landtag.ltsh.de ↗

100. Sitzung (WP20)

16.10.2025 · 135 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (19)GRÜNE (15)CDU (14)SPD (13)SSW (9)

Kristina Herbst

Guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung und darf Ihnen mitteilen, dass aufgrund von Krankheit einige Abgeordnete nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen können: von der CDU-Fraktion die Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann und der Abgeordnete Hauke Göttsch, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Bina Braun und von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Birgit Herdejürgen. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind heute Nachmittag abwesend Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerin Aminata Touré sowie ganztags Ministerin Dr. Dorit Stenke und Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einige Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Begrüßen Sie mit mir gemeinsam Mitglieder der IG BCE, Ortsverein Pinneberg. – Herzlich willkommen! (Beifall) Dann begrüßen wir unseren landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke, unsere Leiterin des Katholischen Büros Beate Bäumer und Fatih Mutlu, Vorsitzender SCHURA Schleswig-Holstein, sowie Daniel Lembke-Peters von der Leitung der Geschäftsstelle „Echte Vielfalt“. – Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall) Auf Einladung des Abgeordneten Timmer begrüße ich ganz herzlich von der schönen Insel Pellworm Mitglieder des Ortsverbandes der SPD Pellworm. – Herzlich willkommen! (Beifall) Wir begrüßen ferner unsere Ehrenvorsitzende des Kinderschutzbundes Irene Johns und Vorstandsmitglied Eberhard Schmidt-Elsaeßer. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 2 und 3auf: Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW Drucksache 20/3684 Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3706 b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 20/3690 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat zunächst der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Tobias Koch.

Diese Rede einzeln zitieren

Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung stellen wir einmal mehr unter Beweis, dass sich die politische Kultur in Schleswig-Holstein deutlich vom Rest der Republik unterscheidet: (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) miteinander statt gegeneinander, Regierungskoalition und Opposition gemeinsam, Einigkeit statt Konfrontation. Bei allen politischen Unterschieden besteht ein gemeinsamer Grundkonsens über die wesentlichen Ziele für unser Land, die wir in der Landesverfassung verankern wollen. Das beweist politische Größe von beiden Seiten: vonseiten der Koalitionsfraktionen, indem wir trotz eigener Zweidrittelmehrheit auf die Opposition zugegangen sind und sie intensiv eingebunden haben, und von den Fraktionen von FDP und SSW; auch diese zeigen Größe, indem sie trotz weitergehender eigener Vorstellungen in einzelnen Punkten hier den besonderen Wert eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs erkannt haben und diesen gemeinsam mit uns einbringen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) (Tobias Koch) Mein Dank und meine Anerkennung für dieses gute Miteinander gelten deshalb allen vier Fraktionen, die gemeinsam Antragsteller sind. Meine Damen und Herren, mit dieser Verfassungsänderung nehmen wir den Schutz vor Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, das Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität, das Bekenntnis zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum sowie die Errichtung und den Erhalt einer angemessenen Infrastruktur als neue Staatsziele in die Landesverfassung auf. Wir stärken zudem das Kindeswohl und die Kinderrechte, wir konkretisieren die bereits geschützten natürlichen Lebensgrundlagen hinsichtlich Klima- und Artenschutz, wir berücksichtigen beim Schutz pflegebedürftiger Menschen die pflegenden Angehörigen, wir subsumieren Sport nicht länger unter Kultur, sondern widmen ihm einen eigenen Artikel, und wir betonen unser kulturelles Erbe einschließlich der jüdischen Kultur und der Kulturen der nationalen Minderheiten und Volksgruppen. All das sind grundlegende Ziele, hinter denen sich alle Fraktionen dieses Landtages versammeln können. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Diese Ziele sind uns allen genauso wichtig wie die Ziele, die bereits in der Verfassung des Landes verankert sind: die Gleichstellung von Mann und Frau, die nationalen Minderheiten und Volksgruppen, unser Schulwesen, der Tierschutz, die Inklusion und die Förderung der Kultur. Allenfalls könnte man kritisieren, dass zu viele Ziele in der Landesverfassung benannt werden, aber genau das macht gute Politik aus, nämlich nicht einseitig zu agieren, sondern eine Vielzahl von Herausforderungen gleichzeitig im Auge zu behalten und miteinander in Einklang zu bringen. Nur so entsteht ein harmonisches Ganzes. Meine Damen und Herren, wir wollen unser Bundesland zum Vorreiter in Sachen Digitalisierung in Deutschland machen. Wir sind ein kleines Bundesland und nicht mit finanziellem Reichtum gesegnet. Deshalb müssen wir schneller und innovativer sein als andere, wenn wir in einer dynamischeren und globalisierten Welt bestehen wollen. Jede Informationsreise nach Estland führt uns eindrücklich vor Augen, welche Vorteile eine digitale Welt für alle Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen kann. Davon sind alle Delegationsteilnehmer regelmäßig schwer begeistert und beeindruckt, nur um dann in Deutschland wieder Papierformulare auszufüllen, sobald wir wieder zu Hause sind. Die Aufgabe der Verfassung darf es deshalb doch nicht sein, das Fortbestehen von Papierformularen zu schützen, sondern sie muss den Staat darauf verpflichten, in einer digitalen Welt niemanden zurückzulassen und die Menschen vor digitaler Ausgrenzung zu schützen, und genau das machen wir mit dieser Verfassungsänderung. Wir geben damit in der Landesverfassung eine Gewährleistungsgarantie zur digitalen Teilhabe ab. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, die erforderlichen Hilfestellungen zu bekommen, damit ihnen die Teilhabe am digitalen Zugang möglich gemacht wird, und zwar ohne dass sie dadurch irgendwelche Nachteile erhalten. Meine Damen und Herren, mit dieser Verfassungsänderung beginnen wir am heutigen Tag die parlamentarischen Beratungen. Wir werden dazu in den nächsten Monaten noch intensive Anhörungen durchführen, um im Laufe des nächsten Jahres die derart geänderte Landesverfassung in SchleswigHolstein zu beschließen. Ich finde, es ist ein sehr spannender und guter Impuls aus einem breiten Bündnis von Religionsgemeinschaften und Kirchen, das Stichwort einer Demutsformel in diese Verfassung aufzunehmen – bei all dem, was wir hier als Menschen, als Abgeordnete entscheiden, sich immer bewusst zu sein: Es gibt eine höhere Macht, der wir verpflichtet sind. Wir werden das in den nächsten Monaten intensiv diskutieren. Von meiner Seite, vonseiten meiner Fraktion bestehen dafür große Sympathien, aber selbstverständlich haben wir das nicht in dieses Paket, das wir zwischen den Fraktionen verhandelt haben, aufgenommen. Das wird der weiteren Diskussion überlassen bleiben. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle weiteren inhaltlichen Anmerkungen zur Verfassungsänderung übernimmt unser verfassungsrechtspolitischer Sprecher Dr. Hermann Junghans. Wir haben unseren Redebeitrag geteilt. Mir bleibt zu sagen: Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und in den Anhörungen, und ich bitte um entsprechende Überweisung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Der Abgeordnete Dr. Junghans wird erst am Ende seinen Redebeitrag leisten können, um die weitere Redezeit in Anspruch zu nehmen. Jetzt hat zunächst der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Christopher Vogt, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über zehn Jahre nach der großen Reform der Landesverfassung haben wir uns in sehr herausfordernden Zeiten auf ein ausgewogenes Paket zur Modernisierung unserer Landesverfassung einigen können. Es war der richtige Weg, dass die Koalitionsfraktionen trotz ihrer aktuell noch bestehenden Zweidrittelmehrheit im Landtag mit ihren Änderungswünschen auf die Oppositionsfraktionen zugegangen sind, um über ein gemeinsames Paket zu sprechen. Ich finde, das ist eine Selbstverständlichkeit und sollte so sein. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW) Auch wenn wir als FDP-Fraktion selbst nicht allzu großen Änderungsbedarf bei der Landesverfassung gesehen haben und damit insgesamt eher zurückhaltend umgehen, haben wir uns über das Gesprächsangebot der Koalitionsfraktionen gefreut, es gern angenommen und uns mit eigenen Vorschlägen konstruktiv eingebracht. Die Landesverfassung wird aus unserer Sicht nun sinnvoll weiterentwickelt werden. Wichtige Staatsziele wie das Kindeswohl, die Pflege, der Arten‑, Umwelt- und Klimaschutz oder auch der Sport werden durch entsprechende Formulierungen gestärkt werden. Auch die Vorschläge der FDP-Fraktion zur Aufnahme der Gewährleistung einer angemessenen Infrastruktur in Artikel 12a und des Schutzes der sexuellen Identität in Artikel 9 haben erfreulicherweise die Unterstützung der anderen Fraktionen im Hause gefunden. Das Land muss seiner Verantwortung für die Errichtung und den Erhalt einer angemessenen Infrastruktur aus unserer Sicht noch viel stärker als bisher nachkommen. Davon profitieren schließlich alle Menschen jeden Tag durch bessere Chancen. (Beifall FDP) Das betrifft beim Land natürlich vor allem das Straßennetz, die Hochschulen oder die Krankenhäuser, aber eben auch die kommunale Infrastruktur wie zum Beispiel Schulen, Kitas sowie Sport- und Kultureinrichtungen. Mit Blick auf die Verantwortung des Landes wünschen wir uns noch eine deutlich konkretere Vorgabe der Landesverfassung, nämlich durch das Verankern einer Investitionsquote von mindestens zehn Prozent in der Landesverfassung. (Beifall FDP) Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass das Land dauerhaft mehr investiert als zuletzt, damit in finanziell schwierigeren Zeiten nicht zulasten der Substanz, die dann langsam zerbröselt, gewirtschaftet wird, denn dadurch wird die Verschuldung nur verlagert und nicht vermieden. Wir schlagen diese Maßnahme ja schon etwas länger vor. Leider müssen wir noch weitere Überzeugungsarbeit bei Ihnen leisten. Wir lassen nicht nach, und deshalb werden wir diesen Punkt als FDPFraktion gesondert einbringen und ihn entsprechend in die Anhörung mitgeben. Uns ist es auch sehr wichtig, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt wird. Es darf keine Rolle spielen, wen ein Mensch liebt oder wie sein sexuelles Selbstverständnis aussieht, (Beifall ganzes Haus) und es wird höchste Zeit, dass dies ganz klar in der Landesverfassung verankert wird. Ich bin der Landesregierung dafür dankbar, dass sie zwischenzeitlich zu diesem Punkt gemeinsam mit anderen Bundesländern auch eine Bundesratsinitiative gestartet hatte, die Ende September eine Mehrheit gefunden hat. Es wird also jetzt am Bundestag liegen, das entsprechend ins Grundgesetz zu schreiben. Wir finden das richtig, und da geht Schleswig-Holstein voran. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Zur Erinnerung: Noch bis in die 90er-Jahre hinein gab es in Deutschland Möglichkeiten, Homosexualität strafrechtlich zu verfolgen. Auch heute noch und leider in zunehmender Tendenz erfahren Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität Anfeindungen und Gewalt. Die Aufnahme in die Landesverfassung drückt also sehr deutlich aus, dass diese Situation wahr- und ernst genommen wird und dass der Staat verpflichtet ist, jeglicher Diskriminierung konsequent entgegenzutreten. (Christopher Vogt) Meine Damen und Herren, es ist gerade in diesen Zeiten ein ganz wichtiges Signal, dass der Schutz vor Antisemitismus und der angemessene und bezahlbare Wohnraum bei den Staatszielen aufgenommen werden. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Antisemitische und rassistische Anfeindungen sind ein enormes Problem für unsere offene und freie Gesellschaft. Der Schutz des jüdischen Lebens und des friedlichen Miteinanders ist auch für das Land eine elementar wichtige Aufgabe. Dieser Artikel begründet sich natürlich auch in der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands, die gebietet, jedem Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. Die Formulierung zur digitalen Verwaltung wird gleich noch weiter Thema sein, denke ich. Ich finde unsere Formulierung ehrlich gesagt zeitgemäß, sie ist in dieser Form sinnvoll und ausgewogen. Es wird niemand benachteiligt, sondern es gibt Hilfestellungen. Es gibt kein Recht auf analoge Prozesse, aber es gibt Hilfestellung für alle Menschen. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Deswegen ist es ein Punkt, bei dem man sehr aufpassen muss, dass man den Menschen keine Angst vor Dingen macht, die so nicht stattfinden. Last, but not least: Wohnen darf nicht einfach immer mehr zum Luxusgut werden. Das Land muss einfach mehr tun, um den nötigen Wohnungsbau im Land zu ermöglichen. Dies sollte aus unserer Sicht vor allem durch mehr Flächen, einfache Verfahren und finanzielle Anreize geschehen. Ich freue mich sowohl über das, wie ich finde, ausgewogene Paket und auf die Anhörung. Die kommunalen Landesverbände haben schon Kritikpunkte angemerkt. Das ist auch berechtigt. Zum Gottesbezug wird meine Fraktion keine eigene Formulierung einbringen. Wir werden uns individuell dazu positionieren, wenn ein Vorschlag vorliegt. Das ist etwas, bei dem jeder aus ethischer Sicht selbst entscheiden muss, wie er dazu steht. Aber das werden wir später klären. Ich finde, wir haben ein gutes Paket vorgelegt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Schauen wir in die Geschichte. 1949 hat der erste gewählte Landtag die sogenannte Landessatzung verabschiedet. Damals mit dem klaren Ziel, es nicht Verfassung zu nennen, weil man gesagt hat, nach der Wiedervereinigung soll das ähnlich wie beim Grundgesetz einen eigenen Weg gehen. 40 Jahre lang blieb diese Landessatzung unverändert. Man sieht daran ein bisschen, wie selten und wie behutsam man dieses Dokument überhaupt anfasst. Denn erst 1987, im Zuge der Barschel-Affäre, gab es weitreichende Reformen der damaligen Landessatzung. 1990, also in dem Fall drei Jahre nach der Wiedervereinigung, wurde die Landessatzung zur Landesverfassung weiterentwickelt. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung wurden wichtige neue Veränderungen und wichtige Fortschritte, beispielsweise der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, aber auch die Gleichstellung von Frauen und Männern aufgenommen. Dann, von 1990 bis 2014, also 24 Jahre lang, gab es keine Änderungen an der Landesverfassung. Erst im Jahr 2014 wurden neben der Einführung einer Präambel, bei der die Diskussion um den Gottesbezug, auf den ich nachher noch kurz eingehen werde, aufgekommen ist, viele weitere Themen in der Landesverfassung verankert. Seit 2014, also gut elf Jahre, gab es keine weiteren Veränderungen. Das zeigt, die Landesverfassung ist das wichtigste Dokument der politischen Arbeit in Schleswig-Holstein. Sie ist Rahmen und Grundlage all dessen, was wir hier tun, und immer wieder ein mahnendes Beispiel, was die Ausrichtung der schleswig-holsteinischen Politik ausmacht. Deswegen muss jede Änderung an diesem Dokument sehr gut abgewogen sein. Wir haben uns als Koalition bereits im Koalitionsvertrag miteinander verständigt und kommuniziert, welche Änderungen an der Landesverfassung wir gerne vornehmen möchten: Wir wollen den Klimaschutz etablieren, wir wollen Kinderrechte stärken und den Kampf gegen Antisemitismus in die Landesverfassung aufnehmen. (Lasse Petersdotter) In diesem Zusammenhang haben wir uns dann an die Opposition, an alle Oppositionsfraktionen gewandt und haben mit allen Oppositionsfraktionen verhandelt – das muss man ganz klar sagen –, also sowohl mit FDP, SSW als auch der SPD, und sind in großen Teilen bei diesen Verhandlungen miteinander zu guten Ergebnissen gekommen. Zuletzt gab es noch einen Dissens zwischen SPD und den anderen Fraktionen – darauf wird die Oppositionsführerin gleich selbst eingehen –, aber auf viele Änderungen konnten wir uns verständigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Schauen wir auf diese Änderungen: Wir werden künftig den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in die Präambel und – das ist neu – den Klimaschutz in die Landesverfassung als eine der größten Herausforderungen für das gesamte Parlament und für die ganze Gesellschaft aufnehmen. Ebenso werden wir den Artenschutz in die Landesverfassung aufnehmen. Damit sind wir die erste Verfassung in Deutschland, die diesen Schritt geht, nämlich den Artenschutz und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu benennen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Jepsen [CDU]) Wir benennen den Schutz vor Antisemitismus, aber auch den Schutz