die Landwirtschaft waren. Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir über ASP in Hausschweinebeständen reden, dann muss ich Ihnen sagen, es ist für die betroffenen Familien und für die betroffenen Betriebe ein ganz, ganz bitterer Tag, wenn der Hausschweinebestand auf dem landwirtschaftlichen Betrieb gekeult wird. Es sind psychische und emotionale Belastungen, auch wenn ein Bestand zu Recht gekeult wird. Das Szenario, dass in einem schweinehaltenden Betrieb an einem Tag der komplette Hausschweinebestand eliminiert wird, bringt für den betroffenen Betrieb trotz aller – auch der privatwirtschaftlichen – Absicherung für die Familien sehr große Herausforderungen, auch des Verkraftens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir schauen, welche Auswirkungen das für die Landwirtschaft hat, dann sind auch Ernteverbote angesprochen worden, die ausgesprochen werden können, bis jetzt aber nicht ausgesprochen worden sind. Gerade jetzt, im Juli, August – September, Oktober, wenn wir in Richtung Weinbau denken –, stehen wir vor der Ernte, die die Landwirte und Winzer seit einem Jahr aufgebaut haben. Sie könnten jetzt die Ernte einfahren, aber mit einem Ernteverbot konfrontiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, in Hessen und RheinlandPfalz sind momentan die richtigen Wege gegangen worden – mit Wärmebildkameras, mit dem Einsetzen von Drohnen und zusammen mit der Jägerschaft –, um solche Ernteverbote zu verhindern. Das wären auch die Instrumente, die fortgeführt werden müssen, um ein solch grundsätzliches Ernteverbot für die Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer zu verhindern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich äußere an der Stelle den großen Dank bzw. vorausschauend die Hoffnung, dass es sich bei der ASP in RheinlandPfalz nur um ein lokales Ereignis handelt. Wir stellen fest, dass der Ausbruch in Hessen ein Punkteintrag war, dass das Virus in Rumänien bekannt ist. Es ist nicht das Virus aus Brandenburg oder aus Polen, sondern aus Rumänien. Das macht zu 99 % den Nachweis sichtbar, dass dieses Virus zum Beispiel durch eine weggeworfene Salamiwurst in Hessen gelandet ist und deshalb die Biosicherheit auf den landwirtschaftlichen Betrieben, aber auch darüber hinaus ein ganz wichtiger Faktor ist. Abschließend sage ich, über das Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes ist schon parlamentarisch im zuständigen Ausschuss beraten worden. Für uns als FDP-Fraktion ist klar, dass wir diesem Gesetz zustimmen. Hervorheben möchte ich, dass es eine neue Finanzierungsart in diesem Gesetz gibt, die Landwirtschaftskammer dort eine zentrale Rolle spielt, aber für die Zukunft klar sein muss, dass die Kosten für die Landwirte nicht steigen dürfen, dass auch das Finanzierungssystem mit den ausführenden Organen wie der Landwirtschaftskammer so fortgeführt wird und die ausgleichende geldliche Ersatzmaßnahme so bleibt, wie sie ist – das Land hat im Prinzip diese Auftragsangelegenheit auf die Landwirtschaftskammer übertragen –, und dementsprechend der geldliche Ausgleich künftig wie in der Vergangenheit erfolgt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns bereits am 16. Juni ausführlich mit dem Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes – Drucksache 18/9707 – auseinandergesetzt. An unserer Haltung hat sich seitdem nichts geändert. Angesichts der aktuellen europäischen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein neues Gesetz für Rheinland-Pfalz längst überfällig, stammt doch das bislang gültige Landestierseuchengesetz bereits aus dem Jahr 1986. Wie Sie alle wissen, hat sich der Ausschuss für Umwelt und Forsten am 26. Juni zuletzt mit dem Entwurf befasst. Wir können also heute auf einer guten Grundlage debattieren. Aus Sicht der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion ist eine wichtige Frage derzeit noch nicht zufriedenstellend, also mit konkreten Zahlen, beantwortet worden – darin gebe ich Herrn Weber recht –, nämlich die Frage nach den finanziellen Folgen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe und alle anderen betroffenen Tierhalter. Das mag aus Ihrer Sicht kleinlich erscheinen, weil sich die finanziellen Mehrbelastungen voraussichtlich in sehr engen Grenzen bewegen werden. Es geht uns hier im Speziellen um die Betriebe, die finanziell weniger gut aufgestellt und bereits durch vielfältige Kostensteigerungen in unterschiedlichsten Bereichen in Summe existenzbedrohende Mehrausgaben zu verzeichnen haben. Nach den bisherigen Ausführungen der zuständigen Ministerien hoffe ich jedoch, dass die erforderlichen Veränderungen für Tierhalter unter dem Strich kostenneutral erfolgen können. Sicher ist das jedoch nicht, auch wenn das Land die Tierseuchenkasse entlasten möchte, indem sie Kosten in Höhe von 650.000 Euro übernimmt. In diesem Betrag sind zum Beispiel die Kosten für Untersuchungen enthalten. Dazu kommt, dass das Land und damit der Steuerzahler in Gefahrenlagen auch die Kosten für die Impfstoffe bezahlt. Das alles sind aus unserer Sicht wichtige Signale an die Tierhalter, auch wenn Kosten für die Entnahme von Blutproben nicht mehr zwangsläufig übernommen werden. In diesem Fall geht es nicht um die Verbesserung der Einnahmesituation, sondern um praktische Verbesserungen, vor allem aber um eine Beschleunigung der Handlungen in Gefahrensituationen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang erneut an die vorgesehene Stärkung des Landesuntersuchungsamts als Fachaufsicht der Kreisverwaltungen und die geplante Schaffung einer zentralen Stelle, um Aufgaben und Expertenwissen zu bündeln. Dass die erforderlichen Änderungen mit einer Zunahme von Dokumentationsund Berichtserstattungspflichten – damit mit Bürokratie – sowie Vorsorgemaßnahmen verbunden sind, räumt die Landesregierung bereits ein. Das dürfte beim besten Willen kaum zu vermeiden sein. Dennoch bin ich mit Blick auf die Frage, wie das Gesetz in der Praxis funktionieren soll, etwas besorgt, werden doch wieder einmal unsere Landkreise in die Pflicht genommen. Ich fasse zusammen: Als FREIE WÄHLER begrüßen wir die Ablösung des bisherigen Landestierseuchengesetzes durch eine neue Regelung, weil für alle Akteure Rechtssicherheit und ein Fundament für die Zukunft geschaffen werden, vor allem, um in Gefahrenlagen früh und umfassend reagieren zu können. Wie groß die finanzielle und organisatorische Mehrbelastung von Tierhaltern, Kreisverwaltungen und Gemeinden ist, müssen wir nach der Sommerpause in den Ausschüssen klären. Wir hoffen, dass wir das Gesetzgebungsverfahren gemeinsam zügig abschließen können, um auch jetzt ganz aktuell reagieren zu können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Johannes Zehfuß und Horst Gies, CDU)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Eder.
Katrin Eder
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute Morgen bereits vieles ausgeführt worden. Die Schweinepest ist jetzt da, auch in Rheinland-Pfalz. In Gimbsheim, im Landkreis Alzey-Worms, wurden am 6. Juli ein totes sowie ein im Sterben befindliches Wildschwein gefunden. Die Tiere wurden durch das Landesuntersuchungsamt beprobt, und auch die B-Probe durch das Friedrich-Loeffler-Institut wurde bestätigt. Bereits zuvor, nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Hessen, hatten das Klimaschutzministerium und die bislang in der Restriktionszone befindlichen Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die Stadt Mainz mit den erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit begonnen. Diese Bemühungen werden nun ausgeweitet. Ich freue mich wirklich über diese sehr konstruktive Debatte auch im Ausschuss. Wir sind ein sehr kommunikatives Ministerium und freuen uns, wenn das in Anspruch genommen wird. Deswegen findet das auch in Bezug auf die Schweinepest statt, Herr Gies. Ich glaube, Herr Dr. Manz ist seit Wochen fast täglich mit dem Kollegen aus Hessen im Dialog. Ich werde morgen auch mit dem Kollegen Ingmar Jung im Gespräch sein. Selbst der Bundesminister hat sich gemeldet. Die EUKommission war vor Ort und hat geschaut, ob wir das alles richtig machen. (Abg. Martin Haller, SPD: Und, alles gut?) – Machen wir. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!) Mit Herrn Hartelt habe ich gesprochen, mit Herrn Dr. Bischoff vom Landesjagdverband habe ich gesprochen, der uns noch einmal bestätigt hat, dass sich die Jägerschaft gut über die Afrikanische Schweinepest informiert fühlt. Das heißt, wir sind mit allen im Dialog, und wir haben gerade heute Morgen darüber gesprochen, dass wir jetzt auch mit den Landräten, insbesondere mit Heiko Sippel, noch einmal in politische Gespräche einsteigen, um uns wirklich ganz eng zu verzahnen. Sie können versichert sein, dass wir nicht nur im Dialog sind, sondern alles dafür tun werden, diese Schweinepest einzudämmen, und alle nötigen Maßnahmen auch miteinander absprechen. Es finden auch Gespräche statt, um über eine Trassenführung für die Zaunstellung zu reden. Meine Damen und Herren, die Veterinärverwaltung in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren gut und gründlich auf den jetzt eintretenden Fall vorbereitet, und genau um diese Vorbereitung auf Tierseuchen auch künftig bestmöglich zu sichern, wollen wir das Tiergesundheitsgesetz zeitgemäß fortentwickeln. Wir haben das im Juni in der Ausschusssitzung sehr ausführlich besprochen, und ich möchte einfach nur noch einmal ein paar Schlaglichter werfen. Wir wollen uns an das neue EU-Tiergesundheitsrecht anpassen. Wir wollen den sich aus der Kommunalisierung ergebenden Änderungen rechtlich Rechnung tragen sowie Regeln zur Datenerfassung und zum Datenaustausch auf den neuen Stand bringen. Wir stärken aber vor allen Dingen die Prävention, indem wir die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit zur Entgegennahme von Tierseuchenanzeigen gesetzlich festschreiben und die Pflicht des zuständigen Ministeriums und der Landkreise zur Vorhaltung jederzeit einsatzbereiter Tierseuchenkrisenzentren regeln. Darüber hinaus sorgen wir in der Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung für finanzielle Sicherheit, indem wir als Land die Untersuchungskosten auf bestimmte Tierseuchen in rheinland-pfälzischen Untersuchungseinrichtungen übernehmen und die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung regeln. Hier ist beispielsweise der Zaunbau zu nennen. Zum Schluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich glaube, dass die Fragen – also das Verhältnis zum Thema „Tierkörperbeseitigung“ oder die Kosten der Beseitigung von Schlachtabfällen und anderen tierischen Nebenprodukten – ausreichend im Ausschuss und noch einmal im Nachgang besprochen wurden. Wichtig ist, auch künftig wird, wie von allen Beteiligten gewünscht und mit diesen abgesprochen, die Landwirtschaftskammer mit der Verwaltung der Tierseuchenkasse beauftragt werden. Deswegen bedanke ich mich bei Ihnen ganz herzlich und bin davon überzeugt, dass wir uns mit dem neu gefassten Gesetz gut für die Zukunft aufstellen werden. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Umweltausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzes. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/9707 – in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, das Gesetz ist in der zweiten Beratung einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, auch in der Schlussabstimmung ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9708 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9901 – Die erste Beratung erfolgte am 12. Juni mit Aussprache. Der federführende Innenausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Wer diesem Gesetzentwurf – Drucksache 18/9708 – in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9879 – Erste Beratung Zur Begründung spricht Staatsminister Hoch.
Clemens Hoch
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir aktuell in der Universitätsmedizin Mainz einen echten Aufbruch und Wandel beobachten können. Auf Deutsch nennt man das wohl eine Änderung im Mindset. Der neue Vorstand der Universitätsmedizin modernisiert die Strukturen, er arbeitet an einer wirtschaftlichen, aber vor allem auch organisatorischen Sanierung und führt eine neue Unternehmenskultur ein und bemüht sich dabei sehr um Wertschätzung und Transparenz. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des aktuellen Vorstands. Die Chance, dass der begonnene Neustart gelingt, ist groß und damit auch die Chance, dass die Universitätsmedizin ihre herausragende Arbeit in Forschung, Lehre und Krankenversorgung in Zukunft auch in ruhigerem Fahrwasser und ohne öffentlich ausgetragene Konflikte leisten kann. Als einen Baustein dieses Neustarts legt die Landesregierung heute den Entwurf eines Universitätsmedizingesetzes vor. Mit diesem Gesetz regelt das Land einen Teil der Spielregeln seiner Universitätsmedizin. So flankieren wir die gute Arbeit vor Ort. Die Änderung des Universitätsmedizingesetzes steht unter dem Ziel, die Universitätsmedizin flexibler aufzustellen und für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Auf einige Strukturveränderungen möchte ich dabei detaillierter eingehen. Erstens: Der Entwurf enthält einen Vorschlag zur Vorstandsbesetzung und zur Weiterentwicklung. So kann es in Zukunft bis zu fünf Vorstände und nicht mehr vier geben. Gleichzeitig wird die Aufgabenverteilung nicht mehr im Gesetz ausdekliniert, sondern der Aufsichtsrat kann sie im Rahmen der Satzung regeln. Das ermöglicht eine flexiblere Aufgabenverteilung. Die Governance der Universitätsmedizin kann so auf die Herausforderungen der jeweiligen Zeit angepasst werden. Wir reden über die größte Landesbeteiligung des Landes Rheinland-Pfalz mit einem Milliardenumsatz. Dabei geht es auch darum, dass die Leitungsebene aktuelle Entwicklungen, egal ob intern oder extern, flexibel handhaben kann. Mit der Erweiterung des Vorstands auf bis zu fünf Personen soll auch den Herausforderungen der Zeit begegnet werden. Ganz konkret heißt das, dass zunächst das für Pflege zuständige Vorstandsmitglied volles Stimmrecht erhalten soll. Das ist für uns wesentlich und auch an der Zeit. Auch ist geplant, dass es einen Vorstandsposten für den Bereich Bau und Infrastruktur geben soll. Ich bin sehr dankbar, dass wir ganz konkret die Baumasterplanung noch in diesem Jahr angehen und in die notwendigen Umsetzungsschritte gehen können. Das ist mit den avisierten, in heutigen Preisen 2,2 Milliarden Euro ein solches Mammutprojekt, dass es aus unserer Sicht eine eigene Vorstandsverantwortlichkeit braucht. Zweitens soll der Vorstand künftig mit Mehrheit entscheiden können und nicht mehr wie in der Vergangenheit einstimmig. Dabei können aber der Vorstandsvorsitzende generell, vor allem aber auch der Vorstand für Forschung und Lehre im Kernbereich nicht überstimmt werden. So sollen Entscheidungen schneller und agiler getroffen werden können. Gerade bei schwierigen Entscheidungen soll nicht mehr immer nur der kleinste gemeinsame Nenner ausschlaggebend sein. Drittens – das war auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion – wollen wir das Wahlverfahren für den Wissenschaftlichen Vorstand reformieren. Das heutige Verfahren gibt trotz der Kooperation in dem bisherigen Auswahlprozess nicht mehr die Garantie für renommierte Kräfte, dann auch tatsächlich ein Amt antreten zu können. So wollen wir eine gemeinsame Findungskommission aus Fachbereichsrat und Aufsichtsrat etablieren, die paritätisch besetzt ist und nur mit Mehrheit ihrer Mitgliederzahl entscheiden kann und einen Vorschlag macht, und dann soll in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden, wobei die Wahlkörbe getrennt bleiben. Diejenigen, die Rundfunkpolitik machen, wissen, woran wir das angelehnt haben. Der SWR-Staatsvertrag sieht bei der Intendantenwahl eine ähnliche Regelung vor. Viertens. Was ganz wesentlich ist für eine künftige, effiziente und vor allem gute Aufstellung in der Krankenversorgung, ist eine Departmentstruktur. Die heutige, etwas kleinteilige Struktur ist nicht mehr zeitgemäß, sondern wir brauchen Departments, in denen die Medizin über die jeweilige Fachrichtung hinaus gedacht und gemacht wird zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Kliniken und die Institute mit inhaltlicher Nähe sollen eine gemeinsame Organisationsstruktur bekommen, aber auch Ressourcen wie Großgeräte, Betten und Personal gemeinsam und damit effizienter nutzen können. Zuletzt möchte ich noch einmal betonen, dass wir heute über die gesetzlichen Grundlagen – ich habe eben gesagt, über die Spielregeln – reden. Die Universitätsmedizin leistet tagtäglich Großartiges in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Ich bin sehr zuversichtlich, weil alle den Willen bekundet haben, für den Neustart das Notwendige zu tun und an einem Strang zu ziehen, dass wir das gut miteinander hinbekommen können. Ich freue mich heute schon auf die Beratung über den Gesetzentwurf, weil ich nach den bisherigen Diskussionen sehr zuversichtlich bin, dass auch der Landtag gemeinsam an diesem Strang ziehen möchte. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Dr. Rehak-Nitsche.
Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche Sprache ist etwas ganz Wunderbares. Sie erlaubt es nämlich, eine beliebige Zahl an Substantiven aneinanderzuhängen, und deshalb gibt es so beeindruckende Wortschöpfungen wie Universitätsmedizingesetznovellierungsdebatte. Ich freue mich, dass wir die jetzt führen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Heute ist ein guter Tag, ein besonderer Tag für die Zukunft der Unimedizin. Es passt auch gut in die Tage, an denen wir ganz viele gute Entscheidungen für die Zukunft treffen und die von Veränderungen geprägt sind. Es ist auch ein guter Tag für die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Nach 15 Jahren stehen wir vor der Novellierung des Universitätsmedizingesetzes und machen den Weg für eine modernisierte und zukunftsfähige Hochschulmedizin frei. Diese Veränderungen sind nicht nur notwendig, sie sind unerlässlich. Warum ist das so? In der Unimedizin kommen mehrere hochkomplexe Herausforderungen und Aufgaben zusammen: exzellente Forschung, qualitativ hochwertige Lehre und modernste Krankenversorgung. Diese Herausforderungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Zum Beispiel muss die Organisation flexibler werden, oder das Zusammenwirken der verschiedenen Organe und die Entscheidungsfindung – wir haben es gerade gehört – müssen effizienter gestaltet werden. Der Campus wird komplett um-, man kann sagen neugebaut. Dafür werden enorme Expertise und Ressourcen eingesetzt werden müssen. Es wurde ebenfalls endlich erkannt, dass die Pflege in einem Krankenhaus für die Patientinnen und Patienten eine absolut zentrale Rolle spielt und daher auch bei wichtigen Entscheidungen stets Berücksichtigung finden muss. Bleiben wir doch einmal beim letzten Punkt, der Pflege. Die letzten Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, welch unersetzbare Rolle die Pflege in unserem Gesundheitssystem spielt. Pflegekräfte sind die stillen Heldinnen und Helden unserer Kliniken, die Tag für Tag mit Fachkompetenz und Hingabe unzähligen Menschen dabei helfen, wieder gesund zu werden. An dieser Stelle seien ihnen unser allerherzlichster Dank und unser allerhöchster Respekt vermittelt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Es ist höchste Zeit, dieser Berufsgruppe den Stellenwert einzuräumen, den sie verdient, insbesondere in den höchsten Entscheidungsgremien. Deshalb bekommt die Pflege mit dieser Gesetzesnovelle ein eigenes Vorstandsressort. Dieser Schritt ist ein klares Bekenntnis zu einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung und zeigt, die Pflege spielt eine zentrale Rolle. Die Einbindung der Pflege in die strategischen Entscheidungen unserer Universitätskliniken wird die Qualität der Versorgung maßgeblich verbessern und die medizinische sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken. Ein weiterer umfassender und bedeutender Schritt ist der Um- und Neubau unserer Kliniken. Ich habe es bereits angedeutet, die Modernisierung der Infrastruktur ist nicht nur ein bauliches Unterfangen, sondern auch ein strategisches. Mit der Schaffung eines Bauvorstands sichern wir, dass der Umbau effizient, zukunftsorientiert und im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden umgesetzt wird. Es geht um die Verantwortung, moderne, patientenfreundliche und nachhaltige Gebäude zu realisieren, die den neuesten Standards entsprechen. Hierbei geht es nicht nur um die Errichtung neuer Gebäude, sondern auch um die Schaffung eines Umfelds, das Heilung und Wohlbefinden, aber auch transnationale Forschung und gute Lehre fördert. Wenn wir von Infrastruktur reden, dann steht die Unimedizin vor großen organisatorischen Herausforderungen im Betrieb. Die Gesetzesnovelle ermöglicht eine effizientere Strukturierung der Universitätsmedizin, nämlich in Departments. Der Minister hat es ausgeführt. Damit werden der Entwicklung einer fächerübergreifenden Versorgung und der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen Rechnung getragen. Die Säulen einer vertrauenswürdigen Institution sind Transparenz und Fairness. Daher freue ich mich besonders, dass das Auswahlverfahren für wissenschaftliche Vorstände überarbeitet und transparenter gestaltet wird. Das doppelte Integrationsprinzip mit Fachbereichsrat und Aufsichtsrat wird dabei gestärkt und eine gemeinsame Findungskommission eingerichtet, die die Wahl des wissenschaftlichen Vorstands vorbereitet. Das ist wichtig; denn eine Universität lebt von der Exzellenz ihrer Forschung und Lehre. Durch ein transparentes Auswahlverfahren stellen wir sicher, dass die Besten die Möglichkeit erhalten, unsere Universitätskliniken zu führen und weiterzuentwickeln. Dies wird sich nicht nur in der Qualität der Forschung und Lehre zeigen, sondern wird auch das Vertrauen in die Institutionen stärken. Die Novellierung des Universitätsmedizingesetzes ist mehr als eine gesetzliche Anpassung. Sie ist ein wirklich starkes Signal für die Zukunft der Universitätsmedizin. Sie zeigt, dass wir bereit sind, den Herausforderungen der Zeit zu begegnen und mutige Schritte zu gehen. Wir schaffen die Voraussetzungen für eine moderne, patientenorientierte und exzellente Hochschulmedizin, die nicht nur den heutigen, sondern auch den künftigen Anforderungen gerecht wird. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Reuber.
