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Plenarprotokoll 7/105

17.03.2023 · 198 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (23)CDU (19)AfD (15)FDP (9)GRÜNE (8)SPD (4)

Birgit Pommer

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und ebenfalls die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Worm und Herr Minister Holter. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch haben wir für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 sollen heute als erste Punkte aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b sowie 12 sollen heute vor der Mittagspause aufgerufen werden. Aufgrund dieser Festlegung sollten wir diese Punkte auch nach den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 aufrufen. Die Tagesordnungspunkte 31 a und 31 b sollen heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Für die Wahrnehmung dieser Festlegung sollten die beiden Punkte nach Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 19 und 20 sollen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Ferner soll der Tagesordnungspunkt 21 als letzter Punkt aufgerufen werden. So weit die Hinweise. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist ihr so zugestimmt. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 13 und 17. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/7244 Der Landtag hat in seiner 45. Sitzung der 6. Wahlperiode am 17. März 2016 Frau Petra ReiserUhlenbruch als Stellvertreterin für das damalige Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshof Prof. Dr. Manfred Baldus auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Aufgrund des Ablebens von Prof. Dr. Baldus Ende des Jahres 2021 hat der Landtag zwischenzeitlich Frau Prof. Dr. Anika Klafki als Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt gewählt. Die Amtszeit ihrer Vertreterin Frau Reiser-Uhlenbruch endete mit Ablauf des 16. März 2023. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des gestrigen Amtszeitendes von Frau Reiser-Uhlenbruch hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt, Frau Prof. Dr. Klafki, auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7244 vor. Vorgeschlagen wurde erneut Frau Petra Reiser-Uhlenbruch. Wahlvorschläge der Fraktion der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD und der Fraktion der CDU - Drucksachen 7/7171/7173/7177/7207 /7237 und 7 Hinweise dazu: Am 19. Januar 2023 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes in Kraft getreten. Das Inkrafttreten des Gesetzes wirkt sich unmittelbar auf die vom Landtag durchzuführende Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus. Denn nach dem neu eingefügten § 38 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sind aufgrund des Änderungsgesetzes alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission unverzüglich zu wählen. Satz 2 der Vorschrift trifft die Anordnung, dass Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes durch den 7. Landtag gewählt wurden, ihre Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes verlieren. Die Mitgliedschaft verloren haben danach Herr Abgeordneter Bergner, Herr Abgeordneter Dittes, Frau Abgeordnete Anja Müller und Herr Abgeordneter Walk. Das im Landtag durchzuführende Wahlverfahren richtet sich nach dem nunmehr neu gefassten § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Danach besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Unter Berücksichtigung der aktuellen Zusammensetzung des Landtags ist daraus zu schlussfolgern, dass in der Parlamentarischen Kontrollkommission zwei Mitglieder aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen und drei Mitglieder aus den Reihen der oppositionellen Fraktionen, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten vertreten seien müssen. Folgende Wahlvorschläge liegen vor: Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7171 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Dorothea Marx. Der Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegt Ihnen in der Drucksache 7/7173 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/7177 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Sascha Bilay. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7207 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/7237 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Raymond Walk und Herr Abgeordneter Jörg Kellner. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht sehen. Dann fahren wir fort. Für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie können entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erhalten Sie zwei Stimmzettel. Hintergrund ist die gesetzliche Anordnung, wonach die parlamentarische Opposition im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein muss. Sie erhalten danach einen Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen und einen Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition. Auf dem Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen stehen die Namen der vorgeschlagenen Wahlbewerberin und des vorgeschlagenen Wahlbewerbers. Sie haben dort pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also bis zu zwei Kreuze setzen und entweder beide Personen mit jeweils einem Kreuz wählen oder eine Person wählen oder keine der beiden Personen wählen. Auf dem Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition stehen die Namen der vier vorgeschlagenen Wahlbewerber. Dort haben Sie jedoch nur drei Stimmen, da nur drei Mitglieder aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition gewählt werden können. Das heißt, Sie können bis zu drei Personen wählen. Ein viertes Kreuz oder ein nicht eindeutig feststell ­ bares Stimmverhalten führen bei dieser Auswahl ­ entscheidung zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Ankreuzfelder für Ablehnung oder Enthaltung sind auf den beiden Stimmzetteln für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht enthalten, da nach den neuen gesetzlichen Vorgaben eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit für jede Wahlbewerberin bzw. jeden Wahlbewerber gegeben sein muss, also mindestens 60 Stimmen. Gleichzeitig dürfen aber nicht mehr Stimmen erfolgreich sein, als aus den Reihen der parlamentarischen Opposition zu wählende Mitglieder möglich sind. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.

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Katja Maurer Die Linke

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Heym, Micha ­ el; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Tho ­ mas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Kathari ­ na; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik;

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Birgit Pommer

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten, und ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um die Auszählung der Stimmen. Ministerin Werner ist immer noch krankheitsbedingt entschuldigt, das hatte ich vorhin nicht miterwähnt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe zunächst die Wahlergebnisse für den Thüringer Verfassungsgerichtshof bekannt: abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 62 Jastimmen, 20 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Reiser-Uhlenbruch zu ihrer Wahl und frage: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Frau Reiser-Uhlenbruch: Ich nehme die Wahl an!) Ich würde jetzt die Ernennung und die Vereidigung vornehmen. Bis dahin haben wir auch die anderen Wahlen strukturiert und ich trage die Ergebnisse dann vor. Dann sparen wir etwas Zeit. Wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung von Frau Reiser-Uhlenbruch. Sehr geehrte Frau Reiser-Uhlenbruch, ich ernenne Sie zur Stellvertreterin für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Frau Prof. Dr. Anika Klafki. Ich komme nun zur Vereidigung und verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werde. Ich schwöre es.

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Birgit Pommer

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich danke Ihnen, gratuliere Ihnen und wünsche Ihnen für die Amtsführung zum Wohle des Landes Thüringen guten Erfolg. Ich bedanke mich, auch für das Vertrauen. (Beifall im Hause)

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Birgit Pommer

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zu den Ergebnissen der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, so strukturiert wie auf den Wahlzetteln. Zunächst zu den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen: abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 21, gültige Stimmzettel 63. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 63 Stimmen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 53 Stimmen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Damit ist aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen Frau Abgeordnete Marx gewählt. Ich gratuliere Ihnen und frage: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Marx, SPD: Ja!) Sie nimmt die Wahl an. Und ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion Die Linke: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber, Herrn Abgeordneten Bilay, gewünscht?

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Steffen Dittes Die Linke

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Das ist nicht der Fall. Wir beantragen nach der Bekanntgabe des kompletten Ergebnisses eine Sitzungsunterbrechung von 20 Minuten.

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Birgit Pommer

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Eine Sitzungsunterbrechung von 20 Minuten ist beantragt. Ich komme zu den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition. Abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP entfallen 62 Stimmen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Stimmen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – hier Herrn Abgeordneten Walk – entfallen 65 Stimmen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Auf den Vorschlag der Fraktion der CDU – hier Herr Abgeordneter Kellner – entfallen 69 Stimmen. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags erreicht. Damit sind gewählt: Herr Abgeordneter Bergner, Herr Abgeordneter Walk, Herr Abgeordneter Kellner. Ich gratuliere Ihnen zur Wahl. Ich frage: Herr Bergner, nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Ja!) Herr Walk, nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Walk, CDU: Ja!) Herr Kellner, nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Kellner, CDU: Ja!) Damit haben alle drei die Wahl angenommen. Wir kommen nun zur Auszeit von 20 Minuten. Das heißt, wir treffen uns hier um 10.30 Uhr wieder. Vielleicht für die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne: Erstens Danke für Ihre Geduld. (Beifall im Hause) Zweitens: Es gehört dazu, dass man sich eben auch als Fraktion mal zurückzieht, um noch mal intern zu beraten, und das erleben Sie hier gerade. Aber Sie sind trotzdem willkommen hier im Thüringer Landtag. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe, dass die Abgeordneten hier wieder Platz genommen haben. Damit beende ich die Unterbrechung unserer Sitzung. Die Fraktion Die Linke hatte das beantragt. Ich frage jetzt: Sind Sie zu einem Ergebnis gekommen? Bitte.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ja, Frau Präsidentin, wir bitten um Wiederholung des Wahlgangs.

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Birgit Pommer

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Die Wiederholung des Wahlgangs mit dem Abgeordneten?

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Katja Mitteldorf Die Linke

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ja, mit dem Abgeordneten Bilay.

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Birgit Pommer

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Mit dem Abgeordneten Sascha Bilay. Die Landtagsverwaltung hat sich in ihrer Weisheit bereits vorbereitet, sodass wir hier zügig durchziehen können. (Heiterkeit und Beifall im Hause) Das heißt also, Sie werden jetzt einen Stimmzettel bekommen mit einem Namen darauf, und weil es eine Person ist, haben Sie dort auf dem Stimmzettel bei „Ja“, „Nein“, „Enthaltung“ die Möglichkeit, ein Kreuz zu machen. Damit darf ich an der Stelle den Wahlgang eröffnen und bitte die Wahlbeauftragten, die Arbeit aufzunehmen, und die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Namen zu verlesen. Bitte schön.

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Katja Maurer Die Linke

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik;

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Birgit Pommer

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und wir beginnen mit der Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Ergebnisse zur Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, erste Wahlwiederholung: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 82. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in Drucksache 7/7177, Abgeordneter Sascha Bilay, entfielen 54 Jastimmen, 27 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln, nämlich 60 Stimmen, des Parlamentes nicht erreicht und der Abgeordnete Bilay nicht gewählt, und wir haben damit auch keine Parlamentarische Kontrollkommission. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 in seinen Teilen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6822 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6823 Wird das Wort zur Begründung zum Antrag zu Tagesordnungspunkt 10 a gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Gottweiss, Sie haben das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Zuschauer, wir haben uns als CDU-Fraktion die Mühe gemacht, einen Energieplan für Thüringen zu formulieren, nach ausführlichen fachlichen Gesprächen und zwei Energieforen, und haben uns dann entschieden, hier im Parlament einzelne Aspekte dieses Energieplans zu diskutieren. Herr Bergner war gestern so freundlich, das „Kaskadenanträge“ zu nennen, und hat darauf hingewiesen, dass die FDP auch eine ähnliche Strategie gehabt hat, aber ich muss sagen, in dieser Frage ist es natürlich notwendig. Auf der einen Seite haben wir natürlich bei der Verfassung des Energieplans darauf geachtet, dass wir umfassend ein Konzept erstellen, auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass es Einzelthemen sind, die auch mit unterschiedlichen Fachleuten dann im Ausschuss diskutiert werden müssen. Gestern hatten wir ja die Wärmewende und die Energieautobahnen, und heute sprechen wir hier über den Selbstversorgerbonus und über unseren Antrag zu den Gewerbe- und Industriegebieten. Im Grunde genommen verbindet beide Anträge, die hier gemeinsam beraten werden sollen, dass sie die Energiewende auf die kleinen Einheiten herunterbrechen. Wir brauchen ja eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Energie, und dazu ist es nicht nur notwendig, Energie zu produzieren, sondern eben auch, die Sektoren, also Stromproduktion, Wärme, Mobilität, miteinander zu verbinden und die Infrastruktur dazu herzustellen. Im Zusammenhang mit dem Selbstversorgerbonus geht es eben um diese Sektorenkopplung im eigenen Wohngebäude, wo wir den Vorschlag gemacht haben, das erfolgreiche Programm Solar Invest, das die Landesregierung gern auslaufen lassen würde, weiter fortzuführen mit geänderten Vorzeichen, dass wir nämlich nicht nur Photovoltaikanlagen fördern, sondern eben auch in den Förderquoten eine Sektorenkopplung begünstigen. Das heißt, dort, wo ein eigener Speicher, ein eigener Wärmespeicher, auch eine Verbindung mit einer Wärmepumpe oder eine Verbindung mit einer Elektromobilität gegeben ist, sollen entsprechende Förderungen möglich sein. Der andere Punkt, das ist der Gewerbe- und Industriebereich, und das ist, glaube ich, eigentlich der zentralste Punkt, der für Thüringen und für unsere Zukunft die meiste Bedeutung hat. Dort ist es ja so, dass wir viele Unternehmen haben, die vor einer ausweglosen Situation stehen und die sagen, sie würden gern innovative Projekte umsetzen, sie würden gern die Energieversorgung selber organisieren, sie stehen dort aber vor entsprechenden Hürden. Und das, was eben die Situation etwas diffizil macht, ist, dass es auf Bundesebene zwar entsprechende Regelungen gibt, den Photovoltaikausbau, den Windkraftausbau zu beschleunigen, und dass das aus unserer Sicht auch weit über das Ziel hinausschießen wird. Wir werden in Thüringen das Drei-, Vierfache an Stromproduktion haben, wie wir selber verbrauchen, und das kritisieren wir sehr deutlich. Aber diese Pläne greifen halt erst ab 2028, und das ist zu lange, eine zu lange Zeit. Viele Unternehmen könnten da entsprechend nicht überleben. Deswegen sind wir daran interessiert, in dem jetzigen Rechtsrahmen, der jetzt noch gilt, Lösungen zu finden, die verträglich sind, die regional wirken und die eben zeitnah umgesetzt werden können. Das betrifft alle Energieerzeugungsarten, Windräder, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie. Nach unserer Ansicht ist es sinnvoll, sich die Gewerbegebiete als Ganzes anzugucken, zu schauen, welche Energiebedarfe sind dort und welche Lösungen können wir dort erreichen. Dazu haben wir zahlreiche Vorschläge gemacht in unserem Antrag, zu dem wir dann noch ins Gespräch kommen in der Aussprache. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung zum Antrag zu TOP 10 b gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann war das beides zusammen und dann eröffne ich hiermit die gemeinsame Aussprache zu beiden Anträgen und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Gleichmann von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauerinnen und Zuschauer! „Kaskadenanträge“, hatte ich gestern schon gesagt, ein ziemliches Unwort. Gestern waren wir ja relativ versöhnlich hier am Podium mit den Ideen der CDU. Diesmal muss ich ein paar Vor- und ein paar Nachbemerkungen machen zu dem, was hier beantragt ist. Erst mal zur Vorbemerkung: Es zeigt sich ja aktuell in der Debatte, ob Sie nun an den heutigen Vormittag denken oder auch an die Teilnahmen, da komme ich noch dazu, von CDU-Vertretern an verschiedensten Veranstaltungen, dass alles, was Sie hier vorgelegt haben, eigentlich nur Schaufensteranträge sind. Ich kann Ihnen nicht ernsthaft glauben, zumindest Teilen Ihrer CDU nicht, dass Sie das, was Sie gestern uns hier gesagt haben, und das, was Sie jetzt hier in dem Papier aufgeschrieben haben, auch wirklich ernst meinen. Darauf werde ich noch in meiner Rede eingehen. Wenn Sie es ernst meinen würden als CDU, jetzt mal als Gesamt-CDU hier in Thüringen, den jetzigen Rechtsrahmen nutzen zu wollen, um weiterzukommen bei der erneuerbaren Energie, dann frage ich mich, warum Ihre kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in den Regionalen Planungsgemeinschaften oder auch in den Bauämtern vor Ort auf jegliche Art und Weise versuchen zu verhindern, erneuerbare Energien, egal in welchem Bereich, zu schaffen. Das ist die Frage, die müssen Sie sich als CDU-Fraktion hier auch wirklich gefallen lassen. Der Selbstversorgerbonus ist grundsätzlich ja nicht verkehrt. Nicht umsonst gab es ja auch schon in den letzten Jahren die Förderung über Solar Invest. Aber es hat sich eben gezeigt, dass die Mittel Solar Invest sehr, sehr schnell vergriffen waren. Und das liegt vor allen Dingen nicht unbedingt daran, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller diese Gelder unbedingt benötigt haben, um das Projekt durchzuführen, sondern weil sie das natürlich genutzt haben, um die Amortisationsrate zu verringern. Das ist mittlerweile durch die weiterentwickelte Technik jedoch gar nicht mehr notwendig. Das heißt, es sind vor allem Mitnahmeeffekte gewesen, die da eine Rolle gespielt haben. Wenige Projekte wären nicht entstanden, wenn sie nicht gefördert worden wären. Das zeigt sich ja auch an dem Zubau unabhängig von denen, die diese Zuschüsse bekommen haben. Also, insofern ist es korrekt, dass man jetzt gesagt hat, man nutzt ein anderes Mittel und dieses Mittel eben nicht mehr, um die Energiewende in Thüringen umzusetzen. Und Sie verfallen eigentlich in die gleiche Problematik oder den gleichen Fehler, den Sie der Bundesregierung vorwerfen. Sie wälzen die Energiewende am Ende auf den kleinen Bewohner eines Einfamilienhauses oder auch den Vermieter von kleineren Gebäuden ab und nutzen eben nicht die Möglichkeit, die wir als wichtig sehen, dass man gemeinsam Lösungen findet, um die Klimaneutralität zu schaffen, um die Energieversorgung zu realisieren. Und dabei wäre es doch so einfach. Ich hatte es gestern auch schon mehrfach gesagt. Wenn man eben folgende Reihenfolge übernimmt, nämlich erst sich um die Fernwärme zu kümmern, dann sich um Nahwärmenetze zu kümmern, Bürgerenergiegenossenschaften zu unterstützen und so am Ende die Menschen in die Lage zu bringen, eben auch ohne riesige Investitionen regional Energie zu produzieren und davon auch zu profitieren. Am Ende werden aufgrund der Siedlungsstruktur Thüringens natürlich immer welche übrigbleiben, wo das nicht funktioniert in kleinen Nahwärmenetzen. Da muss man dann eine Lösung finden, wie man ein Gesamtkonzept erreicht, aber eben auch erst dann. Das heißt, diese staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge – und da gehört eben auch eine Energieversorgung, also Versorgung mit Energie, die man bezahlen kann, hinzu. Die kann man am Ende nicht oder nur teilweise auf die Menschen übertragen. Das ist die staatliche Aufgabe. Da gilt unser Motto mehr denn je, dass wir nicht privatisieren, sondern vor allen Dingen kommunale und staatliche Mittel nutzen wollen, um den Bürgern das zur Verfügung zu stellen, was sie wirklich brauchen. Sie schreiben bei dem Selbstversorgerbonus auch, dass Sie vernetzen wollen, also die Sektorenkopplung. Das finden wir sehr gut. Aber es ist teils die Frage: Warum vernetzt man das dann nur in seinem Haus, warum nutzt man denn nicht die Möglichkeit, stärker gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, intelligente Netze zu schaffen? Das, was in Stadtroda jetzt zum Beispiel geschieht: gemeinsam mit der Jenaer Wohnungsbaugenossenschaft, wo man sich ein Quartier oder ein Dorf nimmt und die Erzeugungsanlagen, die Verbrauchsanlagen miteinander koppelt und dann am Ende intelligent das Netz so steuert, dass weniger Speicher für alle notwendig sind, ein harmonisierter Stromverbrauch da ist und das mit erneuerbaren Energien gekoppelt ist, um die Netze nicht zu überlasten. Das ist ja die nächste Frage, die ansteht. In Thüringen waren da auch in den letzten Jahren Transferregionen bei dem EU-ZO.RRO-Projekt, was ich dankenswerterweise auch einmal begleiten konnte. Da waren wir in der niederländischen Stadt Loenen. Die haben eine Genossenschaft gegründet, das ganze Dorf quasi zusammengeschaltet. Intelligent wird das gesteuert über verschiedenste Computernetzwerke. Die schaffen es mittlerweile, 100 Prozent ihres Energieverbrauchs so zu steuern, dass sie am Ende für alle einen sehr, sehr günstigen Energiepreis – mit Energie meine ich alle Formen der Energie, also bis hin zu Mobilität – bereitstellen können und dann eben auch die Wertschöpfung im Dorf halten. Das sind doch Beispiele, denen man durchaus folgen kann. Ähnlich machen das übrigens die Bioenergiedörfer, die wir auch in Thüringen haben, wie zum Beispiel in Schlöben, auch in der Nähe von Stadtroda, die es geschafft haben, gemeinsam mit der Agrargenossenschaft schon seit vielen Jahren ein funktionierendes System aufzubauen, sodass Wärmeenergie und am Ende sogar auch die Versorgung mit Breitband über Glasfaser möglich wurde und wird und auch bezahlbar möglich ist und wurde. Der vorliegende CDU-Antrag greift also aus unserer Sicht zu kurz und subventioniert am Ende wieder nur die, die es sich wahrscheinlich eh leisten können. Diejenigen, die wirklich das Geld benötigen würden, um die Klimaneutralität zu schaffen, werden es am Ende eben mit diesem Instrument nicht schaffen. Deswegen ist dieser Antrag zwar, wie gesagt, nicht verkehrt, aber aus unserer Sicht eben noch stark zu qualifizieren. Das Gleiche gilt für den zweiten Teil des Antrags. Da bitte ich Sie auch, einfach mal in den Landeshaushaltsplan 2022 und 2023 vom entsprechenden Ministerium zu schauen. Auch da sind schon Gelder eingestellt für genau das, was Sie fordern. Viele der Fragen und viele der Berichtsersuchen, die Sie in diesen Antrag reingeschrieben haben, werden dort schon bearbeitet, da liegen die Antworten schon vor. Ich weiß nicht, ob Sie nicht zugehört haben. Also ich war Mitte des letzten Jahres bei einer Veranstaltung in Hermsdorf von Anja Siegesmund. Dort hat sie den TRIDELTA Campus zusammengenommen und gemeinsam etwas entwickelt. Das macht die ThEGA gemeinsam mit dem ThEEN schon seit Jahren. Die haben auch den Auftrag von der Thüringer Landesregierung dazu. Da passiert schon richtig viel als Pilotprojekt. Ihr Geld, das Sie zur Verfügung stellen wollen durch den Antrag für solche Projekte, auch da sind Sie ja nicht die Ersten, die das fordern. Ich erinnere mich immer an meinen Kollegen Schubert, der zu Recht immer Stichwortgeber in dem Bereich ist, wenn es darum geht, einen Transformationsfonds „Dekarbonisierung“ für die Wirtschaft aufzulegen, wo wir wirklich intensiv angehen können, unsere Wirtschaft so zu unterstützen, dass sie es leisten können und am Ende wir gemeinsam hier in Thüringen eine Wirtschaft und eine unternehmerische Leistungsfähigkeit aufbauen, die beispielgebend ist und mit der wir den Wohlstand unserer Region noch stärken können. Was am Ende dagegen spricht, ist aktuell die schwarze Null, die regiert ja immer noch in Berlin, wenn auch jetzt in Form eines gelben Finanzministers, der das Neuverschuldungsverbot weiterhin aufrechterhält. Wir müssen jetzt in die Zukunft investieren, jetzt in der Lage, um diese großen Herausforderungen zu schaffen. Das werden wir so, wie die Ampelpolitik uns das vorgibt, vor allem der FDP-Teil, vor Ort nicht realisieren können, gerade in Thüringen nicht, denn wir gehören leider auch nicht zu denen, die geldmäßig auf Rosen gebettet sind. Also wir müssen Gesamtkonzepte finden, wir müssen stärker darauf achten, dass alle Formen der Energie genutzt werden, Abwärme darf nicht mehr ungenutzt in die Luft gepulvert werden. Aber das haben wir alles gestern und auch vorgestern in der Aktuellen Stunde schon besprochen, das will ich alles gar nicht wiederholen. Ich will vielmehr noch mal auf die Glaubwürdigkeit der CDU in dem Bereich eingehen. Das liegt bei uns in der Koalition – wahrscheinlich, weil wir eine sozialökologische Koalition sind – uns allen am Herzen, wir sehen ja immer das Positive im Menschen, die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Deswegen haben wir diesen Anti-Erneuerbare-Wahlkampf 2019, vor allen Dingen durch Herrn Mohring verantwortet, mit Auftritten von Klimawandelleugnern bei eigenen Fachveranstaltungen schon wieder aus unserem Gedächtnis gestrichen, weil wir dachten, Sie haben sich da weiterentwickelt. Wir haben auch aus unserem Gedächtnis gestrichen, Herr Voigt, der leider gerade nicht da ist, seinen Auftritt bei Windkraftgegnern in Sankt Gangloff 2020 gemeinsam mit Herrn Bergner von der FDP und Herrn Kaufmann von der AfD. Und wir haben auch aus unserem Gedächtnis gestrichen den Ausspruch der CDU vom April 2022, wo dort gesagt wurde: Seit Jahren kämpfen unsere Abgeordneten im ganzen Land an der Seite von Bürgerinitiativen gegen Windräder vor der Haustür. Auch das haben wir zurückgestellt, weil wir gesagt haben, vielleicht hat das letzte Jahr ja auch zu einer Weiterentwicklung geführt. Aber heute früh muss ich in der Zeitung lesen, dass Ihr Fraktionsvorsitzender am Mittwoch um 18.00 Uhr an einer Veranstaltung in Hermsdorf teilgenommen hat, auf die ich dann doch noch ein bisschen eingehen muss. Es war eine Veranstaltung der sogenannten Mittelstandsinitiative Energie-Klartext der Bürgerinitiative Hermsdorf bzw. Holzland und des Thüringer Landesverbands von Vernunftkraft – Energiepolitik mit Vernunft. Hauptredner des Abends war Fritz Vahrenholt, der das Buch „Die kalte Sonne. Warum die Klimakatastrophe nicht stattfindet“ geschrieben hat, also quasi die Bibel der Gegner oder der Nichtgläubigen an den menschengemachten Klimawandel, wobei gläubig muss man da ja gar nicht sein, wenn 99,5 Prozent der Wissenschaftler weltweit sagen: Es gibt einen menschengemachten Klimawandel. Also diese Veranstaltung hat stattgefunden. Und ganz spannend ist auch zu lesen, wie der Moderator, ehemaliger Ressortleiter der Wirtschaft, in der „Thüringer Allgemeine“ eingeleitet hat. Er hat eingeleitet: Die aktuelle Bundesregierung gleicht einer Klimasekte. Also, das sagt schon viel, wenn der Moderator einer Veranstaltung, die so offen sein möchte, so herangeht. Und natürlich hat er, also der Hauptreferent, auch immer schön für Lachen im Publikum gesorgt, wenn er in irgendeiner Art und Weise auf die Mathematik hingewiesen hat, die scheinbar bei denen, die an den menschengemachten Klimawandel glauben, eben nicht stimmt. Was lese ich da über den Herrn Mario Voigt. Er sagt, er hat teilgenommen, Energiepolitik brennt unter den Nägeln – es stimmt ja –, man habe an diesem Abend gespürt, wie stark die Ängste und Sorgen der Menschen beim Thema „Bezahlbarkeit“ und „Energiesicherheit“ seien. Die derzeitige Verbots- und Ausschlusspolitik in Berlin werde nicht gelingen, dabei verliere man die Akzeptanz der Bevölkerung, so Voigt. So steht es heute in der Zeitung, so hat er sich geäußert, hat natürlich viel Lob auch von dem dortigen BI-Chef, der auch mit dabei war, von der Bürgerinitiative gegen Windkraft bekommen und damit hat er genau in die Kerbe dieser Veranstaltung geschlagen, hat recht gegeben und die Menschen, die dort waren, etwa 150, da in ihrem Glauben auch unterstützt. Ich will noch mal weitergehen, wer noch dabei war. Dieser Chef der Bürgerinitiative in Sankt Gangloff ist ja Ende 2021 auch schon mal aufgefallen. Da zitiere ich auch die „Ostthüringer Zeitung“ nach einer Veranstaltung der Coronagegner am Montag in Hermsdorf. Also Zitat: „Es gibt Sätze, die sprachlos machen, weil man nicht glauben mag, dass ein Mensch dieses so sagen könnte. Zumindest nicht, wenn er über Vernunft, einen Moralkompass und Geschichtsverständnis verfügt. ‚Herr Gleichmann, Sie sind kein Linker mehr. Ernst Thälmann würde sich im Grab … würde sich in Weimar auf dem Rost umdrehen.‘ Dies sagte [der Chef der BI gegen Windkraft] am Montag beim Corona-Protestzug in Hermsdorf.“ Das war auch ein Mitorganisator der Veranstaltung vom Mittwoch, und so einem werfen Sie sich quasi um den Hals. Und das zeigt eben, dass Sie das alles, was Sie hier vorgeschlagen haben, diesen Kaskadenantrag, gar nicht ernst meinen, weil ich nicht glaube – Herrn Voigt kann ich ja jetzt nicht fragen, er ist ja nicht da –, dass Sie ihm folgende Passage aus dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, vorgestellt haben. Sie fragen nämlich in dem Antrag ab, unter welchen Bedingungen Windkraftanlagen als Betriebsanlagen direkt im Industrie- und Gewerbegebiet errichtet werden können, welche Abstände zur gewerblichen Bestandsbebauung bzw. zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen und welche Rolle die Ziele der Raumplanung dabei für die Genehmigungsfähigkeit spielen. Die Frage ist ja korrekt, aber ich glaube nicht, dass er sie so am Mittwoch bei den Windkraftgegnern dort bei der Veranstaltung vorgelesen hat. Das wäre nur ehrlich gewesen und dann hätte es dort sicherlich auch zu einer anderen Diskussion geführt. Sie spielen lieber öffentlich Schreckensszenarien an die Wand, dass Thüringen verspargelt wird, dass wir uns vor Windkraftanlagen nicht mehr retten können. Am Ende macht das eben Ihre Anträge, die Sie hier gestellt haben – wie gesagt, gestern war ich da noch versöhnlich, aber nach dem, was jetzt passiert ist –, eigentlich nur zu Schaufensteranträgen. Am Ende müssen Sie sich doch fragen, zumindest ein Teil Ihrer Fraktion – Herr Gottweiss, Ihnen nehme ich das alles ab, was in den Anträgen steht –, worin sich Ihr machtpolitischer Populismus denn noch von dem der AfD unterscheidet. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD.

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Hoffmann AfD

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, nun also Teil 3 und 4 des Energieplans der CDU. Das Wort „Kaskade“ stört mich persönlich nicht. Wir haben ja auch eine Westringkaskade und die findet Rot-Rot-Grün ja auch nicht so schlecht. (Beifall AfD) Auch hier gibt es enormen Gesprächsbedarf, ob diese Pläne nicht genau das sind, was die auf grün gestellte Ampel in Berlin so fabriziert, denn es handelt sich bei dieser Initiative um einen erneuten Antrag im Sinne der großen Transformation, der ins gleiche Horn stößt wie die Bundesregierung und die Landesregierung und viele Fragen aufwirft. Vor allem aber verkennt der Antrag, dass diese große Transformation bereits seit 2011 unter Union und FDP und der dadurch ausgerufenen Energiewende angestrebt wird. Der Ukraine-Krieg wird lediglich als Motor benutzt, um die Umwälzungsschritte zu forcieren. Aber der Verweis auf das Solar-Invest-Programm stimmt natürlich, denn dem Andrang darauf konnte die Landesregierung trotz großer Ankündigung unter der Ex-Ministerin nicht standhalten. Auch andere Aspekte des Antrags sind beachtenswert. So findet sich mit der Sektorenkopplung ein unterstützenswerter Ansatz, der die Energieversorgung als Ganzes begreift, auch wenn generell bei der Kopplung ein niedriger Wirkungsgrad, Effizienzverluste durch mehrere Prozessschritte, wie Elektrolyse, Methanisierung und Rückverstromung, und noch fehlende Wirtschaftlichkeit bestehen, wie auch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf meine Anfrage 7/3676 mit dem Titel „Ausbaustand und Potenzial der Sektorenkopplung“ zugibt. Und der Ressourcenbedarf ist enorm. Es bedarf 12 bis 15 Liter Wasser zur Herstellung eines Kilogramms Wasserstoff, wie die Landesregierung auf eine andere Anfrage erläutert. Auch der Bedarf seltener Rohstoffe für die Elektrolyse ist beachtlich. Wie sich die Landesregierung ihr Wasserstoffprojekt trotzdem vorstellt, zitiere ich aus Drucksache 7/6538: „Hemmnisse liegen unter anderem im Abgaben- und Umlagensystem. Für die Integration von Sektorenkopplungstechnologien, wie beispielsweise Power-to-Gas, in das zukünftige Energiesystem ist eine weitere Reform des Abgaben- und Umlagensystems im Strombereich erforderlich.“ Mit anderen Worten: mehr Steuergeld. Es ist die Entscheidung der CDU, das mitzutragen oder auch nicht. Die über allem hervorgehobene Selbstvorsorge des CDU-Antrags ist generell unterstützenswert, ob nun für Privathaushalte oder für Unternehmen, wenn etliche Fragen zunächst geklärt sind. Wo, wenn nicht zur Eigenvorsorge sollten Photovoltaik und Solarthermie eingesetzt werden, sodass auch keine teuren Einspeisemaßnahmen nötig sind. Welche gewaltige Summe für die Netzregulierung, die auf der Rechnung der Verbraucher landet, ausgegeben wird, habe ich gestern anhand der Daten der Bundesnetzagentur erzählt. Im Jahr 2021 waren es 2,3 Milliarden, im Jahr 2020 1,4 Milliarden. Auch zu begrüßen sind die Prüfbitten an die Landesregierung zum Sachstand der Dekarbonisierungsvorhaben, was den vom Wirtschaftsministerium angekündigten Bonus in den Unternehmen einschließt; was soll erreicht werden und welche Fortschritte gibt es oder auch nicht. Immerhin werden für die entsprechende Kompetenzstelle 380.000 Euro Steuergeld eingesetzt. Die real existierende Dekarbonisierung, die in Wirklichkeit eine Deindustrialisierung sein könnte, sollte schließlich nicht unkritisch bejubelt werden, sondern einer grundsätzlichen Skepsis oder zumindest Fragen begegnen. Und es sollte geklärt werden, ob Klimaneutralität nicht im Endergebnis bedeutet, dass die Wirtschaft mangels Energie und aufgrund der hohen Kosten pleitegeht. Zuschüsse aus dem Steuergeldtopf sind jedenfalls keine nachhaltige Lösung. (Beifall AfD) Ein weiteres Thema im Antrag sind Windanlagen auf Industriestandorten. Dazu befragt, antwortet das Ministerium auf eine andere Anfrage von mir, ich zitiere: „Windenergieanlagen sind in Bebauungsplangebieten zulässig, wenn sie den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans nicht widersprechen, im unbeplanten Innenbereich, wenn sie sich einfügen. In Bebauungsplangebieten und im unbeplanten Innenbereich können insbesondere Regelungen des Immissionsschutzrechts sowie die Höhe der Anlage zur Unzulässigkeit führen. Im Außenbereich sind Windenergieanlagen privilegiert zulässig. Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind dabei bisher außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete Windenergie unzulässig. Damit Unternehmen Windenergieanlagen betreiben können, müssten diese also den Festsetzungen eines Bebauungsplans entsprechen oder in einem Vorranggebiet Windenergie, soweit eine wirksame planerische Steuerung vorhanden ist, liegen. Ab dem 1. Februar 2023 wäre es ausreichend, dass sie im Entwurf eines Windenergiegebiets liegen. Eine Öffnung des Windenergieausbaus außerhalb von Windvorranggebieten kann über das Landesentwicklungsprogramm implementiert werden, so wie das im ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen vorgesehen ist, den die Landesregierung am 22. November 2022 beschlossen und zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit freigegeben hat.“ Und weiter: „Die komplexe Errichtung von Windenergieanlagen kann auch in Störfallbetrieben gelingen, wobei mittels Risikoanalyse die standortspezifische Gefährdung und damit der Mindestabstand zu ermitteln ist. Mögliche Gefährdungen sind zum Beispiel Eisabwurf/Eisabfall, Rotorblattbruch, Turmversagen/Gondelabwurf sowie Brandereignisse […]“, sagt das Umweltministerium. Aus einer der Antwort auf diese Anfrage beiliegenden Tabelle ergibt sich zudem, dass seit 2017 insgesamt nur 25 Unternehmen überhaupt im Freistaat ein Interesse an dieser Art der Selbstvorsorge durch Windkraftanlagen auf eigenen Standorten bei der ThEGA geäußert haben – 25! Folgende Fragen sind also auf Grundlage bestehender Tatsachen zu stellen: Reicht die erzeugte Energie durch PV und Solarthermie überhaupt, um private Haushalte, Unternehmen zu 100 Prozent zu versorgen? Wird der Gesamtbedarf von Ressourcen, speziell Sektorenkopplung und insbesondere Wasserstoff, überhaupt ausreichen? Welche Kosten für die Umwidmung des Gasnetzes für Wasserstoff entstehen? Welche Umweltschäden – man denke an das E-Auto – in den anderen Regionen der Erde entstehen und welche in Thüringen durch Windkraft? Welche Abhängigkeiten entstehen durch die Importe, unter anderem die Elektrolyse? Wo kommt die grundlastfähige Energie für die Transformation überhaupt her und welche Kosten kommen auf die Haushalte für den Einsatz von Wärmepumpen und Co. zu? Wann kommt die nötige Speichertechnologie für den Ausbau von PV und Solarthermie überhaupt und wann für Windkraft? Welche Folgen für die Wirtschaft ruft die viel beschworene Wende/Transformation hervor? Und nicht zuletzt: Welche anderen Länder folgen dem Beispiel Deutschland überhaupt? Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion im Ausschuss, sollte der Antrag dahin überwiesen werden. Da werden wir ja sehen, wohin die Reise der CDU geht, ob Sie eine zweite Grüne werden wollen oder wie ehrlich Sie es mit Ihren Anträgen meinen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Möller von der SPD-Fraktion.

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Denny Möller SPD

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen auf der Gästetribüne, liebe Kolleginnen hier im Plenum und unsere Gäste am Livestream! Wenn ich meine Vorrednerinnen noch mal Replik passieren lasse, muss ich doch einfach zu Beginn noch einmal feststellen: Bei der Debatte um die erneuerbaren Energien und die notwendige Energiewende tun wir Thüringen momentan wirklich keinen Gefallen – also zumindest mit Blick auf das Niveau einiger Wortbeiträge, die pauschale Ablehnung und die oberflächlichen Diskussionen, die hier dargestellt werden. Also spätestens, wenn Sie Kaskaden hier im Antragsgeschehen des Parlaments mit der Westringkaskade vergleichen und das auf ein Niveau setzen, dann merkt man, dass es nichts mehr mit einer sachorientierten Diskussion zu tun hat. Genauso wie, wenn ganz grundsätzlich – mein Kollege Gleichmann von den Linken hat das jetzt noch einmal sehr ausführlich gemacht – in Thüringen Veranstaltungen organisiert werden, die natürlich unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit okay sind, aber spätestens, wenn wir als verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker uns hier auch über Meinungen austauschen, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Reden Sie mal zur Sache!) sollten doch zumindest die Meinungen faktenbasiert sein, weil sie sonst wirklich ins Absurde führen, und das ist schädlich für dieses Land. Meine Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das sollte zumindest die Grundlage sein. Ich habe den Antrag der CDU auch ein Stück weit unter dem zweiten Aspekt gelesen, Herr Gottweiss. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Maß und Mitte will die CDU die Energieversorgung der Zukunft absichern. Ich möchte dieses Selbstbild gern als Maßstab für die letzten beiden Fragmente der CDU-Energiepolitik hier noch mal in Erinnerung rufen. Die Nachfrage und das Angebot auch bei der Stromversorgung sollen den Preis regeln. So hat sich der durchschnittliche Endkundenpreis beim Kilowatt-Peak bei den Solaranlagen inklusive Montagen innerhalb der letzten zehn Jahre halbiert. Bundesweit zeigt sich dies mit einer deutlichen Zunahme der Installationsleistungen pro Jahr. Parallel zum Landesprogramm Solar Invest zeigt sich in den vergangenen sechs Jahren eine deutlich positive Entwicklung. Braucht es für diese allgemeine Entwicklung einen separaten Bonus? Das ist die Frage, die wir uns mittlerweile stellen. Und wer verfügt überhaupt über die räumlichen Möglichkeiten für die Installation solch einer sinnvollen Technik? Das Maß, das an öffentlichen Mitteln für eine etablierte und sich selbst tragende Energiegewinnungstechnik angelegt wurde, ist für mich nicht immer verhältnismäßig. Wir sprechen hier in den meisten Fällen auch von Mitnahmeeffekten. Das heißt, auch ohne eine Förderung hätte sich die Investition gelohnt und wäre wohl aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung auch zeitnah erfolgt. Das widerspricht übrigens noch mal sehr grundsätzlich den Aussagen von Frau Hoffmann, dass, wenn wir jetzt Steuergelder einsetzen, wir sozusagen dazu beitragen würden, die Wirtschaft hier zu zerstören. So muss man zumindest ihre Aussage noch einmal polemisch zusammenfassen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das hat sie gar nicht gesagt!) Das hat sie gesagt, das hat sie gemeint. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Dann haben Sie nicht zugehört!) Denn eines zeigt die Entwicklung auf dem Strommarkt: Gerade Photovoltaikanlagen sind ein erprobtes Werkzeug, das sich selbst trägt und sich in den meisten Fällen in kurzer Zeit selbst abzahlt. Ein Fragment, welches an dieser Stelle fehlt, ist die Netzaufnahmefähigkeit von Strom aus dezentralen Stromquellen. Dies stellt zunehmend einen Flaschenhals bei Neuinstallationen dar. Ich habe das wohlwollend gelesen, Herr Gottweiss. Das ist keine fundamentale Kritik an Ihrem Antrag, sondern ein Stück weit auch eine Bestätigung, dass wir hier, glaube ich, bei der Problemanalyse an einer Stelle doch auch deckungsgleich sind, weswegen es auch sinnvoll ist, Ihren Antrag zu diskutieren. Denn ein aus unserer Sicht passendes Maß hat die antragstellende Fraktion an der Förderung der Sektorenentwicklung angelegt. Hier sind erhebliche Effizienzgewinne ein bis jetzt nur zum Teil gehobener Schatz für die energetische Versorgung von Thüringen. Besonders der systematische Ausbau von Strom-, aber auch von Wärmespeichersystemen sollte deutlich herausgearbeitet werden. Das ist auch ein Fokus meiner Fraktion, den wir in der Diskussion hier mit einbringen werden. Denn es geht nicht um die Frage „Gibt es diesen Speicher technologisch?“, Frau Hoffmann von der AfD, sondern: Wie können wir ihn wirtschaftlich sinnvoll einsetzen, an welchen Stellen, und wie können wir die Entwicklungen, die es insbesondere in Thüringen in dieser Technologie gibt, voranbringen und auch so zum Einsatz bringen, dass Thüringen von der Entwicklung solcher Systeme profitiert, unsere Bevölkerung hier profitiert und wir damit die Energiewende voranbringen können? An dieser Stelle ist eine Förderung für private Haushalte, aber auch für Unternehmen der Energiebranche und energieintensiven Sektoren durchaus ein Baustein auf dem Weg zu einer gezielten Nutzung des selbstgenerierten Stroms oder der Aufnahme überschüssiger Netzkapazitäten. Und da kam ich schon wieder auf die Mitte zu sprechen. Die Mitte Ihrer Energiepolitik ist nach wie vor leider doch nicht zu erkennen. Beispielsweise öffnet sich die CDU-Fraktion für den Einsatz von Windkraftanlagen, welche in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Parks direkt für die Eigenversorgung genutzt werden sollen. Gleichzeitig verweigern Sie sich der Forderung von Unternehmen und Kommunen, in der näheren Umgebung Ihrer Produktions- und Verbrauchszentren diese Anlagen zu errichten. Wir haben das gestern schon diskutiert und es zieht sich ja seit den letzten Jahren hier auch wie ein roter Faden durch die Diskussionen. Wir müssen weg von der Verteufelung der Windkraft. Wir müssen dahin, in geordnete Systeme zu kommen, die Flächen vorzuhalten, wo Windkraftanlagen notwendig und sinnvoll sind. Unserer Meinung nach ist das auch der Wald. Gerade die Industrie in Südthüringen ist durch den von Ihnen aber vorangetriebenen Ausschluss der Windkraft im Wald kaum in der Lage, ihre Eigenverantwortung und Eigenversorgung mit Energie auszubauen. An dieser Stelle würde mich interessieren, warum Sie eben immer noch zwei unterschiedliche Maßstäbe von Länge haben bei Maß und Mitte der CDU. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade die Kombination aus Windkraft, batterieelektrischen Speichern oder der Einsatz eines Elektrolyseurs zur Umwandlung von Wasserstoff sind für große Verbrauchseinheiten betriebswirtschaftlich interessant. Wenn wir in Thüringen nicht die von Ihnen angesprochenen hemmenden Regelungen der heutigen Situation anpassen, gefährden wir Tausende Arbeitsplätze in der Region und verwirken langfristig die Chance, mit einer günstigen Energieversorgung als Region weiter für die Menschen und Unternehmen ein interessanter Standort zu bleiben. Es ist also mittlerweile nicht nur eine Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Planeten, sondern des Klimas, CO -neutral zu werden, sondern auch eine 2 ökonomische, wo am Ende des Tages die Frage ist: Findet man auch in Zukunft gut Arbeitsplätze in Thüringen und kann man hier gut leben? Den Fokus sollten wir nicht vergessen. Denn kommt man mit den Praktikerinnen in den Unternehmen, Forschungen und Verwaltungen ins Gespräch, dann gibt es einen roten Faden, der alle verbindet, und in Nuancen nehme ich das ja auch bei Ihnen war. Ich glaube, das müssen wir gemeinsam diskutieren. Es fehlt nämlich an Fachkräften, Fachkräften im Handwerk, die passgenaue Lösungen umsetzen können, Fachkräfte in der Industrie, um Batterien, Schalttechnik, Heizungssysteme oder Elektrolyseure zu entwickeln und eine große Stückzahl herzustellen. Also, raus aus der Modellhaftigkeit, rein in die Serie. Wir brauchen die Menschen, die neue Verfahren mit etablierten kombinieren können und diese in zuverlässige Anwendungen überführen. Neben der Aus- und Weiterbildung braucht es vor allem gute Arbeitsbedingungen, um als Region attraktiv zu bleiben und auch zu werden. Gerade im Netzausbau – der zweite große Flaschenhals bei der Energiewende hier in Thüringen – spüren wir die Auswirkungen der Personalpolitik der 2000er-Jahre. Fachkräfte bilden sich nicht aus dem Nichts heraus. Der demografische Wandel bleibt auch im Energiesektor eine zentrale Herausforderung für die nächsten Jahre. Wir wollen die 2 Milliarden Umsätze, die es jetzt schon gibt, und die 10.000 Beschäftigten im Energiesektor in den nächsten zehn Jahren mindestens verdoppeln. Das müssen wir gemeinsam anpacken ohne ideologische Scheuklappen mit Fakten und mit dem guten Streit um die richtige Lösung. Darüber würde ich mich freuen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, das Thema „Wärmewende“ und die Vorschläge der CDU haben uns ja in den letzten beiden Tagen schon verfolgt. Heute also die Teile drei und vier Ihrer Kaskade, wir hatten gestern bereits darüber gesprochen. Beginnen wir mit dem Antrag zum Selbstversorgerbonus in der Drucksache 7/6822. Sie fordern auch hier wieder eine Einrichtung eines neuen Förderinstruments im Haushalt 2023. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie haben doch eben erst in der ganz großen Koalition mit der Minderheitsregierung den Haushalt für 2023 ausgekungelt. Jetzt in der Öffentlichkeit schalten Sie wieder auf Opposition und hoffen, die Bürger erkennen das Spiel nicht. (Beifall AfD) Mit Verlaub, konsequent und solide ist das in meinen Augen wirklich nicht. (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Also ohne Haushalt!) 12,66 Millionen Euro wollen Sie einsetzen, gestern für die Geothermie wollten Sie nur 1 Million einsetzen, auch das klingt nicht nach sonderlich konsistenter Politik oder einer gesamtheitlich durchdachten Lösung, wie es ja der Titel „Energieplan für Thüringen“ eigentlich suggerieren soll und – mit Verlaub – auch erwarten lassen dürfte. Dabei hatte die Idee einer Sektorenkopplung aus Photovoltaik auf dem Dach, dem E-Auto in der Garage, welches auch gleich als Speicher genutzt werden kann, und dem Einsatz der Energie für den Betrieb einer Wärmepumpe für die Heizung ja durchaus Potenzial. Das Potenzial ist so hoch, meine Damen und Herren, dass mündige Bürger es vor dem Hintergrund der aktuellen Preise auf dem Energiemarkt und dem wachsenden Bewusstsein für die Anpassungsnotwendigkeiten an den Klimawandel von sich aus in Betracht ziehen, natürlich unter der Voraussetzung, dass Material, Handwerker und Eigenheim vorhanden sind. Zur Drucksache 7/6823: Hier können wir als Freie Demokraten uns Ihren Feststellungen durchaus anschließen und freuen uns, dass Sie nicht wie Ihre Kollegen aus Sachsen beim Thema „Energieversorgung“ den Kotau vor einem russischen Despoten vollführen und die Wiederinbetriebnahme zurzeit von Nord Stream 2 fordern. Gestatten Sie mir auch, meine Damen und Herren, an dieser Stelle noch eine Anmerkung in Richtung AfD. Die Redebeiträge, die wir gestern und auch heute da von Frau Hoffmann zur CDU-Kaskade miterleben mussten, sind rein von Rückwärtsgewandtheit und Verhinderungshaltung Ihrer Partei geprägt. Ich sage nur, die „sogenannte“ Energiewende als Zitat, da lässt Reichsbürgervokabular grüßen. Zurück zur CDU: Auch dieser Antrag ist von Ihnen mit Kosten von 500.000 Euro beziffert, ohne allerdings konkret zu benennen, woher das Geld kommen soll. Nun haben wir in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass immer neue Förderrichtlinien, immer neue Geldspritzen eben nicht das Mittel der Wahl sein können und dürfen, scheitert doch unsere Landesregierung regelmäßig damit, die im Haushalt für Projekte veranschlagten Gelder auch tatsächlich auszugeben. Komplizierte Antragsverfahren, überschneidende Zuständigkeiten und Hemmnisse, geschaffene Förderkriterien verhindern so eine gezielte Verteilung der Mittel, selbst bei Projekten, die die Koalitionäre selber wollen, ganz zu schweigen natürlich von der Problematik, dass es oft an den Eigenmitteln fehlt. Herr Kollege Möller, wenn Sie vom Flaschenhals, vom Flaschenhalsnetz sprechen, das stimmt schon durchaus, aber das ist auch ein Punkt, wo wir uns viel stärker über Speichertechnik unterhalten sollten. Was gestern vonseiten des Umweltministers da an Formulierungen wie „Champagner“ bei Wasserstoff kam, halte ich nicht für sinnführend, denn gerade auch die Spaltung von Wasser zu Wasserstoff kann Netzkapazitäten entlasten und kann vor allem für gespeicherte, saubere Energie sorgen, die wir – nebenbei gesagt – dringend brauchen und die auch zum Teil ins Gasnetz mit eingespeist werden kann. Da werbe ich also auch an dieser Stelle noch mal ganz klar und deutlich dafür, das Thema nicht so mit einem Federstrich beiseite zu wischen, sondern dort haben wir Potenzial, das wir mit Sicherheit nutzen und ausbauen müssen und das uns eben auch ein gutes Stück Zukunft hier in Thüringen schaffen kann. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sa- gen Sie mal was zum Zeitplan, Herr Bergner!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei diesen beiden Anträgen der Union, wie sicherlich schon erwartet, sehen wir noch Etliches an Gesprächsbedarf zu den einzelnen Ausführungen. Deswegen sehen wir als Freie Demokraten einer weiteren Beratung in den Ausschüssen natürlich mit Interesse und Freude entgegen. Da lässt sich sicher an dem Potenzial noch einiges schleifen. Ich möchte noch ein paar Worte zum Kollegen Gleichmann sagen, zu der Formulierung der schwarzen Null, bezogen auf den liberalen Bundesfinanzminister. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Das ist Ihre Interpretation!) Ich stehe dazu. Mit aller Klarheit stehe ich dazu, meine Damen und Herren, weil es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit ist, nicht unseren Kindern und Kindeskindern immer mehr Schulden zu überlassen. Deswegen bin ich froh, dass wir einen Bundesfinanzminister haben, der eine stringente Finanzpolitik machen will. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie hinterlassen Klimaschulden, Herr Bergner! Klimaschulden sind auch Schulden!) Das ist richtig. Was aber nicht heißt, dass man da mit beiden Händen Geld ohne Sinn und Verstand rausschaufeln muss. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wie macht das die USA? 2 Millionen Dollar geben die aus!) Sie haben viel mehr Redezeit als ich. Jetzt regen Sie sich da hinten doch nicht so auf, sondern Sie können dann gern hier noch mal ans Pult kommen. Aber ich nutze meine Redezeit jetzt natürlich, um meine Gedanken hier darzustellen. Das ist auch mein gutes Recht, und deswegen auch an dieser Stelle ein klares Ja zu einer sorgfältigen und vernünftigen Finanzpolitik im Bund, und im Land würde ich es mir auch wünschen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte auch ein Wort zu dem Versuch sagen, die Teilnahme an dem Waldkampftag etwas in Misskredit zu ziehen. Ich finde schon, Herr Gleichmann, dass man mit den Menschen sprechen muss, anstatt über sie hinweg zu reden. Ich stehe dazu, dass ich den Missbrauch von Wald für die Installation von Windkraftanlagen nach wie vor für einen Fehler halte. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ackerfläche für Straßenbau!) Ich habe schon ein paar Mal versucht, es Ihnen zu erklären, Herr Kollege. Sie müssten es ja eigentlich kennen, was die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anbelangt. Bei dem Biotoptyp Wald – auch Sie haben hier noch Redezeit – ist es doch so, dass Sie für einen Eingriff dort wesentlich mehr Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen brauchen, für die am Ende auch bloß Ackerflächen dran glauben würden. Das unterschlagen Sie bloß immer gern. Noch einmal: Man muss mit den Menschen reden, statt über sie. An einer zunehmenden Polarisierung sind vor allem die schuld, die sich über die Interessen der Menschen hinwegsetzen, die sie nicht ernst nehmen. Wer erneuerbare Energien will – und ich sage, wir wollen sie in vernünftigem Umfang, wie wir es auch brauchen –, muss mit den Menschen vernünftig reden, diskutieren und muss auch vernünftige Kompromisse entwickeln. Dann haben wir eine Chance und in diesem Sinne kann es nur weitergehen, (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Aber Sie erzählen doch den Leuten, was sie hören wollen!) auch wenn Sie noch so sehr dazwischenquatschen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion.