vor Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es ist nicht egal, wie in Deutschland miteinander gesprochen wird und vor allen Dingen, wie Minderheiten diskriminiert werden und dass Angriffe immer wieder aufgrund von Menschenfeindlichkeit erfolgen. Wir werden das Kindeswohl stärken. Die Formulierung gestaltete sich schwierig, weil das, was der UN-Kinderrechtskonvention zu entnehmen ist – das Kindeswohl ist immer zu bevorzugen –, zum einen juristisch eine große Herausforderung darstellt, es sich aber zum anderen durchaus um einen Übersetzungsfehler handeln könnte, wenn man sich den Originaltext im Englischen anschaut. Darin sind sich auch alle einig. Wenn man sich die Übersetzung der UN-Kinderrechtskonvention anschaut, dann haben wir mit unserer gemeinsamen Formulierung einen guten Kompromiss gefunden, nämlich: Es muss eine gute Abwägung geben. Das ist sehr nah an dem, was im Original formuliert wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) Wir werden darüber hinaus die Beteiligung stärken. Wir werden die Schaffung und den Erhalt von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum in die Landesverfassung aufnehmen. Das ist die Idee. Ich glaube, dass das ganz wichtig ist. Diese Legislaturperiode, aber auch die Debatte von gestern haben gezeigt, wie wichtig es ist, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Oft stellt sich dabei die Frage: Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Schritte, die wir in der Vergangenheit gegangen sind, wie mit der sozialen Wohnraumförderung bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder mit dem Wohnraumschutzgesetz angemessenen Wohnraum zu schützen, auch für die Zukunft Bestand haben müssen. Wir werden die Errichtung und den Erhalt von angemessener Infrastruktur in die Landesverfassung aufnehmen. Wir haben gestern lange über die Bedeutung von Infrastruktur als Kernelement des gesellschaftlichen Zusammenhaltes gesprochen und erkennen immer wieder, dass die politische Verantwortung gegenüber der Infrastruktur in unserem kameralistischen Haushaltssystem nicht so ausgeprägt ist. Deshalb ist es gut und richtig, diese Verantwortung stärker in der Landesverfassung niederzuschreiben. Vor allen Dingen der Erhalt und auch die Angemessenheit von Infrastruktur, also das, was man zu bewahren hat, ist bei der Infrastruktur ein wichtiger Aspekt, der sich in der Verfassung niederschlagen muss. Ob man das Ganze mit einer Zehn-Prozent-Investitionsquote herunterbrechen sollte, Herr Kollege Vogt, da bin ich skeptisch. Die Debatte werden wir aber immer wieder haben. Ich glaube, in den nächsten Jahren werden wir die zehn Prozent in jedem Fall einhalten. Es gibt aber auch die kontroverse Diskussion über den digitalen Zugang. Diesbezüglich möchte ich einige Befürchtungen ausräumen. Wir sind längst nicht so weit, dass jeder Verwaltungsakt digitalisiert ist. Aber wir möchten die Verfassung so anpassen, dass es nicht untersagt ist, dass ein Verwaltungsakt digital erstellt wird. Das ist der Unterschied. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ist er auch jetzt nicht!) Wir haben jetzt die Regelung, dass alles auch analog erfolgen oder analog möglich sein muss. Als neuen Grundsatz haben wir gewählt, dass man Unterstützung erhält. Ich habe eingangs über die Geschichte der Entwicklung der Landesverfassung erzählt. Die Verfassung ändert sich nur sehr selten, und das zu Recht. Die nächste Verfassungsänderung steht vielleicht in 10, 20, vielleicht 40 Jahren an. In 30 Jahren, im Jahr (Lasse Petersdotter) 2055, befinde ich mich zwei Jahre vor meiner Rente. (Serpil Midyatli [SPD]: Annahme!) Vielleicht ist es dann nicht mehr so gut, diesen Artikel, so wie er jetzt enthalten ist – – (Peter Lehnert [CDU]: Na, na! Rente mit 75!) – Ja, wenn Friedrich Merz sich nicht durchsetzt. Im Jahr 2055 wird es wahrscheinlich nicht gut sein, diesen Artikel beizubehalten. Deshalb ist es gut, ihn jetzt zu modernisieren (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) und Möglichkeiten zu eröffnen, die gleichzeitig den Ängsten Rechnung tragen und den Menschen helfen, die digitalen Verwaltungsakten nicht vollumfänglich gerecht werden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist übrigens ein Trugschluss zu glauben, dass alles, was analog ist, viel barrierefreier ist. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Oft ist der digitale Weg der barriereärmere. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Wir haben in den letzten Tagen erlebt, dass es erfreulicherweise wieder ein breites Bündnis aus unterschiedlichen Religionsgemeinschaften geben wird, die sich unterhaken und gemeinsam erklären: Wir wollen einen Gottesbezug. Diese Diskussion werden wir gemeinsam fortsetzen, mit Sicherheit auch in der Anhörung, aber auch untereinander. Ich persönlich bin nicht überzeugt davon, dass eine Landesverfassung einen Gottesbezug braucht. Allerdings werden verschiedene Personen, vielleicht auch aus meiner Fraktion, das unterschiedlich bewerten. Dass es Demut braucht, dagegen habe ich nichts. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Ich glaube, dass das dringend notwendig ist. Ich will nur sagen, dass Demut auch sehr gut ohne Gott geht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Seit wann? – Heiterkeit Tobias Koch [CDU]) Wenn wir das so formulieren – – Ich wusste es, Herr Buchholz, bei dem Wort können Sie sich nicht zurückhalten. (Beifall und Heiterkeit) – Herr Kollege Buchholz, ich hoffe, Sie wissen, dass ein Gottesbezug nichts mit Ihnen zu tun haben wird. (Beifall und Heiterkeit) Trotzdem ist es gut, über Demut zu sprechen, weil es immer Kategorien gibt, die über uns sind. Es gibt Verantwortung, die größer ist als wir selbst. Es ist immer wichtig, dieses Amt ein Stück weit mit Disziplin, Respekt und Demut auszuüben. Das kann sich auch alles in Verfassungen finden. Wie gesagt: Ich bin nicht davon überzeugt, dass es dafür Gott braucht. Andere sehen das anders. (Beifall Andrea Tschacher [CDU]) Richtig gut ist auf jeden Fall, die Debatte darüber zu führen – sowohl über Gott, über Geschichte als auch über Demut. Vor allen Dingen muss das gemeinsam mit den Religionsverbänden erfolgen. Das ist ein großer wichtiger Schritt in dieser Zeit. Insofern freue ich mich auf die Debatte: Ich freue mich auf die Debatte mit den Verbänden. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und die Debatte mit den Menschen in Schleswig-Holstein. In Artikel 2 der Landesverfassung heißt es nämlich: Alle Gewalt geht vom Volke aus. Das sollte uns alle immer wieder daran erinnern, dass wir diese Diskussion suchen. Deshalb halten wir unsere Vorschläge zur Verfassung in den Wind der Gesellschaft. Ich freue mich auf die Rückmeldung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat nun die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte gerne zu Beginn meiner Rede den Dank meiner Fraktion Ihnen gegenüber, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, von FDP, von den Grünen und vom SSW vorwegstellen. Es waren konstruktive Gespräche, und ich würde sagen, dass das angebracht ist und auch der Tradition, wie wir über unsere Landesverfassung reden, entspricht. (Beifall) Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass es auch unser Wunsch gewesen wäre, hier zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen, denn uns, der SPDFraktion, sind die Vorhaben und die Änderungen (Serpil Midyatli) für die Verfassung sehr wichtig. Deshalb begrüßen wir diese Vorhaben, und ich möchte jetzt gerne alle Änderungen, die wir miteinander diskutiert haben, noch einmal nennen. Es ist etwas Besonderes, dass wir gerade in diesen Punkten zusammengekommen sind: Erstens, der Schutz vor Antisemitismus, Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Gerade in diesen Zeiten ist das ein so wichtiges Zeichen. Das Land schützt und fördert sein kulturelles Erbe einschließlich der jüdischen Kultur und der Kulturen der nationalen Minderheiten und Volksgruppen. Zweitens, der Schutz und die Förderung pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger. Die Formulierung „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“ hätte schon viel früher in unsere Landesverfassung aufgenommen werden können. Gut, dass uns das jetzt gelungen ist. Das schließt die Berücksichtigung von Klima- und Artenvielfalt oder die Infrastruktur sowie auch die Förderung des Sports ein. Die SPD trägt die Ergänzung unserer Landesverfassung ausdrücklich mit. Das sind für uns sehr gute und richtige Vorhaben, die wir nun vor uns liegen haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich möchte zwei für uns als SPD-Fraktion ganz besonders wichtige Anliegen in den Vordergrund stellen: Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Artikel 10 Absatz 2 und der Artikel 11a zum Wohnraum sollen neu in unsere Landesverfassung aufgenommen werden. Eine klare Aussage zur Bedeutung des Kindeswohls und die Aufnahme von Beteiligungsrechten war uns ganz besonders wichtig. Damit können wir unsere Kinder und Jugendlichen stärken und somit auch ihre Rolle in der Gesellschaft. Das Staatsziel der Schaffung und Erhaltung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ist ein richtiges Zeichen für die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Dies waren Punkte, die wir als SPDFraktion mit in die Gespräche eingebracht haben und für die wir 2019 – einmal zur Erinnerung – mit dem Sozialverband und dem Mieterbund Unterschriften gesammelt haben. Das ist aber auch ein Erfolg des SoVD und des Mieterbundes. (Beifall SPD) Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese staatspolitisch wichtigen Ziele Teil unserer Verfassung werden sollen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt fragen sich wahrscheinlich alle, warum wir den Antrag nicht haben mitunterzeichnen können. Das möchte und kann ich sehr, sehr gut begründen. Liebe Kollegen, Sie wollen mit Ihrem Antrag das Recht auf analogen Zugang zu Gerichten und Behörden aus der Landesverfassung streichen. Das ist aus unserer Sicht ein Fehler. (Beifall SPD) Dieser Punkt ist uns so wichtig, dass wir den sonst guten Antrag nicht haben mitzeichnen können. Diejenigen unter Ihnen, die schon vor elf Jahren Mitglied in diesem Parlament waren, werden sich vielleicht daran erinnern, dass diese Garantie auf den analogen Zugang erst 2014 bewusst in die Verfassung aufgenommen wurde, um Menschen vor digitaler Ausgrenzung zu schützen. (Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Diese Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern ist uns auch 2025 immer noch ein sehr, sehr wichtiges Anliegen, vielleicht sogar gerade in 2025. Denn diese Verfassungsänderung findet ja nicht in einem luftleeren Raum statt. Menschen begleiten in diesen Tagen Sorgen und Unsicherheiten. Wir wollen ausdrücklich keine weiteren Sorgen schüren, weder vor Digitalisierung noch vor Diskriminierung. (Beifall SPD) Wir haben doch gerade erst erlebt, die Schwierigkeiten bei der Umstellung auf Open Source in Verwaltung und Justiz sind nur ein Beispiel für die Herausforderung solcher Prozesse. Ob in Rathäusern oder Verwaltungen, wir sind von einer digitalen Verwaltung noch sehr weit entfernt. In dieser Zeit, in der die Probleme der Landesverwaltung durch die Presse gehen, wollen Sie den Menschen sagen: Egal, macht das doch alles digital, analog streichen wir. – Ich bitte um Verständnis, wir finden das nicht richtig. Viele ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind in besonderer Maße weiterhin auf einen persönlichen und schriftlichen Zugang angewiesen. Es geht hier auch um Respekt gegenüber diesen Menschen und um Teilhabe und Partizipation. (Beifall SPD) (Serpil Midyatli) Noch einmal: Es geht hier um verwaltungsrechtliche und gerichtliche Vorgänge, die ohnehin bei vielen Menschen ganz viel Stress verursachen, deren Sprache schon jetzt nicht immer leicht verständlich ist. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch Ihre Formulierung „ohne dass jemand dabei benachteiligt werden darf“ überzeugt uns in diesem Fall nicht. Das ist unbestimmt und klärungsbedürftig. Wir fürchten, dass diese Rettungsklausel die Streichung der Garantien „persönlich“ und „schriftlich“ nicht kompensieren kann. Wenn durch diese Formulierung kein Rechtsverlust erfolgt, wie Sie behaupten, dann können wir doch die Rechte auch stehen lassen. (Beifall SPD) Moderne und einfache Verwaltungsverfahren können und werden digital sein, müssen sie aber nicht. Die Verfassung darf niemanden ausschließen. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass wir eine Verfassung für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben. Wir stehen mit unserer Argumentation nicht alleine da. Der Ruf nach einem Recht auf analoge Teilhabe ist spürbar, seitens der Seniorinnen, aber auch der Sozialverbände. Der Sozialverband SoVD erinnert daran, dass viele Menschen im Land völlig ohne Internetzugang sind und ganz analog leben und kommunizieren. Der Verband berichtet von einem Gefühl der Ausgrenzung und der Reduzierung der Teilhabemöglichkeiten. Das Altenparlament hatte die Forderung nach einem Recht auf analoge Teilhabe zuletzt 2023 hier diskutiert und beschlossen. Sie wissen, wie das mit den Beschlüssen des Altenparlaments ist. Dazu gibt es immer Stellungnahmen der Fraktionen. In den anschließenden Stellungnahmen waren wir mit unserem Bekenntnis hierzu nicht alleine, sondern in sehr guter Gesellschaft – von den Grünen über dem SSW bis zur FDP. Die CDU war damals nicht mit dabei. Besonders interessant, und deswegen erwähne ich das hier, ist aber die Stellungnahme des Ministerpräsidenten. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Niemand darf wegen der Art seines Zugangs benachteiligt werden. Deshalb ist dies bereits in der Landesverfassung niedergeschrieben worden. Dann zitiert der Ministerpräsident Artikel 14 in seiner bisherigen Form, und genau diese bisherige Form wollen wir erhalten. (Beifall SPD) Soweit zu den inhaltlichen Punkten, und jetzt zum Verfahren, das doch für ein bisschen Verwirrung gesorgt hat. Wir hätten uns durchaus einen gemeinsamen Weg vorstellen können, wenn wir diesen Artikel 14 aus dem Gesamtpaket hätten lösen können, um dann einen gemeinsamen Antrag und, wie das andere Fraktionen auch machen, noch einen Änderungsantrag vorzulegen. Das konnten und wollten Sie aber nicht mittragen. Das ist in Ordnung, das ist völlig akzeptabel. Deswegen liegt ja unser Änderungsantrag vor, der die Beibehaltung des bisherigen Artikels 14 beinhaltet, also – im Wortlaut – weiter den persönlichen und den schriftlichen Zugang zu Behörden und Gerichten garantiert. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Diese Passage wurde erst 2014 neu formuliert. Natürlich sind wir heute weiter, wir wissen aber auch, dass wir noch nicht so weit sind, dass wir diesen Artikel jetzt schon streichen können. Das haben einige meiner Vorredner ja auch schon gesagt. Wir glauben, wir sind noch nicht so weit. Nun werden die Anhörungen zeigen, ob unsere Argumentation und unsere Bedenken berechtigt sind. Genau deshalb machen wir ja diese Anhörungsverfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir wirklich sehr sicher – so viel Erfahrung habe ich in diesem Hohen Hause –, dass das Ziel meiner Fraktion bleibt, am Ende der zweiten Lesung zu einem sehr, sehr guten Ergebnis zu kommen. Ich will positiv enden: Wir werden wahrscheinlich sogar zu einem einstimmigen Beschluss kommen. Das wünsche ich uns allen, aber die Beratungen werden zeigen, zu welchen Änderungen und Formulierungen wir gemeinsam kommen werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über nichts Geringeres als die Weiterentwicklung der Verfassung unseres Landes Schleswig-Holstein. Es geht um die Grundlagen unseres Zusammenlebens, um das, was wir als Ge- (Christian Dirschauer) sellschaft als besonders schützenswert ansehen, um Rechte, um Prinzipien, um Verantwortung. Hierzu liegen uns vier Vorlagen vor: der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung von CDU, Grünen, FDP und SSW, ein Änderungsantrag der SPD, ein Gesetzentwurf der FDP und immer noch unser eigener Gesetzentwurf zur Einführung der Verfassungsbeschwerde von Juni 2022, den wir im weiteren Verlauf der Ausschussanhörung ebenfalls einbeziehen werden. Die Richtung dieser Verfassungsdiskussion und den Prozess begrüßen wir als SSW ausdrücklich. Eingangs möchte ich mich noch einmal bei allen Fraktionen hier im Hause für die wirklich konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall ganzes Haus) Als Abgeordneter des SSW bin ich fast geneigt zu sagen: Das hat schon was vom dänischen Politikstil, (Heiterkeit) wonach man bei bedeutenden gesellschaftlichen Fragen versucht, breite Mehrheiten zu gestalten, und eine Landesverfassung ist natürlich so etwas. Meine Damen und Herren, es geht um Themen, die auch uns als SSW seit vielen Jahren wichtig sind und bei denen wir der festen Überzeugung sind, dass sie in der Landesverfassung verankert gehören. Das sind unter anderem die Beteiligung und die Rechte von Kindern, der Schutz pflegender Angehöriger, der Erhalt unseres kulturellen Erbes, um hier nur einige Beispiele zu nennen, und nicht zuletzt das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich bei der Verletzung ihrer Grundrechte auf Landesebene wehren zu können, auch wenn wir uns bei diesem letzten Punkt, eben der Verfassungsbeschwerde, bisher noch nicht haben einigen können. Lassen Sie mich mit einem Thema beginnen, das in der gesellschaftlichen Realität einen riesigen Raum einnimmt, in den politischen Debatten aber oft zu wenig Aufmerksamkeit bekommt: die Pflege und hier ganz besonders die pflegenden Angehörigen. – Etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt, meist von Partnerinnen oder Partnern, von Kindern, oft allein von Frauen. Das sind Menschen, die unter schwierigen Bedingungen Tag für Tag Verantwortung übernehmen. Sie tun das mit großer Hingabe, häufig aber auch unter großer Belastung. Emotional, zeitlich, körperlich und finanziell. Was gibt ihnen die Politik zurück? Zu oft zu wenig. Zu wenig Anerkennung, zu wenig Unterstützung, zu wenig Absicherung. Deshalb begrüßen wir es und freuen wir uns ausdrücklich, meine Damen und Herren, dass es in Artikel 8 gelungen ist und dort festgeschrieben werden soll – ich zitiere die Formulierung aus dem Gesetzentwurf: „Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger.