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Martin Haller

SPD 11.07.2024 Sitzungen 18/69

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Herrn Schweitzer gestern auch gewählt, aber da gibt es keinen Applaus, sondern das ist so, ja klar. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Es werden in diesem Haus Unterschiede gemacht. Das merkt man hin und wieder, aber gut, sei’s drum. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Beweise!) Wir kommen heute hier auch zusammen, um das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz miteinander zu beraten. Es ist ein Gesetzentwurf der demokratischen Fraktionen. Ich möchte die Redezeit nutzen, um noch einmal die wesentlichen Blöcke, die wir als Handlungsbedarf identifiziert haben, mit Ihnen gemeinsam durchzugehen. Ein ganz wesentlicher Punkt dieses Gesetzentwurfs ist, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so ausstatten müssen, wie es tarifgebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusteht. Wir hatten die Problematik das erste Mal, ich glaube, im Jahr 2022, als die Idee aufkam, wir machen eine Corona-Sonderzahlung. Das hat sich dann etabliert. In vielen, vielen Bereichen wurde das so praktiziert. Steuerfrei, eine schöne Sache für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber. Es gab dann die Fragen bei den Abgeordneten-Mitarbeitern – das sind die Menschen, die uns wirklich tagtäglich das Leben retten und den Rücken freihalten –, wie sieht es denn mit einer Corona-Sonderzahlung aus? – Wir kamen sehr schnell zu dem Punkt – wir haben das rechtlich prüfen lassen –, diese Sonderzahlung können wir mit den Mechanismen, die wir im Abgeordnetengesetz etabliert haben, nicht leisten. Das gilt auch ein Stück weit für das Fraktionsgesetz. Deswegen ist es ein ganz wesentlicher Punkt, den wir heute miteinander angehen wollen, dass wir diese Mechanismen künftig haben. Was ist infolge dieser Sonderzahlung passiert? – Es gab Tarifverhandlungen für den Bereich des öffentlichen Dienstes und man kam auf die Idee, solche Sonderzahlungen sind eigentlich eine ganz clevere Sache für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer. Lasst uns das doch machen. Wenn ich dann eine Sonderzahlung von 3.000 Euro habe und wir haben bisher keine Möglichkeit, sie entsprechend zu etatisieren – wie sollen wir es in der Vergangenheit machen – bzw. unseren Wahlkreismitarbeitern auszahlen zu können, dann haben wir sehr schnell ein Problem, weil wir dann an der Stelle schlechter sind als alle anderen, die im Bereich des öffentlichen Dienstes bezahlen. Deswegen sind das wesentliche Änderungen, die wir heute auf den Weg bringen wollen, zum einen 303.000 Euro für unsere Wahlkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Die Rechnung ist da relativ einfach: 101 mal 3.000. Wir werden mit der Änderung im Fraktionsgesetz auch die Fraktionen in die Lage versetzen, dass wir diese Sonderzahlungen auch im Bereich der Fraktion leisten können. Für solche Sonderzahlungseffekte, die wir im Haushalt nicht seriös abbilden können, wollen wir künftig auch nicht, ich sage einmal, auf Vorrat Gelder, von denen wir gar nicht wissen, ob die gebraucht werden, uns „genehmigen“, sondern wir wollen wirklich auf sachlicher Grundlage begründen können, wir wollen rückwirkend diese Mittel über den Landtag rückerstattet bekommen. Ein weiterer Punkt, den wir aus Transparenzgründen neu einführen wollen, ist, dass wir ein indexbasiertes Verfahren auch bei der Entwicklung der Kostenpauschale etablieren. Das wird in vielen anderen Bundesländern gemacht. Es gibt da gute Erfahrungen. Wir haben so etwas Ähnliches schon seit vielen Jahren etabliert, auch bei der Abgeordnetenentschädigung. Wir werden das an die Entwicklung der Verbraucherpreise koppeln. Das ist für jeden nachvollziehbar. Das Statistische Landesamt wird diesen Wert entsprechend ermitteln – die Grundlage ist jeweils das vorvergangene Jahr –, sodass man die entsprechende Kostenpauschale anpasst. So haben wir ein Verfahren, das für jeden nachvollziehbar und transparent ist. Eine weitere Änderung, die vorgenommen wird, wir werden die Fahrtkostenpauschale für Abgeordnete – auch das ist uns wichtig zu betonen – analog der Wegstreckenentschädigung für Landesbedienstete um rund 12 % erhöhen. Damit haben wir auch diesen Bereich sachgerecht bearbeitet. Wir haben weitere kleinere Änderungen, aber über die können wir in der Ausschussberatung nochmal miteinander diskutieren. Es wird eine Auskunftspflicht anderer Bezügestellen eingeführt. Es wird eine Härtefallregelung bei Fristen zur Beihilfe und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung geben. Ich freue mich schon auf die Ausschussberatung. Kollege Brandl wird jetzt noch etwas sagen zu dieser Wahlmöglichkeit – auch das ist etwas, das wir im Fraktionsgesetz neu haben –, bleiben Fraktionen beim LDI oder wechseln Fraktionen zu, ich sage einmal, freien Anbietern? Auch da werden die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen etabliert. Dazu wird Kollege Brandl etwas ausführen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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