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Thomas Gottweiss CDU

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuschauer, liebe Kollegen! Es ist ja so dargestellt worden von einigen Rednern der regierungstragenden Fraktionen, dass das alles gar nicht notwendig wäre mit diesem Antrag, das würde ja alles laufen und die Landesregierung hätte die Antworten auf die Fragen alle parat. Da frage ich mich natürlich an der Stelle: Wo ist denn hier der Sofortbericht gewesen zu unseren Fragen, (Beifall CDU, Gruppe der FDP) wenn denn alles schon so einfach zu beantworten ist? Nein, Herr Gleichmann, es ist tatsächlich so, unsere Fragen sind notwendig, weil das genau diese Themenpunkte sind, wo die Landesregierung eine offene Stelle hat und dort entsprechend auch erst mal Antworten finden sollte. Frau Hoffmann, weil Sie die Sorge angesprochen haben, ob wir die neuen Grünen sein wollen: Ich kann Ihnen versichern, das wollen wir nicht machen. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sind Sie schon!) Wir sind hier als CDU tatsächlich genau in unserem Kernbereich unterwegs, weil nämlich beide Anträge zum Ziel haben, dass wir Hilfe zur Selbsthilfe organisieren wollen. Wir wollen, dass sich sowohl die Bürger als auch unsere Gewerbe- und Industriegebiete selber versorgen können und die Lösung für die Probleme selber schaffen können. Das ist genau unsere Programmatik, für die wir stehen und für die wir einstehen. (Beifall CDU) Ich muss hier tatsächlich noch mal darauf eingehen, dass es leider bezeichnend ist, dass zu dem Tagesordnungspunkt jetzt weder der Ministerpräsident noch der zuständige Minister anwesend ist. Herr Dr. Vogel als Staatssekretär, Sie vertreten hier die ganze Landesregierung – ja, die Finanzministerin ist auch da, sie ist auch wichtig bei dem Thema. Aber das Problem, das ich hier sehe, ist, dass wir eine wirklich dramatische Steuerungsaufgabe haben, und die sehe ich eigentlich beim Ministerpräsidenten. Wir haben hier in dieser ganzen Thematik nicht – wie es vielleicht auf den ersten Blick scheint – eine Frage der Umweltpolitik oder des Klimaschutzes. Das sind natürlich Themen, die sozusagen über allem stehen und die langen Linien auch bestimmen werden. Aber das Problem, das wir derzeit haben, ist, dass wir durch den Ukrainekrieg, durch die ausgelöste Energiepreiskrise enorme Verwerfungen haben, sowohl im privaten Bereich als auch bei den Unternehmern. Ich glaube nicht, dass die Landesregierung die Dramatik, die dort dahintersteht, tatsächlich in Gänze erfasst hat. Im Grunde genommen ist unsere Lebensweise in Gefahr, denn das, was unsere Lebensweise ausmacht, ist, dass wir Unternehmen haben im Mittelstand, die die Werte schaffen, die dann die Basis dafür bilden, wie wir agieren können. Und all dies ist infrage gestellt in einer Dramatik, wie wir es bisher noch nicht gehabt haben. Dafür brauchen wir eine Lösung und dafür brauchen wir ein koordiniertes Vorgehen und dafür wäre es notwendig gewesen, dass der Ministerpräsident hier ist und der Debatte auch zuhört. (Beifall CDU) Der entscheidende Punkt, wenn wir jetzt mal eine Priorität setzen auf den Antrag, den wir zu den Gewerbe- und Industriegebieten gestellt haben, ist, dass es wichtig ist, dass man eine gemeinsame Strategie entwickelt und die Akteure zusammenbringt. Das heißt, wir brauchen die Wirtschaftsverbände und Kammern, wir brauchen die Landräte und Bürgermeister. An der Stelle begrüße ich auch die Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds, die dieser wichtigen Debatte lauschen. (Beifall CDU) Wir brauchen die Landesbehörden und Ministerien und die Energieversorger und Stadtwerke. Es ist eben nicht sinnvoll, in dieser dramatischen Situation business as usual zu machen und quasi in allen kleinen Bereichen eigene Entscheidungen zu treffen, sondern die Debatte muss zusammengeführt werden, und diese Aufgabe hat tatsächlich die Landesregierung. Es braucht eine gemeinsame Zielsetzung, und die muss heißen, erste Priorität hat, dass wir den Industriestandort Thüringen erhalten. Wir brauchen das energiepolitische Dreieck, und zwar runtergebrochen auf unsere Gewerbe- und Industriegebiete, eine sichere Energieversorgung, die bezahlbar ist und nachhaltig. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Regional de- zentral!) Genau, regional, Herr Möller, wir sind da in dieser Zielsetzung tatsächlich einig, aber das Entscheidende ist, dass wir ins Machen kommen müssen. Dafür nutzt es nichts, wenn die Landesregierung so als Zaungast zuguckt, ob sich etwas an der Basis bewegt, sondern sie muss tatsächlich die Dinge bündeln, auf die Landräte und Bürgermeister zugehen, mit den Kammern entsprechende Gespräche führen und dann eine gemeinsame Strategie entwickeln. Meine Damen und Herren, wenn wir uns darüber Gedanken machen, wer am Ende das Ganze umsetzen soll – und wir haben in unserem Antrag ja ganz klar gesagt, wir wollen eine Förderung vor allen Dingen für Konzepte für Gewerbe- und Industriegebiete haben und haben dort aber auch gesagt, dass sowohl Unternehmensverbände als auch die Kommunen oder Stadtwerke an dieser Stelle diese Förderung beantragen können sollen, weil es unklar ist. Das haben wir in vielen Gesprächen mit den Unternehmen erlebt. Einzelne Unternehmen wollen sich gern auf den Weg machen, aber es ist natürlich schwierig für die einzelnen Unternehmen, tatsächlich mit den ganzen Unternehmen eines Gewerbegebiets ins Gespräch zu kommen, sich dann wirklich darauf zu einigen, ein entsprechendes Konzept aufzustellen, weil es eben auch nicht das Kernanliegen der Unternehmen selber ist. Deswegen ist in bestimmten Bereichen auch die Kommune gefragt, vor allen Dingen in den Gewerbegebieten kleinerer Orte, wo keine Stadtwerke im Hintergrund stehen, die diese Kompetenz haben. Aber in ganz vielen Fällen können natürlich die Stadtwerke auch der Akteur sein, der eine Lösung bringt. Da muss man tatsächlich sagen, wir haben ein strukturelles Problem, und auch da glaube ich, dass die Landesregierung da ernsthafte Gespräche führen muss, weil nämlich ein Problem der ganzen Frage ist, wie wir das Ganze finanzieren. Wie finanzieren wir die Umsetzung, wie finanzieren wir die Infrastruktur, die dahintersteht. Wir haben eben in sehr, sehr vielen Fällen die Konstruktion in unseren Gemeinden und Städten so, dass die Stadtwerke die Überschüsse, die sie erwirtschaften, gar nicht selber behalten, um dann genau solche Zukunftsinvestitionen tätigen zu können, sondern die Überschüsse werden ausgeschüttet, um die mangelhafte Ausstattung der Gemeinden mit Finanzen ausgleichen zu können. Dazu kommt noch, dass es jetzt auch steuerrechtlich Veränderungen gab, die zu der Schwächung der Finanzkraft der Stadtwerke beigetragen haben, und darüber müssen wir reden. Wenn wir tatsächlich sagen, wir wollen den Industriestandort Thüringen erhalten, wir wollen eine Lösung für unsere Gewerbe- und Industriegebiete, dann können wir das nicht auf die lange Bank schieben (Beifall DIE LINKE) und dann müssen wir auch darüber nachdenken, wie können wir den Kommunen, den Stadtwerken oder eben Unternehmensverbänden auch entsprechend unter die Arme greifen, damit die Investitionen möglich werden. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Regional, de- zentral!) So, dann ist es natürlich so, dass wir auch viele Fragen in unserem Antrag untergebracht haben, die natürlich auch eine Lösungsorientierung haben sollen. Frau Hoffmann hat es angesprochen, bestimmte Hürden, die in Gewerbe- und Industriegebieten bestehen, liegen auf der Hand. Aber das Entscheidende ist ja, wie man diese Hürden beseitigen kann. Das heißt, man muss sozusagen gezielt auf die Gemeinden zugehen, auch auf die Landkreise, dass man koordiniert sagt, an welchen Stellen ist es denn überhaupt möglich, dass man auch innerhalb von Gewerbegebieten entsprechende Energieerzeugungsanlagen errichtet, und zwar sowohl Photovoltaik- als auch Biomasseanlagen als auch eben Windräder. An welchen Stellen sprechen denn die Dinge eigentlich eher dagegen? Dann ist eine Frage, die man sich natürlich auch stellen muss: Wie kann man es denn in dem jetzigen Rechtsrahmen vielleicht über atypische Anlagen ermöglichen, dass für einzelne Gewerbegebiete auch einzelne Windräder in der Nähe entstehen können? Uns geht es also dort nicht um das übliche Bild, dass Windparks mit 30, 40 Anlagen entstehen und ganze Dörfer eingekreist werden, sondern wir wollen eine zielgerichtete Investition, die explizit für die Gewerbegebiete dort auch möglich ist. Und da brauchen wir uns doch nichts vormachen, Herr Staatssekretär Vogel. Wir wissen doch, wie die Emissionsschutzbehörden arbeiten – logischerweise. Die Emissionsschutzbehörden sind hier in einem Themenfeld, das hochumstritten ist, aktiv, das auch juristisch immer wieder beklagt wird. Und deswegen trauen die sich natürlich nicht einen Millimeter über die Dinge hinweg, die festgelegt sind. Deswegen haben wir die Situation, dass die Frage der Atypik bisher keine Rolle spielt in Thüringen. Und deswegen wäre es natürlich notwendig, dass die Landesregierung hier ein klares Signal setzt, in welcher rechtlichen Form auch immer. Ob man eine Verordnung macht, einen Erlass, ob man nur eine Handreichung macht, aber die Emissionsschutzbehörden müssen wissen, ob es grundsätzlich möglich ist für Betriebsanlagen, die Gewerbeund Industriebetriebe versorgen, solche atypischen Genehmigungen zu erhalten, und was die Grundlagen dafür sind. Ohne dass das Land hier steuernd eingreift, wird dieses Instrument nicht genutzt werden. Und dann haben wir das Problem, dass die Zeit vergeht bis 2028, wenn dann neue Vorranggebiete ausgewiesen sind, auch viel mehr, als wir brauchen. Aber bis dahin werden so viele Unternehmen uns verlassen haben, weil sie entweder aufgeben mussten oder weil sie die Produktion an andere Standorte verlagern mussten, wo die Energieversorgung sicher und bezahlbar ist. Und das kann doch nicht unsere Zielsetzung sein. Und da will ich noch mal was sagen. Es sind ja auch schon einige Dinge angesprochen worden – Herr Möller hatte das mal angesprochen, aber, ich glaube, auch Herr Gleichmann. Natürlich gibt es auch hier schon Beispiele von Gewerbegebieten und Unternehmen, die sich auf den Weg gemacht haben. Aber man muss sagen, das sind auch die Lieblinge der Minister. Da kommt es tatsächlich darauf an: Wer hat einen guten Draht zu wem? (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Wenn man sich anguckt, dass wir ein Pilotprojekt haben am Erfurter Kreuz, da ist es natürlich so, dass das Wirtschaftsministerium da auch sehr stark dahintersteht, was richtig ist. Wenn wir uns den TRIDELTA Campus angucken, da sehen wir, dass das Umweltministerium ein aktiver Akteur ist, was richtig ist. Aber das, was wir kritisieren, ist, dass das immer nur einzelne Bereiche sind, die eine gute Beziehung zu den Ministerien haben, was aber nicht in der Breite wirkt. Wir brauchen halt auch eine Lösung für das Gewerbegebiet in Apolda. Wir brauchen eine Lösung für das Gewerbegebiet in Dingelstädt, das Gewerbegebiet in Greiz oder in Sonneberg. Deswegen ist der entscheidende Punkt unseres Antrags, dass wir eine Lösung für die Breite unserer Gewerbe- und Industriegebiete brauchen. Und wenn Sie denn dafür sind, dass wir das machen, dann kann ich Sie nur auffordern, dass Sie konstruktiv dort mit uns in eine Diskussion gehen. Und noch mal ein paar Worte auch zu unserem Selbstversorgerbonusantrag. Es ist natürlich so, dass wir bei der Frage „Photovoltaikanlagen“ eine dynamische Entwicklung haben. Deswegen haben wir ja auch gar nichts dagegen, dass wir sagen, dass man die Förderung an der Stelle ein Stück weit runternimmt und dass man an der anderen Stelle dafür sorgt, dass die Zielsetzung, die wir haben, nämlich die Sektorenkopplung, stärker gefördert wird. Da ist es schon so, dass dieser Impuls, den auch so ein Förderprogramm auslösen kann, sehr wichtig dafür ist, dass es in der Realität auch passiert. Das ist auch ein Feedback, das wir von den Unternehmen haben, die am Ende die Technik installieren müssen, dass sie sagen: Wenn ihr in dem Bereich etwas fördern wollt, dann macht es so, dass wir einmal dort aufschlagen, dass wir einmal die Analyse machen, wie man die Dinge miteinander kombinieren kann, dass wir die Photovoltaikanlage installieren, dass wir einen Speicher installieren, dass wir das mit einem Wärmespeicher kombinieren, dass wir die Wärmepumpe dort installieren und vielleicht sogar die Wallbox für das Elektroauto und die Steuerung, die dahinter steht, all diese Dinge miteinander zu verbinden, weil es derzeit an viel zu vielen Stellen so ist, dass es immer Stückwerk ist, dass zuerst die Photovoltaikanlage kommt, dann der Speicher irgendwann dazu – jedes Mal müssen die Unternehmen neu raus. Da wir einen Fachkräftemangel haben, gibt es auch seitens der Unternehmen ein Interesse, diese Dinge kompakt zu machen. Wir haben natürlich insgesamt ein gesellschaftliches Interesse daran, dass diese Dinge vor Ort gelöst werden, weil, je mehr Selbstversorgung wir haben bei den einzelnen Haushalten, bei den Unternehmen und bei den Gewerbe- und Industriegebieten, umso weniger drängend wird die Frage der Speicher, der Puffer, der Sektorenkopplung im größeren Rahmen. Deswegen schlage ich vor, dass wir uns über diese Fragen intensiv im Ausschuss unterhalten. Wir beantragen die Überweisung unserer Anträge an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank. Nächster Redner ist jetzt Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Olaf Müller GRÜNE

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, nachdem wir uns gestern bereits mit zwei Anträgen zu einem vermeintlichen Energieplan für Thüringen beschäftigen mussten, folgen nun heute die nächsten zwei. Wie wir gestern ausführlich dargelegt haben, leisten die darin gemachten Vorschläge, wenn überhaupt, dann nur einen recht marginalen Beitrag zur Energiewende. Das wird mit den jetzt zur Beratung vorliegenden Anträgen auch nicht maßgeblich besser. Mit dem ersten Antrag soll das 2022 ausgelaufene Landesförderprogramm „Solar Invest“ fortgeschrieben werden, und bei dem zweiten Antrag geht es um die energetische Eigenversorgung von Industrie- und Gewerbegebieten. Zu dem als „Selbstversorgerbonus“ betitelten Solarantrag möchte ich zunächst einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen. Als Thüringen 2016 als eines der ersten Bundesländer ein eigenständiges Landesförderprogramm für den Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom mit einem kombinierten Speicher aufgelegt hatte, wurde es von der CDU vehement bekämpft. Bis 2020 hat die CDU in den Haushaltsverhandlungen immer Kürzungsanträge zu diesem Haushaltstitel gestellt. Es hat leider zu lange gedauert, bis bei ihr die Erkenntnis angekommen ist, dass durch das Programm doch positive Effekte erzielt werden können. Wenn sie erst jetzt die Fortschreibung des Programms unter einem anderen Namen einfordert, hat sie schlicht den richtigen Zeitpunkt verpasst, noch rechtzeitig auf den fahrenden Zug bei der Solarförderung aufzuspringen. Denn der Sinn und Zweck von Förderprogrammen besteht darin, für die Nutzung bestimmter Technologien so lange einen Anreiz – und ich wiederhole das ausdrücklich: einen Anreiz – über Fördermittel zu setzen, bis der Förderzweck erzielt ist. Ein solcher Anreiz war im Fall des Programms „Solar Invest“ seit dem April 2022 aber schlicht und ergreifend nicht mehr notwendig. Die Landesregierung hat deshalb folgerichtig entschieden, das Programm auslaufen zu lassen und die noch nicht ausgezahlten Mittel aus den Zuwendungsbescheiden von 2022 im Haushaltsjahr 2023 abzufinanzieren. Eine Fortsetzung wäre schon allein deshalb nicht geboten gewesen, weil die neue Bundesregierung in mehreren Gesetzespaketen im Frühjahr 2022 endlich die schlimmsten Hemmnisse und Blockaden beim Ausbau der Erneuerbaren aus der Regierungszeit der CDU beseitigt hat. Insbesondere bei den für das private Wohneigentum relevanten kleineren Solaranlagen konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden. So wurden die Einspeisevergütungen im EEG deutlich erhöht, dazu kamen Erleichterungen im Steuerrecht wie beispielsweise die Befreiung von der Einkommens- und Mehrwertsteuer bei Anlagen bis zu 30 kWp. Die Installation von Solaranlagen rechnet sich also auch ohne ein Landesförderprogramm und statt finanzieller Förderung werden wir deshalb eher über Pflichten reden müssen. Als Grüne setzen wir uns nämlich für eine Solarpflicht auf Dachflächen bei Neubauten und Dachsanierung sowie auf Parkplatzflächen ein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU schlägt nun ein Nachfolgeprogramm mit der Zielrichtung Sektorenkopplung vor. Es ist selbstverständlich nichts einzuwenden gegen Maßnahmen zur Beförderung der Sektorenkopplung, es dürfte allerdings schwierig werden, ein Landesförderprogramm so zusammenzustricken, dass es nicht zu Doppelförderung mit Bundes- und EU-Mitteln kommt, und neben Solaranlagen möchte die CDU auch Wärmepumpen fördern. Wir haben es ja schon in den letzten beiden Plenartagen zu den Wärmewendethemen angesprochen: Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrem Anliegen, über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes einen ordnungsrechtlichen Rahmen für den Heizungsaustausch zu setzen und diesen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln zu kombinieren, um auch hier soziale Härten abzufedern. Betrachtet man also den Vorschlag der CDU in seiner Gesamtheit, dann erschließt sich nicht wirklich, wie die Kopplung der Förderung aussehen soll. Die Solarförderung wird nicht mehr gebraucht und eine Wärmepumpenförderung würde jeglichen Rahmen des Landeshaushalts sprengen. Auch zu dem letzten Antrag der CDU kann gesagt werden, dass es ihn nicht wirklich gebraucht hätte. Auch hier ist dem Anliegen, die energetische Eigenversorgung in Industrie- und Gewerbegebieten zu ermöglichen, nicht zu widersprechen. Aber auch hier verbessern sich die Rahmenbedingungen schon ohne das Zutun der CDU. Die Bundesregierung wird, wie in ihrer Photovoltaikstrategie festgehalten, Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten vornehmen. Geklärt wird die grundsätzliche Zulässigkeit von PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten. Klargestellt wird zudem, dass die Grundfläche von Industrie- und Gewerbegebieten von PV-Anlagen überschritten werden darf. Und die Hauptforderung des Antrags zielt auf den Erlass einer Richtlinie zur Transformationsförderung Gewerbe und Industrie. Die CDU benennt in ihrem Antrag an den unterschiedlichsten Stellen selbst, dass es derzeit zu diesem Themenfeld schon einige Förderrichtlinien im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums gibt. Uns erschließt es sich nicht wirklich, welche Förderlücken durch die vorgeschlagene Richtlinie geschlossen werden sollen. Zum Abschluss der Debatte zu den vier Energieplananträgen kann man aus unserer Sicht folgendes Fazit ziehen: Die CDU hat sich aus dem ner E ­ giewendekomplex einige kleinere Themen, die nie ­ mandem wehtun, zusammengesucht und meint, diese als Energieplan für Thüringen verkaufen zu können. Wir haben zu allen vier Anträgen, die unter diesem Titel eingebracht wurden, dargelegt, wa ­ rum diese nur marginale Wirkungen entfalten wür ­ den und weit an den vor uns liegenden Transforma ­ tionserfordernissen vorbeigehen. Wer wie die CDU maximal die Bereitschaft aufbringt, an der einen oder anderen Stelle ein paar kleine Pflaster aufzu ­ kleben, verweigert sich faktisch den Herausforde ­ rungen, vor die uns Klima- und Energiepreiskrise stellen. Die CDU macht sich erst dann auf den Weg, eine ernst zu nehmende klimapolitische Ak ­ teurin zu sein, wenn sie sich klar zu den festge ­ schriebenen Emissionsminderungszielen aus dem Bundesklimaschutzgesetz bekennt. Sie ist erst dann eine ernst zu nehmende klimapolitische Akteurin, wenn sie die festgeschriebenen Zubauziele zu den einzelnen erneuerbaren Energieträgern aus dem EEG anerkennt. Sie kann erst dann eine ernst zu nehmende energiepolitische Rolle spielen, wenn sie sich endlich zu dem aus diesen Zielen resultierenden massiven Ausbau der erneuerbaren Ener ­ gien bekennt, einem Ausbau, der die zwingende Notwendigkeit des Windkraftausbaus mit ein ­ schließt. Und solange die CDU dazu nicht bereit ist, hat sie eben keinen Plan für Energie in Thüringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie bei den anderen beiden Anträgen sind auch die beiden vorliegenden unschädlich und können aus unserer Sicht gern im Ausschuss weiterdiskutiert werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt noch eine weitere Wortmeldung vor, Herr Abgeordneter Gleichmann von der Fraktion Die Linke.

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Markus Gleichmann Die Linke

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Mich hat es hier noch mal nach vorne getrieben aufgrund der Äußerungen von Herrn Bergner und Herrn Gottweiss. Herr Bergner, Sie haben vorhin gesagt, es ist wichtig, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und im Gespräch zu bleiben. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Aber was Sie machen, Sie bestärken die Menschen in ihren Vorurteilen gegenüber denen „da oben“, gegen die Regierenden, hauen damit voll rein, dachte ich, wenn ich die Rede von damals gehört habe, und das ist am Ende Populismus. Und wohin Populismus führt und wen Populismus stärkt, die sehen wir hier auf der rechten Seite des Parlaments sitzen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: So ein Quatsch, Herr Gleichmann!) Das hilft allen anderen politischen und demokratischen Fraktionen hier eben überhaupt nicht weiter. Deswegen ist meine Kapitalkritik an Ihrer Teilnahme damals und an der von Herrn Voigt diese Woche am Mittwoch in Hermsdorf so konkret. Herr Gottweiss, Sie haben am Anfang Ihrer Rede so gewissermaßen gesagt, was Ihrer CDU wirklich wichtig ist. Sie haben gesagt, dass es ja jetzt in einem Jahr so wichtig ist, in die Energiewende hineinzugehen, weil, es ist ja alles so teuer geworden – Gas ist so teuer geworden, Öl ist so teuer geworden. Der Klimawandel hat bei Ihnen keine Rolle gespielt. Das werfen wir Ihnen auch zu Recht vor. Also, das bisschen Flut im Ahrtal, die Dürren in Italien oder Frankreich jetzt, die globalen Hungersnöte im globalen Süden, die hohen Temperaturen in Indien, das scheint Ihnen ja alles gar nicht so wichtig zu sein, und die großen Herausforderungen, die der Klimawandel mitbringt, sondern erst als das Gas, das billige Gas, wo Ihre Bundesregierung die Abhängigkeit erreicht hat, erst als das so teuer wurde, da sind Sie jetzt aufgewacht und haben diesen Energieplan, der seinen Namen wirklich nicht verdient, aufgerufen. Das ist das, was wir Ihnen auch vorwerfen. Ansonsten haben Sie nicht viel dazu gesagt, was Sie konkret mehr machen möchten als das, was jetzt schon gemacht wurde. Sie haben sogar noch schlechtgeredet quasi, dass die Beispiele, die es jetzt schon gibt, nur irgendwie die Kinder der Ministerien wären. Das funktioniert doch so gar nicht, sondern das sind Projekte, die gemeinsam mit der ThEGA und dem ThEEN realisiert wurden, und es gibt ganz, ganz viele andere Industriebetriebe, Mittelstand, auch größere Unternehmen, die mittlerweile auf die ThEGA zugehen und die um Beratung bitten. Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass wir die Mittel auch noch mal erhöhen für solche Beratungen. So eine unabhängige Beratungsstelle sollte – glaube ich – auch in den nächsten Jahren noch wachsen, und das stellen wir uns eben als direkten Beitrag vor, um unseren Unternehmen zu helfen. Sie haben ja zu Recht die Gemeinden und Städte benannt, also die Kommunen. Auch ich begrüße natürlich die Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes und möchte mich natürlich auch bedanken für solche Aussagen wie am 8. November 2022, als der Präsident, Herr Brychcy, gesagt hat, dass man auch Windkraft im Wald nicht verteufeln soll, sondern dass man Windkraft im Wald eben auch braucht, um die Energiewende in Thüringen umzusetzen. Insofern, dahin gehend sollten Sie doch mal debattieren. Das sagen Sie aber den Menschen, wenn Sie auf solchen Veranstaltungen sind, die ich vorhin schon skizziert habe, nicht, sondern Sie sagen den Menschen nur das, was sie hören wollen. Unsere Richtung ist klar, wie wir die Energiewende angehen. Unser Plan ist klar. Wir wollen endlich ein Windenergiebeteiligungsgesetz. Das haben wir uns ins Stammbuch geschrieben. Daran wird gearbei ­ tet. Wir wollen ein Solarausbaugesetz. Auch daran wird gerade gearbeitet, wird uns dieses Jahr noch beschäftigen. Wir wollen Energy Sharing haben, damit eben die Menschen, die Betriebe auch von dem profitieren können, was sie an erneuerbaren Energien bauen. Wir wollen eine unabhängige Be ­ ratungsstelle, wie die ThEGA und auch das ThEEN-Netzwerk weiter unterstützen mit mehreren Mitteln. Und wir wollen natürlich auch das alles si ­ cher in einen Landesentwicklungsplan hineinschrei ­ ben. Auch der ist gerade in der Diskussion. Also, es passiert gerade ganz, ganz viel in diesem Bereich. Zu suggerieren, dass das Land, die Regierungsfraktionen gerade nichts machen und dass es deswegen diesen Kaskadenantrag der CDU bräuchte, das ist vollkommen falsch, das ist Schaufenster und das spiegelt am Ende nicht die Realität wider. Und wenn Sie – das sage ich noch mal – wirklich das ernst meinen, was Sie uns hier sagen, dann würde ich die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussagen hier daran messen, wie Ihre Kolleginnen und Kollegen Ihrer Partei sich außerhalb des Parlaments auch an diese Beschlüsse bzw. an diesen Plan halten, und da haben wir ja eher schwarzgesehen in den letzten Jahren, da ist nicht viel passiert. Wir werden das weiter beobachten und natürlich trotzdem mit Ihnen im Gespräch bleiben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Es gibt eine weitere Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Hoffmann von der AfDFraktion.

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Hoffmann AfD

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe ja meine Rede mit diversen Fragen abgeschlossen, welche Abhängigkeiten entstehen, welchen Ressourcenverbrauch wir haben, ob der Energiebedarf überhaupt gedeckt werden kann. Der Redebeitrag von Herrn Möller, der jetzt gerade nicht mehr da ist, hat eine weitere Frage aufgeworfen, wie man denn Speicher einsetzt, die es gar nicht gibt. Wenn es diese Speicher in der Größenordnung gäbe und wenn die bezahlbar wären, würden sie eingesetzt. Es gibt sie nicht. Auch unsere Pumpspeicherkraftwerke können die ganze Energie in der Summe nicht aufnehmen, (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie einfach schon mal was von Technologieentwicklung gehört?) deswegen muss ja der Strom abtransportiert werden und deswegen reden wir von Netzausbau. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sind Sie für Pumpspeicherkraftwerke?) Die Frage kann Herr Möller dann im Ausschuss beantworten. Herrn Bergner möchte ich danken für den Hinweis der sogenannten Energiewende. Ich werde sparsamer mit dem Begriff umgehen. Ich werde Klartext reden, dass es sich dabei um ein Transformationsexperiment der Energiepolitik handelt, insofern vielen Dank für den Hinweis. (Beifall AfD) Dieses Experiment hat eine sehr große Wunde hinterlassen. Ob das kleine Pflaster der CDU da hilft, weiß ich nicht. Was ich aber aus der Diskussion mitnehme, ist, egal was die CDU macht, es hilft der AfD, von daher vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Dann frage ich jetzt noch mal: Gibt es weitere Wortbeiträge seitens der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt Herr Staatssekretär Dr. Vogel vom Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz das Wort, bitte schön.

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Dr. Vogel

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste hier im Saal oben auf der Tribüne und am Livestream! Meine Damen und Herren, das ist jetzt, wenn ich das richtig sehe, der dritte Tag in Folge, an dem das Thema „Erneuerbare Energien/Energieversorgung aus zukunftsfähigen Energiequellen“ hier in diesem Hohen Hause diskutiert wird. Im Grunde genommen ist das aus meiner Sicht eine ganz erfreuliche Entwicklung, vor allem, wenn man an die vergangenen Jahre zurückdenkt. (Beifall DIE LINKE) Herr Gottweiss, Sie haben das energiepolitische Dreieck angesprochen, das Dreieck aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltfreundlichkeit. Dieses Dreieck ist, glaube ich, in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten extrem aus der Form geraten. Von einem Dreieck konnte man nicht sprechen. Der Fokus lag nahezu ausschließlich auf vermeintlich billiger Energie, und die Frage der Versorgungssicherheit und die Frage der Umweltfreundlichkeit hatten keine Rolle gespielt. Es hat offensichtlich erst eines verbrecherischen Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine mitten in Europa bedurft, um unsere Frage der Energieversorgung hier in Deutschland, in Europa tatsächlich auf den Prüfstand zu stellen und zu diskutieren. Eines ist auch klar: Eine Energieversorgung, die klimaneutral ist, die bürgernah ist, die dezentral ist, ist Energieversorgung der Zukunft und nicht eine Energieversorgung, die ausschließlich auf billige fossile Energieträger setzt. Insofern begrüße ich es grundsätzlich, wenn sich auch die CDU offensichtlich in diesem Bereich neu besinnt und diese Themen des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der klimafreundlichen Energien hier im Rahmen dieses Antrags aufgreift, wie sie es auch in den anderen Anträgen aufgegriffen hat. Es geht der CDU-Fraktion erstens um das Thema „Sektorenkopplung im privaten Bereich“. Nach ihrer Vorstellung soll die Photovoltaikförderung auf eine Sektorenkopplung umgestellt werden, und zwar dahin gehend, dass in Zukunft sowohl Strom als auch Wärme als auch Mobilität so miteinander verbunden werden, dass die dafür eingesetzten erneuerbaren Energien effizienter genutzt werden können und eine Abhängigkeit von Energieversorgern verringert wird. Das kann im Grunde genommen nur durch den Einsatz von erneuerbaren Energien erreicht werden, durch den Einsatz von smarten Technologien und durch den Einsatz intelligenter Netze. Die Idee ist, die Förderung von Solaranlagen durch ein Förderprogramm analog zu Solar Invest nur in Kombination mit einem Speicher, einer Wärmepumpe oder einer Wallbox zum Laden des eigenen E-Autos zu gewähren. Bei der Kombination aus mehreren Elementen soll die Förderung entsprechend angehoben werden. Meine Damen und Herren, die Sektorenkopplung ist im Grunde genommen, von der Idee her, vom Ansatz her eine gute Sache. Auch der Vorschlag eines Selbstversorgerbonus für Eigenheime ist vom Grundsatz her durchaus ein Vorschlag, der in die richtige Richtung geht. Ein solches Förderprogramm kann tatsächlich dazu animieren, bei dem Einsatz von Photovoltaikanlagen auch den Fokus auf den Eigenverbrauch zu richten. Allerdings hat die Verwirklichung eines solchen Vorschlags schlichtweg die Grenzen im Haushalt. Die im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellten Mittel zeigen, dass hier weit weniger als die in Ihrem Antrag veranschlagten 12,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Es ist nämlich so, dass laut Haushaltsplan in Kapitel 09 06 Titel 893 94 in Summe tatsächlich nur 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen und nicht wie im Antrag ausgewiesen 12,6 Millionen Euro. Von diesen 10 Millionen Euro werden allein 6,6 Millionen für die Abfinanzierung der am 31.12.2022 ausgelaufenen Förderrichtlinie Solar Invest benötigt. Dieser Betrag wurde auch entsprechend so beantragt. Darüber hinaus – darüber haben Sie ja auch hier in diesem Haus gestern und vorgestern sehr intensiv diskutiert – ist 1 Million Euro für die Förderung von investiven Maßnahmen im Bereich der Geothermie zu verwenden. Unter dem Strich bleibt so für ein Förderprogramm „Selbstversorgerbonus für Eigenheime“ lediglich eine Summe von 2,3 Millionen Euro übrig. Wenn Sie sich dann vor Augen halten, dass für die Umsetzung des Förderprogramms Solar Invest im Jahr 2022 rund 14,7 Millionen Euro zur Verfügung standen und das Programm – wie Sie wissen – völlig ausgeschöpft ist, dann wird – glaube ich – sehr schnell deutlich, dass 2,3 Millionen Euro keine Summe sind, mit der man tatsächlich große Sprünge bei der Förderung sektorenübergreifender Anlagen in der Kombination von PV-Anlagen, Speichersystemen, Wärmepumpen und E-Ladesäulen machen kann. Dieser Ansatz ist unter diesen gegebenen Rahmenbedingungen also nicht realisierbar. Dennoch können wir uns einen Ansatz, der in diese Richtung geht, durchaus vorstellen. Grundlage für eine sinnhafte Sektorenkopplung einer PV-Anlage mit Wärmepumpe oder Ladestation ist im Wesentlichen ein Batteriespeichersystem. Deswegen würden wir vorschlagen, statt der von Ihnen geforderten Rundumförderung, statt dieses Rundum-Sorglos-Pakets eher die Förderung von separaten Batteriespeichersystemen umzusetzen. Voraussetzung dafür muss sein, dass entweder bereits eine PV-Anlage in Verbindung mit einer Wärmepumpe oder einer Ladestation existiert oder eine entsprechende Kombination von Anlagen angeschafft wird. In diesem System kann die Förderung des Batteriespeichers aus unserer Sicht klare Anreize setzen, den Eigenverbrauch der erzeugten Energie im Gebäude zu steigern. Das ist ja das Ziel der Sektorenkopplung. Ein solches Programm ist aus unserer Sicht auch ausdrücklich zu begrüßen. Im Übrigen möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Förderung von PV-Anlagen und Wärmepumpen vom Thüringer Umweltministerium auch im Rahmen der geplanten Aufstockung des Bundesprogramms für effiziente Gebäude über das Sondervermögen aufgegriffen wird und wir hier tatsächlich auch einen Zusatzbonus in Zukunft anbieten werden. Sie haben als zweiten Schwerpunkt in Ihrem Antrag das Thema „Wirtschaft in Thüringen“ und die „Förderung der Eigenversorgung der Wirtschaft“ aufgerufen, nicht zuletzt, weil Sie jetzt auch erkannt haben, dass es tatsächlich so ist, dass wir, wenn wir nicht auf erneuerbare Energien setzen und konsequent auf erneuerbare Energien umstellen, schlichtweg auch im internationalen Wettbewerb nicht mehr wettbewerbsfähig bleiben. Erneuerbare Energien sind heutzutage nicht nur ein Standortvorteil, sie sind Standortvoraussetzung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist natürlich außerdem entscheidend für den Klimaschutz und ist entscheidend für die Wertschöpfung in diesem Land und damit auch für die Sicherung der Lebensverhältnisse hier in Thüringen, hier vor Ort in den einzelnen Kommunen. Deshalb haben wir als Thüringer Umweltministerium gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Thüringer Landkreistag den Klimapakt verabschiedet und beschlossen. Dieser Klimapakt bietet tatsächlich die Möglichkeit, den Kommunen Potenzialstudien und Konzepte zur Minderung von Treibhausgasen zu finanzieren. Diese Studien und Konzepte können natürlich auch für die Wirtschaft vor Ort herangezogen werden und dazu beitragen, dass sich Kommunen und regionale Wirtschaft gemeinsam auf den Weg Richtung Treibhausneutralität machen. Insofern hat aus meiner Sicht die Landesregierung ihre Verantwortung längst erkannt und insbesondere auch mit der Initiierung der Einzelberatung bei der ThEGA von Unternehmen die entsprechenden Schritte eingeleitet. Wir werden im Rahmen unserer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten auch diese Beratung weiter intensivieren und Konzepte der energetischen Eigenversorgung von Industrie- und Gewerbegebieten auch entsprechend fördern. Über die Richtlinie zur Regionalentwicklung können wir darüber hinaus bereits jetzt entsprechende Konzepte mit interkommunaler Zusammenarbeit fördern. Auch die bestehende Bundesförderung für Energieaudits soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Insofern, meine Damen und Herren, bin ich der Auffassung, dass wir uns schon längst als Landesregierung auf den Weg hin zu einer klimaneutralen, bürgernahen, dezentralen Energieversorgung gemacht haben und auch bereits hier sehr weit gekommen sind. Ich lade gern die CDUFraktion ein, uns weiterhin auf diesem Weg zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Gibt es weitere Redebeiträge noch zu diesem Punkt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur beantragten Ausschussüberweisung. Es ist beantragt worden, beide Anträge an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Gibt es noch weitere Überweisungswünsche? Das sehe ich nicht. Dann könnten wir das auch zusammen abstimmen. Dann lasse ich darüber abstimmen, die beiden Anträge, Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6822 und den Antrag der CDU in der Drucksache 7/6823, an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur weiteren Beratung zu überweisen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Frau Präsi- dentin!) Eine Wortmeldung. Bitte.

