Marcus Malsch
Fragestunde
Stand der Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags vom 10. Juni 2022 für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer In der Plenarsitzung am 10. Juni 2022 hat der Landtag beschlossen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, im Grunderwerbsteuergesetz für die Bundesländer eine Option zur Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu verankern – das ist die Drucksache 7/5687. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen mit welchem Sachstand hat die Landesregierung zur Umsetzung des oben genannten Beschlusses ergriffen? 2. Hat die Landesregierung – wie im Beschluss des Thüringer Landtags gefordert – eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg gebracht, im Grunderwerbsteuergesetz für die Bundesländer eine Option zur Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu verankern, und wenn nein, was sind die Gründe dafür? 3. Welche Handlungs- und Ermessensspielräume bestehen aus Sicht der Landesregierung für die Länder, selbst entsprechende Regelungen für eine familienfreundliche Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer gesetzlich zu regeln? 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung grundsätzlich Beschlüssen des Thüringer Landtags zu?
