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Michael Ebling

11.07.2024 Sitzungen 18/69

Danke schön. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie haben in der Debatte eben betont, dass die Wahlen das Herzstück unserer Demokratie sind. Deshalb begrüßt auch die Landesregierung ausdrücklich diesen Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU zur Anpassung der Wahlkreise bei den Landtagswahlen. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs eine der ganz wichtigen Grundlagen geschaffen haben, damit die nächsten Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, also 2026, selbstverständlich verlässlich, sicher und ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Das ist ein hohes Interesse der Landesregierung, namentlich auch meines Hauses als für die Wahlen verantwortlich. Mit dem Gesetzentwurf wird es zu einem gemeinsamen Anliegen. Der Gesetzentwurf hat klar zum Ziel, die Wahlkreiseinteilung an bestimmte Kommunal- und Verwaltungsreform getroffen worden sind. Sie haben es betont, es sind damals wahlkreisübergreifend neue kommunale Gebietskörperschaften geschaffen oder auch Zuordnungen vorgenommen worden, die – mit einer Ausnahme – noch nicht bei der Wahlkreiseinteilung berücksichtigt worden sind. So sind damals die Verbandsgemeinden Betzdorf, Gebhardshain, Bad Kreuznach, Rüdesheim, Leiningerland und Bad EmsNassau neu gebildet oder auch geändert worden. Durch die beabsichtigten Wahlkreisänderungen sollen die Verbandsgemeinden wieder einheitlich einem Wahlkreis zugeordnet werden. Die Einhaltung der kommunalen Grenzen bei der Wahlkreiseinteilung soll klar dazu beitragen, dass auch die Wahlorganisation vereinfacht wird. Dies gilt im Übrigen auch für die Organisation der von den Parteien zu leistenden Arbeit. Auch das ist nicht unwichtig. Damit vermeiden wir im Kern aber auch Fehleranfälligkeit, wenn es um das Thema der Wahlen geht. Um das Ziel zu erreichen, sind auch Folgeänderungen bei der Wahlkreiseinteilung erforderlich. Das betrifft insbesondere das Gebiet der Pfalz. Es ist verständlich, dass das kritisch hinterfragt wird. Jede Wahlkreisänderung schränkt den Grundsatz der Wahlkreiskontinuität, der auch die Verbundenheit der Bewerberinnen und Bewerber mit dem anvertrauten Wahlkreis sicherstellen soll, ein. Wir begrüßen aber die Entscheidung der genannten Landtagsfraktionen, die betroffenen Wahlkreise ändern zu wollen. Es gibt immer Vorteile und immer Nachteile. Am Ende muss man es miteinander abwägen, aber auch zu klaren, nachvollziehbaren Entscheidungen kommen. Der in den vorangegangenen Legislaturperioden praktizierte Grundsatz im Hinblick auf Wahlkreisänderungen wird mit diesem Gesetzentwurf fortgeführt. Danach sind für die kommunalen Gebietsänderungen, die in der zurückliegenden Wahlperiode in Kraft getreten sind und Auswirkungen auf die Wahlkreiseinteilung haben, Wahlkreisänderungen vorzusehen. Ein weiteres Argument ist, dass seit den letzten Wahlkreisänderungen im Jahr 2019 keine kommunalen Gebietsänderungen erfolgt sind, die wahlkreisrelevant sind. Ein weiteres Abwarten, um eine Gesamtschau bei der Wahlkreiseinteilung vorzunehmen, ist also nicht angezeigt. Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen werden Empfehlungen des Wahlkreisberichts der Landesregierung teilweise übernommen. Nicht aufgegriffen werden Empfehlungen der Landesregierung, die Wahlkreise 3 und 21 aufgrund der Bevölkerungsentwicklung zu ändern. Diese Empfehlungen erfolgten vorsorglich seitens der Landesregierung, da sich beide Wahlkreise der gesetzlichen 25/100-Toleranzgrenze annähern. Die Entscheidung, diese Empfehlung nicht zu übernehmen, ist aber auch nachvollziehbar; denn eine Gefahr für eine Überschreitung der gesetzlichen Toleranzgrenze bei der nächsten Landtagswahl 2026 ist erst einmal nicht gegeben. Es bleibt also weiter abzuwarten, ob und inwieweit bei einer dann nachfolgenden Wahlkreisänderung in der 19. Legislaturperiode Änderungsbedarf besteht. Das ist aber erst zu diesem Zeitpunkt festzustellen. Insofern will ich noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir den Entwurf begrüßen, allein schon aus Gründen des Wahlrechts keine Einwände an dieser Stelle zu machen hätten und uns darüber freuen, wenn dieser Gesetzentwurf heute eine entsprechend breite Mehrheit bekommt. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Protokoll ↗