Ralf Schönborn
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um eine nachhaltige und produktive Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten und wirtschaftliche Verluste für die Betriebe zu minimieren und zu vermeiden, ist die Gesundheit von Nutztieren entscheidend. Dabei spielt die Bekämpfung von Tierseuchen eine wichtige Rolle; denn sie schützt nicht nur die Tierbestände, sondern auch die öffentliche Gesundheit und sichert die Stabilität und Sicherheit der Lebensmittelketten. Insbesondere die kürzlich bekannt gewordenen Fälle Afrikanischer Schweinepest, zuerst im Landkreis Groß-Gerau in Hessen und nun auch bei uns in Rheinland-Pfalz im Landkreis Alzey-Worms, zeigen die Notwendigkeit eines Tiergesundheitsgesetzes auf Landesebene, das Zuständigkeiten eindeutig festschreibt und auf der Höhe der Zeit ist. Eine Modernisierung dieses Gesetzes ist somit absolut notwendig. Die ASPFälle offenbaren ebenfalls, wie wichtig es ist, dass von den zuständigen Stellen rasch kommuniziert und gehandelt wird. Im besten Fall wird der vorliegende Gesetzentwurf in der Umsetzung diesbezüglich noch eine Optimierung darstellen. Gleiches gilt für den Verwaltungsaufwand für Tierhalter und Behörden, der reduziert werden soll, wie es uns die Landesregierung im Umweltausschuss darstellte. Meine Damen und Herren, im Plenum, aber auch im Ausschuss herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass dieses Gesetz kommen muss. Wir von der AfD-Fraktion werden uns allerdings kritisch anschauen, inwiefern hier Mehrbelastungen und Kosten für Tierhalter, Kommunen, Landkreise, aber auch das Personal der Veterinärämter auftreten werden; denn dass die tierhaltenden Betriebe in dieser herausfordernden Zeit die Verwaltungsund Personalkosten der Tierseuchenkasse, die in Rheinland-Pfalz in den Händen der Landwirtschaftskammer liegt, künftig finanzieren sollen, ist für viele Betroffene aus verständlichen Gründen nicht nachvollziehbar und sorgt für Verärgerung. Ich habe diesbezüglich schon darauf hingewiesen, dass eine wahrscheinlich folgende Beitragserhöhung nicht zeitgemäß ist und für rheinland-pfälzische Landwirte eine zusätzliche Belastung darstellen könnte. Wir erwarten deshalb, dass die gleichzeitig versprochenen ausgleichenden Entlastungen, zum Beispiel die Übernahme bestimmter Untersuchungskosten durch das Land, tatsächlich ihre Wirkung entfalten. Hierzu werden wir auch mit den rheinland-pfälzischen Tierhaltern im Gespräch bleiben und uns über die Folgen des Gesetzes in Kenntnis setzen lassen. Meine Damen und Herren, ich sage heute erneut sehr deutlich, dass Tierhalter in Rheinland-Pfalz jetzt schon vor erheblichen finanziellen und bürokratiebezogenen Schwierigkeiten stehen, die durch steigende Kosten für Futtermittel, Tierpflege, Energie und veterinärmedizinische Dienstleistungen, aber auch EU-Verordnungen verursacht werden. Nachdem wir die Zuständigkeiten zur Bekämpfung von Tierseuchen mit diesem Gesetz klargestellt und die zu treffenden Maßnahmen effektiver gestaltet haben, müssen wir in einem nächsten Schritt Entlastungen und Bürokratieabbau für die Landwirtschaft im Gesamten auf den Weg bringen. Das Handeln von Bundes- und Landesregierung ist hier bei Weitem nicht ausreichend. Wir werden dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung erteilen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
