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Christoph Zippel

CDU 17.03.2023 Sitzungen 7/105

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes – Einführung Thüringer Telenotarzt

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in diesem Tagesordnungspunkt zwei Gesetzentwürfe vorliegen, die bestimmte Thematiken unterschiedlich bearbeiten. Ich will an der Stelle betonen, dass wir an der Thematik „Telenotarzt“ schon eine ganze Weile gearbeitet haben. Ich könnte jetzt der FDP sagen, Sie haben die Idee mit dem Telenotarzt und die Intention ein klein wenig gemopst und haben das auch schon bei Ihrem Antrag mit reingeschrieben. Aber das würde ich so natürlich niemals sagen, weil Sie natürlich wussten, (Beifall CDU) dass wir an diesem Thema schon eine ganze Weile gearbeitet haben und bei der letzten Novellierung des Rettungsdienstgesetzes den Telenotarzt zunächst rausgenommen hatten, weil es noch eine ganze Reihe von Dingen fachlich zu überarbeiten und anzuhören galt. Aber nun sei es so. Wir haben diesen Gesetzentwurf jetzt, nachdem er inhaltlich intensiv überarbeitet wurde, heute hier ins Plenum eingebracht. Ich will zu beiden Gesetzentwürfen ausführen und zunächst einmal zu unserem Gesetzentwurf sprechen. Ich will an der Stelle noch einmal betonen, dass die Hilfsfrist in Thüringen – also die Hilfsfrist heißt Zeit bis zum Eintreffen der Notfallrettung in Thüringen – bei 14 Minuten liegt, im ländlichen Raum sogar bei 17 Minuten. Diese Hilfsfristen werden in Thüringen leider regelmäßig überschritten. Selbst innerhalb der 14 Minuten können unwiederbringliche Schäden entstehen. Bei einem Schlaganfall – das wissen viele von Ihnen vielleicht noch aus dem letzten Erste-Hilfe-Kurs – werden pro Minute bis zu 2 Millionen Hirnzellen absterben. Bei einer Sauerstoffunterversorgung, bei einem Herzstillstand sind nach 5 Minuten Hirnschäden sehr wahrscheinlich. Wir sehen also, dass es ein besonderes Momentum hat, die Fristen einzuhalten, und dass wir dort bestimmten Zeitdruck haben. Mit dem Telenotarzt, den wir mit unserem Gesetzentwurf in Thüringen einführen wollen, soll ein zusätzliches System geschaffen werden, das notärztliche Kompetenz schnell an den Unfallort bringt, selbst wenn ein Notarzt noch nicht eingetroffen ist. Das gibt nicht ärztlichem Personal vor Ort mehr Handlungssicherheit und erhöht im Zweifel auch die Handlungskompetenzen. Gleichzeitig hat ein Notarzt auch eine Zweitmeinung in kritischen Situationen zur Hand. Ein Element, das uns wichtig ist, ist, dass der Telenotarzt eben nicht nur das arztfreie Intervall überbrücken soll, sondern auch die Kompetenz, die schon vor Ort im Einsatz ist, weiter gestärkt werden soll. Auch bei Sekundärtransporten müsste dann nicht mehr ein Arzt mitfahren, sondern eine telemedizinische Betreuung wäre möglich. Damit bleibt die Klinik im Zweifel voll besetzt. Eines ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig zu betonen: Unser Gesetzentwurf regelt ganz klar, dass der Telenotarzt den Notarzt nicht ersetzt, er ist ein zusätzliches Strukturelement. Ich will an der Stelle auch noch auf einen weiteren Punkt in unserem Gesetzentwurf hinweisen. Das ist eine Bitte, die von den Leistungserbringern an uns herangetragen wurde, nämlich dass die Kostenübernahme der Fahrerlaubnis für Notfallsanitäter und Rettungssanitäter zur Erweiterung auf eine Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen C1 stattfinden soll. Das ist ein nicht unwesentlicher Punkt, der bei uns noch mit geregelt werden soll, der aber primär erst mal nichts mit dem Thema „Telenotarzt“ zu tun hat. Der Telenotarzt ist ein Instrument, das wir in Thüringen schon erprobt haben, das gut funktioniert hat und das unserer Einschätzung nach und auch in Rücksprache mit der KV und den Akteuren vor Ort eine sehr wichtige und gute Erweiterung des Angebots in Thüringen wäre. Folgendes zum Gesetzentwurf der FDP: Die FDP spricht hier viele wichtige Dinge an. Sie hat das Thema „Digitalisierung“ im Rettungsdienst etwas breiter