Robert Sesselmann
Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE und der Antwort der Landesregierung – Drucksachen 7/5266/6473 – auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ziel der Großen Anfrage soll es sein, einen umfassenden und zugleich differenzierten komplexen Überblick über den Stand und die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen in Thüringen zu erhalten. Über die Entwicklung, wenn wir das näher ausführen wollten, bräuchten wir die Glaskugel, und die haben wir leider nicht. Also, diese Anfrage kann sich nur auf die Vergangenheit beziehen und das haben wir auch gesehen – der Herr Walk hat das angedeutet gehabt –, bis 2021 liegen uns valide Daten vor und darüber hinaus haben wir Probleme. Herr Walk hat es angesprochen gehabt – 287 Millionen, die der Landkreistag vorgetragen hat an Kosten, die auf uns zukommen wegen diverser Krisen. 90 verschiedene Fragen wurden formuliert – eine Riesenfleißarbeit –, zehn Fragen beschäftigen sich dabei mit den rechtlichen Grundlagen, 59 Fragen mit der finanziellen Entwicklung der Kommunen, vier Fragen beschäftigen sich aus unserer Sicht mit einem sehr wichtigen Thema, nämlich den Auswirkungen der kommunalen Finanzhilfen des Bundes auf die Kommunen in Thüringen. Zehn Fragen wiederum beschäftigen sich mit der Unterhaltung kommunaler Infrastruktur in Kurorten, Erholungsorten. Da hatten wir einen interessanten parlamentarischen Abend dazu. Und sieben Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, beschäftigen sich mit dem Projekt „Bürgerhaushalt“. Das ist eine Sache, die momentan hier noch nicht Platz greift und nicht ganz so wichtig zu sein scheint. Also wir sehen, der Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Entwicklung der Kommunen. Wenn man den Ausführungen des Herrn Bilay zugehört hat, hat man den Eindruck, man ist 50 Jahre zurückversetzt. Da gab es ein Lied, das hieß: „Die Partei, die Partei, die hat immer recht“. Meine Damen und Herren, das ist eben nicht der Fall.
(Beifall AfD)
Diese Ausführungen müssen natürlich noch mal genauer in den Blick genommen werden. Zu den rechtlichen Grundlagen: Da haben Sie sich in der entsprechenden Vorbemerkung zur Großen Anfrage bereits die Frage selbst beantwortet. Auf entsprechende Zitate kann ich hier verzichten. Die über 90-seitige Antwort der Landesregierung führt zu den einzelnen Fragen aus unserer Sicht vollumfänglich aus, verweist auf Anlagen aus der Begründung der kleinen und großen Revision, nimmt den Kommunalmonitor nochmals in das Verfahren hier auf, verweist auf eine Anlage zum Aufgabenbestand, legt in der Sache jedoch wenig hilfreiche Informationen der jeweiligen Haushaltskonsolidierungsverfahren verschiedener Kommunen vor, die aufgrund ihrer speziell zugeschnittenen Eigenheiten wohl kaum verallgemeinerungsfähige Aussagen enthält. Ein sich daraus ergebender Erkenntnisgewinn, meine sehr geehrten Damen und Herren, über bereits Gesagtes hinaus erschließt sich nicht. In der über 1.400-seitigen Antwort nebst Anlagenkonvolut sind Argumente, die jedenfalls geworfen tödlich wirken. Und wenn Sie das so sehr loben, Frau Henfling, dann muss ich Ihnen sagen, ich möchte nicht wissen, wie viel Papier für diese Beantwortung dieser Anfrage benötigt worden ist und wie viele Bäume dafür gefällt werden mussten.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Als ob Sie sich für Bäume interessieren!) Ja, schön mag auch der Vergleich der einzelnen Bundesländer zueinander sein, meine Damen und Herren, dennoch helfen rechtstheoretische Ausführungen zu Fragen der Finanzierungsmodelle als Verbundquoten oder Bedarfsmodelle kaum, den Investitionsrückstau der nächsten Jahre von über – Herr Walk hat es gesagt – 3 Milliarden Euro in den Kommunen – hier verweist die Antwort auf den Kommunalmonitor – zu beseitigen. Wenn es einen Erkenntnisgewinn geben kann, meine Damen und Herren, dann doch den, dass es konkreter Maßnahmen bedarf, wie von meiner Fraktion unter TOP 40, den wir heute leider nicht mehr schaffen werden, oder von der CDU-Fraktion unter dem TOP 7, Stichwort „Investitionsfonds“, eingebracht worden ist. Zur Frage der Eigeninteressenquote