landtag-rlp.de ↗

Dörte Schall

11.07.2024 Sitzungen 18/69

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen sehr für die Gelegenheit, heute direkt das sehr wichtige Thema „Pflege“ anzusprechen. Das Thema ist deswegen so wichtig, weil es uns alle auch emotional berührt, weil wir alle über kurz oder lang von dem Thema betroffen sind und weil wir alle Menschen kennen, die von Pflege betroffen sind oder auch selbst darauf angewiesen sind, dass man sich gut um sie kümmert. Im vorliegenden Antrag fordern Sie uns auf, mit der landesrechtlich geregelten Fachkraftquote das vermeintliche Hemmnis für stationäre Pflegeeinrichtungen zu beseitigen. Allerdings ist es bei genauer Betrachtung so, dass dieses Hemmnis gar nicht besteht. Sie zitieren die maßgebliche Vorschrift der Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe, allerdings nur zur Hälfte. Wie im Antrag erwähnt, entscheidend ist die zweite Hälfte der Vorschrift; denn diese besagt, wie wir es heute auch schon einige Male gehört haben, dass die von Ihnen kritisierte Fachkraftquote nur soweit gilt, als in den Vereinbarungen der Vertragsparteien nach dem Pflegeversicherungsrecht nichts anderes geregelt ist. Ein Blick in den Landesrahmenvertrag über die vollstationäre Pflege offenbart, dass dort die Umsetzung des Personalanhaltswerts nach § 113 c SGB XI ausdrücklich vorgesehen ist. Folglich greift die vertragliche Vereinbarung. Der landesrechtliche Auffangtatbestand zur Fachkraftquote tritt in den Hintergrund. Daher lassen Sie uns noch einmal gemeinsam feststellen, das rheinlandpfälzische Landesrecht steht der Vereinbarung einer höheren Personalmenge nicht entgegen. Die Personalbemessung nach § 113 c SGB XI ist in RheinlandPfalz unabhängig von der Fachkraftquote umsetzbar. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich möchte aber gern noch auf die weiteren sehr wichtigen Punkte Ihres Antrags eingehen. Das Ermöglichen von Innovationsprojekten, in denen neue Formen von Personalbemessung und des Personaleinsatzes erprobt werden, ist ein wichtiges Element, welches sich im Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe mit einer expliziten Innovationsregelung abbildet. In den vergangenen Jahren wurden über Innovationsprojekte wertvolle Erkenntnisse gewonnen, wie gute Pflege abseits von herkömmlichen Grundsätzen gestaltet werden kann. Aktuell ist das Sozialministerium auch darüber im Austausch mit der PflegeGesellschaft, welche weiteren Einrichtungen sich bereit erklären, innovative Vorhaben zu gestalten. Es gibt kluge Konzepte für den Personaleinsatz auch in der ambulanten und teilstationären Pflege. Es ist wichtig, dass diese beiden Bereiche, die nicht vom Geltungsbereich des Landesgesetzes umfasst sind, ebenfalls neue Wege gehen. Auf der Ebene der Vertragsparteien des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts gibt es gute und innovative Lösungen. So zeigen auch Versorgungsmodelle wie zum Beispiel „Pflege ganz aktiv“ in Westerwald/Lahn, welche Ideen es gibt. Zu Ihrer Forderung der bundesweiten Pflegeassistenzausbildung: Auf der Bundesebene wird diskutiert, die generalistische Pflegeassistenzausbildung einzuführen. Das Ministerium ist dazu im Austausch, allerdings ist aus meiner Sicht die Frage noch offen, sodass wir die generalistische Pflegeausbildung als solche noch nicht abschließend bewerten können und schauen müssen, wie wir mit der Pflegeassistenzausbildung weitermachen. Wichtig ist aus meiner Sicht auch noch die Kampagnenarbeit für die Pflegeausbildung in der aktuellen Fachkraft- und Qualifizierungsinitiative 2.0. Bereits im Jahr 2022 wurde mit „Wer pflegt bewegt“ eine breit gestreute Kampagne gesetzt. Werbekampagnen für Ausbildungsberufe gerade in Bereichen des Fachkräftemangels sind wichtig für die Zukunft. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Allerdings ist es für mich auch wichtig, die Pflegeberufe gutzureden. Im Rahmen meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit und – wenn ich das sagen darf – auch im familiären Zusammenhang ist das Thema „Pflege und Fachkraftmangel“ immer ein großes gewesen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen, die sich in der Pflege wohlfühlen, die gute Arbeit leisten, dies auch weiterhin tun können. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind hart, und die Anerkennung ist oft nicht so, wie es richtig ist. Die Menschen, die in der Pflege arbeiten, machen das aber mit Herz und weil sie anderen Menschen helfen wollen. Es geht darum, dass wir nicht schlechtreden, was sie tun, sondern sie motivieren, weiterhin den Dienst an der Gesellschaft zu leisten, so wie das die meisten der Pflegekräfte mit Herz und Verstand tun. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es ist wichtig, den Wünschen der Pflegebedürftigen zu entsprechen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es ist aber auch ganz wichtig, die häusliche Pflege im Blick zu behalten. Die meisten pflegebedürftigen Menschen, mehr als 80 %, werden zu Hause versorgt. Diese Unterstützung, sowohl der ambulanten Dienste als auch der pflegenden Angehörigen, müssen wir fachlich unterstützen. Wir müssen ihnen die Belastung nehmen durch fachliche Unterstützung, aber auch, um die psychosoziale Unterstützung gerade im Sozialraum in starken Systemen für die pflegenden Angehörigen zu stärken. Deswegen hat die Landesregierung im Jahr 2023 gemeinsam mit den Partnern aus Verbänden, Wissenschaft und Kommunen einen Beteiligungsprozess gestartet, um bestehende Strukturen und Angebote für ältere Menschen zu verbessern, gute Maßnahmen zu verstetigen und Sozialräume weiterzuentwickeln, damit alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz lange dort leben können, wo sie möchten, wo sie sich wohlfühlen, aber vor allem, wo sich bestmöglichst um sie gekümmert wird, solange es nötig ist. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