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Martin Haller

SPD 11.07.2024 Sitzungen 18/69

Herr Stuhlfauth, der Begriff der Willkür war auch bei mir der Auslöser; denn genau das geht eben nicht. Weil die Rechtsprechung so ist, wie sie ist, weil die gesetzlichen, die grundgesetzlichen Grundlagen so sind, wie sie sind, können wir es eben nicht so machen wie in den USA, indem ich hingehe und sage, jetzt schneiden wir uns die Wahlkreise einmal so zusammen, wie es uns parteipolitisch womöglich passt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wie die Demokraten es machen!) Man sieht gerade an diesen Wahlkreiszuschnitten, dass zum Beispiel parteipolitische Erwägungen an keiner Stelle eine Rolle spielen, eine Rolle spielen können, weil der Bewegungsspielraum dafür gar nicht da ist, einfach durch die Wahlgrundsätze. Das ist mir noch einmal wichtig. Ich greife das konkrete Beispiel, das Sie genannt haben, noch einmal auf. Sie sagen, das geht aus dem Landkreis raus. Ich sage, ja, das war für uns ein Abwägungsgrund, bei dem wir gesagt haben, das spricht dagegen, diese Operation zu machen. Wenn ich aber daneben stehen habe, dass dann der Wahlkreis über 25 % liegt, dann schlägt das eine Argument in der Argumentation leider das andere. Ich kann versuchen, diesem schwächeren Argument noch andere Argumente anzufügen und in eine Richtung zu kommen, in der es sich vielleicht annähert. Da haben wir alles probiert. Wir haben prüfen lassen, kann man mit landsmannschaftlicher Identität an der Stelle argumentieren? – Antwort: Ja, das kann man, aber nur, wenn man schon einmal zwei gleichwertige Abwägungsgründe auf der Positiv-und-Negativ-Liste stehen hat. Dann kann das der Ticken sein, der vielleicht am Schluss für den Gesetzgeber den Ausschlag gibt. Wenn aber die 25 % betroffen sind, dann gibt es keinen Bewegungsspielraum. So haben wir die Abwägung getroffen. Die Landkreisgrenze ist ein Abwägungsgrund, definitiv, aber er schlägt nicht die 25 %, das ist klar, auch schon in der Vergangenheit geschehen. Wenn die nicht eingehalten werden, dann ist die Wahlrechtsgleichheit nicht gegeben und dann führt das zu entsprechenden Eingriffen. Dann machen andere, die, glaube ich, noch mehr grundsätzlich neu regeln würden, einen Wahlkreiszuschnitt. Ich glaube, deswegen ist es sinnvoll, dass wir das hier im Parlament machen. An dieser Stelle sollte das geschehen. Danke. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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