Dr. Katrin Rehak-Nitsche
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche Sprache ist etwas ganz Wunderbares. Sie erlaubt es nämlich, eine beliebige Zahl an Substantiven aneinanderzuhängen, und deshalb gibt es so beeindruckende Wortschöpfungen wie Universitätsmedizingesetznovellierungsdebatte. Ich freue mich, dass wir die jetzt führen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Heute ist ein guter Tag, ein besonderer Tag für die Zukunft der Unimedizin. Es passt auch gut in die Tage, an denen wir ganz viele gute Entscheidungen für die Zukunft treffen und die von Veränderungen geprägt sind. Es ist auch ein guter Tag für die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Nach 15 Jahren stehen wir vor der Novellierung des Universitätsmedizingesetzes und machen den Weg für eine modernisierte und zukunftsfähige Hochschulmedizin frei. Diese Veränderungen sind nicht nur notwendig, sie sind unerlässlich. Warum ist das so? In der Unimedizin kommen mehrere hochkomplexe Herausforderungen und Aufgaben zusammen: exzellente Forschung, qualitativ hochwertige Lehre und modernste Krankenversorgung. Diese Herausforderungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Zum Beispiel muss die Organisation flexibler werden, oder das Zusammenwirken der verschiedenen Organe und die Entscheidungsfindung – wir haben es gerade gehört – müssen effizienter gestaltet werden. Der Campus wird komplett um-, man kann sagen neugebaut. Dafür werden enorme Expertise und Ressourcen eingesetzt werden müssen. Es wurde ebenfalls endlich erkannt, dass die Pflege in einem Krankenhaus für die Patientinnen und Patienten eine absolut zentrale Rolle spielt und daher auch bei wichtigen Entscheidungen stets Berücksichtigung finden muss. Bleiben wir doch einmal beim letzten Punkt, der Pflege. Die letzten Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, welch unersetzbare Rolle die Pflege in unserem Gesundheitssystem spielt. Pflegekräfte sind die stillen Heldinnen und Helden unserer Kliniken, die Tag für Tag mit Fachkompetenz und Hingabe unzähligen Menschen dabei helfen, wieder gesund zu werden. An dieser Stelle seien ihnen unser allerherzlichster Dank und unser allerhöchster Respekt vermittelt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Es ist höchste Zeit, dieser Berufsgruppe den Stellenwert einzuräumen, den sie verdient, insbesondere in den höchsten Entscheidungsgremien. Deshalb bekommt die Pflege mit dieser Gesetzesnovelle ein eigenes Vorstandsressort. Dieser Schritt ist ein klares Bekenntnis zu einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung und zeigt, die Pflege spielt eine zentrale Rolle. Die Einbindung der Pflege in die strategischen Entscheidungen unserer Universitätskliniken wird die Qualität der Versorgung maßgeblich verbessern und die medizinische sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit stärken. Ein weiterer umfassender und bedeutender Schritt ist der Um- und Neubau unserer Kliniken. Ich habe es bereits angedeutet, die Modernisierung der Infrastruktur ist nicht nur ein bauliches Unterfangen, sondern auch ein strategisches. Mit der Schaffung eines Bauvorstands sichern wir, dass der Umbau effizient, zukunftsorientiert und im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden umgesetzt wird. Es geht um die Verantwortung, moderne, patientenfreundliche und nachhaltige Gebäude zu realisieren, die den neuesten Standards entsprechen. Hierbei geht es nicht nur um die Errichtung neuer Gebäude, sondern auch um die Schaffung eines Umfelds, das Heilung und Wohlbefinden, aber auch transnationale Forschung und gute Lehre fördert. Wenn wir von Infrastruktur reden, dann steht die Unimedizin vor großen organisatorischen Herausforderungen im Betrieb. Die Gesetzesnovelle ermöglicht eine effizientere Strukturierung der Universitätsmedizin, nämlich in Departments. Der Minister hat es ausgeführt. Damit werden der Entwicklung einer fächerübergreifenden Versorgung und der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen Rechnung getragen. Die Säulen einer vertrauenswürdigen Institution sind Transparenz und Fairness. Daher freue ich mich besonders, dass das Auswahlverfahren für wissenschaftliche Vorstände überarbeitet und transparenter gestaltet wird. Das doppelte Integrationsprinzip mit Fachbereichsrat und Aufsichtsrat wird dabei gestärkt und eine gemeinsame Findungskommission eingerichtet, die die Wahl des wissenschaftlichen Vorstands vorbereitet. Das ist wichtig; denn eine Universität lebt von der Exzellenz ihrer Forschung und Lehre. Durch ein transparentes Auswahlverfahren stellen wir sicher, dass die Besten die Möglichkeit erhalten, unsere Universitätskliniken zu führen und weiterzuentwickeln. Dies wird sich nicht nur in der Qualität der Forschung und Lehre zeigen, sondern wird auch das Vertrauen in die Institutionen stärken. Die Novellierung des Universitätsmedizingesetzes ist mehr als eine gesetzliche Anpassung. Sie ist ein wirklich starkes Signal für die Zukunft der Universitätsmedizin. Sie zeigt, dass wir bereit sind, den Herausforderungen der Zeit zu begegnen und mutige Schritte zu gehen. Wir schaffen die Voraussetzungen für eine moderne, patientenorientierte und exzellente Hochschulmedizin, die nicht nur den heutigen, sondern auch den künftigen Anforderungen gerecht wird. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