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Christoph Zippel CDU

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Wir stellen den Antrag, den Antrag in der Drucksache 7/6823 auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen.

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Gut. Dann würde ich das doch einzeln abstimmen lassen. Dann kommen wir jetzt zunächst einmal zum Antrag in TOP 10 a. Das ist die Drucksache 7/6822, Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich sehe, hier alle Mitglieder im Haus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das einstimmig überwiesen. Dann kommen wir jetzt zum Antrag in TOP 10 b. Das ist die Drucksache 7/6823. Da haben wir jetzt zwei Überweisungswünsche, erst einmal auch wieder an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch wieder alle Mitglieder des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Dann haben wir jetzt den Ausschuss auch beschickt mit diesem zweiten Antrag. Jetzt kommen wir zum weiteren Überweisungswunsch an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer den Antrag in Drucksache 7/6823 dorthin überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion. – Gab es jetzt noch woanders vereinzelte Stimmen oder nicht? Die Gruppe der FDP stimmt auch für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Gibt es Gegenstimmen? Etwas unentschlossen. Ich muss es noch auszählen, wenn ihr jetzt weiterhin so zögerlich mitmacht. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Jetzt kann ich tatsächlich nicht so ohne Weiteres sagen, was jetzt die Mehrheit war. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Mehrere!) Was sagen die Schriftführer? Wir wiederholen die Abstimmung noch mal, vielleicht kann man es dann klarer sehen. Also noch mal: Wer den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6823 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überweisen möchte, der hebt jetzt bitte noch einmal seine Hand. Das sind jetzt die Fraktionen von CDU und AfD und die Mitglieder der Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Gibt es nach wie vor, jetzt sind es 4 geworden. (Zwischenruf aus dem Hause: 6!) Oder sogar 6, ich sehe nur 4. Auf jeden Fall sind wir jetzt hier im Präsidium einstimmig der Meinung, dass wir jetzt auch eine Mehrheit für diese zweite Ausschussüberweisung zustande bekommen haben. Somit stelle ich fest, dass sich dieser Ausschuss auch mit dem Antrag in der Drucksache 7/6823 befassen wird. Die Federführung soll dann sicherlich dennoch an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz gehen. Darüber stimmen wir jetzt auch noch mal ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen, Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Das sind jetzt alle. Wer ist dagegen? Gibt es Stimmenthaltungen? Nur langanhaltendes Melden. Dann ist das einstimmig mit der Federführung so beschlossen. Mit Blick auf die Uhr haben wir zwar eigentlich noch etwas Zeit zum Beginn der gewöhnlichen Mittagspause. Im Hinblick darauf, dass der Tagesordnungspunkt 12 jedoch auch wieder in einer langen Redezeit abzuarbeiten wäre – da geht es um die Große Anfrage zu den Kommunalfinanzen –, schlage ich Ihnen vor, wenn es keinen massiven Widerspruch gibt, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann geht es 13.15 Uhr hier weiter nach der Mittagspause, und zwar noch einmal mit dem Aufruf von Wahlgängen, die wir gestern noch mal verschoben hatten. Es sind noch zwei Wahlgänge durchzuführen. Herr Bühl – noch eine Wortmeldung.

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Andreas Bühl CDU

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Frau Präsidentin, ich wollte nur anmerken, dass oben auf der Tribüne jetzt schon, weil man davon ausgegangen ist, dass das vormittags drankommt, eine ganze Reihe von Bürgermeistern extra aus Ostthüringen hergefahren sind und auch vom Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag. Die wären dann wahrscheinlich 16.00 Uhr nicht mehr hier.

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Dorothea Marx

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Wir haben ja normale Landtagsabläufe, da bitte ich jetzt schon um Verständnis. Da hängen auch verwaltungsorganisatorische Dinge dran. Das ist ja keine Bösartigkeit, aber Debatten dauern hier so lange, wie sie dauern. Wie gesagt, jetzt noch einen Tagesordnungspunkt aufzurufen, der dann wahrscheinlich zwei Stunden dauern könnte, das erscheint mir nicht verantwortbar. Es tut mir sehr leid für die Herren und die Dame. Halten Sie sich vielleicht trotzdem gern weiter bei uns auf, so schlimm ist es hier gar nicht. Unsere Kantine hat auch sehr ansprechendes Essen. Ich werde jetzt dennoch die Mittagspause ausrufen. Es bleibt dabei – es haben auch schon einige Kolleginnen und Kollegen den Raum verlassen –, dass wir uns um 13.15 Uhr hier wiedersehen mit den Wahlgängen. Das sind, wenn ich das so sehe, drei Stück. Danach kommt die Fragestunde, und dann dauert es in der Tat ein bisschen, bis die kommunale Anfrage drankommt, aber wir brauchen auch dafür Sorgfalt und Zeit. Ich wünsche eine angenehme Mittagspause!

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Bergner

b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete

Meine Damen und Herren, wir haben die angesagte Zeit schon um 7 Minuten überschritten. Das sollte also Grund genug sein, wieder mit den Beratungen fortzufahren. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14, 19 und 20 auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7452 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7452 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/7455/7531 dazu: Beschluss des Landtags - Drucksache 7/7276 Die Amtszeit der Vertrauensleute des Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter endete am 20. Juni 2022. Daher waren durch den Landtag gemäß § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung sieben neue Vertrauensleute sowie deren Vertreterinnen bzw. Vertreter zu wählen. Sechs dieser Personen wurden in der 83. Plenarsitzung am 9. Juni 2022 gewählt. Zu dieser Wahl liegen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/7455 und unter Berücksichtigung des Landtagsbeschlusses vom 3. Februar 2023 in der Drucksache 7/7276 ein konkurrierender Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7531 vor. Die Fraktion der AfD hat als Vertrauensperson Herrn Johannes Linke und als Vertreter Herrn Volker Wagenhaus vorgeschlagen. Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat als Vertrauensperson Herrn Patrick Frisch und als Vertreter Herrn Stefan Pagel vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7456 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7456 vor. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14 und 20 habe Sie jeweils eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Bei der Wahl zum Tagesordnungspunkt 19 haben Sie ebenfalls eine Stimme. Hier können Sie dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder dem Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP Ihre Stimme geben oder sich enthalten. Stimmzettel mit mehr als einem Kreuz oder einer nicht eindeutig feststellbaren Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Als Wahlhelferinnen und als Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena; Hande, Ronald; Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschews ­ ky, Knut; Kowalleck, Maik;

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Jonas Urbach CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Dann die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es erhebt sich da keine andere Äußerung, kein Widerspruch. Ich stelle also fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordauf. Die erste Frage – Frau Kollegin steht schon parat – ist die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss in der Drucksache 7/7459. Ich bitte, insgesamt wieder ein bisschen die Ruhe im Saal herzustellen. Danke schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön. Aktivitäten des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Thorsten Heise und stellvertretenden Landesvorsitzenden Thorsten Heise der NPD in Thüringen und der „Arischen Bruderschaft“ Am Sonnabend, dem 4. März 2023, fand in Neumünster ein Rechtsrockkonzert der extrem rechten Szene, organisiert vom stellvertretenden Bundesvorsitzenden der NPD, Thorsten Heise, und stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD, Thorsten Heise, in Thüringen statt. Das Rechtsrockkonzert mit knapp 400 Personen, bei dem unter anderem die Neonazibands „Endstufe“ und „Radikahl“ auftreten sollten, wurde von der Polizei aufgelöst. Dutzende Neonazis verbarrikadierten sich in dem Vereinsheim der Kleingartenanlage in Neumünster und griffen die Polizei unter anderem mit Stühlen und einem Feuerlöscher an, zwei Polizisten sollen verletzt worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Thüringer Neonazis nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an dem aufgelösten Rechtsrockkonzert teil? 2. Hat die Landesregierung Kenntnisse über in Thüringen gemeldete Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit dem benannten Rechtsrockkonzert vorgeworfen werden, wenn ja, welche – Angaben zur Anzahl und den betroffenen Personen erbeten –? 3. An welchen Veranstaltungen und Demonstrationen der rechten Szene nahm der benannte stellvertretende Landesvorsitzende der NPD, Thorsten Heise, in Thüringen seit dem Jahr 2013 teil – bitte einzeln auflisten –? Und 4. Welche Aktivitäten der mit dem benannten stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD, Thorsten Heise, in Thüringen in Verbindung stehenden „Arischen Bruderschaft“ sowie dieser gegebenenfalls zuzuordnenden Untergruppen sind der Landesregierung seit dem Jahr 2013 bekannt geworden – bitte einzeln auflisten –?

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Bergner

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort auf Frage 1: Aktuell liegen den Thüringer Behörden noch keine validen Informationen zu Teilnehmern aus Thüringen an der rechtsextremistischen Konzertveranstaltung in Neumünster vom 4. März 2023 vor. Antwort zu Frage 2: Bekannt ist aktuell, dass gegen eine niedrige zweistellige Zahl von Beschuldigten mit Wohnsitz in Thüringen Ermittlungen geführt werden. Die Antwort zu Frage 3: Nach den vorliegenden mitteilungsfähigen Erkenntnissen nahm der genannte stellvertretende Landesvorsitzende der NPD in Thüringen seit dem Jahr 2013 an 72 Veranstaltungen und Demonstrationen teil. Größtenteils handelt es sich um Veranstaltungen mit NPD-Bezug, aber auch vereinzelte Netzwerktreffen bzw. Kameradschaftsabende sowie Demonstrationen und Musikveranstaltungen. Bei Bedarf kann eine schriftliche Auflistung nachgereicht werden. Sie nicken, Frau Abgeordnete, dann werde ich das tun. Die Antwort zu Frage 4: Der Landesregierung sind seit dem Jahr 2013 acht Aktivitäten der mit dem benannten stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD in Thüringen in Verbindung stehenden „Arischen Bruderschaft“ bekannt geworden. Es handelt sich hierbei um Veranstaltungen mit NPD-Bezug, Musikveranstaltungen und Trauerkundgebungen. Bei Bedarf kann auch hier eine schriftliche Auflistung nachgereicht werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Einen Moment bitte, Frau Abgeordnete, ich möchte in dem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass nach § 6 der Datenschutzordnung des Landtags Namensnennungen in solchen Fällen nicht zulässig sind, und empfehle, die Hinweise der Verwaltung ernst zu nehmen. Ich bitte, jetzt bei den Nachfragen darauf zu achten. Danke schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, das ist mir bekannt, ich habe Ihren Hinweis zur Kenntnis genommen. Ich würde Sie bitten, die detaillierten Antworten auf die Fragen zu 3 und 4 mir schriftlich zukommen zu lassen, und hätte gern – sofern das möglich ist – auch eine gegebenenfalls nachgelieferte Antwort auf die Frage 1, also wie viele Thüringer Neonazis nach Kenntnis der Landesregierung an dem aufgelösten Rechtsrockkonzert, das von Thorsten Heise organisiert wurde, teilgenommen haben, auch darüber würde ich mich freuen.

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Götze

Fragestunde

Ja, kann ich Ihnen zusagen.

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Bergner

Fragestunde

Das war jetzt mehr oder weniger Ausdruck von Freude, aber keine direkte Nachfrage, wenn ich das so feststellen darf. Gibt es weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses? Das sehe ich nicht. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage, das ist die des Abgeordneten Schaft in der Drucksache 7/7460.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Pandemieleugnerinnen und Pandemieleugner sowie Verschwörungsideologinnen und Verschwörungsideologen in Thüringen Insbesondere seit Ausbruch der Coronapandemie 2020 hat in Thüringen eine Vielzahl von nach meiner Kenntnis größtenteils unangemeldeten Demonstrationen stattgefunden, die aus einem Milieu von Pandemieleugnerinnen sowie Verschwörungsideologinnen organisiert wurden. Im Kontext dieser Demonstrationen kam es auch zu einer erheblichen Anzahl von Straftaten. Akteurinnen von extrem rechten Organisationen und Parteien und aus der Szene der sogenannten Reichsbürgerinnen haben dabei in vielen Fällen eine zentrale organisatorische Rolle übernommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele jeweils angemeldete und unangemeldete Demonstrationen aus dem Milieu der Pandemieleugnerinnen sowie Verschwörungsideologinnen wurden in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils registriert – bitte aufschlüsseln nach Jahren, angemeldet und unangemeldet –? 2. Wie viele Teilnehmerinnen wurden bei diesen Demonstrationen in den jeweiligen Jahren insgesamt registriert – auch nach Jahren aufgeschlüsselt –? 3. Wie viele Straftaten wurden im Rahmen dieser Demonstrationen in den jeweiligen Jahren registriert – auch hier nach Jahren aufgeschlüsselt –? 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Entwicklung der organisatorischen Rolle von Akteurinnen extrem rechter Parteien und Organisationen und aus der Szene der sogenannten Reichsbürgerinnen bei diesen Demonstrationen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Schaft. Für die Landesregierung antwortet wiederum das Ministerium für Inneres und Kommunales. Herr Staatssekretär Götze, bitte schön.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Aufgrund der heterogenen und sich in den vergangenen Jahren immer wieder verändernden Zusammensetzung der Versammlungsteilnehmer ist es nicht möglich, einzelne Versammlungen eindeutig dem in der Anfrage benannten Personenkreis der Pandemieleugnerinnen und Pandemieleugner bzw. Verschwörungsideologinnen und Verschwörungsideologen zuzuordnen. Bei unangemeldeten Kundgebungen tritt hinzu, dass häufig weder Veranstalter noch Versammlungsleiter namentlich bekannt sind. Im Übrigen erfolgt bei Versammlungsanmeldern und -teilnehmern keine Motivforschung durch Versammlungs- und Polizeibehörden. Dies wäre auch verfassungsrechtlich vor dem Hintergrund des hohen verfassungsrechtlichen Rangs des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bedenklich. Rückschlüsse auf die Motivlagen könnten höchstens kursorisch anhand des in der Anmeldung formulierten Versammlungsthemas, der Bewerbung der Versammlung im Internet, mitgeführter Kundgebungsmittel, beispielsweise Transparenten, oder vorgetragener Sprechchöre getroffen werden. Eine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage erfolgt jedoch nicht. Deshalb möchte ich die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wie folgt geben: Aus den eingangs genannten Gründen können die Demonstrationen nicht im Sinne der Fragen 1 bis 3 differenziert werden. Eine Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich. Die Antwort zur Frage 4: Die Pandemie wurde durch verschiedene Akteure auch durch die Teilnahme an Versammlungen genutzt, um ihre extremistischen Botschaften mit dem Ziel in die Öffentlichkeit zu tragen, eine größere Anschlussfähigkeit für ihre Position herzustellen. Hierbei ist festzuhalten, dass sie die Proteste gegen staatliche Maßnahmen zahlenmäßig nicht dominierten, aber immer wieder versuchten, diese qualitativ zu prägen. Zugleich entwickelte sich aus dem Protestgeschehen heraus ein Extremismus eigener Art. Dieser wird als verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates bezeichnet. In Rede stehende Akteure gaben sich eine Organisationsstruktur, die vor allem soziale Medien nutzte, um mit größtmöglicher Anonymität erfolgreich Proteste in kürzester Zeit und hoher Frequenz zu organisieren. Dabei spielten in Thüringen von Anfang an auch Rechtsextremisten sowie Reichsbürger und Selbstverwalter eine Rolle im Organisationsgefüge des extremistischen Protestspektrums. Zum Teil nutzten reichweitenstarke Rechtsextremisten ihre Onlinepräsenz für die Protestszene, und rechtsextremistische Gruppierungen stellten dem Protest bestehende Organisations- und Kommunikationsstrukturen zur Verfügung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen des Fragestellers sehe ich nicht. Nachfragen aus der Mitte des Saales? Frau König-Preuss, ich habe schon gesehen, dass Sie sich vorbereitet haben.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Wenn die Landesregierung jetzt beauskunftet, dass sie die Frage nicht beantworten kann, würde mich interessieren, wie es ihr bisher möglich war, entsprechende Kleine Anfragen, die denselben Sachverhalt bezüglich der Proteste aus dem Coronaeugnerspektrum zum Thema hatten, zu beantworl ten. Was hat sich geändert?

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Götze

Fragestunde

Da hat sich nichts geändert. Ich würde mir jetzt die einzelnen Fragen, auf die Sie Bezug nehmen, gern noch mal anschauen, um wirklich abzugleichen, ob es hier eine inhaltliche Differenz gibt. Aus meiner Sicht ist das aber nicht der Fall.

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Bergner

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur dritten Mündlichen Anfrage des heutigen Tages und das ist die des Abgeordneten Emde in der Drucksache 7/7462.

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Volker Emde CDU

Fragestunde

Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Thüringen Zur Entlastung der Bürger vom innerörtlichen Verkehr und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen in den ländlichen Gegenden des Freistaats sieht der aktuell geltende Bundesverkehrswegeplan eine Vielzahl von Straßenbauprojekten vor. In einer Liste zum Planungsstand für die Vorhaben des Bedarfsplans Bundesfernstraßen mit Stand 30. September 2022 veröffentlichte das zuständige Ministerium zuletzt eine Liste zum Planungsstand aller Projekte. Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Abarbeitung der im Bundesverkehrswegeplan für Thüringen festgelegten Straßenbauprojekte infrage. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans für Thüringen sind im vordringlichen Bedarf? 2. Gibt es Thüringer Projekte im Bundesverkehrswegeplan, die nach Meinung der Landesregierung am verkehrlichen Bedarf vorbeigehen? 3. Welche Perspektive räumt die Landesregierung den Straßenbauprojekten des Bundesverkehrswegeplans in Thüringen ein? 4. Welche Hemmnisse sieht die Landesregierung gegenwärtig bei der zügigen Umsetzung der Thüringer Projekte des Bundesverkehrswegeplans?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Emde. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Deutsche Bundestag beschließt auf Basis des jeweiligen Bundesverkehrswegeplans mit dem Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes den jeweils neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen wurde mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes am 2. Dezember 2016 beschlossen. Für Thüringen sind darin im vordringlichen Bedarf und als fest disponierte Projekte, die ebenfalls als vordringlich gelten, insgesamt 36 Projekte enthalten. Mit Ihrem Einverständnis würde ich Ihnen die Liste schriftlich überreichen und dem Protokoll zur Verfügung stellen und hier nicht verlesen. Bereits fertiggestellt sind acht Projekte des vordringlichen Bedarfs und als fest disponiert eingestufte Projekte, die ich Ihnen dann gleichfalls mit dieser Liste überreichen werde. Auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft können zudem alle Maßnahmen eingesehen werden. Zu Frage 2: Der Freistaat Thüringen hat anlässlich der Anmeldung der Projekte zum Bundesverkehrswegeplan 2030 den verkehrlichen Bedarf geprüft. Der Bund hat den verkehrlichen Bedarf überprüft und zusätzlich eine verkehrswirtschaftliche Bewertung durchgeführt. Der verkehrliche Bedarf wird im Rahmen der Planung präzisiert und die verkehrswirtschaftliche Bewertung zum Zeitpunkt der Haushaltseinstellung erneut durchgeführt. Die solchermaßen geprüften Thüringer Projekte im Bundesverkehrswegeplan gehen somit weder am verkehrlichen Bedarf vorbei noch sind sie unwirtschaftlich. Zu den Fragen 3 und 4: Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes ist am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten. Aufgrund des Kostenumfangs bzw. des ermittelten KostenNutzen-Faktors größer als 1 und der raumordnerischen sowie städtebaulichen Bedeutung wurden die Vorhaben in fest disponierte Vorhaben, in den vordringlichen Bedarf, in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht und in den weiteren Bedarf eingestuft. Die fest disponierten Vorhaben sind bereits in der Umsetzung bzw. deren Umsetzung steht an. Es ist vorgesehen, die Vorhaben des vordringlichen Bedarfs im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 umzusetzen bzw. mit den Arbeiten hierfür zu beginnen. Den Vorhaben des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht wurde ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf zugeschrieben, jedoch wird deren Investitionsvolumen den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreiten. Die Auftragsverwaltungen der Länder können die Projektplanung für Maßnahmen des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht aufnehmen. Für die Vorhaben des weiteren Bedarfs besteht keine Freigabe zur Projektplanung. Eine zügige Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans gestaltet sich aufgrund verschiedener Umstände derzeit schwierig. Die immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern einen stetig steigenden Zeit- und Personalaufwand für die Erstellung genehmigungsreifer Planunterlagen. Die Durchführung des für die Einzelprojekte notwendigen Grunderwerbs sowohl für die zum Straßenbau benötigten Flächen als auch für die Flächen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird zunehmend schwieriger. Sowohl in der Verwaltung als auch bei Planungsbüros und Baufirmen sind sinkende personelle Kapazitäten zu verzeichnen. Zudem wirken sich die steigenden Planungs- und Baukosten auf die Anzahl der umsetzbaren Projekte aus. Im Ergebnis dessen werden nicht alle Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans, die in den Kategorien „fest disponierte Projekte“, „vordringlicher Bedarf“ und „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingeordnet sind, zeitgleich geplant bzw. gebaut werden können. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Auch dafür vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich gehe davon aus, dass das auch zu Protokoll gegeben wird. Damit kommen wir zur vierten heutigen Anfrage, das ist die des Abgeordneten Aust in der Drucksache 7/7466. Bitte schön, Herr Aust.

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René Aust AfD

Fragestunde

Gefährdung von Arbeitsplätzen bei einem Automobilzulieferer in Brotterode Medienberichten zufolge seien bei einem Automobilzulieferer in Brotterode Hunderte von Arbeitsplätzen gefährdet. Danach sollen von den derzeit 900 Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2025 nur etwa 125 Arbeitsplätze am Standort erhalten bleiben. Laut Bericht in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 8. März 2023 habe der Thüringer Wirtschaftsminister allerdings die Hoffnung, dass ein kompletter Standorterhalt möglich sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Befindet sich die Landesregierung bezüglich der infrage stehenden Arbeitsplätze in Gesprächen mit der Konzernführung? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung seitens des Landes, den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern? 3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung zur Sicherung der Arbeitsplätze in Brotterode? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Aust. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller.

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Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Aust beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Frage 1: Die Landesregierung befindet sich nicht erst seit den Presseveröffentlichungen, sondern seit 2021 mit der Werkleitung in Brotterode sowie der internationalen Konzernleitung in Südeuropa in Gesprächen zum Erhalt der Betriebsstätte und der dortigen Arbeitsplätze. Frage 2 und Frage 3 möchte ich gern wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworten: Zunächst liegen die Standortsicherung und der Erhalt der Arbeitsplätze in der Verantwortung des Unternehmens. Die Thüringer Landesregierung verfolgt in diesem Zusammenhang einen klaren industriepolitischen Kurs, indem Unternehmen mit hoher Wertschöpfung und innovativen Produkten und Prozessen – dazu gehört Automotive Lighting mit Sicherheit – mit besonderer Aufmerksamkeit begleitet und bedarfsgerecht unterstützt werden. Konkret engagiert sich die Thüringer Transformationsagentur Automotive – TTA – im Auftrag unseres Ministeriums seit 2021 für den Erhalt der Betriebsstätte in Brotterode, auf dem Gebiet der energetischen Optimierung des Standorts in Zusammenarbeit mit der ThEGA, auf dem Gebiet der Kompetenzentwicklung der Belegschaft hier in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Suhl und dem VHSBildungswerk Gotha. Gemeinsam mit der TTA habe ich persönlich im Januar 2023 bei einem Unternehmensbesuch in Brotterode mit Vertreterinnen und Vertretern des Unternehmens und des Betriebsrats über die aktuelle und künftige Ausgangslage gesprochen und konkrete Unterstützungsbedarfe diskutiert. Minister Tiefensee hat sich daraufhin im Februar 2023 in einem Brief an die Konzernleitung gewandt, in dem er unter anderem folgende Angebote unterbreitet hat: 1. Unterstützung bei der Beschleunigung der laufenden Planungsverfahren zum einen für eine erdgasfreie Abluftreinigung der KTL-Lackanlage sowie zum anderen eine PV-Anlage zur Stromerzeugung. Beide Maßnahmen sind geeignet, die derzeit hohen Energiekosten zu senken. 2. Unterstützung bei der Senkung der Arbeitskosten zum Beispiel durch die Förderung der Lohnund Qualifizierungskosten nach dem „Arbeit-vonmorgen-Gesetz“. Eine Reaktion des Unternehmens auf das Schreiben liegt derzeit noch nicht vor. Ziel dieser Angebote ist es, das Unternehmen zu unterstützen und die Arbeitsplätze am Standort in Brotterode zu sichern. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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René Aust AfD

Fragestunde

Vielen herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe noch eine kurze Frage. Sie sagten, dass Herr Ramelow bzw. die Landesregierung seit 2021 in Gesprächen sei. Am 05.03. veröffentlichte Herr Ramelow auf seiner Internetseite vom Ministerpräsidenten folgenden Satz: „Ich habe mit dem Betriebsrat und der IG Metall seit fast zwei Jahren mehrere große Versuche unternommen, mit eurer Konzernleitung ins Gespräch zu kommen [...]“. Das klingt eben ganz anders, dass vonseiten der Konzernleitung diese Gesprächsangebote eben nicht in Anspruch genommen worden sind. Danke.

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Feller

Fragestunde

Was war die Frage?

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René Aust AfD

Fragestunde

Die Frage ist: Wie kommt diese Diskrepanz zwischen Ihrer Aussage gerade eben zustande zu dem, was Herr Ramelow auf dieser Seite veröffentlicht hat?

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Feller

Fragestunde

Da ist gar keine Diskrepanz. Also ich bin jetzt nicht derjenige, der den Terminkalender des Ministerpräsidenten hier kommentieren sollte, aber die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und seinen Fachministern und ich sage Ihnen, dass wir seit 2021 in Kontakt mit der Konzernleitung sind. (Beifall SPD)

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schard in der Drucksache 7/7467.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Fragwürdige Lebenszeitverbeamtungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären durch den Thüringer Ministerpräsidenten In der Fragestunde der Plenarsitzung am 2. Februar 2023 beantwortete der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei mehrere Mündliche Anfragen zur fragwürdigen Einstellungspraxis von Staatssekretärinnen und Staatssekretären. Anlass war ein Medienbericht des Magazins „Der Spiegel“ vom 25. November 2022, in dem unter Bezugnahme auf einen Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs die Einstellungspraxis für Staatssekretäre als „rechtswidrig“, „fehlerhaft“ und „schlichtweg intransparent“ bezeichnet wurde. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/7100 zielte auf die Lebenszeitverbeamtung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären mit Status eines Probezeitbeamten ab. Auf Nachfrage des Fragestellers der damaligen Mündlichen Anfrage, ob die Landesregierung beabsichtigt, trotz des mittlerweile bekannt gewordenen Ermittlungsverfahrens die Umwandlung der Probezeiten in die Lebenszeiten vorzunehmen, antwortete der Minister, dass der Umwandlung der Beamtenverhältnisse von dem Beamtenverhältnis auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keine rechtlichen Gründe entgegenstünden. Am 7. März 2023 berichtete die Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ über die geplante Ernennung der amtierenden Staatssekretärin für Kultur in der Staatskanzlei zur Beamtin auf Lebenszeit. Abgestimmt worden sei die geplante Ernennung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Finanzministerium sowie dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die von der Landesregierung geplante Lebenszeitverbeamtung der benannten Staatssekretärin bereits erfolgt und – wenn ja – wann erfolgte sie auf welcher Grundlage? 2. Hat zu der geplanten Lebenszeitverbeamtung eine Ressortabstimmung stattgefunden und – wenn ja – mit welchen Ressorts? 3. Wurden in der Ressortabstimmung und/oder Kabinettssitzung Bedenken oder Widersprüche erhoben? 4. Wer hat die Ernennungsurkunde, die wessen Unterschrift enthält, wann an wen übergeben?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Schard. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Hoff für die Landesregierung. (Zuruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kultur, Bun- des- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Ich bin noch Minister!) Das ist mir schon einmal passiert, Herr Minister, Entschuldigung. Es hatten sich die Staatskanzlei und der Titel verheddert, Entschuldigung.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Das Thema sind ja auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, insofern antworte ich als zuständiger Minister innerhalb der Staatskanzlei. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, zu Frage 1: Die Lebenszeitverbeamtung der Staatssekretärin für Kultur ist am 7. März 2023 – Sie haben die Pressenachrichten zitiert – erfolgt. Die Grundlagen bildeten § 8 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz und § 30 Thüringer Laufbahngesetz sowie ein zustimmender Beschluss des Kabinetts vom gleichen Tag. Bei Bedarf würde ich die entsprechenden Rechtsquellen auch noch mal genauer zitieren, aber ich denke, dass der Hinweis auf die Quellen genügt. Zu Frage 2: Eine Ressortabstimmung hat stattgefunden, und zwar wurde die entsprechende Vorlage mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, dem Thüringer Finanzministerium sowie dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmt. Warum diese drei Ressorts? Es sind in diesen Personalangelegenheiten das Ressort des Vizeministerpräsidenten, der Vertretung des Ministerpräsidenten und das TFM zu beteiligen. So ist es auch in diesem Fall passiert. Zu Ihrer Frage, ob Bedenken bei der Ressortabstimmung oder in der Kabinettssitzung geäußert wurden: Nein, das war nicht der Fall. Zu Ihrer Frage 4, wer die Ernennungsurkunde übergeben hat und wessen Unterschrift sie enthält: Nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes werden die Ernennungen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre durch den Ministerpräsidenten vorgenommen. Die Ernennungsurkunde wurde durch den Ministerpräsidenten nach Vorlage durch mich, den Chef der Staatskanzlei, ausgehändigt. Den vorhergehenden Prozess der Ressortabstimmung und Zeichnung verantworte ich als Chef der Staatskanzlei. So weit zu Ihrer Frage.

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Bergner

Fragestunde

Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Bühl, vorgetragen vom Kollegen Schard, in der Drucksache 7/7468.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Sofern Einverständnis besteht, würde ich mir den gleichlautenden Einleitungstext an dieser Stelle sparen.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Bitte.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Danke. Überschrift: Folgen möglicherweise rechtswidriger Lebenszeitverbeamtungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären durch den Thüringer Ministerpräsidenten Ich frage die Landesregierung: 1. Welche dienst-, beamten- und haushaltsrechtlichen Maßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht, wenn sich im Anschluss an eine erfolgte Lebenszeitverbeamtung herausstellen sollte, dass diese rechtswidrig war? 2. Welche konkreten Maßnahmen zieht die Landesregierung in Erwägung, wenn sich nach der für diesen Monat angekündigten Veröffentlichung – die ja nun erfolgt ist – des Prüfberichts des Thüringer Rechnungshofs herausstellen sollte, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Staatssekretärin bzw. zum Staatssekretär nicht vorgelegen haben und damit rechtswidrig waren, und welche Folgen würden sich daraus für die betroffenen Staatssekretäre ergeben? 3. Stellt die Vollziehung der hier in Rede stehenden Lebenszeitverbeamtungen aus Sicht der Landesregierung vor dem Hintergrund laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen einerseits und dem noch nicht abgeschlossenen Prüfverfahren – was ja nun abgeschlossen ist – des Thüringer Rechnungshofs andererseits eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz und des Landesrechnungshofs dar? Bitte begründen. Danke.

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Bergner

Fragestunde

Danke, Herr Schard. Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Schard, Sie gestatten mir eine kurze Vorbemerkung. Dann gehe ich auf die Fragen umfangreich ein. Sie haben in der Vorbemerkung zutreffend deutlich gemacht, dass in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/7100 durch mich deutlich gemacht wurde, dass der Umwandlung der Beamtenverhältnisse von den Beamtenverhältnissen auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Und ausgehend von dieser Feststellung, dass dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, will ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Ihrer Frage 1: In den §§ 11 und 12 des Beamtenstatusgesetzes sind abschließende Regelungen zur Folge fehlerhafter Ernennungen getroffen. Ich will jetzt tatsächlich noch mal in den Text gehen, weil das nicht ganz unwichtig ist. § 11 des Beamtenstatusgesetzes ist die „Nichtigkeit der Ernennung“. Der Absatz 1: „Die Ernennung ist nichtig, wenn 1. sie nicht der in § 8 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht, 2. sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder 3. zum Zeitpunkt der Ernennung a) nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 keine Ernennung erfolgen durfte und keine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 zugelassen war [...].“ Jetzt löse ich das schon mal auf. In diesem § 7, auf den sich hier bezogen wird, geht es im Kern darum, ob die Person, die hier verbeamtet werden soll oder deren Beamtenverhältnis umgewandelt werden soll, Staatsbürger in Deutschland oder Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger innerhalb der Europäischen Union ist. Das sind jetzt Sachverhalte, die, glaube ich, bezogen auf den konkreten Fall, der hier in Rede steht, unstrittig sind. Dann Absatz 2: „Die Ernennung ist von Anfang an als wirksam anzusehen, wenn 1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 aus der Urkunde oder aus dem Akteninhalt eindeutig hervorgeht, dass die für die Ernennung zuständige Stelle ein bestimmtes Beamtenverhältnis begründen oder ein bestehendes Beamtenverhältnis in ein solches anderer Art umwandeln wollte, für das die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, und die für die Ernennung zuständige Stelle die Wirksamkeit schriftlich bestätigt; [...], 2. im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 die sachlich zuständige Behörde die Ernennung bestätigt oder 3. im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 Buchstabe a“ – das ist hier dieser Staatsangehörigkeitsfall – „[die entsprechende] Ausnahme [...] nachträglich zugelassen wird.“ Jetzt sind wir bei § 12. Das ist die „Rücknahme der Ernennung“. „Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn 1. sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde,“ – das können wir hier im Einzelfall ausschließen – „2. […] nicht bekannt war, dass die ernannte Person [wegen eines Verbrechens oder Vergehens] rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt [war oder wird,] das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis [nach § 8 Abs. 1 Nr. 1] als unwürdig erscheinen lässt,“ – das ist, glaube ich, auch von der Opposition hier als nicht in Rede stehend angesehen – „3. die Ernennung nach § 7 Abs. 2 nicht erfolgen durfte und eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 nicht zugelassen war [...].“ – Das ist dieser Staatsangehörigkeitsfall, von dem ich schon gesprochen habe. – Absatz 2 des § 12 sagt: „Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt worden war. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung gegen eine Beamtin oder einen Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder eines Staates [...] ergangen ist.“ Das habe ich deshalb ein bisschen ausgeführt, weil die abschließende Wirkung der §§ 11 und 12 Beamtenstatusgesetz den Zugriff des Dienstherrn auf eine erfolgte Ernennung einschränken und schützt diese in ihrem Bestand weitgehend zugunsten der ernannten Person. Hier wird verwiesen auf Bundesverfassungsgericht 23.02.1989 2 C 25.87. Wie sich aus der Darlegung der §§ 11 und 12 Beamtenstatusgesetz zeigt, führt nicht jeder Fehler zur Auflösung des Beamtenstatus. Die Zugriffsmöglichkeiten des Dienstherrn auf den Bestand des Beamtenverhältnisses hängen als Folge der genannten Regelung davon ab, welche Mängel konkret festzustellen sind. Eine Ernennung kann zum Beispiel zurückgenommen werden, wenn sie durch Zwang usw. – das habe ich ja ausgeführt. Eine Ernennung einer Person, die zum Beispiel wegen eines Gerichtsurteils wegen eines Verbrechens im Sinne des § 45 Strafgesetzbuch zum Zeitpunkt der Ernennung nicht über die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verfügte, ist nichtig. Auch das hatte ich deutlich gemacht. Für die Frage der Bewährung in der Probezeit und die Beurteilung, ob sich ein Beamter oder eine Beamtin auf Probe bewährt hat und eine Verbeamtung auf Lebenszeit vorzunehmen ist, sind allein die in der laufbahnrechtlichen Probezeit erbrachten Leistungen und das gezeigte Verhalten maßgebend. Die Prüfung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung zum Beamten oder zur Beamtin auf Probe bleiben angesichts der rechtswirksamen Ernennung zum Beamten oder Beamtin auf Probe außen vor, sofern diese nicht in der Probezeit fortwirkten und zusätzlich an Gewicht gewannen. Wird der Beamte oder die Beamtin nicht spätestens am Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit wegen mangelnder Bewährung entlassen, kann der betreffenden Person aus diesem Grunde nach Ablauf der maximalen Probezeit die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht mehr verwehrt werden. – Hier führe ich noch mal eine Ergänzung zu der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/7100 aus, warum wir seinerzeit auch schon begründet haben, dass rechtliche Erwägungen dem nicht entgegenstehen. – Der Beamte oder die Beamtin besitzt dann bei Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Ernennung. Sofern sich im Anschluss an eine erfolgte Verbeamtung herausstellen sollte, dass diese rechtswidrig gewesen sein sollte, besteht auch aus haushaltsmäßiger sowie besoldungsrechtlicher Sicht keine Handhabe, hiergegen vorzugehen. Die besoldungsrechtlichen und haushaltsmäßigen Folgen richten sich vielmehr nach dem Ergebnis der entsprechenden dienstrechtlichen Entscheidung. Zu Ihrer Frage 2 – die werde ich jetzt etwas kürzer beantworten –: Der Landesregierung liegt inzwischen die Mitteilung des Thüringer Rechnungshofs zum Sachverhalt der Fragestellung vor. Der Rechnungshof hat den Sonderbericht, der sowohl an den Thüringer Landtag als auch an die Thüringer Landesregierung gerichtet ist, auf seiner Internetseite veröffentlicht. Wie dem für jedermann einsehbaren Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs entnommen werden kann, bestehen zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Rechnungshof unterschiedliche Rechtsauffassungen in Bezug auf die Ernennung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären. Jetzt will ich hier noch mal eine Einfügung machen, die mir relativ wichtig ist. Der Thüringer Rechnungshof genießt in seiner Kontrolltätigkeit richterliche Unabhängigkeit. Das ist richtig und wichtig. Ich kann aus unterschiedlichen internationalen Beispielen sagen, warum das ein wirklich hohes Gut ist. Der Thüringer Rechnungshof würde aber auch von seiner Position aus sich nicht anmaßen, die Auffassung zu vertreten, dass er eine abschließende Rechtsauffassung vertritt. Sondern er vertritt eine Rechtsposition, und dieser Rechtsposition steht eine Rechtsposition der Landesregierung gegenüber. Die befinden sich in einem Diskurs. Und diese Debatte kann man führen, muss man auch führen. Die muss man rechtlich, auch rechtspolitisch hier im Landtag beispielsweise führen. Die Praxis der Ernennung von Staatssekretärinnen und Staatsekretären in Thüringen entspricht der Praxis auch anderer Bundesländer. Ausnahmen und Sonderfälle, die der föderalen Struktur unseres Landes entsprechen – der Rechnungshof verweist in seinem Bericht beispielsweise auf Bayern, ich hatte in der Beantwortung mündlicher Fragen im Thüringer Landtag ebenso wie in den betreffenden Ausschusssitzungen auf andere Länder verwiesen –, stehen dem nicht entgegen. Ich habe für die Landesregierung deutlich gemacht, dass die Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs ausgewertet und aufgegriffen werden. Jetzt nehme ich Bezug auf die „Thüringer Allgemeine“, in der Sie ja heute, Herr Schard, schon zitiert worden sind, und will Ihnen darstellen: Ich habe, nachdem der Sonderbericht diese Woche veröffentlich worden ist, in einem Pressestatement deutlich gemacht, dass wir sowohl schon Maßnahmen ergriffen haben. Das betrifft den gesamten Komplex der Dokumentationspflichten, unstreitige Kritik des Thüringer Rechnungshofs und Notwendigkeit, die Praxis entsprechend anzupassen. Darüber hinaus haben wir angekündigt, dass wir dem Landtag laufbahnrechtliche Anpassungen vorschlagen werden. Auch das wird entsprechend zu thematisieren sein. Der Thüringer Rechnungshof hat darüber hinaus in seinen Empfehlungen die Anregung gegeben zu prüfen, ob man den Status der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre auch noch mal in einem Gesetz regelt, also ein Gesetz über die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre macht, oder beispielsweise im Ministergesetz eine entsprechende Gruppierung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre dort miteinfügt. Auch das gehört zu den Punkten, über die wir uns im Kabinett zu verständigen haben. Sie haben nun heute in der „Thüringer Allgemeinen“ bereits die Auffassung vertreten, es muss sozusagen Verantwortung übernommen werden. Also ich glaube, dass in dem gesamten Prozess, in dem wir diesen Sachverhalt diskutieren, ich Ihnen als jemand begegne, der für diesen Sachverhalt Verantwortung übernimmt, indem ich mich mit Ihnen erstens über den Sachverhalt inhaltlich auseinandersetze und darüber hinaus auch an der Lösung der Themen arbeite, bei denen der Rechnungshof Empfehlungen gegeben hat und die umzusetzen sind. Das ist Verantwortungsübernahme. Insofern ist mir das auch wichtig, dass wir diesen Rechnungshofbericht nicht abheften, nicht nicht ernst nehmen, sondern natürlich in einem politischen und in einem administrativen Prozess auch bearbeiten, und das soll nicht auf die lange Bank geschoben werden. Ganz im Gegenteil beabsichtige ich, dem Kabinett in seiner übernächsten Sitzung auch eine erste Information zu den zu ziehenden Schlussfolgerungen vorzulegen. Ich habe für die Landesregierung – das habe ich jetzt hier eben auch noch mal deutlich gemacht – auch schon in den vorhergehenden Sitzungen deutlich gemacht, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs ausgewertet und aufgegriffen werden. Ich habe auf die Anpassung des Thüringer Laufbahnrechts hingewiesen, und darin fühlen wir uns auch vom Thüringer Rechnungshof bestärkt und werden einen entsprechenden Gesetzentwurf zügig einbringen. Die letzte Frage, die Sie gestellt hatten: Die Unabhängigkeit des Thüringer Rechnungshofs sowie der Justiz – das will ich hier auch noch mal ganz deutlich machen, auch für das Protokoll – sind tragende Elemente sowohl unserer Landesverfassung als auch der gesamtstaatlichen Ordnung. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der weiteren Strafverfolgungsbehörden erfahren durch die Landesregierung uneingeschränkte Wertschätzung und Unterstützung dort, wo es notwendig ist. Die Landesregierung wird die Empfehlungen des Thüringer Rechnungshofs aufgreifen und hierzu zügig Vorschläge unterbreiten – das hatte ich eben mündlich schon mal deutlich gemacht. Im Hinblick auf die Kritik des Thüringer Rechnungshofs, dass in der Vergangenheit Dokumentationen bei Personalauswahlverfahren nicht ausreichend waren, wurden auch bereits Maßnahmen ergriffen – auch das habe ich schon verschiedentlich deutlich gemacht. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Unabhängigkeit der Arbeit des Thüringer Rechnungshofs im laufenden Verfahren unter anderem gegenüber wiederholten Forderungen aus der CDU-Fraktion verteidigt, Dokumente und Berichtsentwürfe aus nicht abgeschlossenen Prüfverfahren zu veröffentlichen. Auch darüber hatten wir schon Kontroversen. Dass in der rechtlichen Diskussion, die im nunmehr veröffentlichten Sonderbericht ausführlich dargelegt ist, Raum für die unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen einzelner Fragen besteht, ist nicht ungewöhnlich. Auch darauf habe ich eben schon hingewiesen. Dies vorausgeschickt, besteht bei der hier nachgefragten Personalmaßnahme keine Verletzung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs, denn die Prüftätigkeit des Thüringer Rechnungshofs war zu jeder Zeit unabhängig gewährleistet. Der Bericht, glaube ich, macht deutlich, wie stark der Thüringer Rechnungshof seine inhaltliche Unabhängigkeit in diesem Sachverhalt gesehen hat. Die Landesregierung hat durch mich, die Staatskanzlei, gegenüber der Staatsanwaltschaft, die bekanntlich gegen unbekannt ermittelt, sowohl jegliche Bereitschaft zur Unterstützung der Ermittlungen schriftlich erklärt und in besagtem Schreiben von mir an die Staatsanwaltschaft explizit auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/7100 hingewiesen und den Standpunkt der Landesregierung, dass der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, verdeutlicht. Eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz oder der Ermittlungsbehörden kann aus dieser transparenten Vorgehensweise ebenso wenig abgeleitet werden wie eine Missachtung dieser Institution.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe eine Nachfrage des Fragestellers.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Herr Minister, erst einmal vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung. Ich wollte mit meiner Nachfrage auch gar nicht zu eventuell unterschiedlichen Bewertungen von Verantwortungen nachfragen. Aber eine Frage stellt sich mir dennoch: Trifft es nach Auffassung der Landesregierung zu, dass zu Beginn rechtswidrig ernannte Staatssekretäre zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden müssen, auch wenn die Ernennungsvoraussetzungen von Anfang an nicht vorgelegen haben?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich habe versucht, die spekulative Frage in ihrem Inhalt zu erfassen. Aber der spekulative Charakter der Frage gibt mir nicht die Möglichkeit, Ihnen eine Antwort zu geben, die in einem möglichen weiteren Verfahren von Ihrer Seite dann als eine abschließende Festlegung in diesem Sachverhalt verstanden wird.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Ich deute das als zweite Nachfrage des Fragestellers.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Ich möchte nur etwas richtigstellen. Das ist keine spekulative Frage, sondern eine Rechtsfrage.