Dr. Matthias Reuber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. In den vergangenen Monaten war die Universitätsmedizin wiederholt ein wichtiger Themenschwerpunkt unserer Arbeit. Mehrere IT-Ausfälle, die andauernden Probleme bei der Besetzung des wissenschaftlichen Vorstands, die Unterfinanzierung des Bereichs Forschung und Lehre durch das Land sowie das jährlich wachsende Defizit haben wir in mehreren parlamentarischen Anfragen, aber auch in regulären und in zwei Sondersitzungen der Ausschüsse in den vergangenen zwölf Monaten immer wieder angesprochen. Es war richtig und wichtig, dass wir auf diese Probleme hingewiesen haben; denn unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen unserer einzigen Universitätsmedizin des Landes zu verbessern. (Beifall der CDU) Über 8.500 Beschäftigte leisten an der Universitätsmedizin unter schwierigsten Voraussetzungen eine hervorragende Arbeit. An dieser Stelle sage ich ein herzliches Dankeschön unserer Fraktion für diesen Einsatz. Wir versprechen ihnen, wir werden uns auch künftig für sie einsetzen und dafür kämpfen, dass sie endlich die Unterstützung des Landes erhalten, die sie verdienen. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Novellierung des Universitätsmedizingesetzes nach mehr als 15 Jahren ist notwendig. Im Gesetzentwurf werden unter Punkt A richtigerweise einige Punkte angesprochen, zum Beispiel die wachsenden Anforderungen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung, der Wandel durch die Digitalisierung oder, speziell am Standort Mainz, die Umsetzung der Baumasterplanung. Hierzu müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Klar ist, dies kann nur ein erster Schritt sein; denn ohne begleitende Maßnahmen wird keines der bestehenden Probleme der Universitätsmedizin wirklich gelöst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zum wiederholten Male gescheiterte Suche nach einem neuen wissenschaftlichen Vorstand ist sicherlich ein Grund, warum wir heute hier stehen und den Gesetzentwurf diskutieren. Künftig soll eine paritätisch aus Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Fachbereichsrats gebildete Findungskommission einen Vorschlag für die Besetzung des wissenschaftlichen Vorstands erarbeiten. Dieser soll anschließend in einer gemeinsamen Sitzung, aber, wie eben richtigerweise dargestellt, in zwei getrennten Wahlvorgängen von beiden Gremien gewählt werden. Wurde vor einigen Wochen noch aufgrund des ersten Vorschlags von Ihnen, Herr Minister Hoch, von einer möglichen Entmachtung des Fachbereichsrats gesprochen, ist der nun vorliegende Vorschlag weit davon entfernt. Der große Rückenwind aus der Opposition und weiten Teilen der Wissenschaftslandschaft haben zu einem Umdenken beigetragen. Den Eingaben aus der Anhörung zu diesem Punkt wurde Rechnung getragen. (Beifall der CDU) Uns als CDU-Fraktion war es von Beginn an wichtig, dass bei der Position des wissenschaftlichen Vorstands, der gleichzeitig Dekan des Fachbereichs ist, beide Gremien, also Aufsichtsrat wie auch Fachbereichsrat, getrennt voneinander über die Wahl der Kandidaten entscheiden können. Wie bei allen anderen Berufungsverfahren sind weiterhin Unabwägbarkeiten möglich. Diese lassen sich ehrlicherweise gesetzlich nicht vollends regulieren. Der vorliegende Vorschlag kann aus unserer Sicht dazu beitragen, dass der Auswahlprozess künftig effizienter und transparenter gestaltet wird. Die genaue Zusammensetzung der Findungskommission, insbesondere die Zusammensetzung der Mitglieder aus dem Fachbereichsrat, sollte aus unserer Sicht jedoch in einer Anhörung von Expertinnen und Experten noch einmal diskutiert werden. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das strukturelle Defizit bei der Finanzierung von Forschung und Lehre durch das Land war ein Thema in der vergangenen Sitzung des Wissenschaftsausschusses. Hier muss es dringend, unabhängig von der notwendigen Novellierung des Universitätsmedizingesetzes, zu einer deutlichen Verbesserung kommen. Natürlich ist es so, dass sich potenzielle Bewerberinnen und Bewerber über die jeweiligen Hochschulstandorte vorab informieren. Da ist es ein entscheidender Standortnachteil, dass die Universitätsmedizin Mainz im Vergleich der Landeszuführungsbeträge zu den anderen vergleichbaren Standorten jedes Jahr 30 bis 50 Millionen Euro weniger zur Verfügung hat. Dies wird uns in den kommenden Haushaltsberatungen beschäftigen, ähnlich wie das über 100 Millionen Euro im vergangenen und in ähnlicher Größenordnung in diesem Jahr geplante Defizit der Universitätsmedizin. Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung können wir heute nur einen kleinen Aspekt der Novellierung beleuchten. Daher ist es richtig, dass wir die geplanten Änderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren breit diskutieren. Federführend ist der Ausschuss für Wissenschaft. Beratungen in den Ausschüssen für Gesundheit, für Recht und im Haushalts- und Finanzausschuss erscheinen uns als sehr sinnvoll, ebenso, wie schon angekündigt, eine Anhörung von sachkundigen Experten. Neben den offenen Fragen bei der Findungskommission sollten wir uns mit der Ausgestaltung der neu geschaffenen Vorstandsposition sowie detailliert mit den weiteren Regelungen beschäftigen, welche die Universitätsmedizin flexibler und effizienter aufstellen sollen. Lassen Sie mich zum Schluss der Rede noch eines festhalten. Bei allen politischen Auseinandersetzungen ist es unser gemeinsames Ziel, dass wir die einzige Universitätsmedizin des Landes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Studierenden, aber auch für die Patientinnen und Patienten stärken wollen. Wir sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf einige diskutable und gute Vorschläge, die die Strukturen tatsächlich effizienter gestalten können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den kommenden Jahren sollen über 2 Milliarden Euro in die Baumasterplanung investiert werden. Lassen Sie uns Forschung, Lehre und Krankenversorgung so unterstützen, dass wir Spitzenforschung auf der einen Seite und beste Krankenversorgung auf der anderen Seite wirklich gewährleisten können und in ein paar Jahren nicht nur ein schönes Gebäude mit leider weiterhin schlechten Rahmenbedingungen vorfinden. (Beifall der CDU) Auf die weiteren Beratungen in den verschiedenen Ausschüssen und die Anhörung freuen wir uns als CDU-Fraktion und werden uns in diese konstruktiv einbringen. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Haller, SPD –
Martin Haller SPD
Sehr schön, konstruktiv ist immer gut!)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Dr. Heidbreder.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das geltende Universitätsmedizingesetz ist 15 Jahre alt. Es wird Zeit für eine Modernisierung. In den letzten 15 Jahren hat sich sehr viel verändert, scheinbare Gewissheiten wurden erschüttert. Ich denke als Erstes an die Corona-Pandemie, eine Zeit, in der die Universitätsmedizin sehr stark gefordert war und viele schnelle Entscheidungen oft unter Unsicherheit getroffen werden mussten. Ich denke an den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Folgen der Energiekrise hat große energieintensive Unternehmen und Einrichtungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Ich denke an den Fachkräftemangel. Viele Branchen spüren den Mangel an Fach- und Arbeitskräften. Im Gesundheitswesen ist das besonders deutlich von der Krankenpflege bis zum Spitzenpersonal zu spüren. Die Novellierung des UMG hilft, den genannten Herausforderungen zu begegnen. Das betrifft als Erstes die Beschleunigung der Entscheidungsfindung. Damit Entscheidungen effizient und schnell getroffen werden können, muss künftig im fünfköpfigen Vorstand keine Einstimmigkeit mehr herrschen, sondern eine einfache Mehrheit genügt. Allerdings können Entscheidungen nicht gegen die Stimme des Vorsitzenden entschieden werden und im Bereich Forschung und Lehre nicht gegen die Stimme des wissenschaftlichen Vorstands. Es bleibt also ein Vetorecht bestehen. Die Aufgaben von Forschung und Lehre, Krankenversorgung und kaufmännische Angelegenheiten werden personell getrennt. Das Thema wird flexibilisiert und beispielsweise die Einrichtung eines Bauvorstands ermöglicht. Neu ist, es kann ein Pflegevorstand bestellt werden, und die Pflege erhält im Vorstandsgefüge eine sehr starke Stimme. Die zweite große Neuerung betrifft die Nachbesetzung eines Spitzenpostens an der Universitätsmedizin, den wissenschaftlichen Vorstand. Eine Findungskommission, bestehend aus Mitgliedern des Fachbereichsrats und des Aufsichtsrats, wird künftig einen Vorschlag unterbreiten. In einer gemeinsamen Sitzung des Fachbereichsrats und des Aufsichtsrats findet dann die Wahl statt. Durch dieses Verfahren wird für die Kandidatinnen und Kandidaten eine größere Verbindlichkeit geschaffen, da Fachbereichsrat und Aufsichtsrat bereits den Vorschlag für eine Kandidatin oder einen Kandidaten gemeinsam erarbeiten. Wir leben in Zeiten, in denen der Wettbewerb um die klügsten, die fähigsten Köpfe vielleicht härter ist denn je. Da ist ein solches Mehr an Verbindlichkeit und Kooperation aus meiner Sicht sehr angemessen. Mit dem Thema der Nachbesetzung und Wahl haben wir uns vor einigen Wochen in der Sondersitzung im Wissenschaftsausschuss beschäftigt, und ich bin sehr froh zu hören, Kollege Reuber, dass Sie Ihre Meinung an der Stelle geändert haben und sich jetzt dieser Reform nicht weiter verwehren. Man kann nämlich nicht einerseits beklagen, dass sich Besetzungsverfahren an der Universitätsmedizin verzögern oder scheitern und es längere Phasen gibt, in denen Stellen nur vertretungsweise besetzt sind und keine Lösungen an der Stelle gefunden werden. Deshalb bin ich froh, dass Sie heute noch einmal deutlich gemacht haben, dass Sie diesem Schritt an dieser Stelle zustimmen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Als Grüne wollen wir eine gute Zukunft für die Unimedizin. Das erfordert von der Unimedizin, selbst angelegte Veränderungsprozesse zu gehen, und vonseiten der Politik entsprechende Unterstützung. Dazu stehen in den nächsten Monaten wichtige Entscheidungen an. Das betrifft nicht nur das UMG, das Universitätsmedizingesetz, sondern auch den kommenden Doppelhaushalt. Mit der Krankenhausstrukturreform auf Bundesebene wird es für Maximalversorger wie die Universitätsmedizin deutliche finanzielle Verbesserungen geben, indem die Vorhaltekosten in den verschiedenen Leistungsgruppen und die Koordinierungsaufgaben besser ausfinanziert werden. Heute befinden wir uns in der ersten Beratung zum UMG. Es wird in den nächsten Monaten ausreichend Anlass geben, das Ganze weiter zu diskutieren und die Neuerungen im Gesetz zu würdigen. Vielen Dank! (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Präsident Hendrik Hering Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrte Kollegen, liebes Präsidium oder liebe Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Die Universitätsmedizin ist das Aushängeschild unseres Landes im Bereich der stationären medizinischen Versorgung. Die Menschen, die dort arbeiten, leisten eine ausgezeichnete Arbeit, trotz mitunter schlechter Rahmenbedingungen. Wenn wir heute über die Unimedizin in Mainz reden, dann kommen wir an vielen drängenden Problemen nicht vorbei, einmal die wirtschaftliche Situation. Die Universitätsmedizin hat mit einem Verlust von 114 Millionen Euro im vergangenen Jahr das schlechteste Ergebnis ihrer Geschichte erwirtschaftet. Das ist der vorläufige, traurige Höhepunkt der negativen Entwicklung der vergangenen Jahre und der traurige diesbezügliche Spitzenplatz im bundesweiten Vergleich. Für dieses Jahr wird zudem mit einem Defizit von 107 Millionen Euro gerechnet. Nun komme ich zur personellen Situation. Im Bereich Forschung und Lehre hatte die Universitätsmedizin in den letzten elf Jahren einen enormen Aderlass zu beklagen, von 862 Vollzeitäquivalenten im Jahr 2013 auf 717 Vollzeitäquivalente im Jahr 2024, ein Minus von 145 Äquivalenten. Offenkundig fehlt der Universitätsmedizin ein finanzieller Spielraum, um qualifiziertes Personal in Mainz zu binden. Hinzu kommen die Schwierigkeiten bei der Besetzung wichtiger offener Stellen, wie etwa der Leitung der Kinderklinik und der Kinderchirurgie. Angesichts der zunehmenden Probleme auch in der ambulanten medizinischen Versorgung gerade von Kindern ist das ein fatales Signal, das weit über Mainz hinaus strahlt, allerdings im negativen Sinne. Diese Probleme anzusprechen, ist unsere Aufgabe als Opposition, trotz des üblicherweise zu erwartenden Gejammers der regierungstragenden Fraktionen, es würde nur alles schlechtgeredet. Nein, wir reden nichts schlecht, sondern wir legen den Finger in die Wunde. Dafür werden wir vom Steuerzahler bezahlt. Ich weiß, das ist jetzt wieder voll unfair, aber nur so funktioniert Demokratie. Wie also gedenkt die Landesregierung, den genannten drängenden Problemen zu begegnen? Ich möchte an dieser Stelle den SWR vom 28. Juni 2024 mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren. (Abg. Martin Haller, SPD: Staatsfunk! Interessant!) – Es ist nicht alles tendenziös. (Zurufe aus dem Hause: Oh!) Ich habe nie etwas anderes behauptet. Hin und wieder kann man auch einmal darauf zurückgreifen, hin und wieder. (Zurufe von der SPD und der Landesregierung: Aha!) Es gibt nicht nur Frederik Merx, es gibt auch andere Journalisten. (Zurufe aus dem Hause: Oh!) „Um in den kommenden Jahren Geld zu sparen, sollen sogenannte Departments – – – (Weitere Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten) – Dann hören Sie dem Staatsfunk jetzt auch zu. Sie finanzieren ihn auch. „Um in den kommenden Jahren Geld zu sparen, sollen sogenannte Departments gebildet werden. Statt drei Herzkliniken soll es ein Department – Herz – geben, bei dem alle zusammenarbeiten und somit Ressourcen gespart werden.“ Das führt mich zum vorliegenden Gesetzentwurf, der zudem der Universitätsmedizin mehr Handlungsspielraum in bestimmten personellen Angelegenheiten einräumen soll. Auf Seite 13 des vorliegenden Entwurfs heißt rangig um eine den Zwängen geschuldete Sparmaßnahme handelt oder eine solche Maßnahme auch im Hinblick auf die jeweilige Aufgabenwahrnehmung sinnvoll ist oder hier vielleicht sogar Nachteile mit sich bringt. Wirklich aufschlussreich und überzeugend ist das an dieser Stelle für uns bisher nicht. Es ist eine Umstrukturierung, von der wir nicht genau wissen, ob sie die Universitätsmedizin nach vorne bringt oder nicht Mängel kaschieren soll. Vielleicht kann die Landesregierung diesbezügliche Bedenken ausräumen. Auf Seite 2 des Gesetzentwurfs ist außerdem zu lesen – ich zitiere erneut –: des Gesetzes keine direkten finanziellen Folgen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Verbesserung der Strukturen der Universitätsmedizin dazu beitragen wird, dass diese ihre Aufgaben effizienter und wirtschaftlicher erbringt.“ Meine Damen und Herren, das ist gut. Dem stehen wir wohlwollend gegenüber, aber aus unserer Sicht lenkt das von der bestehenden Unterfinanzierung und dem diesbezüglichen Versagen der Landesregierung ab. Wenn man sich einmal ehrlich macht, sind die erheblichen finanziellen Schwierigkeiten nicht strukturellen Gründen geschuldet, also in einer mangelhaften Effizienz der Universitätsmedizin zu suchen, sondern in der chronischen Unterfinanzierung seitens des Landes. Es stellt sich also die Frage: Ist das die richtige Prioritätensetzung? Wäre das Beenden der Unterfinanzierung nicht wesentlich wichtiger als kleinteilige Veränderungen der Struktur? Es besteht also noch erheblicher Klärungsbedarf. Volle Zustimmung von uns dagegen für das Vorhaben der – ich zitiere Seite 4 – „Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit in Forschung und Lehre“. Das steht allerdings in einem vollkommenen Widerspruch zur Tatsache, dass das Personal im Bereich Forschung und Lehre in den letzten elf Jahren so dramatisch zurückging. Ich komme zum Schluss. Grundsätzlich stehen wir dem Gesetzentwurf wohlwollend gegenüber, weil wir die Notwendigkeit erkennen, dass Anpassungen erforderlich sind. Sie sind erforderlich, um den stetig wachsenden Anforderungen Rechnung zu tragen, Forschung und Lehre, Krankenversorgung, die Umsetzung des Baumasterplans und den Wandel durch die Digitalisierung, eine Herausforderung, die gerade bei der Universitätsmedizin zu Buche schlägt. Die drängendsten Probleme wird der vorliegende Entwurf jedoch kaum lösen, Stichwort „Unterfinanzierung“, der man nicht mit kleinteiligen strukturellen Änderungen begegnen kann. Vielen Dank. Wir stimmen aber zu. (Beifall bei der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Universitätsmedizin ist von herausragender Bedeutung für den Wissenschaftsund den Gesundheitsstandort Rheinland-Pfalz. Die Universitätsmedizin ist ein Stück weit in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser. Manches, was in der Vergangenheit an Personalbesetzungen stattgefunden hat bzw. problematisch war, war geeignet, die Attraktivität dieses Spitzenstandorts in RheinlandPfalz für neues Spitzenpersonal etwas herabzusetzen. Deswegen begrüßen wir Freien Demokraten es sehr, dass mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung das Universitätsmedizingesetz modernisiert werden soll. Die Universitätsmedizin hat für uns auch eine herausragende Bedeutung für den Wirtschaftsstandort. Es ist in diesem Rund immer wieder über BioNTech als wahrscheinlich erfolgreichste Ausgründung einer deutschen Universität mindestens der letzten Jahrzehnte gesprochen worden. Wir wollen, dass solche Ausgründungen in Zukunft häufiger vorkommen, dass aus Spitzenforschung Spitzenleistungen im unternehmerischen Bereich werden. Außerdem wollen wir, dass Menschen, die schwer erkrankt sind, die bestmögliche Behandlung auch bei uns in Rheinland-Pfalz erhalten können. Die Universitätsmedizin ist zugleich ein großes Unternehmen im Bereich der Gesundheitswirtschaft mit einer Milliarde Euro Umsatz, aber auch einem Verlust, der jeden, der Verantwortung für Steuergeld hat, nicht ruhen lassen kann mit 9.000 Beschäftigten, 3.500 Studierenden, 65.000 Patientinnen und Patienten, die jedes Jahr dort stationär behandelt, und noch viel mehr, ungefähr 285.000, die ambulant behandelt werden. All diesen Menschen, den Beschäftigten, den Forschenden, vor allen Dingen aber auch den Patientinnen und Patienten, die sich in einer oft schwierigen Lebenssituation der Universitätsmedizin anvertrauen, wollen wir gerecht werden. Deswegen ist es gut, dass wir die Strukturen modernisieren. Der Vorstand – die einzelnen Punkte sind angesprochen worden – wird ein Stück flexibler, um auf Dinge besser reagieren zu können. Gerade der Bauvorstand wird eine besondere Bedeutung haben; denn wir investieren als Land Rheinland-Pfalz etwa 2 Milliarden Euro in einen weitgehenden Neubau der Universitätsmedizin in Mainz. Das ist das mit Abstand größte Bauvorhaben des Landes überhaupt. Ich füge hinzu, es ist dringend erforderlich, um die Universitätsmedizin in einen Zustand zu versetzen, in dem sie all den Anforderungen, die ich hier grob skizziert habe, gerecht werden kann. Zugleich verändern wir das Verfahren, wie Personal, Spitzenpersonal an der Universitätsmedizin besetzt werden wird. Die Benennung des Aufsichtsrats wird vereinfacht und der Vorstand in seiner Struktur gestärkt. Es werden Personen mit Aufgaben verknüpft. Dabei bewegen wir uns immer in einem gewissen Spannungsfeld, weil die Universitätsmedizin zugleich Krankenhaus sowie Gesundheitsdienstleister und Forschungseinrichtung ist. Die Forschung und Lehre genießt in Deutschland aus guten Gründen eine in der Verfassung abgesicherte Freiheit. Diese Freiheit muss auch in der Universitätsmedizin jederzeit gewahrt werden. Deswegen ist es gut, dass der Fachbereichsrat in seiner Verantwortung gestärkt und es bei Angelegenheiten, die Forschung und Lehre betreffen, ein Vetorecht des wissenschaftlichen Vorstands geben wird. Es ist gleichzeitig gut, dass der Vorstand in seiner Rolle als Geschäftsführung eines Krankenhauses in seiner Handlungsfähigkeit gestärkt wird. Ich bin für den bisherigen Debattenverlauf – das will ich auch einmal sagen – durchaus dankbar, weil manches, das im Zusammenhang mit der Universitätsmedizin gerade im Ausschuss in den vergangenen Wochen und Monaten debattiert wurde, durchaus geeignet war, die Attraktivität für Menschen, die an der Universitätsmedizin vielleicht arbeiten wollen, aber auch für Patientinnen und Patienten zu gefährden. Es ist immer Aufgabe, konsequent daran zu arbeiten, dass eine Einrichtung besser wird. Ich will hinzufügen, es ist auch unsere Verantwortung, gemeinsam mit der Führung der Universitätsmedizin dafür zu sorgen, dass der Krankenhausbetrieb wirtschaftlich tragfähig wird. Dieser Verantwortung werden wir gerecht. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein. Ich freue mich auf die weiteren Ausschussberatungen, aber kann selbstverständlich für die Freien Demokraten unsere Zustimmung signalisieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Drumm.
Dr. Herbert Drumm FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich ganz kurz. Wir als FREIE WÄHLER können den Gesetzentwurf grundsätzlich mittragen. Wir begrüßen alle Regelungen, die dazu beitragen, Forschung und Lehre, aber natürlich auch die Behandlung von Patienten strukturell und vor allem qualitativ zu verbessern. „Grundsätzlich mittragen“, es besteht für mich und – wie Sie gehört haben – auch für andere Mitglieder dieses Hauses noch Erklärungsbedarf. Es bleibt eine ganze Reihe von Fragen offen, die allerdings nicht jetzt und hier, sondern im zuständigen Ausschuss zu behandeln sind. Hier will ich nur einige andeuten. Die Freiheit von Forschung und Lehre darf auf keinen Fall eingeschränkt, noch nicht einmal gefährdet werden. Erfüllt das Gesetz diese Forderung? Können die Regelungen die Gefahr einer Pleite bei der Besetzung von Führungsstellen tatsächlich minimieren? Die Universitätsmedizin ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und gehört gleichzeitig der Universität an. Ist dieses Modell der doppelten Integration noch zeitgemäß? Sollte sich das Ministerium nicht deutlich stärker aus den Angelegenheiten der Hochschulmedizin herausnehmen? Ich freue mich auf Erläuterungen und lebhafte Diskussionen im Wissenschaftsausschuss. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Die verbleibende Redezeit möchte ich noch für einige grundsätzliche Überlegungen und Aussagen nutzen. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) In diesem Hohen Haus wird immer wieder auf die Bedeutung der Demokratie hingewiesen und betont, dass wir einer Gefährdung von Anfang an begegnen müssen. Richtig, sehr richtig. Was aber erwarten die Bürgerinnen und Bürger, die uns gewählt haben, für deren Wohl wir in hohem Maß verantwortlich sind, von uns? Was erwarten sie von uns bei all den gewaltigen Problemen in der Welt, in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz? – Ganz einfach, dass wir uns zu einem einzigen Ziel zusammenraufen, quer über alle Parteien hinweg gute Lösungen für unser Land zu suchen. Eine strenge Trennung zwischen Regierung und Opposition, wie sie auch hier meistens praktiziert wird, ist nicht mehr zeitgemäß. (Zurufe von der SPD: Oh! –
Martin Haller SPD
Nationale Einheit ging meistens schlecht aus! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD sowie des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Kontrollgedanke darf nicht ganz verloren gehen, aber in einer modernen Demokratie muss die Opposition schon von Anfang an in die Erarbeitung von Lösungsideen eingebunden, Fachleute frühzeitig beteiligt und im Parlament ohne Fraktionszwang entschieden werden. All das geschieht auch manchmal hier, (Zuruf von der SPD: Fraktionszwang!) aber viel zu selten. Ich kann mich irren, aber ich glaube dennoch fest daran, dass der neue Ministerpräsident bereit und fähig ist, wesentliche Schritte in Richtung einer solchen modernen Demokratie zu gehen, (Zurufe aus dem Hause: Oh!) so, wie er es geschworen hat, nämlich parteiunabhängig dem Volk zu dienen. Darum, Herr Schweitzer, und weil ich Ihre Nominierung für einen guten Vorschlag halte, habe ich Sie gestern gewählt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD –
Martin Haller SPD
Das ist doch schön! – Weitere Zurufe aus dem Hause)
Hendrik Hering
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zurück zum Universitätsmedizingesetz. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. (Unruhe im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das für den einen oder anderen vielleicht auch interessanter ist, aber wir sind bei Tagesordnungspunkt 5. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9879 – an den Ausschuss für Wissenschaft – federführend – und mitberatend an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Gesundheit und den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das so beschlossen. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/9890 – Erste Beratung Für die antragstellende Fraktion der SPD Abgeordneter Haller, bitte.
