Madeleine Henfling
b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, jetzt ist schon sehr viel gesagt worden, nur nicht von jedem. Ich will aber vielleicht noch mal ganz kurz zwei Sätze dazu sagen, wie wir die momentan vorliegenden Gesetzentwürfe von FDP und CDU einordnen. Es ist ja schon gesagt worden, die haben beide eine unterschiedliche Regelungstiefe. Da sind wir uns einig. Beide Gesetzentwürfe behandeln das Thema „Telenotarzt“. Das wurde auch vom Landesbeirat für das Rettungswesen empfohlen. Ich gehe mal davon aus, dass die Landesregierung dann da vielleicht auch noch mal zwei Sätze dazu sagen wird. Die FDP will zusätzlich noch die digitale Alarmierung von Ersthelfenden und ein digitales Bettenkapazitätsmodul einführen. Die CDU hingegen möchte – das hat der Abgeordnete Zippel ja erwähnt – noch die Übernahme der Kosten für den Erwerb des C1-Führerscheins für die Kostenträger mit aufnehmen. Die Alarmierung von Ersthelfenden hatte die FDP bereits zum Inhalt ihres Antrags gemacht, den Sie jetzt für dieses Plenum geschoben hatten. Dem Telenotarzt stehen wir sehr offen gegenüber. Bei der digitalen Alarmierung von Ersthelfenden und dem Bettenkapazitätsmodul haben wir unsere Meinungsbilder noch nicht wirklich abgeschlossen, da würden wir uns auch sehr über die Diskussion im zuständigen Ausschuss freuen. Da gibt es, glaube ich, aber bei allen, wenn ich das richtig verstanden habe, heute noch diversen Diskussionsbedarf. Das Gleiche gilt für meine Perspektive für die Bestimmung zum Führerschein. Wir würden deshalb beide Gesetzentwürfe für die weitere Diskussion an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen. Vielleicht schafft es ja auch die Landesregierung in nicht allzu ferner Zukunft, eventuell ihren Gesetzentwurf zum Rettungsdienstgesetz noch mit einzubringen, sodass wir dann alle drei Gesetzentwürfe, und das hielte ich für die zeiteffizienteste Lösung, zusammen diskutieren können und insgesamt eine gute Lösung für den Rettungsdienst und seine Zukunft in Thüringen hinbekommen. Bei der ganzen Debatte sollten wir auch die Bemühungen auf Bundesebene nicht vergessen. Dort wird nämlich eine Notfallreform vorbereitet, die die stärkere Verzahnung der Notrufnummern 116117 und 112 in Aussicht stellt. Für die Abdeckung der 24-Stunden-Erreichbarkeit sind Telenotärzte unbedingt vorgesehen, die im Sinne sektorenübergreifender Versorgung in der Verzahnung mit den integrierten Notfallzentren und Leitstellen ihren Dienst tun. Wir sind gespannt auf die Beratung im Ausschuss und bitten um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
