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Bergner

17.03.2023 Sitzungen 7/105

Fragestunde

Danke, Herr Malsch. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Bitte, Frau Ministerin. Sehr geehrter Herr Präsident, auf die Anfrage des Abgeordneten Malsch möchte ich wie folgt antworten: Die beiden ersten Fragen fasse ich zusammen: In verschiedenen Beratungen auf Ebene der Länder wurde eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes erörtert. Dabei wurde offenbar, dass eine solche Initiative derzeit im Finanzausschuss des Bundesrats sowie im Bundesratsplenum nicht mehrheitsfähig ist. Hintergrund ist vor allem der Ausgleich der finanziellen Verluste der Länder durch die Flexibilisierung durch Bundesgesetz und die Auswirkungen beim Finanzkraftausgleich. Das Bundesministerium der Finanzen hat jedoch eine Befassung zur Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer angekündigt. Die Ergebnisse der Prüfung und daraus eventuell erwachsende Entwürfe der Bundesregierung sollen zunächst abgewartet werden. Zu Frage 3: Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer. Handlungsspielräume bestehen für die Länder dennoch nur in einem einheitlichen Steuersatz, da insoweit die Gesetzgebungskompetenz vom Bund an die Länder ausdrücklich durch eine sogenannte Länderöffnungsklausel übertragen wurde. Ich verweise auf Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 des Grundgesetzes. Verfassungsrechtlich ist es hingegen nicht möglich, gesplittete oder gestaffelte Grunderwerbsteuersätze festzulegen. Folglich kann derzeit auf Landesebene kein abweichender Steuersatz, beispielsweise nur für Familien, eingeführt werden. Alternativ zum steuerlichen Modell wären Förderprogramme für Familien beispielsweise auf kommunaler Ebene möglich. Auch im Koalitionsvertrag des Bundes sind ja Pläne für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum enthalten. Zu Frage 4: Die Landesregierung ist an die Regelungen der Thüringer Verfassung gebunden. Deshalb legen ihre Mitglieder – das wissen Sie ja auch – den Eid auf die Verfassung ab. Die Landesregierung muss prüfen, ob die Auswirkungen der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses gegen Gesetze verstoßen und gegebenenfalls negative finanzielle Auswirkungen bis hin zum Schaden für den Freistaat mit sich bringen. Aber das ist Ihnen als frühere regierungstragende Fraktion ja durchaus bekannt.

Protokoll ↗