Dr. Matthias Reuber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. In den vergangenen Monaten war die Universitätsmedizin wiederholt ein wichtiger Themenschwerpunkt unserer Arbeit. Mehrere IT-Ausfälle, die andauernden Probleme bei der Besetzung des wissenschaftlichen Vorstands, die Unterfinanzierung des Bereichs Forschung und Lehre durch das Land sowie das jährlich wachsende Defizit haben wir in mehreren parlamentarischen Anfragen, aber auch in regulären und in zwei Sondersitzungen der Ausschüsse in den vergangenen zwölf Monaten immer wieder angesprochen. Es war richtig und wichtig, dass wir auf diese Probleme hingewiesen haben; denn unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen unserer einzigen Universitätsmedizin des Landes zu verbessern. (Beifall der CDU) Über 8.500 Beschäftigte leisten an der Universitätsmedizin unter schwierigsten Voraussetzungen eine hervorragende Arbeit. An dieser Stelle sage ich ein herzliches Dankeschön unserer Fraktion für diesen Einsatz. Wir versprechen ihnen, wir werden uns auch künftig für sie einsetzen und dafür kämpfen, dass sie endlich die Unterstützung des Landes erhalten, die sie verdienen. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Novellierung des Universitätsmedizingesetzes nach mehr als 15 Jahren ist notwendig. Im Gesetzentwurf werden unter Punkt A richtigerweise einige Punkte angesprochen, zum Beispiel die wachsenden Anforderungen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung, der Wandel durch die Digitalisierung oder, speziell am Standort Mainz, die Umsetzung der Baumasterplanung. Hierzu müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Klar ist, dies kann nur ein erster Schritt sein; denn ohne begleitende Maßnahmen wird keines der bestehenden Probleme der Universitätsmedizin wirklich gelöst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zum wiederholten Male gescheiterte Suche nach einem neuen wissenschaftlichen Vorstand ist sicherlich ein Grund, warum wir heute hier stehen und den Gesetzentwurf diskutieren. Künftig soll eine paritätisch aus Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Fachbereichsrats gebildete Findungskommission einen Vorschlag für die Besetzung des wissenschaftlichen Vorstands erarbeiten. Dieser soll anschließend in einer gemeinsamen Sitzung, aber, wie eben richtigerweise dargestellt, in zwei getrennten Wahlvorgängen von beiden Gremien gewählt werden. Wurde vor einigen Wochen noch aufgrund des ersten Vorschlags von Ihnen, Herr Minister Hoch, von einer möglichen Entmachtung des Fachbereichsrats gesprochen, ist der nun vorliegende Vorschlag weit davon entfernt. Der große Rückenwind aus der Opposition und weiten Teilen der Wissenschaftslandschaft haben zu einem Umdenken beigetragen. Den Eingaben aus der Anhörung zu diesem Punkt wurde Rechnung getragen. (Beifall der CDU) Uns als CDU-Fraktion war es von Beginn an wichtig, dass bei der Position des wissenschaftlichen Vorstands, der gleichzeitig Dekan des Fachbereichs ist, beide Gremien, also Aufsichtsrat wie auch Fachbereichsrat, getrennt voneinander über die Wahl der Kandidaten entscheiden können. Wie bei allen anderen Berufungsverfahren sind weiterhin Unabwägbarkeiten möglich. Diese lassen sich ehrlicherweise gesetzlich nicht vollends regulieren. Der vorliegende Vorschlag kann aus unserer Sicht dazu beitragen, dass der Auswahlprozess künftig effizienter und transparenter gestaltet wird. Die genaue Zusammensetzung der Findungskommission, insbesondere die Zusammensetzung der Mitglieder aus dem Fachbereichsrat, sollte aus unserer Sicht jedoch in einer Anhörung von Expertinnen und Experten noch einmal diskutiert werden. (Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das strukturelle Defizit bei der Finanzierung von Forschung und Lehre durch das Land war ein Thema in der vergangenen Sitzung des Wissenschaftsausschusses. Hier muss es dringend, unabhängig von der notwendigen Novellierung des Universitätsmedizingesetzes, zu einer deutlichen Verbesserung kommen. Natürlich ist es so, dass sich potenzielle Bewerberinnen und Bewerber über die jeweiligen Hochschulstandorte vorab informieren. Da ist es ein entscheidender Standortnachteil, dass die Universitätsmedizin Mainz im Vergleich der Landeszuführungsbeträge zu den anderen vergleichbaren Standorten jedes Jahr 30 bis 50 Millionen Euro weniger zur Verfügung hat. Dies wird uns in den kommenden Haushaltsberatungen beschäftigen, ähnlich wie das über 100 Millionen Euro im vergangenen und in ähnlicher Größenordnung in diesem Jahr geplante Defizit der Universitätsmedizin. Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung können wir heute nur einen kleinen Aspekt der Novellierung beleuchten. Daher ist es richtig, dass wir die geplanten Änderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren breit diskutieren. Federführend ist der Ausschuss für Wissenschaft. Beratungen in den Ausschüssen für Gesundheit, für Recht und im Haushalts- und Finanzausschuss erscheinen uns als sehr sinnvoll, ebenso, wie schon angekündigt, eine Anhörung von sachkundigen Experten. Neben den offenen Fragen bei der Findungskommission sollten wir uns mit der Ausgestaltung der neu geschaffenen Vorstandsposition sowie detailliert mit den weiteren Regelungen beschäftigen, welche die Universitätsmedizin flexibler und effizienter aufstellen sollen. Lassen Sie mich zum Schluss der Rede noch eines festhalten. Bei allen politischen Auseinandersetzungen ist es unser gemeinsames Ziel, dass wir die einzige Universitätsmedizin des Landes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Studierenden, aber auch für die Patientinnen und Patienten stärken wollen. Wir sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf einige diskutable und gute Vorschläge, die die Strukturen tatsächlich effizienter gestalten können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den kommenden Jahren sollen über 2 Milliarden Euro in die Baumasterplanung investiert werden. Lassen Sie uns Forschung, Lehre und Krankenversorgung so unterstützen, dass wir Spitzenforschung auf der einen Seite und beste Krankenversorgung auf der anderen Seite wirklich gewährleisten können und in ein paar Jahren nicht nur ein schönes Gebäude mit leider weiterhin schlechten Rahmenbedingungen vorfinden. (Beifall der CDU) Auf die weiteren Beratungen in den verschiedenen Ausschüssen und die Anhörung freuen wir uns als CDU-Fraktion und werden uns in diese konstruktiv einbringen. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Haller, SPD –
