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Steven Wink

FDP 11.07.2024 Sitzungen 18/69

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, auch von meiner Seite noch einmal ein herzliches Willkommen von der FDP-Fraktion in der Debatte zu diesem wichtigen Themenbereich. Der Ministerpräsident hat einen kleinen Vorteil, er muss nicht mehr so viel am Pult reden. Wenn ich gesprochen hatte und er nach mir kam, wir hatten ungefähr die gleiche Größe. Das war bestimmt einer der Gründe dafür. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Der ausschlaggebende! – Heiterkeit des Abg. Steven Wink und des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer – Heiterkeit im Hause) Herr Wäschenbach, noch einmal vielen Dank, dass wir heute über das Thema „Pflege“ sprechen; denn es ist und bleibt ein Zukunftsthema. Natürlich ist es wichtig, dass wir in diesem Haus nach Lösungen suchen, um Lösungen ringen, miteinander darüber debattieren, weil es wichtig für die Patientinnen und Patienten ist, aber auch für die Fachkräfte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege selbst. Die Hauptforderung in Ihrem Antrag ist die quantitative Absenkung der Pflegefachkraftquote. In der Landesverordnung haben wir eine Quote von 50 % vorgeschrieben, aber dies ist nur ein Grundsatz, nämlich dann, wenn keine spezifische Regelung nach SGB XI vorliegt oder in den Rahmenverträgen vorzufinden ist. Also ist die Quote eigentlich eine letzte Absicherung oder ein Versorgungsstandard und nicht, wie vielleicht der Eindruck in dieser Debatte entstehen könnte, eine Gefahrengrenze. Sie ist letztendlich eine Letztabsicherung. Sie fordern die Absenkung auch aufgrund des Fachkräftemangels. Sie verkennen hierbei aber Punkte, die im Gesamtpaket noch zu berücksichtigen sind, nämlich Pflegegrade, die Leistungsqualifikation, qualifikationsunabhängige Tätigkeiten, Fortbildungsstunden und deren Nachweise, also Punkte, die letztendlich die Ergebnisqualität in der Pflege sichern. Die alleinige Absenkung der Quote wird auch nicht den Fachkräftemangel – schon gar nicht kurzfristig – ausgleichen; diese Maßnahme würde aber die Gefahr in sich bergen, dass man diese Ergebnisqualität verlieren oder ein Stück weit verlieren könnte. Rechtlich gesehen – das haben wir auch schon gehört – sind Ausnahmen zur Quote schon jetzt faktisch möglich – das Haus Helena zeigt es –, wenn entsprechende Konzepte vorliegen, diese Konzepte tragfähig sind und dadurch die Ergebnisqualität beibehalten wird. Das ist jetzt schon möglich. Ich verstehe das Argument, dass Sie sagen, wir brauchen mehr helfende Hände in der Pflege. Keiner der Redner oder Rednerinnen hat gesagt, dass wir das nicht benötigen. Das zeigt diese Debatte, die wir führen, ob es im Ausschuss oder im Plenum ist, dass wir alle hinter diesem Ziel stehen, Die Frage ist aber, führt eine Absenkung der Quote zu mehr Händen in der Pflege, oder sind es nicht noch andere Punkte, die wichtig, im Gesamtkonzept zu betrachten und zu berücksichtigen und im Plenum zu debattieren sind? Das kann die Digitalisierung sein. Ich spreche es immer wieder an, Unterstützung in der Dokumentation, Unterstützung in der Planung und Organisation. Weiterhin nenne ich den Erwerb von digitalen Kenntnissen. Wir haben im Ausschuss die Bildungsoffensive angesprochen, aber auch – das dient ebenfalls zur Unterstützung der Hände in der Pflege – die Überwachung von Patientinnen und Patienten, wenn es um Vitalparameter oder Sonstiges geht. Weiterhin wollen wir die Berufsabwanderung verhindern. Ich denke, diese Berufsabwanderung zu verhindern, schaffen wir nicht allein mit der Absenkung einer Quote. Wir haben das Image in der Pflege, das wir immer wieder diskutieren, wir haben die Bürokratie, die vorhin auch angesprochen wurde. Ich habe in der letzten Plenarsitzung den Defizitbescheid erwähnt, eine große Bürokratiehürde, wenn es darum geht, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen und bei uns gleich in die Arbeit einzubinden. Man könnte die generalistische Ausbildung evaluieren, fortentwickeln und an die heutige Zeit und die Gegebenheiten anpassen. Das läuft bereits. Man könnte versuchen, Teilzeitquoten umzuwandeln in Vollzeitquoten, natürlich unter Berücksichtigung der Work-Life-Balance und allem, was dazugehört. Man könnte versuchen, die Teilzeitquote von teilweise über 60 % ein Stück weit zu verringern und diese Kräfte wieder zurückzugewinnen in die Vollzeit. All diese Punkte gehören letztendlich dazu ebenso wie die Evaluierung von einem Fachkraftkatalog, um zu definieren, ob die Parameter in diesem Katalog noch zeitgemäß sind. Was ist überhaupt eine Fachkraft? Was kann mit in diese Quote eingebunden werden? Alles in allem ist es natürlich wichtig, über Lösungen zu diskutieren, und ich darf Ihnen noch einmal den Dank dafür aussprechen, aber die reine Absenkung der Quote – Sie haben es vorhin angesprochen, NRW senkt sie auch nicht ab, und die Pflegekammer NRW ist ebenfalls für die Einhaltung dieser Quote – wird es nicht wuppen. Daher ist dieser Antrag so, wie er gestellt ist, für uns nicht tragbar. (Glocke des Präsidenten) Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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