Hoffmann
b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, nun also Teil 3 und 4 des Energieplans der CDU. Das Wort „Kaskade“ stört mich persönlich nicht. Wir haben ja auch eine Westringkaskade und die findet Rot-Rot-Grün ja auch nicht so schlecht.
(Beifall AfD)
Auch hier gibt es enormen Gesprächsbedarf, ob diese Pläne nicht genau das sind, was die auf grün gestellte Ampel in Berlin so fabriziert, denn es handelt sich bei dieser Initiative um einen erneuten Antrag im Sinne der großen Transformation, der ins gleiche Horn stößt wie die Bundesregierung und die Landesregierung und viele Fragen aufwirft. Vor allem aber verkennt der Antrag, dass diese große Transformation bereits seit 2011 unter Union und FDP und der dadurch ausgerufenen Energiewende angestrebt wird. Der Ukraine-Krieg wird lediglich als Motor benutzt, um die Umwälzungsschritte zu forcieren. Aber der Verweis auf das Solar-Invest-Programm stimmt natürlich, denn dem Andrang darauf konnte die Landesregierung trotz großer Ankündigung unter der Ex-Ministerin nicht standhalten. Auch andere Aspekte des Antrags sind beachtenswert. So findet sich mit der Sektorenkopplung ein unterstützenswerter Ansatz, der die Energieversorgung als Ganzes begreift, auch wenn generell bei der Kopplung ein niedriger Wirkungsgrad, Effizienzverluste durch mehrere Prozessschritte, wie Elektrolyse, Methanisierung und Rückverstromung, und noch fehlende Wirtschaftlichkeit bestehen, wie auch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf meine Anfrage 7/3676 mit dem Titel „Ausbaustand und Potenzial der Sektorenkopplung“ zugibt. Und der Ressourcenbedarf ist enorm. Es bedarf 12 bis 15 Liter Wasser zur Herstellung eines Kilogramms Wasserstoff, wie die Landesregierung auf eine andere Anfrage erläutert. Auch der Bedarf seltener Rohstoffe für die Elektrolyse ist beachtlich. Wie sich die Landesregierung ihr Wasserstoffprojekt trotzdem vorstellt, zitiere ich aus Drucksache 7/6538: „Hemmnisse liegen unter anderem im Abgaben- und Umlagensystem. Für die Integration von Sektorenkopplungstechnologien, wie beispielsweise Power-to-Gas, in das zukünftige Energiesystem ist eine weitere Reform des Abgaben- und Umlagensystems im Strombereich erforderlich.“ Mit anderen Worten: mehr Steuergeld. Es ist die Entscheidung der CDU, das mitzutragen oder auch nicht. Die über allem hervorgehobene Selbstvorsorge des CDU-Antrags ist generell unterstützenswert, ob nun für Privathaushalte oder für Unternehmen, wenn etliche Fragen zunächst geklärt sind. Wo, wenn nicht zur Eigenvorsorge sollten Photovoltaik und Solarthermie eingesetzt werden, sodass auch keine teuren Einspeisemaßnahmen nötig sind. Welche gewaltige Summe für die Netzregulierung, die auf der Rechnung der Verbraucher landet, ausgegeben wird, habe ich gestern anhand der Daten der Bundesnetzagentur erzählt. Im Jahr 2021 waren es 2,3 Milliarden, im Jahr 2020 1,4 Milliarden. Auch zu begrüßen sind die Prüfbitten an die Landesregierung zum Sachstand der Dekarbonisierungsvorhaben, was den vom Wirtschaftsministerium angekündigten Bonus in den Unternehmen einschließt; was soll erreicht werden und welche Fortschritte gibt es oder auch nicht. Immerhin werden für die entsprechende Kompetenzstelle 380.000 Euro Steuergeld eingesetzt. Die real existierende Dekarbonisierung, die in Wirklichkeit eine Deindustrialisierung sein könnte, sollte schließlich nicht unkritisch bejubelt werden, sondern einer grundsätzlichen Skepsis oder zumindest Fragen begegnen. Und es sollte geklärt werden, ob Klimaneutralität nicht im Endergebnis bedeutet, dass die Wirtschaft mangels Energie und aufgrund der hohen Kosten pleitegeht. Zuschüsse aus dem Steuergeldtopf sind jedenfalls keine nachhaltige Lösung.
