Michael Wäschenbach
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst gratuliere ich Ihnen, Frau Schall, ganz herzlich zu Ihrem neuen Amt als Ministerin. Sie bekommen heute an Ihrem ersten Arbeitstag in Ihrem neuen Amt schon eine Debatte zu hören, die die Probleme einer Großbaustelle Ihres Verantwortungsbereichs zum Thema hat. Es ist der Pflegenotstand. Das ist ein schweres Erbe, das Ihnen überlassen wird. Wir als CDU-Fraktion wünschen Ihnen die Tatkraft und eine glückliche Hand, den Pflegenotstand im Land zu lindern. Sehr geehrte Damen und Herren, pflegende Angehörige, ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen rufen um Hilfe. Pflegekräfte schlagen Alarm. Die PflegeGesellschaft, die Pflegekammer und der VdK schreiben einen Brandbrief. Arbeitgeber in der Pflege schließen den Betrieb, Pflegekräfte kündigen, Angehörige müssen ihren Alltag und ihr Leben verändern, um die Zeit und immer mehr Geld aufzubringen, um ihre Liebsten zu versorgen. Auch die Pflegekassen sind in Not und rufen nach staatlicher Unterstützung. Wir alle und insbesondere die Fachpolitiker wissen, wie dringlich die Lage ist und dass schnelle Reformen nötig sind, um die finanziellen und personellen Schieflagen in der Pflege zu beseitigen. Es darf nicht mehr dazu kommen, dass eine verzweifelte Pflegekraft die 110 anruft, weil die pflegebedürftigen Menschen auf einer Station nicht versorgt werden können. Es darf nicht mehr dazu kommen, dass ein ambulanter Pflegedienst nicht mehr zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommt, weil die Fachkraft pflegt. Es darf auch nicht mehr dazu kommen, dass Betten leer bleiben und Stationen geschlossen werden, weil nicht genügend Fachkräfte da sind. (Beifall der CDU) Es sollte nicht dazu kommen, dass Leistungserbringer lieber die Versorgung einstellen, als teure, nicht refinanzierte Leiharbeitsmehrkosten zu bezahlen. Verehrte Zuhörer, wir können ganz konkret einen Punkt in Rheinland-Pfalz aufgreifen. Wir haben eine Stellschraube, um die Pflege einfacher und unbürokratischer zu gestalten: die Veränderung und Flexibilisierung der starren Fachkraftquote im Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) aus dem Jahr 2009 und der Rechtsverordnung dazu aus dem Jahr 2013. Eine Veränderung würde deutlich mehr Hände ans Bett bringen; denn wir brauchen jede betreuende und jede pflegende Hand von Helfern und Assistenten und von examinierten oder studierten Fachkräften. Die starre Quote hindert Arbeitgeber in der Pflege in ihrem Handeln und ihrem Tun. Verantwortungsvolle Träger brauchen eigenverantwortliche Freiräume und unser Vertrauen, das richtige Personal zur richtigen Zeit mit der passenden Qualifikation bei den pflegebedürftigen Menschen einzusetzen. Dass dies funktioniert, zeigen nicht nur andere Bundesländer mit abgesenkter Quote, sondern auch Modellprojekte in Rheinland-Pfalz wie das Haus Helena in Mehren, in dem eine private Pflegeanbieterin mit ca. 30%iger Fachkraftquote qualitativ gesicherte Pflege erfolgreich anbietet und leistet. Es gibt sogar Forderungen von Experten, die Fachkraftquote ganz abzuschaffen und andere pauschalere Regelungs- und Finanzierungssätze zu ermöglichen. Zugleich wird die Qualität der Pflege im Ergebnis beim pflegebedürftigen Menschen gemessen und nicht am Nachweis des eingesetzten Personals. Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes hat bereits 2019 im Kontext des Fachkräftemangels gefordert, die starre Fachkraftquote in der stationären Altenpflege in Rheinland-Pfalz abzulösen; denn sie verhindert die Umsetzung innovativer Personalmixkonzepte. Eine solche Öffnung heißt nicht Absenkung der Qualität, sondern Verbesserung der Pflegesituation. Die Heimaufsichtsbehörde, so wurde sie genannt, beharrt allerdings auf der festgesetzten 50%igen Fachkraftquote. Das führt de facto zu ordnungsrechtlichen Belegungsstopps, in deren Folge notwendige und vorhandene Bettenkapazitäten leer bleiben müssen. Verschärft wird die Problematik gemäß § 26 LWTG, da für Quoten unterscheidende Einrichtungen Selbstanzeigepflicht besteht. In der Folge sinken die Belegungsquoten der Einrichtungen, was die Einrichtungen wiederum in existenziell bedrohliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt. Nach einer bekannten Abfrage geben ca. 60 % der Einrichtungen im Land existenzbedrohende wirtschaftliche Situationen an. Bekannterweise werden die Pflegesätze in den Einrichtungen mit einer 98%igen Nennauslastung kalkuliert. Es ist einleuchtend, dass eine sinkende Auslastung wie bei den Krankenhäusern die Einrichtung wirtschaftlich in den Ruin führt. Das gesetzgeberische Scharnier bietet die Durchführungsverordsicherzustellen, dass im Jahresdurchschnitt insgesamt mindestens die Hälfte es in der Verordnung. Wenn wir im Landtag zum Beispiel § 35 Abs. 1 Nr. 2 ändern würden – wir bräuchten nur fünf Worte zu streichen, und zwar sind das die Worte „und den Anteil der Fachkräfte“ –, entziehen wir dem Verordnungsgeber, Ihnen, Frau Schall, die gesetzliche Grundlage für die nur in der Verordnung geregelte Fachkraftquote. Das Ministerium müsste § 14 der Durchführungsverordnung streichen, und ein Absatz auf Entzug der Ermächtigungsgrundlage wäre gegenstandslos. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen auch keine unqualifizierte Pflege. Wir wollen weiterhin Vorbehaltsaufgaben. Pflegefachkräfte und Pflegefachpersonen handeln in ihrem Bereich, ihrer Kernkompetenz autonom und weisungsfrei in voller Eigenverantwortung. Die Abgrenzung dieser Vorbehaltsaufgaben soll ein wesentlicher Bestandteil der neuen Fachkraftquote sein. Ihnen, Frau Ministerin Schall, und Euch, lieben Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, will ich zum Schluss noch den Spiegel vorhalten und Sie um einen Perspektivwechsel bitten. Sie kommen aus NRW. Dort hat die SPD unsere Rolle der CDU-Opposition wie in Rheinland-Pfalz inne. Die SPD kritisiert CDU-Minister Karl-Josef Laumann und prangert regelmäßig Missstände in der Pflege an, zum Beispiel am 17. April „Trotz Pflegekrise meidet die Landesregierung Expertenrat“ oder „NRW muss mehr tun, um Pflegeheimkosten zu senken“ und „Pflege in Not: NRW muss endlich liefern“ oder „Pflege im Ausnahmezustand: Der ‚Pflegegipfel jetzt!‘ soll die Pflege aus der Krise führen“. Frau Schall, ich frage Sie ernsthaft: Wenn diese Forderungen für die SPDKollegen in Nordrhein-Westfalen richtig sind, warum sind Sie dann hier in Rheinland-Pfalz falsch, (Beifall der CDU) nur weil wir das Gleiche, aber als CDU-Opposition sagen? Machen wir gemeinsam gute Pflegepolitik für die Menschen. (Glocke des Präsidenten) Ändern wir die regelhafte bürokratische Fachkraftquote. Geben wir mehr helfenden Händen Freiraum. Lassen wir mehr helfende Hände zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
