Marco Weber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir notwendig gewordene Anpassungen im Abgeordnetengesetz und im Fraktionsgesetz vor. Der erforderliche Anpassungsbedarf reicht von der digitalen Organisation der Fraktionsarbeit über die Herstellung eines finanziellen Gleichlaufs mit der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung bis hin zu der Möglichkeit, tarifvertragliche Sonderleistungen an Mitarbeitende der Fraktion und der Abgeordnetenbüros zu gewähren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie, auch vonseiten der FDP-Fraktion erst einmal den Dank dafür auszusprechen, dass wir schon in der letzten Legislaturperiode in der Fraktionsarbeit von der Landtagsverwaltung – hier noch einmal als FDP-Fraktion einen Dank an die Direktorin, aber auch an den Präsidenten – in der Ausstattung und den Räumlichkeiten sehr stark unterstützt wurden, sodass wir sehr moderne Räumlichkeiten und Kommunikationsplattformen einrichten konnten. Das war für uns als FDP-Fraktion sehr entscheidend für die Qualität des Arbeitsplatzes und des Miteinanders zwischen Abgeordneten und Mitarbeitenden. Darüber hinaus nehmen wir sprachliche Klarstellungen bei den Sachleistungen an Funktionsträger vor und legen Mindeststandards für die Rechnungslegung der Fraktionstätigkeit fest. Die Änderungen im Abgeordnetengesetz sehen im Einzelnen fünf Anpassungen vor. Zunächst ist eine Klarstellung dahin gehend erforderlich, dass den parlamentarischen Funktionsträgern weiterhin Sachleistungen beispielsweise in Form von Büroausstattung zur Verfügung gestellt werden können. Insoweit wird durch diese Klarstellung die unstrittige und gelebte parlamentarische Praxis in das Gesetz aufgenommen. Darüber hinaus passen wir die zuletzt vor über 15 Jahren angehobene Fahrtkostenpauschale für Abgeordnete wegen deutlich gestiegener Kraftfahrzeugkosten mit Wirkung zum 1. Januar 2025 an die Regelungen im Landesreisekostengesetz an. Die den Abgeordneten unter anderem zur Betreuung des Wahlkreises gewährte Kostenpauschale wird nunmehr indexbasiert auf Basis des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Landesamts festgeschrieben. Dies bedeutet, dass wir künftig einen automatisierten Mechanismus zur Festlegung der Höhe installieren und somit in Zukunft auf ein transparentes und objektives Verfahren bei der Festlegung der Kostenpauschale zurückgreifen. Die weiteren Anpassungen im Abgeordnetengesetz betreffen die Möglichkeiten zur Anwendung von tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kürze an dem Punkt, da die Vorredner dies bereits erwähnt haben. Es ist uns als FDP-Fraktion wichtig, dass wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Sonderzahlungen zur Verfügung stellen können. Dies wird hier noch einmal zusätzlich geregelt. Weitere Regelungen zur Verhinderung unbilliger Härten bei der Wahl des Zuschusses zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen werden eingeführt, und eine datenschutzkonforme Regelung zum Datenaustausch zwischen den verschiedenen Bezügestellen wird geschaffen. Hierdurch wird eine sichere und nachvollziehbare Anspruchsberechnung für die Abgeordneten, Versorgungsempfänger und Hinterbliebenen gewährleistet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die, ich sage einmal, Anpassungen, die jetzt vorgenommen werden, sind notwendig und entsprechen der Zeit. Auch wir als FDP-Fraktion haben uns dafür entschieden, die Ausgliederung aus der LDI-basierten Form der Verwaltung unseres Abgeordnetenwesens hin zu einem freien Anbieter auf den Weg zu bringen, um im digitalen Zeitalter eine noch bessere Ausstattung zu erhalten. In den letzten Wochen haben wir da sehr, sehr viele positive Erfahrungen gemacht. Daher war es für mich als Parlamentarischer Geschäftsführer aus der Perspektive der Vergangenheit in den vergangenen acht Jahr immer wieder spannend, sich wiederholende Themen mit der Landtagsverwaltung diskutieren zu können. Ich glaube, in der nächsten Zeit werden wir in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführungen andere Themen diskutieren, sodass wir dieses Thema künftig nicht mehr auf der Tagesordnung haben werden. Abschließend aber noch einmal ein Dank. Wir werden der Landtagsverwaltung nach wie vor treu bleiben und uns nicht nur über das Telefonwesen unterhalten. Zu anderen Themen danke ich rückblickend auch den Kolleginnen und Kollegen für die tolle Zusammenarbeit. Danke. (Beifall der Abg. Philipp Fernis und Cornelia Willius-Senzer, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
