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Clemens Hoch

11.07.2024 Sitzungen 18/69

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir aktuell in der Universitätsmedizin Mainz einen echten Aufbruch und Wandel beobachten können. Auf Deutsch nennt man das wohl eine Änderung im Mindset. Der neue Vorstand der Universitätsmedizin modernisiert die Strukturen, er arbeitet an einer wirtschaftlichen, aber vor allem auch organisatorischen Sanierung und führt eine neue Unternehmenskultur ein und bemüht sich dabei sehr um Wertschätzung und Transparenz. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des aktuellen Vorstands. Die Chance, dass der begonnene Neustart gelingt, ist groß und damit auch die Chance, dass die Universitätsmedizin ihre herausragende Arbeit in Forschung, Lehre und Krankenversorgung in Zukunft auch in ruhigerem Fahrwasser und ohne öffentlich ausgetragene Konflikte leisten kann. Als einen Baustein dieses Neustarts legt die Landesregierung heute den Entwurf eines Universitätsmedizingesetzes vor. Mit diesem Gesetz regelt das Land einen Teil der Spielregeln seiner Universitätsmedizin. So flankieren wir die gute Arbeit vor Ort. Die Änderung des Universitätsmedizingesetzes steht unter dem Ziel, die Universitätsmedizin flexibler aufzustellen und für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Auf einige Strukturveränderungen möchte ich dabei detaillierter eingehen. Erstens: Der Entwurf enthält einen Vorschlag zur Vorstandsbesetzung und zur Weiterentwicklung. So kann es in Zukunft bis zu fünf Vorstände und nicht mehr vier geben. Gleichzeitig wird die Aufgabenverteilung nicht mehr im Gesetz ausdekliniert, sondern der Aufsichtsrat kann sie im Rahmen der Satzung regeln. Das ermöglicht eine flexiblere Aufgabenverteilung. Die Governance der Universitätsmedizin kann so auf die Herausforderungen der jeweiligen Zeit angepasst werden. Wir reden über die größte Landesbeteiligung des Landes Rheinland-Pfalz mit einem Milliardenumsatz. Dabei geht es auch darum, dass die Leitungsebene aktuelle Entwicklungen, egal ob intern oder extern, flexibel handhaben kann. Mit der Erweiterung des Vorstands auf bis zu fünf Personen soll auch den Herausforderungen der Zeit begegnet werden. Ganz konkret heißt das, dass zunächst das für Pflege zuständige Vorstandsmitglied volles Stimmrecht erhalten soll. Das ist für uns wesentlich und auch an der Zeit. Auch ist geplant, dass es einen Vorstandsposten für den Bereich Bau und Infrastruktur geben soll. Ich bin sehr dankbar, dass wir ganz konkret die Baumasterplanung noch in diesem Jahr angehen und in die notwendigen Umsetzungsschritte gehen können. Das ist mit den avisierten, in heutigen Preisen 2,2 Milliarden Euro ein solches Mammutprojekt, dass es aus unserer Sicht eine eigene Vorstandsverantwortlichkeit braucht. Zweitens soll der Vorstand künftig mit Mehrheit entscheiden können und nicht mehr wie in der Vergangenheit einstimmig. Dabei können aber der Vorstandsvorsitzende generell, vor allem aber auch der Vorstand für Forschung und Lehre im Kernbereich nicht überstimmt werden. So sollen Entscheidungen schneller und agiler getroffen werden können. Gerade bei schwierigen Entscheidungen soll nicht mehr immer nur der kleinste gemeinsame Nenner ausschlaggebend sein. Drittens – das war auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion – wollen wir das Wahlverfahren für den Wissenschaftlichen Vorstand reformieren. Das heutige Verfahren gibt trotz der Kooperation in dem bisherigen Auswahlprozess nicht mehr die Garantie für renommierte Kräfte, dann auch tatsächlich ein Amt antreten zu können. So wollen wir eine gemeinsame Findungskommission aus Fachbereichsrat und Aufsichtsrat etablieren, die paritätisch besetzt ist und nur mit Mehrheit ihrer Mitgliederzahl entscheiden kann und einen Vorschlag macht, und dann soll in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden, wobei die Wahlkörbe getrennt bleiben. Diejenigen, die Rundfunkpolitik machen, wissen, woran wir das angelehnt haben. Der SWR-Staatsvertrag sieht bei der Intendantenwahl eine ähnliche Regelung vor. Viertens. Was ganz wesentlich ist für eine künftige, effiziente und vor allem gute Aufstellung in der Krankenversorgung, ist eine Departmentstruktur. Die heutige, etwas kleinteilige Struktur ist nicht mehr zeitgemäß, sondern wir brauchen Departments, in denen die Medizin über die jeweilige Fachrichtung hinaus gedacht und gemacht wird zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Kliniken und die Institute mit inhaltlicher Nähe sollen eine gemeinsame Organisationsstruktur bekommen, aber auch Ressourcen wie Großgeräte, Betten und Personal gemeinsam und damit effizienter nutzen können. Zuletzt möchte ich noch einmal betonen, dass wir heute über die gesetzlichen Grundlagen – ich habe eben gesagt, über die Spielregeln – reden. Die Universitätsmedizin leistet tagtäglich Großartiges in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Ich bin sehr zuversichtlich, weil alle den Willen bekundet haben, für den Neustart das Notwendige zu tun und an einem Strang zu ziehen, dass wir das gut miteinander hinbekommen können. Ich freue mich heute schon auf die Beratung über den Gesetzentwurf, weil ich nach den bisherigen Diskussionen sehr zuversichtlich bin, dass auch der Landtag gemeinsam an diesem Strang ziehen möchte. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