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Philipp Fernis

FDP 11.07.2024 Sitzungen 18/69

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Debatte ist das alles in einer Detailtreue erklärt worden, die wenig Raum lässt, die Redezeit noch sinnvoll auszuschöpfen. Deswegen will ich insbesondere das betonen, was die Kollegen schon angesprochen haben, nämlich dass es eine gute demokratische Tradition ist, dass wir in unserer Demokratie in Rheinland-Pfalz Änderungen des Wahlrechts gemeinsam, abgestimmt und miteinander und auch nur dort vornehmen, wo sie verfassungsrechtlich unbedingt geboten sind. Es geht beim Wahlrecht um den absoluten Kernbereich einer Demokratie. Wir wählen alle fünf Jahre – eine im Vergleich zum Bund etwas längere Legislaturperiode –, und wir haben ansonsten keine Elemente der direkten Demokratie. Deswegen ist es wichtig, dass wir ein Wahlrecht haben, das über jeden Zweifel erhaben ist und elementaren Prinzipien folgt. Eines dieser elementaren Prinzipien ist die Erfolgsgleichheit einer abgegebenen Stimme. Das heißt, dass man, um ein Mandat im Parlament zu erringen, in einem Wahlkreis ungefähr vergleichbar viele Stimmen braucht wie in einem anderen Wahlkreis. Ganz geht das nie – das ist klar –, weil Gebietskörperschaften nun einmal unterschiedlich groß sind und es absolut keinen Sinn ergibt, Wahlkreise irgendwie straßenscharf zuzuschneiden zu versuchen. Das ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt. Es gibt aber eine entwickelte Grenze, die bei den 25 % liegt. Um die Wahl auch weiterhin über jeden Zweifel erhaben durchführen zu können, ist es deswegen wichtig, dass Veränderungen in der Bevölkerung nachvollzogen werden, auch im Wahlrecht. Wir Freien Demokraten sind damit selbstverständlich einverstanden. Ich bedanke mich für die intensive und vor allem tiefgehende, zahlenreiche Debatte. Damit war es das dann auch. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

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