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Josef Winkler

GRÜNE 11.07.2024 Sitzungen 18/69

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im letzten Plenum sprechen wir erneut über die wichtige Frage der Pflege. Auch da hatte die CDU einen Antrag eingebracht. Das ist der Tatsache, dass wir in der Pflege vor einer der größten Herausforderungen unserer Zeit stehen, durchaus angemessen. Ich weiß auch die Hartnäckigkeit und das Engagement des Kollegen Wäschenbach bei diesem Thema sehr zu schätzen. (Beifall der CDU) – Ich bin froh, dass Ihre Fraktion applaudiert und ich Ihrer Karriere keinen dauerhaften Schaden zugefügt habe. In diesem konkreten Fall, was die Fachkräftequote in vollstationären Einrichtungen betrifft, scheinen Sie aber einem Irrtum aufgesessen zu sein. Ich weiß nicht, ob Sie da etwas missverstanden haben oder möglicherweise falsch informiert wurden. Nach unseren Informationen ist Ihre Hauptforderung bereits erfüllt, nämlich dass das Land Rheinland-Pfalz die Regelungen des § 113 c SGB XI zur Fachkräftequote in der vollstationären Langzeitpflege vollständig umsetzt. Die von Ihnen angeführten, sich vermeintlich widersprechenden Regelungen in § 4 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe und § 14 Abs. 2 der Landesverordnung zur Durchführung des genannten Gesetzes sind nur Auffangtatbestände, falls es keine anderen höherrangigen Regelungen gibt, die in diesem Fall aber vorliegen. Interessierte Einrichtungen können also jederzeit auf der Basis des § 113 c SGB XI eine geringere Fachkräftequote mit den Pflegekassen in den Verträgen vereinbaren, wenn die anderen Rahmenbedingungen gegeben sind. Festzuhalten bleibt aber, dass eine solche Flexibilisierung der Fachkräftequote kein Wert an sich bleiben darf, sondern wir natürlich immer das Ziel einer qualitativ hochwertigen Pflege für die Pflegebedürftigen im Blick behalten müssen. Das haben Sie in Ihrem Beitrag selbst betont. Wenn, wie Sie in Ihrem Antrag exemplarisch aufführen, eine solche qualitativ hohe Pflege in Modellprojekten mit anderen Fachkräftequoten erreicht wird, dann ist das sicher unterstützenswert, aber Sie haben ein solches Projekt in Rheinland-Pfalz gefunden, das Sie eben selbst genannt haben. Das zeigt auch, dass das schon heute möglich ist. Das kann man natürlich auch auf die Fläche übertragen. Das liegt aber dann doch mehr oder weniger an den Verhandlungen zwischen den entsprechenden Einrichtungsträgern und den Pflegekassen. Aus meinen eigenen früheren Erfahrungen als Pflegekraft kann ich Ihnen bestätigen, dass viele der Tätigkeiten in einer stationären Einrichtung nicht unbedingt von einer Pflegefachkraft ausgeführt werden müssen, andere aber doch sehr wohl. Das Kunststück ist also, alles möglichst optimal zu verteilen, um mit den vorhandenen Ressourcen das Bestmögliche und eine qualitiativ hochwertige Pflege zu erreichen. Auch den Forderungen, die Sie zu mehr Ausbildung im Pflegeassistenzbereich aufgestellt haben – einjährige oder zweijährige Ausbildung –, trägt das Land bereits Rechnung. Es gilt aber wirklich, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und auch die Interessen der Angehörigen im Blick zu behalten; denn von wem möchten die Angehörigen Auskünfte, wenn Sie in die Einrichtung kommen? Mit wem wollen die Ärztinnen und Ärzte sprechen, wenn sie in die Einrichtung kommen? – Sie werden sich in aller Regel an das qualifizierteste Personal und nicht an Pflegehilfskräfte wenden. Das führt zu einer erhöhten Belastung des entsprechenden Fachpersonals zusätzlich zu den vielen anderen Aufgaben, die schon rein rechtlich nur von diesen ausgeführt werden können. Insofern ist es gut, dass es eine Fachkraftquote gibt; denn niemand möchte seine Angehörigen nur von unqualifiziertem Personal betreut wissen. Gleichzeitig ist es gut, dass wir anders als in Zeiten, in denen wir sehr, sehr viel Pflegepersonal zur Verfügung hatten, uns wieder öffnen. Nicht jeder muss eine dreijährige Ausbildung und am Schluss ein Staatsexamen haben, um alle Tätigkeiten, die in solchen Einrichtungen erforderlich sind, auszuführen. Da haben wir gar keinen Dissens. Wie gesagt, Ihre eigentliche Hauptforderung ist aber bereits erfüllt. Das muss mit Augenmaß zwischen den Kassen und den Einrichtungsträgern geregelt werden. Ich sehe es als Fachkraft nicht nur positiv, wenn eine Zusatzbelastung auf die Fachkräfte zukommt, weil natürlich die Fachkraft, wenn sie zum Beispiel die Schicht allein leitet, dafür Sorge tragen muss, dass alle anderen Pflegekräfte ihre Arbeit ausführen. Sie muss das sowohl anweisen als auch überprüfen. Das ist eine zusätzliche Belastung – das darf auch einmal gesagt werden –, die nicht zu extensiv und dauerhaft betrieben werden darf. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

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