Robert-Martin Montag
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt – und für den darf ich sprechen – ein Gesetzentwurf der Gruppe der FDP zur Novellierung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vor. Es ist ein Angebot, Thüringen weit nach vorn zu bringen, um nicht zu sagen, an die Spitze zu setzen bei der Frage, wie wir zukünftig unseren Rettungsdienst gestalten. Wir wissen, Ärztemangel erschwert die Besetzung auch von Notarztdiensten, insbesondere umgehende Nachbesetzung bei akuten Notarztausfällen ist schwierig. Aber natürlich haben wir eine Verantwortung, dass wir schnellstmöglich qualifizierte, lebensrettende Sofortmaßnahmen erhalten können als Patienten, und eben auch, dass bestehende Akutkrankheitsbilder möglichst sofort in ein entsprechend geeignetes Krankenhaus gebracht werden können. Deswegen ist unser Gesetzentwurf deutlich umfangreicher in der Zielstellung als beispielsweise der von den Kollegen der CDU. Aber beide eint, dass wir Neuerungen einbringen wollen, unter anderem die Einsetzung und die Verankerung des Telenotarztes. Denn auch hier helfen digitale Tools bei der Versorgung von Menschen. Denn oftmals müssen Notärzte gar nicht rausfahren, um direkt vor Ort zu versorgen, sondern sie werden geholt, weil Unsicherheiten bestehen, Unsicherheiten bei den Rettungssanitätern oder auch nur Unsicherheiten beispielsweise in Pflegediensten bei der Abgabe von Medikamenten und dergleichen. Also, es ist ein Unterstützungssystem für die, die für unsere Sicherheit sorgen, für unsere Gesundheit sorgen, wenn sie Kolleginnen und Kollegen mit Fachwissen kurzfristig zuschalten können. Alternativ dazu bliebe tatsächlich das Bestehenlassen der Kommunikationslücke. Da muss ich sagen, das ist nicht unsere Idee als FDP, sondern es gibt bereits einen aus unserer Sicht sehr erfolgreichen Modellversuch hier in Thüringen und den sollten wir verstetigen.
