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Ringo Mühlmann

AfD 17.03.2023 Sitzungen 7/105

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Aber zurück zum Thema. Solange Hilfsfristen nicht eingehalten werden können, bedarf es Werkzeugen, um diese Mängel zu beseitigen. Und dazu gehören neben der Ausstattung unserer Feuerwehren mit automatisierten externen Defibrillatoren auch die Einführung und Nutzung einer smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierung in Thüringen. Auch der kurzfristig eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes seitens der CDU ist ein solches Werkzeug, dessen Überweisung an den Ausschuss wir deshalb auch positiv sehen. Nur können derartige Werkzeuge aber auch keine systemischen Probleme lösen. Daher an der Stelle die Frage an die Landesregierung: Wie sieht es denn jetzt und in den nächsten Jahren mit der haus- und fachärztlichen Versorgung in Thüringen aus? Fast 40 Prozent unserer Ärzte gehen in den Ruhestand und Nachfolger für ihre Praxen gibt es nur wenige. Wir sollten bei all den in Thüringen immer noch vorhandenen Missständen im Rettungsdienst alle Möglichkeiten nutzen, um Leben zu erhalten, um Leben zu retten, und dies vor allem – um die Notwendigkeit mit einer Zuspitzung noch mal deutlich zu machen –, um dem flächendeckenden Versagen der Landesregierung in diesem Bereich zu begegnen. (Beifall AfD) Deshalb ist es wichtig, diese Angelegenheit beispielsweise, wie auch schon anderweitig beantragt, im Innen- und Kommunalausschuss zu bereden, und wir werden das unterstützen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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