aufgezogen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich halte auch viel von einer einheitlichen Digitalisierungslösung zum Beispiel für Bettenkapazitäten, was mit vorgeschlagen wird. Auch wir haben uns das bei der Kassenärztlichen Vereinigung angeschaut und finden das grundsätzlich sinnvoll. Auch den Vorschlag zur digitalen Ersthelferalarmierung sollten wir fachlich im Ausschuss beraten, auch wenn ich noch ein klein wenig verwirrt bin ob der Einordnung des jetzigen Tagesordnungspunkts 39, in dem auch die smartphonebasierte ErsthelferAlarmierung thematisiert ist. Die FDP-Fraktion hatte darum gebeten, das auf das April-Plenum zu verschieben. Ich gehe davon aus, weil Teile dessen im Gesetzentwurf hier beraten werden, aber es sorgt manchmal für ein klein wenig Verwirrung, wenn verschiedene gleichlautende Intentionen in verschiedenen Anträgen auf der Tagesordnung sind. Aber wir kennen das ja von unseren liberalen Freunden, dass sie durchaus gern zur Füllung der Tagesordnung beitragen. Von daher sehen wir das mal positiv. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Nur kein Neid!) Kein Neid – Anerkennung. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Mitdenken muss man bei uns schon!) Zum Thema des FDP-Gesetzentwurfs: Ich glaube aber auch, dass wir für den Telenotarzt mit unserem eigenen Gesetzentwurf Lösungen für Probleme geschaffen haben, die die FDP eben noch nicht auf dem Schirm hatte, die im FDP-Entwurf noch nicht gesehen werden. Ich will nur zwei aufzählen, die die FDP unter Umständen nicht auf dem Schirm hatte. Das ist zum einen, dass der Telenotarzt den Notarzt nicht ersetzen darf. Das ist ein Aspekt, der im Gesetzentwurf der FDP nicht stattfindet, den wir aber bei uns klar geregelt haben. Außerdem haben wir bei der FDP das Problem gesehen, dass die Definition der Aufgaben des Telenotarztes noch um einiges zu kurz gesprungen ist. Da gibt es eine klare Notwendigkeit zu definieren, welche Aufgaben vorhanden sind. Das ist etwas, das wir – deswegen die lange Erarbeitungszeit – in einem langwierigen Prozess mit den Akteuren, mit den Leistungserbringern und auch mit den Notärzten zusammen erarbeitet haben und Ihnen jetzt mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich hoffe, dass wir in den Fachausschüssen dazu zu einem guten Austausch kommen. Ich will noch einmal betonen, dass die Grundintention beider Gesetzesanträge erst einmal in die Richtung Digitalisierung geht, wir aber – und das möge man mir zugestehen – für das Thema „Telenotarzt“, worauf unser Antrag ja spezialisiert ist, doch den deutlich weiter ausgearbeiteten Antrag vorgelegt haben. Aber ich denke, dass wir in den Fachausschüssen hier zu einem guten Austausch kommen werden, auch in Ergänzung der Aspekte, die im FDP-Gesetzentwurf stehen. Ich möchte hier im großen Rund noch einmal dafür werben, dass wir uns für die Einführung des Telenotarztes offen zeigen. Ich habe es schon gesagt, wir haben gute Erfahrungen damit gesammelt und es wird unser aller Aufgabe sein, diesen bei den Bürgern auch insoweit ins Verständnis zu bringen, dass die Menschen nicht Angst haben, dass es hier um eine Minderleistung geht, sondern wir wollen den Menschen mit dem Telenotarzt Sicherheiten geben, dass das, was wir sonst als arztfreies Intervall gehabt hätten, jetzt deutlich verkürzt wird, schon früher ärztliche Kompetenz am Ort ist, die Notfallsanitäter vor Ort entsprechend unterstützt werden und dass wir zu dem Punkt kommen, dass wir unter Umständen in Notfallsituationen weitere medizinische Kompetenz zuschalten können, was wir bisher noch nicht hatten. Wir hoffen, dass dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit von Menschen, die in Notfälle geraten, deutlich erhöht wird. Von daher freue ich mich auf die inhaltliche Beratung und bitte um Unterstützung für unseren Antrag hier, auch im Ausschuss dann und auch im späteren Verlauf und bitte um die Überweisung heute an die Ausschüsse zur weiteren Beratung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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