Stefan Schard
Fragestunde
Fragwürdige Lebenszeitverbeamtungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären durch den Thüringer Ministerpräsidenten In der Fragestunde der Plenarsitzung am 2. Februar 2023 beantwortete der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei mehrere Mündliche Anfragen zur fragwürdigen Einstellungspraxis von Staatssekretärinnen und Staatssekretären. Anlass war ein Medienbericht des Magazins „Der Spiegel“ vom 25. November 2022, in dem unter Bezugnahme auf einen Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs die Einstellungspraxis für Staatssekretäre als „rechtswidrig“, „fehlerhaft“ und „schlichtweg intransparent“ bezeichnet wurde. Die Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/7100 zielte auf die Lebenszeitverbeamtung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären mit Status eines Probezeitbeamten ab. Auf Nachfrage des Fragestellers der damaligen Mündlichen Anfrage, ob die Landesregierung beabsichtigt, trotz des mittlerweile bekannt gewordenen Ermittlungsverfahrens die Umwandlung der Probezeiten in die Lebenszeiten vorzunehmen, antwortete der Minister, dass der Umwandlung der Beamtenverhältnisse von dem Beamtenverhältnis auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keine rechtlichen Gründe entgegenstünden. Am 7. März 2023 berichtete die Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ über die geplante Ernennung der amtierenden Staatssekretärin für Kultur in der Staatskanzlei zur Beamtin auf Lebenszeit. Abgestimmt worden sei die geplante Ernennung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Finanzministerium sowie dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die von der Landesregierung geplante Lebenszeitverbeamtung der benannten Staatssekretärin bereits erfolgt und – wenn ja – wann erfolgte sie auf welcher Grundlage? 2. Hat zu der geplanten Lebenszeitverbeamtung eine Ressortabstimmung stattgefunden und – wenn ja – mit welchen Ressorts? 3. Wurden in der Ressortabstimmung und/oder Kabinettssitzung Bedenken oder Widersprüche erhoben? 4. Wer hat die Ernennungsurkunde, die wessen Unterschrift enthält, wann an wen übergeben?
