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Prof. Dr. Hoff

17.03.2023 Sitzungen 7/105

Fragestunde

Das Thema sind ja auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, insofern antworte ich als zuständiger Minister innerhalb der Staatskanzlei. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, zu Frage 1: Die Lebenszeitverbeamtung der Staatssekretärin für Kultur ist am 7. März 2023 – Sie haben die Pressenachrichten zitiert – erfolgt. Die Grundlagen bildeten § 8 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz und § 30 Thüringer Laufbahngesetz sowie ein zustimmender Beschluss des Kabinetts vom gleichen Tag. Bei Bedarf würde ich die entsprechenden Rechtsquellen auch noch mal genauer zitieren, aber ich denke, dass der Hinweis auf die Quellen genügt. Zu Frage 2: Eine Ressortabstimmung hat stattgefunden, und zwar wurde die entsprechende Vorlage mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, dem Thüringer Finanzministerium sowie dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmt. Warum diese drei Ressorts? Es sind in diesen Personalangelegenheiten das Ressort des Vizeministerpräsidenten, der Vertretung des Ministerpräsidenten und das TFM zu beteiligen. So ist es auch in diesem Fall passiert. Zu Ihrer Frage, ob Bedenken bei der Ressortabstimmung oder in der Kabinettssitzung geäußert wurden: Nein, das war nicht der Fall. Zu Ihrer Frage 4, wer die Ernennungsurkunde übergeben hat und wessen Unterschrift sie enthält: Nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes werden die Ernennungen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre durch den Ministerpräsidenten vorgenommen. Die Ernennungsurkunde wurde durch den Ministerpräsidenten nach Vorlage durch mich, den Chef der Staatskanzlei, ausgehändigt. Den vorhergehenden Prozess der Ressortabstimmung und Zeichnung verantworte ich als Chef der Staatskanzlei. So weit zu Ihrer Frage.

Protokoll ↗