Martin Haller SPD
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Herrn Schweitzer gestern auch gewählt, aber da gibt es keinen Applaus, sondern das ist so, ja klar. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Es werden in diesem Haus Unterschiede gemacht. Das merkt man hin und wieder, aber gut, sei’s drum. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Beweise!) Wir kommen heute hier auch zusammen, um das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz miteinander zu beraten. Es ist ein Gesetzentwurf der demokratischen Fraktionen. Ich möchte die Redezeit nutzen, um noch einmal die wesentlichen Blöcke, die wir als Handlungsbedarf identifiziert haben, mit Ihnen gemeinsam durchzugehen. Ein ganz wesentlicher Punkt dieses Gesetzentwurfs ist, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so ausstatten müssen, wie es tarifgebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusteht. Wir hatten die Problematik das erste Mal, ich glaube, im Jahr 2022, als die Idee aufkam, wir machen eine Corona-Sonderzahlung. Das hat sich dann etabliert. In vielen, vielen Bereichen wurde das so praktiziert. Steuerfrei, eine schöne Sache für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber. Es gab dann die Fragen bei den Abgeordneten-Mitarbeitern – das sind die Menschen, die uns wirklich tagtäglich das Leben retten und den Rücken freihalten –, wie sieht es denn mit einer Corona-Sonderzahlung aus? – Wir kamen sehr schnell zu dem Punkt – wir haben das rechtlich prüfen lassen –, diese Sonderzahlung können wir mit den Mechanismen, die wir im Abgeordnetengesetz etabliert haben, nicht leisten. Das gilt auch ein Stück weit für das Fraktionsgesetz. Deswegen ist es ein ganz wesentlicher Punkt, den wir heute miteinander angehen wollen, dass wir diese Mechanismen künftig haben. Was ist infolge dieser Sonderzahlung passiert? – Es gab Tarifverhandlungen für den Bereich des öffentlichen Dienstes und man kam auf die Idee, solche Sonderzahlungen sind eigentlich eine ganz clevere Sache für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer. Lasst uns das doch machen. Wenn ich dann eine Sonderzahlung von 3.000 Euro habe und wir haben bisher keine Möglichkeit, sie entsprechend zu etatisieren – wie sollen wir es in der Vergangenheit machen – bzw. unseren Wahlkreismitarbeitern auszahlen zu können, dann haben wir sehr schnell ein Problem, weil wir dann an der Stelle schlechter sind als alle anderen, die im Bereich des öffentlichen Dienstes bezahlen. Deswegen sind das wesentliche Änderungen, die wir heute auf den Weg bringen wollen, zum einen 303.000 Euro für unsere Wahlkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Die Rechnung ist da relativ einfach: 101 mal 3.000. Wir werden mit der Änderung im Fraktionsgesetz auch die Fraktionen in die Lage versetzen, dass wir diese Sonderzahlungen auch im Bereich der Fraktion leisten können. Für solche Sonderzahlungseffekte, die wir im Haushalt nicht seriös abbilden können, wollen wir künftig auch nicht, ich sage einmal, auf Vorrat Gelder, von denen wir gar nicht wissen, ob die gebraucht werden, uns „genehmigen“, sondern wir wollen wirklich auf sachlicher Grundlage begründen können, wir wollen rückwirkend diese Mittel über den Landtag rückerstattet bekommen. Ein weiterer Punkt, den wir aus Transparenzgründen neu einführen wollen, ist, dass wir ein indexbasiertes Verfahren auch bei der Entwicklung der Kostenpauschale etablieren. Das wird in vielen anderen Bundesländern gemacht. Es gibt da gute Erfahrungen. Wir haben so etwas Ähnliches schon seit vielen Jahren etabliert, auch bei der Abgeordnetenentschädigung. Wir werden das an die Entwicklung der Verbraucherpreise koppeln. Das ist für jeden nachvollziehbar. Das Statistische Landesamt wird diesen Wert entsprechend ermitteln – die Grundlage ist jeweils das vorvergangene Jahr –, sodass man die entsprechende Kostenpauschale anpasst. So haben wir ein Verfahren, das für jeden nachvollziehbar und transparent ist. Eine weitere Änderung, die vorgenommen wird, wir werden die Fahrtkostenpauschale für Abgeordnete – auch das ist uns wichtig zu betonen – analog der Wegstreckenentschädigung für Landesbedienstete um rund 12 % erhöhen. Damit haben wir auch diesen Bereich sachgerecht bearbeitet. Wir haben weitere kleinere Änderungen, aber über die können wir in der Ausschussberatung nochmal miteinander diskutieren. Es wird eine Auskunftspflicht anderer Bezügestellen eingeführt. Es wird eine Härtefallregelung bei Fristen zur Beihilfe und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung geben. Ich freue mich schon auf die Ausschussberatung. Kollege Brandl wird jetzt noch etwas sagen zu dieser Wahlmöglichkeit – auch das ist etwas, das wir im Fraktionsgesetz neu haben –, bleiben Fraktionen beim LDI oder wechseln Fraktionen zu, ich sage einmal, freien Anbietern? Auch da werden die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen etabliert. Dazu wird Kollege Brandl etwas ausführen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Martin Brandl CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Haller hat es schon angekündigt. Es ist immer so, wenn wir beide zu diesen Themen nacheinander im Plenum reden, dann haben wir vieles erreicht, und zwar gemeinsam miteinander erreicht. Das ist heute nicht meine letzte Rede in diesem Parlament, aber es ist wahrscheinlich meine letzte Rede zum Thema „Abgeordneten- und Fraktionsgesetz“. Ich bin schon sehr froh und dankbar, dass wir da gemeinsam in den letzten acht Jahren viel erreicht haben, lieber Martin, aber auch Richtung Pia und den anderen PGF. Das waren gute Jahre für das Parlament, weil wir die Stellung der Abgeordneten und die Rechte der Abgeordneten gestärkt haben. Das ist etwas, das auch den Parlamentarismus in diesem Land und die Demokratie stärkt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass ich hier entscheidend habe mitwirken dürfen. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Dieses Mal haben wir es nur mit kleineren Operationen zu tun, die allerdings durchaus gewisse finanzielle Auswirkungen haben, die aber insbesondere im Hinblick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten und der Fraktionen auch dringlich geboten sind. Martin Haller hat schon erklärt warum. Dadurch, dass diese Tarifabschlüsse immer mehr zu Einmalzahlungen hingehen, ist es schlicht und ergreifend notwendig geworden, das Gesetz anzupassen, um diese Einmalzahlungen den entsprechenden Mitarbeitern zukommen zu lassen. Die weiteren Dinge wurden schon erklärt. Ich will noch einmal darauf eingehen, was wir im Bereich der IT verändern. Bislang hatten alle Fraktionen über die Landtagsverwaltung denselben Dienstleister, an den sie angedockt waren. Im Zuge der Digitalisierung verschiedener Fraktionen sind wir auf Restriktionen gestoßen, die wir als Fraktion als Beschränkung empfinden. Deshalb haben wir nach Wegen gesucht, wie wir es schaffen können, der zunehmenden Digitalisierung Möglichkeiten zu eröffnen, Wege zu beschreiten und bei gleichbleibender Sicherheit freier agieren zu können. Vor diesem Hintergrund wird es uns nun gelingen, uns von dem zentralen Anbieter, dem LDI, zu lösen und zu einem externen Anbieter zu gehen, eine eigene Plattform und eigenen Service aufzubauen. Dazu ist es notwendig, auch das Fraktionsgesetz entsprechend anzupassen und zu verändern. Wichtig ist dabei, dass die Fraktionen nach wie vor gleichgestellt sind. Es wird niemand an der Stelle übervorteilt, sondern die Regelungen sind tatsächlich so getroffen, dass die gleichen Chancen für jedes Modell bestehen, für diejenigen, die beim LDI bleiben und diejenigen, die zu einem externen Anbieter wechseln. Ich glaube oder ich bin der festen Überzeugung, dass es für unsere Fraktion genau der richtige Weg ist, damit wir die Digitalisierung auch in der Fraktionsarbeit stärken. Das geht mit den Restriktionen, die es zum Teil beim LDI gibt, in der Art und Weise nicht. Vor dem Hintergrund kann ich meiner Fraktion nur empfehlen, den Prozess weiter positiv zu gestalten. Wir haben die Ausschussüberweisung vorgesehen. Das heißt, wir stimmen heute nicht ab, so wie es in den vergangenen Jahren eigentlich immer Gepflogenheit war. Deshalb haben wir die Chance, uns noch einmal im Ausschuss dazu auszutauschen. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Besucherinnen und Besucher begrüßen. Das ist zunächst die zweite Gruppe des 9. Jahrgangs des Göttenbach-Gymnasiums Idar-Oberstein. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Das ist der Männergesangsverein Heidesheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir begrüßen ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Kusel sowie Soldaten des 1. Artillerielehrbataillon 345 aus Idar Oberstein. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter von Heusinger das Wort.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! So wie es Deine letzte Rede zu einem Fraktions- und Abgeordnetengesetz ist, lieber Martin Brandl, ist es meine erste, obwohl ich schon einige Zeit PGF bin. Desto mehr freut es mich, auch hier das erste Mal gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen das Fraktions- und das Abgeordnetengesetz überarbeitet zu haben. Ich möchte mich für die angenehme Zusammenarbeit unter den Kollegen herzlich bedanken. Es wurde schon von Martin Brandl und auch von Martin Haller gesagt, die gestiegene Inflation macht vor uns, vor dem Parlament, vor den Fraktionen keinen Halt. Deswegen ist es richtig, die Kosten- und Fahrkostenpauschale im Abgeordnetengesetz anzupassen. Vor allem ist es aber viel wichtiger und noch relevanter für uns, sowohl in den Wahlkreisbüros als auch in den Fraktionen so etwas wie Inflationsausgleichspauschalen zahlen zu können. Wir haben es gehört, sowohl in der Corona-Pandemie, aber jetzt auch in den Tarifausgleichen, werden diese Einmalzahlungen immer öfter gewährt. Wir sind, genau wie alle anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im öffentlichen Bereich, aber auch im privaten Bereich, daran interessiert, gute und auch ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bekommen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Wir haben zwar wirklich einen tollen und spannenden Arbeitsplatz mitten in der Herzkammer der Demokratie zu bieten. Trotzdem haben wir nach wie vor die Herausforderung, dass wir befristete Arbeitsverhältnisse anbieten. Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass die Bezahlungen nicht denen der Tarifangestellten hinterherhinken. Sonst wird es wirklich schwierig, Personen für uns zu finden. Deshalb bin ich hier sehr froh, dass wir unseren Mitarbeitenden diese Inflationsausgleichpauschale nun gewähren können. Martin Brandl hat es erwähnt, für unsere grüne Fraktion ist auch diese Änderung bei der IT-Infrastruktur sehr wichtig. Wir schaffen mit dieser Änderung im Fraktionsgesetz die Möglichkeit für Fraktionen, digitaler, vernetzter und cloudbasierter zu arbeiten, und zwar entweder mit dem LDI oder mit anderen Anbietern. Für uns bereitet dies die Möglichkeit, in der alltäglichen Arbeit nicht nur im Abgeordnetenhaus, sondern auch im Homeoffice oder von unterwegs besser, vernetzter und digitaler zu arbeiten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bilden wir genau diese Wahlmöglichkeit der Fraktionen zwischen dem Angebot der Landtags-IT und einer selbstorganisierten Lösung im Abgeordneten- und im Fraktionsgesetz ab. Die IT-Umstellung war und wird ein großer Prozess sein. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Landtags-IT, bei der Landtagsverwaltung und stellvertretend bei Frau Molka für die gute Zusammenarbeit in den letzten Monaten und im letzten Jahr zu diesem Punkt bedanken. Es war sehr, sehr viel Arbeit. Es waren sehr, sehr viele Diskussionen, aber ich glaube, wir haben einen guten Weg gefunden. Also, an dieser Stelle herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP) Wie im alltäglichen Leben ist das Ende einer Beziehung nicht immer leicht, aber nach den vielen Diskussionen bleibt ein Teil erhalten. Wir bleiben zumindest mit dem Telefonsystem bei der Landtags-IT. In diesem Sinne, ich freue mich auf die Ausschussberatung und herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes. Ein für uns wesentlicher Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die schon mehrfach erwähnte Umsetzung des den Landtagfraktionen eingeräumten Optionsrechts zur Einrichtung und Verwaltung eigener IT. Mit dieser Veränderung wird für die Fraktionen eine Wahlfreiheit geschaffen, und das ist begrüßenswert. Wir sind froh, dass wir dieses Optionsrecht nun endlich gesetzlich verankern und das Optionsrecht dann natürlich auch anwenden können. Wir hätten uns diesen Schritt allerdings bereits vor zwei Jahren gewünscht, aber besser spät als nie. Dass dieser Prozess eine sehr, sehr schwere Geburt war, wurde, glaube ich, schon erwähnt. Mit der indexbasierten Anpassung der Kostenpauschale geht man einen Schritt – das wurde auch schon erwähnt –, den bereits viele Landtage gegangen sind. Das kann man gut oder auch schlecht finden, aber so oder so schafft man durch diese Kopplung an die Verbraucherpreise zumindest eine für jeden nachvollziehbare Transparenz und vermeidet damit künftige Erhöhungen nach eigenem Ermessen. Maßstab ist letztlich der Verbraucherpreis. Der vielleicht hervorstechendste Aspekt im Gesetzentwurf sowohl für das Abgeordneten- als auch für das Fraktionsgesetz sind die neuen Erstattungsregelungen für Sonderzahlungen, wie dem Inflationsausgleich oder der CoronaSonderzahlung sowohl an Fraktionsmitarbeiter als auch an die Mitarbeiter der Abgeordneten, sofern diese Sonderzahlungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vereinbart worden sind. Die Vorredner haben das alles schon gesagt. Man schafft damit Gleichheit, wie das momentan bei den Beamten ist. Ich denke, das ist eine faire Lösung im Sinne der Mitarbeiter. Man muss schließlich wettbewerben können. Wir stehen dem Gesetzentwurf positiv gegenüber und signalisieren unsere Zustimmung. Danke schön. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir notwendig gewordene Anpassungen im Abgeordnetengesetz und im Fraktionsgesetz vor. Der erforderliche Anpassungsbedarf reicht von der digitalen Organisation der Fraktionsarbeit über die Herstellung eines finanziellen Gleichlaufs mit der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung bis hin zu der Möglichkeit, tarifvertragliche Sonderleistungen an Mitarbeitende der Fraktion und der Abgeordnetenbüros zu gewähren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie, auch vonseiten der FDP-Fraktion erst einmal den Dank dafür auszusprechen, dass wir schon in der letzten Legislaturperiode in der Fraktionsarbeit von der Landtagsverwaltung – hier noch einmal als FDP-Fraktion einen Dank an die Direktorin, aber auch an den Präsidenten – in der Ausstattung und den Räumlichkeiten sehr stark unterstützt wurden, sodass wir sehr moderne Räumlichkeiten und Kommunikationsplattformen einrichten konnten. Das war für uns als FDP-Fraktion sehr entscheidend für die Qualität des Arbeitsplatzes und des Miteinanders zwischen Abgeordneten und Mitarbeitenden. Darüber hinaus nehmen wir sprachliche Klarstellungen bei den Sachleistungen an Funktionsträger vor und legen Mindeststandards für die Rechnungslegung der Fraktionstätigkeit fest. Die Änderungen im Abgeordnetengesetz sehen im Einzelnen fünf Anpassungen vor. Zunächst ist eine Klarstellung dahin gehend erforderlich, dass den parlamentarischen Funktionsträgern weiterhin Sachleistungen beispielsweise in Form von Büroausstattung zur Verfügung gestellt werden können. Insoweit wird durch diese Klarstellung die unstrittige und gelebte parlamentarische Praxis in das Gesetz aufgenommen. Darüber hinaus passen wir die zuletzt vor über 15 Jahren angehobene Fahrtkostenpauschale für Abgeordnete wegen deutlich gestiegener Kraftfahrzeugkosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Regelungen im Landesreisekostengesetz an. Die den Abgeordneten unter anderem zur Betreuung des Wahlkreises gewährte Kostenpauschale wird nunmehr indexbasiert auf Basis des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Landesamts festgeschrieben. Dies bedeutet, dass wir künftig einen automatisierten Mechanismus zur Festlegung der Höhe installieren und somit in Zukunft auf ein transparentes und objektives Verfahren bei der Festlegung der Kostenpauschale zurückgreifen. Die weiteren Anpassungen im Abgeordnetengesetz betreffen die Möglichkeiten zur Anwendung von tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kürze an dem Punkt, da die Vorredner dies bereits erwähnt haben. Es ist uns als FDP-Fraktion wichtig, dass wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Sonderzahlungen zur Verfügung stellen können. Dies wird hier noch einmal zusätzlich geregelt. Weitere Regelungen zur Verhinderung unbilliger Härten bei der Wahl des Zuschusses zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen werden eingeführt, und eine datenschutzkonforme Regelung zum Datenaustausch zwischen den verschiedenen Bezügestellen wird geschaffen. Hierdurch wird eine sichere und nachvollziehbare Anspruchsberechnung für die Abgeordneten, Versorgungsempfänger und Hinterbliebenen gewährleistet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die, ich sage einmal, Anpassungen, die jetzt vorgenommen werden, sind notwendig und entsprechen der Zeit. Auch wir als FDP-Fraktion haben uns dafür entschieden, die Ausgliederung aus der LDI-basierten Form der Verwaltung unseres Abgeordnetenwesens hin zu einem freien Anbieter auf den Weg zu bringen, um im digitalen Zeitalter eine noch bessere Ausstattung zu erhalten. In den letzten Wochen haben wir da sehr, sehr viele positive Erfahrungen gemacht. Daher war es für mich als Parlamentarischer Geschäftsführer aus der Perspektive der Vergangenheit in den vergangenen acht Jahr immer wieder spannend, sich wiederholende Themen mit der Landtagsverwaltung diskutieren zu können. Ich glaube, in der nächsten Zeit werden wir in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführungen andere Themen diskutieren, sodass wir dieses Thema künftig nicht mehr auf der Tagesordnung haben werden. Abschließend aber noch einmal ein Dank. Wir werden der Landtagsverwaltung nach wie vor treu bleiben und uns nicht nur über das Telefonwesen unterhalten. Zu anderen Themen danke ich rückblickend auch den Kolleginnen und Kollegen für die tolle Zusammenarbeit. Danke. (Beifall der Abg. Philipp Fernis und Cornelia Willius-Senzer, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Abgeordnete Jeckel das Wort.
Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon viel zur anstehenden Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz gesagt, weshalb ich mich kurz fassen werde. Für mich als digitalpolitische Sprecherin der FREIEN-WÄHLER-Fraktion nimmt die Begleitung des digitalen Transformationsprozesses einen hohen Stellenwert ein; denn unsere Welt wird immer digitaler. Wie immer stehe ich heute vor Ihnen und habe meine Rede auf dem Tablet dabei. Das ist nur möglich, wenn die IT reibungslos funktioniert. Hierfür ermöglicht und den Fraktionen ein Optionsrecht zugestanden, wie sie diese ausgestalten wollen. Vielen Dank dafür. Auch die weiteren hier in Rede stehenden Änderungen stellen sinnvolle und notwendige Anpassungen für die fraktionelle Arbeit dar und fördern Transparenz und Gleichbehandlung. Daher bringen wir FREIE WÄHLER den Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes gerne mit ein und werden die weiteren Beratungen positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Zur Drucksache 18/9890 wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Weitere Vorschläge sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/9889 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Es spricht Abgeordneter Martin Brandl.
Martin Brandl CDU
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Wir müssen einmal in der Wahlperiode an das Landeswahlgesetz ran, insbesondere dann, wenn es darum geht zu überprüfen, ob der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit noch gegeben ist. Dazu gibt es von der Landesregierung einen entsprechenden Bericht, den wir bearbeiten und uns als Fraktion daraufhin anschauen, welche Vorschläge, welche Veränderungen gemacht werden müssen und wie wir damit umgehen. Der Wahlrechtsgleichheitsgrundsatz ist ein ganz zentraler in einer Demokratie. Jede Stimme soll möglichst gleichviel wert sein. Dazu gibt es eindeutige Urteile des Verfassungsgerichts, die besagen, dass die Abweichung maximal 25 % über oder unter einem Durchschnittswert liegen darf. Genau das ist ein sehr, sehr hartes Kriterium, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Das heißt, wenn sich ein Wahlkreis der 25-%-Marke nach unten oder nach oben nähert oder sie sogar überschreitet, dann ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Ein zweites sehr zentrales Kriterium ist die Einheit der Verwaltung. Da hatten wir natürlich durch die Verbandsgemeindefusionen in den letzten Jahren immer wieder Gebietsveränderungen, die wir dann in der letzten größeren Operation in der letzten Wahlperiode zum Teil schon nachvollzogen haben, und nun sind noch einmal die letzten Gebietsreformen nachzuvollziehen. Diese Gebietsreformen führen zu den Änderungen, die wir heute mit dem Gesetzentwurf einbringen. Das heißt, wir werden aus dem Wahlkreis 2 die ehemalige Verbandsgemeinde Gebhardshain dem Wahlkreis 1 zuschlagen. Ferner wollen wir die ehemalige Verbandsgemeinde Bad Ems aus dem Wahlkreis 8 dem Wahlkreis 7 zuschlagen. Weiter wollen wir die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, die Teil der Verbandsgemeinde Rüdesheim wurden, aus dem Wahlkreis 17 dem Wahlkreis 18 zuschlagen. Das sind drei Änderungen, die aus unserer Sicht durchaus unproblematisch sind. Die Wahlkreise nähern sich dadurch nicht der 25-%-Grenze an. Es sind fachliche Gründe, die dafür sprechen, die fusionierten Verbandsgemeinden den Wahlkreisen zuzuordnen. Daher ist es fachlich und wahlrechtlich geboten, diese Veränderungen vorzunehmen. Wir haben noch eine vierte Veränderung, die wir vornehmen wollen. Das ist eine größere Operation; denn es geht um die Zuordnung der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim, die in der Verbandsgemeinde Leiningerland aufgegangen ist. An der Stelle treffen verschiedene Wahlrechtsgrundsätze aufeinander, die miteinander abgewogen werden müssen. Zunächst ist es so, dass die Stadt Grünstadt innerhalb der Verbandsgemeinde Leiningerland eine Enklave bildet und der Wahlkreis zusammenhängend betrachtet werden muss. Deshalb kann man dieses Gebilde, auch wenn das zwei voneinander unabhängige Verwaltungen sind, nicht ohne Weiteres trennen. Dieses Gebilde macht dann rund 50 % eines durchschnittlichen Wahlkreises aus und führt letztendlich dazu, dass der Wahlkreis 42 eindeutig über der 25-%-Grenze liegt. Das löst weitere Operationen aus, sodass zum Beispiel die Verbandsgemeinde Deidesheim aus diesem Wahlkreis herausgelöst und dem Wahlkreis 43, Neustadt an der Weinstraße, zugeschlagen wird, der dann wiederum zu groß ist, weshalb die Verbandsgemeinde Lambrecht aus dem Wahlkreis 43 herausgelöst und dem Wahlkreis 45 zugeschlagen wird. Ich will an der Stelle festhalten, dass es verschiedenste Berechnungsversuche gab, wie man diese Operation ändern könnte, wie man diese Kettenverschiebungen nicht realisieren muss, aber es gibt letztendlich in Anbetracht der 25-%-Grenze und des Gebildes, das schon 50 % eines Standardwahlkreises ausmacht, keine rechnerische Option, einen anderen Zuschnitt zu wählen. Das ist bedauerlich. Das ist insbesondere für das Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Lambrecht sicherlich schwer nachzuvollziehen. (Glocke der Präsidentin) – Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss. Ich will aber einfach noch einmal zum Ausdruck bringen, dass uns diese Operation, dieser Vorschlag nicht leicht gefallen ist, weil wir sehr wohl um die Identität der dortigen Bürgerinnen und Bürger wissen. Wir wissen um die Zugehörigkeit zur Metropolregion Rhein-Neckar und zum Landkreis Bad Dürkheim. Wir wissen ebenfalls um die Nähe zu Neustadt, aber wir sehen auch, dass es eine gute Anbindung an die A 6 gibt und es insbesondere im nordwestlichen Bereich der Verbandsgemeinde gute Zugänge nach Kaiserslautern gibt. Vor dem Hintergrund werben wir für diese Änderung, die leider an der Stelle durch die Wahlrechtsgrundsätze alternativlos ist. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Martin Haller.
Martin Haller SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt so manches, was einem in der Aufgabe als Parlamentarischer Geschäftsführer hin und wieder auch Freude bereitet. Die Beratung des Wahlkreisberichts aber, der übrigens sehr gelungen ist – vielen Dank an dieser Stelle an Herrn Staatsminister Ebling und auch Frau Staatssekretärin Schneider, das war eine sehr gute Grundlage für unsere Beratungen –, gehört nicht unbedingt zu den vergnügungssteuerpflichtigen Dingen. Natürlich sind – auch das ist kein Geheimnis – bei diesen Operationen immer Kolleginnen und Kollegen über alle Parteigrenzen hinweg betroffen, und man greift in das Allerheiligste eines Abgeordneten ein, nämlich in seinen Wahlkreis. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir es uns an dieser Stelle eben auch nicht zu einfach machen. Herr Kollege Brandl hat es schon richtig ausgeführt, wir haben Wahlrechtsgrundsätze zu beachten. Diese Wahlrechtsgrundsätze entspringen zum großen Teil zum einen der Gesetzgebung, aber zum anderen natürlich auch der Rechtsprechung. Der Grundsatz, dass jede Stimme vom Grundsatz her möglichst gleichwertig sein sollte, egal, an welcher Stelle in Rheinland-Pfalz man wohnt, ist ein nachvollziehbarer Wahlrechtsgrundsatz. Ebenso haben wir die Aufgabe zu lösen, die KVR, die wir in verschiedenen Legislaturperioden miteinander auf den Weg gebracht haben, in den Wahlkreisen umzusetzen. Auch dafür gibt es ganz klare Maßgaben der Rechtsprechung. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind abzubilden, und die entscheidende Größe ist die Verbandsgemeindeebene. Dann steht man vor der Aufgabe, wie kann man die Dinge miteinander abwägen? – Schade ist – der Kollege hat es ausgeführt –, wir haben alles geprüft. Wir haben sogar daran gedacht, ob es denn verhältnismäßig ist, wenn ich in der Pfalz bei einem Wahlkreis ein Problem lösen muss, dass ich dann fünf andere anpassen muss. Die Antwort war, das interessiert ein Verfassungsgericht im Zweifelsfall eher wenig, sondern die Richter schauen sich an, wie die Abwägung getroffen wurde. Ist das Problem gelöst, ja oder nein? Sind die Wahlrechtsgrundsätze eingehalten worden? Mit dem vorliegenden Vorschlag, auf den ich mich nun beziehen möchte und der uns alle nicht glücklich stimmt, sind diese Wahlrechtsgrundsätze eingehalten worden, und wir haben Rechtssicherheit für eine kommende Landtagswahl. Das ist dennoch ein Punkt, der uns alle miteinander schmerzt. Wie gesagt, wir haben alles durchgerechnet, wir haben alle Optionen geprüft. Wir haben über Null-Varianten nachgedacht, wir haben über Wahlkreiskonstruktionen nachgedacht, die ich Ihnen jetzt ersparen möchte, weil sie schon auf dem Papier überhaupt gar keinen Sinn ergeben, und am Schluss stand diese eine Variante. Ich kann durchaus verstehen, dass dies vor Ort für Unmut sorgt; dennoch, die Wahlrechtsgrundsätze lassen uns an dieser Stelle keine andere Möglichkeit, als diesen Weg miteinander zu gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle noch etwas sagen, was mir wichtig ist, und das geht in Deine Richtung, lieber Freund Martin Brandl, und ich sage dies ganz bewusst. Solche Dinge kann man nur gemeinsam auf den Weg bringen, und es ist wichtig, dass die beiden großen Fraktionen in diesem Haus solche Dinge gemeinsam auf den Weg bringen. Es geht dabei um künftige Zuschnitte bei Wahlen. In dieser aktuellen Situation hast Du vor mir geredet und ich nach Dir, und diese Situation wird wahrscheinlich das letzte Mal so gewesen sein. Daher möchte ich einen ganz herzlichen Dank in Deine Richtung sagen. Lieber Martin, das war über die Jahre hinweg eine wunderbar vertrauensvolle, freundschaftliche Zusammenarbeit. Es hat immer Spaß gemacht, und das Schöne war, Dinge, die wir miteinander besprochen haben, haben immer gehalten. Wir haben auch die Sorgen und Nöte des anderen gesehen und haben uns an der einen oder anderen Stelle immer auch einmal gegenseitig helfen können. Ich werde Dich vermissen, wir werden Dich vermissen. Ich sage auch im Namen der Koalition ganz herzlichen Dank. Wir freuen uns natürlich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen PGF, mit Marcus Klein. Auch das wird eine gute und sicherlich gewinnbringende Zusammenarbeit werden. (Heiterkeit und Zurufe von SPD und CDU) Dennoch war es mir wichtig, dies gerade bei diesem zentralen Projekt noch einmal zu betonen. Es gibt einfach Dinge, da ist es ein Wert an sich, wenn sie gemeinsam besprochen, gestaltet und beschlossen werden. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Bernhard von Heusinger das Wort.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! So viel Freundschaft, ist das nicht schön? (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist schön, ja!) Gestern schon, heute wieder, wundervoll. Eine Wahlkreisreform – dies ist meine erste als PGF – ist ein bisschen wie Domino spielen mit anderen Regeln. Die Dominoregeln für eine Wahlkreisreform wären in etwa so: Stoßen Sie das erste Hölzchen um, sodass möglichst wenige weitere Hölzchen fallen. Das ist die Aufgabe bei einer Wahlkreisreform. Wir wollen, nein, wir müssen gleich große Wahlkreise schaffen, aber nicht den Effekt auslösen, dass sich die gesamte Wahlkreisstruktur im Land verändert. Löst man eine Verbands- oder Ortsgemeinde aus einem Wahlkreis heraus und fügt sie an anderer Stelle ein, löst das sehr schnell einen Dominoeffekt aus. Wir haben mit der heute eingebrachten Wahlkreisreform diesen Dominoeffekt in ganz weiten Teilen verhindert. Sie greift nur ganz vereinzelt in bestehende, vertrauensvoll gewachsene Strukturen zwischen politischen Vertreterinnen und Vertretern und Gemeinden ein. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf eine Änderung der Wahlkreiszuschnitte geeinigt. Wir wollen damit die demografischen Entwicklungen im Land nachzeichnen und die Kommunal- und Verwaltungsreform auch in den Wahlkreisen abbilden, damit Verbandsgemeinden als Einheit einem Wahlkreis zugeordnet sind. Das ist mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gelungen. Vielen Dank auch von meiner Seite an das Innenministerium. Es ist gute demokratische Tradition – Martin Haller hat es soeben gesagt –, dass die großen Fraktionen das zusammen erarbeiten. Das ist geschehen. Herzlichen Dank an dieser Stelle auch von meiner Seite an Dich, lieber Martin Brandl. Ihr habt gut bei dem Gesetzentwurf zusammengearbeitet, und dass wir ihn gemeinsam einbringen, ist eine gute Tradition. Man macht sich aber auch nicht nur Freundinnen und Freunde bei einer Wahlkreisreform. Wir haben schon die wichtigsten Details der Reform gehört. Eine Wahlkreisreform hat auch immer einen Lerneffekt. Landsmannschaftliche Beziehungen und historische Zusammenhänge werden erklärt, und man lernt örtliche Verkehrsanbindungen kennen. All diese Themen werden angeführt, wenn es um Neuordnungen der Wahlkreise geht. Dabei geht es auch immer um die Diskussion mit den Kreisverbänden bei uns, und diese sind manchmal dann doch nicht so einfach, wie man sie sich vorstellt. Lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich sagen, ich habe großes Verständnis für die Kritik an neuen Zuschnitten. Nicht alle Betroffenen sind einverstanden mit den neuen Zuschnitten. Lange Wege, neue Gesichter bei Abgeordneten und andere Themen, die im Fokus stehen, all das lässt sich nicht einfach wegschieben. Ich bin aber zuversichtlich, dass neue Strukturen wachsen können und neue Beziehungen mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern im Parlament aufgebaut werden können. Es liegt an uns Abgeordneten, dass wir allen Menschen im Wahlkreis das Gefühl geben, sie gut im Landtag zu vertreten. Das ist unsere Aufgabe, und dafür arbeiten wir tagtäglich im Gespräch mit den Menschen auch in unseren Wahlkreisen. Auch wenn sich einige andere Zuschnitte gewünscht hätten, möchte ich noch einmal betonen – das ist von meinen Vorrednern schon gesagt worden –, eine Wahlkreisreform ist die Quadratur des Kreises, ein Dominospiel, bei dem möglichst wenige Hölzchen fallen sollten, aber es ist im Sinne des Grundgesetzes notwendig; denn jede Stimme muss gleich viel wert sein. Jede Stimme muss nach dem Grundgesetz der Wahlrechtsgleichheit im Landtag vertreten werden. Deshalb werbe ich für diesen Gesetzentwurf, dem auch unsere Fraktion zustimmen wird. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner ist Abgeordneter Stuhlfauth für die AfD-Fraktion.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Ampelfraktionen und der CDU zielt darauf ab, das Landeswahlgesetz in Rheinland-Pfalz zu ändern. Seit der Landtagswahl 1991 werden die Abgeordneten des Landtags nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Damals wurde RheinlandPfalz in vier Bezirke mit insgesamt 51 Wahlkreisen eingeteilt. Später wurde auf 52 Wahlkreise erhöht. Die Zahl der Abgeordneten beträgt weiterhin 101. Um dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zu entsprechen, ist der Landesgesetzgeber angehalten, gemäß Artikel 76 der Verfassung möglichst gleich große Wahlkreise zu bilden. Aufgrund von ständigen Änderungen in der Bevölkerungsstruktur und der Kommunal- und Verwaltungsreform kann Anpassungsbedarf bei der Einteilung der Wahlkreise bestehen. Der aktuelle Wahlbezirksbericht der Landesregierung zeigt für einzelne Wahlbezirke die Notwendigkeit zur Neuziehung einiger Wahlkreisgrenzen auf, um sicherzustellen, dass die Zahl der Stimmberechtigten auch weiterhin gleichmäßig verteilt bleibt. So weit geben das die Zahlen her. Den Zahlen und Berechnungen stehen jedoch die Menschen in den betroffenen Regionen gegenüber. Wahlkreise sind in der Regel so zugeschnitten, dass die Wähler ihre Stimme an Kandidaten geben können, mit denen sie sich politisch identifizieren, die sie persönlich kennen und die im Idealfall für eine Politik mit Ortsbezug und für den Wähler stehen. Werden aber Wahlkreise neu eingeteilt, besteht die Gefahr, dass Wähler durch die Neuordnung politisch entwurzelt werden. Als konkretes Beispiel möchte ich meinen Wahlkreis 43, Neustadt/Weinstraße, nennen, der ebenfalls von der Neuordnung betroffen ist. Aus dem Wahlkreis 42, Bad Dürkheim, kommt – was für den mündigen Bürger noch verständlich ist – die Verbandsgemeinde Deidesheim dazu, die dem gleichen Landkreis Bad Dürkheim angehört. Allerdings ist es dann für sehr viele Bürger unverständlich, dass die Verbandsgemeinde Lambrecht aus dem Landkreis jetzt dem Wahlkreis Kaiserslautern II zugeschlagen wird. Den Bürgern aus Lambrecht fehlt jeglicher Bezug zu Ortschaften wie zum Beispiel Dansenberg oder Enkenbach-Alsenborn und umgekehrt natürlich genauso. Das Lambrechter Tal und die Lambrechter Bürger werden regelrecht verstoßen. Die Politik krankt ohnehin schon an einem erheblichen Vertrauensverlust. Die Wahlbeteiligung ist noch immer niedrig, die Politikverdrossenheit erheblich. Solche Wahlkreisneuordnungen, vor allem wenn sie relativ willkürlich anmuten, werden diese negativen Effekte nur befeuern. Da die Notwendigkeit einer Wahlkreisneuordnung aber besteht, wäre es äußerst sinnvoll und sogar zwingend notwendig gewesen, bezüglich der Transparenz die Bürger frühzeitig einzubinden und nicht, wie so oft, einmal wieder vor vollendete Tatsachen zu stellen. Trotz dieser Versäumnisse werden wir dem Gesetz zustimmen. Danke. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Es liegen zwei Kurzinterventionen vor, die ich nacheinander aufrufen möchte. Zunächst hat Abgeordneter Martin Brandl und im Anschluss Abgeordneter Martin Haller das Wort.
