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Ringo Mühlmann

AfD 17.03.2023 Sitzungen 7/105

Fragestunde

Vielen Dank für die umfangreichen Ausführungen. Ich versuche auch mal, beim Recht zu bleiben. Jetzt ist es ja so, dass im Fall einer Probeverbeamtung die Probezeit verlängert werden kann, und zwar bis zu einem gewissen Punkt. Dann muss entschieden werden, entweder Entlassung, also Beendigung des Beamtenverhältnisses, oder aber Verbeamtung auf Lebenszeit. Hätte in dem Fall, über den wir jetzt die ganze Zeit reden, die Probezeit noch einmal verlängert werden können oder standen nur noch die beiden anderen genannten Möglichkeiten im Raum?

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