Dorothea Marx
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Mühlmann, wenn Sie da wieder Herkunftsbeleidigung ausgesprochen haben, aber Ihr Spezialist, den Sie eingeflogen haben: Wo kommt der her?
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gera!)
Gera, na ja. Kommen wir mal vom Volkssturm im Wasserglas wieder zurück auf die Sachdebatte. Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Antragstellern der CDU und der FDP dafür, dass sie uns hier selbstverständlich auch sehr gute Ansätze vorschlagen, wie wir die notärztliche Versorgung und das Rettungswesen weiter verbessern können. Sie haben da einen ganzen Strauß von Regelungen vorgeschlagen. Natürlich – selbstverständlich – beraten wir diese Maßnahmen sehr gern. Wenn wir uns allerdings bei diesen Themen gemeinsam um die besten Lösungen bemühen, dann haben wir als Demokraten immer drei Maßgaben, nach denen wir uns richten sollen, getragen von der gemeinsamen Wertschätzung für den Rettungsdienst: nach sachdienlichen Kompromissen zu suchen, Verlässlichkeit für das Rettungswesen sicherzustellen und vor allem bei allen Mitteln, die wir auswählen oder zur Verfügung stellen oder empfehlen oder gar vorschreiben, eine besondere Sorgfalt walten zu lassen. Zu Punkt 1, dem demokratischen Konsens, kann ich nur noch mal voranstellen: Den Rettungsdienst, der eben nicht ureigene Aufgabe des Landes ist wie die Polizei und der auch nicht in der Art in den Gemeinden verankert ist wie die Feuerwehren, wollen wir als Landtag selbstverständlich trotzdem stärken, auch wenn es nicht die Urzuständigkeit ist. Da sind wir uns sicherlich alle einig und deswegen gibt es ja auch eine Vielzahl von Initiativen. In Ihren Gesetzentwürfen geht es überwiegend auch um die Digitalisierung des Rettungswesens. Die Umstellung auf digitale Technologien auch in diesem Bereich kann grundsätzlich ein sinnvoller Weg sein. Kommen wir jetzt auf die konkreten Inhalte. Maßnahmen wie der Telenotarzt oder die Ersthelfer-App werden ja schon – wie hinlänglich bekannt – seit Langem in fachlich kompetenten Kreisen diskutiert, erprobt und umgesetzt. Die Ersthelfer-App als Beispiel: Damit hat in Deutschland schon 2013 der Landkreis Gütersloh den Anfang gemacht. Nun liegt eine Reihe von Studien vor, ein Viertel der deutschen Landkreise nutzt die Anwendung mittlerweile und auch der ERC – der Europäische Wiederbelebungsrat, European Resuscitation Council – empfiehlt es in seinen Leitlinien. Letztlich geht es in der Tat immer darum, durch dieses Instrument das therapiefreie Intervall zu verkürzen. Auch der Telenotarzt wurde in anderen Bundesländern über einen langen Zeitraum wissenschaftlich begleitet, bevor er eingeführt wurde. Das haben Sie nun beide – CDU und FDP – in Gesetzesform gegossen. Da bin ich bei meinem anderen Punkt, der Verlässlichkeit für die Rechtsanwender und unserer Pflicht zur Sorgfalt. Wir haben ja erst vor Kurzem zu den Rettungssanitätern hier in unserem Rund spezialisiert diskutiert und versucht, deren Kompetenzen und Fähigkeiten bewusst zu fördern und auszuweiten. Dann kommt natürlich – wenn es erforderlich ist – auch noch der Notarzt hinzu. Jetzt haben wir aber den Telenotarzt noch dazwischen. Er kann natürlich auch eine wichtige Unterstützung leisten, muss es vielleicht auch, aber wir müssen schauen, dass wir bei so einem Mittel dann nicht so kompliziert werden, dass die Ersthelfer vor Ort erst mal überlegen, was machen wir denn jetzt und haben wir auch genug Zeit, um uns noch eine Zweitmeinung einzuholen. Also wir müssen aufpassen, dass der Telenotarzt sozusagen nicht mit den ausgeweiteten Kompetenzen und Fähigkeiten für die Rettungssanitäter kollidiert und dass wir dann nicht zu viele verschiedene Mittel zur Verfügung stellen, die bei dem Zeitdruck, der vor Ort herrscht, dann wieder möglicherweise einen Entscheidungskonflikt herbeiführen können bei denen, die da helfen und sagen, was müssen wir denn jetzt als Erstes eigentlich machen. Deswegen, denke ich, müssen wir uns die einzelnen Komponenten selbstverständlich in den Ausschüssen noch mal genauer anschauen. Ein anderes Beispiel ist MEDiRett. Der FDP-Entwurf sieht vor, in die Regelung zur Aufnahme und Dienstbereitschaft der Krankenhäuser ein