Birgit Pommer
Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten, und ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um die Auszählung der Stimmen. Ministerin Werner ist immer noch krankheitsbedingt entschuldigt, das hatte ich vorhin nicht miterwähnt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe zunächst die Wahlergebnisse für den Thüringer Verfassungsgerichtshof bekannt: abgegebene Stimmzettel 84, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 84. Auf den Wahlvorschlag entfallen 62 Jastimmen, 20 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht. Ich gratuliere Frau Reiser-Uhlenbruch zu ihrer Wahl und frage: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Frau Reiser-Uhlenbruch: Ich nehme
die Wahl an!) Ich würde jetzt die Ernennung und die Vereidigung vornehmen. Bis dahin haben wir auch die anderen Wahlen strukturiert und ich trage die Ergebnisse dann vor. Dann sparen wir etwas Zeit. Wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung von Frau Reiser-Uhlenbruch. Sehr geehrte Frau Reiser-Uhlenbruch, ich ernenne Sie zur Stellvertreterin für das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Frau Prof. Dr. Anika Klafki. Ich komme nun zur Vereidigung und verlese den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den Worten „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werde. Ich schwöre es.