Martin Brandl CDU
Herzlichen Dank. – Herr Stuhlfauth, meine Frage, die ich an Sie hätte, haben Sie sich mit Ihrem letzten Satz tatsächlich erspart, weil Sie zum Schluss sagen, Sie stimmen dem Gesetz zu. Mich hätte nämlich interessiert, was die Alternative ist. Ich möchte trotzdem zwei Punkte noch einmal zurechtrücken. Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht verstoßen, sie werden nicht verstoßen. Wir werden auch bei der nächsten Landtagswahl dort engagierte Kolleginnen und Kollegen haben, die sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmern und vor Ort sein werden. Es werden tatsächlich engagierte Wahlkreisabgeordnete sein, die deren Interessen in diesem Parlament entsprechend vertreten. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zum Zweiten gibt es an der Stelle auch keine Willkür. Das ist der zweite Punkt, es gibt keine Willkür. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr richtig!) Es gibt keine Willkür, sondern den Versuch, die Wahlrechtsgrundsätze abzubilden. Dieser Versuch ist gelungen, aber es gibt dazu keine Alternative. Wenn es eben keine Alternative gibt, dann können wir an der Stelle auch nicht von Willkür sprechen, und das möchte ich ausdrücklich zurückweisen. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Martin Haller das Wort.
Martin Haller SPD
Herr Stuhlfauth, der Begriff der Willkür war auch bei mir der Auslöser; denn genau das geht eben nicht. Weil die Rechtsprechung so ist, wie sie ist, weil die gesetzlichen, die grundgesetzlichen Grundlagen so sind, wie sie sind, können wir es eben nicht so machen wie in den USA, indem ich hingehe und sage, jetzt schneiden wir uns die Wahlkreise einmal so zusammen, wie es uns parteipolitisch womöglich passt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wie die Demokraten es machen!) Man sieht gerade an diesen Wahlkreiszuschnitten, dass zum Beispiel parteipolitische Erwägungen an keiner Stelle eine Rolle spielen, eine Rolle spielen können, weil der Bewegungsspielraum dafür gar nicht da ist, einfach durch die Wahlgrundsätze. Das ist mir noch einmal wichtig. Ich greife das konkrete Beispiel, das Sie genannt haben, noch einmal auf. Sie sagen, das geht aus dem Landkreis raus. Ich sage, ja, das war für uns ein Abwägungsgrund, bei dem wir gesagt haben, das spricht dagegen, diese Operation zu machen. Wenn ich aber daneben stehen habe, dass dann der Wahlkreis über 25 % liegt, dann schlägt das eine Argument in der Argumentation leider das andere. Ich kann versuchen, diesem schwächeren Argument noch andere Argumente anzufügen und in eine Richtung zu kommen, in der es sich vielleicht annähert. Da haben wir alles probiert. Wir haben prüfen lassen, kann man mit landsmannschaftlicher Identität an der Stelle argumentieren? – Antwort: Ja, das kann man, aber nur, wenn man schon einmal zwei gleichwertige Abwägungsgründe auf der Positiv-und-Negativ-Liste stehen hat. Dann kann das der Ticken sein, der vielleicht am Schluss für den Gesetzgeber den Ausschlag gibt. Wenn aber die 25 % betroffen sind, dann gibt es keinen Bewegungsspielraum. So haben wir die Abwägung getroffen. Die Landkreisgrenze ist ein Abwägungsgrund, definitiv, aber er schlägt nicht die 25 %, das ist klar, auch schon in der Vergangenheit geschehen. Wenn die nicht eingehalten werden, dann ist die Wahlrechtsgleichheit nicht gegeben und dann führt das zu entsprechenden Eingriffen. Dann machen andere, die, glaube ich, noch mehr grundsätzlich neu regeln würden, einen Wahlkreiszuschnitt. Ich glaube, deswegen ist es sinnvoll, dass wir das hier im Parlament machen. An dieser Stelle sollte das geschehen. Danke. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Abgeordneter Stuhlfauth, ist Erwiderung gewünscht? (Abg. Peter Stuhlfauth, AfD: Ja!) – Bitte.
Peter Stuhlfauth AfD
Wenn ich die Berechnungen richtig gelesen habe, dann hängt es am Wahlkreis 42 Bad Dürkheim, dass der so groß ist, weil jetzt Hettenleidelheim dazu kommt. Dann muss Deidesheim weg, kommt in den 43er-Wahlkreis. Wir waren beim Wahlkreis 42 bei 19 %. Das halten wir für in Ordnung. Ich denke gar nicht, dass der Wahlkreis 43 so groß geworden wäre mit 12.000 oder 13.000 Einwohnern, die aus Deidesheim dazugekommen wären. (Zurufe von der SPD und von der CDU: Wahlberechtigte!) – Wahlberechtigte. Sehen Sie, noch weniger. (Abg. Martin Haller, SPD: Ist aber so!) Ich müsste es einmal genau nachrechnen. (Beifall und Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN –
Martin Haller SPD
Das wäre sinnvoll! – Weitere Zurufe von der SPD, von der CDU, von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der FDP) Wenn es keine andere Lösung gibt, dann würde ich Abbitte leisten. Ich glaube aber, das wäre möglich gewesen. Wir hatten jetzt in verschiedenen Zeitungen, im Internet schon mehrere Leserbriefe. Diese werden weiterhin kommen, insbesondere in meinem Wahlkreis. Ich verweise an Sie. Danke. (Beifall der AfD – Zuruf von der SPD: Viel Spaß beim Rechnen!)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Abgeordneter Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Debatte ist das alles in einer Detailtreue erklärt worden, die wenig Raum lässt, die Redezeit noch sinnvoll auszuschöpfen. Deswegen will ich insbesondere das betonen, was die Kollegen schon angesprochen haben, nämlich dass es eine gute demokratische Tradition ist, dass wir in unserer Demokratie in Rheinland-Pfalz Änderungen des Wahlrechts gemeinsam, abgestimmt und miteinander und auch nur dort vornehmen, wo sie verfassungsrechtlich unbedingt geboten sind. Es geht beim Wahlrecht um den absoluten Kernbereich einer Demokratie. Wir wählen alle fünf Jahre – eine im Vergleich zum Bund etwas längere Legislaturperiode –, und wir haben ansonsten keine Elemente der direkten Demokratie. Deswegen ist es wichtig, dass wir ein Wahlrecht haben, das über jeden Zweifel erhaben ist und elementaren Prinzipien folgt. Eines dieser elementaren Prinzipien ist die Erfolgsgleichheit einer abgegebenen Stimme. Das heißt, dass man, um ein Mandat im Parlament zu erringen, in einem Wahlkreis ungefähr vergleichbar viele Stimmen braucht wie in einem anderen Wahlkreis. Ganz geht das nie – das ist klar –, weil Gebietskörperschaften nun einmal unterschiedlich groß sind und es absolut keinen Sinn ergibt, Wahlkreise irgendwie straßenscharf zuzuschneiden zu versuchen. Das ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt. Es gibt aber eine entwickelte Grenze, die bei den 25 % liegt. Um die Wahl auch weiterhin über jeden Zweifel erhaben durchführen zu können, ist es deswegen wichtig, dass Veränderungen in der Bevölkerung nachvollzogen werden, auch im Wahlrecht. Wir Freien Demokraten sind damit selbstverständlich einverstanden. Ich bedanke mich für die intensive und vor allem tiefgehende, zahlenreiche Debatte. Damit war es das dann auch. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Wahlkreisbericht der Landesregierung vor wenigen Tagen gelesen habe, ging natürlich der erste Blick in den Heimatwahlkreis. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Das ist natürlich immer so. Zuerst war man dann erstaunt über den Wahlkreisbericht und dachte: Ach ja, dann wird jetzt etwas aufgebrochen, was vorher war und würde der Eifelkreis als Wahlkreis insofern die Verbandsgemeinde Speicher verlieren. Der vorgelegte Entwurf sieht das aber anders vor. Es gibt eine Toleranzgrenze von 25 %, aber es gibt bei den Wahlgrundsätzen auch die Frage der Kontinuität. Deshalb sage ich all denjenigen vielen Dank, die an dem Gesetz geschrieben haben, dass sie auch diesen Grundsatz berücksichtigen. Das gibt uns zu Hause die Gewissheit, dass man am Wahlkreis zurzeit nicht rüttelt. Daher erhalten Sie unsere Zustimmung. Die Frage ist zudem, wie man mit den Verwaltungs- bzw. Gebietsreformen der Vergangenheit umgeht. Auch hier haben sich die Verantwortlichen entsprechende Gedanken gemacht, und auch das findet unsere Zustimmung. Auch wenn dies erst die erste Beratung ist, können wir der Gesetzesvorlage zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.
Michael Ebling
Danke schön. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie haben in der Debatte eben betont, dass die Wahlen das Herzstück unserer Demokratie sind. Deshalb begrüßt auch die Landesregierung ausdrücklich diesen Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU zur Anpassung der Wahlkreise bei den Landtagswahlen. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs eine der ganz wichtigen Grundlagen geschaffen haben, damit die nächsten Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, also 2026, selbstverständlich verlässlich, sicher und ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Das ist ein hohes Interesse der Landesregierung, namentlich auch meines Hauses als für die Wahlen verantwortlich. Mit dem Gesetzentwurf wird es zu einem gemeinsamen Anliegen. Der Gesetzentwurf hat klar zum Ziel, die Wahlkreiseinteilung an bestimmte Kommunal- und Verwaltungsreform getroffen worden sind. Sie haben es betont, es sind damals wahlkreisübergreifend neue kommunale Gebietskörperschaften geschaffen oder auch Zuordnungen vorgenommen worden, die – mit einer Ausnahme – noch nicht bei der Wahlkreiseinteilung berücksichtigt worden sind. So sind damals die Verbandsgemeinden Betzdorf, Gebhardshain, Bad Kreuznach, Rüdesheim, Leiningerland und Bad EmsNassau neu gebildet oder auch geändert worden. Durch die beabsichtigten Wahlkreisänderungen sollen die Verbandsgemeinden wieder einheitlich einem Wahlkreis zugeordnet werden. Die Einhaltung der kommunalen Grenzen bei der Wahlkreiseinteilung soll klar dazu beitragen, dass auch die Wahlorganisation vereinfacht wird. Dies gilt im Übrigen auch für die Organisation der von den Parteien zu leistenden Arbeit. Auch das ist nicht unwichtig. Damit vermeiden wir im Kern aber auch Fehleranfälligkeit, wenn es um das Thema der Wahlen geht. Um das Ziel zu erreichen, sind auch Folgeänderungen bei der Wahlkreiseinteilung erforderlich. Das betrifft insbesondere das Gebiet der Pfalz. Es ist verständlich, dass das kritisch hinterfragt wird. Jede Wahlkreisänderung schränkt den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität, der auch die Verbundenheit der Bewerberinnen und Bewerber mit dem anvertrauten Wahlkreis sicherstellen soll, ein. Wir begrüßen aber die Entscheidung der genannten Landtagsfraktionen, die betroffenen Wahlkreise ändern zu wollen. Es gibt immer Vorteile und immer Nachteile. Am Ende muss man es miteinander abwägen, aber auch zu klaren, nachvollziehbaren Entscheidungen kommen. Der in den vorangegangenen Legislaturperioden praktizierte Grundsatz im Hinblick auf Wahlkreisänderungen wird mit diesem Gesetzentwurf fortgeführt. Danach sind für die kommunalen Gebietsänderungen, die in der zurückliegenden Wahlperiode in Kraft getreten sind und Auswirkungen auf die Wahlkreiseinteilung haben, Wahlkreisänderungen vorzusehen. Ein weiteres Argument ist, dass seit den letzten Wahlkreisänderungen im Jahr 2019 keine kommunalen Gebietsänderungen erfolgt sind, die wahlkreisrelevant sind. Ein weiteres Abwarten, um eine Gesamtschau bei der Wahlkreiseinteilung vorzunehmen, ist also nicht angezeigt. Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen werden Empfehlungen des Wahlkreisberichts der Landesregierung teilweise übernommen. Nicht aufgegriffen werden Empfehlungen der Landesregierung, die Wahlkreise 3 und 21 aufgrund der Bevölkerungsentwicklung zu ändern. Diese Empfehlungen erfolgten vorsorglich seitens der Landesregierung, da sich beide Wahlkreise der gesetzlichen 25/100-Toleranzgrenze annähern. Die Entscheidung, diese Empfehlung nicht zu übernehmen, ist aber auch nachvollziehbar; denn eine Gefahr für eine Überschreitung der gesetzlichen Toleranzgrenze bei der nächsten Landtagswahl 2026 ist erst einmal nicht gegeben. Es bleibt also weiter abzuwarten, ob und inwieweit bei einer dann nachfolgenden Wahlkreisänderung in der 19. Legislaturperiode Änderungsbedarf besteht. Das ist aber erst zu diesem Zeitpunkt festzustellen. Insofern will ich noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir den Entwurf begrüßen, allein schon aus Gründen des Wahlrechts keine Einwände an dieser Stelle zu machen hätten und uns darüber freuen, wenn dieser Gesetzentwurf heute eine entsprechend breite Mehrheit bekommt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/9889 – an den Innenausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, lassen Sie uns gemeinsam als Gäste im Landtag Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 52, Wörth am Rhein, und Landfrauen aus Jockgrim begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Die Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen ist zu Gast. Seien Sie uns willkommen! (Beifall im Hause) Zudem ist die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz auf Betriebsausflug zu Gast im Landtag, unter ihnen Thomas Roth, ehemaliges Mitglied des Landtags. Willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Übungsleiterinnen- und Übungsleiter-Offensive starten – Leistungskurs Sport für Übungsleiter C-Lizenz nutzen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9902 – Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden. Die CDU hat eine erweiterte Redezeit von 3 Minuten beantragt und damit 8 Minuten zur Verfügung. Es spricht Kollege Dennis Junk von der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Dennis Junk CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDUFraktion möchte die derzeit positive sportpolitische Stimmung in unserem Land nutzen und nachhaltig zusätzliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter für die Vereinsarbeit gewinnen. Die letzten Wochen haben uns einmal mehr verdeutlicht, welch besondere Wirkung der Sport in unserer Gesellschaft leisten kann. Auch wenn wir am vergangenen Freitag viel zu früh aus unserer Heim-EM ausgeschieden sind, haben wir uns als hervorragender Gastgeber präsentiert, über alle Gesellschaftsschichten hinweg mitgefiebert, mitgelitten und unsere Mannschaft für eine tolle Europameisterschaft gefeiert. Ich selbst war bei einigen Spielen live dabei, auf den Fanmeilen, bei den Fanmärschen, in den Stadien. Es war toll, dieses schwarz-rot-goldene Fahnenmeer, diese Stimmung und diese Vielfalt, diese Herzlichkeit live erleben zu können. (Beifall der CDU sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In wenigen Wochen beginnen die Olympischen Spiele in Paris und anschließend die Paralympischen Spiele direkt in unserem Nachbarland, quasi vor der Haustür. Bei diesen besonderen Ereignissen werden erfreulicherweise auch einige Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer dabei sein und den Sport in seiner ganzen Breite präsentieren und darstellen. Die Aufmerksamkeit, die also der Sport gerade in diesem Sommer bei uns in Deutschland genießt, sollten wir nutzen und in den kommenden Wochen auch den Sport verstärkt in den Fokus unserer Arbeit rücken. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, denn sporttreibende Menschen, ob organisiert oder nicht, bilden im besten Sinne des Wortes die größte Bürgerbewegung in Rheinland-Pfalz. Sport hält gesund, Sport macht Spaß. Er stärkt die motorischen und koordinatorischen Fähigkeiten. Er fördert das Miteinander über Generationen sowie über alle sozialen und kulturellen Milieus hinweg, und er vermittelt wichtige Werte wie Toleranz, Respekt und Teamgeist. (Beifall der CDU) Knapp 1,4 Millionen Mitglieder in knapp 6.000 Vereinen sind eine beeindruckende Zahl. Für diese sportinteressierten Menschen brauchen wir Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jede Möglichkeit nutzen, um zusätzliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter für den Vereinssport nachhaltig zu akquirieren; denn unsere Sportvereine leiden nicht erst seit Corona unter Personalsorgen. Das bestätigt zum einen der Sportentwicklungsbericht Deutschland 2020 – 2022. Das bestätigen aber vor allen Dingen auch Zahlen bei uns aus Rheinland-Pfalz. Wenn wir einmal auf den Bereich Rheinhessen schauen, haben wir dort allein in den vergangenen fünf Jahren rund 300 Übungsleiterinnen und Übungsleiter verloren, knapp 15 % nur in den vergangenen fünf Jahren. Hinzu kommt – das erlebe ich aktuell auch als zweiter Vorsitzender in meinem Heimatsportverein FSV Salmrohr –, dass wir auch Eltern vorfinden, denen es immer wichtiger ist, dass ihre Kinder von qualifizierten Trainerinnen und Trainern ausgebildet werden. Es ist nicht mehr so, dass man sagt, der hat früher einmal gut Fußball gespielt, oder der war ein guter Läufer, oder der war gut im Weitwurf, und das reicht aus. Die Eltern erwarten, wenn sie heute Mitgliedsbeiträge bezahlen, wenn sie Ausbildungsentschädigungen zahlen, dass sie auch diese qualifizierten Nachweise haben. Ob die dann mehr bringen, als wenn ich den nicht habe, sei einmal dahingestellt. Sie erwarten das aber ein Stück weit. Deshalb muss man sagen, auch wenn man diese Nachweise erwirbt, das sind nicht nur Nachweise für die reine Trainingslehre, sondern es sind auch Nachweise im pädagogischen Bereich, und das ist heutzutage aus meiner Sicht immer wichtiger. (Beifall der CDU) Unsere Partnerschulen des Sports sowie unsere Eliteschulen des Leistungssports vermitteln jungen Menschen in der Oberstufe Lerninhalte, die auch für den Erwerb der Übungsleiter C-Lizenz Breitensport erforderlich sind. Diese Wissens- oder Nachwuchsressource gilt es zu nutzen. Wir wollen deshalb die Landesregierung gerne beauftragen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass interessierte Schülerinnen und Schüler diese Übungsleiter C-Lizenz im Rahmen ihrer Sekundarstufe II erlangen können. Dafür werbe ich ausdrücklich um Unterstützung in diesem Hohen Hause. (Beifall der CDU) Wir können aus meiner Sicht auch gerne noch einen Schritt weitergehen und sagen, dass wir über diese besonderen Partnerschulen des Sports auch vielleicht Projektschulen und Modellprojekte in der Fläche machen; denn es ist natürlich so, dass wir in Rheinland-Pfalz ein Flächenland sind und nicht nur Übungsleiter in den Regionen gesucht werden, in denen wir diese Schulen haben. Deswegen spricht eigentlich aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen zu sagen, dass wir da, wo Gymnasien oder andere Schulen das Leistungsfach Sport anbieten, auch Modellprojekte durchführen, wenn diese Schulen diesen Weg mit uns gemeinsam gehen wollen; denn wie gesagt, wir sind ein Flächenland, und deswegen wäre es darüber hinaus schön, wenn wir weitere Schulen gewinnen würden. Ich möchte abschließend gerne noch einen Aspekt hervorheben, der mir ganz wichtig ist. Es soll nicht der Eindruck erweckt werden, wir wollten hier einen Übungsleiter C light ins Rennen bringen. Wir wollen aber auch nicht, dass alle, die schon einmal im Rahmen ihrer Schulzeit gewisse Qualifikationen erworben haben, diese Lerninhalte danach in langen Lehrgängen noch einmal wiederholen müssen. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich habe selbst einmal vor zehn, zwölf Jahren die C-Lizenz Fußball gemacht. Dafür war ich damals drei Wochen in Koblenz auf dem Oberwerth und habe diese Ausbildung gemacht. Dafür musstest du drei Wochen Urlaub opfern und finanziellen Spielraum schaffen. Da kann man sagen, heute übernimmt der Landessportbund zwar viele Kosten, das ist jetzt nicht so das Thema, aber drei Wochen Urlaub ist für jeden sehr viel Zeit. Ich denke, wenn man das schon im Rahmen der Schulzeit erworben hat, können wir darauf verzichten. (Beifall der CDU) Ergreifen wir deshalb also jetzt die Chance, den Leistungssportnachwuchs frühzeitig als Multiplikatoren an den organisierten Sport zu binden. Geben wir den Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern die Gelegenheit, sich mit ihrem Wissen, ihrer Begeisterung und ihrer Vorbildfunktion aktiv da einzubringen, wo sie selbst mit dem Sport begonnen haben, im Breitensport. Lassen Sie uns diese Übungsleiteroffensive im Rahmen der Sekundarstufe II heute auf den Weg bringen und darüber hinaus aktuelle Bedarfe und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel evaluieren und, falls notwendig, gegebenenfalls auch zusätzliche Mittel für die Qualifizierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Trainerinnen und Trainern bereitstellen. Ich werbe herzlich um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.
