Martin Brandl
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Wir müssen einmal in der Wahlperiode an das Landeswahlgesetz ran, insbesondere dann, wenn es darum geht zu überprüfen, ob der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit noch gegeben ist. Dazu gibt es von der Landesregierung einen entsprechenden Bericht, den wir bearbeiten und uns als Fraktion daraufhin anschauen, welche Vorschläge, welche Veränderungen gemacht werden müssen und wie wir damit umgehen. Der Wahlrechtsgleichheitsgrundsatz ist ein ganz zentraler in einer Demokratie. Jede Stimme soll möglichst gleichviel wert sein. Dazu gibt es eindeutige Urteile des Verfassungsgerichts, die besagen, dass die Abweichung maximal 25 % über oder unter einem Durchschnittswert liegen darf. Genau das ist ein sehr, sehr hartes Kriterium, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Das heißt, wenn sich ein Wahlkreis der 25-%-Marke nach unten oder nach oben nähert oder sie sogar überschreitet, dann ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Ein zweites sehr zentrales Kriterium ist die Einheit der Verwaltung. Da hatten wir natürlich durch die Verbandsgemeindefusionen in den letzten Jahren immer wieder Gebietsveränderungen, die wir dann in der letzten größeren Operation in der letzten Wahlperiode zum Teil schon nachvollzogen haben, und nun sind noch einmal die letzten Gebietsreformen nachzuvollziehen. Diese Gebietsreformen führen zu den Änderungen, die wir heute mit dem Gesetzentwurf einbringen. Das heißt, wir werden aus dem Wahlkreis 2 die ehemalige Verbandsgemeinde Gebhardshain dem Wahlkreis 1 zuschlagen. Ferner wollen wir die ehemalige Verbandsgemeinde Bad Ems aus dem Wahlkreis 8 dem Wahlkreis 7 zuschlagen. Weiter wollen wir die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, die Teil der Verbandsgemeinde Rüdesheim wurden, aus dem Wahlkreis 17 dem Wahlkreis 18 zuschlagen. Das sind drei Änderungen, die aus unserer Sicht durchaus unproblematisch sind. Die Wahlkreise nähern sich dadurch nicht der 25-%-Grenze an. Es sind fachliche Gründe, die dafür sprechen, die fusionierten Verbandsgemeinden den Wahlkreisen zuzuordnen. Daher ist es fachlich und wahlrechtlich geboten, diese Veränderungen vorzunehmen. Wir haben noch eine vierte Veränderung, die wir vornehmen wollen. Das ist eine größere Operation; denn es geht um die Zuordnung der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim, die in der Verbandsgemeinde Leiningerland aufgegangen ist. An der Stelle treffen verschiedene Wahlrechtsgrundsätze aufeinander, die miteinander abgewogen werden müssen. Zunächst ist es so, dass die Stadt Grünstadt innerhalb der Verbandsgemeinde Leiningerland eine Enklave bildet und der Wahlkreis zusammenhängend betrachtet werden muss. Deshalb kann man dieses Gebilde, auch wenn das zwei voneinander unabhängige Verwaltungen sind, nicht ohne Weiteres trennen. Dieses Gebilde macht dann rund 50 % eines durchschnittlichen Wahlkreises aus und führt letztendlich dazu, dass der Wahlkreis 42 eindeutig über der 25-%-Grenze liegt. Das löst weitere Operationen aus, sodass zum Beispiel die Verbandsgemeinde Deidesheim aus diesem Wahlkreis herausgelöst und dem Wahlkreis 43, Neustadt an der Weinstraße, zugeschlagen wird, der dann wiederum zu groß ist, weshalb die Verbandsgemeinde Lambrecht aus dem Wahlkreis 43 herausgelöst und dem Wahlkreis 45 zugeschlagen wird. Ich will an der Stelle festhalten, dass es verschiedenste Berechnungsversuche gab, wie man diese Operation ändern könnte, wie man diese Kettenverschiebungen nicht realisieren muss, aber es gibt letztendlich in Anbetracht der 25-%-Grenze und des Gebildes, das schon 50 % eines Standardwahlkreises ausmacht, keine rechnerische Option, einen anderen Zuschnitt zu wählen. Das ist bedauerlich. Das ist insbesondere für das Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Lambrecht sicherlich schwer nachzuvollziehen. (Glocke der Präsidentin) – Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss. Ich will aber einfach noch einmal zum Ausdruck bringen, dass uns diese Operation, dieser Vorschlag nicht leicht gefallen ist, weil wir sehr wohl um die Identität der dortigen Bürgerinnen und Bürger wissen. Wir wissen um die Zugehörigkeit zur Metropolregion Rhein-Neckar und zum Landkreis Bad Dürkheim. Wir wissen ebenfalls um die Nähe zu Neustadt, aber wir sehen auch, dass es eine gute Anbindung an die A 6 gibt und es insbesondere im nordwestlichen Bereich der Verbandsgemeinde gute Zugänge nach Kaiserslautern gibt. Vor dem Hintergrund werben wir für diese Änderung, die leider an der Stelle durch die Wahlrechtsgrundsätze alternativlos ist. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)