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Bergner

Fragestunde

Gut. Wir können hier in der Fragestunde aber nur Fragen stellen. Gibt es eine weitere Nachfrage aus der Mitte des Raums? Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen. Ich versuche auch mal, beim Recht zu bleiben. Jetzt ist es ja so, dass im Fall einer Probeverbeamtung die Probezeit verlängert werden kann, und zwar bis zu einem gewissen Punkt. Dann muss entschieden werden, entweder Entlassung, also Beendigung des Beamtenverhältnisses, oder aber Verbeamtung auf Lebenszeit. Hätte in dem Fall, über den wir jetzt die ganze Zeit reden, die Probezeit noch einmal verlängert werden können oder standen nur noch die beiden anderen genannten Möglichkeiten im Raum?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich hatte in der Beantwortung der Drucksache, also der Mündlichen Anfrage 7/7100, deutlich gemacht, dass bei der hier in Rede stehenden Staatssekretärin keine Verkürzung der Probezeit vorgenommen worden ist, die ja theoretisch möglich ist, sondern der umfassende Zeitraum von drei Jahren der Probezeit in Anspruch genommen wurde und insofern eine Verlängerung der Probezeit nach unserer Auffassung nicht in Rede stand.

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Bergner

Fragestunde

Danke, Herr Minister. Weitere Nachfragen sehe ich nicht und damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Gleichmann in der Drucksache 7/7499. Bitte schön, Herr Kollege.

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Markus Gleichmann Die Linke

Fragestunde

Neubau der Schulsporthalle in Stiebritz Aufgrund des schlechten baulichen Zustands ist die Schulsporthalle in Stiebritz seit nunmehr drei Jahren gesperrt. Die Schüler müssen ihren Sportunterricht provisorisch in einem Gemeindesaal abhalten. Deshalb soll die abrissreife Schulsporthalle einem Neubau weichen. Die für den Neubau benötigten Fördermittel wurden laut Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Haushalt bereits eingeplant. Laut Medienberichten – OTZ vom 3. und 4. März 2023 – fehlt derzeit die Bewilligung der Fördermittel. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren der Fördermittelbewilligung für die Schulsporthalle in Stiebritz? 2. Was hat zu den Verzögerungen der Fördermittelbewilligung für die Schulsporthalle bei der vergaberechtlichen Ausschreibung durch den Landkreis geführt? 3. Liegen im genannten Fall Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften seitens des Schulträgers vor und – wenn ja – sind der Landesregierung weitere Fälle solcher Fehler im Saale-Holzland-Kreis bekannt – bitte um Aufschlüsselung –? 4. Sieht die Landesregierung bei zügiger Abarbeitung aller Notwendigkeiten die Möglichkeit der Beschleunigung, nachdem laut Pressebericht vom 4. März 2023 seitens des Schulträgers eingeschätzt wird, dass der frühestmögliche Baubeginn ab Mitte 2024 liege und – wenn ja – wie könnte diese aussehen? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Danke, Herr Gleichmann. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir dabei zunächst eine Eingangsbemerkung. In seiner Projektanmeldung vom 21. Juli 2021 hat der Landkreis das Szenario einer drohenden Schließung der Sporthalle erläutert. Das Verfahren der Antragsprüfung und -bewilligung wird vom Thüringer Landesverwaltungsamt durchgeführt. Zu Frage 1: Der Landkreis hat in seinem Schreiben vom 08.03.2023 unter anderem den jahresweiten Bedarf an Landesmitteln ausgewiesen. Um sich daraus ergebende Fragen zu klären und das Verfahren zügig weiter voranzubringen, wird am 23. März 2023 eine Beratung mit dem Landkreis im Thüringer Landesverwaltungsamt stattfinden. Zu Frage 2: Der Ersatzneubau der Sporthalle war bereits im letztjährigen Förderplan enthalten. Aufgrund der erheblichen Mittelkürzung infolge der von der CDU geforderten und daraufhin im Landeshaushalt ausgebrachten Globalen Minderausgabe konnten neue Projekte in dieser Größenordnung nicht bewilligt werden. Deshalb wurde die Baumaßnahme in den diesjährigen Förderplan aufgenommen. Das Vergabeverfahren für die Auswahl eines Bauplanungsbüros hat der Landkreis bereits vorher in eigener Verantwortung durchgeführt. Fragen zur vergaberechtlichen Ausschreibung haben nicht zu einer Verzögerung der Fördermittelbewilligung geführt. Zu Frage 3: Der Vergabeverstoß wurde im Rah men der baufachlichen Antragsprüfung durch das Lan ­ desamt für Bau und Verkehr festgestellt. Weitere Fehler oder Verstöße des Saale-Holzland-Krei es s gegen vergaberechtliche Vorschriften sind dem TMBJS nicht bekannt. Zu Frage 4: Derzeit ist nicht bekannt, warum der Baubeginn erst ab Mitte 2024 erfolgen soll. Etwaige Möglichkeiten zur Beschleunigung des Planungs- und Bauablaufs sollen in der Beratung am 23.03.2023 besprochen werden. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Markus Gleichmann Die Linke

Fragestunde

Vielleicht habe ich jetzt nicht richtig zugehört oder die Antwort nicht richtig verstanden. Gab es nun Verstöße bezüglich der Vergabe seitens des Schulträgers oder nicht? Und wenn ja, welche waren das genau?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Die Verstöße sind nicht in unserer Zuständigkeit als Ministerium festzustellen. Sie sind zwischen dem Landesamt für Bau und Verkehr und dem Landesverwaltungsamt diskutiert worden und auch, wenn ich es richtig sehe, unterschiedlich bewertet worden und haben dazu geführt, dass der Verstoß mitgeteilt worden ist und entsprechend nachgebessert werden musste. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Können Sie uns das Aktenzeichen sagen?)

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Doch, dort gibt es noch eine Nachfrage aus der Mitte des Raums. Herr Abgeordneter Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Herr Staatssekretär, können Sie noch mal sagen, um welchen Verstoß es sich dabei gehandelt hat, der jetzt unterschiedlich bewertet, diskutiert und zu dem es dann offensichtlich Schriftverkehr gegeben hat? Und wenn das so ist, könnte denn den Mitgliedern des Landtags dieser Schriftverkehr mal zugänglich gemacht werden?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Der Schriftverkehr ist ja nicht in unserem Hause entstanden, deswegen kann ich ihn schlecht zugänglich machen. Es geht da um vergaberechtliche Vorschriften europaweiter Ausschreibungen und anderes mehr, die unterschiedlich bewertet wurden.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur achten Anfrage, der des Abgeordneten Malsch in der Drucksache 7/7508. Bitte, Herr Kollege.

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Marcus Malsch CDU

Fragestunde

Stand der Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags vom 10. Juni 2022 für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer In der Plenarsitzung am 10. Juni 2022 hat der Landtag beschlossen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, im Grunderwerbsteuergesetz für die Bundesländer eine Option zur Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu verankern – das ist die Drucksache 7/5687. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen mit welchem Sachstand hat die Landesregierung zur Umsetzung des oben genannten Beschlusses ergriffen? 2. Hat die Landesregierung – wie im Beschluss des Thüringer Landtags gefordert – eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg gebracht, im Grunderwerbsteuergesetz für die Bundesländer eine Option zur Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu verankern, und wenn nein, was sind die Gründe dafür? 3. Welche Handlungs- und Ermessensspielräume bestehen aus Sicht der Landesregierung für die Länder, selbst entsprechende Regelungen für eine familienfreundliche Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer gesetzlich zu regeln? 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung grundsätzlich Beschlüssen des Thüringer Landtags zu?

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Bergner

Fragestunde

Danke, Herr Malsch. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Bitte, Frau Ministerin. Sehr geehrter Herr Präsident, auf die Anfrage des Abgeordneten Malsch möchte ich wie folgt antworten: Die beiden ersten Fragen fasse ich zusammen: In verschiedenen Beratungen auf Ebene der Länder wurde eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes erörtert. Dabei wurde offenbar, dass eine solche Initiative derzeit im Finanzausschuss des Bundesrats sowie im Bundesratsplenum nicht mehrheitsfähig ist. Hintergrund ist vor allem der Ausgleich der finanziellen Verluste der Länder durch die Flexibilisierung durch Bundesgesetz und die Auswirkungen beim Finanzkraftausgleich. Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch eine Befassung zur Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer angekündigt. Die Ergebnisse der Prüfung und daraus eventuell erwachsende Entwürfe der Bundesregierung sollen zunächst abgewartet werden. Zu Frage 3: Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer. Handlungsspielräume bestehen für die Länder dennoch nur in einem einheitlichen Steuersatz, da insoweit die Gesetzgebungskompetenz vom Bund an die Länder ausdrücklich durch eine sogenannte Länderöffnungsklausel übertragen wurde. Ich verweise auf Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 des Grundgesetzes. Verfassungsrechtlich ist es hingegen nicht möglich, gesplittete oder gestaffelte Grunderwerbsteuersätze festzulegen. Folglich kann derzeit auf Landesebene kein abweichender Steuersatz, beispielsweise nur für Familien, eingeführt werden. Alternativ zum steuerlichen Modell wären Förderprogramme für Familien beispielsweise auf kommunaler Ebene möglich. Auch im Koalitionsvertrag des Bundes sind ja Pläne für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum enthalten. Zu Frage 4: Die Landesregierung ist an die Regelungen der Thüringer Verfassung gebunden. Deshalb legen ihre Mitglieder – das wissen Sie ja auch – den Eid auf die Verfassung ab. Die Landesregierung muss prüfen, ob die Auswirkungen der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses gegen Gesetze verstoßen und gegebenenfalls negative finanzielle Auswirkungen bis hin zum Schaden für den Freistaat mit sich bringen. Aber das ist Ihnen als frühere regierungstragende Fraktion ja durchaus bekannt.

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Bergner

Fragestunde

Das sieht nach einer Nachfrage des Fragestellers aus. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Marcus Malsch CDU

Fragestunde

Wenn ich das richtig verstanden habe, Frau Ministerin, ist es ja so, dass sich jetzt die Bundesländer damit befasst haben und für sich selbst festgestellt haben, dass die Initiative nicht möglich ist, weil man sich selbst nicht beschneiden will, und man wartet jetzt auf das Thema, dass der Bund das regelt oder auch eine Öffnung macht. Gibt es denn von Ihrer Seite aus eine Kenntnis, wann das geschehen könnte? Es ist so: Das Bundesfinanzministerium ist ja durch den Koalitionsvertrag auf Bundesebene aufgefordert zu sagen, woher das Geld kommt, wenn diese Öffnungsklausel kommt. Ich hatte ja den Finanzkraftausgleich angesprochen: Die Grunderwerbsteuer ist wie viele andere Steuern, die die Länder einnehmen, natürlich auch in dem Ausgleich zwischen Bund und Bundesländern eine wichtige Größe. Deswegen ist man sich auf Bundesebene ziemlich einig gewesen, als man den Koalitionsvertrag geschlossen hat, dass, wenn man eine Flexibilisierung macht, die möglichen Ausgleiche auch ausgeglichen werden sollen. Dazu muss das Finanzministerium etwas vorlegen. Das ist nicht ganz einfach – das wissen Sie –, wenn GmbH-Anteile verkauft werden, dass die Steuer dann nicht bezahlt werden muss. Wenn man da eine Veränderung vornehmen kann, könnte man sicherlich andere Steuereinnahmen akquirieren im ähnlichen Rahmen wie bei der Grunderwerbsteuer jetzt, und darauf warten wir.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen sehe ich keine. Damit kommen wir zur Anfrage der Abgeordneten Henfling in der Drucksache 7/7511. Bitte schön.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Verwahrung und Entzug von Dienstwaffen bei der Thüringer Polizei Nach dem Suizid einer Polizeibeamtin mit ihrer Dienstwaffe stellen sich Fragen zu den Bestimmungen im Umgang mit Dienstwaffen, insbesondere bei krankgeschriebenen Beschäftigten der Polizei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bestimmungen, Vorschriften und rechtlichen Grundlagen zum Entzug der Dienstwaffe und Munition gibt es bei der Thüringer Polizei? 2. Wann dürfen bzw. müssen Dienstwaffe und Munition von Beamtinnen und Beamten eingezogen werden? 3. Wer ist in den Dienststellen der Thüringer Polizei für den Entzug der Dienstwaffe und von Munition zuständig? 4. Wer überprüft in den Dienststellen den Entzug der Dienstwaffen und Munition?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Bitte schön, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort auf Frage 1: Grundsätzlich regelt das Waffengesetz den Umgang mit Waffen und Munition. Die Polizeien des Bundes und der Länder sowie deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden, sind gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Waffengesetz von diesen Regelungen ausgenommen. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 Waffengesetz gilt dies bei Polizeibediensteten mit Vollzugsaufgaben auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen und Munition und das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind. Aufgrund dieser Rechtslage wird der inner- und außerdienstliche Umgang mit Dienstwaffen und Munition für die Thüringer Polizei und ihre Bediensteten durch die Dienstanweisung zum Umgang mit Waffen und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt, zu Maßnahmen nach dienstlichem Schusswaffengebrauch in der Thüringer Polizei sowie zur Verwendung von dienstlich beschafften Sportwaffen geregelt. Regelungen zum Entzug der Dienstwaffe und von Munition sind Inhalt dieser Dienstanweisung. Antwort zu Frage 2: Gemäß der vorgenannten Dienstanweisung ist bei einer Abwesenheit des Bediensteten von über vier Wochen, insbesondere durch Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen, Urlaub, Elternzeit, Krankheit oder Kur sicherzustellen, dass die Dienstwaffe in der Dienststelle aufbewahrt wird und der Zugriff des Bediensteten auf Schusswaffen und Munition ausgeschlossen ist. Konkret ist das in Ziffer 11.2 der genannten Dienstanweisung im ersten Teil geregelt. Zudem ist die Schusswaffe nach einem Schusswaffengebrauch, der die Verletzung oder Tötung einer Person oder einen erheblichen Sachschaden zur Folge hat, als Beweismittel nach § 94 Abs. 1 Strafprozessordnung sicherzustellen; das ist beispielsweise in Ziffer 3.4 der genannten Dienstanweisung im zweiten Teil geregelt. Ungeachtet bleiben hier die Fälle, in denen die Dienstwaffe aufgrund sonstiger gefahrenabwehrender oder strafprozessualer Maßnahmen sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen ist. Antwort zu Frage 3: In den unter Frage 2 beschriebenen Fällen sind grundsätzlich die Dienststellenleiter zuständig. Darüber hinaus sind die Vorgesetzten in begründeten dringenden Fällen befugt, den Umgang mit Schusswaffen und Munition vorübergehend ganz oder teilweise zu untersagen. Über die Untersagung auf Dauer entscheidet die für die Bediensteten jeweils zuständige Behörde oder Einrichtung. Das ist geregelt in Ziffer 4.1 der genannten Dienstanweisung. Die Antwort zu Frage 4 lautet: die Dienststellenleiter oder von ihnen Beauftragte. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfrage? Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Es gäbe sogar zwei. Das heißt also, dass sowohl für den Entzug als auch für die Überprüfung des Entzugs jeweils die Dienststellenleiter zuständig sind?

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Götze

Fragestunde

Grundsätzlich ja, wobei diese Aufgaben dann teilweise delegiert werden, zum Beispiel auf Mitarbeiter aus den Sachgebieten Innerer Dienst und Technik.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Und für die Bildungseinrichtung ist der Dienststellenleiter der Leiter der Bildungseinrichtung in Meiningen?

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Götze

Fragestunde

Genau.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Okay. Mehr darf ich nicht?

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Bergner

Fragestunde

Zwei Nachfragen hatten Ihnen zugestanden, weitere Nachfragen aus der Mitte des Raumes sehe ich nicht. Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit komme ich zur letzten Anfrage, die heute noch aufgerufen wird. Das ist die des Abgeordneten Cotta in der Drucksache 7/7513.

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Jens Cotta AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Abrufbarkeit von Informationen zu Thüringer Talsperren auf der Internetpräsenz der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) In persönlichen Gesprächen wurde die Frage gestellt, warum auf der Internetpräsenz der TFW seit Beginn des Jahres – zumindest zeitweise – keine Informationen wie Füllstände und Abflüsse über die von der TFW betriebenen Talsperren abrufbar sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass derartige Informationen im Jahr 2023 nicht mehr auf den entsprechenden Internetseiten der TFW veröffentlicht wurden bzw. werden? 2. Falls ja, aus welchen Gründen werden die Informationen nicht bzw. nicht mehr veröffentlicht? 3. Falls es sich um eine zeitweise Maßnahme handelt, wann sind die Informationen zu den Talsperren öffentlich wieder zugänglich? 4. Inwieweit ist die TFW verpflichtet, eine durchgängige öffentliche Information zu beispielsweise Füllständen der Talsperren zu gewährleisten? Danke.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Cotta.

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Bergner

Fragestunde

Es antwortet das Umweltministerium. Bitte schön, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es ist zutreffend, dass die von der Thüringer Fernwasserversorgung auf ihrer Homepage veröffentlichten aktuellen Füllstände sowie Zu- und Abflüsse der Talsperren seit Februar 2023 zeitweise nicht verfügbar waren. Zu Frage 2: Es handelte sich um ein vorübergehendes technisches Problem im Zusammenhang mit den hierfür eingesetzten IT-Komponenten zur Erfassung und Weiterleitung der Daten für die Bereitstellung auf der Homepage. Zu Frage 3: Das technische Problem konnte behoben werden. Die Daten werden seit dem 08.03.2023 wieder wie bisher auf der Homepage bereitgestellt. Zu Frage 4: Die Bereitstellung der Daten auf der Homepage ist ein Service der Thüringer Fernwasserversorgung, wozu sie in dieser Weise gesetzlich nicht verpflichtet ist. Danke.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich keine. Damit schließe ich für heute die Fragestunde. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen und nicht beantworteten Zusatzfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 und § 91 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 14, 19 und 20 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7452 Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags voraussetzen, beispielsweise im Ältestenrat. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/7455/7531 dazu: Beschluss des Landtags - Drucksache 7/7276 Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 78, Enthaltungen 3. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 21 Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP entfallen 54 Stimmen. Damit hat der Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP mehr Stimmen erreicht als der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD und ist deshalb angenommen. Ich gratuliere Herrn Frisch zur Wahl als Vertrauensperson und Herrn Pagel zur Wahl als Vertreter der Vertrauensperson und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7456 Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 35 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, würde eine weitere Wahlwiederholung eine Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Landtags voraussetzen, beispielsweise im Ältestenrat. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt – schon lange erwartet und lange angekündigt – zum Tagesordnungspunkt 12 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6578 Wird das Wort zur Begründung des Beratungsverlangens gewünscht? (Zuruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein, das er- gibt sich aus der Sache!) Das ist nicht der Fall. Damit möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass dieser Tagesordnungspunkt auf Verlangen der Fraktion Die Linke in einfacher Redezeit beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion Die Linke hat sich der Abgeordnete Bilay zu Wort gemeldet. Ich bitte noch einmal in die gesamte Runde um eine etwas angemessenere Lautstärke, das macht es hier vorne nicht sehr angenehm. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Sascha Bilay Die Linke

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns als Fraktion dazu entschieden, letztes Jahr die Große Anfrage einzureichen, weil wir festgestellt haben, dass es im Grunde genommen egal ist, welche Debatte man immer zum Jahresende mit dem Haushalt und dem KFA führt, es werden im Regelfall immer wieder dieselben Argumente vorgetragen, die jetzt nicht immer von großer Objektivität und Sachlichkeit geprägt sind, und deswegen haben wir gesagt, wir rollen noch mal die letzten Jahre der Entwicklung mit einer Großen Anfrage auf und versuchen da noch mehr Zahlen auch zur Diskussion stellen zu können. Es gab am Mittwoch die Pressemitteilung des Landesamts für Statistik. Die haben sich noch mal die Jahresabschlüsse des letzten Jahres angeschaut und haben festgestellt, dass die Kommunen 200 Millionen Euro nicht zu wenig, sondern zu viel gehabt haben, nämlich einen positiven Jahressaldo erreicht haben. Das ist insgesamt für die Bewertung der Thematik wichtig, weil das am Ende wieder Rückschlüsse darauf zulässt, wie die Bedarfsermittlung am Ende auch aussieht. Ich will nur noch mal sagen, dass in der Entwicklung der letzten Jahre feststellbar gewesen ist, dass seit 2015 die Kommunen von Jahr zu Jahr im Durchschnitt 230 Millionen Euro Überschüsse erwirtschaften konnten. Wenn ich aus der Privatwirtschaft kommen würde, wenn ich mir eine Bilanz anschauen würde, dann würde ich Jahresüberschuss gleichsetzen mit Gewinn, also 230 Millionen Euro von Jahr zu Jahr. Dabei sind gerade die letzten Krisenjahre, die ja herausragen, auch finanziell bedeutsam. 2020 lag der kommunale Jahresüberschuss in Summe bei 300 Millionen, 2021 bei 360 Millionen Euro und – wie eben erwähnt – im letzten Jahr bei 200 Millionen. Auf die Frage, in welchem Sachzusammenhang das zur Bedarfsermittlung steht, will ich nur mal auf den Rechnungshof verweisen, der in seinem letzten Bericht zur Jahresrechnung gesagt hat, dass der Ermittlung des Finanzbedarfs auch noch mal mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Wenn das noch nicht alle gelesen haben: Die überörtliche Kommunalprüfung, die auch ganz frisch ist für das Jahr 2021, da hat der Rechnungshof festgestellt, dass Thüringen bundesweit auf Platz 2 hinter Rheinland-Pfalz und vor Baden-Württemberg liegt. Also, die höchsten Überschüsse erwirtschaften die Kommunen in Rheinland-Pfalz, danach kommt Thüringen und danach Baden-Württemberg. Ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg besonders notleidende Länder seien, dass es den Kommunen dort besonders schlecht ginge. Das heißt, wenn wir uns mit Thüringen da an Platz 2 einreihen, ist das eine durchaus beachtenswerte Leistung. So ein Land wie Bayern beispielsweise, da landen die Kommunen nur abgeschlagen auf Platz 9, die haben gerade mal so plus/ minus null, also von daher noch mal ein Hinweis darauf, auch mehr Sachlichkeit in der Frage walten zu lassen. Und jetzt zu der Thematik, die uns immer wieder erreicht, dass die Kommunen angeblich unter Rot-Rot-Grün ausbluten würden und dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen die Kommunen im ländlichen Raum abhängen würden. Das ist ausdrücklich (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: So ist es!) nicht der Fall. – Herr Emde, hören Sie mir erst einmal zu. Ich schätze wirklich Ihren finanzpolitischen Sachverstand. Aber Sie müssen noch einmal mit Ihrer Fraktion reden. Wer sich die Antworten der Großen Anfrage anschaut und sich die Zahlen vor Augen führt und analysiert, wird feststellen, dass diese hohen Jahresüberschüsse, auf die ich eben hingewiesen habe, insbesondere in den kleinen ländlichen Gemeinden stattgefunden haben. Wenn Sie das umrechnen auf die Einwohner, sind es die kleinen Gemeinden, in denen die Jahresüberschüsse anfallen. Die Grundaussage und Tendenz ist so: je größer die Stadt, je größer die Gemeinde, desto geringer die Jahresüberschüsse. Mit Blick beispielsweise auf Gera ist sogar feststellbar, dass diese dann ins Minus rutschen. Also da, wo das Geld angehäuft wird, wo es am Ende übrigbleibt, das sind nicht die großen Zentralen Orte, das sind die kleinen ländlichen Strukturen in diesem Land. Das macht eins deutlich, dass wir eine Schieflage in der Finanzierung des Finanzausgleichssystems haben. Es sind die kleinen Orte, die im Regelfall nicht einmal einen zentralen Charakter haben. Diese kleinen Orte halten eine kommunale Infrastruktur vor, die im Regelfall nur von ihrer eigenen Gemeindebevölkerung genutzt wird, nicht vom Umland, zumindest nicht in der Masse. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das dürfen sie bei Ihnen bald wohl nicht mehr?) In den Zentralen Orten, die eine Umland- und Versorgungsfunktion haben, wird eine kommunale Infrastruktur vorgehalten, die nicht nur die eigene Wohnbevölkerung nutzt, sondern auch die Menschen, die im Umland wohnen, die dort tätig sind. Aber die anderen kleinen Kommunen beteiligen sich nicht an der Finanzierung dieser kommunalen Infrastruktur in den Zentralen Orten. In die kleinen Orte fließt aber das Geld, wo am Ende die Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden. Hier warne ich einfach vor einer Verzerrung des Bildes, was einfach nicht wahr ist. Ich würde mich freuen, wenn wir bei einer Reform des KFA mal darüber reden würden, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister untereinander solidarischer sind, dass wir das Geld dahin geben, wo am Ende die Zentralen Orte auch für das Umland eine Versorgungsfunktion mit erfüllen, wo am Ende alle etwas davon haben, nicht nur die Zentralen Orte, sondern auch die, die im Umland wohnen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist ja Zentralismus!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hatten ja solche Vorschläge auf dem Tisch liegen. Wir haben im Unterausschuss KFA über das Gutachten der Universität Köln geredet. Die haben genau das vorgeschlagen. Die haben vorgeschlagen, weg von den starren Zahlen der Köpfe, keine Finanzzuweisung mehr nach puren Einwohnern, sondern hin zur Betrachtung, welche Aufgabe, welche Qualität die Kommunen für die Menschen in dem Raum tatsächlich zu leisten haben. Das konnte sich bedauerlicherweise – aus meiner Sicht bedauerlicherweise – im politischen Raum nicht durchsetzen, weil das zu einer Umverteilung geführt hätte. Am Ende war es das Prinzip der Besitzstandswahrung, das verhindert hat, dass wir einen Mehrwert, eine Wohlfahrtssteigerung für die gesamten Kommunen auch im ländlichen Raum hätten erschließen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht aber nicht nur um die klassischen Zuweisungen – zweckgebunden oder nicht zweckgebunden – über das System des Finanzausgleichs, sondern es geht um die gesamten Mittel, die im Landeshaushalt im Jahr 2023 gebunden sind. Für dieses Jahr hat der FAG, der Finanzausgleich, ein Volumen von 2,6 Milliarden Euro. Wenn ich noch hinzurechne, welche Mittel außerhalb des Finanzausgleichs im gesamten Landeshaushalt über die ganzen Einzelpläne versteckt sind – das ist im Übrigen die Anlage 3 zum Finanzausgleichsgesetz –, dass weitere 1,6 Milliarden Euro im Infrastrukturministerium für kommunalen Straßenbau, im Bildungsministerium für Schulsozialarbeit, für Umweltprojekte, Vereinsförderung usw. usf. vorgesehen sind – weitere 1,6 Milliarden! –, dann sind das in diesem Jahr 4,2 Milliarden Euro kommunalrelevantes gebundenes Budget bei 13 Milliarden Euro Gesamthaushaltsvolumen. Wenn ich mir da eine große Gruppe herausgreife – die Haushälter wissen das –, die Hauptgruppe 4, Herr Emde, Personalausgaben, also alles, was für Polizistinnen und Polizisten ausgegeben wird, Lehrerinnen und Lehrer, Justizverwaltung, Finanzbeamte usw. usf., das gesamte Landespersonal, was wir bezahlen, dann sind das 3,5 Milliarden Euro. Der größte Ausgabenblock ist also der kommunale Anteil. Und sich dann hinzustellen und zu behaupten, ständig wiederkehrend, das Land würde die Kommunen finanziell ausbluten lassen, ist aus meiner Sicht nicht wirklich überzeugend. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Aus Ih- rer Sicht!) Aus unserer Sicht. Wir haben gestern über die Vorstellung der CDU zum kommunalen Investitionsfonds geredet. Ich will deswegen noch einmal auf die Investitionen eingehen. Es ist natürlich auch mit Blick auf die Zahlen einfach feststellbar, dass die Kommunen in den letzten Jahren mehr investiert haben, indem sie eigene Mittel dafür genutzt haben, aber weil auch das Land seit 2015 gerade für investive Zwecke von Jahr zu Jahr immer mehr Geld bereitgestellt hat. Und dann darüber zu klagen, dass der kommunale Investitionsstau sich immer weiter aufblähen würde, ist aus meiner Sicht nicht überzeugend, auch mit Blick auf den Kommunalmonitor der Aufbaubank. (Unruhe CDU, AfD) Hören Sie zu: Bei diesen 1,2 Milliarden Euro muss man natürlich noch mal in die Tiefe reinschauen, wie diese Zahl am Ende zustande gekommen ist. Herr Emde, wenn ich Kämmerer frage, welche Investitionen nicht realisiert werden konnten, dann muss ich natürlich auch die Frage stellen, warum. Hatte ich genug Personalkapazitäten in meiner Bauverwaltung, um eine Planung auf den Weg zu bringen? Herr Walk, Sie wissen es aus Eisenach. Habe ich vielleicht ein Ingenieurbüro, was auch die Planung für mich machen kann? Da muss ich sagen, nein, die Kapazitäten sind erschöpft. Habe ich Angebote aus der Bauwirtschaft bekommen, wenn ich eine Ausschreibung gemacht habe? Begrenzt. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Haben Sie schon mal irgendeinen Antrag in einer Kommune gestellt?) Ja, hören Sie zu, Frau Tasch. Natürlich hatten wir in den letzten Jahren auch durch Pandemie und andere Effekte gestörte Lieferketten. Wenn ich eine Straßenbaumaßnahme habe, vielleicht im Tiefbau, grundhafter Ausbau, ein längerer Abschnitt, verschiedene Bauabschnitte über verschiedene Jahre, und im letzten Jahr feststellbar gewesen ist, dass durch die Industrie kein Bitumen geliefert werden konnte, was aber für den Straßenbau elementar wichtig ist, dann muss ich die Maßnahme natürlich ins nächste Jahr schieben. Aber ich kann doch nicht sagen, es ist kein Geld vorhanden und deswegen habe ich einen großen Investitionsstau. Nein, es gibt oftmals ganz objektive Gründe dafür, warum eine bestimmte Investition noch mal in ein anderes Jahr geschoben werden musste. Aber ich kann es nicht damit gleichsetzen, dass 1,2 Milliarden Euro fehlen. Da erwarte ich doch tatsächlich eine intensivere Diskussion. Noch ein Punkt zu der Frage, dass Rot-Rot-Grün die Kommunen unzureichend mit Finanzen ausstatten würde: (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das ist doch so!) Es waren die Fraktionen von Rot-Rot-Grün, die unter der letzten CDU-Verantwortung von Dr. Voß ein System mit einer Vielzahl an notleidenden Kommunen geerbt haben. 2014 waren 67 Kommunen, Landkreise, Gemeinden, kreisangehörige Städte usw. usf. von Bedarfszuweisungen abhängig, die waren notleidend. Um Bedarfszuweisungen bekommen zu können, muss man erst einen großen Katalog an Grausamkeiten im Gemeinderat oder im Kreistag beschließen, keine Investitionen, KitaGebühren erhöhen, Bibliotheksöffnungszeiten einschränken, Vereinszuschüsse reduzieren usw. usf., um überhaupt die Nothilfeprogramme des Landes in Anspruch nehmen zu können. (Unruhe CDU) Diese Zahl von 67 ist im Jahr 2021 auf immerhin 15 reduziert worden. Auch das Finanzvolumen, das über den Landesausgleichsstock zur Verfügung gestellt werden musste, ist erheblich reduziert worden. Allein der Vergleich von 2015 zu 2021 heißt knapp 50 Millionen Euro weniger an Bedarfszuweisungen, die notwendig geworden sind – 50 Millionen Euro, die für andere Zwecke im Landeshaushalt zur Verfügung stehen, über die wir dann hier auch frei entscheiden können. Im Übrigen ist – ich will es noch mal betonen – der Finanzausgleich, der in wesentlichen Zügen auch heute noch gilt, damals von der CDU gemacht worden, und es gibt da ein besonderes Element, welches bedeutet, dass der Landesausgleichsstock regelmäßig aufgefüllt werden muss. Frau Tasch, Sie wissen das. Ich vergleiche das immer mit so einem Topf, da gibt man immer Geld rein, und wenn irgendwann der Topf so voll ist, dass er überquillt, wird er ausgekehrt – machten wir oder machte die Landesregierung erstmalig 2021. Rot-Rot-Grün hat also unter diesem System jedes Jahr Geld in den Landesausgleichsstock gegeben – es ist kommunales Geld, das das Land nur treuhänderisch verwaltet –, und der war am Ende 2021 so voll, dass man daraus ausgeschüttet hat, weil das Gesetz das verlangt. Es waren 11,5 Millionen Euro zusätzlich, die die Kommunen vorher gar nicht planen konnten. 2022, in einem Noch-Krisenjahr, wurden immerhin 35 Millionen Euro zusätzliche kommunale Mittel ausgeschüttet, und in diesem Jahr werden es rund 25 Millionen Euro sein. Wer da also behauptet, dass wir, wenn der Topf immer weiter anschwillt, den Kommunen das Geld vorenthalten haben, der lügt ganz einfach mit Blick auf die Zahlen, die auch aus der Großen Anfrage herauszulesen sind. Ich will Ihnen noch eines deutlich sagen: Ich habe eben auf die Jahresüberschüsse hingewiesen, dass es insbesondere die kleinen Kommunen sind, die insbesondere davon profitieren, wie seriös RotRot-Grün mit Kommunalfinanzen umgeht. Der Landesrechnungshof – wir haben das letzte Woche im Innenausschuss diskutiert – hat seinen Bericht vorgelegt, der empfiehlt ausdrücklich Gemeindegebietsreformen, freiwillige Zusammenschlüsse, um die Effizienz in der Verwaltung zu erhöhen. Deswegen warne ich davor, bestimmte Entwicklungen nicht mit in den Blick zu nehmen, weil sie mit einer Kleinstverwaltung von 20 oder 25 Menschen bestimmte Projekte wie eine Digitalisierung, die zusätzlich anfällt, nicht auch noch bewerkstelligen können. Wenn Sie 20 Leute in einer kleinen Verwaltung haben, davon sind vielleicht noch fünf Leute im Bauhof, dann haben Sie noch einen Kindergarten, dann haben Sie noch ein Meldeamt, was Sie irgendwie vorhalten müssen, dann sind zwei Leute immer krank und drei im Urlaub – wie wollen Sie denn da zusätzliche Prozesse, um die Verwaltung zu modernisieren, tatsächlich am Ende abbilden? Und die Debatte letztes Jahr zu der Frage, Kommunen können die Grundsteuer, die neue Reform nicht bewerkstelligen, weil sie nicht in der Lage sind, ihre Computersysteme umzustellen, ist doch Ausdruck genau dieses Problems. Deswegen empfiehlt der Rechnungshof ausdrücklich, sich in dieser Frage auch weiterhin zu bewegen, sich meinetwegen zu Landgemeinden zusammenzuschließen. Mir ist es völlig egal, ob das eine Landgemeinde oder eine Einheitsgemeinde ist, wie es vom Namen her heißt. Im Übrigen, ich will Sie noch mal daran erinnern, es war ja das Modell der CDU, dieses Konstrukt der Landgemeinde. Es gab vor 10, 15 Jahren eine Enquetekommission zur Demografie. Da haben wir genau über diese Fragen schon mal diskutiert. Als Ergebnis dessen war ja dann die Idee – und das war auch das, was umgesetzt wurde –, die Landgemeinde zu bilden. Das ist ein besonderer Typ der Kommunen, wo die Ortsteile eine besondere ausgeprägte demokratische Ortschaftsverfassung haben. Mir ist es egal, ob das am Ende Landgemeinden oder Einheitsgemeinden sind, wenn wir uns am Ende einig sind, dass wir mehr Demokratie überall wollen, und zwar flächendeckend. (Unruhe CDU) Deswegen war es richtig, dass wir gestern Abend eine Reform der Kommunalordnung beschlossen haben, dass am Ende die Kommunen selbst entscheiden können, wie sie Demokratie ausleben wollen. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Ja, mit der AfD zusammen!) Warum ist das so entscheidend, was ich Ihnen hier gerade gesagt habe? (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ja, wenn man nicht zählen kann!) Ja, diese Art und Weise der CDU, mit Lügen Politik zu machen, die ist höchst anstrengend. Das will ich sagen, Herr Gottweiss. Es ist auch unredlich. (Beifall DIE LINKE) Ich schätze Sie ja als Politiker, aber das ist nicht Ihr Niveau, auf dem Sie weiter arbeiten sollten. (Unruhe im Hause) Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende ist immer entscheidend, wie viel Geld die Kommunen zur freien Verwendung zur Verfügung haben. Das Personal muss bezahlt werden. Die Schulen müssen unterhalten werden. Straßen müssen gebaut werden. Kindergärtnerinnen müssen bezahlt werden. Das ist so. Aber die Frage ist doch: Was ist das Identitätsstiftende für die Kommune vor Ort? Worin drückt sich das alltägliche Leben aus? Das ist am Ende die entscheidende Frage. Wie viel kann ich meinem Sportverein geben? Findet in Wasungen der Fasching statt? Kann man hier in Erfurt zum Eishockey gehen? Oder habe ich woanders irgendwie andere kulturelle Highlights, … (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Handball!) Handball meinetwegen auch in Eisenach. Wir warten mal ab, wann die Halle kommt. Das Entscheidende ist: Wie viel Geld steht für diese Projekte zur Verfügung? Und da ist feststellbar: Unter Rot-Rot-Grün ist das Volumen, das die Gemeinden, Städte und Landkreise genau für diese Frage zur Verfügung haben, von Jahr zu Jahr angewachsen. Inzwischen sind es immerhin 700 Millionen Euro gewesen, über die vor Ort demokratisch, transparent im Dialog miteinander entschieden werden kann, ob ich ein Schwimmbad baue, ob ich da vielleicht die Eintrittspreise senke oder meine Kita-Gebühren entsprechend mitgestalte. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist feststellbar, ohne politische Wertung, sondern rein mit Blick auf die Zahlen, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir wollen die Elternbeiträge ganz abschaffen, Frau Tasch!) dass unter Rot-Rot-Grün seit 2014 die Kommunen von Jahr zu Jahr höhere Überschüsse erwirtschaftet haben. Gleichzeitig konnte der Investitionsstau abgebaut werden. Schulden konnten verringert werden. Schauen Sie sich die Schuldenlasten an. Kassenkredite spielen in der Wirklichkeit der kommunalen Ebene keine Rolle mehr, kein Problem mehr, konnten fast vollständig reduziert werden. Gleichzeitig konnten die Kommunen ihre eigenen Steuereinnahmen steigern. Es konnten mehr Spielräume für freiwillige Leistungen erschlossen werden. Kommunen haben von Jahr zu Jahr mehr Geld vom Land erhalten. Und die wichtigste Aussage dabei ist: Es ging den Kommunen finanziell noch nie so gut wie unter Rot-Rot-Grün. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe AfD)

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Bergner

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Meine Damen und Herren, wir sind immer noch im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Da werden üblicherweise die Debatten hier vorn vom Pult aus geführt. Insofern: Danke, Herr Bilay. Für die CDUFraktion hat jetzt Abgeordneter Walk das Wort.

