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Martin Brandl

CDU 11.07.2024 Sitzungen 18/69

Herzlichen Dank. – Herr Stuhlfauth, meine Frage, die ich an Sie hätte, haben Sie sich mit Ihrem letzten Satz tatsächlich erspart, weil Sie zum Schluss sagen, Sie stimmen dem Gesetz zu. Mich hätte nämlich interessiert, was die Alternative ist. Ich möchte trotzdem zwei Punkte noch einmal zurechtrücken. Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht verstoßen, sie werden nicht verstoßen. Wir werden auch bei der nächsten Landtagswahl dort engagierte Kolleginnen und Kollegen haben, die sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger kümmern und vor Ort sein werden. Es werden tatsächlich engagierte Wahlkreisabgeordnete sein, die deren Interessen in diesem Parlament entsprechend vertreten. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Zum Zweiten gibt es an der Stelle auch keine Willkür. Das ist der zweite Punkt, es gibt keine Willkür. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr richtig!) Es gibt keine Willkür, sondern den Versuch, die Wahlrechtsgrundsätze abzubilden. Dieser Versuch ist gelungen, aber es gibt dazu keine Alternative. Wenn es eben keine Alternative gibt, dann können wir an der Stelle auch nicht von Willkür sprechen, und das möchte ich ausdrücklich zurückweisen. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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