Marco Weber
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf das eigentliche Thema „Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes“ für die FDP-Fraktion eingehe, erlauben Sie mir wie den Kolleginnen und Kollegen Vorrednern ein paar Worte zur aktuellen Situation der Afrikanischen Schweinepest. Grundsätzlich kann man sich die Frage stellen, wenn man mit Landwirtschaft nichts zu tun hat: Was betrifft mich als Bürger die Afrikanische Schweinepest? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürger betrifft es insofern, als sehr starke Restriktionsmaßnahmen innerhalb der Landwirtschaft, innerhalb der Jägerschaft, aber auch darüber hinaus greifen, wenn die Afrikanische Schweinepest, wie jetzt geschehen, in einem Landkreis in Rheinland-Pfalz – auch in anderen Bundesländern – ausbricht. Diese Restriktionsmaßnahmen sind über die letzten Jahre und Jahrzehnte in den Kreisen mit runden Tischen unter Unterstützung des Ministeriums geübt worden, mit den Einsatzkräften der Feuerwehr, des THW, mit der Landwirtschaft und allen, die dahin gehend beteiligt sind. Sehr geehrter Herr Kollege Gies, es ist nicht so, dass wir erstmalig in RheinlandPfalz mit ASP zu tun haben, sondern wir hatten schon Mitte der 1990er-Jahre im Landkreis Bitburg-Prüm – jetzt Eifelkreis – damit zu tun. Eines der Erfolgsrezepte damals waren der gute Austausch und die gute Kommunikationsfähigkeit aller Beteiligten, ob es die Kommunen, die Jägerschaft oder die Landwirtschaft waren. Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir über ASP in Hausschweinebeständen reden, dann muss ich Ihnen sagen, es ist für die betroffenen Familien und für die betroffenen Betriebe ein ganz, ganz bitterer Tag, wenn der Hausschweinebestand auf dem landwirtschaftlichen Betrieb gekeult wird. Es sind psychische und emotionale Belastungen, auch wenn ein Bestand zu Recht gekeult wird. Das Szenario, dass in einem schweinehaltenden Betrieb an einem Tag der komplette Hausschweinebestand eliminiert wird, bringt für den betroffenen Betrieb trotz aller – auch der privatwirtschaftlichen – Absicherung für die Familien sehr große Herausforderungen, auch des Verkraftens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir schauen, welche Auswirkungen das für die Landwirtschaft hat, dann sind auch Ernteverbote angesprochen worden, die ausgesprochen werden können, bis jetzt aber nicht ausgesprochen worden sind. Gerade jetzt, im Juli, August – September, Oktober, wenn wir in Richtung Weinbau denken –, stehen wir vor der Ernte, die die Landwirte und Winzer seit einem Jahr aufgebaut haben. Sie könnten jetzt die Ernte einfahren, aber mit einem Ernteverbot konfrontiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, in Hessen und RheinlandPfalz sind momentan die richtigen Wege gegangen worden – mit Wärmebildkameras, mit dem Einsetzen von Drohnen und zusammen mit der Jägerschaft –, um solche Ernteverbote zu verhindern. Das wären auch die Instrumente, die fortgeführt werden müssen, um ein solch grundsätzliches Ernteverbot für die Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer zu verhindern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich äußere an der Stelle den großen Dank bzw. vorausschauend die Hoffnung, dass es sich bei der ASP in RheinlandPfalz nur um ein lokales Ereignis handelt. Wir stellen fest, dass der Ausbruch in Hessen ein Punkteintrag war, dass das Virus in Rumänien bekannt ist. Es ist nicht das Virus aus Brandenburg oder aus Polen, sondern aus Rumänien. Das macht zu 99 % den Nachweis sichtbar, dass dieses Virus zum Beispiel durch eine weggeworfene Salamiwurst in Hessen gelandet ist und deshalb die Biosicherheit auf den landwirtschaftlichen Betrieben, aber auch darüber hinaus ein ganz wichtiger Faktor ist. Abschließend sage ich, über das Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes ist schon parlamentarisch im zuständigen Ausschuss beraten worden. Für uns als FDP-Fraktion ist klar, dass wir diesem Gesetz zustimmen. Hervorheben möchte ich, dass es eine neue Finanzierungsart in diesem Gesetz gibt, die Landwirtschaftskammer dort eine zentrale Rolle spielt, aber für die Zukunft klar sein muss, dass die Kosten für die Landwirte nicht steigen dürfen, dass auch das Finanzierungssystem mit den ausführenden Organen wie der Landwirtschaftskammer so fortgeführt wird und die ausgleichende geldliche Ersatzmaßnahme so bleibt, wie sie ist – das Land hat im Prinzip diese Auftragsangelegenheit auf die Landwirtschaftskammer übertragen –, und dementsprechend der geldliche Ausgleich künftig wie in der Vergangenheit erfolgt. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)