Michael Hüttner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Fangen wir einmal mit dem Guten an. Ja, Sport ist eine ganz große Bürgerbewegung. An die 6.000 Sportvereine, und zumindest bis vor Kurzem hatten wir 1,5 Millionen Mitgliedschaften, es sind jetzt ein paar weniger, das ist nur der organisierte Sport. Viele, die joggen gehen und in der Freizeit auf andere Weise aktiv sind, kommen also noch dazu. Sport ist – da hat Herr Junk recht – Gesundheit, Sport ist Sozialisation, Sport ist Integration und vieles mehr. Sport hat in der Gesellschaft eine ganz besondere Bedeutung. Das ist aber auch der Grund, warum das Land den Sport so vielfältig unterstützt. Wenn Sie einmal in die Sportstättenrichtlinien schauen, die gerade vor zwei Jahren neu veröffentlicht worden sind, dann sehen Sie darin pauschale Förderung, Projektförderung, Breitensport, Spitzensport, Jugend, Baumaßnahmen, Ausbildung, Lehre und vieles mehr. Das Land unterstützt also ganz gewaltig, und der Landessportbund dokumentiert das auf seiner Seite ebenfalls. Wenn Sie einmal die Homepage des Landessportbunds betrachten, dann können sie dort feststellen, dass der Landessportbund über eineinhalb Seiten auflistet, wo es jeweils die Förderung gibt. Herr Junk und liebe Kolleginnen von der CDU, Sie wissen auch, dass das Geld, das der Sport zur Verfügung hat, ausschließlich vom Land kommt. Ein paar kleine Mittel werden auf andere Weise akquiriert, aber ansonsten wird in der Konsequenz alles vom Land bezahlt. Das heißt also, das Land leistet das alles, was der Sport machen kann. Das wollen wir auch, und das ist in der Konsequenz richtig und gut. Ja, Sie haben auch recht, Trainer und Übungsleiter sind unverzichtbar. Es müssen gut ausgebildete Kräfte sein. Wir haben in der heutigen Zeit auch immer wieder das besondere Bedürfnis, dass man sehr genau schauen muss, wer junge Menschen ausbildet, dass also auch das in der Summe passt. Da sehen wir auch die Situation, dass Übungsleiter natürlich dann in einer besonderen Verantwortung stehen. Deswegen gilt mein herzlicher Dank diesen Übungsleitern, aber auch allen Ehrenamtlichen, die den Verein führen. Beim Übungsleiter kommt hinzu, dass er wenigstens noch eine Steuerfreiheitspauschale hat. Der Vereinsvorsitzende – Sie haben davon gesprochen, dass Sie selbst eine solche Funktion haben – hat dies nicht. Deswegen mein ganz besonderer und ganz herzlicher Dank an alle, die sich im Sport engagieren und damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Marcus Klein, CDU) Der Sport hat während der Pandemie sehr gelitten. Das ist uneingeschränkt richtig. Die Zahlen gehen zurück. Ich glaube aber, wenn wir die Mitgliedszahlen – ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen – auf der einen Seite betrachten und dann die Lizenzinhaber betrachten, die heute nicht mehr zur Verfügung stehen, dann haben wir weniger die Situation, dass die Ausbildung nicht gemacht wird, sondern dass sich manche aus verschiedenen Gründen zurückziehen. Wir haben also eher eine gesellschaftliche Situation, auf die man schauen muss, und das ist auch eine Motivationssituation in den Vereinen. Ich glaube, da ist auch noch einiges zu tun. Das Land hat das aber erkannt. Herr Minister, Sie haben gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern neue Programme auf den Weg gebracht, um die Mitglieder und die Übungsleiter wieder neu in die Vereine zu bringen, und – wenn man die Zahlen des Sportbunds betrachtet – mit Erfolg; denn uneingeschränkt sind nahezu wieder die Zahlen vorhanden, wie sie vor der Pandemie waren. Es ist ein großes Kompliment, das man der Landesregierung machen muss, dass das vorhandene Geld genommen und umgeschichtet und gesagt wurde, hier haben wir einen Bedarf, hier setzen wir diesen um, und das wurde mit Erfolg gemacht. Herzlichen Dank für dieses Engagement. (Beifall der SPD sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP) Herr Junk, damit sehen Sie, dass der eine Punkt, den Sie als Forderung aufgestellt haben, bereits erledigt ist. Jetzt kommen wir zu dem zweiten Punkt, Ihrem sogenannten Hauptforderungspunkt, nämlich dass an den Schulen die C-Lizenz erworben werden kann. Ja, ganz viele Module sind dort gleich. Viele Sachen, die gerade in den Leistungskursen unterrichtet werden, sind dort identisch. Jetzt werden die Ausbildungen üblicherweise – das haben sie auch vom Oberwerth erzählt – vom organisierten Sport geleistet. Wenn Sie einmal – Sie kommen aus dem Sportbund Rheinland – die Situation betrachten, dass gerade im Sportbund Rheinland ganz aktiv an den Schulen diese Lizenzen umgesetzt wurden, und das seit rund zehn Jahren, und jedes Jahr an den Schulen rund 100 Übungsleiterlizenzen erworben wurden, dann können Sie daraus deutlich ablesen, dass genau das bereits gemacht wird. Hier sind also die Schulen, und nicht nur die Schulen, die Sie im Antrag genannt haben, bereits aktiv, und ich glaube, diejenigen, die noch nicht aktiv werden, bekommen noch einen zarten Hinweis vom Bildungsministerium, dass sie dort auf die Sportbünde zugehen dürfen oder die Sportbünde umgekehrt vielleicht auch auf sie zugehen – auch das gilt gegenseitig –, sodass wir das dort in der Konsequenz insgesamt hinbekommen. Sehr geehrter Herr Junk, meine Damen und Herren von der CDU, deswegen ist leider kein Raum für den eigentlich ganz gut gedachten Antrag, weil bereits alles gemacht wird. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Daniel Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einmal andersherum anfangen. Der Sport ist unverzichtbar für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, unverzichtbar für die Integration insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Ja, auch ich bin begeistert über dieses große Sportereignis, diese Fußballeuropameisterschaft in ihrer Vielfalt, auch in ihrer Klarheit, was eine offene Welt und eine offene Gesellschaft angeht. Ich will aber auch einmal den Fokus auf diejenigen lenken, die sich ehrenamtlich wirklich für Tage und vor allem am Wochenende um die Kinder kümmern, die ihre Zeit opfern, die oft noch eigene Mittel mit einbringen und drauflegen, um vor allem mit Kindern und Jugendlichen, aber auch im Amateurbereich sportliche Betätigungen, Wettbewerbe, Trainingseinheiten und einfach nur das gemeinsame Beisammensein jeden Tag zu leben und damit unserer Gesellschaft so unheimlich viel zu geben, so viel mehr, als wir ihnen durch politische Entscheidungen oder alle Haushaltsmittel, die wir haben, geben könnten. Ja, die Vereinsbefragung, die es in Rheinland-Pfalz gab, hat auch ergeben, dass die zweitgrößte Herausforderung seit vielen Jahren ist, dass die Vereine beklagen, dass die Gewinnung von Übungsleitern eine große Herausforderung für sie darstellt. Das ist richtig, und das ist auch konstant. Das ist übrigens auch von den Vereinen höher bewertet worden als die Herausforderung der Mitgliedschaft, die auch in der Pandemie immer wieder thematisiert wurde. Deswegen ist es gut, dass die CDU das Thema, wie man die Vereine unterstützen und Übungsleiterinnen und Übungsleiter entsprechend gewinnen kann, aufbringt. Dass sich der Antrag für mich jetzt erst einmal gut gelesen hat, ist auch kein Wunder, weil es im Landtag Nordrhein-Westfalen einen nahezu wortgleichen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt. Es gibt einen Unterschied: Wir sind in Rheinland-Pfalz einfach schon viel weiter als Nordrhein-Westfalen, weil es in Rheinland-Pfalz bereits möglich ist, dass man im Sportleistungskurs die Module für die C-Lizenzen Übungsleiter anerkannt bekommt. Kollege Hüttner hat ausgeführt, dass jedes Jahr eine knapp dreistellige Zahl an Schülerinnen und Schülern das in Rheinland-Pfalz schon macht und es darum geht, Sportbünde und entsprechende Schulen mit Leistungskurs Sport auch zu ermuntern, das noch weiter zu verstärken und weiter profilbildend anzubieten. Da reden wir nicht nur von den Schulen des Sports, sondern im Prinzip von allen Schulen. Ich denke auch, es ist noch einmal ein Aufschlag, das Thema der Zusammenarbeit von Vereinen und Schulen weiter nach vorne zu bringen; denn das ist die Lebensrealität von vielen Kindern und Jugendlichen. Es gibt gute Beispiele, wie man zum Beispiel die Themen „Ganztagsschule“ und „Sportverein“ zusammenbringen kann. Wir kennen alle genug Beispiele, in denen das ein Problem in der Praxis darstellt. Diese Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport halte ich für eine sehr wichtige, was das Leben von Kindern und Jugendlichen und die Chancen angeht, um diesen sozialen Mehrwert, den uns Sport und die Vereine bringen, noch mehr an Kinder und Jugendliche zu bringen. Deswegen kann es ein Aufschlag sein, hier noch einmal vor Ort stärker in den Dialog zu gehen. (Beifall der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP) Der zweite Punkt ist, dass Sie über Haushaltsmittel sprechen. Der sportpolitische Sprecher freut sich immer über mehr Haushaltsmittel für den Sportbereich. Ich will Sie aber noch einmal daran erinnern, dass wir im letzten Haushalt die Mittel für den Sport erhöht haben, und zwar spürbar, und dass es dort auch um die Förderung der Vereine geht, aber dass wir letztlich aus guten Gründen im Sport in der Selbstverwaltung sind und die Sportbünde gemeinsam mit den Fachverbänden und den Vereinen die Mittel entsprechend einsetzen müssen, aber dass dort auch sehr viel – das ist schon erläutert worden – an Unterstützung geleistet wird, was die Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern angeht. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg. Das sind wir jetzt schon. Der Antrag der CDU bringt uns aber nichts Neues, und deswegen werden wir ihn ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Von der Förderung der Gesundheit bis zur sozialen Integration hat der Sport in Rheinland-Pfalz eine lange Tradition und genießt großes Ansehen. Doch alle diese positiven Aspekte des Sports wären ohne das unermüdliche Engagement der Übungsleiter gar nicht denkbar. Sie organisieren und leiten Trainings, fördern den Nachwuchs und unterstützen Senioren in ihrer körperlichen Betätigung. Ihr Engagement ist die Basis, auf der unser Vereinssport aufbaut. Ohne sie könnten die vielfältigen sportlichen Angebote, die unser Vereinsleben bereichern, nicht existieren. Sie sind die stillen Protagonisten, die im Hintergrund agieren, ohne die aber kein Verein erfolgreich funktionieren könnte. Der Mangel an qualifizierten Übungsleitern stellt jedoch viele Vereine vor existenzielle Herausforderungen. Ohne ausreichend qualifizierte Trainer und Betreuer können Trainingsangebote nicht aufrechterhalten werden, und insbesondere die Nachwuchssportler bleiben ohne fachkundige Anleitung. Dies hätte zur Folge, dass die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen leidet und ältere Vereinsmitglieder keine adäquate Betreuung mehr erfahren würden. Um dieser besorgniserregenden Entwicklung entgegenzuwirken, ist ein umfassendes, attraktives und gewinnbringendes Programm zur Ausbildung von Übungsleitern erforderlich. Diese Programme müssen darauf abzielen, dass Vereine in der Lage sind, qualitativ hochwertige und abwechslungsreiche sportliche Angebote dauerhaft anzubieten. Dies entspricht auch den Prinzipien, die im AfD-Parteiprogramm verankert sind, die Förderung ehrenamtlichen Engagements und die Sicherstellung der Kontinuität im Sport. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Behebung des Übungsleitermangels besteht darin, das Wissensfundament des Leistungskurses Sport zur Erlangung der Übungsleiter C-Lizenz zu nutzen. Die Ausbildung im Leistungssport deckt bereits viele relevante Aspekte ab, die für die Tätigkeit als Übungsleiter von Bedeutung sind, wie Trainingslehre, Sportpädagogik und Erste Hilfe. Diese Kenntnisse müssen gezielt ergänzt werden, um die C-Lizenz zu erwerben. So wird eine praxisnahe, vernünftige und fundierte Vorbereitung auf die ehrenamtliche Tätigkeit sichergestellt. Es ist sinnvoll, dass Jugendliche, die im Leistungskurs Sport aktiv sind, die Möglichkeit erhalten, ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse zur Übungsleiter C-Lizenz auszubauen und dauerhaft weiterzuentwickeln. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen sowie zusätzliche Ausbildungsangebote, die spezifisch auf die Anforderungen der Übungsleitertätigkeit abgestimmt sind. Dieses Vorgehen entspricht unserem Anspruch, langfristig die Sportkultur in unserem Land zu stärken und den Nachwuchs für ehrenamtliches Engagement zu begeistern. Die gezielte Förderung junger Menschen in diesem Bereich wird nicht nur den akuten Mangel an Übungsleitern lindern, sondern auch das Ehrenamt im Sport deutlich attraktiver gestalten. Junge Übungsleiter werden frühzeitig in eine Vereinsarbeit eingebunden und entwickeln eine instinktive Bindung an ihre Aufgaben. Diese Bindung führt dazu, dass sie auch langfristig dem Ehrenamt treu bleiben und ihre Erfahrungen an folgende Generationen weitergeben. Zusammenfassend lässt sich sagen, es wäre sehr sinnvoll, ein attraktives und gewinnbringendes Programm zur Ausbildung von Übungsleitern zu entwickeln, um dem Mangel an qualifizierten Fachkräften entgegenzuwirken und das Ehrenamt Sport attraktiver zu machen. Wir stimmen daher dem vorliegenden Antrag zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Abgeordneter Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedeutung des Sports ist in dieser Debatte schon herausgestellt worden. Ich will mich dem selbstverständlich anschließen. Sport dient vor allen Dingen der Gesunderhaltung. Sport dient aber auch gerade bei Kindern dem Einüben eines sozialen Miteinanders in Mannschaftssportarten. Sport zeigt, dass sich Anstrengung lohnt und zum Erfolg führt. All das sind Dinge, die wir selbstverständlich unterstützen. Weil wir das alles unterstützen, freuen wir uns, dass die CDU einen Antrag eingebracht hat, der so gut ist, dass er überflüssig ist, weil im Land maßgeblich schon das passiert, was hier gefordert wird. Insofern ist es schön, wenn es in dieser Frage in diesem Rund einen gewissen breiten Konsens gibt. Der Sport und die Sportförderung bilden regelmäßig auch im Haushalt durchaus gewisse Schwerpunkte. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren in diesem Doppelhaushalt einen entsprechenden Mittelaufwuchs erlebt. Ich will ganz bewusst sagen, dieser Mittelaufwuchs ist notwendig, weil auch Sportvereine davon betroffen sind, dass die Inflation dafür sorgt, dass schlicht und ergreifend das Aufrechterhalten von Angeboten teurer wird. Wir müssen uns mit Sicherheit damit beschäftigen, weil Sportvereine wie andere Vereine ein Stück weit Nachwuchsprobleme haben. Wir müssen gemeinsam miteinander diskutieren, wie wir die Vereine dabei besser unterstützen können. Ich glaube aus dem persönlichen Erleben, dass das allerdings auch ein Stück mit veränderten Lebensgewohnheiten der Menschen zu tun hat. Die Bevölkerung wird mobiler, und die Bevölkerung teilt sich das gesamte Thema der Erwerbs- und Sorgearbeit anders auf, und das macht regelmäßige Termine in Vereinen etwas schwieriger. Gleichzeitig – deswegen ist es wichtig, dass sie hier gelobt wurden, und ich will mich dem anschließen – lebt unser Sport von denjenigen, die sich vor allen Dingen ehrenamtlich gegen eine überschaubare, glücklicherweise steuerfreie, aber eben gegen eine Aufwandsentschädigung und nicht gegen ein Gehalt dort als Trainerinnen und Trainer engagieren und Menschen dabei helfen, Sportarten zu erlernen und so auszuüben, dass sie positive gesundheitliche Effekte haben und nicht durch Fehler dabei die Gesundheit gefährden können. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Das alles unterstützen wir, und es ist sinnvoll, das mit den Lerninhalten, gerade im Leistungskurs Sport, zu verzahnen. Nur – das haben die Kollegen schon angesprochen – findet das in der Breite schon statt. Das ist in der Tat etwas, das schon stattfindet und junge Menschen dazu befähigt, die entsprechende Übungsleiterlizenz zügig zu erwerben. Dort, wo das noch nicht so stattfindet, wie man sich das wünscht, ist es dann eine Sache, aufeinander zuzugehen. Die Bildungsministerin – ich habe genau zugesehen – hat fleißig genickt, als angesprochen wurde, dass sie die Schulen im Land noch einmal ermuntern wird, auf die Sportverbände zuzugehen. Vielleicht ist auch diese Debatte ein Anlass seitens der Sportverbände, auf die Schulen zuzugehen und die Kooperation zu stärken; denn dort, wo die Kooperation zwischen Schule und Vereinen und Verbänden besonders eng ist, profitieren letztlich wieder alle, weil Schülerinnen und Schüler jenseits des klassischen Schulsportunterrichts, der manchmal leider ein bisschen vom Alltagssport etwas weg ist, an Sportarten herangeführt werden. Dann ist es schön, wenn man einmal rausgeht. Da freuen sich Schülerinnen und Schüler, und die Vereine freuen sich, wenn sie potenzielle neue Mitglieder bekommen und diese Begeisterung ansteckt. All das unterstützen wir. Dafür brauchen wir in der Tat den Antrag der CDU nicht. In der Sache sind wir uns aber völlig einig. All diese Dinge sollen konsequent weiter unterstützt und gefördert werden. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Dennis Junk, vielen Dank für den Antrag; denn du hast ihn wiederum aus der Praxis gebracht und mit eigenen Erfahrungen gespickt, und das macht die Arbeit hier aus. Nachdem wir uns in den vergangenen Monaten um Schwimmcontainer und Schwimmkurse gekümmert haben und zuletzt noch aus dem Bildungsministerium die frohe Kunde eines Schwimmabzeichen-Schulwettbewerbs kam, sollen wir uns alle einmal fragen, was eigentlich aus dem Projekt „Land in Bewegung“ geworden ist. Müssen wir uns nach der Auftaktveranstaltung letztes Jahr mit fast dem gesamten Ministerkabinett Sorgen machen, dass wir bzw. die Landesregierung das Land nicht in Bewegung bekommen? Brauchen wir eine weitere Initiative Übungsleiteroffensive in Sportleistungskursen? Wenn das nicht wirkt, welche neue Idee kommt uns dann in den Sinn? Die Landesregierung hat mit den Bewegungsmanagern in allen Landkreisen und dem eben zitierten Schwimmwettbewerb scheinbar aus ihrer Sicht genug getan. Wenn ich mir die aktuellen Mitgliederzahlen der Sportvereine anschaue, dann sehe ich zunächst das Vor-Corona-Niveau übertroffen. Manche Sportarten wie Tennis boomen. Die Klagen der Sportvereine zielen auch nicht direkt auf die fehlenden Übungsleiter. Nein, das Grundproblem sind die fehlenden Sportstätten. Das ist noch viel gravierender. Professor Thieme hat in der letztjährigen Anhörung zu den Schwimmcontainern seine aktuelle Studie zur Situation der Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz vorgestellt. Es fehlt erst einmal an Möglichkeiten, Schwimmunterricht überhaupt zu erteilen. Aktuell stehen bei uns im Eifelkreis, alleine in der Stadt Bitburg, rund 260 Kinder auf der Warteliste zum erstmaligen Erlernen des Schwimmens. Bäder in Prüm – wenn ich Wittlich dazunehme –, Echternach, Irrel und Kyllburg werden aktuell saniert. Das Bitburger Bad hat aufgrund des Zuspruchs keine Kapazitäten frei, um in den Sommerferien Kurse anzubieten. Trainer stünden bereit, weil der Zulauf aus dem Umland keinen Raum mehr dazu bietet. (Abg. Marco Weber, FDP: Altlasten vom Landrat!) – Bitte, Herr Weber? (Abg. Marco Weber, FDP: Altlasten vom alten Landrat!) – Man könnte auch einen aufgelassenen Schweinestall zur Verfügung stellen und umbauen. Das ist auch okay. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Vereinzelt Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Das gleiche Problem finde ich bei den Sporthallen im Kreisgebiet. Wegen Sanierung, Wasserschäden, Abriss und Neubau sind aktuell drei Sporthallen nicht nutzbar. Eine Ersatzturnhalle konnte in Prüm gebaut werden. In Bitburg stehen über 500 Kinder in Kinderturnen, Gymnastik, Handball, Volleyball und Basketball vor der Tür, die weder im Verein Mitglied werden noch ein Trainingsbetrieb aufnehmen können. Das Problem sind fehlende Sportstätten, und dieses Problem ist nicht neu. Selbst ein Ergänzungsangebot für Migranten kann nicht umgesetzt werden, da selbst für die im Sportverein angesiedelten Mitglieder die Kapazitäten nicht ausreichen. Wenn ich meinen persönlichen Referenten Rudolf Rinnen sehe, – – (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) – Jetzt kommt die Zahl. – (Abg. Marco Weber, FDP: 102!) – 102. – – er ist nicht nur Vorsitzender des größten Sportvereins bei uns im Kreis, sondern auch Präsident des Turnverbands Mittelrhein. So berichtet er mir laufend über die Hallenprobleme im ganzen Land, und die Übungsleiterausbildung über die Fachverbände – zuletzt ein dezentraler Übungsleiterkurs Kinderturnen in Bitburg mit 23 Teilnehmern – ist gut besucht. Wie beschäftige ich aber einen erfolgreichen Übungsleiter, wenn keine Sportstätten vorhanden sind? Der Antrag der CDU auf Ergänzung des Tableaus im Leistungskurs Sport der Gymnasien ist eine gute Idee. Für uns im ländlichen Raum ist das große Problem, die meisten Absolventen dieser Kurse gehen nach dem Abitur studieren und stehen zunächst einmal in der Heimat nicht zur Verfügung. Auf freiwilliger Basis kann in Kooperation mit den Sportverbänden eine solche zusätzliche Qualifikation nicht schaden. Das Grundproblem von RheinlandPfalz kann aber auch durch die schönsten Zahlen und Beispiele des Projekts „Land in Bewegung“ nicht gelöst werden. Ich schließe: Wir brauchen dringend mehr Sportstätten und Schwimmbäder, und wir stimmen dem Antrag der CDU-Fraktion zu. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir bei meiner letzten Rede ein Wort des Dankes. Ich darf mich bedanken für die gute Aufnahme hier im Plenum vor drei Jahren, sowohl bei den Kollegen des Landtags, aber auch bei den Kollegen der Regierung und vor allen Dingen auch bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Sehr geehrte Frau Präsidentin und sehr geehrte Frau Molka, es hat uns wirklich nicht an Beratung und Unterstützung gefehlt. Daher scheide ich, wenn auch mit kleinem Wehmut, dann aber mit Freude auf den neuen Job und schaue mit Demut und Dankbarkeit auf meine Zeit hier im Landtag von Rheinland-Pfalz. (Beifall im Hause)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.
Michael Ebling
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Es wäre unangemessen, aus meiner Rolle heraus etwas zu der wichtigen Arbeit des sich hier gerade verabschiedenden Abgeordneten Dr. Streit zu sagen. Eine Sorge müssen Sie aber nicht ins ferne Brüssel oder Straßburg mitnehmen, (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) nämlich die, dass wir nicht ausreichend in der Sportförderung unterwegs sind. In den vergangenen Jahren konnten wir – auch mit Unterstützung der Koalition in diesem Hause – die Mittel für Vereine, für die Sportbünde deutlich und regelmäßig steigern, haben eine hohe Planungssicherheit geliefert. Vielleicht ist das ein Pfad. Da können Sie an anderer Stelle mit dafür sorgen, dass das dann auch komplementär geschieht. Mit einer gewissen Langmut sehe ich Ihre harte Kritik gegenüber der regionalen Sportstättenplanung in der Region Bitburg, wie Sie sie eben hier deutlich gemacht haben; denn es fällt dann leider doch auf die zurück, die auch in Ihrer Zuständigkeit dafür natürlich Mitverantwortung tragen, (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) ohne die Rolle des Landes in der Sportförderung schmälern zu wollen. Die Planung, wie gesagt, ist aber eine kommunale. Meine Damen und Herren Abgeordnete, deshalb genauso unumwunden auch etwas zu dem Antrag. Er ist inhaltlich, ich würde das so sagen, mit jedem Vorstoß und mit jeder Einordnung, auch der Rolle des Sports, von seiner gesellschaftlichen Bedeutung, aber auch schlichtweg für das, was er uns allen individuell bedeutet, richtig. Es ist nur nicht neu. Das ist hier schon in der Debatte deutlich geworden. Herr Abgeordneter Hüttner hat das gleich zu Beginn klargemacht. Zum Lösungsvorschlag der Fraktion der CDU, im Unterricht des Leistungsfachs Sport eine Übungsleiter C-Lizenz zu erwerben, kann ich auch mit dem deutlichen Nicken der Kollegin Dr. Steffi Hubig nur sagen: Das passiert schon; das findet statt. Das findet auch erfolgreich statt, weil diese Möglichkeit durch das Bildungsministerium schon vor Jahren mit den regionalen Sportbünden – im Übrigen in allen Schulen – im Rahmen des Leistungsfachs Sport erfolgreich eingeführt wurde, also mitnichten nur im Bereich der Partnerschulen des Leistungssports, sondern das gibt es. Somit sind viele Elemente des Lehrplans für das Leistungsfach Sport mit den Anforderungen der Übungsleiterausbildung kompatibel. Genau aus diesem Grund wird den Absolventinnen und Absolventen des Leistungsfachs Sport ein großer Teil der für die C-Lizenz erforderlichen Lerneinheiten erlassen, und es wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Prüfungen für die Übungsleiterlizenz an Schulen abgenommen. Exemplarisch, wirklich nur exemplarisch, ein Erfahrungswert vom Sportbund Rheinland: Da waren es in den letzten Jahren über 600 Absolventinnen und Absolventen eines Leistungsfachs Sport, die die DOSB-Übungsleiter C-Lizenz Breitensport erworben haben und die ergänzend zu den im Lehrplan verankerten Inhalten in immerhin maximal 30 Lerneinheiten – à 45 Minuten, wie wir wissen – Inhalte zu den Themen „Inklusion“, „Sportpädagogik“, „Sexualisierte Gewalt im Sport“, „Sportrecht“ und „Sportverwaltung“ behandelt haben. Das ist ein laufendes Erfolgsmodell. Ja, wenn diese Debatte dazu dient, dass es noch etwas populärer wird, etwas breiter wird, dann ist ein wirklich wichtiges Ziel erreicht worden. Dazu braucht es im Kern aber natürlich nicht noch einmal die Forderung oder die Aufforderung an die Beteiligten hier im Plenum oder auch in der Landesregierung. Es läuft, wie man so schön sagt, oder es ist in Bewegung, so wie auch das Land durch die Sportförderung gut in Bewegung ist. Insofern finde ich es wertvoll, dass heute deutlich geworden ist, welcher Stellenwert dem Sport, dem Ehrenamt im Sport und den vielen, vielen Tausend Ehrenamtlichen in Rheinland-Pfalz seitens des Parlaments beigemessen wird. Vergessen wir nicht, statistisch betrachtet ist jeder Dritte, jede Dritte Mitglied in einem Sportverein. Das Schöne ist wirklich, die Corona-Delle ist ausgebügelt. Ich glaube, das ist das schönste Kompliment, das man dem Sport, den Vereinen und den Sportbünden machen kann. Das, was als Bremsspuren da war, durch die Corona-Pandemie, nämlich keine Angebote, keine Übungsmöglichkeiten, ein Rückgang der Attraktivität auch aufseiten der Vereine durch die Mitglieder – – – Inzwischen kommen wieder junge Mitglieder nach, und inzwischen ist sogar der Wert der 2019er-Zahlen, so die Mitteilung des Landessportbunds, übertroffen worden. Das heißt, wieder sind mehr in den Vereinen unterwegs. Das ist ein toller Beleg. Ich glaube, mit der Förderung des Landes, aber auch mit diesen gezielten Maßnahmen, wie den weiteren Stärkungen der Übungsleitungen, sind wir da insgesamt auf einem sehr, sehr guten Weg, dem Sport zu signalisieren, dass er die Unterstützung bekommt, die er auch verdient. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Ein Antrag auf Ausschussüberweisung für den Antrag liegt nicht vor. Daher kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 18/9902 –. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer dem Antrag seine Ablehnung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Islamismus, Gewalt und Einschüchterung an Schulen in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/9410/9701 – Die AfD hat eine erweiterte Redezeit um 1 Minute, die FREIEN WÄHLER ebenso, jeweils eine Redezeit von 6 Minuten. Das Wort hat Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ferdinand Lasalle, der Gründer der SPD, hat einmal gesagt, jede große politische Aktion – – (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Oh, wenn der das gesagt hat!) – Ja, er war auch Burschenschafter, übrigens mein Bundesbruder. – – beginnt mit dem Aussprechen dessen, was ist. – (Unruhe bei der SPD) Damals war die soziale Frage, die Verelendung der Massen im Zuge der Industrialisierung die Schicksalsfrage. Heute ist das Thema „Einwanderung“ die Schicksalsfrage. Was wird aus Deutschland, wenn die Massenzuwanderung in unser Land so ungebremst weitergeht? Der Ministerpräsident hat gestern – er ist leider nicht da bei einem solch wichtigen Thema, aber sei es drum – gesagt, eines seiner politischen Ziele sei der gesellschaftliche Zusammenhalt. In Wirklichkeit hat die Einwanderungspolitik, die auch Ministerpräsident Schweitzer zu verantworten hat, (Zuruf von der SPD) zu Spaltung und zu Verwerfungen geführt und den Alltag vieler Jugendlicher, vieler Schüler zur Hölle gemacht. Seit Monaten wird in Deutschland beinahe täglich sichtbar, dass die Integration sehr vieler Muslime gescheitert ist, dass sehr viele Muslime weiterhin geistig in ihrer Herkunftskultur verwurzelt sind und sich einer Integration konsequent verweigern. Kalifatdemonstrationen mit Tausenden von Teilnehmern in unseren Großstädten, die Verherrlichung des Hamas-Terrors, Judenhass bei zahlreichen Demonstrationen. Die Polizei? – Sie steht daneben und schaut untätig zu, wohlwissend, dass sie bei einem entschlossenen Vorgehen keine Rückendeckung der Altparteienpolitik zu erwarten hat (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) und wohlwissend, dass sie außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kräftemessen auf der Straße verlieren würde. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Das ist doch Unsinn!) Es scheint, als habe der Staat längst vor der islamistischen Herausforderung kapituliert. Die verantwortlichen Politiker leben in der Hoffnung, es möge nicht so schlimm kommen, man bleibe künftig von bürgerkriegsähnlichen Szenarien verschont. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Oh Gott!) Hoffentlich ist das keine trügerische Hoffnung. Die Landesregierung hat am 7. November 2023 auf eine Kleine Anfrage Folgendes mitgeteilt: Am 23. Oktober 2023 wurde telefonisch ein Amoklauf an der Berufsbildenden Schule Pirmasens angekündigt. Der Anrufer begründete seine Anschlagspläne mit dem Nahostkonflikt, mit der Rolle Israels. Am 26. Oktober 2023 ist per E-Mail eine Bombendrohung gegenüber der Grundschule Bobenheim-Roxheim eingegangen sowie am 4. November 2023 ebenfalls per E-Mail gegenüber der Realschule plus in Wirges. Alle haben offenkundig einen Hintergrund, es ist die Parteinahme zugunsten der Hamas und die Verurteilung der Rolle Israels. In allen Fällen konnte seitens der Behörden Entwarnung gegeben werden, zum Glück. Doch eines ist auch klar: Der islamistische Extremismus, der sich an den Schulen zeigt, soll – geht es nach dem Willen der Regierenden – beschwiegen werden. Er soll tabuisiert werden. Die Schulleitungen wissen das, die Schüler wissen das, und sie ziehen daraus fatale Konsequenzen, dass sie nämlich allein gelassen werden. Im Ruhrgebiet ist es so weit gekommen, dass deutsche Mädchen aus Angst zum Islam übertreten, damit sie unbehelligt in die Schule gehen können. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Was für ein Quatsch!) Sie tragen Kopftuch, weil sie nur einen Wunsch haben. Ich zitiere (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Aus was denn?) – das ist brutal, aber Sie müssen es hören –: Ich möchte nicht mehr Außenseiter sein. Ich möchte nicht mehr deutsche Schlampe genannt werden. Ich möchte dazugehören, Schutz und Respekt genießen. – (Abg. Nina Klinkel, SPD: Quelle? Was ist denn Ihre Quelle? –
Jaqueline Rauschkolb SPD
Quelle?) Ich frage mich an einer solchen Stelle immer: Wo sind denn die Feministinnen, mit denen wir jeden Tag zu tun haben? Sie beschweigen diese Anschläge im Schulalltag, diese geistigen Anschläge auf unsere Mädchen, auf Mädchen, die einfach nur zur Schule gehen wollen und sich weiterbilden wollen und eine Karriere anstreben. (Beifall der AfD –
Nina Klinkel SPD
Ihr wollt doch gar nicht, dass Frauen Karriere machen! Das wollt Ihr doch gar nicht!) Das 17-jährige Mädchen aus dem Ruhrgebiet, das sich der JUNGEN FREIHEIT am 19. April 2024 außerdem offenbart hatte – – – (Zurufe von der SPD: Ah ja! Ah, die JUNGE FREIHEIT! – Unruhe der SPD) – Ich wusste, dass das jetzt kommen würde. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Ja, Quelle und so!) Die JUNGE FREIHEIT ist deshalb so erfolgreich, weil sie diese Themen bringt, (Abg. Nina Klinkel, SPD: Die ist nicht erfolgreich!) Themen, die der Staatsfunk verschweigt, weil er finanziell abhängig ist von den Altparteien. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Das ist doch Ihre Parteizeitschrift! Das ist doch schon Realitätsverweigerung!) Das ist das Szenario. Das ist das Szenario, das dazu führt, dass wir diese authentischen Aussagen nur in alternativen Medien haben. (Abg. Nina Klinkel, SPD: In „Alternativen Medien“!) Ins Ruhrgebiet schauen, heißt in die Zukunft schauen. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass wir diese Phänomene nicht auch in rheinland-pfälzischen Schulen haben. Es ist nahezu ausgeschlossen, beobachten wir sie doch im ganzen Bundesgebiet. Zuvor, und das berichtet das Mädchen auch, sei sie geschlagen worden, weil sie in der Schule gegessen habe und deshalb nach Ansicht muslimischer Schüler keinen Respekt vor dem Ramadan gezeigt hätte. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Was ein Quatsch!) Von den verängstigten Lehrern käme ebenfalls keine Unterstützung, allenfalls ein Vortrag über Respekt und Toleranz. Die Islamisten hätten dabei gelacht. Angesichts solcher Zustände ist es überhaupt nicht überraschend, dass die AfD bei den Erstwählern so gut stark abgeschnitten hat. Wie ist die Lage in Rheinland-Pfalz? – Wir wissen es nicht genau. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Hier ist die JUNGE FREIHEIT nicht investigativ unterwegs oder was?) Wie radikal allerdings manche muslimische Familie denkt, ist zu erahnen, wenn wir uns den Mord an dem 15-jährigen Mädchen aus Pirmasens vergegenwärtigen, das in Worms tot aufgefunden worden ist. (Zuruf der Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig) Die Zustände im Ruhrgebiet werden ebenso nur punktuell öffentlich, wenn sich die Schüler unter Pseudonym einer Zeitung anvertrauen. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Eine Zeitung! Ein Parteipamphlet!) Wir haben es also mit einem Phänomen zu tun, das statistisch so gut wie nicht erfasst ist. Die Antwort der Landesregierung auf Frage 1 unserer Großen Anfrage unterstreicht, sie ist lediglich ein leichtes, vorsichtiges Kratzen an der Oberfläche. Deshalb brauchen wir, und das ist der Ertrag der Großen Anfrage, eine Dunkelfeldstudie und eine schonungslose öffentliche Debatte. Wir müssen dafür sorgen, dass dieses Phänomen sichtbar gemacht wird, dass unsere Schüler nicht mehr allein gelassen werden und wir die Lehrer dazu aufrufen und ermutigen, diese Phänomene weiterzugeben, an das Ministerium weiterzugeben, damit wir eine öffentliche Debatte haben und damit die Schüler, (Glocke der Präsidentin) und vor allen Dingen Schülerinnen – letzter Satz –, den Schutz genießen können, der ihnen zusteht. Alles andere ist eine Verschleierung dieser Phänomene, die mit der Masseneinwanderung zu tun haben. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Koalitionsfraktionen aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP spricht Abgeordneter Sven Teuber.