“ (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Es fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Das ist keine rhetorische Floskel, meine Damen und Herren, das ist dann auch ein Verfassungsauftrag für uns. Das bedeutet ganz konkret, Gesetzgeber und Verwaltung müssen Pflege in ihren politischen Entscheidungen besser mitdenken. Sie müssen Strukturen schaffen, die pflegende Angehörige unterstützen, statt sie alleinzulassen. Wir erwarten insoweit, dass sich daraus handfeste Verbesserungen ergeben. Bessere Beratungs- und Unterstützungsangebote, mehr Entlastung, bessere Vereinbarkeit mit Beruf und Familie, also eine Politik, die die Würde der pflegenden Angehörigen achtet und ihre Leistung nicht als selbstverständlich hinnimmt. Wir begeben uns da wirklich auf einen ganz tollen Weg, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, das gilt zweitens für die Kinderrechte. Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass wir im Jahr 2025 immer noch darüber diskutieren, ob Kinder in unserer Verfassung als eigenständige Träger von Rechten aufgenommen werden sollen. Wir haben es gehört. Natürlich sollen sie das, und zwar klar, deutlich und mit Wirkung, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Denn Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen. Sie haben eigene Bedürfnisse, sie haben eigene Lebenswelten. Sie brauchen besonderen Schutz. Sie brauchen Beteiligung und das Recht, gehört zu werden. Deshalb unterstützen wir es ausdrücklich und freuen uns darüber, dass in Artikel 9 des Entwurfs das Kindeswohl als wesentliches Kriterium für staatliches Handeln verankert werden soll und dass die Beteiligung von Kindern verbindlich vorgesehen wird. (Christian Dirschauer) Was heißt das für uns als SSW konkret? Das heißt für uns, dass bei einer Schulreform Kinder gefragt werden müssen, ebenso bei Planungen, die ihr Umfeld betreffen, bei der Jugendhilfe oder bei digitalen Angeboten. Kinder müssen eine Stimme bekommen, denn wer heute den Kindern eine Stimme gibt, der stärkt die Demokratie von morgen. Das ist gerade jetzt so wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Drittens möchte ich über kulturelle Vielfalt und Minderheiten sprechen. Hier geht es nicht nur um eine Frage der Identität, sondern auch um eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts. Das sage ich ausdrücklich als Abgeordneter des SSW. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem gleich drei nationale Minderheiten heimisch sind. Mit der dänischen Minderheit, mit der friesischen Volksgruppe, mit der deutschen Sinti- und Roma-Gemeinschaft sind wir ein Land der Vielfalt. Darauf dürfen wir nicht nur stolz sein, wir müssen es auch aktiv schützen, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Dass im Entwurf nun das kulturelle Erbe, insbesondere das der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der jüdischen Kultur, unter den Schutzauftrag des Landes gestellt wird, ist ein großer Fortschritt. Denn Minderheiten sind nicht nur Gruppen mit besonderen Sprachen und Bräuchen, sie sind Teil der Geschichte dieses Landes, Teil seiner Identität, Teil seiner kulturellen DNA. Dieser Schutz in der Verfassung bedeutet für uns als SSW, Sprachförderung darf nicht weggespart werden. Bildungsinhalte müssen Minderheiten abbilden, Kulturpolitik muss eben vielfältig sein. Vor allem darf der Staat keine Strukturen begünstigen, die zur Assimilierung oder Marginalisierung führen. (Beifall ganzes Haus) Als Vertreter des SSW kann ich sagen, dass wir fest hinter dieser Verfassungsänderung stehen. Sie stärkt nicht nur meine eigene dänische Minderheit, sondern alle, die kulturelle Vielfalt als Bereicherung sehen. Das ist doch wirklich toll, meine Damen und Herren. Kommen wir zum vierten und letzten Punkt, den ich hier in meiner Rede heute ein bisschen umfassender benennen möchte, einem Anliegen, das wir als SSW schon seit vielen Jahren vertreten: die Einführung der Verfassungsbeschwerde auf Landesebene, wie wir sie in unserer Drucksache 20/71 vorgeschlagen haben – für die, die es noch einmal nachlesen wollen. Aktuell können Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein nicht das Landesverfassungsgericht anrufen, wenn sie sich durch Landesrecht oder Handlungen der Landesbehörden in ihren Rechten verletzt fühlen. Sie sind gezwungen, im Zweifel bis nach Karlsruhe zu gehen, oft mit hohen Kosten, langen Verfahrenswegen und das in Teilen auch bei sehr begrenzten Erfolgsaussichten dort. Das ist nicht nur ein formales Problem. Meine Damen und Herren, das ist ein Demokratiedefizit, das wir hier haben. Wenn wir unseren Bürgerinnen und Bürgern also Rechte garantieren, dann finden wir als SSW, dass wir ihnen auch die Möglichkeit geben müssen, diese Rechte durchzusetzen. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Sonst droht die schönste Formulierung im Zweifel ein leeres Versprechen zu bleiben. Mit der Einführung einer solchen Verfassungsbeschwerde würden wir als Land sagen: Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, ihre Rechte selbst in Anspruch zu nehmen, und wir trauen unserem Verfassungsgericht zu, diese Rechte zu schützen. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Genau!) Meine Damen und Herren, das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Verfassung. Deshalb bitte ich Sie alle noch einmal: Unterstützen Sie im weiteren Verfahren unseren Vorschlag. Lassen Sie uns gemeinsam einen echten Schritt hin zu noch mehr Rechtsstaatlichkeit machen. Gerade in diesen Zeiten wäre das wichtig. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, in den Diskussionen rund um Artikel 14 wurde ein Punkt immer wieder betont. Die Sorge, dass eine stärkere Ausrichtung auf digitale Verwaltungsprozesse bestimmte Gruppen benachteiligen könnte: ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen ohne regelmäßigen Zugang zum Internet oder mit sprachlichen Barrieren. Ich möchte ganz deutlich sagen, diese Sorgen, die auch durchaus außerhalb dieses Hauses formuliert werden, müssen wir ernst nehmen. Gerade deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot im neuen Artikel 14 geben wird. Es wird dort aufgenommen. Das heißt ganz klar: Niemand wird ausgeschlossen, niemand verliert den Zugang zu Behörden oder öffentlichen Dienstleistungen. Gleichzeitig wollen wir die digitale Verwaltung konsequent weiterentwickeln. Dabei schauen wir mit Respekt und etwas Neid auf unser Nachbar- (Christian Dirschauer) land Dänemark, wo digitale Behördengänge heute selbstverständlich sind – und zwar effizient, bürgernah und auch barrierearm. (Beifall ganzes Haus) Aber auch in Dänemark gilt: Wer digitale Angebote nicht nutzen kann, zum Beispiel aus Altersgründen, Krankheit oder anderen Gründen, wird nicht alleingelassen. Niemand muss dort auf öffentliche Leistungen verzichten. Der Staat begleitet, statt zu überfordern. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Das ist für uns als SSW auch für Schleswig-Holstein unser Anspruch: eine moderne digitale Verwaltung, die alle mitnimmt, die den Zugang erleichtert und nicht erschwert und die Ressourcen dort bündelt, wo sie den Menschen dann direkt zugutekommen. Wir müssen also beides tun – den digitalen Wandel mutig gestalten und gleichzeitig verbindlich garantieren, dass niemand auf der Strecke bleibt. Mit dem aufgenommenen Benachteiligungsverbot geben wir uns einen klaren Handlungsauftrag, meine Damen und Herren. Jetzt könnte ich dazu noch ganz viel sagen. Ich bin schon im Minus, meine Damen und Herren. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Ganz, ganz viele Punkte konnte ich nicht benennen: gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sexuelle Identität, Klimaschutz und Infrastruktur. Das alles werden wir im Ausschuss besprechen. Ich freue mich darauf. Das könnte ein Quantensprung für unsere Verfassung sein. – Danke schön. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für den zweiten Teil der Redezeit der CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Hermann Junghans das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Hermann Junghans CDU

Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Eine Verfassung ist eine in Gesetzesform gegossene Staatsphilosophie. Sie ist ein rechtlicher Überbau für den gesamten Staat. Eine Verfassung enthält mindestens die wichtigsten Grundsätze zur Organisation eines Staates, gelegentlich Hinweise zu seiner Entstehung, häufig sehr allgemein gefasste Bekenntnisse zu den herausgehobenen Zwecken eines Staates. Ob solche Staatszwecke in eine Verfassung gehören, wird gelegentlich immer noch strittig diskutiert. Die Skeptiker wollen oft nur klare rechtliche Regelungen aufnehmen, die Grundrechte, die absolut direkt subjektive Rechte begründen. Die Befürworter verweisen darauf, dass Staatszwecke in einer Verfassung mehr als jedes einfache Gesetz auch zu einem gemeinsamen politischen Bewusstsein beitragen. Fast alle Verfassungen enthalten mittlerweile Staatszwecke. Sie sind der Auftrag an alle staatliche Gewalt, diese Staatszwecke bei Abwägungen zu berücksichtigen. Das heißt, in konkreten Zielkonflikten können Abwägungen auch zulasten einzelner Staatszwecke vorgenommen werden, wenn dafür nachvollziehbare Gründe dargelegt werden. Staatszwecke dienen der Auslegung und Weiterentwicklung des einfachen Rechts. Sie geben eine grundsätzliche Richtung für staatliches Handeln vor, aber keine Details. Weil sie nur mit einer Zweidrittelmehrheit in eine Verfassung aufgenommen werden können, haben sie eine große Konsensfunktion. Das sichert ein Mindestmaß an politischer Kontinuität auch nach Regierungswechseln. Meine Damen und Herren, für Gesetze sollten möglichst präzise formulierte Begriffe verwendet werden. Die ältere Staatslehre hat diese noch deutlicher unterschieden als heute üblich. Unterhalb der Staatszwecke stehen Staatsaufgaben, deren Erfüllung stetig angestrebt wird, und deutlich seltener Staatsziele, die sich nach Erreichung erledigen können. (Vereinzelter Beifall CDU) Ein Beispiel für ein Staatsziel war das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes. Unsere aktuelle Landesverfassung enthält bereits Staatszwecke, auch in der Präambel. Sie verpflichtet das Land zu Kooperationen im Nord- und Ostseeraum. Diesen Passus habe ich 2012 in einer Bürgerbeteiligung für die neue Verfassung vorgeschlagen. Er wurde zuerst vom SSW übernommen, anschließend von den anderen Fraktionen. Seitdem habe ich den SSW ganz besonders ins Herz geschlossen. (Lebhafter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Zurufe CDU: Oh! – Unruhe) Der vorliegende Verfassungsentwurf ist keine umfassende und systematische Überarbeitung. Es geht darum, einigen weiteren besonders wichtigen Staatszwecken Verfassungsrang einzuräumen. Die antragstellenden Fraktionen haben dafür solide Kompromisse gefunden. Jede Fraktion hat heute (Dr. Hermann Junghans) schon durch ihre Vorsitzenden ihre Erfolge dargelegt. Deshalb kann ich mich auf einige Einzelaspekte beschränken. Als Lübecker Abgeordneter freue ich mich ganz besonders, dass das kulturelle Erbe in seiner ganzen Vielfalt in Artikel 13 nun Verfassungsrang erhalten soll. Das betont die Bedeutung unserer Denkmale, der Sammlung unserer Museen und Archive und auch des immateriellen Kulturguts. Sport soll nicht mehr nur ein Unterfall der Kultur sein, sondern bekommt einen eigenen Artikel. In Artikel 11 sollen das Klima und die Artenvielfalt als Beispiele für die natürlichen Grundlagen des Lebens ausdrücklich genannt werden, weil gerade diesen Schutzgütern derzeit besondere und irreversible Gefahren drohen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SSW) Die vorgeschlagene Formulierung lässt noch offen, ob der Schutz des Klimas nur die durch Menschen drohenden Veränderungen meint oder aber auch Interventionen vor starken natürlichen Schwankungen ermöglichen soll. Mit dem neuen Artikel 12a soll die öffentliche Infrastruktur Verfassungsrang erhalten. Hier ist noch offen, was von dem Begriff umfasst sein soll. Nach meinem Verständnis gehören dazu zumindest Pflege und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, der öffentlichen Einrichtungen, der Küstenschutz und wahrscheinlich die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen. Mit dem Wegfall der Artikel 67 und 68 entschlacken wir die Verfassung von obsolet gewordenen Übergangsvorschriften. Eine Verfassung ist ein besonderes Gesetz, über dessen Änderung nur besonders reflektiert beschlossen werden sollte. Nicht jede auf Anhieb gut klingende Idee muss sofort in eine Verfassung integriert werden. Die Verweisung der Vorlage in den Innen- und Rechtsausschuss ist bereits beantragt. Ich hoffe, dass wir dort aus etwas Gutem vielleicht noch etwas Besseres erarbeiten können. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Wir kommen dann zu den Kurzbeiträgen. Zunächst hat die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein historischer Tag für Schleswig-Holstein, denn wir sind wirklich das erste Bundesland, das neben dem Schutz des Klimas auch den Schutz der Artenvielfalt in die Landesverfassung aufnehmen will und damit anerkennt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD) Das ist ein deutliches Signal. Der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eben kein Niceto-have und kann getan werden, wenn wir Lust und Zeit dafür haben. Nein, es ist wirklich ein hohes Ziel. Es ist Voraussetzung für vieles andere. Ich möchte es einmal für uns Menschen aufzählen, was eigentlich – wir vergessen das oft – sauberes Trinkwasser, gesunde Böden und damit auch Nahrungsmittel, gesunde Atemluft und intakte Ökosysteme für uns bedeuten, nicht nur für die Natur, sondern auch für uns. Es geht dabei nämlich um unsere Gesundheit, um unsere menschliche Existenz, aber auch um die Wirtschaft. Wir vergessen oft, dass das wirklich die Grundlage dessen ist, dass wir auf diesem Planeten leben und wirtschaften. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandra Redmann [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Aus meiner und unserer Sicht ist der Erhalt dieser natürlichen Lebensgrundlagen ein zentraler Belang des Gemeinwohls. Wir haben es gerade schon gehört: Aktuell fühlt es sich anders an; es geht eigentlich genau in die andere Richtung. Klimaschutz ist irgendwie gefühlt aktuell Nice-to-have, über Artenvielfalt oder den Schutz der Artenvielfalt redet – ich übertreibe – wirklich fast niemand mehr. Eigentlich wissen wir doch alle: Uns läuft die Zeit davon. Schon jetzt kippen Systeme des Klimas wirklich – wir können es wahrnehmen; wir verdrängen es gerne –, und seit wirklich langer Zeit sterben Arten. Jede Art, die stirbt, ist unwiederbringlich verloren. Es gibt eben keinen Reset-Knopf in der Natur, auch nicht für unsere Lebensgrundlagen. Wir sollten uns das öfter vor Augen führen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandra Redmann [SPD]) Mir ist dieser Punkt natürlich besonders wichtig. Ich habe am eigenen Leib erfahren, wie es ist, wenn man sich für den Schutz unserer Umwelt einsetzt, und das nicht nur ein politisches Ziel ist, sondern (Silke Backsen) ein einklagbares Recht sein soll. Meine eigene Klage gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen ist nämlich im ersten Schritt krachend gescheitert. Meine Kinder und wirklich viele, viele andere junge Menschen – ich werfe das nicht in einen Topf –, haben weitergekämpft und gestritten, und sie haben es erreicht. Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt: Die Bundesregierung muss deutlich mehr für Klimaschutz tun und endlich mehr Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. – Das gilt für jede Bundesregierung, egal welcher Couleur und egal welche Koalition gerade dran ist. Es gilt für uns alle. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutz ist also ein Grundsatzrecht. Ich bin wirklich sehr froh, dass wir vorhaben, das in unsere Landesverfassung aufzunehmen. Wir bekennen uns damit zu unserer Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen, gegenüber der Natur, aber eigentlich auch gegenüber uns selbst. Wir tun dies für die Menschen, die nach uns kommen, für die Welt, die wir ihnen hinterlassen wollen. Schleswig-Holstein ist – wir sagen es immer wieder – das Land zwischen den Meeren. Gerade dieses Land ist seit jeher vom Rhythmus der Natur geprägt. Wenn wir nicht vorangehen, wer dann? – Ich bin wirklich sehr dankbar und stolz, dass wir diesen Schritt gemeinsam gehen wollen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für einen weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Anette Röttger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige von Ihnen waren bereits vor zehn Jahren dabei, als es um die Verfassungsänderung und um die Debatte über den Gottesbezug in der Landesverfassung ging. Damals gab es bereits eine breit aufgestellte Volksinitiative für den Gottesbezug in der Präambel. Leider scheiterte sie am Ende an einer Stimme im Parlament. Diesmal wirbt eine Initiative der verschiedenen Religionsgemeinschaften erneut für einen Gottesbezug in der Präambel der Landesverfassung. Dass wir als C‑Partei und diejenigen, die das C in unserem Namen führen, (Unruhe und Zurufe SPD) den Vorstoß dieser Initiative sehr begrüßen, liegt auf der Hand; darauf hat unser Fraktionsvorsitzender bereits hingewiesen. Unsere Politik beruht auf einer Verantwortung vor Gott und den Menschen. (Kianusch Stender [SPD]: Das C!) So steht es in der Präambel unseres Grundsatzprogrammes. (Anhaltende Unruhe SPD) Ein Bezug zu Gott in der Präambel unserer Landesverfassung ist eine Selbstvergewisserung und eine wertvolle Demutsformel. – Lieber Herr Lasse Petersdotter, ich würde Sie gerne an dieser Stelle überzeugen wollen, denn es liegt auf unserem Weg durchs Leben nicht alles in unserer Hand, (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) es liegt nicht alles in unserer Macht. Es braucht so manchen Engel an der Seite, einen sichtbaren oder unsichtbaren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Also!) Ein Gottesbezug dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Werte und Grundhaltung, das gesellschaftliche Miteinander, der menschliche Umgang, Wertschätzung und Respekt leiten sich daraus ab. (Beifall CDU) Unsere Verfassungs- und Rechtsordnung beruht auf diesem historisch gewachsenen Wertesystem. Das sollten wir an dieser Stelle nicht vergessen. Wir haben uns jetzt viele neue Ziele in den Entwurf der Verfassung geschrieben. Insbesondere vor diesem Hintergrund wäre aus unserer Sicht ein Gottesbezug in der Präambel der Landesverfassung ein wichtiger vorausgestellter und ausdrücklicher Appell an unser menschliches Gewissen. Wir unterstützen das Anliegen der Initiative für diesen Gottesbezug. Ich freue mich auf eine breite Debatte und auf eine ganz persönliche Entscheidung jedes Einzelnen zu diesem Thema. Das respektieren wir ausdrücklich, und das möchte ich an dieser Stelle sagen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Als nächstes kommt Dr. Bernd Buchholz. (Niclas Dürbrook [SPD]: Das Thema ist Demut! – Weitere Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir nicht einen Vorschlag für eine entsprechende Demuts- oder Gottesbezugsformel haben, halte ich Diskussionen darüber hier im Haus für verfrüht. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf) – Frau Kollegin, Sie können gerade mit mir über vieles reden. Aber Sie müssen aufpassen, dass Sie uns an dieser Stelle nicht auf dem Weg verlieren. Ich wollte etwas dazu sagen, dass ich zu Beginn dieses Prozesses der Findung der Fraktionen zueinander, ehrlich gesagt, kein Freund von so vielen Staatszielen in unserer Landesverfassung war, weil es viele Menschen gibt, die zu Recht sagen: Verfassungslyrik allein bringt uns nicht weiter, (Vereinzelter Beifall FDP, SPD und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) was du brauchst, sind knallharte Ansprüche! – Kollege Junghans hat es gesagt: Es gibt eine alte Verfassungsdogmatik, die durchaus dafür spricht, es bei Rechten zu belassen. Ich habe mich im Laufe des Prozesses eines anderen besonnen. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Grund dafür war ein Buch von einem sonst als Bestsellerautor bekannten Menschen, nämlich Ferdinand von Schirach, der eine Initiative gestartet hat, auf europäischer Ebene sechs neue Grundrechte einzuführen. Ich empfehle allen, die sich an Verfassungsdebatten beteiligen, dieses Buch zu lesen. Das ist schnell gemacht, es ist ein kurzes Buch. Ich teile auch nicht die Auffassung, dass man diese Grundrechte einführen sollte. Aber eines hat von Schirach zur Begründung reingeschrieben, was mich überzeugt hat, auch in dieser Diskussion für mehr Staatsziele zu werben: Eine Verfassung soll und muss auch Ideen und Utopien für eine Gesellschaft enthalten. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie muss Ziele enthalten, die eine Gesellschaft gemeinsam erreichen will. Auch wenn heute der Klimaschutz und die Gleichstellung von Mann und Frau in dieser Gesellschaft nicht vollständig realisiert sind, dann geht es darum, genau diese Ziele in einer Verfassung auszudrücken. Deshalb bin ich ausdrücklich dafür gewesen, dass wir diese Ziele möglichst breit in der Form aufnehmen, wie wir das jetzt hier machen. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich will als zweites etwas zu der ablehnenden Haltung der SPD zu dem Vorschlag bei Artikel 14 sagen: Unsere gemeinsame Haltung war es immer, dass klargestellt sein muss, dass niemand vom Zugang zu Verwaltungen und Gerichten ferngehalten werden soll. Niemand darf Nachteile davon haben, dass er nicht auf digitale Art und Weise – – (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir wollen mit dieser Nachteilsformel sicherstellen, dass jeder, der auch vom Lebensalter her, von anderen Voraussetzungen her, nicht in der Lage ist, digital zu Gerichten oder zu Verwaltungen zu kommen, trotzdem teilhaben kann. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Menschen für den digitalen Zugang dann manchmal Hilfe bekommen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Das muss das Prä in unserer Gesellschaft sein, weil alles andere nicht finanzierbar wäre. (Beifall FDP, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Deshalb braucht dieser Vorrang des Digitalen einen Punkt in der Verfassung. Ich bitte Sie, darüber noch mal nachzudenken. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Als nächster ist der Kollege Martin Habersaat an der Reihe.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich war einer von den Kolleginnen und Kollegen, die beim letzten Mal schon an der Verfassungsänderung mitgearbeitet haben, durfte für meine Fraktion – damals auch hier im Landtag – dazu reden und habe damals unter anderem gesagt, (Martin Habersaat) dass ich es bedauert habe, dass die Diskussion über den Gottesbezug seinerzeit – wie auch immer man dazu steht; dazu komme ich gleich noch kurz – einen Großteil der öffentlichen Wahrnehmung gebunden hat, und ganz viele Dinge, die wir mit dieser Verfassung 2014 großartigerweise geregelt haben, überhaupt nicht öffentlich stattgefunden haben, weil dieser Gottesbezug das alles absorbiert hat. Ich habe 2014 an der Formulierung mitgewirkt, die als Kompromiss hier zur Abstimmung stand. Ich fand das damals richtig. Das war auch ein Moment, in dem es darum ging, unserer Verfassung eine Präambel voranzustellen. In dem Moment, in dem unsere Verfassung erstmals eine Präambel bekam, war meine damalige Position: Es ist es völlig legitim, darüber zu diskutieren, ob es einen Gottesbezug geben soll oder ob es ihn nicht geben und wie die Formulierung aussehen soll. Es hat damals eine Abstimmung mit dem Ergebnis gegeben, das wir alle kennen. Ich finde, dieses Thema Gottesbezug ist keines, das jetzt grundsätzlich bei jeder Verfassungsänderung thematisiert werden sollte. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich hätte es übrigens auch nicht gut gefunden, wenn wir damals mit einer Stimme Mehrheit den von mir mitentwickelten Kompromissvorschlag beschlossen hätten, wenn sich jetzt eine Initiative dagegen gründen würde, um das da wieder rauszustreichen. Ich finde einfach diesen Ansatz, das immer wieder in die Politik zu werfen, nicht gut. Herr Kollege Koch hat bewusst gesagt, er wolle diesen Punkt, den Gottesbezug, rauslassen. Das ist, finde ich, ein richtiger Ansatz. Frau Röttger, wenn Sie hier in der Debatte eine Linie vom CDUGrundsatzprogramm über Selbstvergewisserung zur Landesverfassung ziehen, dann ist das eine Politisierung von Gott, die ich absolut falsch finde. (Beifall SPD, FDP, SSW und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Um aber meinem Appell aus der ersten Minute Genüge zu tun, will ich sagen: Leute, es geht hier um Artenschutz, es geht um Minderheitenrechte, es geht hier um Oppositionsrechte, die in unserer Landesverfassung großartig geregelt sind. Es geht auch darum, einen diskriminierungsfreien Zugang von Mensch zu Mensch für unsere Verwaltungen und Gerichte zu erhalten. Ich hoffe, darüber diskutieren wir in den nächsten Monaten. Ich wünsche uns dabei einen guten Beratungsprozess. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Nun hat der Abgeordnete Dr. Hermann Junghans das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Hermann Junghans CDU

Meine Damen und Herren! Das Thema ist mir so wichtig, etwas muss ich dazu noch loswerden. Ein bisschen zur Genese, weil es vielleicht irgendwann doch einmal von historischem Interesse ist: Wir haben als Koalition einen Koalitionsvertrag geschlossen, in dem wir zwei Punkte für die neue Verfassung drin hatten. Das waren die Themen Klimaschutz und Antisemitismus. Der Kollege Kürschner und ich haben uns sehr früh, gleich nach Beginn der Legislaturperiode, zusammengesetzt. Wir haben bestimmt ein Jahr erst einmal unter vier Augen miteinander gesprochen, was man alles machen kann. (Zurufe) – Ja, also bei uns in der Fraktion ist es immer so, dass etwas vorbereitet wird und man nicht mit leerem Zettel über Dinge spricht. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Da wir an dem Thema ohnehin dran waren, haben wir geguckt: Was ist denn außerhalb dessen, was wir uns im Koalitionsvertrag für die Verfassung vorgenommen haben, noch nicht optimal formuliert? Da gab es unter anderem das Thema Sport als Unterfall der Kultur. Das kam uns nicht glücklich formuliert vor. Deshalb, dachten wir: Gehen wir da ran! Ich darf, glaube ich, auch so weit aus dem Nähkästchen plaudern, dass die Grünen damals sehr umfangreiche Vorschläge zum Thema Klimaschutz in der Verfassung hatten, zu denen ich frühzeitig gesagt habe: Das kriege ich so in dem Umfang in meiner Fraktion nicht durch. – Dann haben wir geguckt: Was können wir stattdessen machen? Es war meine Idee, zu sagen: Wir formulieren auch einen Schlenker in der Präambel dazu. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das ging sogar ein bisschen über das hinaus, was die Grünen ursprünglich angedacht hatten. Das Thema Artenschutz ist tatsächlich aus unserer Fraktion vorgeschlagen worden. (Dr. Hermann Junghans) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Timmer [SPD] – Zurufe) Vielleicht ist das von Interesse. In dem Zusammenhang, Herr Buchholz, dachte ich jetzt nicht, dass Sie von Schirach zitieren, als Sie sagten, Sie hätten sich überzeugen lassen. Ich erinnere mich noch an ein Gespräch in der Tiefgarage, (Zurufe: Oh!) bei dem ich gefragt habe: Wäre das Thema Infrastruktur nicht eines, wo die FDP sich auch einbringen könnte? Meine Damen und Herren, um das Thema abzurunden, ganz kurz, um die letzten 60 Sekunden zu nutzen: Wir haben uns über weitere Staatszwecke in der Verfassung unterhalten. Das war das Thema Sicherung der Ernährung, Förderung der Gesundheit, Stärkung der Widerstandskraft unserer verfassungsrechtlichen Ordnung. Aber es hat dazu noch keine abgeschlossenen Formulierungsvorschläge gegeben. Zumindest beim Thema Resilienz bin ich mir sicher, dass wir uns damit noch werden beschäftigen müssen. Das zeigt: Eine Verfassung ist zwar etwas sehr Nachhaltiges, worüber man sich besondere Gedanken machen muss, aber sie ist nichts Statisches. Deshalb glaube ich, dass wir uns nicht erst in 10 oder 20 Jahren wieder mit dem Thema Verfassung beschäftigen werden, sondern weitaus früher. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Nun hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen hier noch einmal etwas aufklären, was Kollege Buchholz angesprochen hat. Es war mitnichten so, dass die SPD nicht bereit gewesen wäre, die Streichung der Gleichheit des analogen und persönlichen Zugangs mit dem digitalen Zugang mitzutragen. Eine Priorisierung wäre gar kein Problem gewesen. Wir hatten vorgeschlagen – das ist in der Öffentlichkeit ein bisschen anders dargestellt worden –, dass man dann in der Gesetzesbegründung eine Erläuterung vornimmt, um den Menschen die Ängste zu nehmen. Die haben Sie von uns bekommen, und die Erläuterung lese ich jetzt einmal vor: „Gleichwohl ist zu gewährleisten, dass auch weiterhin jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit haben muss, Gerichten und Behörden ihr oder sein Anliegen auch in schriftlicher Form oder persönlich zu übermitteln und vorzutragen. Absatz 3 stellt daher sicher, dass den Betroffenen keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile dadurch erwachsen dürfen, dass sie statt der digitalen den Weg der analogen Kommunikation wählen, auch wenn die Bearbeitung entsprechender Verwaltungsvorgänge digitalisiert erfolgt. Ein faktischer Zwang zur ausschließlichen Nutzung eines digitalen Zugangsweges ist daher zu vermeiden.“ Diese Begründung haben Sie abgelehnt. Da frage ich mich nach Ihren Versicherungen und Beteuerungen: Warum? (Beifall SPD) Der Kollege Petersdotter behauptet, dass man die Akten dann nicht digital verwalten könnte – doch, mit der Begründung und der Auslegung wäre das möglich. Die Vorgänge dürfen weiterhin digital angelegt und verwaltet werden. Es ist nur sicherzustellen, dass ich niemanden zum digitalen Zugang zwinge. Das kann auch ein Digitallotse sicherstellen, an den ich mich wende. Auch das haben wir erläutert. – Da brauchen Sie nicht mit dem Kopf zu schütteln; Sie wollten das nicht. Ich weiß immer noch nicht, warum Sie das nicht wollen.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Dr. Buchholz?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Kai Dolgner SPD

