Peter Stuhlfauth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Ampelfraktionen und der CDU zielt darauf ab, das Landeswahlgesetz in Rheinland-Pfalz zu ändern. Seit der Landtagswahl 1991 werden die Abgeordneten des Landtags nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Damals wurde RheinlandPfalz in vier Bezirke mit insgesamt 51 Wahlkreisen eingeteilt. Später wurde auf 52 Wahlkreise erhöht. Die Zahl der Abgeordneten beträgt weiterhin 101. Um dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zu entsprechen, ist der Landesgesetzgeber angehalten, gemäß Artikel 76 der Verfassung möglichst gleich große Wahlkreise zu bilden. Aufgrund von ständigen Änderungen in der Bevölkerungsstruktur und der Kommunal- und Verwaltungsreform kann Anpassungsbedarf bei der Einteilung der Wahlkreise bestehen. Der aktuelle Wahlbezirksbericht der Landesregierung zeigt für einzelne Wahlbezirke die Notwendigkeit zur Neuziehung einiger Wahlkreisgrenzen auf, um sicherzustellen, dass die Zahl der Stimmberechtigten auch weiterhin gleichmäßig verteilt bleibt. So weit geben das die Zahlen her. Den Zahlen und Berechnungen stehen jedoch die Menschen in den betroffenen Regionen gegenüber. Wahlkreise sind in der Regel so zugeschnitten, dass die Wähler ihre Stimme an Kandidaten geben können, mit denen sie sich politisch identifizieren, die sie persönlich kennen und die im Idealfall für eine Politik mit Ortsbezug und für den Wähler stehen. Werden aber Wahlkreise neu eingeteilt, besteht die Gefahr, dass Wähler durch die Neuordnung politisch entwurzelt werden. Als konkretes Beispiel möchte ich meinen Wahlkreis 43, Neustadt/Weinstraße, nennen, der ebenfalls von der Neuordnung betroffen ist. Aus dem Wahlkreis 42, Bad Dürkheim, kommt – was für den mündigen Bürger noch verständlich ist – die Verbandsgemeinde Deidesheim dazu, die dem gleichen Landkreis Bad Dürkheim angehört. Allerdings ist es dann für sehr viele Bürger unverständlich, dass die Verbandsgemeinde Lambrecht aus dem Landkreis jetzt dem Wahlkreis Kaiserslautern II zugeschlagen wird. Den Bürgern aus Lambrecht fehlt jeglicher Bezug zu Ortschaften wie zum Beispiel Dansenberg oder Enkenbach-Alsenborn und umgekehrt natürlich genauso. Das Lambrechter Tal und die Lambrechter Bürger werden regelrecht verstoßen. Die Politik krankt ohnehin schon an einem erheblichen Vertrauensverlust. Die Wahlbeteiligung ist noch immer niedrig, die Politikverdrossenheit erheblich. Solche Wahlkreisneuordnungen, vor allem wenn sie relativ willkürlich anmuten, werden diese negativen Effekte nur befeuern. Da die Notwendigkeit einer Wahlkreisneuordnung aber besteht, wäre es äußerst sinnvoll und sogar zwingend notwendig gewesen, bezüglich der Transparenz die Bürger frühzeitig einzubinden und nicht, wie so oft, einmal wieder vor vollendete Tatsachen zu stellen. Trotz dieser Versäumnisse werden wir dem Gesetz zustimmen. Danke. (Beifall der AfD)