Sven Teuber SPD
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Was haben wir hier gerade wieder erlebt? – Hier wird wieder eine rassistische braune Suppe gekocht, damit der eigenen Propaganda gedient wird, und was wird als Quelle genutzt? – Die eigene politisch-rassistische Kampfzeitschrift, die als Parteiorgan von den Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftlern als Sprachrohr der Neuen Rechten genutzt wird. Kolleginnen und Kollegen, das lassen wir hier nicht stehen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Gezielter antimuslimischer Rassismus, gezielter menschengruppenbezogener Rassismus hat in diesem Hohen Hause keinen Platz, Kolleginnen und Kollegen, und das werden wir auch nie anders darstellen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Es ist doch die Höhe. Es ist doch die Höhe, dass Sie hier so tun, als hätten wir in Rheinland-Pfalz ein Massenproblem mit Islamismus und islamistischen Auswüchsen, vor allem an Schulen. Sie haben nicht einen Beleg, nicht eine Quelle gefunden, die das belegt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns hier und die Landesregierung muss sich hier mit Großen Anfragen herumschlagen, deren Bezugsquellen Kampfzeitschriften aus dem rassistischen Milieu sind. Sie muss sich damit herumschlagen, dass Bezugsräume genannt werden, die in Berlin, die in Duisburg oder sonstwo liegen, aber nicht ein Beispiel ist in Ihrer Großen Anfrage, nicht eines, das in Rheinland-Pfalz liegt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das sagt alles über Ihre Qualität der Recherchen, Ihre Aussagekraft und Ihre eigenen Forschungen, die mit Niedersachsen, Berlin und NordrheinWestfalen zu tun haben, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) aber nichts mit Rheinland-Pfalz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) In diesem Sinne frage ich, wie läuft das bei Ihnen in der Fraktion oder in Ihren rechten Freundschaftsclubs oder wo Sie sich treffen und verbrüdern? (Heiterkeit bei der AfD) Joachim, wir brauchen einmal wieder etwas Rassistisches. Alles klar, kein Problem. Joachim liefert zuverlässig. Dieses Hohe Haus und diese Regierung haben einen Auftrag, und zwar das Land zu gestalten und nicht aufgehalten zu werden mit irgendwelchen fadenscheinigen Debatten. Wir müssen Verantwortung für die Kinder übernehmen. Ich finde, unser Ministerpräsident hat gestern sehr treffend gesagt, es geht um Schutz und Chance. Ich will Ihnen deutlich machen, wie wir das verstehen, Schutz und Chance anhand dieses Beispiels. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Schutz heißt, wir müssen aufpassen und dafür sorgen, dass an der Stelle, an der keine Förderung im Sinne unserer Grundwerte, im privaten Raum wie im öffentlichen Raum, stattfindet, bei Vereinen etc., ganz klar dann rigoros vorgegangen wird, wenn Grundwerte verletzt werden, da gibt es überhaupt keinen Dissens miteinander. Wir müssen gleichzeitig diejenigen fördern – das zur Chance –, die tatsächlich eine Chance verdienen. Das sind die Kinder und Jugendlichen, egal welchen Hintergrund sie mitbringen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Michael Wagner, CDU) In dem Sinne müssen wir sie schützen, Angst vor Ihnen und davor zu haben abzusteigen; denn ich werde radikaler, wenn ich Angst habe, dass ich in unserer Gesellschaft absteige. Ich brauche ein Versprechen des Aufstiegs, und das geht durch Bildung. Jetzt schauen wir uns einmal die Gruppe an, die Sie als diejenigen benannt haben, die scheinbar Grund allen Übels in unserer Gesellschaft sind. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das habe ich gar nicht gesagt!) Erstens: Sie suggerieren das nur, Sie sagen es nicht, aber was Sie hier machen – – – (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir waren letzte Woche in Auschwitz. Ehrlich gesagt, nach der letzten Woche ertrage ich es kaum – die gleichen Strategien, wie es die Nazis damals bei den Jüdinnen und Juden etc. tatsächlich gemacht haben – bzw. generell nicht, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) dass heute Parteien diese Sachen wieder strategisch nutzen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Jetzt komme ich zu der Gruppe, die Sie wieder als Sündenböcke und mit antimuslimischem Rassismus betiteln. Diese ist eine benachteiligte Gruppe in unserer Gesellschaft. Sie ist benachteiligt. Es ist tatsächlich feststellbar, dass die Chancen – Sie können das beim Statistischen Landesamt RheinlandPfalz, meines Wissens sind wir hier gerade, mit den Untersuchungen genau anschauen – und die Bildungschancen bei islamischer Religionszugehörigkeit geringer ausgeprägt sind beim Aufstieg, als das ohne diesen Hintergrund der Fall ist. Wir sehen, dass sie immer mehr auf Herkunftssprachenunterricht angewiesen sind, um die deutsche Sprache zu erlernen. Was wollen Sie? – Sie wollen Herkunftssprachenunterricht abschaffen, damit deren Chancen noch geringer werden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nee, damit das der Steuerzahler nicht bezahlen muss!) Das ist nicht in unserem Sinne. Ich bleibe bei unserem Ministerpräsidenten, Schutz und Chance für jedes Kind ohne Hintergrund und kein Raum für antimuslimischen oder sonstigen menschengruppenbezogenen Rassismus. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und bei der CDU)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Paul von der AfD-Fraktion das Wort.
Joachim Paul AfD
Abgesehen davon, dass wir nicht per Du sind, aber lassen wir das. Ich will einige Punkte sagen. Sie können nicht immer Phänomene, die die Einwanderungspolitik, Ihre Einwanderungspolitik mitverursacht haben, unter NS-Verdacht oder Extremismusverdacht rücken und damit der Diskussion ausweichen. Das ist eine Strategie, die Sie immer wieder anwenden. Sie müssen für die Einwanderungspolitik und für die Phänomene geradestehen, die damit zu tun haben. (Beifall des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Sie müssen die Verantwortung dafür übernehmen. Da weigert sich Ihre Partei. Es ist eine groteske Verharmlosung des NS-Regimes. Die Kritik an den Folgen dieser Einwanderungspolitik, die es übrigens in allen Ländern, auch in anderen europäischen Staaten gibt, übrigens von Parteien, die teilweise der Mitte zuzuordnen sind, können Sie nicht einfach unter Rassismusverdacht stellen. (Beifall der AfD) Sie müssen sich damit abfinden, dass uns vor allen Dingen viele Schüler und junge Leute gewählt haben. Ich will Ihnen sagen, warum sie uns gewählt haben. Sie haben uns gewählt, sie haben uns ihr Vertrauen geschenkt, weil sie nicht zu Fremden im eigenen Land werden wollen, weil das für sie ein ganz wichtiges Movens ist für ihre Wahlentscheidung. Sie haben Angst, was passiert, wenn sie als Deutsche mit einem deutschen Hintergrund zur Minderheit im eigenen Land werden und die Minderheit zu einer kleinen Gruppe in der Schule wird. (Zurufe von der SPD) Das ist eine konkrete Angst, die haben sie ernst zu nehmen. Da können Sie nicht einfach mit platten Rassismusvorwürfen kommen. Das haben Sie ernst zu nehmen. Wenn Sie es nicht ernst nehmen wollen, dann wird Ihre Partei weitere Wahlschlappen hinnehmen müssen und aus der politischen Landschaft – zumindest aus Regierungsverantwortung – verschwinden. Sie haben jetzt schon keine Mehrheit mehr als Ampel. (Widerspruch bei der SPD) Das liegt daran, weil Sie das Thema „Einwanderung“, bei dem Sie die Fehlentwicklungen zu verantworten haben, beschweigen. Ich werde noch einmal darauf zurückzukommen. Es gibt diese Situation, es gibt diese Phänomene, sie gibt es im Ruhrgebiet. (Glocke des Präsidenten) Wenn Sie so tun, als ob das gar nicht von der etablierten Presse aufgegriffen würde, dann ist das eine weitere Verweigerung der Realität. Rassismusvorwürfe bringen uns nicht weiter, sondern die Beschäftigung mit diesen Phänomenen, die kritische und differenzierte Auseinandersetzung. Das erwarten junge Menschen von uns. (Glocke des Präsidenten) Sie wollen das nicht leisten. Wir machen das. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Teuber von der SPD-Fraktion.
Sven Teuber SPD
Mit Freude. Erstens: Wenn Sie schon zitieren, zitieren Sie richtig. Ich habe aus Ihren burschenschaftlichen Clubs zitiert. Da sind Sie vielleicht auch per Sie. Das weiß ich nicht. Ich bin da nicht, aber ich dachte, die nennen Sie Joachim. Ich würde das nie tun. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) In dem Sinne muss man gleichzeitig etwas zu Mehrheiten sagen. Sie müssen sich kaum um uns sorgen. Gestern hat man gesehen, der Ministerpräsident hat offensichtlich so gute Arbeit geleistet, dass selbst die Opposition zugestimmt hat. Deswegen mache ich mir in dem Zusammenhang wenig Gedanken um uns. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Kommen wir auf das Thema zurück und auf Ihre Quellen. Ich habe mir das angeschaut. Sie nehmen das Niedersachsensurvey, das haben Sie noch nicht einmal selbst recherchiert. Ich habe es für Sie getan. In dem Zusammenhang kommt die Aussage, die tatsächlich besagt, der Koran steht über dem Grundgesetz. Selbst die Urheber dieser Analyse sagen, es betrifft maximal zweieinhalb Prozent der Jugendlichen, nicht der Gesamtbevölkerung, in Niedersachsen, die an dieser Umfrage teilgenommen haben, nicht, die diese Aussage unterstützen, sondern die daran teilgenommen haben. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das sind zweieinhalb Prozent der Jugendlichen in Niedersachsen, meinem Heimatbundesland übrigens. In dem Zusammenhang möchte ich deutlich sagen, wenn wir über mein Heimatbundesland, von meiner Geburtsstadt sprechen, sollten wir immer wieder darüber reden, dass wir in RheinlandPfalz leben. Jetzt schauen wir uns die Zahlen von Rheinland-Pfalz an, die sind beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz zu entnehmen. Sie sprechen davon, junge Menschen haben Angst, dass sie aus ihrer Sicht als Biodeutsche sozusagen nicht mehr unter ihresgleichen leben. Wir haben weit über 400.000 Schülerinnen und Schüler, und 90 % haben keinen Bezug zu irgendeiner islamischen Religionszugehörigkeit. Also sind wir noch weit von einem Massenphänomen der islamischen Religionszugehörigkeit entfernt. Wir reden über ungefähr 45.000 Kinder und Jugendliche, (Glocke des Präsidenten) die haben in dem Sinne alle nicht diese Aussage getroffen, nämlich keiner; denn wir haben diese Untersuchungen für Rheinland-Pfalz nicht. (Abg. Joachim Paul, AfD: Dann machen Sie das einmal!) Wir wissen es nicht. Wir müssen genau hinschauen, Schutz und Chance bieten, dass diejenigen Rattenfänger, die aus dem Islamismus ähnlich unterwegs sind wie Ihre Partei, (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist typisch so eine Argumentation, das ist Unsinn!) nicht die Oberhand gewinnen, sondern denjenigen die beste Bildung zugutekommen lassen, (Glocke des Präsidenten) um selbstbestimmt und mündig auf den Grundwerten entscheiden zu können, die wir miteinander vereinbaren. Da gibt es keinen Dissens. Daran arbeiten wir weiter. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Debatte fort, und für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Jens Münster.
Jens Münster CDU
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der AfD zu „Islamismus, Gewalt und Einschüchterung an Schulen in RheinlandPfalz“ leitet ein mit dem Verweis auf drei Quellen. Ein Artikel von bild.de ist dabei der einzig seriöse Artikel. (Heiterkeit bei der AfD) Es werden eine Reportage der JUNGEN FREIHEIT sowie eine nicht repräsentative Erhebung als Datengrundlage angeführt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Deshalb brauchen wir eine andere Statistik!) Das alleine sagt schon viel über die Qualität dieser Großen Anfrage aus. Doch lassen Sie mich für die CDU-Fraktion eine Analyse der Großen Anfrage der AfD weiter vornehmen. Die Fragen, die von der AfD gestellt wurden, sind diskriminierend. Sie konzentrieren sich einseitig auf „Islamismus, mutmaßliche Gewalt und Einschüchterung durch muslimische Schüler und Eltern“ oder auf „Gewalt und Einschüchterung durch muslimische Schüler“ sowie auf – Zitat – „antimuslimischen Rassismus“. Diese Fragestellungen offenbaren eine beunruhigende Tendenz zur Stigmatisierung und Ausgrenzung einer gesamten Religionsgemeinschaft, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es ist von zentraler Bedeutung, dass wir uns bewusst machen, wie die Formulierung von Fragen den Diskurs beeinflusst. Die Art und Weise, wie die AfD ihre Fragen formuliert hat, impliziert, dass muslimische Schüler und ihre Eltern grundsätzlich eine Bedrohung darstellen würden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist falsch! – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Solche impliziten Unterstellungen sind nicht nur unangemessen, sondern auch gefährlich, da sie Vorurteile verstärken und gesellschaftliche Spannungen fördern. (Abg. Sven Teuber, SPD: Genau!) Die Landesregierung hat es in meinen Augen geschafft, die diskriminierenden Fragen sachlich und umfassend zu beantworten. In ihren Antworten hat sie eine Vielzahl von Maßnahmen und Möglichkeiten zur Prävention und Bekämpfung von Islamismus und Extremismus aufgezeigt. Natürlich kann man die Maßnahmen der Landesregierung oder deren Wirksamkeit hinterfragen oder weitergehende Maßnahmen fordern. Dies wird in Zukunft Gegenstand einer gesonderten, vertieften Diskussion sein. In Bezug auf die Antworten auf die konkrete Anfrage der AfD kann man jedoch sagen, diese Antworten sind angemessen und zufriedenstellend. Die Vorgehensweise der AfD trägt nicht zu einer sachlichen Debatte bei, sondern versucht, Ressentiments zu schüren und eine bestimmte Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht zu stellen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das ist nicht nur unsachlich, sondern gefährdet auch den sozialen Frieden. (Beifall der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie gefährdet den sozialen Frieden und die Integrität des Bildungssystems. Zudem verschleiert diese Anfrage, um was es tatsächlich an den Schulen und Kitas im Land geht. Als CDU möchten wir uns um die wirklichen Probleme an unseren Schulen in Rheinland-Pfalz kümmern. Diese liegen vor allem im oft defizitären Erwerb der deutschen Sprache. Nur mit der deutschen Sprache als gemeinsame Basis können wir miteinander diskutieren, uns gegenseitig zuhören, verstehen und miteinander Lösungen suchen, auch für unsere Demokratie. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) An der Gräfenauschule in Ludwigshafen muss in diesem Jahr jedes vierte Kind die erste Klasse wiederholen. Gräfenau ist kein Einzelfall. In Koblenz wiederholen aktuell 49, in Neuwied 67 und im Westerwaldkreis 78 Schülerinnen und Schüler die erste Klasse. Seit 2015 ist die Zahl der Wiederholer in allen Klassenstufen in Rheinland-Pfalz um 56 % gestiegen. Unabhängig von all diesen Debatten müssen wir feststellen, dass immer mehr Kinder gerade in den ersten Schuljahren auf der Strecke bleiben. Für uns Christdemokraten beginnt Bildung nicht erst in der Grundschule. Sie beginnt in den Kindertagesstätten mit der Frühförderung. Dazu denken wir Kita und Grundschule gemeinsam. Deshalb muss das Vorschuljahr in der Kita verpflichtend werden, liebe Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtags. (Beifall bei der CDU) Da immer mehr Schüler dem Unterricht aufgrund sprachlicher Defizite nicht mehr folgen können, fehlt es zunehmend an grundlegenden Mathematikkenntnissen. Unter den 15-Jährigen ist deshalb mittlerweile fast ein Drittel davon betroffen. Rheinland-Pfalz braucht deshalb dringend Intensivklassen für Kinder und Jugendliche mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen. Hier erwerben die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Sprachkompetenzen, die sie für einen guten Start in unser Schulsystem brauchen. Die Bildungssätze unserer CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz stehen für deutlich mehr Verbindlichkeit bei den Bildungszielen, als das bisher in unserem Land der Fall ist. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir brauchen dringend ein gemeinsames Verständnis, dass wir die Basis für erfolgreiches Lernen bei unseren Kleinsten jetzt auf feste Füße stellen müssen mit verpflichtender Frühförderung in unseren Kitas, mit gezielter Sprachförderung an der Stelle, an der es notwendig ist, und mit ausreichend Personal. Wir brauchen kein Versteckspiel hinter ideologischen Diskussionen, sondern lösungsorientiertes, pragmatisches Handeln mit Mut zur Priorisierung. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz. Vielen Dank! (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Zu einer erneuten Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Paul von der AfD-Fraktion das Wort.
Joachim Paul AfD
Sie reagieren so gereizt, weil wir offenkundig einen wunden Punkt getroffen haben. (Abg. Martin Haller, SPD: Weil Sie uns Lebenszeit stehlen!) Dieser Trick, so zu tun, als gäbe es dieses Phänomen nicht, nur weil Sie keine Dunkelfeldstudie machen wollen, ist eigentlich schon von dem Bürger entlarvt worden. (Zuruf von der SPD: Pippi Langstrumpf! –
Sven Teuber SPD
Das ist nicht Ihr Antrag! Sie haben überhaupt keinen Antrag gestellt!) Sie haben genau das gemacht, wovor Susanne Schröter und Ahmad Mansour, Experten auf diesem Gebiet, gewarnt haben. Die beiden Experten haben vor einer ständigen Verharmlosung dieser Phänomene gewarnt. (Abg. Martin Haller, SPD: Vor Ihnen! –
Sven Teuber SPD
Das hat überhaupt keiner getan!) Ich habe mit keinem einzigen Satz gesagt, dass es hier um die Muslime allgemein, um eine allgemeine Zuweisung geht. (Abg. Sven Teuber, SPD: Das steht aber in Ihrer Anfrage!) – Nein, ich habe vom politischen Islam gesprochen, vom Islamismus. Wir haben oft in Großstädten Tausende, Tausende Jugendliche gehabt, die sich für das Kalifat in Deutschland stark gemacht haben. (Zuruf von der SPD: Hunderttausende! Millionen!) Jetzt versetzen Sie sich doch einmal – – – Ich habe selbst einmal eine Recherche durchgeführt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Selbstrecherche!) Es gab einmal den CDU-Abgeordneten Gerster, der schon vor vielen, vielen Jahren Fragen zu diesen Demonstrationsbewegungen gestellt hat, (Abg. Sven Teuber, SPD: Thilo Sarrazin!) die von arabisch-islamistischen Gruppen hier in Mainz organisiert worden sind. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, genau!) Schauen Sie sich die Anfragen an, dieses Phänomen gibt es. Dieses Phänomen muss besprochen werden. Wir müssen dieses Phänomen ausleuchten, und wir brauchen Maßnahmen dagegen. Wenn zwei Experten, die nun gar nicht der AfD nahestehen, genau davor warnen, vor der Verharmlosung dieser Phänomene, dann ist es höchste Zeit, dass wir uns damit kritisch auseinandersetzen und Gegenstrategien entwickeln. Ich stelle noch einmal fest: Die CDU will ebenfalls von dieser Diskussion nichts wissen. Seit 2015 ist sie mit für diese Einwanderungspolitik verantwortlich. Sie will sich den drängenden Problemen aber nicht stellen. Sie will das im Prinzip als Rassismus, so wie die SPD, abbügeln. Das muss der Wähler erfahren. Sie sind keine Alternative. Ihre Pirouetten, die sie bei der Einwanderungspolitik drehen, um Wähler abzugreifen, (Glocke des Präsidenten) werden als hohl und als Kosmetik entlarvt werden. Wir sind die einzige Partei, die diese Phänomene anspricht, und das hat uns stark gemacht und wird uns stärker machen. (Beifall der AfD –
Matthias Lammert
Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Jens Münster von der CDU-Fraktion.
Jens Münster CDU
Herr Paul, mache ich auf Sie einen gereizten Eindruck? Ich glaube nicht. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich gereizt wäre, dann hätten Sie das erreicht, aber das ist nicht der Fall. Sie haben genau das wieder getan, was Sie in der Rede zu Beginn getan haben. Sie haben darauf verwiesen, dass es in anderen Bundesländern Entwicklungen gibt, die mit Rheinland-Pfalz nichts zu tun haben. Wir als CDU kümmern uns um die Probleme, um die Herausforderungen, die an unseren Schulen und unseren Kitas da sind. Dafür haben wir konkrete Ideen und konkrete Punkte. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Sie haben keine Strategie für die Schulen und für die Kitas in Rheinland-Pfalz, (Abg. Sven Teuber, SPD: Ausländer raus!) sondern sie rekurrieren ausschließlich auf diese Dinge, die Sie hier in dieser Großen Anfrage zur Sprache bringen, in der Sie in Klammern über Islamismus, Gewalt und Einschüchterung durch muslimische Schüler und Eltern sprechen. Was hat das mit den konkreten Problemen an unseren Kitas und unseren Schulen zu tun? – Gar nichts. (Abg. Ellen Demuth, CDU: So ist es!) Das ist entlarvend für die Art und Weise, wie Sie Politik betreiben, gerade die Bildungspolitik. Da liefern Sie gar nichts. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Redeliste fort. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Abgeordnetem Helge Schwab das Wort. Sie haben 6 Minuten.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Tagesordnungspunkt 9 zu sprechen komme, Herr Paul, Ihre Redebeiträge nacheinander kann ich nur unter der Rubrik subsumieren „Schlimmer geht immer“. Unglaublich, wo Sie das immer herziehen. Ehrlich unglaublich, unfassbar. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Werte Kolleginnen und Kollegen, auf Seite 14 im Leitfaden „Islamismus – Erkennen und Vorbeugen“ steht ein ganz wichtiger Satz. Mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich zitieren. „Orientieren Sie sich bei der Informationssammlung [zur Gefahreneinschätzung] an Fakten und konkreten sowie belegbaren Beobachtungen. Verlassen Sie sich nicht auf Gerüchte oder individuelle Meinungen.“ (Abg. Joachim Paul, AfD: Dasselbe fordern wir!) Ich habe das deshalb so langsam gelesen, damit Sie es auch mitbekommen. Die hier vorliegende Große Anfrage wird diesem Hinweis nicht gerecht. Ausgangspunkt der heutigen Debatte hätten aus meiner Sicht Zahlen, Daten und Fakten sein müssen. Zahlen offizieller Stellen zu gemeldeten Fällen und mit Bezug zu Rheinland-Pfalz, aber auch Zahlen, wie hoch die Nachfrage für etwaige Fortbildungsangebote ist und wie gut sich die Lehrkräfte bei diesem Thema unterstützt fühlen und nicht ein BILD-Onlinebeitrag oder ein Artikel aus der JUNGEN FREIHEIT. Hier gebe ich dem Kollegen Teuber absolut recht. So wird man dem gesellschaftlich wichtigen Thema „Radikalisierung und Gewalt an Schulen“ nicht gerecht. So nicht. Nun aber zur Sache. Wie uns der Leitfaden „Islamismus – Erkennen und Vorbeugen“ aus dem Jahr 2017 aufzeigt, wird das Thema nicht totgeschwiegen. Es wird darin aufgeklärt, und konkrete Verfahrensvorschläge werden formuliert. Ähnliches zeigt sich im Umfang der verschiedenen Fortbildungs- und Beratungsangebote mit den Schwerpunkten Prävention. Für uns sind dabei die Angebote besonders wichtig, die sich an Schulen und konkret an Schülerinnen und Schüler richten, wichtiger als je zuvor; denn globale Krisen, Konflikte und Kriege sind im Klassenzimmer angekommen und mit ihnen jene Themen, die die Jugendlichen entzweien und Spannungen in die Schulen tragen. Wenn es um Konflikte und Radikalisierung geht, müssen wir noch stärker das Internet in den Blick nehmen. Das Internet ist zum zentralen Kanal für die Verbreitung radikaler und extremistischer Ideologien geworden. Unsere Schülerinnen und Schüler nutzen diese Plattformen intensiv, und extremistische Gruppen streuen gezielt jugendaffine Inhalte, um Anhänger zu gewinnen und Gewaltfantasien zu verbreiten. Genau hier müssen wir mit Prävention und Aufklärung ansetzen. Neben dem Angebot „Digital – Radikale Digitalisierung oder Radikalisierung digital?“ braucht es aus unserer Sicht daher noch weitere gezielte schulische Maßnahmen, mehr Medienbildung für Lehrkräfte und Schüler, um sensibel für Informationen aus dem Internet zu sein, um mit ihnen kritisch umzugehen und die Mechanismen der Radikalisierung zu verstehen. Auch die Eltern müssen zwingend in diese Aufklärungsarbeit einbezogen werden. Ich möchte noch auf einen letzten Punkt eingehen, ein statistisch präzises Meldesystem für religiös oder politisch extremistische Fälle. Erst im Nachgang zu den Ereignissen des 7. Oktober 2023, dem Überfall der islamistischen Terrororganisation Hamas auf Israel, forderte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, eine Meldepflicht für antisemitische Vorfälle an unseren Schulen. Aus unserer Sicht sollte diese Meldepflicht für alle Fälle gelten. Es braucht eine allgemeine Meldepflicht für Übergriffe, Gewalt und Einschüchterungsversuche jeglicher Art, sei es Islamismus, Antisemitismus, Rechts- und Linksextremismus oder anderes; (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie wollen also auch mehr Daten!) denn in diesem Zusammenhang gibt es keine harmlosen Fälle, und es darf auch keine Ermessensspielräume geben, ob etwas gemeldet wird oder nicht. Jeder Vorfall ist einer zu viel, und wir müssen davon Kenntnis haben, um handeln zu können. Dahin gehend sollten wir den bisher festgeschriebenen Reaktionsmechanismus für Schulen noch einmal auf den Prüfstand stellen. Sehr geehrte Damen und Herren, die FREIEN WÄHLER setzen sich dafür ein, dass unsere Schulen Orte der Demokratie, des friedlichen Miteinanders und des gegenseitigen Respekts sind. Hier gibt es keinen Platz für Gewalt und Einschüchterung radikaler, extremistischer oder diskriminierender Kräfte, egal welchen Hintergrunds. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Frisch. Sie haben maximal 5 Minuten.
