thueringer-landtag.de ↗

Madeleine Henfling

GRÜNE 17.03.2023 Sitzungen 7/105

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Verwahrung und Entzug von Dienstwaffen bei der Thüringer Polizei Nach dem Suizid einer Polizeibeamtin mit ihrer Dienstwaffe stellen sich Fragen zu den Bestimmungen im Umgang mit Dienstwaffen, insbesondere bei krankgeschriebenen Beschäftigten der Polizei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bestimmungen, Vorschriften und rechtlichen Grundlagen zum Entzug der Dienstwaffe und Munition gibt es bei der Thüringer Polizei? 2. Wann dürfen bzw. müssen Dienstwaffe und Munition von Beamtinnen und Beamten eingezogen werden? 3. Wer ist in den Dienststellen der Thüringer Polizei für den Entzug der Dienstwaffe und von Munition zuständig? 4. Wer überprüft in den Dienststellen den Entzug der Dienstwaffen und Munition?

Alle Reden von Madeleine Henfling Protokoll ↗