und des Konnexitätsgebots fällt mir auf, das war heute auch schon Gegenstand der Besprechung, dass die hierzu von Verfassungsrechtlern wie Frau Prof. Dr. Leisner-Egensperger zu Artikel 93 der Thüringer Verfassung gemachten Vorschläge bis dato nicht in der Verfassung des Freistaats Thüringen Eingang gefunden haben. Ob dies wohl noch in dieser Legislatur bis nächstes Jahr erfolgen wird, scheint aus unserer Sicht mehr als fraglich. Der Stand, meine Damen und Herren, und die Entwicklung der finanziellen Situation der Kommunen steht in einem direkten Zusammenhang zum Stand und der Entwicklung der finanziellen Situation der Landesverwaltung. Spart das Land, kann es auch mehr an die Kommunen weiterreichen. Wir haben vorhin ein interessantes Beispiel von Frau Henfling gehört mit dem Minister und Staatssekretär Voß. Aber wie das eben so ist, meine Damen und Herren, die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, die von den Kommunen zu Recht abgefordert werden, müssen ebenso auf die Landesverwaltung Anwendung finden. Hier ist es so, meine sehr geehrte Frau Kollegin Henfling, wer in einem Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
(Beifall AfD)
Wenn das Land 270 Vollzeitäquivalente beschäftigt, während die Kommunen 170 Vollzeitäquivalente, auf 10.000 Einwohner betrachtet, beschäftigen, besteht dringender Handlungsbedarf aufseiten der Landesregierung. Oder wie mein Kollege Stephan Brandner hierzu ausführte: Der Fisch stinkt vom Kopf. Daher wäre eine Lehre aus dieser Großen Anfrage zu ziehen, nämlich,
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Er-
zählen Sie das mal Ihrem Fraktionsvorsitzenden!) die Vollzeitäquivalente, also die Personalsituation der Landesverwaltung derjenigen der Kommunen anzupassen. Das, meine Damen und Herren, wäre wahre Konnexität. Und noch eins: Die Fördermittelprogramme sind seitens der CDU als eines der fünf Elemente angesprochen worden, die hier in den Blick zu nehmen sind – dreien kann man problemlos zustimmen. Es ist richtig, Herr Walk, wir brauchen keinen Fördermitteldschungel, denn Fördermittelprogramme binden letztlich Personal, sowohl auf Landesebene als auch auf der Ebene der Kommunen, meine Damen und Herren. Und hier können wir Personal einsparen, indem eine Fördermittelvereinfachung geschieht. Das hatte Herr Walk schon angesprochen, wir brauchen möglicherweise keine Fördermittel, sondern – ich hatte das schon gestern erwähnt – eine Investitionspauschale, die die Arbeit der jeweiligen Gemeinden und Kommunen hier vereinfachen kann. Was macht die nicht vom Volk legitimierte Regierung in Thüringen? Das muss man noch einmal ganz klar und deutlich betonen. Sie plant ein Migrationsamt mit erheblichen Sachkosten und Stellenaufwuchs und beschäftigt munter Staatssekretäre ohne Planstellen, stellt leitende Beamte ein, die in weiten Teilen nicht den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des Thüringer Beamtengesetzes entsprechen, und verursacht damit letzten Endes, meine Damen und Herren, Steuerschäden in Millionenhöhe.
(Beifall AfD)
Zu Ersterem ist zu sagen, dass es derzeit im Landesverwaltungsamt zwei Referate gibt, welche sich vorwiegend mit Migrationsthemen beschäftigen,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Reden
Sie doch mal zum Thema!) das Referat 740 – Migration, Integration und Rückkehrmanagement – und das Referat 750 – Erstaufnahme, Zuwanderung und landesweite Verteilung. Sie unterliegen der Rechtsaufsicht des Innenministeriums, aber der Fachaufsicht des Justiz- und Migrationsministeriums. Meine Damen und Herren, hier besteht Handlungsbedarf bei der Regierung, nämlich die Zuständigkeitsbereiche einheitlich zu regeln. Wir brauchen kein zusätzliches Migrationsamt. Wer ernsthaft glaubt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass ein neues Landesmigrationsamt die Probleme der Zuwanderung lösen kann, und dafür ohne Geldaufwuchs zurechtkommt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
(Beifall AfD)
Im zweiten Fall geht der Thüringer Landesrechnungshof mit der Landesregierung hart ins Gericht. Die Kontrolleure in Rudolstadt hatten sich acht Personalakten …
