Götze
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich möchte zunächst den Antragstellern für diese Anträge danken, denn es gibt uns Gelegenheit, dass wir uns hier im Plenum, aber auch in den Fachausschüssen zu den wichtigen Fragen der Digitalisierung – und ich spreche bewusst von Digitalisierung – der Notfallversorgung austauschen. Zum anderen gibt es mir aber auch die Gelegenheit, hier noch mal darzustellen – und das ist, glaube ich, für die Öffentlichkeit schon ganz wichtig –, was die Landesregierung mit Unterstützung der regierungstragenden Fraktionen in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits getan hat. Seit dem Jahr 2021 werden mit finanzieller Unterstützung des Landes sukzessive alle Rettungs- und Krankentransportwagen im Freistaat Thüringen mit Tablets ausgestattet, um die Einsätze im Rettungsdienst landesweit einheitlich mobilelektronisch zu erfassen und zu dokumentieren. Für dieses Digitalisierungsvorhaben hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales insgesamt 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Aller Voraussicht nach wird die Ausstattung in diesem Jahr in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Rettungsdienstzweckbänden abgeschlossen sein. Zur Umsetzung des landesweiten Projekts hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen in Kooperation mit den kommunalen Aufgabenträgern des bodengebundenen Rettungsdienstes – das wurde bereits erwähnt – ein System entwickelt, das – und das ist wichtig – datenschutzkonform eine sichere Speicherung aller Einsatzdaten im Rettungsdienst gewährleistet. Dieses System bietet darüber hinaus die Möglichkeit, den Rettungsdienst mit den Krankenhäusern digital zu vernetzen. Aktuell werden mit finanzieller Unterstützung des Gesundheitsministeriums die Notaufnahmen der Kliniken mit zusätzlichen Monitoren ausgestattet, um über ein sogenanntes Voranmeldetool Patientendaten direkt aus dem Rettungsfahrzeug übermitteln zu können. Die Krankenhäuser können sich damit frühzeitiger und zielgenauer auf die ankommenden Notfallpatienten vorbereiten und innerklinisch die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur weiteren Behandlung treffen. Des Weiteren ist perspektivisch vorgesehen, über entsprechende Schnittstellen zu den Kliniken Digitaldaten der Notfallpatientinnen und -patienten sowie das Einsatzprotokoll digital zu übermitteln, sodass die Information des Rettungsdienstes ohne Reibungsverlust in das Krankenhausinformationssystem übernommen werden kann. Anhand dieser ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmen können Sie erkennen, dass die Landesregierung bereits seit geraumer Zeit bestrebt ist, zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger die Digitalisierung der Notfallversorgung voranzutreiben. Aufbauend auf den von der Landesregierung geschaffenen Grundlagen schlägt die Gruppe der FDP mit ihrem Gesetzentwurf verschiedene weitere Digitalisierungsmaßnahmen vor. So sollen unter Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen ein Telenotarztsystem eingeführt, eine smartphonebasierte Ersthelferalarmierung über die zentralen Leitstellen durchgeführt sowie die Bettenkapazitäten der Krankenhäuser an die zentralen Leitstellen gemeldet werden. Der letztgenannte Punkt ist in der Tat ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Gefahrenabwehr. Die Flutkatastrophe im Ahrtal in Rheinland-Pfalz hat gezeigt, dass es im Fall größerer Schadenslagen für die zentralen Leitstellen essenziell ist, fortlaufend Kenntnis über die aktuell verfügbaren Betten- und Versorgungskapazitäten der Krankenhäuser zu haben, um auf Basis dieser Informationen in kürzester Zeit eine Vielzahl von Notfallpatienten auf die für die weitere Versorgung geeigneten Kliniken zu verteilen. Insofern unterstützt die Landesregierung das Ansinnen, dass die Krankenhäuser ihre nach § 14 Abs. 3 Thüringer Rettungsdienstgesetz bestehende Meldepflicht an die zentralen Leitstellen künftig digital erfüllen. Zur Einrichtung der dafür notwendigen Schnittstellen steht unser Gesundheitsministerium bereits in engem Kontakt mit den an der Notfallversorgung beteiligten Kliniken. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die weiterhin angesprochene Frage zur Einführung eines Telenotarztsystems in Thüringen ist nicht neu, aber trotzdem sehr, sehr wichtig. Dazu gab es in den letzten Wochen und Monaten intensive Diskussionen zwischen den Beteiligten des Rettungsdienstes im Landesbeirat für das Rettungswesen, welcher das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in Grundsatzfragen des Rettungswesens berät. Ende 2022 hat sich der Landesbeirat mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Regelungen des § 7 Thüringer Rettungsdienstgesetzes dahin gehend zu präzisieren, dass die Aufgabenträgerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auch die telenotärztliche Versorgung einschließt. Die Landesregierung hält die Etablierung eines Telenotarztsystems in der Sache für äußerst sinnvoll. Mithilfe einer telenotärztlichen Beratung des ärztlichen und nicht ärztlichen Rettungsdienstes können die Einsatzentscheidungen am Notfallort zielgenauer getroffen werden und somit die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten besser behandelt werden. Es ist selbstverständlich, dass dieses System keine ersetzende, sondern eine ergänzende Funktion hat. Mit der Einführung dieser neuen Versorgungsform im Rettungsdienst stellt sich allerdings eine Reihe von Fragen, die wir im Fall einer Ausschussüberweisung näher beleuchten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die dritte im Gesetzentwurf genannte Digitalisierungsmaßnahme betrifft die landesweite Alarmierung von in Smartphone-Apps registrierten Ersthelfern durch die zentralen Leitstellen. Ziel soll es sein, über diese alarmierten Ersthelfer das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Dieser Ansatz wurde meiner Kenntnis nach bislang noch nicht im Parlament beraten. Auch die Gremien des Rettungsdienstes haben sich damit noch nicht befasst. Ich möchte zunächst betonen, dass sich das Thüringer Innenministerium immer für Vorschläge zur Verbesserung des Rettungsdienstes offen zeigt. Die Digitalisierung bietet an vielen Stellen der Arbeit des Rettungsdienstes und dessen Koordinierung Chancen. Dennoch möchte ich zu dem konkreten Gesetzesvorschlag der FDP zwei Punkte zu bedenken geben. Zunächst sollte die Idee zur digitalen Ersthelferalarmierung in der vorliegenden Form mit den Leitstellenbetreibern und gegebenenfalls weiteren Beteiligten im bodengebundenen Rettungsdienst abgestimmt werden. Das ist das, was Frau Abgeordnete Vogtschmidt zu Recht auch schon angemahnt hat, nicht, dass wir hier quasi das Pferd von hinten aufzäumen. Wir müssen die Praktiker, die vor Ort mit diesen Fragen befasst sind, unbedingt beteiligen. Diejenigen, die das Vorhaben letztendlich umsetzen müssen, wissen nämlich am besten, welche praktischen Auswirkungen bei der Umsetzung zu erwarten sind. Außerdem möchte ich noch eine weitere Idee, die Frau Abgeordnete Marx schon erwähnt hat, aufgreifen, wie wir dem Vorschlag der FDP gegebenenfalls gerecht werden können. Anstatt eine konkrete Maßnahme als Modell in ein Gesetz zu schreiben, könnte die Idee einer Experimentierklausel in Betracht gezogen werden. Eine Experimentierklausel könnte es in Zukunft möglich machen, Ideen unkompliziert zu testen und so Verbesserungen zu erreichen, ohne jedes Mal ein kompliziertes Gesetzgebungsverfahren initiieren zu müssen. Selbstverständlich gibt es auch da Schwierigkeiten bzw. verfassungsrechtliche Probleme, die beleuchtet und im Ausschuss diskutiert werden müssen. Ganz im Sinne der FDP könnte so die Idee zur Digitalisierung oder anderweitigen Weiterentwicklungen des Rettungsdienstes in Thüringen technologieoffen getestet und umgesetzt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ach so, noch ein Wort zu Ihnen – Entschuldigung –, Herr Abgeordneter Mühlmann, zu den Hilfsfristen: Sie lassen immer so den Eindruck entstehen, als würde es sich bei der Aufgabe des Rettungsdienstes um eine staatliche Aufgabe handeln. Das ist so falsch wie so vieles, was Sie an der einen oder anderen Stelle vortragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Vielleicht ist es Ihnen ja nicht ganz entgangen, dass wir uns auch mit dieser Frage beschäftigen. Wir werden die Hilfsfristen durch die Einführung des Telenotarztes überhaupt nicht beeinflussen. Das ist überhaupt nicht das Ziel dieses Systems. Sondern wir müssen uns mit der Frage der Anzahl der Rettungswachen beschäftigen. Und auch das tun wir bereits. Das System funktioniert eigentlich so, dass die Rettungswachen durch die Kassen refinanziert werden. Sie haben es vielleicht mitbekommen, wir haben ein Projekt im Thüringer Innenministerium aufgesetzt, was sich mit der Frage befasst, ob der Freistaat Thüringen in diesem Bereich Fördermittel ausreichen kann. Und das tun wir gerade. Wenn uns das gelingt, dann werden wir die Einhaltung der Rettungsfristen durch die kommunalen Aufgabenträger zukünftig auch besser sicherstellen können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich drü-
cke Ihnen die Daumen!)