sogenanntes Bettenkapazitätenmodul als Mittel zur Meldung von betreibbaren freien Betten festzuschreiben. Wie die FDP auch darstellt, wird das bereits in der mobilelektronischen Einsatzdokumentation im Rettungsdienst MEDiRett vollzogen. Ich will das jetzt hier mal präzisieren. Über MEDiRett können die Betten- und Behandlungskapazitäten onlinebasiert abgefragt werden. Und das ist schon wichtig, weil die Behandlungskapazitäten an erster Stelle relevant sind. Hier ist eine begriffliche Unschärfe. Wenn ein Patient dann mal behandelt und stabilisiert wurde, dann sind natürlich auch Betten und Verlegungen eine Frage. Jedenfalls kommt es auch nach dem Rettungsdienstgesetz von SchleswigHolstein auf einen landesweit einheitlichen internetbasierten und datenbankgeschützten Behandlungskapazitätennachweis an, das heißt, das ist auch noch mal ein besserer Begriff. Beim Telenotarzt ist auch noch eine Unschärfe drin. Wie tiefgreifend die telenotärztliche Versorgung genutzt werden soll, das wird aus der Begründung des FDP-Gesetzes nicht wirklich klar. Das Ziel ist natürlich legitim, Rechtssicherheit für das am Notfallort tätige Rettungsfachpersonal. Aber eindeutige Maßgaben aus Sicht beispielsweise der Notfallsanitäter können wir hier noch nicht erkennen. So unterscheiden Sie die Fälle von niedrigschwelligen und klassischen Notarztindikationen und mal sprechen Sie lediglich von telenotärztlichen Unterstützungssystemen, dann verweisen Sie aber wieder darauf, dass in anderen Ländern der Telenotarzt ein wesentlicher Bestandteil der notärztlichen Versorgung sei. Da müssen wir noch mal genauer draufschauen. Immerhin, die Kollegen von der CDU haben erkannt, dass wir wohl am besten im Gesetz eindeutige Vorgaben brauchen, und sich um eine Regelung in Ihrem Gesetzentwurf in § 7a Abs. 3 zu Einsatz und Anforderungen des Telenotarztes bemüht. Wir haben auch unseren Notarzt, der ja hier bei uns im Plenum sitzt. Er hat mir auch noch mal gesagt, dass jetzt über den Kassenärztlichen Notdienst schon ein Teleportal zum Beispiel für die Medikamente da ist, die jederzeit abgefragt werden können. Das ist also auch was, wofür man jetzt nicht noch extra einen Telenotarzt braucht. Dieses System gibt es schon, da brauchen wir das Rad nicht neu zu erfinden. Kommen wir jetzt noch mal zu den Ersthelfer-Apps. Der Antrag der FDP in TOP 39 zu den ErsthelferApps, der kommt später noch dran. Aber wir müssen eben schauen, dass wir die ganzen Vorschläge und Mittel sinnvoll koordinieren. Was wir uns hier gemeinsam nicht leisten sollten, ist, dass wir am Ende immer nur kleine Facetten haben. Also wir denken, wir brauchen ein Rettungsdienstgesetz aus einem Guss, in dem dann alle Maßnahmen einmal grundsätzlich zusammengeführt werden müssten. Natürlich kommt immer wieder was Neues hinzu, aber den armen Menschen, die da vor Ort Hilfe brauchen und denen, die sie ihnen auch, Gott sei Dank, immer nach bestem Wissen und Fähigkeiten leisten wollen, können wir ja auch nicht wirklich helfen, wenn wir ständig die Grundlagen ändern. Das ist eine Schwierigkeit. Wir brauchen eine Verlässlichkeit, welche Systeme zur Verfügung stehen und wann man die anwenden kann und wann man die anwenden soll. Denn auch künftig werden wir für innovative Maßnahmen offen sein. Es könnte dann auch sicherlich sinnvoll sein, eine zusätzliche Rechtssicherheit für diejenigen zu schaffen, die in ihrem Rettungsalltag neue Systeme erproben. Wir könnten deswegen möglicherweise eine Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz verankern. Pate für so ein Modell stehen beispielsweise die Nachbarn in Niedersachen und SachsenAnhalt, die eine solche Regelung getroffen haben. In diesen Ländern ist es auch so, dass mit diesen Klauseln insbesondere eine Befristung sowie definierte Kriterien zum zulässigen Anwendungsbereich von Erprobungen einhergehen. Der Innen- und Kommunalausschuss wird in der fachlichen Beschäftigung mit Ihren beiden Gesetzentwürfen sicherlich noch viel dazulernen, auch ich, und auch manch eine Einzelposition dann vielleicht wieder ändern, die heute hier vorgetragen wurde. Aber solchen produktiven Beratungen sehen wir sehr gern entgegen und freuen uns auf die Weiterberatung im zuständigen Ausschuss.
(Beifall SPD)