Das erfahre ich dann jetzt vielleicht, gerne.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Dr. Dolgner, sind Sie bereit zuzugestehen, dass es einen Unterschied macht, ob man zwei Zugangswege zu Verwaltung und Gerichten offenhalten muss oder ob man nur einen Zugangsweg hat, aber erklärt, dass zum Beispiel mit einem Digitallotsen die Antragstellung und der Zugang zum Gericht in digitaler Form sichergestellt werden, indem man Hilfestellung leistet, den Antrag digital zu stellen? Sind Sie bereit, diesen Unterschied zu erkennen? – Ja, und deshalb habe ich Ihnen auch die Formulierung vorgelesen. Sie sind offensichtlich nicht be- (Dr. Kai Dolgner) reit zu erkennen, dass diese Formulierung genau das sicherstellt, zum Beispiel mit einem Digitallotsen, den auch Sie vielleicht vorsehen und der dann die Schnittstelle ist. Aber Digitallotse kann nicht irgendein Privatmensch oder ein Ehrenamtler sein, sondern ich habe das von staatlicher Seite aus sicherzustellen, und zwar ohne eine Begründung. Das ist noch der zweite Punkt, der bei Ihnen fehlt. Ich will nicht begründen müssen, dass ich ein besonderes Bedürfnis habe. Ich habe etwas dagegen, dass ich begründen muss, dass ich mich an die Verwaltung wende. Wenn Sie damit kein Problem haben, dann hätten Sie unsere Begründung übernehmen können. (Beifall SPD) Die Ablehnung ist uns auch nicht erläutert worden, sondern Sie haben einfach einen Gegenvorschlag geschickt. Sie haben nicht einmal inhaltlich begründet, warum das nicht das ist, was wir vorher besprochen hatten. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. – Sie können mir eine Zwischenfrage stellen, Kollege Koch, ich bin dazu immer bereit. (Tobias Koch [CDU]: Wir haben das alles diskutiert! – Christopher Vogt [FDP]: Sie waren doch gar nicht dabei, Herr Kollege! – Zurufe: Doch!) – Wenn wir schon aus dem Nähkästchen plaudern: Ich habe den Vorschlag gemacht, das in die Begründung zu nehmen, dann könnten wir das mittragen. Dann wurde mir von der Runde gesagt, ich solle einen Begründungsvorschlag machen, und den habe ich Ihnen zugeschickt, bei Herrn Koch im Zimmer. Dieser Begründungsvorschlag ist beantwortet worden mit einer Gegenbegründung seitens der Koalition, mit einem Gegenbegründungsvorschlag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben nicht erläutert, warum Sie damit ein Problem haben. Mich macht es auch misstrauisch, dass Sie damit ein Problem haben. Das werden wir im Ausschuss sicherlich noch besprechen. Und das in einer Zeit, wo die Senioren-Union sogar ein Recht auf analoge Teilhabe fordert. Das aus der Verfassung zu streichen, ist schon ein spannendes Signal. Aber vielleicht überzeugen wir Sie ja noch im Ausschuss. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Bevor ich die Aussprache eröffne, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne von der Heinrich-Heine-Schule Heikendorf und vom Gymnasium Elmschenhagen. – Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SSWFraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den Fall, dass vielleicht nicht alle Anwesenden die Eckdaten des Berichts vor Augen haben oder sich im Detail intensiver mit der Situation kinderreicher Familien befassen konnten, gebe ich kurz eine Erläuterung: Als kinderreich oder eben Mehrkindfamilien gelten Familien, in denen drei oder mehr zum Teil minderjährige Kinder leben. Das findet man zwar immer seltener, trifft aber tatsächlich noch für jede sechste Familie bei uns hier in Schleswig-Holstein zu. Die regionale Verteilung dieser Familien ist relativ ausgewogen. Laut dem vom SSW geforderten Bericht ist aber deutlich zu erkennen, dass Mehrkindfamilien – ich zitiere aus dem Bericht – „stets in einem höheren Grade als Familien mit einem oder zwei Kindern auf laufende staatliche Geldleistungen angewiesen sind.“ Obwohl ich aus persönlicher Erfahrung – der Kollege Garg zeigt gerade schon auf mich – sagen kann, dass es sehr erfüllend und schön ist, mehrere Kinder zu haben – ich habe drei –, kann diese familiäre Konstellation durchaus mit Herausforderungen verbunden sein. Das wissen alle. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Deswegen, meine Damen und Herren, Hand aufs Herz: Trotz so mancher Ankündigung, das familienfreundlichste Bundesland sein zu wollen, müssen wir nüchtern feststellen, dass auch Schleswig-Holstein nicht den allerbesten Rahmen für Familien bietet. Das ist doch leider Fakt. (Christian Dirschauer) (Beifall Birte Pauls [SPD] und Sophia Schiebe [SPD] – Birte Pauls [SPD]: Ja! Genau!) Leider gilt das in besonderem Maße für Familien mit drei oder mehr Kindern. In konkreten Zahlen gesagt, beziehen mit 23 Prozent mehr als doppelt so viele dieser Familien Grundsicherung als jene mit nur einem oder zwei minderjährigen Kindern. Dazu lässt sich klar belegen, dass ihr Pro-Kopf-Einkommen mit jedem weiteren Kind sinkt. Die Ministerin hat es vorgerechnet: Während Einkindfamilien im Jahr 2023 ein Durchschnittseinkommen von 2.124 Euro pro Person zur Verfügung stand, lag dieses bei Familien mit drei oder mehr Kindern bei nur noch 1.488 Euro. Loblieder auf Familien als unverzichtbare Grundpfeiler unserer Gesellschaft sind also das eine. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass Kinder nach wie vor ein Armutsrisiko bedeuten. Das ist zwar keine wirklich neue, aber eine auf jeden Fall sehr traurige Erkenntnis, die wir bestätigt bekommen haben. Viele kinderreiche Familien sind aber nicht nur in finanziellen Fragen benachteiligt. Der Bericht macht deutlich, dass sie in ihrem Alltag oft auf gesellschaftliche Vorurteile und durch einen verengten Fokus auf Ein- und Zweikindfamilien auf handfeste Barrieren stoßen, zum Beispiel im Wohnungsbau oder auch bei Urlaubsangeboten. Versuchen Sie einmal, mit drei Kindern Urlaub zu buchen, das ist gar nicht so einfach. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Auch bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie am Arbeitsmarkt oder bei Fragen der Mobilität haben Kinderreiche oft das Nachsehen. Dabei sollte einem klar sein, dass wir hier über eine sehr heterogene Gruppe sprechen. So zählen zum Beispiel auch viele Patchworkfamilien dazu. Es ist klar belegt, dass fast drei Viertel der kinderreichen Frauen der Jahrgänge 1965 bis 1969 einen mittleren oder hohen Bildungsabschluss haben und ihre Familien damit eben gerade nicht pauschal bildungsfernen Schichten zugerechnet werden können. Trotzdem sind sie ökonomisch herausgefordert. Diese genannten Herausforderungen für Kinderreiche sind nicht neu. Ich danke der Landesregierung ausdrücklich für den Bericht: herzlichen Dank dafür und auch für die Zusage, kinderreiche Familien im Blick zu haben. Der erste Schritt ist getan, sie werden in die Sozialberichterstattung aufgenommen. Laut Sozialministerium ist es offenbar notwendig – wir als SSW fühlen uns bestätigt –, auf die benannten Probleme zu fokussieren und im weiteren Verlauf transparent und planvoll vorzugehen. In der Theorie können kinderreiche Familien also vielleicht hoffnungsvoll in die Zukunft schauen. Auf der praktischen Ebene sieht das allerdings dann doch anders aus. Denn hier werden gedeckelte Kitabeiträge, Geschwisterermäßigungen oder feine, aber leider dann doch recht überschaubare Fördermaßnahmen im Bereich der Ferien- und Freizeitangebote als Unterstützungsmaßnahmen aufgezählt, von denen naturgemäß auch Kinderreiche profitieren. Eine aber noch gezieltere Politik und konkrete Maßnahmen, die genau die Gruppe der Mehrkindfamilien adressieren, sähe dann doch anders aus. Da sind in der Tat alle staatlichen Ebenen, auch wir als Land, gefordert. Gerade mit Blick auf die wichtige Aufgabe der Armutsvermeidung reicht es nicht, auf gesetzliche und systemische Änderungsbedarfe auf Bundesebene zu verweisen. Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder stagniert auch hier bei uns seit Jahren auf einem viel zu hohen Niveau. Viele dieser Kinder haben zwei oder mehr Geschwister. Wir reden nicht über Sonderfälle oder Randphänomene. Fast jedes vierte Kind wächst mit zwei oder mehr Geschwistern auf. Gleichzeitig werden diese Familien bislang nicht ausreichend in der entsprechenden Förder- und Familienpolitik berücksichtigt, explizit auch nicht auf Landesebene. Aus Sicht des SSW muss sich das dringend ändern, meine Damen und Herren. Egal ob in der frühkindlichen Bildung oder beim Ganztag, im Wohnungsbau oder bei Fragen der Mobilität: Überall sollte die Perspektive kinderreicher Familien mitgedacht werden und vor allem in konkrete Maßnahmen zu ihrer Unterstützung münden. Für mich und meine Fraktion kann ich zumindest sagen: Das werden wir uns genau angucken. Genau dafür werden wir uns einsetzen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen hierzu im Sozialausschuss. – Danke schön. (Beifall SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Dagmar Hildebrand das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Hildebrand CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch unser Dank gilt dem SSW für den Antrag und unserer Ministerin Aminata Touré für den ausführlichen Bericht. Wer mit Geschwis- (Dagmar Hildebrand) tern aufgewachsen ist, weiß: Geschwister sind cool – meistens zumindest. (Beate Raudies [SPD]: Wollte ich gerade sagen!) Wenn der große Bruder auf dem Schulhof die kleine Schwester verteidigt, ist das cool. Wenn ich die alte Winterjacke meines großen Bruders auftragen muss, ist das weniger cool. Kurz gesagt: Familien sind wichtig. In unserem Koalitionsvertrag für die Jahre 2022 bis 2027 haben wir zu Familien formuliert: „Familien sind unverzichtbare Grundpfeiler unserer Gesellschaft. … Familien tragen in allen Lebensbereichen große Verantwortung füreinander – Gesundheit, Bildung, soziales Miteinander, Arbeitswelt, finanzielle Vorsorge.“ Für Mehrkindfamilien gilt das in besonderem Maße. Der Bericht der Landesregierung zeigt nun deutlich die aktuelle Situation kinderreicher Familien in Schleswig-Holstein. Fakt ist, wir haben etwa 40.000 Familien mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren. Naturgemäß stehen diese kinderreichen Familien vor größeren Herausforderungen. Wir haben das eben schon gehört. Da fängt es bei dem Bedarf für ein Fahrzeug an, in dem man mindestens drei Kindersitze unterbringen kann. Es geht um die Organisation des Alltages im Bereich Schule, Hobbys und Arztbesuche. Damit hört es noch lange nicht auf. Eltern von drei oder mehr Kindern müssen sich logistisch und finanziell noch einmal anders aufstellen. Das bedeutet oft einen großen Spagat. Drei Kinder brauchen mehr Zeit, die nicht für Erwerbsarbeit zur Verfügung steht. Gleichzeitig braucht man eigentlich mehr Einkommen, um den Bedürfnissen der Familie nach Wohnraum, Kleidung, Bildung, Ausbildung, Freizeit und auch Urlaub nachzukommen. Auch das haben wir schon gehört. Die Statistik bestätigt dieses: Die Familien mit drei oder mehr Kindern unter 18 Jahren machen den größten Anteil unter den Empfängern der staatlichen Unterstützungsleistungen im Vergleich zu anderen Familien aus. Je jünger die Kinder sind, desto größer ist der Unterstützungsbedarf. Kinderreichtum ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft und darf keine – das sage ich noch einmal, auch wenn wir es noch oft hören werden – Armutsfalle sein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Beate Raudies [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Dabei ist es besonders wichtig, diesen Familien in den ersten Jahren unter die Arme zu greifen. Wir tun das, zum Beispiel mit Vergünstigungen beim Kitabesuch. Der Beitragsdeckel ist hier in Schleswig-Holstein eingeführt. Wir haben den Anspruch auf Geschwisterkindermäßigung, und auch soziale Ermäßigungsbeiträge sind möglich. Wir tun dies auch beim Wohnungsbau oder beim Erwerb von Wohnraum, indem unsere landeseigenen Förderungen insbesondere diesen Familien zugutekommen. Blicken wir auf die Schulzeit, so stellen wir fest, das Land investiert massiv in das Schulticket und jetzt ganz aktiv in den Ganztagbereich an Schulen. Kinderreiche Familien sind ein wichtiger demografischer Faktor. Mehr Kinder sind immer ein Gewinn für unsere Gesellschaft und eine feste Bank für die Zukunft unseres Landes. Wir unterschätzen oftmals den Erfolgsfaktor von Familien auch unter volkswirtschaftlichen Aspekten. Der Bericht der Landesregierung zur sozialen und wirtschaftlichen Situation kinderreicher Familien zeigt ganz deutlich: Von den Maßnahmen, die wir zur Förderung von Familien und Kindern auflegen, profitieren kinderreiche Familien in bedeutender Weise. Darum bleiben wir dran und lassen nicht nach in unseren Bemühungen, das Leben von Familien in unserem Land zu verbessern und dort zu unterstützen, wo Familien gegenüber anderen benachteiligt sind. Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, Familien besonderen Schutz und besondere Förderung zukommen zu lassen. Es geht um die besten Chancen für alle Kinder in unserem Land, es geht um coole Geschwister. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich bei unserer Sozialministerin für den Bericht zu der Situation von Mehrkindfamilien in Schleswig-Holstein, der nicht nur einen ausführlichen Datenüberblick liefert, sondern (Catharina Johanna Nies) an verschiedenen Stellen den Finger in die Wunde legt. Ein herzlicher Dank geht an den SSW, dass das Thema parlamentarisch von Ihnen hier auf die Agenda gesetzt wurde und wir die Chance bekommen, über spezifische Herausforderungen kinderreicher Familien zu sprechen, also über die 37.000 Familien in Schleswig-Holstein mit drei oder mehr Kindern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Kinder zu bekommen und eine Familie zu gründen, das ist für sehr viele Menschen erfüllend, schön und fester Bestandteil der Lebensplanung, und das sollte durch gute Rahmenbedingungen bestärkt werden. Stattdessen ist die Lebensrealität oft eine andere. Der vorliegende Bericht macht deutlich, wie hoch das Armutsrisiko von Mehrkindfamilien ist und dass es sich bei dem Schritt von zwei auf drei Kinder signifikant erhöht. 66.000 Menschen, die in Schleswig-Holstein in Mehrkindfamilien leben, sind laut Bericht von Armut betroffen. Das sind 34 Prozent der Familienmitglieder aus kinderreichen Familien. Das sind zu viele, und das ist ein bundesweites Problem. Das sind keine guten Bedingungen für eine deutsche Gesellschaft, für die Kinderreichtum, ich wollte dieses Wort jetzt auch noch einmal bedienen, etwas Wertvolles sein sollte; nicht nur, weil Kinder uns Wärme, Liebe und Lachen in unser Leben bringen, das ist natürlich das Wichtigste an den Kindern, sondern auch, weil die demografische Entwicklung einer älterwerdenden Gesellschaft ohne ausreichenden Nachwuchs in den jüngeren Generationen zu massiven Folgeproblemen führt. Über eines haben wir zum Beispiel gestern gesprochen, nämlich über die Finanzierung der Pflege, aber das gilt auch für die Fragen rund um die Rente. Schleswig-Holstein investiert sehr viel in strukturelle Unterstützung von Familien – in verlässliche und qualitative frühkindliche Bildung, in den Ausbau des schulischen Ganztags, in Frühe Hilfen, in Familienbildung und sozialen Wohnungsbau. Trotzdem: Viele Eltern stehen heute in einem Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher und familiärer Verantwortung, und je mehr minderjährige Kinder in einem Haushalt leben, desto stärker wird dieses Spannungsverhältnis. Wenn ein Elternteil dann noch alleinerziehend ist, dann verstärkt sich das Problem weiter, und das kann ab einem gewissen Punkt für die ganze Familie zu Belastungen führen. In Statistiken und wirtschaftlichen Analysen geht es meist vorrangig um Zahlen, weniger um Lebensrealität und praktische Hürden wie beispielsweise lange Care-Wege, die es einfach gibt. Vielmehr stehen die Erwerbs- und Transferquoten der Eltern meist im Mittelpunkt. Aber die Frage, inwieweit Familien mit unterschiedlicher Kinderanzahl im Haushalt von Sozialleistungen abhängig sind, sowie die darauf aufbauende Frage, wie die Erwerbsbeteiligung beider Elternteile erhöht werden kann, um eine eigenständige Lebenssicherung zu erreichen, also das Familieneinkommen auf ein höheres Niveau zu bringen, ist berechtigt. Ja, diese Fragen sind sehr berechtigt, aber ich finde, wir müssen darüber hinausdenken, wenn wir das Kindeswohl in den Blick nehmen. Es kann nicht nur darum gehen, dass beide Elternteile irgendwann in Vollzeit arbeiten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Nielsen [CDU]) Uns ist allen klar, dass die ökonomische Situation von Kindern in einer Familie mit zwei Vollzeitverdienenden in der Regel sehr viel besser abgesichert ist. Das Armutsrisiko verringert sich gen null, und die Teilhabechancen für die Kinder erhöhen sich. Monetäre Absicherung ist ein Faktor, der wichtig ist. Das kann aber aus meiner Sicht nicht nur über eine Erhöhung der Erwerbsarbeit gelöst werden. Das will ich ganz deutlich sagen. Kinder brauchen Eltern, die präsent sind, die Zeit haben, sie gut zu begleiten. Die Realität in Mehrkindfamilien ist: Care-Arbeit kostet Zeit, Familienarbeit kostet Zeit, und der Tag hat halt 24 Stunden. Wenn man drei oder mehr Kinder hat, dann ist es in vielen Fällen einfach nicht möglich, noch mehr zu arbeiten, als viele das schon tun. Die Sozialministerin hat es gerade gesagt: In Mehrkindfamilien arbeiten die Eltern genauso viel wie in anderen Familien. Jetzt zu sagen, dies weiter zu erhöhen, würde die Probleme lösen, ist, so glaube ich, nicht der ausreichende Weg. Ich glaube, wir brauchen hier verschiedene Ansätze. Auch die Kinderbetreuung, die Fremdbetreuung von Kindern hat natürlich irgendwo Grenzen, Stichwort Kindeswohl. Kinder dürfen maximal neun Stunden am Tag in Fremdbetreuung sein. Ich finde das auch richtig. Das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlicher und familiärer Verantwortung muss also über verschiedene Punkte besser aufgelöst werden, und bei der Lösungsfindung ist, so glaube ich, wichtig, dass wir eines im Hinterkopf haben, nämlich dass die Herausforderungen, die wir in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eh schon an zahlreichen (Catharina Johanna Nies) Stellen haben, sich mit jedem weiteren Kind weiter potenzieren und verstärken. Ein Punkt noch: Das Problem ist nicht, dass Eltern mit mehreren Kindern zu wenig arbeiten, sondern dass ein Großteil ihrer Arbeit, nämlich die CareArbeit, nach wie vor nicht bezahlt wird und zu unsichtbar ist. Alle Ebenen sind aufgefordert, an dieser Stelle nachzubessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sophia Schiebe das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wer morgens mit drei, vier oder mehr Kindern das Haus verlässt, weiß, was Organisation bedeutet. Es ist keine Frage mangelnder Disziplin, wenn das Frühstück hektisch wird und der Morgen zur logistischen Herausforderung. Es ist schlicht eine Realität, die kaum ein politisches Papier wirklich fasst. Und genau das ist das Problem mit dem vorliegenden Bericht zur Situation kinderreicher Familien hier in Schleswig-Holstein. Er beschreibt, aber er fühlt nicht. Er listet Zahlen, aber er übersieht das Leben dahinter. Hinter jeder Statistik steht ein Alltag, der zu oft auf Kante genäht ist. Kinderreiche Familien jonglieren mit Betreuungslücken, mit steigenden Preisen, mit knapper werdendem Wohnraum und mit einer Gesellschaft, die Mehrkindfamilien immer noch als Ausnahmeerscheinung behandelt. Diese Familien leisten aber enorm viel für sich, für den sozialen Zusammenhalt und für unser Land. Trotzdem stehen sie am Ende des Monats oft mit weniger da: weniger Geld, weniger