Prof. Dr. Hoff
Fragestunde
Ich hatte in der Beantwortung der Drucksache, also der Mündlichen Anfrage 7/7100, deutlich gemacht, dass bei der hier in Rede stehenden Staatssekretärin keine Verkürzung der Probezeit vorgenommen worden ist, die ja theoretisch möglich ist, sondern der umfassende Zeitraum von drei Jahren der Probezeit in Anspruch genommen wurde und insofern eine Verlängerung der Probezeit nach unserer Auffassung nicht in Rede stand.
