Damian Lohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes. Ein für uns wesentlicher Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die schon mehrfach erwähnte Umsetzung des den Landtagfraktionen eingeräumten Optionsrechts zur Einrichtung und Verwaltung eigener IT. Mit dieser Veränderung wird für die Fraktionen eine Wahlfreiheit geschaffen, und das ist begrüßenswert. Wir sind froh, dass wir dieses Optionsrecht nun endlich gesetzlich verankern und das Optionsrecht dann natürlich auch anwenden können. Wir hätten uns diesen Schritt allerdings bereits vor zwei Jahren gewünscht, aber besser spät als nie. Dass dieser Prozess eine sehr, sehr schwere Geburt war, wurde, glaube ich, schon erwähnt. Mit der indexbasierten Anpassung der Kostenpauschale geht man einen Schritt – das wurde auch schon erwähnt –, den bereits viele Landtage gegangen sind. Das kann man gut oder auch schlecht finden, aber so oder so schafft man durch diese Kopplung an die Verbraucherpreise zumindest eine für jeden nachvollziehbare Transparenz und vermeidet damit künftige Erhöhungen nach eigenem Ermessen. Maßstab ist letztlich der Verbraucherpreis. Der vielleicht hervorstechendste Aspekt im Gesetzentwurf sowohl für das Abgeordneten- als auch für das Fraktionsgesetz sind die neuen Erstattungsregelungen für Sonderzahlungen, wie dem Inflationsausgleich oder der CoronaSonderzahlung sowohl an Fraktionsmitarbeiter als auch an die Mitarbeiter der Abgeordneten, sofern diese Sonderzahlungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vereinbart worden sind. Die Vorredner haben das alles schon gesagt. Man schafft damit Gleichheit, wie das momentan bei den Beamten ist. Ich denke, das ist eine faire Lösung im Sinne der Mitarbeiter. Man muss schließlich wettbewerben können. Wir stehen dem Gesetzentwurf positiv gegenüber und signalisieren unsere Zustimmung. Danke schön. (Beifall der AfD)