(Beifall AfD)
Ein weiteres Thema im Antrag sind Windanlagen auf Industriestandorten. Dazu befragt, antwortet das Ministerium auf eine andere Anfrage von mir, ich zitiere: „Windenergieanlagen sind in Bebauungsplangebieten zulässig, wenn sie den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans nicht widersprechen, im unbeplanten Innenbereich, wenn sie sich einfügen. In Bebauungsplangebieten und im unbeplanten Innenbereich können insbesondere Regelungen des Immissionsschutzrechts sowie die Höhe der Anlage zur Unzulässigkeit führen. Im Außenbereich sind Windenergieanlagen privilegiert zulässig. Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind dabei bisher außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete Windenergie unzulässig. Damit Unternehmen Windenergieanlagen betreiben können, müssten diese also den Festsetzungen eines Bebauungsplans entsprechen oder in einem Vorranggebiet Windenergie, soweit eine wirksame planerische Steuerung vorhanden ist, liegen. Ab dem 1. Februar 2023 wäre es ausreichend, dass sie im Entwurf eines Windenergiegebiets liegen. Eine Öffnung des Windenergieausbaus außerhalb von Windvorranggebieten kann über das Landesentwicklungsprogramm implementiert werden, so wie das im ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen vorgesehen ist, den die Landesregierung am 22. November 2022 beschlossen und zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit freigegeben hat.“ Und weiter: „Die komplexe Errichtung von Windenergieanlagen kann auch in Störfallbetrieben gelingen, wobei mittels Risikoanalyse die standortspezifische Gefährdung und damit der Mindestabstand zu ermitteln ist. Mögliche Gefährdungen sind zum Beispiel Eisabwurf/Eisabfall, Rotorblattbruch, Turmversagen/Gondelabwurf sowie Brandereignisse […]“, sagt das Umweltministerium. Aus einer der Antwort auf diese Anfrage beiliegenden Tabelle ergibt sich zudem, dass seit 2017 insgesamt nur 25 Unternehmen überhaupt im Freistaat ein Interesse an dieser Art der Selbstvorsorge durch Windkraftanlagen auf eigenen Standorten bei der ThEGA geäußert haben – 25! Folgende Fragen sind also auf Grundlage bestehender Tatsachen zu stellen: Reicht die erzeugte Energie durch PV und Solarthermie überhaupt, um private Haushalte, Unternehmen zu 100 Prozent zu versorgen? Wird der Gesamtbedarf von Ressourcen, speziell Sektorenkopplung und insbesondere Wasserstoff, überhaupt ausreichen? Welche Kosten für die Umwidmung des Gasnetzes für Wasserstoff entstehen? Welche Umweltschäden – man denke an das E-Auto – in den anderen Regionen der Erde entstehen und welche in Thüringen durch Windkraft? Welche Abhängigkeiten entstehen durch die Importe, unter anderem die Elektrolyse? Wo kommt die grundlastfähige Energie für die Transformation überhaupt her und welche Kosten kommen auf die Haushalte für den Einsatz von Wärmepumpen und Co. zu? Wann kommt die nötige Speichertechnologie für den Ausbau von PV und Solarthermie überhaupt und wann für Windkraft? Welche Folgen für die Wirtschaft ruft die viel beschworene Wende/Transformation hervor? Und nicht zuletzt: Welche anderen Länder folgen dem Beispiel Deutschland überhaupt? Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion im Ausschuss, sollte der Antrag dahin überwiesen werden. Da werden wir ja sehen, wohin die Reise der CDU geht, ob Sie eine zweite Grüne werden wollen oder wie ehrlich Sie es mit Ihren Anträgen meinen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