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Raymond Walk CDU

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich ganz besonders, dass wir heute Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes hier haben, dass wir Bürgermeister, Verantwortliche der Verwaltungsgemeinschaften aus Ostthüringen dahaben, aus Greiz und stellvertretend für alle Alexander Schulze aus Greiz und die Bürgermeisterin Krimhild Leutloff aus Ronneburg. Schön, dass Sie der Debatte folgen. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, die finanzielle Situation der Kommunen ist in Thüringen seit Jahren Gegenstand der politischen Diskussion hier im Hohen Haus, so auch gestern, als wir darüber diskutierten, ob wir einen kommunalen Investitionsfonds auf den Weg bringen. Vorab für die, die es nicht verfolgt haben: Ich denke, da ist eine Lösung auch in Sicht. Warum ist das Thema so wichtig? Klar, denn alle 2,1 Millionen Menschen, die hier in Thüringen leben, die wohnen natürlich in den Kommunen, und hier – und das ist das Besondere – nimmt der Bürger den Staat ganz unmittelbar vor Ort wahr. Deswegen ist es unsere gemeinsame Aufgabe hier im Hohen Haus, für einen fairen und für einen gerechten Ausgleich zu sorgen, zum einen zwischen Stadt und Land und insgesamt für die Kommunen als Ganzes. Deswegen lassen Sie mich zunächst einen Blick werfen auf den Jahresbericht 2023 zur Überörtlichen Kommunalprüfung – Kollege Bilay hat es angesprochen – des Thüringer Rechnungshofs, der kürzlich vorgestellt wurde, bei uns im Innenausschuss beraten wurde, der sich allerdings auf die Zahlen aus 2021 bezieht, genau wie die Große Anfrage der Linken, keine Frage. Gestiegen sind die Gesamteinnahmen, die Steuereinnahmen, die Zuweisungen und Zuschüsse, insgesamt 6,68 Milliarden. Allerdings sind auch die Gesamtausgaben auf 6,31 Milliarden gestiegen. Insgesamt im Finanzierungssaldo bleibt dort ein Plus von 364 Millionen Euro. Das war allerdings im Jahr 2021. Unbestritten positive Zahlen, aber dennoch oder gerade deswegen möchte ich einen etwas differenzierteren Blick auf das Zahlenwerk richten. Zunächst will ich feststellen, dass die Zahlen aus 2021 sind und die heutige Situation eben nicht eins zu eins übertragbar ist. Deswegen lohnt ein Blick auf die Pressemitteilung des Landesamts für Statistik von vorgestern. Dort wird festgehalten, dass die Einnahmen weiter gestiegen sind. Die Ausgaben sind auch weiter gestiegen. Aber kurzum – das wurde auch belegt –: Die Ausgaben steigen sowohl absolut als auch proportional mehr als die Einnahmen. Das führt dazu – und das ist, glaube ich, besonders bemerkenswert, das kam eben nicht zur Sprache, Herr Bilay –, dass insbesondere ein Rückgang im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vom Land zu Buche schlagen. Sage und schreibe ein sattes Minus von 56 Millionen Euro, die an Mitteln nicht an die Kommunen ausgereicht wurden, und insgesamt entspricht das einem Minus von 9,3 Prozent. (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Hört, hört!) Deswegen ist es doch gar nicht verwunderlich, wenn 56 Millionen fehlen an Zuweisungen, dass die Kommunen im letzten Jahr dann auch 16 Millionen Euro weniger investieren konnten. Also Stand heute: Anstatt eines satten Plus von 363 Millionen Euro in 2021 haben wir es im Jahr 2022 mit einem Plus von 192 Millionen Euro, etwa die Hälfte des Überschusses aus 2021, zu tun. Was auch bemerkenswert ist, ist, dass die Ausgaben für Sachaufwand überproportional um 12,4 Prozent, für soziale Leistungen um 7,3, für Personalausgaben um 6,5 stiegen und die Sachinvestitionen sich sogar um 16 Millionen reduzierten, das entspricht 1,7 Prozent. Das waren jetzt sehr viele Zahlen, und ich will den Blick, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, nach vorne richten. Der Thüringer Landkreistag hat in einer Umfrage Ende 2022 bei seinen Mitgliedern ermittelt, dass diese mit Mehrausgaben in 2023 von insgesamt 287 Millionen Euro rechnen, davon allein 71 Millionen Euro für ukrainische Flüchtlinge, allein 44 Millionen für die steigenden Energiepreise und allein 49 Millionen Euro für zusätzliche Personalkosten. Das ist alles in den Zahlen eben nicht eingepreist gewesen. Wozu führt das? Das wissen wir alle. Die Landkreise sind sozusagen gezwungen, die Kreisumlagen anzuheben und nur in wenigen Landkreisen wie beispielsweise im Weimarer Land, 39,8 Prozent Umlage, konnte die Kreisumlage stabil gehalten werden. Ich habe ja die Landesregierung gestern angefragt, wie die Zahlen in diesem Jahr aussehen. (Beifall CDU) Die endgültigen Zahlen lagen allerdings noch nicht vor. Aber, Frau Staatssekretärin Schenk ist ja auch heute hier, die Antwort der Landesregierung ist dennoch bemerkenswert, weil, ich habe gefragt, wie viele Kommunen in Thüringen, Stand heute, noch keinen verabschiedeten und beschlossenen Haushalt haben. Insgesamt, das ist die Besonderheit, zwei Drittel der Kommunen sind es, genau zehn Landkreise, zwei kreisfreie Städte und 407 kreisangehörige Gemeinden haben noch keine beschlossene Haushaltssatzung zur Prüfung vorlegen können. Fakt ist auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass sich die Inflationsrate derzeit auf hohem Niveau bei 8,7 Prozent eingependelt hat und sich die Energiepreise innerhalb Jahresfrist um 19,1 Prozent erhöht haben. Auch das ist nicht eingepreist. Wie wichtig in diesem Zusammenhang unser sogenanntes Kleine-Kommunen-Programm ist, zeigt eine Abfrage bei den 639 Kommunen. Ich habe gefragt, wie denn die zusätzlichen 30 Millionen Euro als Ergebnis einer CDU-Initiative beim letzten Mal in den Kommunen eingesetzt wurden. Darauf haben 40 Prozent – nur 40 Prozent – geantwortet, dass das ausgereichte Geld im Vermögenshaushalt veranschlagt werden konnte. 60 Prozent, weit über die Hälfte, mussten das Geld nutzen – wahrscheinlich auch bei Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Bürgermeister und VG-Chefs –, um ihren Verwaltungshaushalt zu bekommen. Das ist die Wahrheit. Lassen Sie mich jetzt noch mal auf den von der Thüringer Aufbaubank erarbeiteten und – aus meiner Sicht – sehr erhellenden „Thüringer Kommunalmonitor 2022: Kommunale Trends auf den Punkt gebracht“ eingehen, zum einen, weil diese Einschätzungen der kommunalen Familie relativ aktuell sind, und zum anderen, um die positiven Zahlen aus dem Rechnungshofbericht jetzt vielleicht auch noch mal ins Verhältnis zu setzen und zu bewerten. Zu den Ergebnissen im Einzelnen: Der Kommunalmonitor sagt zum einen, dringenden Personalbedarf in den nächsten Jahren sieht man insbesondere im Bereich der Digitalisierung 83 Prozent, im Klimaschutz 62 Prozent und in der interkommunalen Zusammenarbeit. Weiteren zusätzlichen Personalbedarf im investiven Bereich sehen die Kommunen beim Gebäudemanagement, bei der Projektumsetzung sowie bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Oder anders: ohne qualifiziertes Personal natürlich auch kein erfolgreiches investives Projektmanagement. Aber entscheidend ist die Frage nach dem ermittelten Investitionsbedarf in den kommenden drei Jahren. Jährlich wird attestiert, dass 1,17 Milliarden Euro Investitionsstau prognostiziert werden, vor allem für Verkehrsinfrastruktur, für Verwaltungsdigitalisierung und für Schulen. Allein im Bereich der Schulen klafft ein Loch von mehr als 1,5 Milliarden Euro – ich denke, Sie können das auch bestätigen – und das muss irgendwann auch geschlossen werden. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das sind nur 1,2!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch eine weitere Zahl lässt aufhorchen. Die Kommunen teilten mit, dass allein in den letzten drei Jahren 140 Investprojekte auf Eis gelegt wurden und nicht umgesetzt werden konnten und damit auch eine verpasste Chance, einen starken Konjunkturimpuls zu setzen, der eben damit ungenutzt blieb. (Beifall CDU) Die Hauptgründe noch mal – Herr Bilay, weil Sie das angesprochen haben –, warum dieser Konjunkturimpuls ausgelassen werden musste: 93 Prozent sagen, wir hatten nicht genügend Fördermittel, 90 Prozent sagen, wir haben nicht genug Eigenmittel. Und auch die Baupreisentwicklung hat direkte, und zwar negative Auswirkungen auf die örtliche Bautätigkeit: 88 Prozent der Kommunen sagen, die Preise sind uns zu hoch. Das führt immer wieder zu Verschiebungen und Verzögerungen, das Beispiel Eisenach und Hallenbau wurde ja auch schon erwähnt. Große Sorge bereitete den Kommunen auch die Energiepreisentwicklung. Man kann es nachvollziehen, 87 Prozent stellen sich auf stark ansteigende Energiepreise ein. Ich habe es eben schon gesagt, statistisch ist das inzwischen belegt, knapp 20 Prozent Erhöhung im letzten Jahr. Ein weiterer wichtiger Punkt: Fördermittelmanagement. Da sind sich die Kommunen einig, alle Kommunen wünschen sich hier mehr Unterstützung durch das Land. Wenn man genau fragt, was wünscht ihr euch vom Land, dann sagen 80 Prozent, wir wollen eine Bündelung von Förderprogrammen, wir wollen eine vereinfachte Kombinierbarkeit von Bundes- und Landesmitteln und wir wollen vor allen Dingen eine vereinfachte Antragstellung für kleinere Projekte. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau das ist richtig!) Und noch eine Zahl erscheint mir bemerkenswert: Zwei Drittel der Kommunen bezeichnen ein zinsverbilligtes Kreditprogramm zum Beispiel im Rahmen eines Fonds zur Reduzierung der Finanzierungskosten als hilfreich, Stichwort kommunaler Investitionsfonds, das haben wir gestern ausreichend behandelt. Ich habe eben schon gesagt, dass ich mich freue, dass wir da so viel Zustimmung erfahren haben. Jetzt zur spannenden Frage, was eigentlich die Kommunen sagen. Knut Kreuch, der SPD-Oberbürgermeister von Gotha, hat uns als CDU-Fraktion Ende Januar angeschrieben, Thema „Kommunalfinanzen“. Ich darf zitieren, ich habe ihn gefragt, ob er damit einverstanden ist – ich zitiere –: „In unseren Schulen und Kindergärten, auf den Straßen und Brücken sowie in den Verwaltungsgebäuden haben wir nicht nur einen Sanierungsstau, sondern vor allem einen Unterhaltungsstau. 2021 hat das Bauamt einen kurzfristigen Bedarf für Gehwegunterhaltung von 9,7 Millionen und Straßenunterhaltung von 8,9 Millionen, zusammen 18,6 Millionen, errechnet. Aber“, so Knut Kreuch weiter, „im jährlichen Haushalt sind nicht einmal zehn Prozent dieser Summe für Unterhaltung abbildbar.“ Und weiter wünscht sich der OB: „Erstens, hohe und höhere Fördersätze für die bereits vorhandenen Förderprogramme (Schulbau, Kinderbetreuung, Sportstätten, Feuerwehr), zweitens, Förderungen für Sanierung von Verwaltungsgebäuden, drittens, gerechte Ermittlung von Grundlagen für den Mehrbelastungsausgleich. Übertragene Aufgaben müssen bezahlt und nicht mit nicht nachvollziehbaren Pauschalen gedeckelt werden.“ – Ich zitiere immer noch. – „Und letzter Punkt: Jedoch vor allem mehr allgemeine Deckungsmittel, damit wir nicht ständig an Verwaltung, damit wir nicht ständig an Mitarbeitern sparen müssen, um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen und durchführen zu können.“ (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Zu Recht!) Und abschließend resümiert Kreuch: „Der gemeindliche Schuldenabbau der letzten Jahre darf nicht über das strukturelle Problem im Finanzausgleich hinwegtäuschen.“ (Beifall CDU) Eine weitere kommunale Stimme, der Kreisverband Greiz, der ja heute auch anwesend ist, erklärt in einem offenen Brief von gestern – ich zitiere –: „Das Haushaltsjahr 2023 wird für die meisten Thüringer Kommunen zum Drahtseilakt, weil die Reserven der letzten Jahre, sofern sie überhaupt vorhanden waren, inzwischen erschöpft sind.“ Und eine weitere Stimme erreichte uns von den Bürgermeistern aus Zeulenroda-Triebes und Greiz. Sie legen plastisch dar, wie sich die erhöhte Kreisumlage im Landkreis Greiz ganz konkret auf die Städte auswirkt. Und in Greiz – ist ja auch keine Riesenmetropole – sind es allein 1,2 Millionen, die mehr anfallen allein durch die erhöhte Kreisumlage, plus 14 Prozent, in Zeulenroda-Triebes 890.000, plus 14 Prozent, in der Gemeinde Langenwolfsdorf 130.000 Euro, plus 37,5 Prozent. Und im Fazit stellen die Amtschefs fest – ich zitiere –: „Finanzielle Spielräume schwinden, Verwaltungshaushalte sind überlastet, Rücklagen müssen aufgelöst werden.“ Und es sei absehbar, so die Bürgermeister, dass die Mehrheit der Kommunen im Landkreis Greiz in nächster Zeit in die Haushaltssicherung geraten werde. Ursächlich sei unter anderem die schwierige Kinderbetreuungsfinanzierung, die Personalkostensteigerung aufgrund der genau zu 7 Millionen Euro reduzierten Landeszuschüsse. Und vielleicht noch ein Punkt zum Personal – ich zitiere wieder –: „Die meisten Kommunen können sich nicht einmal eine Doppelbesetzung für drei Monate leisten. Neues, qualifiziertes Personal kann aber nur durch attraktive Gehälter rekrutiert bzw. gehalten werden. Eine Binsenweisheit, Lohnsteigerungen können kaum gedeckt werden.“ Und das Fazit: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Kommunen gut ausgestattet sind. Der Großteil der Kommunen muss jeden Cent fünfmal umdrehen.“ Sehr geehrte Damen und Herren, ich will vielleicht noch mal abschließend auf unsere Forderungen kommen, weil wir den Blick nach vorne richten wollen, und auf die Vorschläge, die wir hier im Parlament schon zu Papier gebracht haben, die wir zum Teil auch schon diskutiert haben. Es sind insgesamt fünf ganz konkrete Punkte, was wir aus Sicht der CDU-Fraktion machen können, um den Kommunen auch effektiv zu helfen. Erstens: Es braucht endlich die Einführung einer echten Konnexität, und zwar verankert in der Thüringer Verfassung. Im Übrigen verweise ich gern auf das sogenannte Kluth-Gutachten der Grünen „Rechtsrahmen der Kommunalfinanzierung in Thüringen“ vom August 2022, welches zum gleichen Ergebnis kommt. Zweitens: Bei dieser Gelegenheit sollten wir uns auch gleich noch mal mit dem Mehrbelastungsausgleich beschäftigen. Der Thüringer Rechnungshof bemängelte bekanntlich für das Prüfjahr 2021 die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Mehrbelastungsausgleichs in Thüringen. Und jedenfalls für 2021 hat er festgestellt, dass dieser Ausgleich um 10 Millionen Euro zu gering bemessen war. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Und deswegen haben wir es 2023 draufgeschlagen!) Drittens: Es braucht eine wirkliche Berücksichtigung der Kostendynamik. Die Entwicklung der kommunalen Personal- und Betriebskosten solle deshalb durch eine Berücksichtigung der tatsächlichen Inflationsrate auch im KFA abgefedert sein. Insgesamt sind es knapp 10 Prozent, das wissen wir. Viertens: Es braucht endlich eine vereinfachte Fördermittellandschaft. Gerade die Förderlandschaft speziell für Kommunen ist geprägt von einer Vielzahl unterschiedlicher, zum Teil sehr spezifischer Förderprogramme von verschiedenen Förderstellen: EU, Bund, Land, dann kommen die Projektträger dazu. Da muss man einen eigenen Lehrgang gemacht haben, um da noch durchzublicken. Fünftens: Es braucht einen kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro. Das war unser Vorschlag, darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen. Vielleicht der sechste Punkt: Potenzial sehe ich in jedem Fall noch bei der interkommunalen Zusammenarbeit. Das ist sozusagen ein schlafender Riese, der zunächst einmal kein Geld kostet, aber der viel bringt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Meiner Fraktion war es wichtig, die vorliegenden Zahlen und Statistiken möglichst differenziert und komplex zu betrachten und zu bewerten. Lassen Sie uns hier im Hohen Haus im Gespräch und im Dialog bleiben, wenn es darum geht, unseren Kommunen wirklich substanziell und auch nachhaltig zu helfen. Letzten Endes gibt uns ja auch die Thüringer Verfassung vor, wie die Richtung sein muss. Thüringer Kommunen müssen finanziell auskömmlich ausgestattet sein. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Herr Walk. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sehr geehrter Herr Präsident, ich will mich zunächst erst mal bedanken für die Große Anfrage: Wir haben hier 90 Fragen in 5 Komplexen und wir haben 1.455 Seiten Antworten. Das ist, glaube ich, mehr als nur eine Fleißarbeit gewesen, und da bedanke ich mich erst mal bei allen Beteiligten für die Arbeit, die in dieser Großen Anfrage drinsteckt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, es ist auch deswegen wichtig, weil Transparenz in dieser ganzen Diskussion relativ notwendig ist, um Ballast vom Thema „Kommunalfinanzen“ abzuwerfen. Der größte Ballast ist aus meiner Sicht die Legende, dass es den Kommunen ganz schlecht geht, und zwar allen. Schauen wir uns die vorhandene Datenlage an: Da können wir natürlich neben der Großen Anfrage auch noch mal den Kommunalmonitor der TAB, der gerade für 2022 erschienen ist, nehmen, oder manchen kommunalen Haushalt könnte man sich da auch noch mal sehr genau angucken. Es gab Zeiten, in denen die kommunale Familie in Thüringen schlecht vom Land finanziert wurde. Einige Gerichtsurteile und etliche Reformen später kam dann der Sparkommissar Wolfgang Voß, Finanzminister im Kabinett Lieberknecht, 2010 bis zum Ende der Legislatur 2014, von der CDU. Übrigens ist der Wikipediaeintrag von Herrn Voß sehr interessant: Wussten Sie, dass Herr Voß unmittelbar vor seiner Ernennung zum Thüringer Finanzminister für einen einzelnen Tag als Staatssekretär in Thüringen angestellt wurde, um die Versorgungsansprüche als Staatssekretär in Sachsen und Niedersachsen zu behalten? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das fand ich eine interessante Information. Unter Voß wurde der Kommunale Finanzausgleich in Thüringen einer umfassenden Reform unterzogen und der zugrundeliegende Grundsatz gilt auch heute noch – der Partnerschaftsgrundsatz. Allerdings sehen Sie in den Antworten zur Großen Anfrage, die Finanzierung der Kommunen unter Finanzminister Voß und dem Kabinett von Frau Lieberknecht war dann doch eher bescheiden. Diese für manche sehr unangenehme Wahrheit steckt auch in den Daten der Antwort, das hat Kollege Bilay ja hier auch schon ausgeführt. Da nützt auch alles Relativieren nichts, die CDUgeführte Landesregierung hat die Kommunen verhungern lassen. Dramatische Folgen waren: Der Bestand an Kommunalkrediten stieg drastisch an, die Kassenkredite breiteten sich aus, manche Kommunen hatten Glück mit ihren … (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Der Kaiser ist auch noch …!) Ich sage ja immer, getroffene Hunde bellen, Herr Emde. Sie machen das dieses Plenum besonders laut. Was ist da los? (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Manche Kommunen hatten Glück mit ihren Tochterfirmen, bei denen sie sich Geld borgen konnten oder Aufgaben und Kosten auslagern konnten, manch andere Kommunen konnten das eben nicht. Es haben sich dadurch einige Schuldenberge aufgetürmt. Besonders dramatisch ist das Beispiel Gera an dieser Stelle. Die Pleite der StadtwerkeHolding im Eigentum der Stadt mit den Anteilen an der Energieversorgung, den Verkehrsbetrieben, der Müllabfuhr und einer Wohnungsgesellschaft mit 7.000 Wohnungen hätte durch die Landesregierung 2014 abgewendet werden können: durch Landesmittel, durch Landesbürgschaften oder auch die Genehmigung von Kommunalkrediten. Nichts davon ist passiert, Gera wurde hängen gelassen, die Stadtwerke in die Pleite getrieben – ein einmaliger Vorgang. Noch heute spürt die Stadt die Folgen, gehören Wohnungsgesellschaft und der Energieversorger nur zu einem Bruchteil der Stadt. Rot-Rot-Grün übernahm am 05.12.2014 die Landesregierung, und das war auch gut so, denn seitdem ging es für die Kommunen bergauf. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ach ja? Da- von haben wir noch nichts gemerkt!) Die Statistiken sind dazu eindeutig. Nehmen wir das Beispiel Weimar. Lange Jahre war Weimar mit Gera und Suhl ein Sorgenkind, höchstverschuldete Stadt und lange kurz vor der Haushaltssicherung, benötigt seit drei Jahren keine Kassenkredite mehr und hat – der Haushalt wurde am Mittwoch beschlossen – zum zweiten Mal hintereinander keine Neuverschuldungen geplant. Im Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Überörtlichen Kommunalprüfung 2023, der ist jetzt zwei Monate alt, steht zu lesen: „Die Gesamteinnahmen der Thüringer Kommunen stiegen 2021 im Vergleich zum Vorjahr um rund 319 Mio. EUR (+5,01 %) auf 6,68 Mrd. EUR. Der positive Trend der vergangenen Jahre setzte sich ungebrochen fort. Gegenüber 2017 nahmen die Kommunen 1,15 Mrd. EUR bzw. fast 21 % mehr ein. Die Einnahmeausstattung pro Einwohner stieg aufgrund der sinkenden Bevölkerung in diesem Zeitraum noch etwas deutlicher an. 2021 lag sie bei 3.162 EUR je Einwohner und damit um 596 EUR bzw. um 23 % höher als 2017.“ Und weiter: „Die Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen stiegen 2021 gegenüber dem Vorjahr um 193 Mio. EUR auf 1,931 Mrd. EUR (+11,1 %). Sie erreichten damit auch einen neuen Spitzenwert innerhalb der letzten fünf Jahre.“ Das ist kein Verdienst der Union, die 25 Jahre die Landesregierung anführte, sondern eindeutig auf der Habenseite von Rot-Rot-Grün. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir setzen aus meiner Perspektive hier die richtigen Schwerpunkte und Rot-Rot-Grün hat Versäumnisse der vorigen Landesregierungen, alles unter Führung der CDU, korrigiert. Dank Rot-Rot-Grün bauen die Kommunen Schulden ab, ihre Einnahmen verbessern sich. Siehe zum Beispiel auch den aktuellen Finanzausgleich, da haben wir nachgesteuert, wenn es notwendig war, daher nur ein paar Beispiele: zum Beispiel der neue Soziallastenansatz für die Kreise und die kreisfreien Städte, denn dort steigen die Kosten in erheblichem Maße und seit Jahren an, und darauf reagieren wir. Wir werden die Wirkung beobachten und gegebenenfalls auch an so einer Stelle nachjustieren. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Ebene dazu sind aus meiner Sicht positiv. Weiter erwähnt werden müssen die Statistiken zu den Kommunalfinanzen, die auch eindeutig sind. Statistiken glätten Situationen und ebnen auch Unterschiede ein. Es gibt Kommunen – das will ich auch ganz deutlich sagen –, denen es mehr als gut geht, die im Geld schwimmen. Es gibt Kommunen, die über die Runden kommen, das ist sicher die große Mehrheit, und das ist auch das Ergebnis des Kommunalmonitors der TAB. Auf der anderen Seite gibt es Kommunen, die schwimmen auch, aber um das finanzielle Überleben und denen steht das Wasser so hoch, dass man den Kirchturm kaum sehen kann. Denen müssen wir als Landtag zusammen mit der Landesregierung unter die Arme greifen. Damit man aber die Einzelfälle bestmöglich erwischt, sollte man eben nicht die Gießkanne auspacken, sondern gezielt und passend eingreifen. Die Probleme sind dabei meist ähnlich, das kann man aus dem Kommunalmonitor auch noch mal sehr gut herauslesen. Es gibt einen Mangel an Beratung zu Fördermitteln, der Kollege Walk hat es hier auch schon angesprochen. Ich würde die Analyse zumindest dahin gehend teilen, dass wir – das gilt übrigens nicht nur für die Kommunen – einen großen Fördermitteldschungel haben. Ich glaube aber, dass sich schon viele Menschen seit langer Zeit Gedanken darüber machen, wie man den durchsichtiger machen kann. Das ist eben nicht ganz trivial, insbesondere wenn es um unterschiedliche Ebenen geht. Es fehlt an Eigenanteilen für bestimmte Förderprogramme, da sind wir uns auch einig, und wir haben einen gravierenden Personalmangel an vielen Stellen. Für Beratungen auch zu Fördermöglichkeiten steht im Kommunalen Finanzausgleich übrigens ein gesonderter Topf bereit. Hätte es so etwas schon eher gegeben, muss man auch ehrlich sagen, wären manche Fehlentscheidungen in den Kommunen möglicherweise vielleicht vermeidbar gewesen. Aber da machen wir einen Haken dran. Die Bereitstellung von Eigenanteilen für Fördermittel muss so erfolgen, dass es vor allem den Kommunen nützt, die damit Probleme haben. Die Idee eines Fonds – ja, auch hier bereits diskutiert von Herrn Walk, gerade noch mal angesprochen – bearbeitet Rot-Rot-Grün schon seit einiger Zeit mit dem Innenministerium, das ist ein guter Ansatz, den wir auch weiterverfolgen und ausarbeiten wollen. Auch da wird ein Haken drankommen, wenn wir uns im demokratischen Spektrum einigen können. Da bin ich gespannt, ob das mit der CDU funktionieren kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Personalmangel: Wir haben einen bundesweiten Fachkräftemangel, da sind wir uns, glaube ich, auch alle einig. Warum soll der ausgerechnet bei den Kommunen und ausgerechnet in Ostdeutschland und ausgerechnet in Thüringen nicht durchschlagen? Natürlich ist das der Fall. Ich selbst bin seit Jahren mit einem Kommunalmandat unterwegs und ich weiß, wie schwierig es ist, mittlerweile für durchaus – wie ich finde – gute Stellen in der Kommunalverwaltung Personal zu finden. Aber es ist auch nicht verwunderlich. Wer will es der Bauingenieurin verdenken, dass sie der Verwaltung den Rücken kehrt, wenn in einem Planungsbüro mehr Chancen auf Einkommen und Karriere locken, weil eben der Amtsleiter, der oft männlich ist, noch einige Jahre seines Wirkens vor sich hat, oder wenn die Pendelei vom Wohnort durch Wechsel der Stelle entfällt. Darauf müssen die Verwaltungsspitzen aber auch reagieren und alles dafür tun, dass ihre Verwaltungen attraktiv als Arbeitgeberinnen sind und auch bleiben. Und wenn Verwaltungen aufgrund von Personalmangel ihre Arbeit nicht mehr erledigen können, passiert Folgendes: Erstens, es gibt eine Welle unerledigter Arbeit, die sich aufbaut, und eine Bugwelle unerledigter Investitionen. Das ist gerade auch zu erleben in wahrscheinlich jeder Kommune und nachzulesen unter anderem im Kommunalmonitor. Zweitens, die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger steigt immens und äußert sich auch in mancher Stimme für rechts außen. Und drittens, andere müssen sich sorgen, das sind die Landkreise und letztlich der Landtag und die Landesregierung. Hier liegt die Verantwortung dafür, dass Kreise und Kommunen auch in Zeiten des demografischen Wandels nicht nur verwalten, sondern gestalten und entwickeln. – Ich will nur ganz kurz erwähnen, dass ich es schon ein bisschen schwierig finde, dass wir immer nur vom demografischen Wandel reden, eigentlich müssten wir von einer demografischen Katastrophe mit Blick auf Thüringen reden, damit auch allen mal klar wird, was da noch auf uns zurollt in den nächsten Jahren. – Was aber, wenn Verwaltungen zu klein sind, um die Aufgabenfülle zu erledigen? Das hat der Rechnungshof ja im letzten Innenausschuss auch noch mal relativ deutlich gemacht. Müssen die Verwaltungen effizienter und größer werden oder die Aufgaben kleiner oder am besten beides? Das sind ja die großen Fragen, die an der Stelle stehen, die auch der Kollege Bilay hier schon aufgeworfen hat. Deswegen erst mal grundsätzlich Hochachtung vor der Entscheidung beispielsweise des Eisenacher Stadtrats, freiwillig viel Kompetenz an den Landkreis abzugeben und damit gemeinsam neue größere Strukturen zu bilden. Andere Kommunen haben diesen Weg auch gewählt und haben sozusagen ihren Lokalegoismus – will ich es mal nennen – zur Seite geschoben oder überwunden und tatsächlich dafür gute Lösungen gefunden. Und das ist richtig. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Lokalegois- mus zur Seite geschoben!?) Das ist aus meiner Sicht der Weg in die Zukunft, den auch der Rechnungshof empfiehlt – kommunale Zusammenarbeit ausweiten. Wenn die Verwaltung nicht mehr so funktioniert, wie sie funktionieren soll, weil zum Beispiel zu wenig oder zu wenig qualifiziertes Personal vorhanden ist, funktioniert dann eben auch die Selbstverwaltung nicht mehr. Kommunale Freiheit bedeutet auch kommunale Verantwortung zur Fähigkeit der Freiheit der Gestaltung der Möglichkeiten. Das enge Zusammengehen von Kommunen kann dann eben am Ende auch, wenn es gut läuft, zu einem Gemeindezusammenschluss führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben in den letzten Monaten hier sehr intensiv über die Probleme in den Kommunen gesprochen und ich glaube tatsächlich, dass die auch auf dem Tisch liegen. Ich glaube nicht, dass es strukturelle Probleme im Finanzausgleich sind, weil … (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Doch!) Ich warte ja immer noch darauf, dass uns die CDU endlich mal dieses strukturelle Problem auf den Tisch legt und sagt, wir lösen es gemeinsam. Ich kenne es nicht, außer Sie meinen diese 200 Millionen Euro, die Sie immer fordern. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will damit sagen, worum es mir am Ende geht. Ja, natürlich, wir haben Investitionsstaus, die müssen wir lösen. Das werden wir aber übrigens nicht damit tun, dass wir immer wieder über den Kommunalen Finanzausgleich reden, denn der hat damit nur bedingt zu tun. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Frau Henfling. Jetzt erteile ich das Wort für die AfD-Fraktion dem Abgeordneten Sesselmann. – Meine Damen und Herren, noch einmal, es ist ein sehr emotionales Thema, aber die Diskussion wird hier vorn vom Pult aus geführt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Fra- gen Sie mal Herrn Walk!) Die Querdebatten bitte ich doch einzustellen. – Bitte, Herr Sesselmann, Sie haben das Wort.

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Robert Sesselmann AfD

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ziel der Großen Anfrage soll es sein, einen umfassenden und zugleich differenzierten komplexen Überblick über den Stand und die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen in Thüringen zu erhalten. Über die Entwicklung, wenn wir das näher ausführen wollten, bräuchten wir die Glaskugel, und die haben wir leider nicht. Also, diese Anfrage kann sich nur auf die Vergangenheit beziehen und das haben wir auch gesehen – der Herr Walk hat das angedeutet gehabt –, bis 2021 liegen uns valide Daten vor und darüber hinaus haben wir Probleme. Herr Walk hat es angesprochen gehabt – 287 Millionen, die der Landkreistag vorgetragen hat an Kosten, die auf uns zukommen wegen diverser Krisen. 90 verschiedene Fragen wurden formuliert – eine Riesenfleißarbeit –, zehn Fragen beschäftigen sich dabei mit den rechtlichen Grundlagen, 59 Fragen mit der finanziellen Entwicklung der Kommunen, vier Fragen beschäftigen sich aus unserer Sicht mit einem sehr wichtigen Thema, nämlich den Auswirkungen der kommunalen Finanzhilfen des Bundes auf die Kommunen in Thüringen. Zehn Fragen wiederum beschäftigen sich mit der Unterhaltung kommunaler Infrastruktur in Kurorten, Erholungsorten. Da hatten wir einen interessanten parlamentarischen Abend dazu. Und sieben Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, beschäftigen sich mit dem Projekt „Bürgerhaushalt“. Das ist eine Sache, die momentan hier noch nicht Platz greift und nicht ganz so wichtig zu sein scheint. Also wir sehen, der Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Entwicklung der Kommunen. Wenn man den Ausführungen des Herrn Bilay zugehört hat, hat man den Eindruck, man ist 50 Jahre zurückversetzt. Da gab es ein Lied, das hieß: „Die Partei, die Partei, die hat immer recht“. Meine Damen und Herren, das ist eben nicht der Fall. (Beifall AfD) Diese Ausführungen müssen natürlich noch mal genauer in den Blick genommen werden. Zu den rechtlichen Grundlagen: Da haben Sie sich in der entsprechenden Vorbemerkung zur Großen Anfrage bereits die Frage selbst beantwortet. Auf entsprechende Zitate kann ich hier verzichten. Die über 90-seitige Antwort der Landesregierung führt zu den einzelnen Fragen aus unserer Sicht vollumfänglich aus, verweist auf Anlagen aus der Begründung der kleinen und großen Revision, nimmt den Kommunalmonitor nochmals in das Verfahren hier auf, verweist auf eine Anlage zum Aufgabenbestand, legt in der Sache jedoch wenig hilfreiche Informationen der jeweiligen Haushaltskonsolidierungsverfahren verschiedener Kommunen vor, die aufgrund ihrer speziell zugeschnittenen Eigenheiten wohl kaum verallgemeinerungsfähige Aussagen enthält. Ein sich daraus ergebender Erkenntnisgewinn, meine sehr geehrten Damen und Herren, über bereits Gesagtes hinaus erschließt sich nicht. In der über 1.400-seitigen Antwort nebst Anlagenkonvolut sind Argumente, die jedenfalls geworfen tödlich wirken. Und wenn Sie das so sehr loben, Frau Henfling, dann muss ich Ihnen sagen, ich möchte nicht wissen, wie viel Papier für diese Beantwortung dieser Anfrage benötigt worden ist und wie viele Bäume dafür gefällt werden mussten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als ob Sie sich für Bäume interessieren!) Ja, schön mag auch der Vergleich der einzelnen Bundesländer zueinander sein, meine Damen und Herren, dennoch helfen rechtstheoretische Ausführungen zu Fragen der Finanzierungsmodelle als Verbundquoten oder Bedarfsmodelle kaum, den Investitionsrückstau der nächsten Jahre von über – Herr Walk hat es gesagt – 3 Milliarden Euro in den Kommunen – hier verweist die Antwort auf den Kommunalmonitor – zu beseitigen. Wenn es einen Erkenntnisgewinn geben kann, meine Damen und Herren, dann doch den, dass es konkreter Maßnahmen bedarf, wie von meiner Fraktion unter TOP 40, den wir heute leider nicht mehr schaffen werden, oder von der CDU-Fraktion unter dem TOP 7, Stichwort „Investitionsfonds“, eingebracht worden ist. Zur Frage der Eigeninteressenquote und des Konnexitätsgebots fällt mir auf, das war heute auch schon Gegenstand der Besprechung, dass die hierzu von Verfassungsrechtlern wie Frau Prof. Dr. Leisner-Egensperger zu Artikel 93 der Thüringer Verfassung gemachten Vorschläge bis dato nicht in der Verfassung des Freistaats Thüringen Eingang gefunden haben. Ob dies wohl noch in dieser Legislatur bis nächstes Jahr erfolgen wird, scheint aus unserer Sicht mehr als fraglich. Der Stand, meine Damen und Herren, und die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen steht in einem direkten Zusammenhang zum Stand und der Entwicklung der finanziellen Situation der Landesverwaltung. Spart das Land, kann es auch mehr an die Kommunen weiterreichen. Wir haben vorhin ein interessantes Beispiel von Frau Henfling gehört mit dem Minister und Staatssekretär Voß. Aber wie das eben so ist, meine Damen und Herren, die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die von den Kommunen zu Recht abgefordert werden, müssen ebenso auf die Landesverwaltung Anwendung finden. Hier ist es so, meine sehr geehrte Frau Kollegin Henfling, wer in einem Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. (Beifall AfD) Wenn das Land 270 Vollzeitäquivalente beschäftigt, während die Kommunen 170 Vollzeitäquivalente, auf 10.000 Einwohner betrachtet, beschäftigen, besteht dringender Handlungsbedarf aufseiten der Landesregierung. Oder wie mein Kollege Stephan Brandner hierzu ausführte: Der Fisch stinkt vom Kopf. Daher wäre eine Lehre aus dieser Großen Anfrage zu ziehen, nämlich, (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Er- zählen Sie das mal Ihrem Fraktionsvorsitzenden!) die Vollzeitäquivalente, also die Personalsituation der Landesverwaltung derjenigen der Kommunen anzupassen. Das, meine Damen und Herren, wäre wahre Konnexität. Und noch eins: Die Fördermittelprogramme sind seitens der CDU als eines der fünf Elemente angesprochen worden, die hier in den Blick zu nehmen sind – dreien kann man problemlos zustimmen. Es ist richtig, Herr Walk, wir brauchen keinen Fördermitteldschungel, denn Fördermittelprogramme binden letztlich Personal, sowohl auf Landesebene als auch auf der Ebene der Kommunen, meine Damen und Herren. Und hier können wir Personal einsparen, indem eine Fördermittelvereinfachung geschieht. Das hatte Herr Walk schon angesprochen, wir brauchen möglicherweise keine Fördermittel, sondern – ich hatte das schon gestern erwähnt – eine Investitionspauschale, die die Arbeit der jeweiligen Gemeinden und Kommunen hier vereinfachen kann. Was macht die nicht vom Volk legitimierte Regierung in Thüringen? Das muss man noch einmal ganz klar und deutlich betonen. Sie plant ein Migrationsamt mit erheblichen Sachkosten und Stellenaufwuchs und beschäftigt munter Staatssekretäre ohne Planstellen, stellt leitende Beamte ein, die in weiten Teilen nicht den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des Thüringer Beamtengesetzes entsprechen, und verursacht damit letzten Endes, meine Damen und Herren, Steuerschäden in Millionenhöhe. (Beifall AfD) Zu Ersterem ist zu sagen, dass es derzeit im Landesverwaltungsamt zwei Referate gibt, welche sich vorwiegend mit Migrationsthemen beschäftigen, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Reden Sie doch mal zum Thema!) das Referat 740 – Migration, Integration und Rückkehrmanagement – und das Referat 750 – Erstaufnahme, Zuwanderung und landesweite Verteilung. Sie unterliegen der Rechtsaufsicht des Innenministeriums, aber der Fachaufsicht des Justiz- und Migrationsministeriums. Meine Damen und Herren, hier besteht Handlungsbedarf bei der Regierung, nämlich die Zuständigkeitsbereiche einheitlich zu regeln. Wir brauchen kein zusätzliches Migrationsamt. Wer ernsthaft glaubt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ein neues Landesmigrationsamt die Probleme der Zuwanderung lösen kann, und dafür ohne Geldaufwuchs zurechtkommt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. (Beifall AfD) Im zweiten Fall geht der Thüringer Landesrechnungshof mit der Landesregierung hart ins Gericht. Die Kontrolleure in Rudolstadt hatten sich acht Personalakten …

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Madeleine Henfling

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herr Sesselmann, ich möchte Sie wirklich ernsthaft bitten, zur Sache zu reden. Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt zur Großen Anfrage der Kommunalfinanzen und nicht beim Rechnungshofbericht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Robert Sesselmann AfD

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das mag sein, aber es geht jetzt um die Frage der Vollzeitäquivalente …

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Madeleine Henfling

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nein.

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Robert Sesselmann AfD

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Doch, darum geht es. Es geht darum, zu fragen, ob auch die Landesregierung ihre Aufgaben erfüllt und entsprechende Aufgaben, insbesondere entsprechende Personaleinsparungen vornimmt, und da bitte ich, mich kurz noch die zwei Sätze sagen zu lassen, nämlich dass wir in dem Fall – und das sage ich hier noch einmal, das ist auch Ziel, die eine Medaille bedingt die andere Medaille, die eine Seite bedingt die andere Seite – prüfen müssen, ob auch das Land seine Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hier einhält, und das ist eben nicht der Fall. (Beifall AfD) Deshalb darf ich noch einmal hier darauf verweisen, der Rechnungshof hat die Bestenauslese, Stellenausschreibungen, Vorhandensein von Anforderungsprofilen und Tätigkeitsdarstellungen, tarifgerechte Eingruppierungen und Stufenzuordnung, die ordnungsgemäße Dokumentation der Personalvorgänge und die Stellenentwicklungen in den Blick genommen (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Kom- munalfinanzen!) und ich kann Ihnen sagen, meine Damen und Herren, dort wurden erhebliche Fehler festgestellt. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Wo steht denn das in der Großen Anfrage?) Die Einstellungspraxis – und das hatten Sie vorhin selbst erwähnt, Frau Präsidentin, Sie haben die CDU kritisiert, deshalb darf ich Sie hier auch kritisieren und zum Sachthema sprechen – (Beifall AfD) sowohl bei den Staatssekretären als auch bei den persönlichen Mitarbeitern genügt eben nicht den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des Thüringer Beamtengesetzes. Deshalb sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit, auch wenn ich jetzt hier kürzen muss … (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Auf- hören!) Sie können „aufhören“ schreien, so viel Sie wollen. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Weil Sie nicht zum Thema sprechen!) Sie müssen sich, wenn Sie die Kommunen so behandeln, wie Sie die Kommunen behandeln, auch gefallen lassen, dass bei Ihnen geguckt wird, wie Ihre Personalsituation ist und wie Sie mit Personal umgehen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Sie ha- ben das Thema überhaupt nicht verstanden, oder?) Ich fasse mich kurz. Es sind strafbare Komponenten hier ins Spiel gekommen im Hinblick auf die Einstellung von Beamten in der Landesverwaltung. Das bleibt natürlich einer strafrechtlichen Beurteilung vorbehalten und wie gesagt, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Das sage ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit. Wer also Millionen für Landesbeamte zum Fenster rausschmeißt, kann sich nicht hier hinstellen und sagen, wir geben genug an die Kommunen weiter. Meine Damen und Herren, wir müssen hier auch noch mal die Schulen in den Blick nehmen. Es gibt dort einen erheblichen Investitionsstau von über einer Milliarde Euro und ich darf die Kämmerer zitieren, die Folgendes sagen: „Die zweckgebundenen Einnahmen aus dem sogenannten Schullastenausgleich nach § 17 Thüringer Finanzausgleichsgesetz stagnieren, obwohl die Bau- und Energiekosten um ein Vielfaches angestiegen sind.“ Das sagen die Kämmerer. Es ist eben nicht so, dass der Schullastenausgleich so funktioniert, dass man Schulen davon auch sanieren kann. Aber was macht die Landesregierung, meine Damen und Herren? (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist für die laufende Verwaltung, nicht für die Investitionen!) Sie versenkt lieber 50 Millionen Euro Steuergelder bei der Bremer Pleitebank Greensill, anstatt das Geld in sinnvollen Investments – wie oben beschrieben – anzulegen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wer – und das sage ich hier in aller Eindeutigkeit – Millionen von Steuergeldern auf diese Art und Weise verprasst, der hat das Recht verwirkt, meine Damen und Herren, zu regieren, und gehört hinter Schloss und Riegel. (Beifall AfD) Dass diese an Dilettantismus grenzende kriminelle Verhaltensweise der Landesregierung bei den Kommunen nicht auf Gegenliebe stößt, wenn man einerseits Wasser predigt und Wein trinkt, ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände mehr als verständlich. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ich komme mir vor wie auf dem AfD-Parteitag!) dass diese umfangreiche Große Anfrage das zerrüttete Verhältnis zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung wieder kitten soll. Ob es hierzu jedoch reicht, nur den kommunalpolitischen Sprecher der Linksfraktion auszutauschen, muss allerdings bezweifelt werden. (Unruhe DIE LINKE) Kommen wir nun noch mal zurück zur finanziellen Situation und der Entwicklung der Kommunen. Belastbares Zahlenmaterial liegt bisweilen nur – und das haben wir schon von Herrn Walk gehört – bis 2020, 2021 vor. Völlig unbeachtet bleiben die Fragen zu den Auswirkungen der Sozial-, der Energieund der Wirtschaftskrise infolge der Sanktionen gegen die Russische Föderation, meine Damen und Herren. Wenn die Fragen an die Landesregierung Sinn machen sollen und man daraus auch lernen möchte, dann muss man diese Problematik in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen, was bislang jedoch nicht geschehen ist. Der Thüringische Landkreistag hat bereits am 14.12. auf diese Problematik aufmerksam gemacht – Herr Walk hat es bereits erwähnt –, 287 Millionen Euro, das sind die Schätzungen der 17 Landkreise, meine Damen und Herren, und es kommen aber noch die Kosten dazu, die der Gemeinde- und Städtebund hier veranschlagt, nämlich durch die Erhöhung der Personalschlüssel im Kindergartenbereich 16 Millionen Euro, die Anpassung der Besoldung kommunaler Beamter 14 Millionen Euro und natürlich durch die Zurücksetzung des Sonderlastenausgleichs Klimaschutz fehlen 30 Millionen Euro. Das sind die Fakten, die dürfen Sie hier nicht ausblenden, sehr geehrte Kollegen der Linkspartei. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es gäbe noch mehrere Punkte hier anzusprechen, aber die Zeit wird letztlich knapp. Ich möchte noch auf einen wichtigen Punkt eingehen, das ist die Frage der derzeitigen Entwicklung. Sie haben alle geschildert, dass die Entwicklung der Steuereinnahmen der Kommunen, stellt man die Steuerschätzung auf Seite 26 der Antwort des Ministeriums hier gegenüber, insgesamt positiv erscheinen mag. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Nein, sie ist positiv!) Dennoch spiegeln diese Schätzungen nicht das Risiko – und darauf möchte ich besonders eingehen – einer weiteren wirtschaftlichen Eintrübung aufgrund von Krieg, Inflation und Lieferengpässen wider. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In Gera gab es so hohe Steuereinnahmen wie noch nie!) Wir sehen es bereits jetzt bei der Frage der verfehlten Niedrigzinspolitik der letzten Jahre, wir sehen jetzt in der Entwicklung auf amerikanischer Seite, dass nordamerikanische Banken Probleme haben. Das schlägt allerdings auch schon durch auf die Sparkassen hier bei uns vor Ort. Nämlich, durch diese verfehlte Niedrigzinspolitik, meine Damen und Herren, waren die Sparkassen aufgrund einer geringen Kreditnachfrage in der Coronakrise gezwungen, ihre überschüssigen Gelder in einem Null-Prozent-Zinssatz bei anderen Banken anzulegen. Infolge der Leitzinserhöhung mussten auch die Sparkassen ab 2022 entsprechende Anlagen wertberichtigen. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Das betrifft die Credit Suissebank und die Commerzbank, aber nicht die Sparkasse!) Wir sprechen hier von 20-prozentiger Wertberichtigung und wir haben natürlich hier auch bei den Sparkassen insgesamt Probleme, nämlich, dass die Thüringer Sparkassen 2022 15 Prozent des Eigenkapitals verloren haben, also eine viertel Milliarde Euro, und darüber hinaus 100 Millionen Euro durch inflationsbedingte Wertverluste. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was hat das mit dem Thema zu tun?) Das, meine Damen und Herren, müssen wir auch in den Blick nehmen. Oder anders gesagt: Durch das Sterben der Sparkassen bricht ein wichtiger Steuerungs- und Wirtschaftsfaktor der Region weg. Ich möchte ganz kurz, bevor ich zum Ende komme, noch mal das Thema „Landgemeinden“ ansprechen. Da hatte der Kollege schon ausgeführt, das ist durchaus zu berücksichtigen, auch wenn es nicht in der großen Fragestellung vorhanden ist. Aber nochmals ganz kurz: Wer leichtfertig und verschwenderisch wie diese Landesregierung mit Geldern des Steuerzahlers umgeht, hat das Regieren verwirkt. Und es ist eine Illusion, meine Damen und Herren, zu glauben, dass man für derartige Lobperformance vom Thüringer Bürger als Ministerpräsident wiedergewählt werden wird.

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Madeleine Henfling

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Redezeit ist zu Ende, Herr Sesselmann.

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Robert Sesselmann AfD

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Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

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Als Nächste erhält für die Fraktion der SPD Abgeordnete Merz das Wort.

