Stefan Schard
Fragestunde
Danke. Überschrift: Folgen möglicherweise rechtswidriger Lebenszeitverbeamtungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären durch den Thüringer Ministerpräsidenten Ich frage die Landesregierung: 1. Welche dienst-, beamten- und haushaltsrechtlichen Maßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht, wenn sich im Anschluss an eine erfolgte Lebenszeitverbeamtung herausstellen sollte, dass diese rechtswidrig war? 2. Welche konkreten Maßnahmen zieht die Landesregierung in Erwägung, wenn sich nach der für diesen Monat angekündigten Veröffentlichung – die ja nun erfolgt ist – des Prüfberichts des Thüringer Rechnungshofs herausstellen sollte, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Staatssekretärin bzw. zum Staatssekretär nicht vorgelegen haben und damit rechtswidrig waren, und welche Folgen würden sich daraus für die betroffenen Staatssekretäre ergeben? 3. Stellt die Vollziehung der hier in Rede stehenden Lebenszeitverbeamtungen aus Sicht der Landesregierung vor dem Hintergrund laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen einerseits und dem noch nicht abgeschlossenen Prüfverfahren – was ja nun abgeschlossen ist – des Thüringer Rechnungshofs andererseits eine Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz und des Landesrechnungshofs dar? Bitte begründen. Danke.
