Olaf Müller
b) Energie-Plan für Thüringen: Dezentral erneuerbar – Förderung der Eigen- und Direktversorgung für Industrie- und Gewerbegebiete
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, nachdem wir uns gestern bereits mit zwei Anträgen zu einem vermeintlichen Energieplan für Thüringen beschäftigen mussten, folgen nun heute die nächsten zwei. Wie wir gestern ausführlich dargelegt haben, leisten die darin gemachten Vorschläge, wenn überhaupt, dann nur einen recht marginalen Beitrag zur Energiewende. Das wird mit den jetzt zur Beratung vorliegenden Anträgen auch nicht maßgeblich besser. Mit dem ersten Antrag soll das 2022 ausgelaufene Landesförderprogramm „Solar Invest“ fortgeschrieben werden, und bei dem zweiten Antrag geht es um die energetische Eigenversorgung von Industrie- und Gewerbegebieten. Zu dem als „Selbstversorgerbonus“ betitelten Solarantrag möchte ich zunächst einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen. Als Thüringen 2016 als eines der ersten Bundesländer ein eigenständiges Landesförderprogramm für den Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom mit einem kombinierten Speicher aufgelegt hatte, wurde es von der CDU vehement bekämpft. Bis 2020 hat die CDU in den Haushaltsverhandlungen immer Kürzungsanträge zu diesem Haushaltstitel gestellt. Es hat leider zu lange gedauert, bis bei ihr die Erkenntnis angekommen ist, dass durch das Programm doch positive Effekte erzielt werden können. Wenn sie erst jetzt die Fortschreibung des Programms unter einem anderen Namen einfordert, hat sie schlicht den richtigen Zeitpunkt verpasst, noch rechtzeitig auf den fahrenden Zug bei der Solarförderung aufzuspringen. Denn der Sinn und Zweck von Förderprogrammen besteht darin, für die Nutzung bestimmter Technologien so lange einen Anreiz – und ich wiederhole das ausdrücklich: einen Anreiz – über Fördermittel zu setzen, bis der Förderzweck erzielt ist. Ein solcher Anreiz war im Fall des Programms „Solar Invest“ seit dem April 2022 aber schlicht und ergreifend nicht mehr notwendig. Die Landesregierung hat deshalb folgerichtig entschieden, das Programm auslaufen zu lassen und die noch nicht ausgezahlten Mittel aus den Zuwendungsbescheiden von 2022 im Haushaltsjahr 2023 abzufinanzieren. Eine Fortsetzung wäre schon allein deshalb nicht geboten gewesen, weil die neue Bundesregierung in mehreren Gesetzespaketen im Frühjahr 2022 endlich die schlimmsten Hemmnisse und Blockaden beim Ausbau der Erneuerbaren aus der Regierungszeit der CDU beseitigt hat. Insbesondere bei den für das private Wohneigentum relevanten kleineren Solaranlagen konnten wesentliche Fortschritte erzielt werden. So wurden die Einspeisevergütungen im EEG deutlich erhöht, dazu kamen Erleichterungen im Steuerrecht wie beispielsweise die Befreiung von der Einkommens- und Mehrwertsteuer bei Anlagen bis zu 30 kWp. Die Installation von Solaranlagen rechnet sich also auch ohne ein Landesförderprogramm und statt finanzieller Förderung werden wir deshalb eher über Pflichten reden müssen. Als Grüne setzen wir uns nämlich für eine Solarpflicht auf Dachflächen bei Neubauten und Dachsanierung sowie auf Parkplatzflächen ein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die CDU schlägt nun ein Nachfolgeprogramm mit der Zielrichtung Sektorenkopplung vor. Es ist selbstverständlich nichts einzuwenden gegen Maßnahmen zur Beförderung der Sektorenkopplung, es dürfte allerdings schwierig werden, ein Landesförderprogramm so zusammenzustricken, dass es nicht zu Doppelförderung mit Bundes- und EU-Mitteln kommt, und neben Solaranlagen möchte die CDU auch Wärmepumpen fördern. Wir haben es ja schon in den letzten beiden Plenartagen zu den Wärmewendethemen angesprochen: Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrem Anliegen, über die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes einen ordnungsrechtlichen Rahmen für den Heizungsaustausch zu setzen und diesen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln zu kombinieren, um auch hier soziale Härten abzufedern. Betrachtet man also den Vorschlag der CDU in seiner Gesamtheit, dann erschließt sich nicht wirklich, wie die Kopplung der Förderung aussehen soll. Die Solarförderung wird nicht mehr gebraucht und eine Wärmepumpenförderung würde jeglichen Rahmen des Landeshaushalts sprengen. Auch zu dem letzten Antrag der CDU kann gesagt werden, dass es ihn nicht wirklich gebraucht hätte. Auch hier ist dem Anliegen, die energetische Eigenversorgung in Industrie- und Gewerbegebieten zu ermöglichen, nicht zu widersprechen. Aber auch hier verbessern sich die Rahmenbedingungen schon ohne das Zutun der CDU. Die Bundesregierung wird, wie in ihrer Photovoltaikstrategie festgehalten, Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten vornehmen. Geklärt wird die grundsätzliche Zulässigkeit von PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten. Klargestellt wird zudem, dass die Grundfläche von Industrie- und Gewerbegebieten von PV-Anlagen überschritten werden darf. Und die Hauptforderung des Antrags zielt auf den Erlass einer Richtlinie zur Transformationsförderung Gewerbe und Industrie. Die CDU benennt in ihrem Antrag an den unterschiedlichsten Stellen selbst, dass es derzeit zu diesem Themenfeld schon einige Förderrichtlinien im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums gibt. Uns erschließt es sich nicht wirklich, welche Förderlücken durch die vorgeschlagene Richtlinie geschlossen werden sollen. Zum Abschluss der Debatte zu den vier Energieplananträgen kann man aus unserer Sicht folgendes Fazit ziehen: Die CDU hat sich aus dem ner E giewendekomplex einige kleinere Themen, die nie mandem wehtun, zusammengesucht und meint, diese als Energieplan für Thüringen verkaufen zu können. Wir haben zu allen vier Anträgen, die unter diesem Titel eingebracht wurden, dargelegt, wa rum diese nur marginale Wirkungen entfalten wür den und weit an den vor uns liegenden Transforma tionserfordernissen vorbeigehen. Wer wie die CDU maximal die Bereitschaft aufbringt, an der einen oder anderen Stelle ein paar kleine Pflaster aufzu kleben, verweigert sich faktisch den Herausforde rungen, vor die uns Klima- und Energiepreiskrise stellen. Die CDU macht sich erst dann auf den Weg, eine ernst zu nehmende klimapolitische Ak teurin zu sein, wenn sie sich klar zu den festge schriebenen Emissionsminderungszielen aus dem Bundesklimaschutzgesetz bekennt. Sie ist erst dann eine ernst zu nehmende klimapolitische Akteurin, wenn sie die festgeschriebenen Zubauziele zu den einzelnen erneuerbaren Energieträgern aus dem EEG anerkennt. Sie kann erst dann eine ernst zu nehmende energiepolitische Rolle spielen, wenn sie sich endlich zu dem aus diesen Zielen resultierenden massiven Ausbau der erneuerbaren Ener gien bekennt, einem Ausbau, der die zwingende Notwendigkeit des Windkraftausbaus mit ein schließt. Und solange die CDU dazu nicht bereit ist, hat sie eben keinen Plan für Energie in Thüringen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie bei den anderen beiden Anträgen sind auch die beiden vorliegenden unschädlich und können aus unserer Sicht gern im Ausschuss weiterdiskutiert werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