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Janine Merz SPD

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zum Kollegen Sesselmann kann man wirklich nur sagen, meine Tochter ist in der gymnasialen Oberstufe, das wären null Punkte gewesen, am Thema vorbei – ganz klar. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Da ging wirklich fast nichts zum Thema „Kommunalfinanzen“, sondern Sie haben einfach wieder versucht, Ihre unzureichenden Debatten auf allen möglichen anderen Fachgebieten hier darzulegen. Das ist wirklich schrecklich, denn das hat nichts mit der Debatte zu tun. (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Es hängt al- les mit allem zusammen!) Nein, es hängt nicht alles mit allem zusammen. (Heiterkeit DIE LINKE) Das wünschen Sie sich und das machen Sie hier regelmäßig in anderen Debatten auch, aber es hängt nicht zusammen. Ich will aber auch noch mal festhalten, was Kollege Walk vorhin – ich kann es jetzt nicht zitieren – festgehalten hat, wie schlimm es ist, dass der Überschuss der Kommunen von 2021 auf 2022 halbiert wurde. Ein Überschuss wurde halbiert. Wir halten fest: kein Verlust. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich habe nicht festgestellt, wie schlimm es ist!) Sie haben festgestellt, okay, ich erweitere, ich glaube, Sie haben es schlimm gefunden. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein!) Dann haben Sie es festgestellt. Ich will es trotzdem noch mal wiederholen. Der Überschuss der Kommunen wurde – ja, wir können alle sagen: leider – von 2021 auf 2022 auf nur noch 192 Millionen Euro halbiert. Darüber hinaus: Ja, Mehrausgaben im Jahr 2022 hatten auch viele andere, nicht nur die Kommunen, durch die Energiekrise zum Beispiel, auch das Land, Herr Walk. Ich denke, damit mussten wir alle umgehen. Unter anderem deswegen ist wahrscheinlich der Überschuss ein wenig geringer ausgefallen. Ich wollte aber eigentlich in die heutige Debatte einsteigen, indem ich mal einen kurzen Blick zurückwerfe. Das hat ja auch die Anfrage gebracht, viele Zahlen, die uns aus den zurückliegenden Jahren vorgelegt worden sind. Wir springen mal drei Jahre zurück, um genau zu sein, auf den 2. März 2020. An diesem Tag veröffentlichte die TA einen Artikel mit der Überschrift „Jena fällt auseinander“. Zum Glück war nicht die Stadt Jena gemeint und auch nicht der kommunale Haushalt – ich glaube da eher ein bisschen im Gegenteil –, Carl Zeiss hatte lediglich 2 : 6 gegen Magdeburg verloren. Ganz ernsthaft aber standen noch zwei weitere Meldungen an diesem Tag im Blick, die uns alle danach noch viel mehr beschäftigt haben, nämlich zum einen wurde am 2. März 2020 im Saale-Orla-Kreis der erste Coronafall in Thüringen bestätigt, und zum anderen erklärte die OECD, dass das Coronavirus die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise darstellt. Rückblickend liegen die Folgen dieser Nachricht für die Haushaltslage unserer Kommunen auf der Hand, denn heute wie damals sind sie ja insbesondere auch auf Einnahmen aus der sehr konjunkturanfälligen Gewerbesteuer angewiesen. Mittlerweile haben wir als Gesellschaft in den letzten Jahren einen gewissen Abstand zu der Situation 2020 gewonnen, aber ich denke, angesichts der Breite unseres heutigen Themas lohnt es sich, noch mal Revue passieren zu lassen, was für Härten diese außergewöhnliche Situation damals für unsere Kommunen bedeutet hat. Natürlich konnten wir nicht von vornherein wissen, in welchem Ausmaß Gewerbesteuereinnahmen oder andere einbrechen würden. Inzwischen ist beispielsweise in der Antwort der Landesregierung dargestellt, dass damals im Vergleich zu 2019 den Kommunen über 100 Millionen Euro weggebrochen sind. Deshalb war es gut, dass Rot-Rot-Grün damals sehr schnell gehandelt hat und Hilfe zur Seite gestellt hat, zum Beispiel in Form von Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen. Keine einfache Situation – wir haben sie gemeinsam gemeistert. Wir sind froh oder auch die Kommunen, denke ich mal, waren sehr froh, dass viele Landes- und Bundeshilfen für diesen Zeitraum zur Verfügung gestellt wurden. Die Grundlage unserer heutigen Debatte, die Antwort der Landesregierung eben auf die Große Anfrage, umfasst – Frau Henfling hat es schon gesagt – ganze 1.455 Seiten. Darin können wir uns die Kommunalfinanzen in der zeitlichen Entwicklung sehr genau anschauen, aber auch Informationen zu den Finanzausgleichen der anderen Flächenländer entnehmen. Hier in Thüringen wird ja oft in die Richtung diskutiert, unsere Thüringer Gemeinden und Landkreise stehen im Vergleich schlecht da, manche sagen auch im Landkreistag „mit dem Rücken an der Wand“. Nun steht außer Frage, dass die Kommunalen Finanzausgleiche der Flächenländer – 13 – einzigartige Uhrwerke darstellen. Deswegen ist es nicht seriös, nur dieses oder jenes Zahnrädchen rauszupicken und sich anzuschauen. Wenn, dann sollten wir solche Vergleiche hier im Landtag auf einer möglichst breiten Diskussionsgrundlage anstellen. Ich möchte deshalb auf ein paar Bereiche hinweisen, bei denen wir mit unserem Finanzausgleich in Thüringen doch auch sehr ordentlich dastehen. Erstens: Unser Verfassungsgerichtshof hat den Grundsatz aufgestellt, dass das Land den Kommunen eine finanzielle Mindestausstattung gewährleisten muss. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Richtig!) Das Land kann sich darauf auch nicht zurückziehen, indem es auf seine eigene fehlende Leistungskraft verweist. Auch das ist richtig, sagt Herr Walk, genau. Wer aber glaubt, dass diese Art der Mindestausstattung nur so eine Art theoretische Kontrollgröße ist und für die Praxis überhaupt nicht von Belang, der irrt. Nehmen Sie etwa die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Bayern, Niedersachsen oder Sachsen, die haben die finanzielle Mindestausstattung eben nicht für unabhängig von der Leistungskraft des Landes erklärt. Natürlich sind die dortigen kommunalen Spitzenverbände darüber nicht glücklich. Deswegen, wie gut, dass in Thüringen dieses Thema ausgeurteilt ist, und auch in harten Zeiten für das Land dürfen und werden wir auch die Kommunen weiter nicht im Regen stehen lassen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beurteilen wir die Kommunalfinanzen gern aber auch mal anhand konkreter Zahlen. Unser Ziel sind natürlich Kommunen, die in der Lage sind, ihre Kreditverschuldung abzubauen und auch ihre Rücklagen zu erhöhen. Mit einem Defizit ist das natürlich nicht möglich. Die Antwort der Landesregierung legt offen, dass die Überschüsse der Thüringer Kommunen in den letzten Jahren gestiegen sind auf eben bis zu 363 Millionen Euro vorletztes Jahr und 192 Millionen Euro 2022. Der hessische Rechnungshof hat für das Jahr 2019 in einer großen Umfrage nachgerechnet. Die kommunale Familie in Thüringen konnte den höchsten kommunalen Finanzierungssaldo unter allen Flächenländern in Höhe von 173 Euro pro Einwohner verzeichnen. Das deckt sich auch mit den jüngsten Prüfergebnissen unseres Rechnungshofs. Da liegen wir bundesweit auf Platz 2. Um es natürlich auch zu benennen, rund ein Drittel der Kommunen ist 2019 auch mit einem Defizit rausgegangen. Vielen geht es gut, aber eben nicht allen. Im Schnitt gab es Überschüsse. Die gute Nachricht: Dieser Anteil der Kommunen mit negativem Saldo ist auch zurückgegangen. Wir müssen also weiter beständig an einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen arbeiten und die Kommunen ebenfalls an eigenen effektiven Verwaltungsstrukturen. Das ist ihre Aufgabe. Und in beiden Dingen haben wir schon eine gute Wegstrecke zurückgelegt. Drittens und letztens: Wir können die Ergebnisse der Großen Anfrage sachlicher einordnen, wenn wir auch folgende Frage in den Blick nehmen: Welchen Anteil der Gesamtlast von Land und Kommunen muss eigentlich speziell die kommunale Familie schultern? Die Kommunen haben ureigene Aufgaben wie den Betrieb von Sportstätten und Kultureinrichtungen, sind Schulträger, müssen Kindergärten unterhalten. Das Land hat aber ebenfalls ihre zutiefst eigenen Aufgaben wie die gute Ausstattung von Polizei oder zum Beispiel eben auch die Lehrer. Beides unbestreitbar wichtig, aber es gibt eben auch Aufgaben, die von Bundesland zu Bundesland anders sind, und deswegen gibt es eben nicht den Vergleich mit jedem Bundesland, dass man eins zu eins gegenüberstellen kann. Da muss man sich den Ländervergleich hernehmen. In welchem Verhältnis stehen die Ausgabenlasten von Land und Kommunen zueinander. Und die nackten Zahlen sagen: In Thüringen schultern die Kommunen nach Angaben des hessischen Rechnungshofs weniger als die Hälfte der gesamten Ausgaben von Land und Kommunen. In zehn Bundesländern aber haben sie größere Lasten zu tragen. Deswegen sind auch Kreisumlagen nicht einfach eins zu eins vergleichbar in verschiedenen Bundesländern. Die Finanzausgleiche der Länder zu vergleichen, ist also sehr komplex. Da wird man auch Punkte finden, wo Thüringen eine weniger gute Stellung einnimmt. Der Thüringer Landkreistag hat 2021 zum Beispiel kritisiert, dass unsere Finanzausgleichsmasse unter den deutschen Ost-Ländern am schwächsten gewachsen ist. Mein Petitum: Nehmen wir solche Punkte doch als Einstieg in eine sachliche Debatte, um gemeinsam gute Lösungen zu finden. Die CDU zieht es bisweilen vor, angebliche Grausamkeiten gegenüber den Kommunen episch auszubreiten, à la Rot-Grün lasse die Kommunen entweder verhungern oder auch gern ausbluten. Wir haben es heute schon gehört. Man kann natürlich für die schnelle Schlagzeile so poltern oder man kann dem Argument des Landkreistags mit einem anderen sachlichen Austausch begegnen. Unsere Finanzausgleichsmasse ist in den 2010er-Jahren deswegen nicht so stark angewachsen, weil wir damals wie heute unter den Flächenländern mit die höchste KFA-Verteilmasse pro Kopf hatten. Sehr geehrte Damen und Herren, der Diskussion um eine vernünftige Finanzausstattung der kommunalen Gebietskörperschaften werden wir uns auch in Zukunft immer stellen. Sofern sie zusätzliche Unterstützung brauchen und wir zusätzliches Geld in die Hand nehmen, wird meine Fraktion für sachgerechte Einigung werben und die kommunale Familie nicht im Regen stehen lassen. Das bedeutet aber auch, dass wir uns im Landtag ernsthaft Gedanken machen, wie wir zusätzliche Mittel einsetzen, Herr Walk. Das sogenannte Kleine-Gemeinden-Programm der CDU krankt nämlich daran, dass Geld eben nicht sinnvoll verteilt wird. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Was?) Mit dem Programm erhalten die kreisangehörigen Gemeinden für ihre ersten 250 Einwohner je 300 Euro pro Kopf. Und was heißt das im Ergebnis? Von den rund 43 Millionen Euro gehen rund 37 Millionen an kreisangehörige Gemeinden, die 250 Einwohner oder eben mehr haben. Im Klartext, der überbordende Großteil dieser Summe wird darauf verwendet, unter diesen Kommunen wie mit einer Gießkanne den Gemeinde für Gemeinde für Gemeinde immer gleichen Betrag auszuzahlen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, proportio- nal! Kleine Kommunen…) Es spielt dabei keine Rolle, ob die Gemeinde 300, 3.000 oder 300.000 Einwohner hat, um wie viele Schüler sie sich in der Schulträgerschaft kümmern muss, wie viele Kindergartenkinder sie hat, wie viele Meter Straßen sie hat, wie viele Meter Straßen sie in Baulast hat oder inwieweit sie Funktionen für ihr Umland erfüllt. Das spielt keine Rolle. Braucht eine Gemeinde für Zusatzlasten mehr als 75.000 Euro oder vielleicht auch weniger, dies wird in ihrem Kleinstkommunenprogramm überhaupt nicht berücksichtigt. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Weil es der KFA nicht berücksichtigt. Dann müssen Sie mal einen ordentlichen KFA machen!) Bedarfsorientiert geht anders, liebe CDU. Im Übrigen trägt das Kleine-Gemeinden-Programm auch nicht den tatsächlichen Gemeindestrukturen Rechnung, die in den letzten Jahren entstanden sind, nämlich Städte und Gemeinden, in denen eben auch andere Gemeinden mit weniger als 250 Einwohnern aufgegangen sind. Diese zusätzliche Fläche wird bei Ihnen unverhältnismäßig wertgeschätzt. Die Kommunen erwarten von uns Verlässlichkeit. Für die haupt- und ehrenamtlich Engagierten in den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten hat es keinen Nutzen, wenn aus Parteitaktik Unsicherheit in der Finanzausstattung drinsteht. Es ist deshalb gut, dass wir im letzten Dezember schlussendlich den Haushalt und damit auch wieder zusätzliche Mittel für die Kommunen in Höhe von 250 Millionen Euro mehr auf den Weg gebracht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch bei unserer Plenardebatte zu mehr Investitionshilfen für die Kommunen habe ich gestern, wir haben es schon gehört, eine relativ große Einigkeit im Landtag wahrgenommen. Deswegen: Gehen wir diesen konstruktiven Weg bitte gemeinsam weiter! Lassen Sie uns über die Mittel streiten, (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Gern!) aber lassen Sie uns nicht immer regelmäßig sagen, die Kommunen bekommen nicht genug Geld von diesem Land. Ich denke, das hat die Große Anfrage mit den Antworten hinreichend bewiesen, dass die Kommunalfinanzen in den letzten Jahren regelmäßig ordentlich gestärkt worden sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank. Als Nächster erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist direkt mal schön, hier auf der Uhr 9 Minuten 20 Sekunden Redezeit zu sehen, das haben wir selten; es ist natürlich trotzdem im Vergleich zum Thema wenig. Herr Bilay, Sie haben zum Anfang Ihrer Rede um Sachlichkeit geworben. Ich will ganz ehrlich sagen, das, was dann kam, hatte damit herzlich wenig zu tun. Deswegen möchte ich noch einmal dafür werben, eben nicht große und kleine Gemeinden gegeneinander auszuspielen. Das, was Sie da gesagt haben, Zitat, „da, wo das Geld angehäuft wird“, das hat bei mir Bilder im Kopf erzeugt, da habe ich mir Dorfbürgermeister vorgestellt, die den Goldesel neben dem Schreibtisch stehen haben und die Dukatenhaufen umeinander schaufeln. Da fühlt man sich ein bisschen veralbert, wenn man zehn Jahre selber Bürgermeister gewesen ist. Und wenn ich in die Gesichter da oben auf der Tribüne schaue, habe ich nicht den Eindruck, dass Sie da sehr viel Zustimmung an der Stelle erhalten hätten. Ich möchte bei der Diskussion um den Kommunalen Finanzausgleich und den Vergleich Große/Kleine an das Thema der Einwohnerveredelung erinnern, wo ja durchaus auch Aufgaben der großen Kommunen anders berücksichtigt werden als die der kleineren. Ich möchte an der Stelle auch erinnern, dass auch kleine Kommunen durchaus in Größenordnungen Aufgaben für das Umland erfüllen. Ich darf es aus der eigenen Kommune schildern, mit einem Museum, das durchaus landesweite Bedeutung hat, mit einem Bad, wo Badegäste aus großen Kommunen gern hinkommen, weil sie selber keins betreiben, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber es wird nicht über den KFA abgewickelt!) das übrigens von einem Verein betrieben wird, Herr Bilay, bevor Sie da wieder auf das falsche Gleis abbiegen. Ich möchte bei den angeblich reichen Gemeinden auf das Thema der abundanten Gemeinden aufmerksam machen, wo also die Gemeinden, die relativ viel Steuereinnahmen haben, davon so viel abgeben müssen, dass sie teilweise nicht einmal ihre eigenen Aufgaben erfüllen können. Das ist nicht nur eine Frage von Rot-Rot-Grün, das war gerade auch unter Minister Voß sehr stark der Fall, ist aber eben auch heute noch nicht geheilt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, allein die große Anzahl des Papiers zeigt die Bedeutung unserer Kommunen für unseren Freistaat und die Notwendigkeit, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen. Unter dem Gesichtspunkt der seit Jahren anhaltenden Diskussion über die Ausstattung der Kommunen mit finanziellen Mitteln steht die Beantwortung der Großen Anfrage natürlich auch einem großen Interesse gegenüber. Auf alle einzelnen Punkte einzugehen, ist auch bei dieser Redezeit nicht möglich. Sehen wir uns aber mal Punkt 6 der Beantwortung näher an. Da wird das Ganze aus Sicht unserer Parlamentarischen Gruppe der eigentlichen Situation der Kommunen nicht gerecht. In der Antwort heißt es – ich zitiere –: „Die Thüringer Kommunen konnten seit der Neustrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs zum Jahr 2013 ihre Finanzüberschüsse erheblich vergrößern.“ Da stellt sich für mich die Frage, wenn das wirklich so toll wäre, wie dort dargestellt ist, woher kommen dann die vielen Probleme bei den Investitionen, bei anderen Dingen zustande? Wenn man sich den Kommunalmonitor von 2022 zurate zieht – im selben Kontext möchte ich auch an eine Antwort auf eine Mündliche Anfrage gestern erinnern –, wenn zehn Kreise, zwei kreisfreie Städte, über 700 Gemeinden zum Zeitpunkt des Monatsbeginns noch keinen Haushalt hatten, dann muss es doch da irgendwo Probleme geben. Wenn sich die Kreisumlage zwischen 2014 und 2022 um 40 Prozent erhöht hat, dann ist das eben auch etwas, was etwas mit den Kommunen macht. Da kann doch wohl nicht alles so rosig aussehen, wie uns hier dargestellt werden soll. Ich erspare mir jetzt mit Blick auf die doch schwindende Redezeit, das zu wiederholen, was beispielsweise auch beim Kollegen Walk sehr ausführlich über die gesamte Finanzsituation der Kommunen gesagt worden ist, was über die Kommunen in Haushaltssicherung gesagt worden ist. Das muss ich hier nicht wiederholen. Auch beim Thema „Personalbedarf“, da besteht Bedarf bei der Umsetzung der Digitalisierung, aber eben nicht nur bei den kleinen Kommunen, auch bei den großen Kommunen. Es ist völlig klar, dass in den Verwaltungen erst einmal ein Aufwuchs benötigt wird, der auch berücksichtigt werden muss. (Beifall Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, kommen wir zum Thema „Bedarf an Investitionsmitteln“. Das eine ist das Thema „Fördermittel“. Da fordern wir als Freie Demokraten natürlich schon seit Jahr und Tag, dass es viel mehr Mittel geben muss, die nicht zweckgebunden sind. Überall dort, wo es nicht an EU-Fördermitteln dranhängt, wo es nicht an Bundesfördermitteln dranhängt, sind wir der Meinung, gebt den Kommunalpolitikern vor Ort das Geld, die wissen besser, wie sie es einsetzen können und dürfen, (Beifall Gruppe der FDP) und zwar ohne große Fördermittelbürokratie, die jede Menge Verwaltungsleistungen im Land und auch in den Kommunen verschlingt. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Thema „Investitionsstau“ ist ja heute hier schon ein paar Mal angesprochen worden. Sie wissen, dass ich das auch sehr gern und immer wieder anbringe. Wenn ich allein sehe, was im Kommunalmonitor an Investitionsstau genannt worden ist: Allein bei den 83 Kommunen besteht ein Investitionsstau von insgesamt 140 Maßnahmen im Wert von 1,6 Milliarden Euro. Das ist der Investitionsstau bezogen auf den Zeitraum 2017 bis 2021. Ein ganz anderes Thema wird dabei überhaupt nicht betrachtet, meine Damen und Herren. Und auch darauf mache ich immer wieder aufmerksam. Wir haben nämlich bei der Ermittlung des Kommunalen Finanzausgleichs einen ganz großen Krebsschaden, der immer noch nicht ausgemerzt ist, wenn ich das so sagen darf. Es ist nämlich so, dass all die Investitionen, die schon seit sehr langer Zeit noch nicht mal in irgendeiner Mittelfristigen Finanzplanung auftauchen, weil wir wissen, wir haben das Geld nicht, dass die in keiner Weise bei dem Investitionsstau auch nur ermittelt, geschweige denn berücksichtigt worden sind. (Beifall AfD, Gruppe der FDP) So kommt es eben, dass wir in Größenordnungen noch Straßen haben, die schon im Dritten Reich gepflastert worden sind – das Beispiel haben wir –, dass wir Bäder haben, die auch in der Zeit gebaut worden sind und die im Investitionsstau nicht auftauchen. Das, meine Damen und Herren, gehört zur Ehrlichkeit der Debatte dazu und darüber muss auch diskutiert werden. (Beifall Gruppe der FDP) Was leider keine Berücksichtigung findet, ist die Frage, wie man Kosten mindern kann. Wir haben mit Ihnen über ein Standarderprobungsgesetz diskutiert, das den Gemeinden die Möglichkeit einräumen sollte, von Standards abzuweichen, wenn man die Aufgaben einfacher erfüllen kann. – Abgelehnt. Meine feste Überzeugung ist, wir brauchen einfachere, kostengünstigere Regelwerke anstatt immer höhere Anforderungen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Lassen Sie mich das Beispiel aus der vergangenen Woche in den Ausschüssen bringen, als es um die neue Abwasserrichtlinie der EU ging. Natürlich bringt das höhere Kosten für die kommunale Ebene, für die Abwasserbeseitigungspflichtigen, und zwar in der Investition bei allen Kläranlagen ab 10.000 Einwohnern gleichwertend in der Zukunft, und natürlich bringt das auch höhere Kosten in Betrieben, nämlich das Anderthalbfache an Energie, während gleichzeitig gefordert wird, doch bitte CO 2 neutral zu arbeiten. Da passt etwas nicht zusammen. Wir haben die Chance verpasst, uns als Land dagegen zu positionieren. Meine Damen und Herren, gerade im ländlichen Raum, wo ja noch vieles im Argen liegt, was das Thema „Abwasser“ anbelangt, könnte man mit einfacheren Lösungen, beispielsweise naturnahen Verfahren – ich denke an Abwasserteichverfahren oder dort, wo man ein Trennsystem hat, auch Pflanzenkläranlagen –, vieles erreichen mit weniger Geld. Da denke ich auch an das Thema „Straßenbau“, bei dem ich schon meine, dass wir uns Gedanken darüber machen sollten, dass man an manchen Stellen auch von Normen abweichen kann, indem man etwa dort, wo geringe Verkehrsbelastungszahlen sind – ich sage Wohnwege, ich sage Ortsverbindungsstraßen zu kleinen Ortschaften –, vielleicht auch nicht nach RStO ausbauen muss, sondern dass man dort vielleicht auch die Regeln des ländlichen Wegebaus zum Stand der Technik erheben könnte, zumindest auf Landesebene. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da tatsächlich 9 Minuten und 20 Sekunden nicht allzu lang sind, fasse ich zusammen: Forderung der FDP ist es, mehr Vertrauen in die Kommunen zu setzen, weniger Zweckbindungen an Fördermittel zu bringen und vor allem in der Fördermittelbürokratie auszuästen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ansonsten ist es so, wir haben noch jede Menge Bedarf an dem dicken Packen, der heute hier vorgelegt worden ist, zu diskutieren, wie wir hoffentlich sachlich und ohne Kleine gegen Große auszuspielen, für die Kommunen in diesem Land streiten können. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretärin Schenk zu Wort gemeldet.

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Schenk

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Dr. Rieder, sehr geehrter Herr Steinmeier und die kommunale Familie da oben! Herr Sesselmann, ich musste bei Ihrer Rede ehrlich gesagt ein bisschen an ein anderes Lied denken, nicht an „Die Partei, die Partei, die hat immer recht“, sondern eher so ein bisschen an „Ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt“ bei Pippi Langstrumpf. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: War eine schöne Serie!) Eines meiner vielen Alleinstellungsmerkmale ist ja, dass ich Andrea Nahles sehr schätze, und sie hat dieses Lied auch mal in einer Plenardebatte gesungen, weil sie ganz ähnlich wie ich auf der Suche nach Fakten war. Es ist schon befremdlich, muss ich sagen, dass Sie 1.455 Seiten, die im Thüringer Innenministerium und in vielen nachgeordneten Bereichen akribisch zusammengetragen wurden, offensichtlich nicht Anlass genug finden, auch nur eine faktenbasierte Debatte zu führen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denn eigentlich ist ja heute eine Frage, die wir uns stellen müssen: Wer hat denn nun recht? Ist es der Herr Walk, der hier mit quasi anekdotischer Evidenz Knut Kreuch zitiert hat, oder ist es Herr Bilay, der vielleicht auf eine andere Bürgermeisterin verweisen könnte? Ich kann Ihnen sagen, Herr Walk, ich kann Ihnen auch ein Zitat vorlesen, zum Beispiel von Ihrem Fraktionsvorsitzenden in Weimar, Peter Krause. Er sagt ganz aktuell in der Zeitung: „Wir waren nicht in der Situation, streichen zu müssen.“ Er meint damit keine Räume, sondern den Haushalt. „Diesmal ist einfach Geld da. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, kreisfreie Stadt!) Das Land geht mit den Kommunen momentan großzügig um.“ (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hört, hört!) Da kann ich nämlich jetzt auch sagen: Na ja, da hat Peter Krause wahrscheinlich recht und in Weimar ist der Haushalt ganz fabelhaft. (Beifall SPD) Sie können jetzt natürlich reinrufen, da geht es um eine kreisfreie Stadt. Da haben wir die Diskussion. Jetzt hat Abgeordneter Bergner gerade angesprochen: Wollen wir die Diskussion führen Stadt/Land? Mein Eindruck war, als wir am Anfang mal die Zahlen vorgetragen bekommen haben – das hat Abgeordneter Bilay ja gemacht, auf die Linksfraktion geht schließlich die Große Anfrage auch zurück –, da wurde immer ganz oft reingerufen: Ja, das ist doch aber so und das stimmt doch gar nicht und wir lassen die Kommunen ausbluten. Und mein Eindruck ist, ehrlich gesagt, dass Sie der kommunalen Familie, die jetzt geduldig bis 16.14 Uhr hier gewartet hat, keinen großen Dienst erweisen, wenn wir einfach immer starrsinnig bei der Meinung bleiben: Das ist doch aber so. Denn der politische Zweck ist ja, Zahlen, Daten und Fakten zu interpretieren und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Genau, ha- ben wir doch gemacht!) Und dazu kann man dann am Ende schauen, ob sich die Schlüsse, die man gezogen hat, mit Zahlen, Daten und Fakten wieder belegen lassen. Genau dazu dient aus meiner Sicht diese Große Anfrage. Es gibt einen ziemlich großen Unterschied zwischen den Worten „anscheinend“ und „scheinbar“. Ich habe den Eindruck, dass wir die hier ziemlich synonym verwendet haben. Denn obwohl wir hier Zahlen, Daten und Fakten haben – das haben jetzt mehrere Abgeordnete vorgetragen –, die Überschüsse darstellen, ziehen sich immer alle darauf zurück zu sagen: Ja, aber bei mir – und da sind wir jetzt wieder bei Ihrem Zitat von Knut Kreuch – in der Kommune fehlt aber Geld. Der Abgeordnete Bergner hat aus meiner Sicht ein Schlaglicht auf genau die Frage geworfen, die es dabei eigentlich zu lösen gilt, nämlich auf die Frage zwischen Bedarf und Wunsch. (Beifall Gruppe der FDP) Ich wünsche mir auch alle möglichen Dinge und ich finde das auch richtig und so stelle ich mir kommunale Selbstverwaltung auch vor, dass ich mir einen großen Plan mache: Wo will ich hin? Und da kann ich mir natürlich auch vornehmen, dass ich mir ein Schloss kaufen möchte und dass ich noch ein touristisches Konzept kaufen möchte. Trotzdem – und darauf hat die Abgeordnete Merz hingewiesen – muss das Ganze irgendwie auch im Verhältnis zu dem stehen, was das Land finanziell leisten kann. Und wir sind da lange nicht mehr bei dem, dass wir über Mindestausstattung oder angemessene Finanzausstattung reden, sondern wir sind – das zeigen ja auch die Überschüsse, natürlich, und das eint ja auch die demokratischen Fraktionen hier – alle entschlossen, die kommunale Familie gut aufzustellen. Deswegen ist es gar nicht mein Eindruck, dass es sich irgendwie lohnt und dass es irgendwie zweckführend ist, diese Große Anfrage dafür zu nutzen, sie politisch nutzbar zu machen im Sinne von: Ja, da lassen wir sie ausbluten, und nein, Sie haben ein Beispiel, wie wir sie nicht ausbluten lassen. Sondern aus meiner Sicht gibt es drei zentrale Punkte, die sich aus dieser Anfrage ableiten lassen, und die haben Sie ja hier im Hohen Haus auch diskutiert. Und das ist – darauf haben Sie mit Recht verwiesen – zum Beispiel der Investitionsstau. Und der Investitionsstau – das haben wir ja auch in der Anfrage ganz klar beantwortet – ist natürlich eine Sache, die sich aus der Vergangenheit speist. Und, Herr Sesselmann, da sind wir wieder bei Zahlen, Daten, Fakten. Sie haben nach einer Investitionspauschale verlangt. Ja, die gibt es schon, die Investitionspauschale. Die hat das Hohe Haus hier beschlossen. Und diese Investitionspauschale wurde in den Finanzausgleich überführt und ist dort verstetigt worden (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die AfD hat es nicht mit beschlossen!) und wird jetzt im nächsten Jahr evaluiert, sprich: Sie fordern etwas, was da ist. (Unruhe CDU) Ja, Herr Walk, ich habe Ihnen gerade beantwortet, wo die herkommen, die hat das Hohe Haus beschlossen, in großer Einheit. Und verstetigt wurde sie im Finanzausgleichsgesetz, das mein Haus vorgelegt hat. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die AfD war nicht dabei!) Sie haben 1.400 Seiten, in denen Sie nachvollziehen können, wo es Überschüsse und wo es Defizite gibt. Und ich möchte mal einen Fokus auf einen ganz bestimmten Kern dieser Zahlen werfen, und zwar auf das Thema „Haushaltssicherung“ und „Bedarfszuweisung“. Denn man könnte ja meinen, dass die Kommunen, denen es am allerschlechtesten geht, vielleicht ein besonderes Schlaglicht auf die eigentliche Finanzsituation werfen. Da würde ich Ihnen zustimmen, wir beschäftigen uns auch in Mündlichen Anfragen sehr häufig mit dem HSK und mit den Bedarfszuweisungen. Der Abgeordnete Bilay hat auch darauf hingewiesen, dass die Zahlen stetig rückläufig sind, und es wurde hier jetzt im letzten Rund immer wieder der Anschein erweckt, dass wir irgendwie alte Zahlen verwendet haben und dass wir ja nur die Zahlen von 2021 vorliegen haben. Das ist aber nicht ganz richtig, denn abgesehen davon, dass natürlich die Jahresrechnungsstatistik erst im April da ist und sie deswegen einfach gar nicht viel eher irgendwas Valides vorlegen können. Gerade gestern habe ich Ihnen ja in Ihrer Mündlichen Anfrage auch beantwortet, wie sich die Kreisumlagen entwickelt haben. Und ich muss auch mal sagen: Was war denn das Jahr 2021? War das ein Jahr prosperierender Gewerbesteuereinnahmen, ein Jahr, in dem es uns super ging? Ich würde sagen: nein. Wir sind uns hier alle einig, dass es ein Krisenjahr war. Wenn in diesen Zahlen deutlich wird, dass die Kommunen dort nicht unter extremen Belastungen gelitten haben, zumindest nicht im Durchschnitt und darum geht es jetzt hier, dann spricht das ja wohl eher dafür, dass wir uns hier nicht in der Rubrik „ausbluten und verhungern lassen an der kurzen Leine“ irgendwie wiederfinden. Im Gegenteil, und deswegen möchte ich Ihnen gern Zahlen von 2022 nachliefern: Sieben Kommunen sind momentan auf Bedarfszuweisungen angewiesen. Wir haben aktuell 19 Millionen Euro, die wir auszahlen müssen – im Vergleich zu 2014, als wir noch von über 76 Millionen Euro gesprochen haben. Wenn man da nicht erkennen kann, dass wir auf einem Pfad der Konsolidierung sind, auf einem Pfad, in dem es darum geht, gesunde Strukturen zu schaffen, dann weiß ich auch nicht. Das sind eben Zahlen, Daten, Fakten, die wir in dieser Großen Anfrage vorgestellt haben aus ganz vielen Bereichen, die belegen, dass sich die kommunale Familie auf einem guten Weg befindet. Trotzdem könnte man jetzt zurückkommen und sagen: Es ist doch richtig, was Herr Walk gesagt hat. Es gibt Bürgermeister, die beklagen ein klaffendes Loch, es gibt VG-Vorsitzende, die beklagen das, und es gibt demgegenüber genauso – ich komme auf mein Zitat aus Weimar zurück – einige, die sagen, es geht ihnen sehr gut. Was stimmt denn nun? Aus meiner Sicht beides, denn – und auch das zeigt die Große Anfrage sehr deutlich – bei all den positiven Aspekten, die wir haben, gibt es immer noch viele kleine Kommunen, in denen Gelder zum Beispiel auch deswegen nicht verausgabt werden können, weil es an Verwaltungskraft fehlt. Deswegen – auch das wurde in der Großen Anfrage von uns ausführlich dargestellt – kann man nicht oft genug betonen, dass es einen Effizienzgewinn gibt bei neugegliederten Gemeinden. Neugliederungen sind nicht dazu da, irgendetwas zu sparen, sondern – das kann man nicht oft genug wiederholen – das ist wie in einer WG: Wenn sich jeder seine Milchpackung selbst kauft und die Milch in den Kühlschrank stellt, ist das nicht effizient. Keiner von ihnen würde das machen, sondern sie würden sich reinteilen. Und genau dieses Potenzial – und da sind wir eben bei den politischen Schlussfolgerungen, die aus Daten gezogen werden können – kann man doch heben. (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Dafür gibt es Zusammenschlüsse!) Da komme ich jetzt gern mal auf den von Frau Merz gemachten Schlenker zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ zu sprechen. Die interkommunale Zusammenarbeit ist ja bereits jetzt möglich. Auch jetzt können Sie über das Finanzausgleichsgesetz, wir haben 5 Millionen Euro im Prinzip zur Verfügung, interkommunale Zusammenarbeit fördern lassen. – Herr Walk, Sie hatten auch danach gefragt. – Es ist auch jetzt möglich. Natürlich können Sie sehr wohl spekulieren, warum – und da würde ich Ihnen recht geben – in der Großen Anfrage zutage tritt, dass das Geld nicht abfließt, und da können Sie natürlich bezweifeln, ob man da genug Werbung und Ähnliches macht. Aber natürlich könnte man auch die Vermutung haben, dass vielleicht an vielen Stellen die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit gehoben wurden und geschöpft wurden. Natürlich gibt es immer noch welche, wo man mit Überzeugungskraft noch ein bisschen mehr rausholen kann. Aber am Ende – und das hat ja auch die Abgeordnete Henfling immer wieder deutlich gemacht und auch der Rechnungshof hat es bestätigt –, wenn Sie sich die Frage stellen, wie man vorhandene Ressourcen am besten einsetzen kann, dann ist es in großen Verwaltungsstrukturen, die es schaffen, mit Mitarbeitern, die nicht durch mehrere Stellvertretungen belastet sind, diese Effizienzen zu heben. Ich denke nicht, dass es hier nur um Betriebswirtschaft geht, Herr Walk, es geht am Ende darum, dass man sich mal fragen muss, warum wir zu diesen unterschiedlichen Einschätzungen kommen, und das ist auch der Wert dieser Großen Anfrage. Wir haben Ihnen 1.455 Seiten geliefert, in denen wir Ihnen diese viel genannten Fakten dargestellt haben.

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Madeleine Henfling

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Frau Staatssekretärin, erlauben Sie eine Nachfrage des Abgeordneten Henke?

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Schenk

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Ja.

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Jörg Henke AfD

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Vielen Dank, Frau Schenk. Sie hatten gerade ausgeführt, dass Gebietszusammenschlüsse nicht dazu dienen, zu sparen. Uns wurde jahrelang was anderes erzählt, dass Gebietsreformen dazu führen, Synergien zu erzeugen, Kosten zu sparen, indem Gemeinden, indem Kommunen zusammengehen, indem man Verwaltungen zusammenlegt und vieles andere mehr. Wie sehen Sie Ihre Aussage?

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Schenk

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Es ist wie immer. Wir haben jetzt wieder das Scheinbar-, ein Scheinproblem. Sie interpretieren das so, dass Ihnen mal gesagt wurde, dass eine Gebietsreform dazu da ist, Geld zu sparen. Das ist nicht der Fall. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe im Hause) Weder mein Vorgänger Uwe Höhn noch der vorherige Innenminister hat das gesagt. Das Ziel von Gebietszusammenschlüssen ist eine Steigerung von Verwaltungskraft. Die Abgeordnete Henfling hat vorhin drastische Worte gewählt, indem sie von einer Demografiekatastrophe gesprochen hat.

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Madeleine Henfling

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Meine Herren, im Moment hat überwiegend die Staatssekretärin das Wort und wir reden von hier vorne und nicht durch den Saal und auch nicht von der Regierungsbank.

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Schenk

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Zumindest ganz überwiegend habe ich das Wort, Frau Präsidentin. Vielen Dank.

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Madeleine Henfling

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Ich habe teilweise nur bedingt Einfluss. Es tut mir leid.

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Schenk

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Herr Henke, das ist genau der Punkt, den ich vorhin schon gemacht habe. Sie können natürlich immer wieder die Geschichte erzählen, dass es darum geht, wir sparen alle. Aber ich komme zurück auf mein Beispiel der WG. Natürlich wird genauso viel Milch verbraucht wie vorher, es macht nur keinen Sinn, drei verschiedene Milchpackungen in den einen WG-Kühlschrank zu stellen. Es macht Sinn, eine Milch zu kaufen, sich damit abzuwechseln und seine Kaffeetasse sozusagen solidarisch zu befüllen. Und natürlich haben Sie dann nicht mehr Geld, sondern der Punkt ist, dass Sie in einem großen gemeinsamen Haushalt Prioritäten anders setzen können. Sie können rotieren, Sie können regional denken, Sie haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in drei, vier gefühlten Referaten zuständig sind, Sie haben einen viel größeren Pool, aus dem Sie schöpfen können. Und der von Ihnen doch sonst geschätzte Rechnungshof hat genau das dargestellt in seiner überörtlichen Kommunalprüfung und wir ergänzen mit diesen 1.455 Seiten in diesem Sinne vollkommen. Ich möchte noch zu einem abschließenden Punkt kommen, der noch gar nicht hier gewürdigt wurde, und zwar das Thema „Erholungsorte und Bürgerhaushalt“. Zuerst zu den Erholungsorten: Wir haben hier einen – Sie haben ja auf den parlamentarischen Abend verwiesen – ziemlich relevanten Punkt, der auch immer wieder für Diskussionen sorgt: Warum gibt es Sonderlastenausgleich und wie effizient sind die? Natürlich kann man sich diese Frage stellen und bei Kurorten ist es nun so, dass sie ja keine Gewerbesteuereinnahmen in dem klassischen Sinne generieren können. Sie können kein Industriegebiet neben einem Spa aufmachen. Das wird jedem einleuchten. Ich finde, man kann an dieser Stelle regelmäßig betonen, dass Kurund Erholungsorte einen besonderen Wert für die touristische Landschaft in Thüringen haben. Deswegen ist es aus meiner Sicht richtig – das wird im Abschnitt IV der Großen Anfrage deutlich –, dort diese Gelder gezielt hinzuleiten. Wir werben dafür, das auch für die Erholungsorte entsprechend zu verstetigen, um sich immer zu fragen – das ist, glaube ich, die Frage, die man am Anfang gestellt hat und die man beantworten muss. Jeder von Ihnen hat ein Stück weit recht mit seinem Einzelbeispiel, Sie mit Ihrem Beispiel aus Gotha, Herr Walk, und ich mit meinem Beispiel aus Weimar. Die Frage ist doch: Wie können die Potenziale am ehesten gehoben werden? Es ist eben nicht richtig, einerseits zu tönen, wir bluten die Kommunen aus, und andererseits zu sagen, alles ist palletti. Keine dieser Argumentationen hilft der kommunalen Familie in ihrer Besonderheit, in ihrer Spezifik weiter. Sondern die Frage ist: Wie kann man dem Einzelfall gerecht werden, wie kann man denjenigen, die immer noch in der Haushaltssicherung sind, die nicht die kommunale Selbstverwaltung so leben können, wie wir uns das vorstellen, da raushelfen? Da geht es zum Beispiel darum, Besonderheiten, wie die von Kurorten, anzuerkennen und zu schauen, warum sich die Einnahmesituation dort nicht verbessert hat. Auch dazu kann diese Frage dienen. Dazu kann zum Beispiel auch ein Bürgerhaushalt dienen. Denn, Herr Bergner, Sie haben darauf verwiesen. Wir verweisen in unserer Anfrage auch häufig auf den Kommunalmonitor. Wir haben schon öfters einen Dissens dazu gehabt, wenn wir uns fragen, was ist er denn nun, dieser Investitionsstau. Ich glaube, es gibt hier eine große Einigkeit im Haus. Wenn ich durch einen Ort gehe, sehe ich dort an vielen Stellen Investitionsstau. Da sehe ich das Loch in der Straße oder die Schule, die sozusagen nicht richtig fit ist. Ich meine, dass Sie mit den Zahlen, die wir Ihnen vorgelegt haben, und den Zahlen aus dem Monitor der Thüringer Aufbaubank – den ich qualitativ sehr wertschätze – natürlich immer die Diskussion führen können, sagt uns das etwas über die Vergangenheit, gab es da zu wenig Geld. Deswegen habe ich viel Sympathie – das hat der Minister gestern auch deutlich gemacht – für die Frage, wie kann man Investitionsstau bekämpfen, dafür, zu sagen, was muss ich denn priorisieren, was sind die Ausgaben, die wir jetzt abtragen können. Denn natürlich sind alle Ausgaben irgendwie berechtigt und jeder Fachpolitiker von Ihnen wird für seine Ausgaben streiten. Aber Sie werden mir sicherlich alle zustimmen, dass wir 1 Milliarde oder 3 Milliarden nicht innerhalb von ein paar Jahren lösen können. Deswegen mag die Diskussion zwischen Wünschen und Bedarfen nicht weiterführen. Sondern die Frage ist: Was kann von der kommunalen Familie effizient gehoben werden. Auch darauf möchte ich gern verweisen. Die Fakten sprechen dafür, dass nicht nur fehlendes Geld, sondern auch fehlendes Personal, fehlende Firmen, die Schwierigkeiten, das in der Verwaltung abzubilden, die Bauvorhaben ein Hemmnis bei der Investition sind. Auch das zeigt der Monitor. Ganz zum Schluss möchte ich die Hoffnung äußern, dass die Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – bei denen ich mich an dieser Stelle auch noch mal bedanken möchte – nicht umsonst war, sondern dass wir wirklich zu einer faktenbasierten Diskussion zurückkehren, in der es nicht darum geht, reflexhaft immer „Alles ist gut!“ oder „Alles ist schlecht!“ zu rufen, sondern uns den konkreten Einzelfall anzuschauen und dabei auch eine Diskussion über Strukturen und über das sinnvolle Heben der begrenzten Ressource Geld zu führen. Denn es ist so, dass auch die Landesfinanzen nicht unendlich sind. Das mag für den einen oder anderen Abgeordneten manchmal überraschend sein, für die Haushälter nicht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, auch wenn jetzt alle wahrscheinlich über ihre früheren WGErfahrungen nachdenken. Ich frage noch mal in die Runde, ob es noch Redebedarf zu diesem Tagesordnungspunkt gibt. Abgeordneter Bilay, bitte schön.

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Sascha Bilay Die Linke

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will zu der einen oder anderen Sache noch einmal etwas sagen. Ich bin relativ enttäuscht darüber, dass wir durch die Landesregierung so einen dicken Stapel von 1.500 Seiten zugearbeitet erhalten haben und offensichtlich weder die AfD noch die CDU auch nur einmal reingeschaut haben. Herrn Bergner nehme ich aus, Herr Bergner hat sich sehr intensiv mit der Materie beschäftigt. Aber, Herr Walk, hier eine Rede zu halten zu dem Thema und einfach nur Stellungnahmen von anderen vorzulesen ohne eigene politische Bewertung, ohne Schlussfolgerungen aus dem Zahlenmaterial zu ziehen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das ist doch schon ein Teil von Arbeitsverweigerung. Da hätte ich mir von Ihnen tatsächlich mehr erwartet. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Haben Sie zugehört?) Sie wollten ganz einfach, ganz bewusst ausblenden, wie die Entwicklung unter Rot-Rot-Grün im Bereich der Kommunalfinanzen in den letzten Jahren gewesen ist. Und das haben Sie hier auch getan. Ich will noch mal sagen, wir reden über einen Kommunalen Finanzausgleich. Das ist ein Ausgleichsund kein Alimentationssystem. Das Land sorgt dafür, dass das Urteil des Verfassungsgerichts von 2005, das nämlich Ihr damaliges System der Kommunalfinanzierung für verfassungswidrig erklärt hat, von der CDU, umgesetzt wird. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Mein Sys- tem?) Bis 2005 galt das System „Politische Willkür“. Mit jedem Landeshaushalt wurde neu entschieden, Daumen hoch oder runter, wie viel Geld die Kommunen kriegen sollen. Dem hat das Verfassungsgericht einen Strich durch gemacht, hat gesagt, das geht nicht mehr, es muss der Bedarf ermittelt werden. Und zu dem ermittelten Bedarf, der rechnerisch erhoben wird, mit wissenschaftlichen Methoden erhoben wird, kommt noch obendrauf eine Angemessenheit, um dann am Ende auch freiwillige Leistungen finanzieren zu können. Das ist der Kommunale Finanzausgleich. Über den reden wir. Und dann reden wir am Ende darüber, dass trotz Bedarfsermittlung jedes Jahr Hunderte von Millionen in den letzten Jahren übrig geblieben sind. Dann von einem Ausbluten der kommunalen Ebene zu reden, das ist schon ein starkes Stück. (Beifall DIE LINKE) Ich will noch mal eines sagen, Herr Sesselmann, wenn Sie schon ins Gesetz schauen, dann versuchen Sie es auch zu lesen und zu verstehen. Der Schullastenausgleich ist ein Sachkostenbeitrag des Landes für die Ausgaben der Schulträger, die im Verwaltungshaushalt entstehen. Davon wird Schulkreide gekauft, davon wird die Stromrechnung bezahlt. Das hat nichts mit dem Investitionsstau in den Kommunen zu tun. Und noch zu der Frage – differenziertes Bild und Investitionen, wenn ich die Chance dazu habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass insbesondere in den kleinen Gemeinden die hohen Jahresüberschüsse entstehen. Das heißt natürlich, dass, je größer die Gemeinde wird, je größer die Stadt wird, tendenziell weniger Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden bzw. sogar ins Minus rutschen. Deswegen ist es einfach falsch, mit der Gießkanne durchs Land zu ziehen und jedem gleich viel Geld zu geben.

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Madeleine Henfling

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Auf jeden Fall ist die begrenzte Zeit das Ende der Chance – Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Bilay.

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Sascha Bilay Die Linke

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Ihr Kleinst-Kommunales-Programm ist an der Wirklichkeit vorbeigelaufen. Wenn Sie sich die Investitionszahlen anschauen, die aus der Großen Anfrage hervorgehen,

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Madeleine Henfling

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Sie ist zu Ende!

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Sascha Bilay Die Linke

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dann werden Sie feststellen, dass nämlich bis 2013 und 2014

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Madeleine Henfling

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Herr Bilay, Ihre Redezeit ist zu Ende. Bitte beenden Sie Ihre Rede!

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Sascha Bilay Die Linke

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

die kommunalen Strukturen immer weniger investiert haben und seit Rot-Rot-Grün die Investitionsquote auf kommunaler Ebene stark angestiegen ist. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, bei Herrn Bilay!) Das kann ich nicht erkennen. Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt – nein, stopp –, ich frage vorher noch, ob es irgendwie Bedarf gibt, den an einen Ausschuss zu überweisen. Es hat niemand erwähnt, darüber weiter zu reden. Es wäre eine Möglichkeit. Nein? Gut. Dann machen wir das nicht und schließen diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7394 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7450 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt – und für den darf ich sprechen – ein Gesetzentwurf der Gruppe der FDP zur Novellierung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vor. Es ist ein Angebot, Thüringen weit nach vorn zu bringen, um nicht zu sagen, an die Spitze zu setzen bei der Frage, wie wir zukünftig unseren Rettungsdienst gestalten. Wir wissen, Ärztemangel erschwert die Besetzung auch von Notarztdiensten, insbesondere umgehende Nachbesetzung bei akuten Notarztausfällen ist schwierig. Aber natürlich haben wir eine Verantwortung, dass wir schnellstmöglich qualifizierte, lebensrettende Sofortmaßnahmen erhalten können als Patienten, und eben auch, dass bestehende Akutkrankheitsbilder möglichst sofort in ein entsprechend geeignetes Krankenhaus gebracht werden können. Deswegen ist unser Gesetzentwurf deutlich umfangreicher in der Zielstellung als beispielsweise der von den Kollegen der CDU. Aber beide eint, dass wir Neuerungen einbringen wollen, unter anderem die Einsetzung und die Verankerung des Telenotarztes. Denn auch hier helfen digitale Tools bei der Versorgung von Menschen. Denn oftmals müssen Notärzte gar nicht rausfahren, um direkt vor Ort zu versorgen, sondern sie werden geholt, weil Unsicherheiten bestehen, Unsicherheiten bei den Rettungssanitätern oder auch nur Unsicherheiten beispielsweise in Pflegediensten bei der Abgabe von Medikamenten und dergleichen. Also, es ist ein Unterstützungssystem für die, die für unsere Sicherheit sorgen, für unsere Gesundheit sorgen, wenn sie Kolleginnen und Kollegen mit Fachwissen kurzfristig zuschalten können. Alternativ dazu bliebe tatsächlich das Bestehenlassen der Kommunikationslücke. Da muss ich sagen, das ist nicht unsere Idee als FDP, sondern es gibt bereits einen aus unserer Sicht sehr erfolgreichen Modellversuch hier in Thüringen und den sollten wir verstetigen.

