Olaf Müller
Hochschulbauplanung Thüringen 2030
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, wie wir bereits zur ersten Beratung des Antrags festgestellt haben, wird die Attraktivität eines Hochschulstandorts auch maßgeblich durch die vorzufindende Infrastruktur bestimmt. Die digitalen Semester der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass Hochschulen ein breiteres Leistungsspektrum bedienen werden, sowohl im Bereich der Lehre als auch im Bereich der Forschung. Die Hochschulen können in Thüringen im Allgemeinen auf eine gute Infrastruktur verweisen. Aufgrund der Entwicklung der Hochschullandschaft besteht bereits jetzt die Notwendigkeit neuer Forschungsgebäude. An vielen Hochschulstandorten wird aktuell gebaut oder soll mittelfristig gebaut werden. In der Anhörung ist der Antrag auf viel positives Feedback gestoßen. Sie hat gezeigt, dass wir eine Perspektive über den bestehenden Hochschulbau 2025 hinaus brauchen. Genau das stößt der Antrag an. Mehr oder weniger schnell hochgezogene, architektonisch recht einfallslose Stahlbetonbauten dürfen nicht mehr die finale Lösung des öffentlichen Bauens darstellen. Nachhaltiges, klimaneutrales Bauen und Betreiben der Hochschulgebäude müssen das Ziel des zukünftigen Bauens sein, das haben die Anzuhörenden bestätigt. Die Nachhaltigkeitsaspekte im Hochschulbau wurden daher durch die Beschlussempfehlung noch einmal stärker in den Fokus gestellt. Besonders die Auswahl der Baumaterialien ist ein wichtiger Bestandteil dieser Aspekte. Hier haben die Anzuhörenden die enorme Bedeutung des Holzbaus für Thüringen in Thüringen betont. Das unterstützen wir ausdrücklich. Die Energiebewirtschaftung wird als weiterer konkreter Punkt aufgeführt. Mit der TU Ilmenau haben wir auch ein aktuelles Beispiel, wie dies hervorragend gelöst werden kann. In Ilmenau erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit einer Energiegenossenschaft eine Erschließung der Hochschuldächer. Im Ergebnis wird die TU Ilmenau mit günstigem und preisstabilem Photovoltaikstrom von den eigenen Dächern versorgt, ohne dass dafür Gelder der öffentlichen Hand aufgewendet werden müssten. Langfristig hilft das bürgerliche Engagement der Hochschule finanziell und energetisch und ist ein großartiges Beispiel für die Wirkkraft von Energiegenossenschaften. Ein Beispiel, das sich ohne weiteren großen Aufwand auch auf andere Landesimmobilien beispielsweise im Landwirtschaftsbereich ausweiten ließe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass sich auch andere Hochschulen mit den Energiegenossenschaften zusammenfinden können. Dachflächen können die notorisch angespannte finanzielle Lage der Hochschulen entlasten und tragen insgesamt zu einer Entlastung des Landeshaushalts bei. Ich habe in meiner Rede zur ersten Beratung an dieser Stelle die Problemlage der erneuerbaren Energien im Spannungsfeld mit dem Denkmalschutz angeführt. Davon sind auch die Hochschulen in nicht unwesentlichem Umfang betroffen. Hier hat sich jüngst ein Perspektivwandel eingestellt. Die Neubewertung des Vorrangs von Klimaschutzaspekten zum Denkmalschutz findet in den Vollzugshinweisen der Staatskanzlei ihren Niederschlag, was wir ausdrücklich begrüßen. Diese sind jüngst online gegangen. Die Belange des Hochschulbaus betreffen alle Statusgruppen der Hochschule. Daher wollen wir mit unserem Antrag die Hochschulen auffordern, alle Statusgruppen in die Diskussion dazu einzubeziehen. Die Bedarfe und Erwartungen an den Hochschulbau können nur gemeinschaftlich sinnhaft analysiert und umgesetzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns auf Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