Michael Frisch fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist besorgniserregend, was in den vergangenen Monaten über die Zustände an nordrhein-westfälischen Schulen zu lesen war. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD – Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Unter muslimischen Kindern und Jugendlichen gebe es einen deutlichen Trend, sich stärker religiös zu verhalten, so Klaus Köther vom Verband Bildung und Erziehung. Ein Staatsschützer warnt in der Presse gar vor unhaltbaren Bedingungen an den Schulen. Durch die starke Zuwanderung in den letzten Jahren sei der Anteil von muslimischen Kindern enorm gestiegen. (Abg. Sven Teuber, SPD: In NRW? – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Viele zugewanderte Familien lebten streng nach dem Koran. Immer öfter sei zu beobachten, dass besonders Schülerinnen aufgefordert würden, sich entsprechend der muslimischen Gesetze zu verhalten. (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja!) Muslimische Jugendliche würden sehr oft drohend und teilweise gewalttätig auftreten. (Abg. Sven Teuber, SPD: Quelle?) Lehrer und Mitschüler seien dadurch zunehmend eingeschüchtert. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Immer mehr Eltern würden sich besorgt an Beratungsstellen wenden, weil ihre Kinder aus Angst vor einer Außenseiterrolle zum Islam konvertieren wollen. Flankiert werden solche Befunde durch eine Erhebung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, die im Übrigen von der stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden als erschütternd bezeichnet wurde. Demnach sagt mehr als zwei Drittel der befragten muslimischen Schüler ausdrücklich, die Regeln des Koran seien ihnen wichtiger als die Gesetze in Deutschland. (Abg. Sven Teuber, SPD: Zweieinhalb Prozent!) Erich Rettinghaus von der DPG spricht von einer alarmierenden Entwicklung dieser strengen Auslegung des Islam leben möchten, von den anderen unter Druck gesetzt, bedrängt und gemaßregelt werden? Diese Situation können Meine Damen und Herren, dass vergleichbare Entwicklungen in RheinlandPfalz bisher nicht bekannt geworden sind, mag auf den ersten Blick beruhigen. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion gibt mit ihren zahlreichen Hinweisen auf Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsangebote ebenfalls eher Entwarnung. Jeder aber, der die Realität an Schulen kennt, weiß, dass sich Einschüchterung, Bedrohung und Gewalt zumeist unter dem Radar abspielen. (Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos: So ist es!) Lehrkräfte bekommen das in der Regel nicht mit, weil es außerhalb ihres Wahrnehmungsbereichs passiert, und viele Betroffene scheuen sich, aus Angst und Scham, ihr Leid zu offenbaren. In diesem Fall aber laufen sämtliche Hilfsmaßnahmen ins Leere. Wenn dann doch etwas bekannt wird, fehlt es nicht selten an konsequentem Durchgreifen seitens der Schule. Ich habe selbst Fälle erlebt, in denen am Ende nicht die Peiniger, sondern ihr Opfer die Schule verlassen hat, weil man vor lauter Verständnis für milieuoder biografiegeschädigte Täter vor harten, aber wirksamen Maßnahmen zurückgeschreckt ist. Das ist eine für mich äußerst frustrierende Erfahrung. Als Beleg für ihre Präventionspolitik verweist die Landesregierung unter anderem auf Weiterbildungsangebote des PL. Nur findet sich dort aktuell kein einziges Angebot zum Thema „Islamismus“. Zum Thema „Islam“ gibt es vier Veranstaltungen, darunter drei Fortbildungen für katholische Religionslehrer an Grundschulen. Bleibt ein Seminar „Kindheit und Werteerziehung in muslimisch geprägten Familien“. Unter der Leitung einer Wissenschaftlerin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung DeZIM sollen Lehrer hier wörtlich in die sehr vielfältigen Lebenswelten muslimischer Kinder eintauchen, etwas über die Repräsentanz muslimischer Familien in Deutschland lernen und muslimfeindliche Stereotypen reflektieren. Ob das geeignet ist, den eingangs beschriebenen Bedrohungen effektiv zu wehren, darf man mit Recht bezweifeln. Hinzu kommt, dass das DeZIM kürzlich durch seine Leiterin in Misskredit geraten ist. Professorin Naika Foroutan hat einen Unterstützerbrief von rund 100 Lehrkräften an Berliner Hochschulen für propalästinensische Demonstranten unterzeichnet. Diese Demonstranten hatten zuvor die Uni besetzt, antisemitische Parolen gebrüllt, den Terror der Hamas verharmlost und zur Auslöschung Israels aufgerufen. Die Jüdische Allgemeine fühlte sich dadurch an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnert. Hält die Landesregierung es vor diesem Hintergrund wirklich für klug, Lehrerfortbildungen zum Thema „Islam und Islamismus“ dem DeZIM anzuvertrauen, oder macht man hier nicht den sprichwörtlichen Bock zum Gärtner? Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass die Ausbreitung islamistischen Gedankenguts an unseren Schulen in erster Linie das Ergebnis einer völlig aus dem Ruder gelaufenen Einwanderungspolitik ist. Wer millionenfach Menschen aus Kulturen ins Land lässt, in denen solches Gedankengut weit verbreitet ist, der darf sich über entsprechende Folgen nicht wundern. Mehr als alle teuren Präventions- und Interventionsmaßnahmen würde daher eine restriktive Migrationspolitik dazu beitragen, derartigen besorgniserregenden Entwicklungen zu begegnen, die im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz (Glocke des Präsidenten) vielleicht noch nicht so virulent sind, aber gleichwohl in Zukunft drohen könnten. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos –
Matthias Lammert
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Dr. Hubig.
Dr. Stefanie Hubig
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, bei einer Sache gibt es keine zwei Meinungen, jedenfalls nicht bei den demokratischen Fraktionen in diesem Haus. Gewalt hat an Schulen nichts verloren. Extremismus hat an Schulen nichts verloren. Verfassungsfeindlichkeit hat an Schulen nichts verloren, und auch Antisemitismus und Bedrohung haben an Schulen nichts verloren. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Schulen müssen Schutzorte sein, und trotzdem gibt es Vorfälle. Jeder Vorfall, der dieses Vertrauen untergräbt, ist einer zu viel. Das ist völlig klar. Deswegen ist es gut, wenn wir, so hatte ich gehofft, darüber reden, was wir dagegen tun können. Wenn man den Redebeitrag der AfD hört, dann geht es der AfD überhaupt nicht darum, darüber zu reden, was man tun kann und welche Maßnahmen man ergreifen kann. Abgeordneter Teuber und Abgeordneter Münster haben das deutlich gemacht. Es geht nur darum, Ängste zu schüren, Bilder zu zeichnen, die nicht zutreffend sind, von anderen Bundesländern zu reden, Dinge immer höher zu treiben und am Ende einen Spalt in die Gesellschaft zu bringen. Das ist es nämlich. Es geht auch darum, wie wir darüber reden. Wir müssen über Vorfälle reden, aber wir müssen auch darüber reden, wie wir reden. (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) Jeder und jede, der und die diese Debatte gehört hat, merkt, Sie sind keinen Deut daran interessiert, darüber zu reden, wie Schulen Schutzorte werden können. Sie wollen das Gegenteil. Sie wollen ein Bild des Schreckens zeichnen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Nein, wir wollen mehr Daten haben!) Sie wollen, dass in unsere Schulen ein Keil getrieben wird. Sie wollen dieser Gesellschaft suggerieren, dass hier Zustände herrschen, die Sie sich vielleicht wünschen, weil Sie dann hoffen, dass Sie an die Macht kommen, aber Sie herrschen hier nicht, und Sie werden auch nicht an die Macht kommen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Was Sie bei der Bekämpfung von Extremismus tun, ist eines. Sie stellen die Schulen an den Pranger, die gegen Extremismus vorgehen. Sie bekämpfen diejenigen, die den Extremismus in den Schulen bekämpfen, mit Ihren Kleinen Anfragen, mit Ihren Unterstellungen und auch mit all den Dingen, die Sie behaupten und die nicht zutreffen. Ich möchte wieder zurückkommen auf die Frage, was tun wir eigentlich gegen Extremismus, und zwar gegen Rechtsextremismus, gegen Linksextremismus und islamistischen Extremismus? Kinder und Jugendliche sind nicht die Feinde. Aller Extremismus und die Gewalt sind unsere Feinde, aber nicht Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche, egal welcher Art sie affiziert werden von Extremismus, wenn sie anfangen, den Rattenfängern zu glauben, dann müssen wir sie dem Extremismus entreißen. Wir müssen vor allem verhindern, dass sie überhaupt diesem Extremismus erliegen. Da spielt Tiktok, da spielen die sozialen Medien – das sieht man auch bei der AfD – eine große Rolle. Wenn Sie sich hier rühmen, dass Sie so stark gewählt werden unter den Jugendlichen, kann ich Ihnen nur sagen, wir wissen alle, Social Media hat da eine große Rolle gespielt und auch der Umstand, dass man damit so ein bisschen Aufmerksamkeit auf sich ziehen kann. Das war ein Grund, warum die Juniorwahlen zum Teil so ausgegangen sind – übrigens nicht überall –, wie sie ausgegangen sind. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahlrecht mit 16!) Was wir brauchen, ist also ein klarer Blick auf die Ursachen von Gewalt und Radikalisierung und auf die Maßnahmen, damit wir es verhindern und einschreiten können. Zwei der wichtigsten Gründe und Ursachen von Gewalt sind Armut und soziale Benachteiligung und ihre Folgen. Wir sehen, dass es immer dort, wo Schulen in sozial benachteiligten Gebieten liegen, mehr Perspektivlosigkeit und auch mehr Gewalt gibt. Das macht die Menschen anfällig, weil sie am Ende merken, dass sie alleingelassen werden. Das wollen wir nicht, und deshalb kümmern wir uns darum. Deshalb unterstützen wir die Schulen, und Schulen unterstützen diese Kinder. Sie machen sie stark gegen Menschenfänger und Extremisten. Es gibt drei große Bereiche, in denen wir etwas tun und in denen wir weiterhin ganz viel tun müssen. Erstens Armut, Ungerechtigkeit und Perspektivlosigkeit bekämpfen; dazu gehört Integration, und dazu gehört Sprache lernen. Zweitens: Wir müssen Demokratie und Weiterbildung stärken. Das tun wir mit dem verpflichtenden Demokratietag, den jede Schule hat, bei dem man sieht, was es für ein buntes und demokratisches Leben an Schulen gibt. Drittens: Wir brauchen auch Prävention und Intervention. Dafür gibt es Anlaufstellen. Dafür gibt es Salam als Beratungsstelle. Dafür gibt es DivAN als Präventionsstelle. Dafür gibt es die Präventionsagentur beim Innenminister in seinem Ministerium. Dafür gibt es Fortbildungen für Lehrkräfte. Dazu gehört, über muslimische Kultur zu lernen, aber dazu gehört auch, wie man extremistische Tendenzen bekämpft. Das gehört dazu. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) – Die Fortbildung gibt es doch genauso. Sie suchen sich doch immer irgendwas raus, hängen es hoch und tun so, als ob ein Beispiel die Realität widerspiegelt. Wir haben ganz breite Fortbildungen, die sind gut und die sind richtig so. Es gehört im Übrigen dazu, dass wir multiprofessionelle Teams an den Schulen haben, dass wir Schulsozialarbeit haben, Schulpsychologie, dass wir sensibel damit umgehen und dass wir das tun, was die Schulen heute tun, nämlich keine Decke über irgendetwas zu breiten, sondern mit den Fällen umzugehen, in einem Hilfesystem Unterstützung zu bekommen und damit Extremismus jeder Art, egal ob es Rechtsextremismus, Linksextremismus oder islamistischer Extremismus ist, zu bekämpfen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Besprechung der Großen Anfrage. Damit hat sich der Tagesordnungspunkt erledigt. Bevor ich Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, darf ich Gäste bei uns im Hohen Haus begrüßen. Das sind zum einen die Albiger Landfrauen und die Qi GongGruppe aus Biebelnheim. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Weitere Besuchergruppen sind der Männergesangsverein Linz 1822 e. V., der Stammtisch „Die Kleefbotze“ – ich hoffe, ich spreche es richtig aus – aus Rheinbrohl und Mitglieder der „Senioren Kolping 60+“ ebenfalls aus Rheinbrohl. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Wir dürfen noch Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 17, Bad Kreuznach, begrüßen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen im Mainzer Landtag! (Beifall im Hause) Wir fahren mit Punkt 10 der Tagesordnung fort: Mehr Hände in der Pflege – Änderung der Fachkraftquote in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9903 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten. Für die antragstellende Fraktion erteile ich Abgeordnetem Michael Wäschenbach das Wort.
Michael Wäschenbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst gratuliere ich Ihnen, Frau Schall, ganz herzlich zu Ihrem neuen Amt als Ministerin. Sie bekommen heute an Ihrem ersten Arbeitstag in Ihrem neuen Amt schon eine Debatte zu hören, die die Probleme einer Großbaustelle Ihres Verantwortungsbereichs zum Thema hat. Es ist der Pflegenotstand. Das ist ein schweres Erbe, das Ihnen überlassen wird. Wir als CDU-Fraktion wünschen Ihnen die Tatkraft und eine glückliche Hand, den Pflegenotstand im Land zu lindern. Sehr geehrte Damen und Herren, pflegende Angehörige, ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen rufen um Hilfe. Pflegekräfte schlagen Alarm. Die PflegeGesellschaft, die Pflegekammer und der VdK schreiben einen Brandbrief. Arbeitgeber in der Pflege schließen den Betrieb, Pflegekräfte kündigen, Angehörige müssen ihren Alltag und ihr Leben verändern, um die Zeit und immer mehr Geld aufzubringen, um ihre Liebsten zu versorgen. Auch die Pflegekassen sind in Not und rufen nach staatlicher Unterstützung. Wir alle und insbesondere die Fachpolitiker wissen, wie dringlich die Lage ist und dass schnelle Reformen nötig sind, um die finanziellen und personellen Schieflagen in der Pflege zu beseitigen. Es darf nicht mehr dazu kommen, dass eine verzweifelte Pflegekraft die 110 anruft, weil die pflegebedürftigen Menschen auf einer Station nicht versorgt werden können. Es darf nicht mehr dazu kommen, dass ein ambulanter Pflegedienst nicht mehr zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommt, weil die Fachkraft pflegt. Es darf auch nicht mehr dazu kommen, dass Betten leer bleiben und Stationen geschlossen werden, weil nicht genügend Fachkräfte da sind. (Beifall der CDU) Es sollte nicht dazu kommen, dass Leistungserbringer lieber die Versorgung einstellen, als teure, nicht refinanzierte Leiharbeitsmehrkosten zu bezahlen. Verehrte Zuhörer, wir können ganz konkret einen Punkt in Rheinland-Pfalz aufgreifen. Wir haben eine Stellschraube, um die Pflege einfacher und unbürokratischer zu gestalten: die Veränderung und Flexibilisierung der starren Fachkraftquote im Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) aus dem Jahr 2009 und der Rechtsverordnung dazu aus dem Jahr 2013. Eine Veränderung würde deutlich mehr Hände ans Bett bringen; denn wir brauchen jede betreuende und jede pflegende Hand von Helfern und Assistenten und von examinierten oder studierten Fachkräften. Die starre Quote hindert Arbeitgeber in der Pflege in ihrem Handeln und ihrem Tun. Verantwortungsvolle Träger brauchen eigenverantwortliche Freiräume und unser Vertrauen, das richtige Personal zur richtigen Zeit mit der passenden Qualifikation bei den pflegebedürftigen Menschen einzusetzen. Dass dies funktioniert, zeigen nicht nur andere Bundesländer mit abgesenkter Quote, sondern auch Modellprojekte in Rheinland-Pfalz wie das Haus Helena in Mehren, in dem eine private Pflegeanbieterin mit ca. 30%iger Fachkraftquote qualitativ gesicherte Pflege erfolgreich anbietet und leistet. Es gibt sogar Forderungen von Experten, die Fachkraftquote ganz abzuschaffen und andere pauschalere Regelungs- und Finanzierungssätze zu ermöglichen. Zugleich wird die Qualität der Pflege im Ergebnis beim pflegebedürftigen Menschen gemessen und nicht am Nachweis des eingesetzten Personals. Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes hat bereits 2019 im Kontext des Fachkräftemangels gefordert, die starre Fachkraftquote in der stationären Altenpflege in Rheinland-Pfalz abzulösen; denn sie verhindert die Umsetzung innovativer Personalmixkonzepte. Eine solche Öffnung heißt nicht Absenkung der Qualität, sondern Verbesserung der Pflegesituation. Die Heimaufsichtsbehörde, so wurde sie genannt, beharrt allerdings auf der festgesetzten 50%igen Fachkraftquote. Das führt de facto zu ordnungsrechtlichen Belegungsstopps, in deren Folge notwendige und vorhandene Bettenkapazitäten leer bleiben müssen. Verschärft wird die Problematik gemäß § 26 LWTG, da für Quoten unterscheidende Einrichtungen Selbstanzeigepflicht besteht. In der Folge sinken die Belegungsquoten der Einrichtungen, was die Einrichtungen wiederum in existenziell bedrohliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt. Nach einer bekannten Abfrage geben ca. 60 % der Einrichtungen im Land existenzbedrohende wirtschaftliche Situationen an. Bekannterweise werden die Pflegesätze in den Einrichtungen mit einer 98%igen Nennauslastung kalkuliert. Es ist einleuchtend, dass eine sinkende Auslastung wie bei den Krankenhäusern die Einrichtung wirtschaftlich in den Ruin führt. Das gesetzgeberische Scharnier bietet die Durchführungsverordsicherzustellen, dass im Jahresdurchschnitt insgesamt mindestens die Hälfte es in der Verordnung. Wenn wir im Landtag zum Beispiel § 35 Abs. 1 Nr. 2 ändern würden – wir bräuchten nur fünf Worte zu streichen, und zwar sind das die Worte „und den Anteil der Fachkräfte“ –, entziehen wir dem Verordnungsgeber, Ihnen, Frau Schall, die gesetzliche Grundlage für die nur in der Verordnung geregelte Fachkraftquote. Das Ministerium müsste § 14 der Durchführungsverordnung streichen, und ein Absatz auf Entzug der Ermächtigungsgrundlage wäre gegenstandslos. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen auch keine unqualifizierte Pflege. Wir wollen weiterhin Vorbehaltsaufgaben. Pflegefachkräfte und Pflegefachpersonen handeln in ihrem Bereich, ihrer Kernkompetenz autonom und weisungsfrei in voller Eigenverantwortung. Die Abgrenzung dieser Vorbehaltsaufgaben soll ein wesentlicher Bestandteil der neuen Fachkraftquote sein. Ihnen, Frau Ministerin Schall, und Euch, lieben Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, will ich zum Schluss noch den Spiegel vorhalten und Sie um einen Perspektivwechsel bitten. Sie kommen aus NRW. Dort hat die SPD unsere Rolle der CDU-Opposition wie in Rheinland-Pfalz inne. Die SPD kritisiert CDU-Minister Karl-Josef Laumann und prangert regelmäßig Missstände in der Pflege an, zum Beispiel am 17. April „Trotz Pflegekrise meidet die Landesregierung Expertenrat“ oder „NRW muss mehr tun, um Pflegeheimkosten zu senken“ und „Pflege in Not: NRW muss endlich liefern“ oder „Pflege im Ausnahmezustand: Der ‚Pflegegipfel jetzt!‘ soll die Pflege aus der Krise führen“. Frau Schall, ich frage Sie ernsthaft: Wenn diese Forderungen für die SPDKollegen in Nordrhein-Westfalen richtig sind, warum sind Sie dann hier in Rheinland-Pfalz falsch, (Beifall der CDU) nur weil wir das Gleiche, aber als CDU-Opposition sagen? Machen wir gemeinsam gute Pflegepolitik für die Menschen. (Glocke des Präsidenten) Ändern wir die regelhafte bürokratische Fachkraftquote. Geben wir mehr helfenden Händen Freiraum. Lassen wir mehr helfende Hände zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Abgeordnete Lana Horstmann.