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Die sollte noch nicht zu Ende sein, ich habe hier noch 2 Minuten.

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Entschuldigung, es hat bei mir gerade rot geblinkt, tut mir leid.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Ach so, rot ist nie gut, auch nicht bei der Redezeit. Insofern fehlen noch zwei weitere Punkte, das eine ist die Verankerung von smartphonebasierten Ersthelferalarmierungen. Was ist das? Wir wissen doch, dass es gerade in der Fläche eben dauert, bis die Zuständigen oder auch die Kundigen am Einsatzort eintreffen. Deswegen haben viele andere Landkreise und kreisfreie Städte in der Bundesrepublik, auch ganze Bundesländer wie beispielsweise Brandenburg und Schleswig-Holstein ein solches System bereits implementiert, wo Menschen mit Ausbildung, mit ärztlicher Kenntnis, mit medizinischer Kenntnis über die Rettungsleitstellen alarmiert werden können, über GPS getrackt werden und im Umkreis von vielleicht 500 Metern oder 1 Kilometer dann sofort zur Ersthilfe ausrücken können und dann eben demjenigen, der Hilfe braucht, tatsächlich Hilfe angedeihen kann, bis dann der professionelle Rettungsdienst eintrifft. Das ist ein konkreter Ablauf, der ist, wie gesagt, auch erprobt. Eingang des Notrufs, Leitstelle löst automatisch die Alarmierung aus und, wie gesagt, die Ersthelfer wissen punktgenau, wo sie hinsollen und hinkönnen. Das Dritte, was genauso wichtig ist, ist auch ein Riesenproblem im Rettungsdienst, vor allen Dingen eher in urbanen Räumen, das ist klar. Berlin ist da ein besonderes Negativbeispiel, wir haben Fehlanfahrten, das heißt RTW fahren mit Patienten Krankenhäuser an, die aber in dem Moment gar keine Versorgungskapazitäten frei haben. Auch hier wollen wir die vorhandenen Modelle, wie wir sie haben, durch diese – wir wissen ja, sekundenaktuell ist ein Bett frei, sind auch die Hände am Bett, also personelle Ressourcen des Krankenhauses vorhanden, und das Fahrzeug kann tatsächlich den Patienten direkt zur Versorgung bringen und muss nicht im Zweifel, wenn wir es nicht hätten, weitergeleitet werden und verliert notwendige Zeit beim Helfen. Auch hier ist Thüringen tatsächlich schon einen Schritt weitergegangen mit dem MEDiRett, dort haben wir die Verbindung, hier haben wir die Vernetzung der Digital-Daten auf den RTW. Auch hier sollten wir genau das tun, was sinnvoll ist, Dinge, die sich tatsächlich auch bewährt haben

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Jetzt ist Ihre Redezeit aber tatsächlich zu Ende.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

– noch ein Satz –, tatsächlich im Gesetz zu verankern, und es wäre tatsächlich ein großer Sprung nach vorn für Thüringen und vor allen Dingen für die Versorgung unserer Menschen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank, Herr Montag. Wünscht die CDU die Begründung? Nein, okay. Dann würde ich jetzt die gemeinsame Aussprache dieser Tagesordnungspunkte eröffnen, und zunächst erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in diesem Tagesordnungspunkt zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die bestimmte Thematiken unterschiedlich bearbeiten. Ich will an der Stelle betonen, dass wir an der Thematik „Telenotarzt“ schon eine ganze Weile gearbeitet haben. Ich könnte jetzt der FDP sagen, Sie haben die Idee mit dem Telenotarzt und die Intention ein klein wenig gemopst und haben das auch schon bei Ihrem Antrag mit reingeschrieben. Aber das würde ich so natürlich niemals sagen, weil Sie natürlich wussten, (Beifall CDU) dass wir an diesem Thema schon eine ganze Weile gearbeitet haben und bei der letzten Novellierung des Rettungsdienstgesetzes den Telenotarzt zunächst rausgenommen hatten, weil es noch eine ganze Reihe von Dingen fachlich zu überarbeiten und anzuhören galt. Aber nun sei es so. Wir haben diesen Gesetzentwurf jetzt, nachdem er inhaltlich intensiv überarbeitet wurde, heute hier ins Plenum eingebracht. Ich will zu beiden Gesetzentwürfen ausführen und zunächst einmal zu unserem Gesetzentwurf sprechen. Ich will an der Stelle noch einmal betonen, dass die Hilfsfrist in Thüringen – also die Hilfsfrist heißt Zeit bis zum Eintreffen der Notfallrettung in Thüringen – bei 14 Minuten liegt, im ländlichen Raum sogar bei 17 Minuten. Diese Hilfsfristen werden in Thüringen leider regelmäßig überschritten. Selbst innerhalb der 14 Minuten können unwiederbringliche Schäden entstehen. Bei einem Schlaganfall – das wissen viele von Ihnen vielleicht noch aus dem letzten Erste-Hilfe-Kurs – werden pro Minute bis zu 2 Millionen Hirnzellen absterben. Bei einer Sauerstoffunterversorgung, bei einem Herzstillstand sind nach 5 Minuten Hirnschäden sehr wahrscheinlich. Wir sehen also, dass es ein besonderes Momentum hat, die Fristen einzuhalten, und dass wir dort bestimmten Zeitdruck haben. Mit dem Telenotarzt, den wir mit unserem Gesetzentwurf in Thüringen einführen wollen, soll ein zusätzliches System geschaffen werden, das notärztliche Kompetenz schnell an den Unfallort bringt, selbst wenn ein Notarzt noch nicht eingetroffen ist. Das gibt nicht ärztlichem Personal vor Ort mehr Handlungssicherheit und erhöht im Zweifel auch die Handlungskompetenzen. Gleichzeitig hat ein Notarzt auch eine Zweitmeinung in kritischen Situationen zur Hand. Ein Element, das uns wichtig ist, ist, dass der Telenotarzt eben nicht nur das arztfreie Intervall überbrücken soll, sondern auch die Kompetenz, die schon vor Ort im Einsatz ist, weiter gestärkt werden soll. Auch bei Sekundärtransporten müsste dann nicht mehr ein Arzt mitfahren, sondern eine telemedizinische Betreuung wäre möglich. Damit bleibt die Klinik im Zweifel voll besetzt. Eines ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig zu betonen: Unser Gesetzentwurf regelt ganz klar, dass der Telenotarzt den Notarzt nicht ersetzt, er ist ein zusätzliches Strukturelement. Ich will an der Stelle auch noch auf einen weiteren Punkt in unserem Gesetzentwurf hinweisen. Das ist eine Bitte, die von den Leistungserbringern an uns herangetragen wurde, nämlich dass die Kostenübernahme der Fahrerlaubnis für Notfallsanitäter und Rettungssanitäter zur Erweiterung auf eine Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen C1 stattfinden soll. Das ist ein nicht unwesentlicher Punkt, der bei uns noch mit geregelt werden soll, der aber primär erst mal nichts mit dem Thema „Telenotarzt“ zu tun hat. Der Telenotarzt ist ein Instrument, das wir in Thüringen schon erprobt haben, das gut funktioniert hat und das unserer Einschätzung nach und auch in Rücksprache mit der KV und den Akteuren vor Ort eine sehr wichtige und gute Erweiterung des Angebots in Thüringen wäre. Folgendes zum Gesetzentwurf der FDP: Die FDP spricht hier viele wichtige Dinge an. Sie hat das Thema „Digitalisierung“ im Rettungsdienst etwas breiter aufgezogen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich halte auch viel von einer einheitlichen Digitalisierungslösung zum Beispiel für Bettenkapazitäten, was mit vorgeschlagen wird. Auch wir haben uns das bei der Kassenärztlichen Vereinigung angeschaut und finden das grundsätzlich sinnvoll. Auch den Vorschlag zur digitalen Ersthelferalarmierung sollten wir fachlich im Ausschuss beraten, auch wenn ich noch ein klein wenig verwirrt bin ob der Einordnung des jetzigen Tagesordnungspunkts 39, in dem auch die smartphonebasierte ErsthelferAlarmierung thematisiert ist. Die FDP-Fraktion hatte darum gebeten, das auf das April-Plenum zu verschieben. Ich gehe davon aus, weil Teile dessen im Gesetzentwurf hier beraten werden, aber es sorgt manchmal für ein klein wenig Verwirrung, wenn verschiedene gleichlautende Intentionen in verschiedenen Anträgen auf der Tagesordnung sind. Aber wir kennen das ja von unseren liberalen Freunden, dass sie durchaus gern zur Füllung der Tagesordnung beitragen. Von daher sehen wir das mal positiv. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Nur kein Neid!) Kein Neid – Anerkennung. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Mitdenken muss man bei uns schon!) Zum Thema des FDP-Gesetzentwurfs: Ich glaube aber auch, dass wir für den Telenotarzt mit unserem eigenen Gesetzentwurf Lösungen für Probleme geschaffen haben, die die FDP eben noch nicht auf dem Schirm hatte, die im FDP-Entwurf noch nicht gesehen werden. Ich will nur zwei aufzählen, die die FDP unter Umständen nicht auf dem Schirm hatte. Das ist zum einen, dass der Telenotarzt den Notarzt nicht ersetzen darf. Das ist ein Aspekt, der im Gesetzentwurf der FDP nicht stattfindet, den wir aber bei uns klar geregelt haben. Außerdem haben wir bei der FDP das Problem gesehen, dass die Definition der Aufgaben des Telenotarztes noch um einiges zu kurz gesprungen ist. Da gibt es eine klare Notwendigkeit zu definieren, welche Aufgaben vorhanden sind. Das ist etwas, das wir – deswegen die lange Erarbeitungszeit – in einem langwierigen Prozess mit den Akteuren, mit den Leistungserbringern und auch mit den Notärzten zusammen erarbeitet haben und Ihnen jetzt mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich hoffe, dass wir in den Fachausschüssen dazu zu einem guten Austausch kommen. Ich will noch einmal betonen, dass die Grundintention beider Gesetzesanträge erst einmal in die Richtung Digitalisierung geht, wir aber – und das möge man mir zugestehen – für das Thema „Telenotarzt“, worauf unser Antrag ja spezialisiert ist, doch den deutlich weiter ausgearbeiteten Antrag vorgelegt haben. Aber ich denke, dass wir in den Fachausschüssen hier zu einem guten Austausch kommen werden, auch in Ergänzung der Aspekte, die im FDP-Gesetzentwurf stehen. Ich möchte hier im großen Rund noch einmal dafür werben, dass wir uns für die Einführung des Telenotarztes offen zeigen. Ich habe es schon gesagt, wir haben gute Erfahrungen damit gesammelt und es wird unser aller Aufgabe sein, diesen bei den Bürgern auch insoweit ins Verständnis zu bringen, dass die Menschen nicht Angst haben, dass es hier um eine Minderleistung geht, sondern wir wollen den Menschen mit dem Telenotarzt Sicherheiten geben, dass das, was wir sonst als arztfreies Intervall gehabt hätten, jetzt deutlich verkürzt wird, schon früher ärztliche Kompetenz am Ort ist, die Notfallsanitäter vor Ort entsprechend unterstützt werden und dass wir zu dem Punkt kommen, dass wir unter Umständen in Notfallsituationen weitere medizinische Kompetenz zuschalten können, was wir bisher noch nicht hatten. Wir hoffen, dass dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit von Menschen, die in Notfälle geraten, deutlich erhöht wird. Von daher freue ich mich auf die inhaltliche Beratung und bitte um Unterstützung für unseren Antrag hier, auch im Ausschuss dann und auch im späteren Verlauf und bitte um die Überweisung heute an die Ausschüsse zur weiteren Beratung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Vogtschmidt das Wort.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben das Rettungsdienstgesetz ja erst im Dezember des letzten Jahres auf Initiative von Rot-Rot-Grün angepasst und damals hatten wir uns ja auch schon darauf geeinigt, dass wir das im laufenden Jahr 2023 noch mit weiteren Änderungen vollenden wollen. Wir haben damals die Fristen für die Rettungsassistentinnen und -assistenten angegangen und diese verlängert und nun sind wir also im Prozess, um jetzt die Änderungen noch mal weiter vorzunehmen. Aus der Opposition legen nun die FDP und die CDU Entwürfe vor, die im Kern jeweils auf die Regelung zur telenotärztlichen Versorgung zielen und die FDP möchte außerdem die Einführung einer Rettungshelfer-App gesetzlich verankern. Zunächst zur App: Zehntausende Menschen erleiden jährlich einen plötzlichen Herzstillstand, völlig überraschend, meist vor der Haustür oder am Arbeitsplatz oder auf dem Weg nach Hause. Bis dann erst mal die hilfsbedürftige Person gefunden ist, die Leitstelle alarmiert ist, der Sachverhalt übermittelt ist, der Rettungsdienst vor Ort eingetroffen ist und dann mit der professionellen Wiederbelebung und Beatmung beginnen kann, vergehen ja oftmals etwas mehr als die drei bis vier wirklich kritischen Minuten, und das kann mitunter wirklich gravierende Folgen für die Betroffenen haben und über Leben und Tod entscheiden. Daher haben wir gemeinsam mit der rot-rot-grünen Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen angestoßen, um auch die schnelle Versorgung auf hohem Qualitätsniveau zu verbessern. Maßgeblich dabei ist auch die Leitstellenstrukturreform, für die allein bis zum Jahr 2027 im Haushalt rund 60 Millionen Euro an Zuweisungen für Gemeinden und Gemeindeverbände vorgesehen sind. Wichtig für den Erfolg sind dabei auch die einheitlichen Standards, eine hochmoderne Technik, datensichere digitale Strukturen und auch klare Ausfallebenen, denn am Ende muss die Infrastruktur der Leitstelle eine Vielzahl von Modulen in sich verbinden. Jeden weiteren Baustein, der dazu beitragen kann, die Menschen in lebensgefährlichen Situationen noch schneller an Hilfe gelangen können zu lassen, sollten wir daher gemeinsam auf seine Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit prüfen, und dazu zählt dann eben auch die Prüfung der sogenannten Ersthelferalarmierung per App. Wie genau funktioniert diese App denn eigentlich in der Praxis? Menschen, die in der Umgebung eines Notfalls alarmiert werden können, um dann schneller als der Rettungsdienst an sich vor Ort einzutreffen. Man meldet sich also zuvor bei einem Anbieter in dieser App an und wird im Bedarfsfall am Standort hinzugelotst. Also gerade dann, wenn in der eigenen Nachbarschaft zum Beispiel ein Notfall vorliegt oder eintritt, kann man unter Umständen schneller vor Ort sein als der Rettungswagen vom DRK oder vom ASB, der vielleicht zehn Minuten mit der Anfahrt braucht – das wurde ja auch schon angesprochen – und sich dann unter Umständen noch durch verstopfte Rettungsgassen zwängen muss. Aber ich finde es schon trotzdem deutlich bemerkenswert, dass die FDP hier zwei Initiativen zu dem Thema auf die Plenarsitzung gebracht hat, nämlich zum Ersten den Antrag in der Drucksache 7/6451, in dem die FDP Prüfaufträge an die Landesregierung geben möchte, welche Dienstleister es überhaupt gibt, um mit den Aufgabenträgern dann erst mal ins Gespräch zu kommen, dann einen Modellversuch zu starten und dann auch erst mal rechtlich zu prüfen und zweitens auch noch mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 7/7394 dann das Instrument direkt ins Gesetz zu schreiben und die Aufgabenträger sofort zu verpflichten mit dem, was eigentlich erst noch gemeinsam geprüft werden soll. Am Mittwoch hat dann die FDP den Antrag mit den Prüfaufträgen für das März-Plenum zurückgezogen, das behandeln wir ja dann im April. Für mich stellt sich die Frage, ob jetzt erst gesetzliche Tatsachen geschaffen werden sollen, um dann zu prüfen, ob das eigentlich alles Sinn ergibt, also den zweiten Schritt vor dem ersten zu gehen. Das fände ich persönlich bei dem Thema nicht wirklich sachgerecht, aber wir stehen dem Ansinnen einer digital unterstützten ersthelfenden Koordination grundsätzlich positiv gegenüber. Jedes Mittel ist auf jeden Fall gut, um das System noch mal zu verbessern, aber viele Fragen sind für uns noch nicht komplett geklärt. Zum einen gibt es keinerlei einheitliche Standards, wer überhaupt als Ersthelfer, Ersthelferin kontaktiert werden kann. Manche der Anbieter verlangen nur den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses von einer Zeit X, andere verlangen eine höherwertige Qualifikation als Rettungsassistentin oder noch weitere Weiterbildungen. Auch die Fachmeinungen sind im Mehrwert bei der Ersthelferalarmierung nicht ganz einheitlich. Gerade weil am Ende bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zum Beispiel nicht jede Minute, sondern wirklich jede Sekunde zählt, gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob der Leitstellendisponent dann am Ende die wenige Zeit, die er da eigentlich hat, investiert, um über die entsprechenden Schnittstellen die Verfügbarkeit der Ersthelfer/Ersthelferinnen in der Umgebung zu eruieren und diese dann vor Ort zu koordinieren, oder die wenige Zeit dann nutzt und investiert, um auch die anrufenden Laien quasi sofort in die Lage zu versetzen, um unter professioneller Anleitung mit der Reanimation zu beginnen. Dabei nicht zu vergessen ist auch die Frage der Haftung, gerade wenn Laien vor Ort mit einbezogen werden, um Helfende dann auch nicht in rechtlicher Unsicherheit zu lassen. Auch der Bereich des Datenschutzes ist für uns tatsächlich sehr elementar, gerade bei diesem wichtigen Bereich. Damit das Prinzip funktioniert, benötigt es am Ende Freiwillige, die sich einer mehr oder weniger Dauerüberwachung an ihrem Smartphone, an ihrem privaten Mobiltelefon aussetzen, schließlich muss man bei dieser App dann unbedingt diesen Standort sinnvollerweise auf einige hundert Meter in wirklich aktualisierten Abständen checken und dann auch erkennen können. Wenn wir als Parlament eine solche Methode in Betracht ziehen, müssen wir auch klar regeln, in welchen Abstufungen und Intervallen dieses Standorttracking datenschutzkonform verläuft und mit welchen Sicherheitsmechanismen hier Profilbildung entgegengewirkt wird. Wir müssen also vorab die Fragen rechtssicher und im Sinne des Verbraucherschutzes beantworten können: Wo liegen die Daten, ob und wie überhaupt werden sie gespeichert, wie wird die Einhaltung der DSGVO sichergestellt, wie wird von einer Open-Source-Lösung der Grundsatz der entsprechenden Digitalstrategie unseres Freistaats eingehalten usw. usf.? Aber das werden wir dann sicher im Ausschuss weiterführen. Die CDU war ja auch bei meiner letzten Rede emotional sehr erfreut über mein passendes Buchzitat, da füge ich auch wirklich gern hier bei dieser Rede ein Zitat – diesmal ist es ein Filmzitat aus den Känguru-Chroniken – zum Thema „Datenschutz“ ein, dann wird mir sicherlich auch Herr Zippel noch mal zustimmen, damit sich dann am Ende niemand von den Betroffenen einfach hinstellen und sagen kann, Zitat: „Wollen Sie nicht noch unterm Bett nachschauen, vielleicht finden Sie da ja meine Privatsphäre, weil, die vermisse ich seit ein paar Minuten.“ Letztendlich ist also der einheitliche Standard wichtig. Was nützt es, wenn ein Mediziner aus Jena zum Beispiel zu Besuch in Gera oder im Eichsfeld ist und dort im Nachbarhaus einer einen Herzinfarkt erleidet und er dort helfen könnte, aber gar keine Alarmierung über die App bekommt, weil zum Beispiel der Eichsfeldkreis, der bisher bei der gemeinsamen Leitstellen- und Strukturreform auch unwillig war, gar nicht an diesem Projekt der App teilnimmt? Kurzum, bevor wir dies alles abschließend gesetzlich regeln, gibt es noch eine ganze Reihe an Punkten zu klären. Vor allem aber sollten wir zunächst wirklich eine valide Erprobung in Thüringen durchführen. Der zweite Punkt der heute zu beratenden Anträge ist dann ja die telenotärztliche Versorgung. Also wenn im Krisenfall die notärztliche Versorgung wegen einer Unterbesetzung der Leitstellen wegfällt, greift kein Plan B, zumindest bis 2020. Mit der weltweiten Pandemie gab es dann ja auch weitreichende Einschränkungen in allen Bereichen der Gesellschaft, und für den akuten Notarztausfall wurde dann 2020 die dritte Eskalationsstufe eingeführt. Das war dann die Aufrechterhaltung der notärztlichen Expertise, die dann dabei gewahrt werden sollte. Der Plan B hieß dann telenotärztliche Versorgung. Im Zeitraum von ungefähr anderthalb Monaten führte dann damals die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen zusammen mit der Berufsfeuerwehr Weimar in ihrem Rettungswagen das Projekt telenotärztliche Versorgung durch. Mein Kollege Ralf Plötner und ich haben uns das letztes Jahr gemeinsam bei der KVT angeschaut und auch den Test ausgewertet, der aus unserer Sicht erfolgreich lief. Auch Rettungskräfte und Hilfesucher haben dies ebenfalls bestätigt, aber trotzdem ist auch dieses Modellprojekt immer noch nicht zu 100 Prozent wirklich durchgeplant und einsatzbereit. Es bedarf noch einiger Anpassungen, da sind wir uns, glaube ich, auch mit der Fachexpertise aus der Praxis einig, dass da noch mal drüber geguckt werden sollte. Aber eine Ausweitung der telenotärztlichen Versorgung in Thüringen begrüßen wir grundsätzlich. FDP und CDU legen ja hier zwei doch relativ voneinander abweichende Regelungsvorschläge vor, die eine Diskussionsgrundlage darstellen, jedoch wesentliche Regelungen unterm Strich vermissen lassen. Bei der CDU wird zum Beispiel wirklich einfach kein klarer Aufgabenträger benannt. Stattdessen heißt es relativ lapidar, dass die Ministerien das richten sollen, obwohl ja auch die reguläre notärztliche Versorgung bereits gesetzlich über die KVT abgesichert wird. Das wäre hier also ebenfalls der richtige Adressat. Und weder die CDU noch die FDP sind bei den Befugnissen wirklich eindeutig. Vor allem fehlt auch hier eine klare Regelung, wie etwa mit der Aufzeichnung, Auswertung und Löschung von Videos, Bildern und Tonspuren umgegangen werden soll. Immerhin sind das diesmal dann auch wirklich sehr heikle Patientinnen- und Patientendaten, die per Videoübertragung übermittelt werden sollen. Unser Maßstab muss es dann letztendlich sein, gemeinsam auf die Fachexpertise zu hören, die über den Landesbeirat des Rettungswesens entwickelt wird. Dort wird gerade ein dritter gesetzlicher Entwurf erarbeitet, den wir ebenso in die Debatte einspeisen möchten. Wir sollten dann also auch im Sinne dieses wirklich fachlich-inhaltlichen und auch tiefgreifenden Themas und einer bestmöglichen Lösung voranschreiten. Und wir beraten diesen Punkt natürlich gern im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank, Frau Vogtschmidt. Ich erteile Abgeordnetem Czuppon für die AfD-Fraktion das Wort. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich wür- de mich aufopferungsvoll in die Bresche werfen!) Dann wird er entsprechend ersetzt. Ich habe nicht gesehen, dass er nicht da ist.

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Ringo Mühlmann AfD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, das Thema „Rettungsdienst und Notärzte“ ist uns ein wichtiges Thema, deshalb haben wir weder Kosten noch Mühen gescheut und haben unter anderem das Mitglied des Bundestags Stephan Brandner eingeflogen zu diesem Thema, der das Ganze verfolgt. (Beifall AfD) So wichtig das Thema auch ist, muss ich trotzdem an der Stelle erst mal noch festhalten, dass unter anderem die FDP hier in dem Falle von Baden-Württemberg abschreibt. Also die Zulassung eines solchen Helfer-vor-Ort-Systems hat BadenWürttemberg bereits dort im Rettungsdienstgesetz geregelt. Was das aber auch zeigt – und das ist ja auch durchaus Anerkennung –: Andere Bundesländer machen es vor. Wieso sollte man gute und funktionierende Regelungen nicht abschreiben, es geht schließlich um das Retten von Leben. Die Antworten der Landesregierung auf die regelmäßigen Anfragen aus diesem Haus hier zur Einhaltung von Hilfsfristen nach dem Thüringer Rettungsdienstgesetz haben gezeigt, dass hier in vielen Regionen Thüringens noch jede Menge Nachbesserungsbedarf besteht. Ich will das auch gern an einem praktischen Beispiel verdeutlichen. Wie Anfang Februar in den Medien zu lesen war, stand letztens in Bad Lobenstein nach einem medizinischen Notfall eben keinerlei Rettungswagen oder Notarzt zur Verfügung. Auch die sofort angerückte Freiwillige Feuerwehr konnte nicht helfen, unter anderem weil sie eben über keinen automatisierten externen Defibrillator verfügte. Und letztlich verstarb der Patient dort noch vor Ort an Herzversagen. Das ist Realität. Das ist Realität in Thüringen im Jahr 2023. Ich kann es mir an der Stelle nicht verkneifen, zumindest festzustellen – schade, dass Frau Schenk nicht mehr da ist –: Scheinbar setzt diese Landesregierung einfach andere Prioritäten. Ich will jetzt hier nicht die seltsame Personalpolitik in den Leitungsbereichen der Ministerien diskutieren, aber man muss schon festhalten: (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Die ist für Rettungsarbeiten auch kaum zuständig!) Unser Besserwessi im Innenministerium hat es bei diesem Thema doller als andere getrieben und in den vergangenen Jahren klare Prioritäten entwickelt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ich kann Sie beruhigen! Hier sind Rettungsschwimmer anwesend!) Die liegen nur eben nicht im Bereich des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Unredlich!) oder gar der Feuerwehr. Anscheinend – sie ist immer noch nicht da – wird das Geld aus Steuern durch diese Landesregierung nicht für Defibrillatoren bei der Feuerwehr eingesetzt, sondern wandert lieber in die Taschen von neu angestellten Parteifreunden. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Herr Abgeordneter Mühlmann, für den „Besserwessi“ erteile ich Ihnen nicht zum ersten Mal einen Ordnungsruf.

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Ringo Mühlmann AfD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Aber zurück zum Thema. Solange Hilfsfristen nicht eingehalten werden können, bedarf es Werkzeugen, um diese Mängel zu beseitigen. Und dazu gehören neben der Ausstattung unserer Feuerwehren mit automatisierten externen Defibrillatoren auch die Einführung und Nutzung einer smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierung in Thüringen. Auch der kurzfristig eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes seitens der CDU ist ein solches Werkzeug, dessen Überweisung an den Ausschuss wir deshalb auch positiv sehen. Nur können derartige Werkzeuge aber auch keine systemischen Probleme lösen. Daher an der Stelle die Frage an die Landesregierung: Wie sieht es denn jetzt und in den nächsten Jahren mit der haus- und fachärztlichen Versorgung in Thüringen aus? Fast 40 Prozent unserer Ärzte gehen in den Ruhestand und Nachfolger für ihre Praxen gibt es nur wenige. Wir sollten bei all den in Thüringen immer noch vorhandenen Missständen im Rettungsdienst alle Möglichkeiten nutzen, um Leben zu erhalten, um Leben zu retten, und dies vor allem – um die Notwendigkeit mit einer Zuspitzung noch mal deutlich zu machen –, um dem flächendeckenden Versagen der Landesregierung in diesem Bereich zu begegnen. (Beifall AfD) Deshalb ist es wichtig, diese Angelegenheit beispielsweise, wie auch schon anderweitig beantragt, im Innen- und Kommunalausschuss zu bereden, und wir werden das unterstützen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank, Herr Mühlmann. Jetzt erteile ich für die SPD-Fraktion Abgeordneter Marx das Wort.

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Dorothea Marx SPD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Mühlmann, wenn Sie da wieder Herkunftsbeleidigung ausgesprochen haben, aber Ihr Spezialist, den Sie eingeflogen haben: Wo kommt der her? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gera!) Gera, na ja. Kommen wir mal vom Volkssturm im Wasserglas wieder zurück auf die Sachdebatte. Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Antragstellern der CDU und der FDP dafür, dass sie uns hier selbstverständlich auch sehr gute Ansätze vorschlagen, wie wir die notärztliche Versorgung und das Rettungswesen weiter verbessern können. Sie haben da einen ganzen Strauß von Regelungen vorgeschlagen. Natürlich – selbstverständlich – beraten wir diese Maßnahmen sehr gern. Wenn wir uns allerdings bei diesen Themen gemeinsam um die besten Lösungen bemühen, dann haben wir als Demokraten immer drei Maßgaben, nach denen wir uns richten sollen, getragen von der gemeinsamen Wertschätzung für den Rettungsdienst: nach sachdienlichen Kompromissen zu suchen, Verlässlichkeit für das Rettungswesen sicherzustellen und vor allem bei allen Mitteln, die wir auswählen oder zur Verfügung stellen oder empfehlen oder gar vorschreiben, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen. Zu Punkt 1, dem demokratischen Konsens, kann ich nur noch mal voranstellen: Den Rettungsdienst, der eben nicht ureigene Aufgabe des Landes ist wie die Polizei und der auch nicht in der Art in den Gemeinden verankert ist wie die Feuerwehren, wollen wir als Landtag selbstverständlich trotzdem stärken, auch wenn es nicht die Urzuständigkeit ist. Da sind wir uns sicherlich alle einig und deswegen gibt es ja auch eine Vielzahl von Initiativen. In Ihren Gesetzentwürfen geht es überwiegend auch um die Digitalisierung des Rettungswesens. Die Umstellung auf digitale Technologien auch in diesem Bereich kann grundsätzlich ein sinnvoller Weg sein. Kommen wir jetzt auf die konkreten Inhalte. Maßnahmen wie der Telenotarzt oder die Ersthelfer-App werden ja schon – wie hinlänglich bekannt – seit Langem in fachlich kompetenten Kreisen diskutiert, erprobt und umgesetzt. Die Ersthelfer-App als Beispiel: Damit hat in Deutschland schon 2013 der Landkreis Gütersloh den Anfang gemacht. Nun liegt eine Reihe von Studien vor, ein Viertel der deutschen Landkreise nutzt die Anwendung mittlerweile und auch der ERC – der Europäische Wiederbelebungsrat, European Resuscitation Council – empfiehlt es in seinen Leitlinien. Letztlich geht es in der Tat immer darum, durch dieses Instrument das therapiefreie Intervall zu verkürzen. Auch der Telenotarzt wurde in anderen Bundesländern über einen langen Zeitraum wissenschaftlich begleitet, bevor er eingeführt wurde. Das haben Sie nun beide – CDU und FDP – in Gesetzesform gegossen. Da bin ich bei meinem anderen Punkt, der Verlässlichkeit für die Rechtsanwender und unserer Pflicht zur Sorgfalt. Wir haben ja erst vor Kurzem zu den Rettungssanitätern hier in unserem Rund spezialisiert diskutiert und versucht, deren Kompetenzen und Fähigkeiten bewusst zu fördern und auszuweiten. Dann kommt natürlich – wenn es erforderlich ist – auch noch der Notarzt hinzu. Jetzt haben wir aber den Telenotarzt noch dazwischen. Er kann natürlich auch eine wichtige Unterstützung leisten, muss es vielleicht auch, aber wir müssen schauen, dass wir bei so einem Mittel dann nicht so kompliziert werden, dass die Ersthelfer vor Ort erst mal überlegen, was machen wir denn jetzt und haben wir auch genug Zeit, um uns noch eine Zweitmeinung einzuholen. Also wir müssen aufpassen, dass der Telenotarzt sozusagen nicht mit den ausgeweiteten Kompetenzen und Fähigkeiten für die Rettungssanitäter kollidiert und dass wir dann nicht zu viele verschiedene Mittel zur Verfügung stellen, die bei dem Zeitdruck, der vor Ort herrscht, dann wieder möglicherweise einen Entscheidungskonflikt herbeiführen können bei denen, die da helfen und sagen, was müssen wir denn jetzt als Erstes eigentlich machen. Deswegen, denke ich, müssen wir uns die einzelnen Komponenten selbstverständlich in den Ausschüssen noch mal genauer anschauen. Ein anderes Beispiel ist MEDiRett. Der FDP-Entwurf sieht vor, in die Regelung zur Aufnahme und Dienstbereitschaft der Krankenhäuser ein sogenanntes Bettenkapazitätenmodul als Mittel zur Meldung von betreibbaren freien Betten festzuschreiben. Wie die FDP auch darstellt, wird das bereits in der mobilelektronischen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst MEDiRett vollzogen. Ich will das jetzt hier mal präzisieren. Über MEDiRett können die Betten- und Behandlungskapazitäten onlinebasiert abgefragt werden. Und das ist schon wichtig, weil die Behandlungskapazitäten an erster Stelle relevant sind. Hier ist eine begriffliche Unschärfe. Wenn ein Patient dann mal behandelt und stabilisiert wurde, dann sind natürlich auch Betten und Verlegungen eine Frage. Jedenfalls kommt es auch nach dem Rettungsdienstgesetz von SchleswigHolstein auf einen landesweit einheitlichen internetbasierten und datenbankgeschützten Behandlungskapazitätennachweis an, das heißt, das ist auch noch mal ein besserer Begriff. Beim Telenotarzt ist auch noch eine Unschärfe drin. Wie tiefgreifend die telenotärztliche Versorgung genutzt werden soll, das wird aus der Begründung des FDP-Gesetzes nicht wirklich klar. Das Ziel ist natürlich legitim, Rechtssicherheit für das am Notfallort tätige Rettungsfachpersonal. Aber eindeutige Maßgaben aus Sicht beispielsweise der Notfallsanitäter können wir hier noch nicht erkennen. So unterscheiden Sie die Fälle von niedrigschwelligen und klassischen Notarztindikationen und mal sprechen Sie lediglich von telenotärztlichen Unterstützungssystemen, dann verweisen Sie aber wieder darauf, dass in anderen Ländern der Telenotarzt ein wesentlicher Bestandteil der notärztlichen Versorgung sei. Da müssen wir noch mal genauer draufschauen. Immerhin, die Kollegen von der CDU haben erkannt, dass wir wohl am besten im Gesetz eindeutige Vorgaben brauchen, und sich um eine Regelung in Ihrem Gesetzentwurf in § 7a Abs. 3 zu Einsatz und Anforderungen des Telenotarztes bemüht. Wir haben auch unseren Notarzt, der ja hier bei uns im Plenum sitzt. Er hat mir auch noch mal gesagt, dass jetzt über den Kassenärztlichen Notdienst schon ein Teleportal zum Beispiel für die Medikamente da ist, die jederzeit abgefragt werden können. Das ist also auch was, wofür man jetzt nicht noch extra einen Telenotarzt braucht. Dieses System gibt es schon, da brauchen wir das Rad nicht neu zu erfinden. Kommen wir jetzt noch mal zu den Ersthelfer-Apps. Der Antrag der FDP in TOP 39 zu den ErsthelferApps, der kommt später noch dran. Aber wir müssen eben schauen, dass wir die ganzen Vorschläge und Mittel sinnvoll koordinieren. Was wir uns hier gemeinsam nicht leisten sollten, ist, dass wir am Ende immer nur kleine Facetten haben. Also wir denken, wir brauchen ein Rettungsdienstgesetz aus einem Guss, in dem dann alle Maßnahmen einmal grundsätzlich zusammengeführt werden müssten. Natürlich kommt immer wieder was Neues hinzu, aber den armen Menschen, die da vor Ort Hilfe brauchen und denen, die sie ihnen auch, Gott sei Dank, immer nach bestem Wissen und Fähigkeiten leisten wollen, können wir ja auch nicht wirklich helfen, wenn wir ständig die Grundlagen ändern. Das ist eine Schwierigkeit. Wir brauchen eine Verlässlichkeit, welche Systeme zur Verfügung stehen und wann man die anwenden kann und wann man die anwenden soll. Denn auch künftig werden wir für innovative Maßnahmen offen sein. Es könnte dann auch sicherlich sinnvoll sein, eine zusätzliche Rechtssicherheit für diejenigen zu schaffen, die in ihrem Rettungsalltag neue Systeme erproben. Wir könnten deswegen möglicherweise eine Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz verankern. Pate für so ein Modell stehen beispielsweise die Nachbarn in Niedersachen und SachsenAnhalt, die eine solche Regelung getroffen haben. In diesen Ländern ist es auch so, dass mit diesen Klauseln insbesondere eine Befristung sowie definierte Kriterien zum zulässigen Anwendungsbereich von Erprobungen einhergehen. Der Innen- und Kommunalausschuss wird in der fachlichen Beschäftigung mit Ihren beiden Gesetzentwürfen sicherlich noch viel dazulernen, auch ich, und auch manch eine Einzelposition dann vielleicht wieder ändern, die heute hier vorgetragen wurde. Aber solchen produktiven Beratungen sehen wir sehr gern entgegen und freuen uns auf die Weiterberatung im zuständigen Ausschuss. (Beifall SPD)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Dann hat sich Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die sehr sachliche Debatte hier. Ich glaube, das zeigt, dass das Haus geeint ist im Ziel, tatsächlich die Notfallversorgung voranzubringen. Eine Sorge kann ich nehmen, das gilt, glaube ich, auch für die Kollegen der CDU: Wir haben hier nicht vor, in irgendeiner Art und Weise Notfallversorgung zu digitalisieren. Ein Notfall ist immer analog, ist immer real. Wir wollen aber natürlich Helfersysteme etablieren, die am Ende die Versorgung verbessern. Deswegen: Keine Angst vor dem Datenschutz! Man muss schon ein bisschen aufpassen, dass Datenschutz – das gilt vor allen Dingen auch für andere Bereiche, da nehme ich nur mal die Forschung – nicht am Ende zur Todesursache Nummer 1 in Deutschland wird. Da wünsche ich uns ein bisschen mehr Mut. Gerade die freiwillige Teilnahme bei Apps ist, glaube ich, für jeden etwas ganz Normales. Da werden auch keine großartigen Daten übertragen, außer eben GPS-Standorte. Und, meine Güte, jeder, der ein Smartphone hat, weiß, dass das wirklich nichts Neues ist. Auch die Frage, sollten wir es erst erproben und wie sieht das aus mit diesen Ersthelferalarmierungsmöglichkeiten – das ist natürlich nichts Neues, es ist auch schon lange erprobt. Herr Mühlmann hat darauf hingewiesen, in Baden-Württemberg gibt es das schon. Das gibt es auch insgesamt in 142 Landkreisen in der Bundesrepublik Deutschland, flächendeckend in Brandenburg, flächendeckend in Schleswig-Holstein. Das gibt vielleicht schon einen kleinen Hinweis, warum diese Flächenländer das tun – weil sie es schlichtweg brauchen und es die Versorgung verbessert und eben keine Nachteile hat. Ich habe vorhin schon gesagt, was unsere verschiedenen Punkte sind. Ich will vielleicht noch mal ein Stück weit auf die Unterschiede eingehen, die die beiden Gesetzentwürfe hier haben. Das heißt aber nicht, dass hier irgendwo eine Konkurrenz oder so was ist, denn, wie gesagt, den CDU-Entwurf und unseren eint, dass wir hier eine Lösung wollen, die am Ende die Lebensverhältnisse in Thüringen verbessert. (Beifall Gruppe der FDP) Ich glaube, dass die Regelungsdichte des CDUEntwurfs gar nicht notwendig ist. Die grundständige Abgrenzung von Befugnissen und Aufgaben wie in Artikel 1 Nr. 2 des CDU-Entwurfs für einen § 7a Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes gefordert, ist gar nicht nötig, denn das ist schon im regulären bodengebundenen Einsatz von Notärzten geregelt. Da muss man einfach verstehen, dass, egal ob ein Telenotarzt zugeschaltet wird oder ob ein Notarzt selbst vor Ort ist, der jeweils involvierte Notarzt die medizinische Gesamtverantwortung des Einsatzes trägt. Wir müssen sehr vorsichtig sein, wenn wir als Gesetzgeber da zu stark regeln. Es gibt gute Gründe, dass der Gesetzgeber sich bei diesen Fragen ein Stück weit zurückhält. Es ist vor allen Dingen eine Frage des Berufsrechts und der Verbände, was, wie, wann und wo Mediziner in der Lage sind, etwas zu tun, denn es soll ja keine staatliche Verordnung geben, was und wie ein Mediziner zu versorgen hat. Sie wissen, es ist ein freier Beruf. Und diese Aufgabe nimmt auch die Selbstverwaltung wahr. Das kulminiert zumeist dann in dem, was wir von den Landesärztekammern hören, die Träger des Berufsrechts sind, bis hin auf Bundesebene die Bundesärztekammern. Also, da Vorsicht! Die Selbstverwaltung ist in der Lage, hier entsprechend zu regeln. (Beifall Gruppe der FDP) Aber auch die Frage der Einführung eines neuen Aufgabenträgers dafür ist, glaube ich, nicht notwendig, das ist in Artikel 1 Nr. 1 des CDU-Antrags zur Anfügung eines § 5 Abs. 1b gefordert. Das haben wir schon. Wir haben eine Aufgabenträgerschaft der KV für Gesamtthüringen. Die Frage der Haftung ist auch geklärt, denn es gibt eine Amtshaftung eben dieses Trägers, was in Thüringen die KV ist. Das ist eine Besonderheit bundesweit; normalerweise ist das anders geregelt, aber wir haben ja gute Erfahrungen gemacht. Insofern ist eine telenotärztliche Versorgung lediglich eine Erweiterung der Möglichkeiten. Ich glaube, da sollten wir es nicht komplizierter machen, als es tatsächlich notwendig ist. Hier ist eben schon angesprochen worden, dass es möglicherweise notwendig sei, Aufgabenträgerschaft, Verfahrensprozesse zu definieren oder noch mal eine Qualitätssicherung hinzuzunehmen usw. All das findet statt, denn es gibt eine Organisationsverantwortung des Aufgabenträgers. Auch das regeln wir ja nicht im Detail für den analogen Notarzt. Letzter Teil des Gesetzentwurfs unsererseits war ja, wie gesagt, noch mal das DSGVO-konforme Erfassungssystem, um eben diese klinische Voranmeldung, die Prüfung verfügbarer Behandlungskapazitäten sowie die Abfrage von vorhandenen Bettenkapazitäten zu sichern. Darauf will ich noch kommen. Aber was da auch seitens der CDU angesprochen ist, nämlich die Ausstattung der Rettungsfahrzeuge durch eine festverbaute Kommunikationseinheit, auch das ist eine Vorgabe, die gar nicht notwendig ist. Die klingt zunächst mal sinnvoll, aber in der Realität ist sie das vielleicht gar nicht so sehr. Denn bei Unfall oder technisch bedingtem Ausfall können sie das gar nicht so schnell umswitchen und dafür gibt es schon erprobte sogenannte semimobile Kommunikationstechnik. Auch das sollten wir also lieber nutzen, da flexibel sein, als dann die Kosten in die Höhe zu treiben und die Verwendbarkeit dann zu reduzieren. Angesprochen ist auch hier die Zusatzqualifikation von Telenotärzten, das ist richtig. Aber, wie gesagt, im Gesetz ist das mehr als unüblich und die Landesärztekammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts dafür zuständig. Ich freue mich dennoch auf die Debatte im Ausschuss. Das wird im Innenausschuss sein. Insofern, glaube ich, wenn wir zu einer Entscheidung kommen, wenn er überwiesen wird, kann ich schon mal versichern, dann verschwindet auch der Antrag natürlich, den wir noch haben. Das ist also auch kein Versehen, dass wir den haben stehen lassen, sondern das haben wir auch ganz bewusst gemacht, aber verschoben. Ich hoffe, wir haben damit niemanden überfordert. Ich habe es nämlich auch am Anfang dieses Plenums gesagt und dem wurde ja auch einstimmig zugestimmt. Also, ich freue mich auf die Debatte, freue mich auf den Ausschuss und vor allen Dingen auf viele gute Ergebnisse dann im Innenausschuss. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank, Herr Montag. Und damit rufe ich auf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, jetzt ist schon sehr viel gesagt worden, nur nicht von jedem. Ich will aber vielleicht noch mal ganz kurz zwei Sätze dazu sagen, wie wir die momentan vorliegenden Gesetzentwürfe von FDP und CDU einordnen. Es ist ja schon gesagt worden, die haben beide eine unterschiedliche Regelungstiefe. Da sind wir uns einig. Beide Gesetzentwürfe behandeln das Thema „Telenotarzt“. Das wurde auch vom Landesbeirat für das Rettungswesen empfohlen. Ich gehe mal davon aus, dass die Landesregierung dann da vielleicht auch noch mal zwei Sätze dazu sagen wird. Die FDP will zusätzlich noch die digitale Alarmierung von Ersthelfenden und ein digitales Bettenkapazitätsmodul einführen. Die CDU hingegen möchte – das hat der Abgeordnete Zippel ja erwähnt – noch die Übernahme der Kosten für den Erwerb des C1-Führerscheins für die Kostenträger mit aufnehmen. Die Alarmierung von Ersthelfenden hatte die FDP bereits zum Inhalt ihres Antrags gemacht, den Sie jetzt für dieses Plenum geschoben hatten. Dem Telenotarzt stehen wir sehr offen gegenüber. Bei der digitalen Alarmierung von Ersthelfenden und dem Bettenkapazitätsmodul haben wir unsere Meinungsbilder noch nicht wirklich abgeschlossen, da würden wir uns auch sehr über die Diskussion im zuständigen Ausschuss freuen. Da gibt es, glaube ich, aber bei allen, wenn ich das richtig verstanden habe, heute noch diversen Diskussionsbedarf. Das Gleiche gilt für meine Perspektive für die Bestimmung zum Führerschein. Wir würden deshalb beide Gesetzentwürfe für die weitere Diskussion an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen. Vielleicht schafft es ja auch die Landesregierung in nicht allzu ferner Zukunft, eventuell ihren Gesetzentwurf zum Rettungsdienstgesetz noch mit einzubringen, sodass wir dann alle drei Gesetzentwürfe, und das hielte ich für die zeiteffizienteste Lösung, zusammen diskutieren können und insgesamt eine gute Lösung für den Rettungsdienst und seine Zukunft in Thüringen hinbekommen. Bei der ganzen Debatte sollten wir auch die Bemühungen auf Bundesebene nicht vergessen. Dort wird nämlich eine Notfallreform vorbereitet, die die stärkere Verzahnung der Notrufnummern 116117 und 112 in Aussicht stellt. Für die Abdeckung der 24-Stunden-Erreichbarkeit sind Telenotärzte unbedingt vorgesehen, die im Sinne sektorenübergreifender Versorgung in der Verzahnung mit den integrierten Notfallzentren und Leitstellen ihren Dienst tun. Wir sind gespannt auf die Beratung im Ausschuss und bitten um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank. Ich mache es auch kurz. Aber was Frau Marx sagte, hat mich dann doch noch mal hierhergebracht. Wenn ich dieses Wort „Besserwessi“ verwende, Frau Marx, dann hat das schon auch etwas damit zu tun, wie man sich geriert als hier Angekommener. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen holen Sie auch Herrn Brandner hierher!) Da sehe ich nun mal bei Herrn Maier eine andere Variante, hier anzukommen in Thüringen, als bei Herrn Brandner. Und wenn ich einmal noch hier vorn bin, möchte ich auch tatsächlich noch die Chance nutzen und weitere angekommene Gäste hier begrüßen. Da ist zum Beispiel aus dem Europäischen Parlament Herr Krah – willkommen! – (Beifall AfD) und auch weitere Bundestagsabgeordnete sowohl aus Thüringen als auch nicht aus Thüringen. Willkommen! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Schön, dass Sie weitere Faschos hier ins Parlament holen!) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ist das nicht ein Ordnungsruf, Frau Präsidentin?) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie überhaupt nicht zu entscheiden!) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Eine Tatsache ist das!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Manchmal müssen wir die Dinge auch beim Namen nennen!)

