Robert-Martin Montag
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die sehr sachliche Debatte hier. Ich glaube, das zeigt, dass das Haus geeint ist im Ziel, tatsächlich die Notfallversorgung voranzubringen. Eine Sorge kann ich nehmen, das gilt, glaube ich, auch für die Kollegen der CDU: Wir haben hier nicht vor, in irgendeiner Art und Weise Notfallversorgung zu digitalisieren. Ein Notfall ist immer analog, ist immer real. Wir wollen aber natürlich Helfersysteme etablieren, die am Ende die Versorgung verbessern. Deswegen: Keine Angst vor dem Datenschutz! Man muss schon ein bisschen aufpassen, dass Datenschutz – das gilt vor allen Dingen auch für andere Bereiche, da nehme ich nur mal die Forschung – nicht am Ende zur Todesursache Nummer 1 in Deutschland wird. Da wünsche ich uns ein bisschen mehr Mut. Gerade die freiwillige Teilnahme bei Apps ist, glaube ich, für jeden etwas ganz Normales. Da werden auch keine großartigen Daten übertragen, außer eben GPS-Standorte. Und, meine Güte, jeder, der ein Smartphone hat, weiß, dass das wirklich nichts Neues ist. Auch die Frage, sollten wir es erst erproben und wie sieht das aus mit diesen Ersthelferalarmierungsmöglichkeiten – das ist natürlich nichts Neues, es ist auch schon lange erprobt. Herr Mühlmann hat darauf hingewiesen, in Baden-Württemberg gibt es das schon. Das gibt es auch insgesamt in 142 Landkreisen in der Bundesrepublik Deutschland, flächendeckend in Brandenburg, flächendeckend in Schleswig-Holstein. Das gibt vielleicht schon einen kleinen Hinweis, warum diese Flächenländer das tun – weil sie es schlichtweg brauchen und es die Versorgung verbessert und eben keine Nachteile hat. Ich habe vorhin schon gesagt, was unsere verschiedenen Punkte sind. Ich will vielleicht noch mal ein Stück weit auf die Unterschiede eingehen, die die beiden Gesetzentwürfe hier haben. Das heißt aber nicht, dass hier irgendwo eine Konkurrenz oder so was ist, denn, wie gesagt, den CDU-Entwurf und unseren eint, dass wir hier eine Lösung wollen, die am Ende die Lebensverhältnisse in Thüringen verbessert.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich glaube, dass die Regelungsdichte des CDUEntwurfs gar nicht notwendig ist. Die grundständige Abgrenzung von Befugnissen und Aufgaben wie in Artikel 1 Nr. 2 des CDU-Entwurfs für einen § 7a Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes gefordert, ist gar nicht nötig, denn das ist schon im regulären bodengebundenen Einsatz von Notärzten geregelt. Da muss man einfach verstehen, dass, egal ob ein Telenotarzt zugeschaltet wird oder ob ein Notarzt selbst vor Ort ist, der jeweils involvierte Notarzt die medizinische Gesamtverantwortung des Einsatzes trägt. Wir müssen sehr vorsichtig sein, wenn wir als Gesetzgeber da zu stark regeln. Es gibt gute Gründe, dass der Gesetzgeber sich bei diesen Fragen ein Stück weit zurückhält. Es ist vor allen Dingen eine Frage des Berufsrechts und der Verbände, was, wie, wann und wo Mediziner in der Lage sind, etwas zu tun, denn es soll ja keine staatliche Verordnung geben, was und wie ein Mediziner zu versorgen hat. Sie wissen, es ist ein freier Beruf. Und diese Aufgabe nimmt auch die Selbstverwaltung wahr. Das kulminiert zumeist dann in dem, was wir von den Landesärztekammern hören, die Träger des Berufsrechts sind, bis hin auf Bundesebene die Bundesärztekammern. Also, da Vorsicht! Die Selbstverwaltung ist in der Lage, hier entsprechend zu regeln.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber auch die Frage der Einführung eines neuen Aufgabenträgers dafür ist, glaube ich, nicht notwendig, das ist in Artikel 1 Nr. 1 des CDU-Antrags zur Anfügung eines § 5 Abs. 1b gefordert. Das haben wir schon. Wir haben eine Aufgabenträgerschaft der KV für Gesamtthüringen. Die Frage der Haftung ist auch geklärt, denn es gibt eine Amtshaftung eben dieses Trägers, was in Thüringen die KV ist. Das ist eine Besonderheit bundesweit; normalerweise ist das anders geregelt, aber wir haben ja gute Erfahrungen gemacht. Insofern ist eine telenotärztliche Versorgung lediglich eine Erweiterung der Möglichkeiten. Ich glaube, da sollten wir es nicht komplizierter machen, als es tatsächlich notwendig ist. Hier ist eben schon angesprochen worden, dass es möglicherweise notwendig sei, Aufgabenträgerschaft, Verfahrensprozesse zu definieren oder noch mal eine Qualitätssicherung hinzuzunehmen usw. All das findet statt, denn es gibt eine Organisationsverantwortung des Aufgabenträgers. Auch das regeln wir ja nicht im Detail für den analogen Notarzt. Letzter Teil des Gesetzentwurfs unsererseits war ja, wie gesagt, noch mal das DSGVO-konforme Erfassungssystem, um eben diese klinische Voranmeldung, die Prüfung verfügbarer Behandlungskapazitäten sowie die Abfrage von vorhandenen Bettenkapazitäten zu sichern. Darauf will ich noch kommen. Aber was da auch seitens der CDU angesprochen ist, nämlich die Ausstattung der Rettungsfahrzeuge durch eine festverbaute Kommunikationseinheit, auch das ist eine Vorgabe, die gar nicht notwendig ist. Die klingt zunächst mal sinnvoll, aber in der Realität ist sie das vielleicht gar nicht so sehr. Denn bei Unfall oder technisch bedingtem Ausfall können sie das gar nicht so schnell umswitchen und dafür gibt es schon erprobte sogenannte semimobile Kommunikationstechnik. Auch das sollten wir also lieber nutzen, da flexibel sein, als dann die Kosten in die Höhe zu treiben und die Verwendbarkeit dann zu reduzieren. Angesprochen ist auch hier die Zusatzqualifikation von Telenotärzten, das ist richtig. Aber, wie gesagt, im Gesetz ist das mehr als unüblich und die Landesärztekammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts dafür zuständig. Ich freue mich dennoch auf die Debatte im Ausschuss. Das wird im Innenausschuss sein. Insofern, glaube ich, wenn wir zu einer Entscheidung kommen, wenn er überwiesen wird, kann ich schon mal versichern, dann verschwindet auch der Antrag natürlich, den wir noch haben. Das ist also auch kein Versehen, dass wir den haben stehen lassen, sondern das haben wir auch ganz bewusst gemacht, aber verschoben. Ich hoffe, wir haben damit niemanden überfordert. Ich habe es nämlich auch am Anfang dieses Plenums gesagt und dem wurde ja auch einstimmig zugestimmt. Also, ich freue mich auf die Debatte, freue mich auf den Ausschuss und vor allen Dingen auf viele gute Ergebnisse dann im Innenausschuss. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
