Birgit Pommer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und ebenfalls die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Engel, Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Worm und Herr Minister Holter. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch haben wir für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 sollen heute als erste Punkte aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b sowie 12 sollen heute vor der Mittagspause aufgerufen werden. Aufgrund dieser Festlegung sollten wir diese Punkte auch nach den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 13 und 17 aufrufen. Die Tagesordnungspunkte 31 a und 31 b sollen heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Für die Wahrnehmung dieser Festlegung sollten die beiden Punkte nach Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 19 und 20 sollen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Ferner soll der Tagesordnungspunkt 21 als letzter Punkt aufgerufen werden. So weit die Hinweise. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist ihr so zugestimmt. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 13 und 17. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/7244 Der Landtag hat in seiner 45. Sitzung der 6. Wahlperiode am 17. März 2016 Frau Petra ReiserUhlenbruch als Stellvertreterin für das damalige Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshof Prof. Dr. Manfred Baldus auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Aufgrund des Ablebens von Prof. Dr. Baldus Ende des Jahres 2021 hat der Landtag zwischenzeitlich Frau Prof. Dr. Anika Klafki als Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt gewählt. Die Amtszeit ihrer Vertreterin Frau Reiser-Uhlenbruch endete mit Ablauf des 16. März 2023. Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder auf die Dauer von sieben Jahren. Notwendig sind damit mindestens 60 Stimmen. Aufgrund des gestrigen Amtszeitendes von Frau Reiser-Uhlenbruch hat der Landtag eine neue Stellvertreterin bzw. einen neuen Stellvertreter für das Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt, Frau Prof. Dr. Klafki, auf die Dauer von sieben Jahren zu wählen. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache und geheim. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7244 vor. Vorgeschlagen wurde erneut Frau Petra Reiser-Uhlenbruch. Wahlvorschläge der Fraktion der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD und der Fraktion der CDU - Drucksachen 7/7171/7173/7177/7207 /7237 und 7 Hinweise dazu: Am 19. Januar 2023 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes in Kraft getreten. Das Inkrafttreten des Gesetzes wirkt sich unmittelbar auf die vom Landtag durchzuführende Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus. Denn nach dem neu eingefügten § 38 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sind aufgrund des Änderungsgesetzes alle Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission unverzüglich zu wählen. Satz 2 der Vorschrift trifft die Anordnung, dass Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission, die vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes durch den 7. Landtag gewählt wurden, ihre Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes verlieren. Die Mitgliedschaft verloren haben danach Herr Abgeordneter Bergner, Herr Abgeordneter Dittes, Frau Abgeordnete Anja Müller und Herr Abgeordneter Walk. Das im Landtag durchzuführende Wahlverfahren richtet sich nach dem nunmehr neu gefassten § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Danach besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Unter Berücksichtigung der aktuellen Zusammensetzung des Landtags ist daraus zu schlussfolgern, dass in der Parlamentarischen Kontrollkommission zwei Mitglieder aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen und drei Mitglieder aus den Reihen der oppositionellen Fraktionen, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten vertreten seien müssen. Folgende Wahlvorschläge liegen vor: Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7171 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Dorothea Marx. Der Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegt Ihnen in der Drucksache 7/7173 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/7177 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Sascha Bilay. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/7207 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/7237 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Raymond Walk und Herr Abgeordneter Jörg Kellner. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht sehen. Dann fahren wir fort. Für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie können entweder mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission erhalten Sie zwei Stimmzettel. Hintergrund ist die gesetzliche Anordnung, wonach die parlamentarische Opposition im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein muss. Sie erhalten danach einen Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen und einen Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition. Auf dem Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen stehen die Namen der vorgeschlagenen Wahlbewerberin und des vorgeschlagenen Wahlbewerbers. Sie haben dort pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also bis zu zwei Kreuze setzen und entweder beide Personen mit jeweils einem Kreuz wählen oder eine Person wählen oder keine der beiden Personen wählen. Auf dem Stimmzettel mit den Wahlvorschlägen aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition stehen die Namen der vier vorgeschlagenen Wahlbewerber. Dort haben Sie jedoch nur drei Stimmen, da nur drei Mitglieder aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition gewählt werden können. Das heißt, Sie können bis zu drei Personen wählen. Ein viertes Kreuz oder ein nicht eindeutig feststell bares Stimmverhalten führen bei dieser Auswahl entscheidung zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Ankreuzfelder für Ablehnung oder Enthaltung sind auf den beiden Stimmzetteln für die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht enthalten, da nach den neuen gesetzlichen Vorgaben eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit für jede Wahlbewerberin bzw. jeden Wahlbewerber gegeben sein muss, also mindestens 60 Stimmen. Gleichzeitig dürfen aber nicht mehr Stimmen erfolgreich sein, als aus den Reihen der parlamentarischen Opposition zu wählende Mitglieder möglich sind. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Vogtschmidt, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
