Dr. Lea Heidbreder
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das geltende Universitätsmedizingesetz ist 15 Jahre alt. Es wird Zeit für eine Modernisierung. In den letzten 15 Jahren hat sich sehr viel verändert, scheinbare Gewissheiten wurden erschüttert. Ich denke als Erstes an die Corona-Pandemie, eine Zeit, in der die Universitätsmedizin sehr stark gefordert war und viele schnelle Entscheidungen oft unter Unsicherheit getroffen werden mussten. Ich denke an den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Folgen der Energiekrise hat große energieintensive Unternehmen und Einrichtungen vor besondere Herausforderungen gestellt. Ich denke an den Fachkräftemangel. Viele Branchen spüren den Mangel an Fach- und Arbeitskräften. Im Gesundheitswesen ist das besonders deutlich von der Krankenpflege bis zum Spitzenpersonal zu spüren. Die Novellierung des UMG hilft, den genannten Herausforderungen zu begegnen. Das betrifft als Erstes die Beschleunigung der Entscheidungsfindung. Damit Entscheidungen effizient und schnell getroffen werden können, muss künftig im fünfköpfigen Vorstand keine Einstimmigkeit mehr herrschen, sondern eine einfache Mehrheit genügt. Allerdings können Entscheidungen nicht gegen die Stimme des Vorsitzenden entschieden werden und im Bereich Forschung und Lehre nicht gegen die Stimme des wissenschaftlichen Vorstands. Es bleibt also ein Vetorecht bestehen. Die Aufgaben von Forschung und Lehre, Krankenversorgung und kaufmännische Angelegenheiten werden personell getrennt. Das Thema wird flexibilisiert und beispielsweise die Einrichtung eines Bauvorstands ermöglicht. Neu ist, es kann ein Pflegevorstand bestellt werden, und die Pflege erhält im Vorstandsgefüge eine sehr starke Stimme. Die zweite große Neuerung betrifft die Nachbesetzung eines Spitzenpostens an der Universitätsmedizin, den wissenschaftlichen Vorstand. Eine Findungskommission, bestehend aus Mitgliedern des Fachbereichsrats und des Aufsichtsrats, wird künftig einen Vorschlag unterbreiten. In einer gemeinsamen Sitzung des Fachbereichsrats und des Aufsichtsrats findet dann die Wahl statt. Durch dieses Verfahren wird für die Kandidatinnen und Kandidaten eine größere Verbindlichkeit geschaffen, da Fachbereichsrat und Aufsichtsrat bereits den Vorschlag für eine Kandidatin oder einen Kandidaten gemeinsam erarbeiten. Wir leben in Zeiten, in denen der Wettbewerb um die klügsten, die fähigsten Köpfe vielleicht härter ist denn je. Da ist ein solches Mehr an Verbindlichkeit und Kooperation aus meiner Sicht sehr angemessen. Mit dem Thema der Nachbesetzung und Wahl haben wir uns vor einigen Wochen in der Sondersitzung im Wissenschaftsausschuss beschäftigt, und ich bin sehr froh zu hören, Kollege Reuber, dass Sie Ihre Meinung an der Stelle geändert haben und sich jetzt dieser Reform nicht weiter verwehren. Man kann nämlich nicht einerseits beklagen, dass sich Besetzungsverfahren an der Universitätsmedizin verzögern oder scheitern und es längere Phasen gibt, in denen Stellen nur vertretungsweise besetzt sind und keine Lösungen an der Stelle gefunden werden. Deshalb bin ich froh, dass Sie heute noch einmal deutlich gemacht haben, dass Sie diesem Schritt an dieser Stelle zustimmen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Als Grüne wollen wir eine gute Zukunft für die Unimedizin. Das erfordert von der Unimedizin, selbst angelegte Veränderungsprozesse zu gehen, und vonseiten der Politik entsprechende Unterstützung. Dazu stehen in den nächsten Monaten wichtige Entscheidungen an. Das betrifft nicht nur das UMG, das Universitätsmedizingesetz, sondern auch den kommenden Doppelhaushalt. Mit der Krankenhausstrukturreform auf Bundesebene wird es für Maximalversorger wie die Universitätsmedizin deutliche finanzielle Verbesserungen geben, indem die Vorhaltekosten in den verschiedenen Leistungsgruppen und die Koordinierungsaufgaben besser ausfinanziert werden. Heute befinden wir uns in der ersten Beratung zum UMG. Es wird in den nächsten Monaten ausreichend Anlass geben, das Ganze weiter zu diskutieren und die Neuerungen im Gesetz zu würdigen. Vielen Dank! (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Präsident Hendrik Hering Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