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Dorothea Marx

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Ich habe es eben gar nicht gehört und lasse es vielleicht … (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie ha- ben nicht gehört, dass …?) Bitte gehen Sie mal zum Platz, wir machen hier weiter! Als nächster Redner hat Staatssekretär Götze das Wort. (Unruhe im Hause) Ich bitte mal um Ruhe hier im Rund, ich lasse es mir gleich noch einmal erzählen, was da vorgefallen sein soll. Jetzt hat Staatssekretär Götze das Wort.

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Götze

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich möchte zunächst den Antragstellern für diese Anträge danken, denn es gibt uns Gelegenheit, dass wir uns hier im Plenum, aber auch in den Fachausschüssen zu den wichtigen Fragen der Digitalisierung – und ich spreche bewusst von Digitalisierung – der Notfallversorgung austauschen. Zum anderen gibt es mir aber auch die Gelegenheit, hier noch mal darzustellen – und das ist, glaube ich, für die Öffentlichkeit schon ganz wichtig –, was die Landesregierung mit Unterstützung der regierungstragenden Fraktionen in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits getan hat. Seit dem Jahr 2021 werden mit finanzieller Unterstützung des Landes sukzessive alle Rettungs- und Krankentransportwagen im Freistaat Thüringen mit Tablets ausgestattet, um die Einsätze im Rettungsdienst landesweit einheitlich mobilelektronisch zu erfassen und zu dokumentieren. Für dieses Digitalisierungsvorhaben hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales insgesamt 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Aller Voraussicht nach wird die Ausstattung in diesem Jahr in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Rettungsdienstzweckbänden abgeschlossen sein. Zur Umsetzung des landesweiten Projekts hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen in Kooperation mit den kommunalen Aufgabenträgern des bodengebundenen Rettungsdienstes – das wurde bereits erwähnt – ein System entwickelt, das – und das ist wichtig – datenschutzkonform eine sichere Speicherung aller Einsatzdaten im Rettungsdienst gewährleistet. Dieses System bietet darüber hinaus die Möglichkeit, den Rettungsdienst mit den Krankenhäusern digital zu vernetzen. Aktuell werden mit finanzieller Unterstützung des Gesundheitsministeriums die Notaufnahmen der Kliniken mit zusätzlichen Monitoren ausgestattet, um über ein sogenanntes Voranmeldetool Patientendaten direkt aus dem Rettungsfahrzeug übermitteln zu können. Die Krankenhäuser können sich damit frühzeitiger und zielgenauer auf die ankommenden Notfallpatienten vorbereiten und innerklinisch die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur weiteren Behandlung treffen. Des Weiteren ist perspektivisch vorgesehen, über entsprechende Schnittstellen zu den Kliniken Digitaldaten der Notfallpatientinnen und -patienten sowie das Einsatzprotokoll digital zu übermitteln, sodass die Information des Rettungsdienstes ohne Reibungsverlust in das Krankenhausinformationssystem übernommen werden kann. Anhand dieser ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmen können Sie erkennen, dass die Landesregierung bereits seit geraumer Zeit bestrebt ist, zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger die Digitalisierung der Notfallversorgung voranzutreiben. Aufbauend auf den von der Landesregierung geschaffenen Grundlagen schlägt die Gruppe der FDP mit ihrem Gesetzentwurf verschiedene weitere Digitalisierungsmaßnahmen vor. So sollen unter Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ein Telenotarztsystem eingeführt, eine smartphonebasierte Ersthelferalarmierung über die zentralen Leitstellen durchgeführt sowie die Bettenkapazitäten der Krankenhäuser an die zentralen Leitstellen gemeldet werden. Der letztgenannte Punkt ist in der Tat ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Flutkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz hat gezeigt, dass es im Fall größerer Schadenslagen für die zentralen Leitstellen essenziell ist, fortlaufend Kenntnis über die aktuell verfügbaren Betten- und Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser zu haben, um auf Basis dieser Informationen in kürzester Zeit eine Vielzahl von Notfallpatienten auf die für die weitere Versorgung geeigneten Kliniken zu verteilen. Insofern unterstützt die Landesregierung das Ansinnen, dass die Krankenhäuser ihre nach § 14 Abs. 3 Thüringer Rettungsdienstgesetz bestehende Meldepflicht an die zentralen Leitstellen künftig digital erfüllen. Zur Einrichtung der dafür notwendigen Schnittstellen steht unser Gesundheitsministerium bereits in engem Kontakt mit den an der Notfallversorgung beteiligten Kliniken. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die weiterhin angesprochene Frage zur Einführung eines Telenotarztsystems in Thüringen ist nicht neu, aber trotzdem sehr, sehr wichtig. Dazu gab es in den letzten Wochen und Monaten intensive Diskussionen zwischen den Beteiligten des Rettungsdienstes im Landesbeirat für das Rettungswesen, welcher das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in Grundsatzfragen des Rettungswesens berät. Ende 2022 hat sich der Landesbeirat mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Regelungen des § 7 Thüringer Rettungsdienstgesetzes dahin gehend zu präzisieren, dass die Aufgabenträgerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auch die telenotärztliche Versorgung einschließt. Die Landesregierung hält die Etablierung eines Telenotarztsystems in der Sache für äußerst sinnvoll. Mithilfe einer telenotärztlichen Beratung des ärztlichen und nicht ärztlichen Rettungsdienstes können die Einsatzentscheidungen am Notfallort zielgenauer getroffen werden und somit die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten besser behandelt werden. Es ist selbstverständlich, dass dieses System keine ersetzende, sondern eine ergänzende Funktion hat. Mit der Einführung dieser neuen Versorgungsform im Rettungsdienst stellt sich allerdings eine Reihe von Fragen, die wir im Fall einer Ausschussüberweisung näher beleuchten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die dritte im Gesetzentwurf genannte Digitalisierungsmaßnahme betrifft die landesweite Alarmierung von in Smartphone-Apps registrierten Ersthelfern durch die zentralen Leitstellen. Ziel soll es sein, über diese alarmierten Ersthelfer das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Dieser Ansatz wurde meiner Kenntnis nach bislang noch nicht im Parlament beraten. Auch die Gremien des Rettungsdienstes haben sich damit noch nicht befasst. Ich möchte zunächst betonen, dass sich das Thüringer Innenministerium immer für Vorschläge zur Verbesserung des Rettungsdienstes offen zeigt. Die Digitalisierung bietet an vielen Stellen der Arbeit des Rettungsdienstes und dessen Koordinierung Chancen. Dennoch möchte ich zu dem konkreten Gesetzesvorschlag der FDP zwei Punkte zu bedenken geben. Zunächst sollte die Idee zur digitalen Ersthelferalarmierung in der vorliegenden Form mit den Leitstellenbetreibern und gegebenenfalls weiteren Beteiligten im bodengebundenen Rettungsdienst abgestimmt werden. Das ist das, was Frau Abgeordnete Vogtschmidt zu Recht auch schon angemahnt hat, nicht, dass wir hier quasi das Pferd von hinten aufzäumen. Wir müssen die Praktiker, die vor Ort mit diesen Fragen befasst sind, unbedingt beteiligen. Diejenigen, die das Vorhaben letztendlich umsetzen müssen, wissen nämlich am besten, welche praktischen Auswirkungen bei der Umsetzung zu erwarten sind. Außerdem möchte ich noch eine weitere Idee, die Frau Abgeordnete Marx schon erwähnt hat, aufgreifen, wie wir dem Vorschlag der FDP gegebenenfalls gerecht werden können. Anstatt eine konkrete Maßnahme als Modell in ein Gesetz zu schreiben, könnte die Idee einer Experimentierklausel in Betracht gezogen werden. Eine Experimentierklausel könnte es in Zukunft möglich machen, Ideen unkompliziert zu testen und so Verbesserungen zu erreichen, ohne jedes Mal ein kompliziertes Gesetzgebungsverfahren initiieren zu müssen. Selbstverständlich gibt es auch da Schwierigkeiten bzw. verfassungsrechtliche Probleme, die beleuchtet und im Ausschuss diskutiert werden müssen. Ganz im Sinne der FDP könnte so die Idee zur Digitalisierung oder anderweitigen Weiterentwicklungen des Rettungsdienstes in Thüringen technologieoffen getestet und umgesetzt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ach so, noch ein Wort zu Ihnen – Entschuldigung –, Herr Abgeordneter Mühlmann, zu den Hilfsfristen: Sie lassen immer so den Eindruck entstehen, als würde es sich bei der Aufgabe des Rettungsdienstes um eine staatliche Aufgabe handeln. Das ist so falsch wie so vieles, was Sie an der einen oder anderen Stelle vortragen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht ist es Ihnen ja nicht ganz entgangen, dass wir uns auch mit dieser Frage beschäftigen. Wir werden die Hilfsfristen durch die Einführung des Telenotarztes überhaupt nicht beeinflussen. Das ist überhaupt nicht das Ziel dieses Systems. Sondern wir müssen uns mit der Frage der Anzahl der Rettungswachen beschäftigen. Und auch das tun wir bereits. Das System funktioniert eigentlich so, dass die Rettungswachen durch die Kassen refinanziert werden. Sie haben es vielleicht mitbekommen, wir haben ein Projekt im Thüringer Innenministerium aufgesetzt, was sich mit der Frage befasst, ob der Freistaat Thüringen in diesem Bereich Fördermittel ausreichen kann. Und das tun wir gerade. Wenn uns das gelingt, dann werden wir die Einhaltung der Rettungsfristen durch die kommunalen Aufgabenträger zukünftig auch besser sicherstellen können. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich drü- cke Ihnen die Daumen!)

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Dorothea Marx

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen dann zu den beantragten Überweisungen. Herr Zippel.

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Christoph Zippel CDU

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Falls es noch nicht klargeworden ist, wir beantragen auch die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und würden auch dort die Federführung beantragen, bitte.

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Dorothea Marx

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Zusätzlich? Also nicht nur der Innen- und Kommunalausschuss, sondern auch noch der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, und dort wollen Sie die Federführung haben bei Ihrem Antrag. Wie sieht das denn die FDP, Herr Montag? (Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Auch!) Wie „auch“? (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Hauptsache überweisen!) Das ist jetzt ein bisschen merkwürdig, das ist ja Ihr Antrag. Auch zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Und über die Federführung müssen wir uns dann gleich noch einigen. Es wäre jedenfalls komisch, wenn die beiden Anträge in verschiedenen Ausschüssen federführend behandelt werden würden. Da würden Sie mir doch wahrscheinlich zustimmen. Deswegen wäre es ganz hübsch, wir haben da eine einheitliche Festlegung. Aber die erzielen wir notfalls auch durch Abstimmung. Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Federführung wäre dann natürlich im Innen- und Kommunalausschuss, aber auch mitberatend im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Das wäre das, was ich beantragen würde.

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Dorothea Marx

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Aha, sehen Sie, das hört sich doch schon anders an. Alles klar. Also dann haben wir jetzt erst mal den ersten Antrag, das war der Antrag der FDP-Fraktion. Da ist jetzt die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Mitglieder aus dem Haus. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Niemand. Das ist einstimmig im Innen- und Kommunalausschuss. Jetzt auch noch die Überweisung zusätzlich erbeten an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer ist dafür? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Jetzt haben wir von hier aus auf der rechten Seite mehr freie Stühle als auf der linken Seite. Deswegen würde ich sagen, diese weitere Überweisung ist abgelehnt. Damit erübrigt sich die Frage nach der Federführung. Jetzt kommen wir zu dem zweiten Antrag, das ist der Antrag der CDU-Fraktion. Wer diesen Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Mitglieder des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Mitberatung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Es sieht von hier oben erkennbar so aus, als ob die Gegenstimmen von den Koalitionsfraktionen bei der derzeitigen Besetzung der Plätze die Mehrzahl abbilden. Damit ist auch hier nur eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss erfolgt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen jetzt noch zum Aufruf des TagesordAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5352 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/7509 Hier hatten wir beschlossen, dass das noch heute abgearbeitet wird. Es ist zunächst Herr Abgeordneter Schaft zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am Rednerpult. Bitte schön, Herr Kollege.

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Christian Schaft Die Linke

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, die Hochschulbauplanung 2030 beschäftigt uns jetzt mittlerweile fast ein Jahr. Durch Beschluss des Landtags in seiner 80. Sitzung am 6. Mai 2022 wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend sowie mitberatend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der federführende Ausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 1. Juni 2022, in seiner 30. Sitzung am 10. Juni 2022 sowie in der 34. Sitzung am 2. November 2022 und dann noch mal in seiner 36. Sitzung am 25. Januar 2023 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Wir werden sicherlich in der anschließenden Debatte auf die eine oder andere Stellungnahme noch mal eingehen, aber ich will kurz hier in der Berichterstattung die Gelegenheit nutzen zu sagen, dass die überwiegende Anzahl der Anzuhörenden den Antrag und die Initiative sowie die Zielrichtung durchaus begrüßt hat. Es gab dabei drei Schwerpunkte, die sich im Wesentlichen herauskristallisiert haben. Das war einerseits die Frage, wie wir noch schneller werden können bei der Thematik eines klimaneutralen sowie ressourcenschonenden Bauens im Hochschulbereich, auch die Frage, wie wir Räumlichkeiten hinsichtlich moderner Anforderungen an die Hochschullehre auch mit Blick auf die Erfahrungen nach der Coronapandemie schaffen können. Der dritte Schwerpunkt war die Frage der Verbesserung von Planungsprozessen, aber auch die Betrachtung von Lebenszeitkosten von Gebäuden entsprechend mit zu berücksichtigen. Ich will bei der Berichterstattung aber insbesondere auf eine Stellungnahme eingehen, das ist die der Hauptschwerbehindertenvertretung, die kritisiert hat, nicht mit auf der Anhörungsliste gewesen zu sein. Ich bin deshalb trotzdem dankbar, dass sie die Gelegenheit genutzt hat, sich an der schriftlichen Anhörung initiativ zu beteiligen und dort explizit auf die Schwerpunktsetzung der Verbesserung der Barrierefreiheit hingewiesen hat und uns auch im Anhörungsverfahren entsprechende Hinweise mit auf den Weg gegeben hat. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft empfiehlt, den Antrag mit den vorgelegten Änderungen in der Beschlussempfehlung anzunehmen. Dem hat sich auch der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in seiner 40. Sitzung am 2. März 2023 angeschlossen. Insofern bin ich jetzt gespannt auf die Beratung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und gebe Herrn Abgeordneten Liebscher von der SPD-Fraktion das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Christian Schaft, für die Zusammenfassung des bisherigen parlamentarischen Ablaufs. Nach der ersten Beratung hier im Plenum im Mai letzten Jahres hat der Ausschuss im Sommer dann eine schriftliche Anhörung durchgeführt, deren Ergebnisse nach konstruktiven Gesprächen als Änderungen in die heute vorliegende Beschlussempfehlung Eingang gefunden haben. Ergänzt wurde etwa, dass wir eine bauliche Entwicklungsplanung für notwendig erachten, die sowohl in der Hochschulstrategie des Landes als auch in der Hochschulentwicklungsplanung Thüringens Berücksichtigung findet. Ebenso wollen wir die Entwicklung der Studierendenzahlen in den perspektivischen Vorhaben stärker berücksichtigen, weil wir der Meinung sind, dass diese Entwicklung maßgeblichen Einfluss auf zukünftige Raumnutzungskonzepte und notwendigerweise flexible räumliche Strukturen hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Hochschulbau kommt nicht nur in der Hochschulbauplanung des Landes eine zentrale Rolle zu, er ist auch entscheidend für die Konkurrenzfähigkeit der Thüringer Hochschullandschaft. Ich wiederhole mich da gern: Exzellente Forschung und exzellente Lehre brauchen exzellente Standortbedingungen, eine exzellente, moderne Infrastruktur für das Studium sowie exzellente, attraktive Umgebungen für die Arbeit von Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern. Das alles gilt es in Thüringen in den kommenden Jahren bestmöglich und zukunftsfest zu erreichen. Unser vorliegender Antrag ist mitsamt der Beschlussempfehlung ein zielführendes Instrument, um die eben genannten Herausforderungen jetzt anzugehen. Wir sind uns sicher alle darin einig, dass es eine große Herausforderung ist, notwendige Bauprojekte in Zeiten wie diesen auf planerisch sichere Fundamente zu stellen. Seit der ersten Beratung unseres Antrags sind die Voraussetzungen für Bauvorhaben nicht günstiger geworden. Im Gegenteil, der Krieg Putins in der Ukraine, gestörte Rohstofflieferketten, eine unsichere Energiepreisentwicklung, gestiegene Materialproduktionskosten, insbesondere für Beton und Stahl, Inflation und fehlende Baufachkräfte – das alles verteuert Baukosten und macht verlässliche Planungen extrem schwierig. Gestiegene Bewirtschaftungskosten der oft energieintensiven Hochschulgebäude, von Forschungsbauten und nicht zuletzt eines Universitätsklinikums machen zugleich aber eben auch deutlich, wie dringend erforderlich energetische Sanierungsmaßnahmen sind. Erst gestern haben wir ja unter Tagesordnungspunkt 4 über einen Gesetzentwurf, der unseren Kommunen und Hochschulen Hilfen zur Bewältigung der stark gestiegenen Energiekosten zugänglich machen soll, gesprochen. Das zeigt, zukünftig müssen wir bei Sanierung, Neubau und Bewirtschaftung En rgiespar- und Nachhaltigkeitsaspekten noch e sehr viel breitere Bedeutung einräumen, und das beginnt bereits bei den grundlegenden Planungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unlängst konnte ich mir die Baustelle des Inselplatz-Campus in Jena erneut sehr genau ansehen. Hier wird bereits heute umgesetzt, was unser Antrag für den Thüringer Hochschulbau insgesamt fordert: eine zeitgemäße, energieeffiziente, nachhaltige Bewirtschaftung der Neubauten mittels Photovoltaikanlagen, Geothermiesonden und der Nutzung von Abwärme des Rechenzentrums. Eine bewusst offene Gestaltung der gesamten Anlage wird Möglichkeiten zum Austausch der Fachbereiche untereinander und zwischen Hochschulcampus und Stadtgesellschaft bieten. Und drittens, moderne Räume ermöglichen modernes Forschen, Lehren und Lernen, gestatten aber auch Regenerationsmöglichkeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Inselplatz-Campus soll 2025 bezugsfertig sein. Andere wegweisende Bauprojekte konnten bereits abgeschlossen werden. Ich erinnere an den komplett aus der nachwachsenden Ressource Holz gefertigten Hörsaal Green Campus an der Fachhochschule hier in Erfurt. Dieser preisgekrönte Hochschulbau setzt nicht nur neue Maßstäbe im nachhaltigen Bauen in derartigen Größenordnungen, der Hörsaal ist außerdem so konstruiert, dass er binnen kurzer Zeit abgebaut und an einer anderen Stelle wieder errichtet werden kann. Hier ist unmittelbar zu erleben, wie sich flexible und nachhaltige Modullösungen verwirklichen lassen. Ein weiteres Beispiel ist der sogenannte Grace-Hopper-Bau an der TU Ilmenau. Dort wird planmäßig im Frühsommer das IT-Zentrum der Thüringer Hochschulen einziehen. Auf 560 Quadratmetern technischer Funktionsfläche und 2.000 Quadratmetern Nutzfläche sind neben den Serverräumen vor allem attraktive Arbeits- und Kommunikationsflächen mit komplexen Nutzungsmöglichkeiten ebenso untergebracht wie Räume für Tele-Teaching-Lernformen und nahezu schallisolierte Labore für Forschungen im audiovisuellen experimentellen Bereich, ein beeindruckend vielfältiges Ensemble. In Jena schreiten die Planungen für Mitteldeutschlands größten biomedizinischen Hochschulcampus weiter voran: Das Bachstraßen-Areal, wo mehrere Fachbereiche der sogenannten Lebenswissenschaften an einem Ort gebündelt werden. Auch die Pharmazeutenausbildung wird dorthin umsiedeln. Die Zustände, in denen das Institut seit Jahrzehnten arbeiten muss, sind erbärmlich, eine neue Unterbringung mehr als überfällig. Ich bin mir sicher, das Bachstraßen-Campus-Projekt wird die Innovationspotenziale in Wissenschaftspolitik und Hochschulbau gleichermaßen aufzeigen und darüber hinaus die Attraktivität des Studien- und Forschungsstandorts insgesamt nicht nur auf einem guten Niveau halten, sondern perspektivisch steigern können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das muss natürlich auch für die Arbeitsbedingungen gelten. Möglichst alle Statusgruppen sollen künftig in die Planung mit einbezogen werden. So fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen aktuell zu Recht deutliche Investitionen in den Hochschulbau und dabei sowohl Studierende, Lehrende als auch Forschende und nicht wissenschaftlich Arbeitende in den Blick zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, modernste Labor-, Forschungs- und Lehrgebäude an allen Thüringen Hochschulstandorten und für alle dort Studierenden und Arbeitenden von Nordhausen über Ilmenau und Erfurt bis nach Schmalkalden und Gera, über Jena und Weimar bis nach Eisenach müssen auch zukünftig ein zentrales Ziel unserer Landespolitik bleiben. Eben weil große Bauvorhaben so schwierig zu planen sind, müssen mittelfristig realistische Bedarfe hochschulübergreifend schonungslos ermittelt werden. Je eher damit begonnen wird, desto krisenfester können die Überlegungen ausgestaltet und ausgewogene Finanzierungen erarbeitet werden. Ich bitte daher um Zustimmung zum vorliegenden Antrag „Hochschulbauplanung Thüringen 2030“ und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Vielen Dank. Bisher habe ich aus den Reihen der Abgeordneten nur noch eine weitere Wortmeldung, und das wäre noch mal der Kollege Schaft. Oder? Der Kollege Müller von Bündnis 90/Die Grünen hat sich auch gemeldet. Also, Herr Abgeordneter Müller.

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Olaf Müller GRÜNE

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, wie wir bereits zur ersten Beratung des Antrags festgestellt haben, wird die Attraktivität eines Hochschulstandorts auch maßgeblich durch die vorzufindende Infrastruktur bestimmt. Die digitalen Semester der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass Hochschulen ein breiteres Leistungsspektrum bedienen werden, sowohl im Bereich der Lehre als auch im Bereich der Forschung. Die Hochschulen können in Thüringen im Allgemeinen auf eine gute Infrastruktur verweisen. Aufgrund der Entwicklung der Hochschullandschaft besteht bereits jetzt die Notwendigkeit neuer Forschungsgebäude. An vielen Hochschulstandorten wird aktuell gebaut oder soll mittelfristig gebaut werden. In der Anhörung ist der Antrag auf viel positives Feedback gestoßen. Sie hat gezeigt, dass wir eine Perspektive über den bestehenden Hochschulbau 2025 hinaus brauchen. Genau das stößt der Antrag an. Mehr oder weniger schnell hochgezogene, architektonisch recht einfallslose Stahlbetonbauten dürfen nicht mehr die finale Lösung des öffentlichen Bauens darstellen. Nachhaltiges, klimaneutrales Bauen und Betreiben der Hochschulgebäude müssen das Ziel des zukünftigen Bauens sein, das haben die Anzuhörenden bestätigt. Die Nachhaltigkeitsaspekte im Hochschulbau wurden daher durch die Beschlussempfehlung noch einmal stärker in den Fokus gestellt. Besonders die Auswahl der Baumaterialien ist ein wichtiger Bestandteil dieser Aspekte. Hier haben die Anzuhörenden die enorme Bedeutung des Holzbaus für Thüringen in Thüringen betont. Das unterstützen wir ausdrücklich. Die Energiebewirtschaftung wird als weiterer konkreter Punkt aufgeführt. Mit der TU Ilmenau haben wir auch ein aktuelles Beispiel, wie dies hervorragend gelöst werden kann. In Ilmenau erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit einer Energiegenossenschaft eine Erschließung der Hochschuldächer. Im Ergebnis wird die TU Ilmenau mit günstigem und preisstabilem Photovoltaikstrom von den eigenen Dächern versorgt, ohne dass dafür Gelder der öffentlichen Hand aufgewendet werden müssten. Langfristig hilft das bürgerliche Engagement der Hochschule finanziell und energetisch und ist ein großartiges Beispiel für die Wirkkraft von Energiegenossenschaften. Ein Beispiel, das sich ohne weiteren großen Aufwand auch auf andere Landesimmobilien beispielsweise im Landwirtschaftsbereich ausweiten ließe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass sich auch andere Hochschulen mit den Energiegenossenschaften zusammenfinden können. Dachflächen können die notorisch angespannte finanzielle Lage der Hochschulen entlasten und tragen insgesamt zu einer Entlastung des Landeshaushalts bei. Ich habe in meiner Rede zur ersten Beratung an dieser Stelle die Problemlage der erneuerbaren Energien im Spannungsfeld mit dem Denkmalschutz angeführt. Davon sind auch die Hochschulen in nicht unwesentlichem Umfang betroffen. Hier hat sich jüngst ein Perspektivwandel eingestellt. Die Neubewertung des Vorrangs von Klimaschutzaspekten zum Denkmalschutz findet in den Vollzugshinweisen der Staatskanzlei ihren Niederschlag, was wir ausdrücklich begrüßen. Diese sind jüngst online gegangen. Die Belange des Hochschulbaus betreffen alle Statusgruppen der Hochschule. Daher wollen wir mit unserem Antrag die Hochschulen auffordern, alle Statusgruppen in die Diskussion dazu einzubeziehen. Die Bedarfe und Erwartungen an den Hochschulbau können nur gemeinschaftlich sinnhaft analysiert und umgesetzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns auf Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Vielen Dank. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion das Wort.

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Christian Tischner CDU

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten zum Ende der Plenarsitzung ein – glaube ich – sehr konsensuales Thema. Das hat sich auch gezeigt während der ausführlichen Anhörung. Kollege Schaft ist ja schon darauf eingegangen, wie die Ergebnisse gelaufen sind. Wir haben die Beratungen von Anfang an sehr positiv begleitet und – wie gesagt – auch die Rückmeldungen waren dann ja sehr gut. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die wesentlichen Feststellungen des uns vorliegenden Antrags stammen ja aus dem Positionspapier „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ des Wissenschaftsrats. Eine konsistente Hochschulbauplanung ist in der Tat notwendig – darauf haben meine Vorredner schon verwiesen –, denn die Handlungsbedarfe sind groß und sie werden, wie wir gehört haben, immer größer. Der Hochschulbau, also die Gesamtheit aus dem Neu- und Umbau von Gebäuden – und ich sage bewusst – inklusive der Einrichtungen des Studierendenwerks, der Konzeptionierung von Nutzung und Betrieb und der Vernetzung mit der örtlichen Infrastruktur, auch der digitalen Infrastruktur, muss auf die großen Herausforderungen reagieren, die derzeit auf die Hochschulen zukommen. Die Herausforderungen sind vielfältig, auch dazu haben wir eben schon einiges gehört: hybride Lernarchitektur, die Forschung und Lehre zu digitalisieren und auch die Präsenz miteinander bei der digitalen Lehre zu verbinden. Eine teilweise sehr in die Jahre gekommene Bausubstanz, die ihre eigenen Probleme in Bezug auf Platz, Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder Passfähigkeit zu den neuen Technologien mitbringt, ist ebenso eine Herausforderung wie das Umfeld, in dem insgesamt die Baumaßnahmen stattfinden, vor allem mit Blick auf die dynamisch steigenden Baukosten. Gleichzeitig gilt es, die Notwendigkeit und die Art des Bauens auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit mitzudenken und voranzudenken. Die Anforderungen sind genauso gestiegen wie die Preise, und gerade deshalb braucht es klare Prioritätensetzungen und eine langfristige Strategie, wobei dieser Antrag im Grunde mit unterstützen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben schon öfter hier im Landtag größere konsensuale Anträge beschlossen, ich denke nur an das Thema „Digitalisierung im Bildungsbereich“. Meine große Bitte, mein Wunsch ist es, wenn wir breit im Hause Anträge beschließen, dass dann die Landesregierung auch tätig wird, dass die Landesregierung die Anträge umsetzt und das Arbeiten nicht erst bei einem Gesetz beginnt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Jetzt noch einmal Herr Abgeordneter Schaft von der Fraktion Die Linke.

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Christian Schaft Die Linke

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Liebe Kolleginnen, ich werde versuchen, mich zu beeilen, weil ich darauf hingewiesen wurde, dass wir ja noch den TOP 21 haben. Aber Kollege Bergner hat sich auch noch gemeldet, er muss dann also auch noch sportlich ran in der Redezeit. In wenigen Wochen wird die vorlesungsfreie Zeit enden, die Studierenden, die Lehrenden und die Beschäftigten auch in der Hochschulverwaltung werden wieder zurück in die Hochschulen gehen. Es gibt, glaube ich, zwei Zahlen, die sehr deutlich machen, in welchem – ich sage mal – gewissermaßen Spannungsfeld wir uns bei dem Thema befinden. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir aus dem letzten Jahr ist auf der einen Seite positiv zu sehen, dass in den letzten zehn Jahren über 600 Millionen Euro in den Hochschulbau in Thüringen investiert wurden. Auf der anderen Seite stehen aber genauso völlig berechtigt die Bedarfe für insgesamt 30 Bau- und Sanierungsvorhaben mit einem Gesamtumfang von 401 Millionen Euro. Das zeigt einerseits, was wir im Freistaat in den letzten Jahren schon gemeinsam bewegen konnten, aber andererseits, vor welchen Herausforderungen wir auch noch stehen. Wir sind dort mit dem Antrag auch an einem Zeitpunkt, der – denke ich – ganz günstig ist. Einerseits ist das Land gemeinsam mit den Hochschulen in den Diskussionen zur Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung 2030. Es werden in nicht allzu ferner Zeit die Frage der Fortschreibung auch der Rahmenvereinbarung mit dem Übergang von der Rahmenvereinbarung V zur Rahmenvereinbarung VI mit der Hochschulfinanzierung laufen und auch die Beratungen mit den Hochschulen zur Weiterentwicklung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen beginnen. Damit setzen wir genau in diesem Moment mit dem Antrag zum Thema „Hochschulbauplanung 2030“ einen wichtigen Punkt. Ich will auf drei Schwerpunkte, die wir mit dem Antrag formulieren, noch mal eingehen. Das eine ist, und das ist gar nicht so, als schieben wir Verantwortung vor uns her, sondern der Bund muss genauso mit in die Pflicht genommen werden. Der Wissenschaftsrat hat das ganz konkret benannt. Die Abwicklung der Gemeinschaftsaufgabe im Hochschulbau war jetzt nicht zum Vorteil für die Entwicklung in diesem Bereich, was nicht zuletzt auch damit zu tun hatte, dass es eine deutliche Verlagerung hin zu einer wettbewerbsfinanzierten Forschungsförderung gibt, die teilweise räumliche Bedarfe, die Ressourcen, die dazu notwendig sind, insbesondere bei den Overheadpauschalen, nicht ausreichend berücksichtigt und bei der – das ist mir noch mal ganz wichtig zu erwähnen – oft die soziale Hochschulinfrastruktur nicht ausreichend mitgedacht wird. Ich denke hier an das Studierendenwerk in Thüringen. Das Deutsche Studierendenwerk fordert deswegen aus unserer Sicht auch völlig zu Recht – und das machen wir mit dem Antrag mit der Adressierung an den Bund deutlich –, dass sich hier mit Blick auf einen Hochschulsozialpakt noch eine weitere Unterstützung in gemeinsamer Zusammenarbeit von Bund und Ländern niederschlagen muss, wenn es um die Mensen, Cafeterien, aber auch Beratungsangebote, die auch Räume brauchen, und Wohnheime geht. Der zweite Punkt – das ist schon mehrfach angesprochen worden –, das ist der relevante und wichtige Punkt in diesem Antrag: Hochschulbau gilt es gemeinsam strategisch zu denken. Und wenn ich von „gemeinsam“ spreche, dann meine ich auch, mit all denjenigen, die Hochschule ausmachen, also eben nicht nur die Hochschulleitung, sondern eben auch die Beschäftigten, die Studierenden, insbesondere beispielsweise aber auch die Beschäftigten in der Verwaltung oder auch in den sozialen Einrichtungen. Alle haben unterschiedliche Bedarfe, unterschiedliche Interessen, die gilt es zusammenzuführen. Dort muss es einen gemeinsamen Prozess geben, wie man dort in die Diskussion kommt, um diese Bedarfe gemeinsam zu einem guten Ziel zu bringen. Das Dritte ist die Frage der Prämissen, die wir an einen modernen Hochschulbau stellen. Da bin ich den Anzuhörenden dankbar, Sie sehen das in der vorliegenden Beschlussempfehlung mit den Änderungen, die wir gemacht haben, dass wir an der einen oder anderen Stelle durchaus einiges noch mal positiv aufgreifen und nachschärfen. Das eine bezieht sich auf eine Maßnahme, die 2018 mit der Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes eingeführt wurde, nämlich die Möglichkeit der Übertragung der Bauherrentätigkeit. Der Thüringer Rechnungshof hat angeregt, diese noch mal zu evaluieren und da auch zu gucken, was diese Änderung an Verbesserung von Planungsprozessen gebracht hat. Das haben wir aufgenommen. Aber der große Schwerpunkt liegt beispielsweise auch in der Neufassung der Nummer 6 unter I., nämlich dass auch die Anzuhörenden gesagt haben: Wir müssen, wenn der Hochschulbau einen relevanten Beitrag dazu leisten soll, klimaneutral und ressourcenschonend zu bauen, durchaus auch schauen, wo wir, wenn es nicht um hochspezielle Gebäude geht, die Möglichkeit haben, vor dem Neubau zu sanieren und dort noch die entsprechenden Potenziale zu nutzen. Da muss man sich einfach noch mal die Zahlen des Umweltbundesamts ins Gedächtnis rufen, wenn dort gesagt wird, der Betrieb von Gebäuden bundesweit verursacht am Ende 35 Prozent des bundesweiten Energieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO -Emissionen. 2 Da hat natürlich die Frage der landeseigenen Liegenschaften oder auch der im Hochschulbereich eine besondere Bedeutung, wo es dann darum geht zu schauen: Wie können wir einerseits Ressourcen sparen, wie können wir regionale Wertschöpfungsketten besser einbinden. Der Kollege Liebscher hat auf die Herausforderungen im Baubereich schon hingewiesen, weswegen wir zwingend und dringend diese Aspekte mit in den Blick nehmen müssen, und eben nicht nur die Frage des Green Campus an der FH Erfurt als positives Beispiel benennen, das ist völlig richtig, aber auch gucken müssen, wie sich diese Maßstäbe, die dort gesetzt wurden, künftig auch in weiteren Hochschulbaumaßnahmen und insbesondere Sanierungsmaßnahmen entsprechend niederschlagen können. Ich habe zu Beginn die Punkte erwähnt, an denen wir gerade sind, die Hochschulentwicklungsplanung und auch die Frage der Rahmenvereinbarung. Auch das haben wir aufgenommen. Die Anzuhörenden haben auch völlig zu Recht benannt, dass sich all das, was wir jetzt hier in diesem Antrag beschließen, auch einbetten muss in die entsprechenden Dinge, die dort jetzt auch in der hochschulstrategischen Planung besprochen werden. Was auch häufig in den Stellungnahmen gesagt wurde – und auch das haben wir in Nummer 7 aufgenommen – ist, dass wir durchaus schauen müssen: Wie erfolgt derzeit die Bedarfsermittlung für den Hochschulbau und wird dort auch danach geguckt, welche Lebens- und Risikokosten bei der Planung von Gebäuden tatsächlich anfallen? Also die Frage: Ist es nicht an der einen oder anderen Stelle doch sinnvoller, beim Bau selber etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, um dort mit anderen Materialien und auch anders zu arbeiten, wenn es im Nachgang über die Jahre dann dadurch durchaus auch Kosten einspart? Das in den Vordergrund zu rücken, haben wir entsprechend mit aufgenommen, genauso wie die Ergänzung zu sagen: Natürlich muss Hochschulverwaltung mit in den Blick. Hochschulverwaltung und die Beschäftigten in der Hochschulverwaltung leisten einen wichtigen Beitrag in der wissenschaftsunterstützenden Tätigkeit. Ohne sie wäre Hochschule nicht denkbar. Und wir haben das Thüringer Studierendenwerk ergänzt. Natürlich, ich hatte das vorhin gesagt, es geht nicht nur um die Frage der Finanzierung der Hochschulinfrastruktur im sozialen Bereich, sondern auch darum, das dort mit einzubinden. Dankbar bin ich auch den Hinweisen aus der Fachwissenschaft, wenn wir an die BU Weimar und dort die Urbanistik denken, die völlig zu Recht noch mal einen Schwerpunkt mit eingebracht hat, den ich zum Schluss noch benennen will. Das ist nämlich die Frage, wie wir Räume eigentlich gestalten. Gestalten wir sie so, dass sie nur für einen Zweck zur Verfügung stehen, oder müssen wir nicht bei Sanierungs- und Bauvorhaben sehr viel flexibler werden, um zu sagen: Räume müssen verschiedenen Nutzungsformen sowohl im Betrieb als auch mit Blick auf sich verändernde Hochschulstrukturen Rechnung tragen. Deswegen ist es noch ein relevanter Punkt, zu sagen: Wir brauchen auch mehr nachhaltige Raumnutzungskonzepte, effiziente Flächennutzung und eben auch eine Offenheit, wenn wir Räume an Hochschulen gestalten, um dort auch entsprechend flexibler zu werden. Das betrifft beispielsweise auch die Frage – was ja mit der Coronapandemie deutlich geworden ist –, dass Hochschule auch noch mal sehr viel mehr dort in den Mittelpunkt nicht nur als Lehr-, sondern auch als Begegnungsraum gekommen ist, wo es mehr Flächen zum Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten braucht. Insofern war das noch mal ein sehr wertvoller Hinweis. Ich glaube, mit dem vorliegenden Antrag werden wir mit Blick auf die Herausforderungen, die wir hier benannt haben, und auch mit Blick auf die hochschulstrategischen Entwicklungsplanungen einen wichtigen Beitrag leisten. Ich bin sehr gespannt auf den Prozess, den wir mit diesem Antrag jetzt auch initiieren, zu sagen: Alle müssen an einen Tisch, alle müssen gemeinsam ihre Interessen und Bedarfe formulieren können, um dann daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich hoffe da auf eine gute, gewinnbringende Debatte für die Hochschulbauplanung in Thüringen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Jetzt noch Herr Bergner von der Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren – also eigentlich habe ich noch 5 Minuten, aber egal, ich will die auch gar nicht auslasten. Herr Schaft, auch wenn sich der Appell, kurz zu reden, anscheinend nur an mich gerichtet hat, (Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Ent- schuldigung!) ich werde so frei sein, mich lediglich auf ein paar Kritikpunkte zu konzentrieren, die wir für meine Begriffe aus Sicht des Rechnungshofs nicht genug im Antrag berücksichtigt sehen. Der Rechnungshof hat – ähnlich wie wir auch – begrüßt, dass das Thema angepackt wird. Das ist auf jeden Fall klar. Was er aber kritisiert hat, ist, dass es nicht genügend Entscheidungsklarheit bei der Kompetenzverteilung zwischen den Ministerien gibt. Er hat auch angemahnt, dass die Aufgaben des Hochschulbaus an die Bauverwaltungen zurückübertragen werden. Da hat es offensichtlich bislang sehr an der Kommunikation gehapert und das sind auch Dinge, die ich so von der Praxis wieder zurückgespiegelt bekomme. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, nein, nein!) Doch, das ist so. Insofern, wenn also die Bauherrentätigkeit bei den Hochschulen bleiben sollte, wird angemahnt, dort eine bessere Erfolgskontrolle einzuführen. Und was der Rechnungshof natürlich auch angemahnt hat, ist, dass das Positionspapier des Wirtschaftsrats einen Planungshorizont von 10 bis 20 Jahren und eben nicht von 8 Jahren sieht. Der Rechnungshof mahnt also dort auch ganz klar und deutlich an, dass nicht weiter in Legislaturperioden gedacht werden sollte, sondern mit Blick auf den Bedarf der Studieneinrichtungen, mit Blick auf die Erfordernisse, wie sie sich aus dem Bau ergeben, und natürlich auch mit Blick auf die Folgekosten, die sich dabei ergeben. Ich will es mit Blick auf die Uhr – ich sehe auch die Unruhe im Raum – (Beifall DIE LINKE) dabei belassen, will aber sagen: Wir sind froh, wenn es im Hochschulbau vorangeht, sehen aber eben die Kritik, die hier in dem Antrag, auch in der Beschlussempfehlung nicht genügend berücksichtigt worden ist. Deswegen kündige ich an, dass wir uns seitens der Freien Demokraten bei diesem Antrag enthalten werden. Ja zum Ziel, die Umsetzung finden wir nicht so gut. In diesem Sinne danke ich für die schwindende Aufmerksamkeit und wünsche allen auch ein schönes Wochenende. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Die Landesregierung hat um das Wort gebeten. Frau Staatssekretärin Böhler.

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Dr. Böhler

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Ich werde mich tatsächlich kurzfassen. Es ist ja schon alles gesagt, zwar nicht von allen, aber ich werde jetzt nicht nach dem Motto verfahren, das noch mal vorzutragen. Auf einen Aspekt möchte ich aber noch besonders hinweisen: Die Erarbeitung und Erstellung eines Hochschulbauplans 2030 ist das eine. Dessen Finanzierung ist das andere. Das eine kann nicht ohne das andere gedacht werden. Der Auftrag, einen Hochschulbauplan 2030 vorzulegen, ist nur dann erfolgversprechend und ergibt nur dann Sinn, wenn für dessen Umsetzung durch den Haushaltsgesetzgeber künftig auch ein verlässlicher Betrag zur Verfügung gestellt wird. Neben den Mitteln des Bundes und der EU, die in dem Hochschulbau Verwendung finden, ist auch weiterhin eine verlässliche Landesfinanzierung notwendig. Wer den vielfältigen Bedarfen der Hochschulen adäquat begegnen will, der muss künftig auch weiterhin für die notwendige Finanzierung dieser Bedarfe im Landeshaushalt Sorge tragen. Ich empfehle Ihnen entsprechend der Beschlussempfehlung die Zustimmung zum Antrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in der Drucksache 7/7509. Und ich bitte alle, die Hand zu heben, die dieser Beschlussempfehlung folgen möchten. Das sind die Koalitionsfraktionen. Und die CDU-Fraktion? Ja, die CDUFraktion auch. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP ist das dann mit Mehrheit so angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5352 unter Berücksichtigung des soeben erzielten Abstimmungsergebnisses über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt zu? Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Niemand. Und Stimmenthaltungen? Die AfDFraktion und die Gruppe der FDP. Damit ist auch dieser Antrag entsprechend angenommen. Und wir kommen jetzt noch ganz schnell zum weiteren Tagesordnungspunkt 21 ohne Aussprache. Mit Schreiben vom 6. Februar 2023 hat Herr Abgeordneter Zippel gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt, der ihm in der 102. Plenarsitzung am 3. Februar 2023 erteilt wurde. Das Einspruchsschreiben liegt den Mitgliedern des Landtags als Vorlage 7/4849 vor. Der Landtag hat nunmehr gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 91. Sitzung am 7. März 2023 dazu beraten hat. Die Entscheidung des Landtags erfolgt ohne Aussprache, weshalb wir unmittelbar zur Abstimmung über den Einspruch kommen. Die Abstimmung ist folgendermaßen durchzuführen: Wer dem Einspruch des Herrn Abgeordneten Zippel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der CDUFraktion und der Herr Montag. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die beiden anderen Mitglieder der Gruppe der FDP, die noch hier sind, Frau Baum und Herr Bergner. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist dem Einspruch nicht stattgegeben. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und gleichzeitig an dieser Stelle auch gleich die Sitzung. Bevor ich das mache, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen für den 26., 27. und 28. April 2023 vorgesehen sind. Die Sitzung ist geschlossen.

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