Lana Horstmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Den Abschluss dieses besonderen Plenums bildet nun also das Thema „Pflege“. Das ist ein Thema, bei dem wir seitens der SPD-Fraktion nicht müde werden zu betonen, von welch herausragender Bedeutung es für die Zukunft und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist. Dass die CDU-Fraktion das Thema der Fachkraftquote auf die Tagesordnung des heutigen Plenums gesetzt hat, ist daher natürlich sehr zu begrüßen; denn es ist gut, dass wir in dieser Regelmäßigkeit im Plenum und auch im Ausschuss über das Megathema „Pflege“ sprechen. Deshalb hatten wir beispielsweise als Koalition erst vergangene Woche im Sozialausschuss die so wichtige digitale Bildungsoffensive „Pflege“ auf die Agenda gesetzt und die Landesregierung um Bericht gebeten. Ich sage Ihnen aber auch, in der Art und Weise, wie Sie von der CDU teilweise über die Thematik sprechen – zum Teil auch heute wieder –, geht ziemlich viel wild durcheinander. Genau das unterscheidet Sie auch von den Verbänden oder Institutionen, die Sie so gerne an vielen Stellen zitieren; denn bei diesen steht stets das Bemühen um differenzierte, praktikable Lösungsansätze im Vordergrund, das im Übrigen auch im engen Dialog mit dem Land. Selbstverständlich ist dieser Dialog auch einmal von kritischen Worten und von einer Situationsbeschreibung geprägt, die nichts beschönigt. Ich darf verraten, dass wir auch als SPD-Landtagsfraktion erst am vergangenen Donnerstag ein weiteres Gespräch mit der Landespflegekammer hatten, in dem wir uns insbesondere der Frage der Fachkraftquote sehr intensiv gewidmet hatten. Es ist doch der richtige Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen, im konstruktiven Austausch an den Dingen dranzubleiben und miteinander kurz-, mittel- und langfristige Lösungen zu entwickeln. Konkret bezogen auf die Fachkraftquote stellt sich doch zunächst die Frage: Ist sie zum jetzigen Zeitpunkt entbehrlich, und ist sie so stark, dass sie jegliche Flexibilität verhindert? – Wir und auch viele andere sagen zweimal nein; denn zunächst einmal greift die Fachkraftquote nur dann, wenn es keine Regelung beispielsweise im SGB XI gibt. Zudem ist wichtig zu betonen, die Fachkraftquote wird in aller Regel im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zwischen Trägern und Leistungserbringern vertraglich festgelegt. Somit haben auch andere Einrichtungen die Möglichkeit, Vereinbarungen nach dem Vorbild des Hauses Helena zu schließen. Ferner bleiben Sie, liebe CDU, die Antwort schuldig, wie Sie in Strukturen, die ohne jede Fachkraftquote auskommen sollen, dafür Sorge tragen wollen, dass die Fachkräfte nicht noch stärker belastet werden und die Versorgungsqualität bestehen bleibt. Noch einmal, wir nehmen die Meldungen der betroffenen Akteure sehr ernst. Das gilt auch für die in Ihrem Antrag genannte Stellungnahme von Anfang Juli, in der etliche wichtige Aspekte angesprochen werden. Der bisherige Sozialminister und seit gestern der neue Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat sich dem Thema „Pflege“ in seiner Amtszeit mit immensem Engagement gewidmet. Dies übrigens auch auf Bundesebene, indem er sich gemeinsam mit Gesundheitsminister Clemens Hoch unter anderem für die Eindämmung von Leiharbeit stark gemacht hat. Für diesen Einsatz möchte ich Ihnen, lieber Ministerpräsident Schweitzer, im Namen der SPD-Fraktion noch einmal ausdrücklich unseren Dank aussprechen. (Beifall der SPD sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Steven Wink, FDP) Ich bin mir sicher, dass die neue Sozialministerin Dörte Schall diese Aufgabe mit dem selben Nachdruck und der selben Ernsthaftigkeit angehen wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!) In Rheinland-Pfalz haben wir in den vergangenen Jahren vieles auf den Weg bringen können, um die Pflege zu stärken, aber auch weiterzuentwickeln. In der letzten Plenarsitzung hatte ich exemplarisch den wichtigen Beteiligungsprozess „Sozialräume stärken – Unterstützungsorte schaffen – füreinander sorgen“ und die Fachkräftequalifizierungsinitiative „Pflege“ genannt. Beteiligung und Dialog stehen also an oberster Stelle. Das wird mit Sicherheit auch unter der neuen Ministerin so bleiben. Seitens der SPD-Fraktion werden wir all dies eng begleiten, um den großen Herausforderungen in diesem Bereich gerecht zu werden. Den Antrag der CDU-Fraktion lehnen wir ab. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Josef Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im letzten Plenum sprechen wir erneut über die wichtige Frage der Pflege. Auch da hatte die CDU einen Antrag eingebracht. Das ist der Tatsache, dass wir in der Pflege vor einer der größten Herausforderungen unserer Zeit stehen, durchaus angemessen. Ich weiß auch die Hartnäckigkeit und das Engagement des Kollegen Wäschenbach bei diesem Thema sehr zu schätzen. (Beifall der CDU) – Ich bin froh, dass Ihre Fraktion applaudiert und ich Ihrer Karriere keinen dauerhaften Schaden zugefügt habe. In diesem konkreten Fall, was die Fachkräftequote in vollstationären Einrichtungen betrifft, scheinen Sie aber einem Irrtum aufgesessen zu sein. Ich weiß nicht, ob Sie da etwas missverstanden haben oder möglicherweise falsch informiert wurden. Nach unseren Informationen ist Ihre Hauptforderung bereits erfüllt, nämlich dass das Land Rheinland-Pfalz die Regelungen des § 113 c SGB XI zur Fachkräftequote in der vollstationären Langzeitpflege vollständig umsetzt. Die von Ihnen angeführten, sich vermeintlich widersprechenden Regelungen in § 4 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe und § 14 Abs. 2 der Landesverordnung zur Durchführung des genannten Gesetzes sind nur Auffangtatbestände, falls es keine anderen höherrangigen Regelungen gibt, die in diesem Fall aber vorliegen. Interessierte Einrichtungen können also jederzeit auf der Basis des § 113 c SGB XI eine geringere Fachkräftequote mit den Pflegekassen in den Verträgen vereinbaren, wenn die anderen Rahmenbedingungen gegeben sind. Festzuhalten bleibt aber, dass eine solche Flexibilisierung der Fachkräftequote kein Wert an sich bleiben darf, sondern wir natürlich immer das Ziel einer qualitativ hochwertigen Pflege für die Pflegebedürftigen im Blick behalten müssen. Das haben Sie in Ihrem Beitrag selbst betont. Wenn, wie Sie in Ihrem Antrag exemplarisch aufführen, eine solche qualitativ hohe Pflege in Modellprojekten mit anderen Fachkräftequoten erreicht wird, dann ist das sicher unterstützenswert, aber Sie haben ein solches Projekt in Rheinland-Pfalz gefunden, das Sie eben selbst genannt haben. Das zeigt auch, dass das schon heute möglich ist. Das kann man natürlich auch auf die Fläche übertragen. Das liegt aber dann doch mehr oder weniger an den Verhandlungen zwischen den entsprechenden Einrichtungsträgern und den Pflegekassen. Aus meinen eigenen früheren Erfahrungen als Pflegekraft kann ich Ihnen bestätigen, dass viele der Tätigkeiten in einer stationären Einrichtung nicht unbedingt von einer Pflegefachkraft ausgeführt werden müssen, andere aber doch sehr wohl. Das Kunststück ist also, alles möglichst optimal zu verteilen, um mit den vorhandenen Ressourcen das Bestmögliche und eine qualitiativ hochwertige Pflege zu erreichen. Auch den Forderungen, die Sie zu mehr Ausbildung im Pflegeassistenzbereich aufgestellt haben – einjährige oder zweijährige Ausbildung –, trägt das Land bereits Rechnung. Es gilt aber wirklich, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und auch die Interessen der Angehörigen im Blick zu behalten; denn von wem möchten die Angehörigen Auskünfte, wenn Sie in die Einrichtung kommen? Mit wem wollen die Ärztinnen und Ärzte sprechen, wenn sie in die Einrichtung kommen? – Sie werden sich in aller Regel an das qualifizierteste Personal und nicht an Pflegehilfskräfte wenden. Das führt zu einer erhöhten Belastung des entsprechenden Fachpersonals zusätzlich zu den vielen anderen Aufgaben, die schon rein rechtlich nur von diesen ausgeführt werden können. Insofern ist es gut, dass es eine Fachkraftquote gibt; denn niemand möchte seine Angehörigen nur von unqualifiziertem Personal betreut wissen. Gleichzeitig ist es gut, dass wir anders als in Zeiten, in denen wir sehr, sehr viel Pflegepersonal zur Verfügung hatten, uns wieder öffnen. Nicht jeder muss eine dreijährige Ausbildung und am Schluss ein Staatsexamen haben, um alle Tätigkeiten, die in solchen Einrichtungen erforderlich sind, auszuführen. Da haben wir gar keinen Dissens. Wie gesagt, Ihre eigentliche Hauptforderung ist aber bereits erfüllt. Das muss mit Augenmaß zwischen den Kassen und den Einrichtungsträgern geregelt werden. Ich sehe es als Fachkraft nicht nur positiv, wenn eine Zusatzbelastung auf die Fachkräfte zukommt, weil natürlich die Fachkraft, wenn sie zum Beispiel die Schicht allein leitet, dafür Sorge tragen muss, dass alle anderen Pflegekräfte ihre Arbeit ausführen. Sie muss das sowohl anweisen als auch überprüfen. Das ist eine zusätzliche Belastung – das darf auch einmal gesagt werden –, die nicht zu extensiv und dauerhaft betrieben werden darf. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Lohr das Wort.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegend geforderte Aufhebung der aktuellen Fachkräftequote bzw. Anpassung, wie es damals formuliert wurde, war bereits Gegenstand eines Antrags der Fraktion der CDU vor knapp vier Monaten im Rahmen der 63. Plenarsitzung. So weit Sie die Auswirkungen des sicherlich unstreitig bestehenden Fachkräftemangels in der Pflege ansprechen, stimmen wir zu. Ja, die bestehende Fachkräftequote stellt Pflegeheime und Pflegedienste insbesondere vor wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ja, es bestehen oftmals trotz freier Betten keine Kapazitäten mehr. Ja, das vorhandene Personal arbeitet am Limit. Leiharbeit in der Pflege bringt eigene Probleme im Bereich der Pflege mit sich. Ja, trotz dieser schwierigen Situation sind wir ebenfalls davon überzeugt, dass die weitaus überwiegende Zahl der Leistungserbringer verantwortungslos und qualitätsbewusst handelt. Insoweit ergibt sich aus der Beschreibung der bestehenden Schwierigkeiten grundsätzlich keine Kritik am Antrag. Derzeit sind wir aber nicht davon überzeugt, ob die Aufhebung der bestehenden Fachkraftquote in dieser Form hier wirklich der richtige Lösungsansatz ist. Das beginnt damit, dass weniger qualifizierte Arbeitskräfte, die im Fall einer Absenkung der Fachkraftquote Tätigkeiten übernehmen würden, auch nicht immer zwingend auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind. Selbst wenn das aber der Fall sein sollte, so fokussiert sich die Begründung der Forderung nach der Aufhebung der Fachkraftquote doch sehr auf die Sichtweise der Leistungserbringer. Vonseiten der Fachkräfte wird etwa die Forderung nach Absenkung der Fachkraftquote nicht unbedingt unterstützt. Tatsächlich fürchten viele Fachkräfte, dass sie durch eine Absenkung der Fachkraftquote zusätzlich belastet werden könnten, da bestimmte Aufgaben eben doch bei den Fachkräften verbleiben müssen. Das wurde eben schon angesprochen. Mit mehr Händen allein ist eben nicht alles getan. Gerade im Detail kommt es darauf an, was diese Hände leisten können und dürfen. Diese Bedenken wirken aus unserer Sicht angesichts der bestehenden Belastung der Fachkräfte, die nun einmal der limitierende Faktor ist, besonders schwer. Erhöhte Krankenstände infolge dieser Belastung oder noch mehr Fachkräfte, die der Pflege den Rücken kehren, sind das Letzte, was wir in der aktuellen Situation gebrauchen können. Schließlich sind oftmals gerade die bestehenden Arbeitsbedingungen ein Grund dafür, dass Fachkräfte der Pflege den Rücken kehren. Dass sich diese durch die Aufhebung der Fachkraftquote wirklich verbessern, dürfte zumindest zweifelhaft sein. Eine vorschnelle Absenkung der Fachkraftquote, so verlockend das auf den ersten Blick zur Lösung des bestehenden Mangels erscheinen mag, könnte hier tatsächlich zu einer beschleunigten Abwärtsspirale führen. Zudem fürchten auch viele Fachkräfte Einbußen bei der Qualität der Pflege. Mit dem Verweis auf ein funktionierendes Modellprojekt macht es sich die antragstellende Fraktion aus unserer Sicht an dieser Stelle ein Stück weit zu einfach. Wissenschaftliche Analysen etwas zur Innovation, zur Förderung der Pflegequalität bei variierender Fachkraftquote zeichnen jedoch ein differenziertes Bild. Insoweit halten wir weitere, ebenfalls im vorliegenden Antrag enthaltene Forderungen wie etwa nach der Entwicklung von Strukturen, die eine weitere Flexibilisierung ermöglichen oder gar gänzlich ohne Fachkraftquote auskommen, ohne dass das die Qualität der Pflege beeinträchtigt, für absolut richtig und wünschenswert. Allerdings müssen solche Strukturen auch realistisch umsetzbar sein. Zudem wäre der Schaffung entsprechender Strukturen eine Anpassung, Absenkung oder Aufhebung der Fachkraftquote vorzuschalten, um Qualitätseinbußen und einer Überlastung der vorhandenen Fachkräfte vorzubeugen. Derartigen Forderungen können wir zustimmen. Allerdings findet sich hierzu wenig Konkretes im vorliegenden Antrag. Deshalb werden wir uns an dieser Stelle enthalten. Lassen Sie mich aber noch sagen, ich glaube, in der Debatte ist es nicht zielführend, wenn man die Bundesländer gegeneinander ausspielt. Wir wissen, dass Pflege im ganzen Land ein Problem ist. Das ist kein spezifisches Problem in Rheinland-Pfalz. Wir müssen diese Debatte ehrlich führen, und wenn wir diese Debatte ehrlich führen, dann führt kein Weg an der Bundesebene vorbei. Ohne die Bundesebene wird dieses Problem nicht zu lösen sein. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Steven Wink für die FDP-Fraktion.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, auch von meiner Seite noch einmal ein herzliches Willkommen von der FDP-Fraktion in der Debatte zu diesem wichtigen Themenbereich. Der Ministerpräsident hat einen kleinen Vorteil, er muss nicht mehr so viel am Pult reden. Wenn ich gesprochen hatte und er nach mir kam, wir hatten ungefähr die gleiche Größe. Das war bestimmt einer der Gründe dafür. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Der ausschlaggebende! – Heiterkeit des Abg. Steven Wink und des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer – Heiterkeit im Hause) Herr Wäschenbach, noch einmal vielen Dank, dass wir heute über das Thema „Pflege“ sprechen; denn es ist und bleibt ein Zukunftsthema. Natürlich ist es wichtig, dass wir in diesem Haus nach Lösungen suchen, um Lösungen ringen, miteinander darüber debattieren, weil es wichtig für die Patientinnen und Patienten ist, aber auch für die Fachkräfte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege selbst. Die Hauptforderung in Ihrem Antrag ist die quantitative Absenkung der Pflegefachkraftquote. In der Landesverordnung haben wir eine Quote von 50 % vorgeschrieben, aber dies ist nur ein Grundsatz, nämlich dann, wenn keine spezifische Regelung nach SGB XI vorliegt oder in den Rahmenverträgen vorzufinden ist. Also ist die Quote eigentlich eine letzte Absicherung oder ein Versorgungsstandard und nicht, wie vielleicht der Eindruck in dieser Debatte entstehen könnte, eine Gefahrengrenze. Sie ist letztendlich eine Letztabsicherung. Sie fordern die Absenkung auch aufgrund des Fachkräftemangels. Sie verkennen hierbei aber Punkte, die im Gesamtpaket noch zu berücksichtigen sind, nämlich Pflegegrade, die Leistungsqualifikation, qualifikationsunabhängige Tätigkeiten, Fortbildungsstunden und deren Nachweise, also Punkte, die letztendlich die Ergebnisqualität in der Pflege sichern. Die alleinige Absenkung der Quote wird auch nicht den Fachkräftemangel – schon gar nicht kurzfristig – ausgleichen; diese Maßnahme würde aber die Gefahr in sich bergen, dass man diese Ergebnisqualität verlieren oder ein Stück weit verlieren könnte. Rechtlich gesehen – das haben wir auch schon gehört – sind Ausnahmen zur Quote schon jetzt faktisch möglich – das Haus Helena zeigt es –, wenn entsprechende Konzepte vorliegen, diese Konzepte tragfähig sind und dadurch die Ergebnisqualität beibehalten wird. Das ist jetzt schon möglich. Ich verstehe das Argument, dass Sie sagen, wir brauchen mehr helfende Hände in der Pflege. Keiner der Redner oder Rednerinnen hat gesagt, dass wir das nicht benötigen. Das zeigt diese Debatte, die wir führen, ob es im Ausschuss oder im Plenum ist, dass wir alle hinter diesem Ziel stehen, Die Frage ist aber, führt eine Absenkung der Quote zu mehr Händen in der Pflege, oder sind es nicht noch andere Punkte, die wichtig, im Gesamtkonzept zu betrachten und zu berücksichtigen und im Plenum zu debattieren sind? Das kann die Digitalisierung sein. Ich spreche es immer wieder an, Unterstützung in der Dokumentation, Unterstützung in der Planung und Organisation. Weiterhin nenne ich den Erwerb von digitalen Kenntnissen. Wir haben im Ausschuss die Bildungsoffensive angesprochen, aber auch – das dient ebenfalls zur Unterstützung der Hände in der Pflege – die Überwachung von Patientinnen und Patienten, wenn es um Vitalparameter oder Sonstiges geht. Weiterhin wollen wir die Berufsabwanderung verhindern. Ich denke, diese Berufsabwanderung zu verhindern, schaffen wir nicht allein mit der Absenkung einer Quote. Wir haben das Image in der Pflege, das wir immer wieder diskutieren, wir haben die Bürokratie, die vorhin auch angesprochen wurde. Ich habe in der letzten Plenarsitzung den Defizitbescheid erwähnt, eine große Bürokratiehürde, wenn es darum geht, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen und bei uns gleich in die Arbeit einzubinden. Man könnte die generalistische Ausbildung evaluieren, fortentwickeln und an die heutige Zeit und die Gegebenheiten anpassen. Das läuft bereits. Man könnte versuchen, Teilzeitquoten umzuwandeln in Vollzeitquoten, natürlich unter Berücksichtigung der Work-Life-Balance und allem, was dazugehört. Man könnte versuchen, die Teilzeitquote von teilweise über 60 % ein Stück weit zu verringern und diese Kräfte wieder zurückzugewinnen in die Vollzeit. All diese Punkte gehören letztendlich dazu ebenso wie die Evaluierung von einem Fachkraftkatalog, um zu definieren, ob die Parameter in diesem Katalog noch zeitgemäß sind. Was ist überhaupt eine Fachkraft? Was kann mit in diese Quote eingebunden werden? Alles in allem ist es natürlich wichtig, über Lösungen zu diskutieren, und ich darf Ihnen noch einmal den Dank dafür aussprechen, aber die reine Absenkung der Quote – Sie haben es vorhin angesprochen, NRW senkt sie auch nicht ab, und die Pflegekammer NRW ist ebenfalls für die Einhaltung dieser Quote – wird es nicht wuppen. Daher ist dieser Antrag so, wie er gestellt ist, für uns nicht tragbar. (Glocke des Präsidenten) Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Abgeordnetem Patrick Kunz das Wort.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Pflegesituation in Rheinland-Pfalz ist alarmierend. Ein grundlegendes Problem ist die Behandlung von Teilzeitkräften als Vollzeitkräfte. Gemäß § 14 der Verordnung sollen Teilzeitkräfte als Vollzeitäquivalente umgerechnet werden. Doch wie sieht es in der Praxis aus? – Mehr Stunden können diese nicht vor Ort sein. Dies ist nur ein Beispiel für die vielen Probleme, mit denen wir konfrontiert sind. Der vorliegende CDU-Antrag greift wichtige Punkte auf, die wir zunächst unterstützen. Die Flexibilisierung der Fachkraftquote ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ebenso für richtig halten wir die im Antrag aufgeführte Einführung einer bundesweiten Pflegeassistenzausbildung und die Etablierung weiterer Ausbildungsstandorte. Die Maßnahmen sind entscheidend, um den gravierenden Fachkräftemangel zu bekämpfen. Doch das allein reicht nicht aus. Es gibt weitere dringende Maßnahmen, die wir bereits im Juni-Plenum zu unserer Aktuellen Debatte gefordert haben und die ich sehr gern noch einmal aufgreifen möchte. Eine beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und der Abbau bürokratischer Hürden sind notwendig, um dem Fachkräftemangel schnell und effektiv entgegenzuwirken. Ohne eine zügige Anerkennung der Qualifikationen von Fachkräften aus dem Ausland werden wir den Bedarf an Pflegekräften nicht decken können. Die Förderung innovativer Pflegekonzepte ist ebenfalls unerlässlich. Modelle wie Pflegebauernhöfe und Mehr-Generationen-Projekte haben sich bewährt und sollten gezielt gefördert werden. Auch wenn Kollege Winkler im letzten Plenum den Pflegebauernhof als Nischenprodukt abgetan hat, so zeigt dieser, wie innovative Ansätze das Wohlbefinden von Pflegebedürftigen erheblich verbessern können. (Zuruf des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus fordern wir die Einführung eines verpflichtenden Sozialen Jahres mit angemessener Vergütung für Männer und Frauen ab 18, wie wir es bereits in unserem Wahlprogramm 2021 vorgeschlagen haben. Dies könnte helfen, dem schlechten Zustand unserer Pflegeinfrastruktur entgegenzuwirken und gleichzeitig jungen Menschen wertvolle Erfahrungen im sozialen Bereich zu vermitteln. Moderne Pflegepolitik ist eben wie ein bunter Blumenstrauß, viele Einzelkomponenten ergeben ein Ganzes. Dazu gehört die Förderung von Begegnungsstätten und Mehr-GenerationenProjekten. Der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ muss konsequent umgesetzt werden, um den Menschen zu ermöglichen, solange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Der Ausbau von mobilen Pflegediensten ist ebenfalls unerlässlich. Wie der SWR am 20. Juni dieses Jahres berichtete, haben viele mobile Pflegedienste in Rheinland-Pfalz derzeit große Sorgen. Zu geringe Kassenleistungen, gestiegene Löhne und zu hohe ministerielle Anforderungen bringen die Pflegedienste in finanzielle Nöte. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz sind mobile Pflegedienste wichtig und brauchen bessere Voraussetzungen für ihre Arbeit. Ferner brauchen wir ein Netz aus kleinen und heimatnahen Pflegeeinrichtungen. Kleinere Pflegeeinrichtungen, für die es zu teuer ist, eigene Heime zu betreiben, könnten auf Freelance-Systeme umsteigen, wo mobile Pflege mehrere kleine Heime betreut. Solche flexiblen und dezentralen Lösungen sind notwendig, um eine flächendeckende Pflegeversorgung sicherzustellen. Des Weiteren benötigen wir eine Reduzierung der Eigenanteile. Die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen müssen endlich gesenkt werden. Dazu gehört eine Erhöhung der Steuerzuschüsse zur Pflegeversicherung, um die Eigenanteile spürbar zu reduzieren. Meine Damen, meine Herren, die im Antrag der CDU geforderten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch um wirklich erfolgreich zu sein, folgen Sie ruhig unseren Forderungen. Dann klappt es auch mit der Pflege. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Redefolge fortfahren, möchte ich weitere Gäste bei uns begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des Helmholtz-Gymnasiums in Zweibrücken. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Für die Landesregierung darf ich die neue Staatsministerin Dörte Schall zu ihrer ersten offiziellen Rede ans Redepult bitten.
Dörte Schall
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen sehr für die Gelegenheit, heute direkt das sehr wichtige Thema „Pflege“ anzusprechen. Das Thema ist deswegen so wichtig, weil es uns alle auch emotional berührt, weil wir alle über kurz oder lang von dem Thema betroffen sind und weil wir alle Menschen kennen, die von Pflege betroffen sind oder auch selbst darauf angewiesen sind, dass man sich gut um sie kümmert. Im vorliegenden Antrag fordern Sie uns auf, mit der landesrechtlich geregelten Fachkraftquote das vermeintliche Hemmnis für stationäre Pflegeeinrichtungen zu beseitigen. Allerdings ist es bei genauer Betrachtung so, dass dieses Hemmnis gar nicht besteht. Sie zitieren die maßgebliche Vorschrift der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe, allerdings nur zur Hälfte. Wie im Antrag erwähnt, entscheidend ist die zweite Hälfte der Vorschrift; denn diese besagt, wie wir es heute auch schon einige Male gehört haben, dass die von Ihnen kritisierte Fachkraftquote nur soweit gilt, als in den Vereinbarungen der Vertragsparteien nach dem Pflegeversicherungsrecht nichts anderes geregelt ist. Ein Blick in den Landesrahmenvertrag über die vollstationäre Pflege offenbart, dass dort die Umsetzung des Personalanhaltswerts nach § 113 c SGB XI ausdrücklich vorgesehen ist. Folglich greift die vertragliche Vereinbarung. Der landesrechtliche Auffangtatbestand zur Fachkraftquote tritt in den Hintergrund. Daher lassen Sie uns noch einmal gemeinsam feststellen, das rheinlandpfälzische Landesrecht steht der Vereinbarung einer höheren Personalmenge nicht entgegen. Die Personalbemessung nach § 113 c SGB XI ist in RheinlandPfalz unabhängig von der Fachkraftquote umsetzbar. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich möchte aber gern noch auf die weiteren sehr wichtigen Punkte Ihres Antrags eingehen. Das Ermöglichen von Innovationsprojekten, in denen neue Formen von Personalbemessung und des Personaleinsatzes erprobt werden, ist ein wichtiges Element, welches sich im Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe mit einer expliziten Innovationsregelung abbildet. In den vergangenen Jahren wurden über Innovationsprojekte wertvolle Erkenntnisse gewonnen, wie gute Pflege abseits von herkömmlichen Grundsätzen gestaltet werden kann. Aktuell ist das Sozialministerium auch darüber im Austausch mit der PflegeGesellschaft, welche weiteren Einrichtungen sich bereit erklären, innovative Vorhaben zu gestalten. Es gibt kluge Konzepte für den Personaleinsatz auch in der ambulanten und teilstationären Pflege. Es ist wichtig, dass diese beiden Bereiche, die nicht vom Geltungsbereich des Landesgesetzes umfasst sind, ebenfalls neue Wege gehen. Auf der Ebene der Vertragsparteien des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts gibt es gute und innovative Lösungen. So zeigen auch Versorgungsmodelle wie zum Beispiel „Pflege ganz aktiv“ in Westerwald/Lahn, welche Ideen es gibt. Zu Ihrer Forderung der bundesweiten Pflegeassistenzausbildung: Auf der Bundesebene wird diskutiert, die generalistische Pflegeassistenzausbildung einzuführen. Das Ministerium ist dazu im Austausch, allerdings ist aus meiner Sicht die Frage noch offen, sodass wir die generalistische Pflegeausbildung als solche noch nicht abschließend bewerten können und schauen müssen, wie wir mit der Pflegeassistenzausbildung weitermachen. Wichtig ist aus meiner Sicht auch noch die Kampagnenarbeit für die Pflegeausbildung in der aktuellen Fachkraft- und Qualifizierungsinitiative 2.0. Bereits im Jahr 2022 wurde mit „Wer pflegt bewegt“ eine breit gestreute Kampagne gesetzt. Werbekampagnen für Ausbildungsberufe gerade in Bereichen des Fachkräftemangels sind wichtig für die Zukunft. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Allerdings ist es für mich auch wichtig, die Pflegeberufe gutzureden. Im Rahmen meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit und – wenn ich das sagen darf – auch im familiären Zusammenhang ist das Thema „Pflege und Fachkraftmangel“ immer ein großes gewesen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen, die sich in der Pflege wohlfühlen, die gute Arbeit leisten, dies auch weiterhin tun können. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind hart, und die Anerkennung ist oft nicht so, wie es richtig ist. Die Menschen, die in der Pflege arbeiten, machen das aber mit Herz und weil sie anderen Menschen helfen wollen. Es geht darum, dass wir nicht schlechtreden, was sie tun, sondern sie motivieren, weiterhin den Dienst an der Gesellschaft zu leisten, so wie das die meisten der Pflegekräfte mit Herz und Verstand tun. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es ist wichtig, den Wünschen der Pflegebedürftigen zu entsprechen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es ist aber auch ganz wichtig, die häusliche Pflege im Blick zu behalten. Die meisten pflegebedürftigen Menschen, mehr als 80 %, werden zu Hause versorgt. Diese Unterstützung, sowohl der ambulanten Dienste als auch der pflegenden Angehörigen, müssen wir fachlich unterstützen. Wir müssen ihnen die Belastung nehmen durch fachliche Unterstützung, aber auch, um die psychosoziale Unterstützung gerade im Sozialraum in starken Systemen für die pflegenden Angehörigen zu stärken. Deswegen hat die Landesregierung im Jahr 2023 gemeinsam mit den Partnern aus Verbänden, Wissenschaft und Kommunen einen Beteiligungsprozess gestartet, um bestehende Strukturen und Angebote für ältere Menschen zu verbessern, gute Maßnahmen zu verstetigen und Sozialräume weiterzuentwickeln, damit alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz lange dort leben können, wo sie möchten, wo sie sich wohlfühlen, aber vor allem, wo sich bestmöglichst um sie gekümmert wird, solange es nötig ist. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Michael Wäschenbach von der CDU-Fraktion das Wort. 2 Minuten. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – Kollege Wäschenbach hat das Wort.
Michael Wäschenbach CDU
Vielen Dank, dass Sie heute diese offenen Punkte alle angesprochen haben, Frau Ministerin. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Gespräche mit der PflegeGesellschaft stattfinden; denn am 1. Juli – eigentlich kann man das nicht mehr überbieten – kam dieser Brandbrief von der PflegeGesellschaft, vom VdK und von der Pflegekammer. Wir sind auch mit der Pflegekammer im Gespräch darüber, dass wir hier im Land Stellschrauben bedienen müssen und nicht nur auf die Bundesregelungen warten müssen. Wir haben hier im März zwölf Punkte zur Verbesserung der Pflege vorgeschlagen. Wir haben uns heute einen von der Fachkraftquote herausgegriffen. (Abg. Martin Haller, SPD: Tolle Sommerlektüre!) Wir kommen jetzt nicht zusammen, wie ich vermute. Unser Wunsch wäre es gewesen, dieses Thema wirklich in Ruhe – auch fachpolitisch – im Ausschuss zu besprechen – deshalb beantragen wir Ausschussüberweisung für diesen Antrag –, dort gemeinsam den hier oft gepriesenen Dialog zu führen und gemeinsam zu Lösungen zu kommen; denn ich habe niemanden hier gehört, der die Missstände oder die Notstandsbeschreibungen infrage gestellt hat. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Matthias Lammert
Auf Erwiderung wird verzichtet? – Ja, auf Erwiderung wird verzichtet. Wir haben keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wird ist beantragt worden, den Antrag der CDU – Drucksache 18/9903 – an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe Ihren Drang, in die Ferien bzw. in die Sommerpause zu kommen. Wir haben aber noch eine letzte Abstimmung über den eigentlichen Antrag vorzunehmen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9903 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wir sind am Ende der Debatte. Ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am 18. September einladen und wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause. Kommen Sie gesund und munter nach den Ferien zurück. Danke schön. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 13.50 Uhr
