Stefan Schard
Fragestunde
Herr Minister, erst einmal vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung. Ich wollte mit meiner Nachfrage auch gar nicht zu eventuell unterschiedlichen Bewertungen von Verantwortungen nachfragen. Aber eine Frage stellt sich mir dennoch: Trifft es nach Auffassung der Landesregierung zu, dass zu Beginn rechtswidrig ernannte Staatssekretäre zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden müssen, auch wenn die Ernennungsvoraussetzungen von Anfang an nicht vorgelegen haben?
