Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Aufgrund der heterogenen und sich in den vergangenen Jahren immer wieder verändernden Zusammensetzung der Versammlungsteilnehmer ist es nicht möglich, einzelne Versammlungen eindeutig dem in der Anfrage benannten Personenkreis der Pandemieleugnerinnen und Pandemieleugner bzw. Verschwörungsideologinnen und Verschwörungsideologen zuzuordnen. Bei unangemeldeten Kundgebungen tritt hinzu, dass häufig weder Veranstalter noch Versammlungsleiter namentlich bekannt sind. Im Übrigen erfolgt bei Versammlungsanmeldern und -teilnehmern keine Motivforschung durch Versammlungs- und Polizeibehörden. Dies wäre auch verfassungsrechtlich vor dem Hintergrund des hohen verfassungsrechtlichen Rangs des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bedenklich. Rückschlüsse auf die Motivlagen könnten höchstens kursorisch anhand des in der Anmeldung formulierten Versammlungsthemas, der Bewerbung der Versammlung im Internet, mitgeführter Kundgebungsmittel, beispielsweise Transparenten, oder vorgetragener Sprechchöre getroffen werden. Eine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage erfolgt jedoch nicht. Deshalb möchte ich die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wie folgt geben: Aus den eingangs genannten Gründen können die Demonstrationen nicht im Sinne der Fragen 1 bis 3 differenziert werden. Eine Beantwortung dieser Fragen ist nicht möglich. Die Antwort zur Frage 4: Die Pandemie wurde durch verschiedene Akteure auch durch die Teilnahme an Versammlungen genutzt, um ihre extremistischen Botschaften mit dem Ziel in die Öffentlichkeit zu tragen, eine größere Anschlussfähigkeit für ihre Position herzustellen. Hierbei ist festzuhalten, dass sie die Proteste gegen staatliche Maßnahmen zahlenmäßig nicht dominierten, aber immer wieder versuchten, diese qualitativ zu prägen. Zugleich entwickelte sich aus dem Protestgeschehen heraus ein Extremismus eigener Art. Dieser wird als verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates bezeichnet. In Rede stehende Akteure gaben sich eine Organisationsstruktur, die vor allem soziale Medien nutzte, um mit größtmöglicher Anonymität erfolgreich Proteste in kürzester Zeit und hoher Frequenz zu organisieren. Dabei spielten in Thüringen von Anfang an auch Rechtsextremisten sowie Reichsbürger und Selbstverwalter eine Rolle im Organisationsgefüge des extremistischen Protestspektrums. Zum Teil nutzten reichweitenstarke Rechtsextremisten ihre Onlinepräsenz für die Protestszene, und rechtsextremistische Gruppierungen stellten dem Protest bestehende Organisations- und Kommunikationsstrukturen zur Verfügung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