Zeit, weniger Raum und weniger politischer Aufmerksamkeit. Das müssen wir ändern. (Beifall SPD, SSW, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Bericht zeigt unmissverständlich, was im Argen liegt: Das Armutsrisiko von Familien mit drei oder mehr Kindern ist fast dreimal so hoch wie bei kleineren Familien. Das ist kein Zufall, sondern ein strukturelles Versagen. Wir wissen, dass Erwerbstätigkeit allein kaum schützt, wenn die Kosten für Wohnen, Mobilität und Bildung schneller steigen als das Einkommen, und wir wissen, dass Mehrkindfamilien überdurchschnittlich oft auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das steht im Bericht, aber es bleibt bei der Beschreibung, ohne klare politische Folgerung, ohne Strategie, wie wir diese Ungerechtigkeiten beenden wollen. Die Landesregierung schreibt stolz, Schleswig-Holstein sei familienfreundlich, doch diese Freundlichkeit endet oft bei der unverbindlichen Geste. Der Bericht verweist auf Geschwisterermäßigungen oder den Beitragsdeckel, aber er liefert kein Wort zur tatsächlichen Reichweite oder Wirksamkeit dieser Programme in kinderreichen Familien, (Beifall SPD) keine Evaluation, keine Korrekturen, die eventuell vorgenommen werden müssten. Man verweist auf bestehende Programme und hofft, dass sie wirken, ohne es zu überprüfen. Familien mit drei, vier oder fünf Kindern müssen also selbst herausfinden, ob das System passt. Ob das das Ziel unserer Politik sein sollte? – Ich bin überzeugt, das ist es nicht. (Beifall SPD und SSW) Ähnlich beim Wohnen. Der Bericht erwähnt die Wohnraumförderung. Doch wer sich die Einkommensgrenzen ansieht, merkt schnell, dass gerade jene Familien, die knapp über der Förderlinie liegen, durch jedes Raster fallen. Sie verdienen zu viel für die Unterstützung, aber zu wenig für eine Wohnung, in der alle einen Platz finden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Kinderreiche Familien leben deshalb nicht selten auf viel zu engem Raum mit Kompromissen, die wir als Politik nicht länger hinnehmen sollten. Daher müssen wir den Bau von Wohnungen mit mindestens fünf Zimmern aktiv fördern und die Förderkriterien an die Realität von Mehrkindfamilien anpassen. Dann ist da ja auch noch die vielbeschworene Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bericht zählt Netzwerke und Projekte auf. Aber was bedeutet das für eine Mutter mit vier Kindern, deren Kita um 15 Uhr schließt? Was bedeutet das für Eltern, die keinen Ganztagsplatz bekommen, weil die Kapazitäten nicht ausreichen? (Sophia Schiebe) Der Bericht verweist auf den kommenden Rechtsanspruch, aber verliert kein Wort darüber, wie man ihn mit Qualität und Flexibilität füllen will. Aber genau das brauchen unsere Familien. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es fällt besonders auf, dass der Bericht klare Aussagen darüber, was kinderreiche Familien wirklich brauchen, vermeidet. Er versteckt sich hinter Formulierungen wie „es wird geprüft“ oder „die Landesregierung beabsichtigt“. Man spürt die politische Vorsicht. Doch gerade Familien mit vielen Kindern brauchen keine unverbindlichen Absichten, sondern verbindliche Zusagen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wenn ein Drittel dieser Familien armutsgefährdet ist, dann ist das nicht ihr persönliches Versagen, sondern unser gemeinsames. Wenn Fördermittel nicht dort ankommen, wo sie gebraucht werden, liegt das nicht an den mangelnden eigenen Initiativen der Eltern, sondern an bürokratischen Hürden, die niemand mit mehreren Kindern nebenher überwinden kann. Unser Handeln ist also gefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir müssen endlich aufhören, Kinderreichtum als soziale Abweichung zu behandeln. Wir brauchen klare politische Entscheidungen, die die Kinderzeit nicht als Belastung, sondern als gesellschaftliche Leistung anerkennen. Das bedeutet gezielte finanzielle Förderungen, die das Armutsrisiko von Mehrkindfamilien sofort senken. Am Ende geht es nicht nur um Programme, sondern um Haltung. Eine Gesellschaft, die Kinderreichtum als Reichtum begreift, gestaltet Politik anders. Es braucht Mut, Prioritäten zugunsten von Familien, die heute oft unsichtbar bleiben, obwohl sie das Fundament unserer Zukunft bilden, zu verschieben. Wenn wir wirklich wollen, dass Schleswig-Holstein ein Land für Familien ist, dann müssen wir diesen Familien nicht nur Zahlen widmen, sondern Entscheidungen, die ihr Leben spürbar erleichtern. Nur dann wird aus dem Bericht eine Perspektive und aus politischer Absicht endlich gelebte Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich zunächst einmal bei den Kolleginnen und Kollegen des SSW für den Impuls bedanken. Auch möchte ich mich bei der Kollegin Schiebe bedanken, weil sie etwas gemacht hat, was mir wirklich aus dem Herzen spricht. Sie haben empathisch gesprochen, aber Sie haben darauf verzichtet, zahllose Einzelprogramme aufzuzählen, sie sogar zu fordern oder neu zu fordern, sondern Sie haben den Finger genau in die Wunde gelegt. Deswegen verkneife ich es mir an dieser Stelle, noch einmal explizit darauf einzugehen, wie wichtig Kinder für diese Gesellschaft sind. Ich glaube, das wissen wir alle, aber davon können sich Eltern oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern nichts kaufen, wenn wir das ständig vor uns hertragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass kinderreiche Familien überdurchschnittlich am Tropf des Staates hängen, wie Kay Müller in dem sh:z vom 19. August 2025 schreibt, bestätigt dieser Bericht. Ich habe mal versucht, auch mithilfe unserer neuen Unterstützungsmöglichkeiten, also mithilfe künstlicher Intelligenz, einfach zu fragen: Was machen Deutschland und Dänemark anders? Was unterscheidet Deutschland und Dänemark? Wo wären kinderreiche Familien besser aufgehoben? – Künstliche Intelligenz spuckt aus, das hätte ich gar nicht erwartet, sehr differenziert: Das könne man so einfach nicht sagen, weil in Deutschland zwar das Kindergeld höher ist, aber in Dänemark die strukturellen Leistungen drumherum einfach besser organisiert sind. Wenn man fragt, welche Länder denn eigentlich besonders kinderfreundlich seien, dann werden Schweden, Norwegen, Island, Finnland und Dänemark genannt. – Komisch. Das sind alles irgendwie skandinavische Staaten, wenn man mal großzügig Island dazuzählt, wo die Rahmenbedingungen einfach passen. (Beifall SSW) Deutschland und Frankreich werden übrigens als Nächste genannt. Ich will folgende Positionen, die Kosten der Kinderbetreuung, also Krippe, Kita und alles, was dazugehört, mal mit Ihnen durchdeklinieren. Wir haben vorhin – der Kollege Buchholz hat das erwähnt – über Visionen, über eine Zielvorstellung, wo es eigentlich im Zusammenhang mit der Änderung unserer Verfassung hingehen soll, gesprochen. Wissen (Dr. Heiner Garg) Sie, was meine Zielvorstellung wäre? – Dass wir Programme wie „Kein Kind ohne Schulranzen“, „Kein Kind ohne Bleistift“, „Kein Kind ohne dies und ohne das“ nicht mehr brauchen, sondern dass Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen und drei oder mehr Kinder haben, von ihrer Arbeit mit ihren drei oder vier Kindern gut leben können. Meine Zielvorstellung ist, dass wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen. (Beifall FDP, SPD, SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist meine Zielvorstellung. Dazu gehört, dass Kinderbetreuung, so wie wir das übrigens fast alle mal miteinander vorhatten, perspektivisch für die Eltern kostenfrei ist. Ich bin wirklich ein großer Fan von Programmen wie „Kein Kind ohne Mahlzeit“, aber ich wäre ein noch größerer Fan, wenn jedes Kind in der Kita, in der Grundschule oder später im betreuten Ganztag einfach eine warme Mittagsmahlzeit bekommen würde. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zurufe SPD) Um das deutlich zu sagen: Ich war schon sehr erstaunt, dass in der Mensa der Technischen Fakultät der CAU das Mittagessen im Durchschnitt weniger kostet als in einer Grundschule. (Beifall SPD und SSW) Das sind genau die Punkte, an denen wir ansetzen müssen und ansetzen können. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Das heißt nicht, dass wir die Kosten für das Mittagessen dort erhöhen müssen. Herr Kollege Habersaat, ich glaube, Sie haben mich wohl verstanden. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Was wir auf Landesebene machen können, und darum geht es ja: Der Deckel ist nicht in Stein gemeißelt. Wir könnten den Deckel für die Kinderbetreuung in Kitas weiter absenken, so wie die Opposition das x-mal gefordert hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das wäre ein Beitrag, das Leben für Eltern mit mehreren Kindern besser zu gestalten. Die Kollegin Schiebe hat einen Vorschlag gemacht, was den Wohnraum, übrigens einer der großen Brocken, bei denen sich die Skandinavier von uns unterscheiden, betrifft. Bei uns ist nämlich der Wohnraum insbesondere für Eltern mit mehreren Kindern oder für Alleinerziehende mit mehreren Kindern besonders teuer. Das Baukindergeld aus der letzten Legislaturperiode hat übrigens da einen ganz ordentlichen Schub geleistet. Ich finde auch die Idee der Kollegin Schiebe, über Konsequenzen nachzudenken, gut. Wenn wir über Konsequenzen reden, und ich gehe davon aus, lieber Christian Dirschauer, dass wir im Ausschuss darüber weiter beraten, welche Konsequenzen wir aus diesem Bericht zu ziehen haben, dann gehören Wohnraum, Zugang zu Gesundheit, Bildungskosten, Arbeitszeit sowie Elternzeit und Teilhabe an sozialer Kultur dazu.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Herr Dr. Garg, kommen Sie bitte zum Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin, ich bin nicht am Ende, aber am Ende mit meiner Rede. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Liebe Landtagspräsidentin! Liebe Damen und Herren! Als farmor von drei Enkelkindern hat es mich irgendwie gekitzelt, mich zu diesem Thema und wie wir gerade über Familien, die mindestens drei Kinder haben, sprechen, zu Wort zu melden. Ich glaube, Corona hat uns gezeigt, welchen Einschnitt die nicht vorhandenen Kita-Öffnungszeiten hatten und jetzt noch haben, wenn zum Beispiel der Anruf kommt: Oh sorry, könnt ihr mal das Kind abholen? Die Kita schließt heute früher, weil wir nicht genügend Betreuungspersonal haben. Kære venner, wenn wir von Familien und von Alleinerziehenden sprechen, die mindestens zwei oder drei Kinder haben – es ist völlig Wumpe – und die sich nicht auf Betreuungsangebote, für die sie richtig viel Geld bezahlen, verlassen können, dann ist nur noch der einzige Weg, der übrig ist, ins Homeoffice gehen zu wollen. In den meisten Jobs kann man kein Homeoffice machen, da muss man vor Ort tätig sein. Das heißt, sie nehmen sich wieder Urlaub, damit sie ihre Kinder zu Hause betreuen können. (Jette Waldinger-Thiering) (Christian Dirschauer [SSW]: Homeoffice mit Kind ist auch kein Vergnügen!) Solange wir das nicht nachhaltig und verlässlich gewährleisten, können wir uns noch so viel die Köpfe darüber heißreden, wie es ist, wenn wir Kinder haben und die Armut an die Tür klopft, denn Eltern müssen Geld verdienen. (Christian Dirschauer [SSW]: Ja!) Meiner Meinung nach diskutieren wir schon viel zu lange darüber. Mein geschätzter Kollege Heiner Garg hat gerade etwas angesprochen, was mir auch sehr auf der Seele brennt, und zwar ist das zum einen die Lernmittelfreiheit, zum anderen ein warmes Mittagessen. (Beifall SSW, Dr. Heiner Garg [FDP] und Serpil Midyatli [SPD]) Wenn man seine Kinder einschulen und eine Schultasche kaufen möchte – das ist meine speciel opgave, das zu tun –, dann gibt man locker 380 Euro aus, einschließlich eines eventuellen Rabatts von 25 Euro. Was möchte ich damit sagen? Es ist verdammt teuer. Wenn dann die Kinder in der Schule sind, kommen weitere Kosten hinzu, beispielsweise für Unterrichtszubehör oder Klassenfahrten. Es summiert sich! Damit bin ich bei Skandinavien: Wir müssen endlich eine Lernmittelfreiheit haben, denn dadurch schaffen wir Bildungsgerechtigkeit. (Beifall SSW, SPD und FDP) Insofern haben wir noch viel zu machen, damit sich Familien mit mehreren Kindern in Schleswig-Holstein willkommen fühlen. Das Thema Wohnraum ist schon angesprochen worden. Ja, Kinder und Geschwister sind eine Bereicherung. Es gibt auch große Schwestern, die kleinen Brüdern auf dem Schulhof geholfen haben. Aber nichtsdestotrotz glaube ich: Wir müssen mehr Gas geben, damit wir familienfreundlicher werden. – Tusind tak. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, gestatten Sie mir eine Anmerkung. Der Kollege Stender und ich mussten um kurz vor zwölf mehrfach die Beschlussfähigkeit des Parlamentes überprüfen. Vor zwölf Uhr waren zum Teil nur 35 Abgeordnete anwesend. Ich bitte, darauf zu achten, dass die Beschlussfähigkeit im Laufe des Vormittags gewahrt wird. Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um zwei Minuten erweitert. Diese zusätzliche Redezeit steht jetzt selbstverständlich auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung, sodass der Kollege Garg jetzt eine Redezeit von zwölf Minuten hat.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, zunächst einmal einen ehrlichen, herzlichen Dank an Sie und Ihr Haus, weil ich weiß, dass die Beantwortung von Großen Anfragen nicht unbedingt nur Freude und Jubel in den entsprechenden Referaten auslöst. Frau Hesser, herzlichen Dank auch an Ihr Team für die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage unserer Fraktion, und zwar auch an all diejenigen, die mitgewirkt haben, beispielsweise die kommunalen Landesverbände. Danke schön dafür! (Beifall) Jetzt kann man sich fragen, warum der eigentlich diese Anfrage stellt, nachdem er acht Jahre lang mit dem System auf der anderen Seite zu tun hatte. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will ähnlich wie die Ministerin mal ganz anders anfangen. Wenn man beispielsweise auf der Straße nach dem System der Eingliederungshilfe fragt, dann wird alles Mögliche geantwortet, zum Beispiel, das sei etwas für Strafgefangene oder, wenn man Glück hat, irgendetwas für Menschen mit Behinderung. – Nein, es ist das Leistungssystem für Menschen mit speziellen Bedürfnissen, für Menschen mit Behinderung, damit diese Menschen gleichberechtigt an Leben teilhaben können. Auf dieses Leistungssystem, das viel Geld im Landeshaushalt in Anspruch nimmt, nicht erst seit dieser oder der letzten Legislaturperiode – damit haben schon Vorgängerinnen von Ihnen und mir immer wieder zu kämpfen gehabt –, kann man stolz sein. Dieses Leistungssystem ermöglicht es Menschen, am Leben teilzuhaben. (Dr. Heiner Garg) (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Ich will das vor dem folgenden Hintergrund sagen: „Das erste Mal wirklich Angst bekam Sarah Baumgart im Jahr 2018 bei einer Kleinen Anfrage der AfD im Bundestag. Darin ging es um die Zahl von behinderten Menschen in Deutschland und den vermeintlichen Zusammenhang von Behinderung mit Inzucht und Migration. ‚Da wurde mir klar, die hören beim Thema Migration nicht auf‘, sagt Sarah Baumgart. Sechs Jahre später, im Mai 2024, sitzt sie auf einer Bühne in Freiburg und spricht über ihre Ängste. ‚Als behinderter Mensch bin ich wie kaum jemand anders in dieser Gesellschaft abhängig von staatlichen Strukturen‘, sagt die 39-Jährige.“ Genau eine solche staatliche Struktur stellt das System der Eingliederungshilfe her. Es ist jedenfalls meiner Auffassung nach unsere Aufgabe, dass wir auf Dauer garantieren, dass dieses System leistungsfähig bleiben kann. Dazu gehören die fachlichen Anforderungen und dazu gehört natürlich auch die Finanzierbarkeit dieses Systems, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf meiner Sommertour haben wir zwei Einrichtungen besuchen können, unter anderem das Haus KoMet in Niebüll. Ich weiß nicht, ob Sie das kennen, aber ich finde es sensationell, was dort für Menschen mit speziellen Bedürfnissen geleistet wird. Ich finde es faszinierend, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich jeden Tag nicht nur um diese Menschen kümmern, sondern mit ihnen zusammenleben und einen ganz normalen Alltag gestalten. Wenn ich von „ganz normal“ spreche, dann mache ich das mit Absicht. Denn die Partei, über die wir hier gestern eine Debatte geführt haben – – Was aus der Perspektive der AfD nicht normal ist, wird als verrückt geframed. Der schon bekannte Maximilian Krah hat beispielsweise die Tagesschau in einfacher Sprache als Nachrichten für Idioten bezeichnet. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte, dass wir über die Eingliederungshilfe ab der Ausschussbefassung häufiger, intensiver und anders sprechen, als es in den letzten Jahren der Fall gewesen ist. Ja, sie ist eine finanzielle Herausforderung, und sie wird auch eine finanzielle Herausforderung bleiben. Ich komme an späterer Stelle noch dazu, wo aus meiner Sicht die Möglichkeit besteht, Effizienzgewinne aus diesem System zu generieren, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Von diesem Parlament muss nach dieser Debatte ein klares Signal ausgehen, dass Menschen wie Sarah Baumgart und alle anderen in einem sozialen Rechtsstaat keine Angst haben müssen, die Leistungen, die ihnen zustehen, in Zukunft nicht mehr zu bekommen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Was sind für mich die vier großen Punkte, die ich aus der Beantwortung der Großen Anfrage herausgezogen habe? Frau Ministerin, Sie haben es angesprochen; Der erste Punkt ist, dass Sie gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden dieses Kurzgutachten in Auftrag gegeben haben. Sie haben ein bisschen daraus referiert und etwas über die Kostenstrukturen gesagt. Was mir fehlt und was ich mit hinzugenommen hätte, ist die Frage: Hat sich die Kommunalisierung der Eingliederungshilfe, die 2007 auf den Weg gebracht wurde und mit den beiden Teilhabestärkungsgesetzen 2020 nicht nur anerkannt, sondern quasi finalisiert wurde, tatsächlich bewährt? – Deswegen haben wir den Berichtsantrag gestellt. Die Ministerin hat gesagt, finanziell sei es eigentlich – ich sage es einmal salopp – egal gewesen. Ich glaube aber, was die Leistungserbringung für Menschen mit Behinderung anbelangt, muss man schon einmal fragen, ob der Vorwurf zutreffend ist, der mir bis heute begegnet, dass es bisweilen Leistung nach Postleitzahlen gibt, dass es also sehr davon abhängt, in welchem Kreis oder in welcher kreisfreien Stadt welches Angebot vor Ort vorhanden ist und wie die Hilfeplanung funktioniert. Ich habe die Kommunalisierung im Jahr 2007 – ich war damals in der Opposition während der Großen Koalition unter Peter Harry Carstensen – mit auf den Weg gebracht. Ich bin der Letzte, der sie einfach über Bord werfen würde. Aber ich finde, im Jahr 2025 müssen wir uns in einer gründlichen Ausschussbefassung mit einer Anhörung die Frage stellen, ob sie sich erstens bewährt hat, und ob es zweitens nicht richtig wäre, wenn das Land in Zukunft eine stärker steuernde Rolle bekäme, indem in Absprache mit den Kommunen Mindeststandards gesetzt werden. Ich mache am Ende einen Vorschlag, wie ich mir so einen Prozess vorstellen könnte, wie man ihn aufsetzen könnte. Zweitens geht es um die vollständige Digitalisierung von Prozessen, der Hilfeplanung, der Leis- (Dr. Heiner Garg) tungsgewährung, der Dokumentation und der Steuerungsprozesse. Sie haben es angesprochen. Das zieht sich aus meiner Sicht in der Großen Anfrage wie ein roter Faden durch die entsprechenden Fragen beziehungsweise deren Antworten, dass dort wirklich riesig Luft nach oben ist. Wenn 80 Prozent der Kosten Personalkosten sind, sind 20 Prozent keine Personalkosten. Dann müssen wir uns überlegen, wie wir eigentlich das Geld für die Menschen bekommen, für deren Hilfe es notwendig ist. Gerade bei der Frage nach den digitalen Prozessen – da wird niemand Nein sagen – ist Riesenluft nach oben, vor allem, wenn sie landeseinheitlich gestaltet sind. Dazu gehört aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine entsprechende Anschubfinanzierung seitens des Landes. Wenn man am Ende Effizienzgewinne erzielen will, dann muss man am Anfang in eine entsprechende Digitalisierung investieren, damit das funktioniert. Der nächste Punkt, den ich extrem spannend finde und der sich für mich aus einer ganzen Reihe von Antworten auf unsere gestellten Fragen ergibt, geht in die Richtung Versäulung der Systeme. Ehrlicherweise hat jeder von uns irgendwann wahrscheinlich einmal ein besonderes Bedürfnis oder wird pflegebedürftig. Sollten wir darum nicht die sozialräumliche Orientierung in den Kreisen und kreisfreien Städten fördern? Die Sozialraumorientierung ist die Gesamtentwicklung im Quartier. Die Sozialgesetzbücher regeln hierbei die fünf Bereiche Gesundheitsvorsorge und ‑versorgung, Pflegeversorgung, Jugendhilfe und Behindertenhilfe. Sollten wir nicht für die Versorgung von Menschen, für das Miteinander von Menschen – ob mit besonderen Bedürfnissen oder ohne – stärker zu Ansätzen kommen, mit denen Menschen besser in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld versorgt werden können? – Auch das ist eine Frage, die man mit Betroffenen im Rahmen einer Anhörung erörtern muss. Der vierte Punkt ist derselbe, den Sie angesprochen haben: die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Je länger ich mich mit dem System der Werkstätten, egal in welcher Funktion, auseinandersetze, desto mehr finde ich, dass das wirklich ein wunderbarer, geschützter Ort ist, den übrigens oft nicht nur die Menschen mit Behinderung brauchen, sondern auch deren Angehörige. Sie sind froh darüber, dass es diesen beschützten Ort gibt. Aber trotzdem gibt es eine ganze Reihe von Menschen, die sich gern einmal auf dem ersten Arbeitsmarkt ausprobieren würden. Diese Durchlässigkeit, die Rückkehrmöglichkeiten, ohne Gefahr zu laufen, die soziale Absicherung zu verlieren, sind wirklich aller Anstrengung wert, dass man darüber spricht. (Beifall FDP und SSW) So, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend nicht nur einmal Danke sagen, sondern auch einen konkreten Vorschlag machen, der allerdings aufgrund der Kürze der Zeit, die uns in dieser Legislaturperiode bleibt, vermutlich eine Mammutaufgabe für die nächste Legislaturperiode ist. Um die Eingliederungshilfe dauerhaft zukunftssicher zu machen, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass es einen Prozess bräuchte, der dem ähnlich ist, was wir in der vergangenen Legislaturperiode bei der Kitareform aufgesetzt haben, also einen ausführlichen Prozess mit den Kommunen, mit dem Land, mit den Leistungserbringern und in einer zweiten Runde mit Beteiligung derjenigen, für die dieses System da sein soll. Das werden wir in dieser Legislaturperiode – das ist mir klar – nicht schaffen, aber dieses System ist es nicht nur aufgrund seiner finanziellen Bedeutung im Landeshaushalt, sondern vor allem aufgrund der Bedeutung für die Menschen wert. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit von Ihnen und ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Andrea Tschacher.

Diese Rede einzeln zitieren

Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Eingliederungshilfe und damit über nichts weniger als die Frage, wie wir als Gesellschaft, in der wir Verantwortung füreinander tragen, miteinander umgehen. Es geht darum, wie wir Menschen mit Behinderungen Teilhabe, Selbstbestimmung und Würde ermöglichen und wie wir die Strukturen, die diese Hilfe leisten, stabil und zukunftsfähig halten. Wir tragen als Parlament Verantwortung dafür, Menschlichkeit und Wirtschaftlichkeit zusammen zu denken. Denn es geht nicht darum, ob wir helfen, sondern wie wir die Hilfe gestalten, dass sie wirksam, effizient und langfristig tragfähig bleibt. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Andrea Tschacher) Das ist kein Widerspruch, sondern Ausdruck eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln zum Wohl der Menschen, für die wir sie einsetzen. Die Eingliederungshilfe ist keine Randaufgabe. Sie betrifft Menschen, ihr Leben, ihre Chancen, ihre Würde. Jeder Mensch soll so selbstständig wie möglich leben können, mit der Unterstützung, die er braucht. Genau deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir uns intensiver mit der fachlichen und finanziellen Entwicklung in diesem Bereich befassen. Die Ausgaben in Schleswig-Holstein sind in den letzten fünf Jahren um rund 50 Prozent von 753 Millionen Euro auf über 1,13 Milliarden Euro gestiegen. Diese Entwicklung fordert uns sehr, aber sie ist erklärbar. Sie zeigt, dass mehr Menschen Unterstützung brauchen, dass Löhne im sozialen Bereich steigen und dass Teilhabe heute breiter gedacht wird als noch vor einigen Jahren. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, ein Angebot, ein Stück Lebensqualität. Ein Grund ist die Zahl der Leistungsberechtigten, die in den letzten zehn Jahren um mehr als 7.000 Personen gestiegen ist. Ein weiterer Grund ist, dass rund 85 Prozent der Kosten auf Personal entfallen, bei deutlich gestiegenen Tariflöhnen, Fachkräftemangel und höheren Lebenshaltungskosten. Hinzu kommen neue Bedarfe, etwa durch psychische Erkrankungen oder eine höhere Lebenserwartung. Das sind keine bürokratischen Kosten, das sind Investitionen in soziale Sicherheit und Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist vereinbart, dass Bund, Länder und Kommunen auf Grundlage der Evaluation zum Bundesteilhabegesetz über dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten sollen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um die Eingliederungshilfe praxisnäher, einfacher und effizienter zu gestalten. Gerade wir in Schleswig-Holstein wissen, dass Verfahren oft zu komplex sind. Ich würde mir wünschen, dass dieser Anspruch aus Berlin auch tatsächlich eingelöst wird, damit die Eingliederungshilfe den Menschen gerecht und unkomplizierter wird und bezahlbar bleibt. Gleichzeitig sehen wir, dass die Bearbeitungszeiten für Anträge zugenommen haben. Das nehmen wir auch als CDU-Fraktion natürlich sehr ernst. Teilhabe darf nicht an Verfahren scheitern. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir setzen darauf, dass die begonnenen Digitalisierungsmaßnahmen und Prozessvereinfachungen hier spürbare Verbesserungen bringen. Das Land trägt den größten Teil der Kosten der Eingliederungshilfe und steht damit klar in der Verantwortung gegenüber den Kommunen. Das ist richtig und wichtig. Zugleich sehen wir, dass die finanziellen Spielräume immer enger werden. Aus Sicht des Parlaments, auch aus meiner Sicht als pflegepolitische Sprecherin ist es wichtig, kritisch zu prüfen, wo wir Prozesse vereinfachen, Strukturen verbessern und Mittel gezielter einsetzen können. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unterstützung muss dort ankommen, wo sie tatsächlich gebraucht wird. Die laufende Kurzexpertise ist ein wichtiger Schritt. Entscheidend wird sein, dass daraus konkrete Maßnahmen entstehen, die in der Praxis spürbar wirken, für die Träger, für die Kommunen und vor allem für die Menschen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind. Nur wenn wir Kostenentwicklung, Qualität und Teilhabe zusammendenken, bleibt die Eingliederungshilfe zukunftsfest. Die Landesregierung verfolgt dafür einen klaren Zeitplan mit einem Gutachten, ersten Maßnahmen im kommenden Jahr und einem Zwischenbericht bis Mitte 2026. Das ist ein nachvollziehbarer und transparenter Weg, den wir als CDU-Fraktion mit dem Ziel konstruktiv begleiten werden, spürbare Entlastungen in der Praxis zu erreichen. Auch im Bund wird über Verbesserungen diskutiert. CDU und CSU haben vorgeschlagen, bundeseinheitliche Kriterien für die Bedarfsermittlung zu prüfen, ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Steuerungskraft. In Schleswig-Holstein wird schon viel getan, um Teilhabe zu fördern und Strukturen zu stärken. Das EU-geförderte Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027, der Fonds für Barrierefreiheit und das Programm Inklusion vor Ort sind nur einige Beispiele für gelebte Inklusion, konkret, sichtbar und wirksam. Ein wichtiges Anliegen bleibt die Stärkung der beruflichen Teilhabe, also die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Inklusionsbetrieben und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Denn Teilhabe bedeutet nicht nur Unterstützung im Alltag, sondern auch Perspektiven im Berufsleben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Eingliederungshilfe ist teuer, aber sie ist keine Belastung, sondern eine Investition in Menschenwürde und gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Andrea Tschacher) (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir als CDU-Fraktion werden diesen Weg weiter konstruktiv begleiten – (Beifall CDU) kritisch, lösungsorientiert und mit einem klaren Ziel: Teilhabe sichern, Strukturen stärken und Ressourcen so einsetzen, dass sie den Menschen in unserem Land zugutekommen. Es geht um nichts weniger als das Leben, die Chancen und die Würde betroffener Menschen und um eine ausgewogene Finanzierung, die diesen Anspruch dauerhaft trägt. Entscheidend ist, dass wir bei allen finanziellen Zwängen das Ziel nicht aus dem Blick verlieren: Teilhabe ermöglichen, Strukturen sichern und gemeinsam eine zukunftsfeste Eingliederungshilfe gestalten – ich sage es gern noch einmal –, menschlich, verlässlich und zukunftsorientiert. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Eka von Kalben.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Eingliederungshilfe ist einer der zentralen Schlüssel, um das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen; Herr Garg hat darauf in seiner Rede schon hingewiesen. Es ist sozusagen der Kernpunkt. Gleichzeitig hat man, wenn man sich den Begriff Eingliederungshilfe anguckt, ja immer das Gefühl, Menschen mit Behinderung müssten irgendwie in die Gesellschaft eingegliedert werden. Deswegen gefällt mir eigentlich der Begriff des Bundesteilhabegesetzes viel besser, denn es geht darum: Wie schaffen wir Teilhabe in unserer Gesellschaft, und wie kann uns das in einer Gesellschaft gelingen, die immer älter, diverser und komplexer wird? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP]) Lieber Herr Garg, Sie haben bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt diese Vision für die Kinder aufgebracht: Wie einfach wäre die Situation, wenn wir im Grunde genommen auch in der Bildung alles barriereärmer machten. – So ähnlich ist es auch für Menschen mit Behinderung: Es wäre sehr viel einfacher, die Teilhabe zu organisieren, wenn wir die vielen Barrieren, die es im Leben gibt, abschaffen könnten. Aber im Moment sind wir noch bei kleineren Schritten. Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Sie haben betont, dass Sie trotz der steigenden Kosten, über die allerorten gesprochen wird und die sehr hoch sind, die Qualität nicht absenken wollen. Sie wollen Mittel und Wege suchen, wie wir gute Qualität in der Eingliederungshilfe garantieren und trotzdem versuchen können, effektiver vorzugehen. Dazu zählen zum Beispiel mehr Vermittlung in Arbeit und der Abbau von Verwaltungskosten. Das sind richtige und wichtige Schritte, und diese gehen nicht zulasten der Menschen mit Behinderung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es wird viel über die Kosten der Eingliederungshilfe gesprochen. Heiner Garg, vielen Dank für den Hinweis, dass wir über das sprechen müssen, um was es eigentlich geht. Das sind nicht die Kosten. Ein Punkt, den ich dazu gern ansprechen würde, ist, dass im Grunde genommen nicht das Geld für Eingliederungshilfe sorgt, sondern die Menschen. Deshalb sind Fachkräfte, ist der Fachkräftemangel ein Thema. Denn ohne Fachkräfte, die mit Herz, Kompetenz und Zeit in der Eingliederungshilfe arbeiten, nützen uns die besten Strukturen wenig. Deshalb müssen wir immer wieder darauf hinweisen, dass auch diese Herausforderung zu meistern ist: durch fairere Bezahlung, weniger Bürokratie, echte Wertschätzung, und – Sie haben es gestern in der Pflegedebatte, die ich leider nur im Zug mithören konnte, gesagt – dazu gehört auch die Integration von Migrantinnen und Migranten in unsere Gesellschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Fachkräfte zu finden und zu halten ist die zentrale Gelingensbedingung für gute Teilhabe. Das kostet natürlich. Ein weiterer entscheidender Punkt, den ich betonen möchte, ist die Frage der Zuständigkeiten, der Säulen, oder wie auch immer wir es nennen. Wenn wir wirklich vorankommen und uns gut für die Zukunft aufstellen wollen, dann ist das eine Frage der Ebenen. Das Thema gibt es übrigens nicht nur bei der Eingliederungshilfe, sondern in fast allen Politikfeldern. Verschiedene Gesetzbücher, verschiedene Fi- (Eka von Kalben) nanzierungssysteme, die manchmal sehr verwirrend sein können – alle Ebenen zeigen dann mit dem Finger aufeinander: das Land auf den Bund, die Kommunen auf das Land und die Träger auf die Kommunen und das Land. Der Einzige, der bei dem Thema ein bisschen außen vor ist, ist die EU – Gott sei Dank. (Zurufe) Dieses Schwarzer-Peter-Spiel ist nicht zuletzt für diejenigen, die die Hilfe bekommen, unzumutbar. Auch sie müssen wissen, an wen sie sich wenden sollen. Es ist teuer und ineffizient, weil es Verantwortlichkeiten hin- und herschiebt. Ja, der Bund muss das Werkstattrecht und das Bundesteilhabegesetz reformieren. Es muss endlich konsequent personenzentriert, mit klaren Zuständigkeiten und echter Entlastung für alle aufgestellt werden – für die Leistungsträger, für die Kommunen, aber auch für die Länder. Teilhabe darf nicht an Paragrafen oder an Zuständigkeitsgrenzen scheitern. Ja, das Land – auch wir und die Regierung – muss dafür sorgen, dass die Strukturen vor Ort verlässlich sind, dass die Qualität von Schulbegleitung, Assistenz oder Übergängen und Schnittstellen nicht vom Wohnort abhängen. Wir müssen alle gemeinsam den Mut haben, neue Modelle auszuprobieren. Wie wäre es zum Beispiel, wenn wir es wagen würden, mit Budgets statt mit kleinteiligen Abrechnungen zu arbeiten? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Die Kommunen brauchen Spielräume, aber auch den Willen, sie zu nutzen. Wer nur auf Kostendruck reagiert, riskiert Stillstand, und Stillstand können wir uns nicht leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Auch die Träger sind gefragt: Verlässliche Arbeitsbedingungen, echte Mitbestimmung, Innovation bei Assistenz- und Wohnformen – all das kann anstrengend sein, denn Neues kann schiefgehen. Ehrlich gesagt ist die Fehlerkultur in unserem Land durchaus ausbaufähig. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP] – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das stimmt!) Diese neuen Modelle – wenn Sie jetzt von der nächsten Legislatur sprechen, in der Sie eventuell die Eingliederungshilfe von oben nach unten oder von unten nach oben kehren wollen – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Genau so!) empfinde ich als eine gute Idee. Ich habe nur einen Punkt: Sie haben gesagt, in der zweiten Runde sprächen wir dann mit den Betroffenen. – Nein, wir sprechen schon in der ersten Runde mit den Betroffenen. Das ist der einzige Unterschied, den ich an dieser Stelle zu Ihrer Position habe. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich sage aber auch: Wenn alle an ihren eingefahrenen Bahnen festhalten – der Bund, das Land, die Kommunen und die Träger –, dann wird sich nichts ändern, und dann diskutieren wir jedes Jahr über Kosten statt über Teilhabe. Was können wir konkret tun? Was können wir erstens in Schulen und Kitas tun? – Wenn Schulen zum Beispiel von vornherein so ausgestattet werden, dass Kinder mit ihren Eigenheiten und Bedarfen dort gut lernen können, dann brauchen wir weniger nachträgliche Begleitung und Notlösungen. Dann wird Inklusion selbstverständlich und nicht kompliziert. Das spart Ressourcen, vor allem aber stärkt es die Kinder und kann dann langfristig vielleicht Hilfen zur Eingliederung vermeiden. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens, bei der Arbeit? – Wenn sich Werkstätten zu echten Inklusionsbetrieben weiterentwickeln können, weil wir als Gesellschaft bereit sind, die dort hergestellten Produkte fair zu bezahlen, dann entsteht Teilhabe auf Augenhöhe und nicht als Fürsorge, sondern als wirtschaftliche Realität. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Auch das ist Teilhabe, dass Arbeit wertgeschätzt und angemessen entlohnt wird – unabhängig davon, ob jemand Unterstützung braucht. Meine Damen und Herren, gerade in einer älter werdenden Gesellschaft wird Teilhabe zu einer immer größeren Herausforderung und immer wichtigeren Aufgabe. Teilhabe ist kein Randthema, sie ist Kern sozialer Nachhaltigkeit. Sie bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenleben, lernen und arbeiten. Sie bedeutet Selbstbestimmung statt Verwaltung, und sie bedeutet, die Perspektive der Betroffenen ernst (Eka von Kalben) zu nehmen. Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Unsere Aufgabe als Politik ist es, genau diese Barrieren zu beseitigen, Schritt für Schritt. Die Eingliederungshilfe ist kein technischer Haushaltsposten. Sie ist Ausdruck unserer Haltung: Welche Teilhabe wollen wir ermöglichen? Wie viel Vielfalt halten wir aus? Wie ernst nehmen wir die Rechte der Menschen, um die es hier geht? – In dem Zusammenhang eine Bitte an Sie, Frau Ministerin, und ich weiß, dass Sie diese Aufforderung eigentlich gar nicht bräuchten: Nehmen Sie die Menschen ernst, die es betrifft! Deshalb bin ich dankbar dafür, dass Sie von Ihrem Gespräch bei der Lebenshilfe berichtet haben. Sprechen Sie mit den Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, direkt! Ihre Expertise und ihre Erfahrungen sind unverzichtbar. Sie können wertvolle Impulse für eine zukunftsfähige Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein geben. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, vereinzelt FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Mitglieder des Dräger-Betriebsrates auf Einladung der Kollegin Schiebe. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion bedankt sich ebenfalls bei den zuständigen Mitarbeitenden und bei der Ministerin für den Bericht. Sie bedankt sich außerdem bei der FDP für die Möglichkeit, das Thema Eingliederungshilfe hier wieder einmal in den Fokus zu nehmen. Träger der Eingliederungshilfe sind seit der Kommunalisierung 2007 die Kreise und kreisfreien Städte. Das Land ist ebenfalls Träger der Eingliederungshilfe, um übergeordnete zentrale Steuerungsund Koordinierungsaufgaben zu übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel der Landesrahmenvertrag oder die Leistungsvereinbarung. Die kommunalen Landesverbände weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Zulieferung für parlamentarische Auskunftsersuchen nicht bestehe. – Darüber bin ich ein bisschen erstaunt. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich habe die Eingliederungshilfe nämlich immer als gesamtpolitische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Menschen mit Behinderung sind ein selbstverständlicher Teilbereich unserer Gesellschaft. Sie sind ein Plus. Wir alle haben die Verpflichtung, Hilfestellung zu leisten, wo erforderlich und gewünscht, damit tatsächlich ein selbstbestimmtes Leben geführt werden kann. Die ständige Reduzierung auf die Kostenfrage wird der notwendigen gesellschaftlichen und politischen Haltung nicht gerecht. (Beifall SPD und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Fassen wir uns einmal an die eigene Landtagsnase: Obwohl die Stelle seit drei Jahren im Haushalt genehmigt ist, haben wir immer noch keine Person für Gebärdensprachdolmetschung eingestellt – und auch heute fehlt die Gebärdensprachdolmetschung hier. Mit der geplanten Streichung des Artikels 14 in der Landesverfassung – darüber haben wir heute Morgen diskutiert – erschweren wir vielen Menschen mit Behinderung den Zugang zu den Behörden. Das kritisiert nicht nur der SoVD. Die Beschäftigungsquote in den Landesverwaltungen ist mit insgesamt 4,66 Prozent im Jahre 2024 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Eine praktische Sache noch dazu: Die neu eingebauten schicken Toiletten im Landeshaus sind nicht wirklich barrierefrei. Das finde ich sehr bitter. Wenn wir das schon alles machen, dann müssen sie auch konsequent barrierefrei sein. – Also: Auch wir hier im Landtag haben noch sehr viel zu tun. Wenn ich mir die Tabellen zur Leistungserbringung anschaue, stelle ich fest, dass Leistungen – Kollege Garg hat es gesagt – tatsächlich nach Postleitzahlen erfolgen. Auch das kann nicht angehen, Menschen mit Behinderungen haben überall im Land die gleichen Rechte und müssen überall die gleichen Möglichkeiten haben, egal wo sie wohnen. Immer wieder – das finde ich so bitter – wird von den Betroffenen selbst von willkürlichen Entscheidungen geredet. Was macht das mit einem Menschen? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe liegt bei 122 Tagen und ist damit viel zu hoch, wenn man auf entsprechende Hilfe angewiesen ist. (Birte Pauls) (Beifall SPD und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit einem gezielten Einsatz digitaler Instrumente, der Anpassung von Verfahren sowie der Reduzierung von redundanten Strukturen lassen sich nicht nur Kosten senken, sondern die Servicequalität und Teilhabechancen erhöhen. (Beifall SPD, FDP, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zwingen Sie nicht die Betroffenen ins digital only, sondern setzen Sie als Erstes gezielt harmonisierte und digitale Abläufe zwischen den Schnittstellen der Verwaltung und Leistungserbringer ein – bestenfalls mit einem Programm, das wirklich funktioniert. So können Fachkräfte ihre Zeit für Menschen einsetzen, anstatt sie in Verwaltungsroutinen zu binden, die längst hätten digitalisiert werden können. Angesichts der steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe von 48,3 Prozent in den letzten Jahren und einer Nettoausgabe von über 1 Milliarde Euro muss das Ministerium natürlich schauen, wie die Mittel effizienter eingesetzt werden können, aber an den Leistungen zu sparen, die direkt beim Menschen ankommen, ist nicht nur in dieser Zeit eine schlechte Idee, sondern ganz generell. Die individuelle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen darf nicht auf eine Kostenfrage reduziert werden. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie ist ein Menschenrecht. Wir wollen uns hier an Gesetze halten. Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt uns ganz klare Linien vor, und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes muss weiter auf allen Ebenen verinnerlicht werden. Die Ankündigung des Staatssekretärs, ein Gutachten zur Reduzierung der Kosten in der Eingliederungshilfe zu erstellen, hat bei den Betroffenen für sehr viel Unruhe gesorgt. Wer staatliche Hilfe benötigt, um durchs Leben zu kommen, schluckt schwer an solchen Äußerungen. Respekt und Sensibilität sind kostenfrei. (Beifall SPD) Da die meisten Menschen ihre Schwerbehinderung erst im Laufe ihres Lebens erwerben, müssen wir unseren Fokus auf mehr Prävention, auf gute Gesundheitsversorgung und auf angepasste Arbeitsplätze richten. In der Antwort auf die Große Anfrage heißt es, dass die Integrationsfachdienste als arbeitsmarktorientierte Schnittstelle gezielt gestärkt werden sollen. Das Ministerium macht aber gerade genau das Gegenteil. Die Sozialministerin zerschlägt durch die gerade laufende erstmalige Ausschreibung für die Integrationsfachdienste gewachsene und vertrauensvolle Strukturen. Darin heißt es, dass den bisher eingesetzten Mitarbeitenden zum Wohle der begleitenden schwerbehinderten Menschen eine Übernahme angeboten werden solle. Das hört sich gut an. Dabei vergisst die Ministerin aber, dass wir eine gewünschte Trägervielfalt und damit auch eine Tarifvielfalt haben. Die Ausschreibung bedeutet, dass erfahrene Mitarbeiter für deutlich weniger Geld arbeiten müssten und jetzige Träger sich gar nicht erst auf die Ausschreibung bewerben können. Trotzdem sollen laut Ausschreibung die fachliche Qualität sichergestellt und vorhandene Netzwerke weiter bedient werden – bloß für weniger Geld und mit anderen Trägern. Das passt nicht zusammen, und das ist das Gegenteil von guter Arbeit. (Beifall SPD) Die Arbeit der Integrationsfachdienste besteht ja genau darin, Menschen in bezahlte Arbeit zu bringen und zu begleiten, um ihnen ein selbstbestimmtes und damit ein selbst finanziertes Leben zu ermöglichen. Das ist die Möglichkeit, in der Eingliederungshilfe Kosten zu sparen. Es gibt viele Themen, die es sich zu diskutieren lohnt, zum Beispiel die Mehr-Chancen-Konferenzen. Frau Ministerin, das Produzieren von vielen bunten Bildern, die dann fleißig auf Social-MediaKanälen vermarktet werden, ersetzt keine anständige, nachhaltige und vor allen Dingen menschenorientierte Sozialpolitik. (Beifall SPD) Warum die Werkstätten als größter und nicht zu ersetzender – das betone ich hier ganz deutlich: nicht zu ersetzender – Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen, unsere Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Frau Pries, geschweige denn die Politik und andere Akteure, die in dem Zusammenhang etwas zu sagen haben, nicht eingeladen worden sind, bleibt das Geheimnis der Ministerin. Ich finde das sehr bedauerlich. Das Thema Eingliederungshilfe und Pflege findet in der Großen Anfrage nur relativ kurz Beachtung. Mit der Thematik werden wir uns zukünftig allerdings intensiver beschäftigen müssen, denn auch Menschen mit Behinderungen werden immer älter. Das ist auch gut so, aber ihre Behinderung verschwindet ja nicht mit auftretender Pflegebedürftig- (Birte Pauls) keit. Deswegen müssen wir die Schnittstellen, die auch Kollege Garg angesprochen hat, noch einmal genauer betrachten und das so organisieren, dass die Hilfe allen Menschen zugutekommt und nicht nur denjenigen, die in einer Säule zu finden sind. Wie gesagt, die ständige Reduzierung auf die Kostenfrage wird der notwendigen gesellschaftlichen und politischen Haltung nicht gerecht. Menschen mit Behinderungen sind ein Plus und kein Minus. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW erteile ich nun dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Egal, ob es um den größeren Rahmen aus UN-BRK und BTHG oder um die praktische Umsetzung von Inklusion und die konkrete Teilhabe, beispielsweise durch ein angemessenes Blindengeld geht – die verschiedenen Aspekte der Politik für Menschen mit Behinderungen werden von uns aus gutem Grund hier regelmäßig bewegt. Denn zum einen ist es richtig, dass Inklusion ein Prozess ist, den wir nie einfach abhaken können, und zum anderen haben wir uns als Politik und Gesellschaft auf Ziele und gesetzliche Grundlagen verständigt, die ein völlig selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen sollen. Wenn wir ehrlich sind, dann liegt in nahezu allen Bereichen noch sehr viel Arbeit vor uns. Wir müssen nicht darüber diskutieren, dass Menschen mit Behinderungen mit Blick auf Kita, Schule oder Arbeitsmarkt nicht die gleichen Chancen haben wie Menschen ohne besondere Bedürfnisse. Das Gleiche gilt für die Gesundheitsversorgung oder Themen wie Wohnen, Mobilität oder selbstbestimmte Teilhabe an vielen weiteren Bereichen unseres Lebens. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Deutschland in Sachen Inklusion in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erhebliche Fortschritte gemacht hat. Allein die vielen Zahlen, die in den Antworten auf die Große Anfrage der FDP aufgeführt sind, zeigen uns, dass zumindest das finanzielle Engagement in diesem Bereich steigt – das durchaus auch auf Landesebene. Das kann man wirklich anerkennen. Wir alle wissen, dass der Bereich der EGH ein wichtiger und berechtigter, aber eben auch ein großer Ausgabeposten im Landeshaushalt ist. Die EGH dient als wesentliche Leistung im Rahmen des SGB IX mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohten Menschen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Wir vom SSW verbinden hiermit die klare Erwartung, dass möglichst viel von den hier eingesetzten Mitteln wirklich im Alltag der Menschen ankommt. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Gerade weil die Leistungen der EGH die Folgen einer Behinderung mildern oder sie sogar abwenden sollen und dazu noch das Ziel haben, Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu verringern und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, ist es so wichtig, hier sehr genau hinzuschauen. Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt aufgrund so mancher, ja auch wenig ergiebiger Kleinen Anfrage von mir zu dem Themenfeld bin ich der FDP – vor allem dem Kollegen Dr. Garg – für die Große Anfrage sehr dankbar. Sie hilft uns. Vieles, was aufgrund des Charakters als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte nicht in einer Zweiwochenfrist durch die Landesregierung beantwortbar war, liegt uns nun vor. Wenn auch mitunter noch lückenhaft, geben die Antworten unter anderem Aufschluss über die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten und die Zahl der Anträge auf Leistungen für Rehabilitation und Teilhabe. Auch die entsprechende Bearbeitungsdauer, die Entwicklung der Kosten und Ausgaben und die verschiedenen Herausforderungen wie etwa den Fachkräftemangel – die Kollegin von Kalben hat es benannt – werden zu Recht thematisiert. Diese Datenbasis ist gerade aus Sicht der Betroffenen und vor dem Hintergrund der Diskussion über die Weiterentwicklung der EGH wichtig und absolut wertvoll. Diese Plenardebatte ist nun wirklich nicht der Rahmen, um in die kleinen Details der Beantwortung zu gehen. Mit Blick auf die Ergebnisse und so manche vorangegangene Diskussion zum Thema ist mir aber eins wichtig, doch zu betonen: Die Kostensteigerungen, die auch in der vorliegenden Großen Anfrage sehr deutlich herausgestellt werden, sind weder durch eine Ausweitung der Leistungen noch durch eine besonders großzügige Bewilligungspraxis entstanden. Sie sind vielmehr durch allgemeine Kostensteigerungen erklärbar, die wir in vielen an- (Christian Dirschauer) deren Bereichen des Lebens sehen, also beispielsweise steigende Löhne und Gehälter oder Mieten oder durch Preissteigerungen infolge der inflationären Entwicklung. Wer also hier nur mit der Kostenbrille und dem Rotstift draufschaut, sollte sich dringend ein umfassenderes Bild machen und vor allem einmal mit den Leistungsberechtigten sprechen. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Viele Menschen mit Behinderung spüren schon lange, dass an ihren berechtigten Ansprüchen gespart wird. Viele haben schlichtweg Angst vor der Zukunft, wenn zum Beispiel heute schon nur noch die Hälfte der Zuschüsse zu ihren Taxifahrten bewilligt wird, weil Sparzwang herrscht. Ich will nicht missverstanden werden. Natürlich ist Kosteneffizienz und Transparenz über die Entwicklung der Ausgaben in der EGH wichtig, aber mit der UN-Konvention und vor allem mit dem Bundesteilhabegesetz sind hier wichtige Leitplanken benannt. Es ist zwingend notwendig und zumindest aus Sicht des SSW völlig unstrittig, von Menschen mit Behinderung aus zu denken und die jeweilige Person mit ihrem individuellen Bedarf ins Zentrum zu stellen. Menschen mit Behinderung, mit besonderen Bedarfen, sind eben genauso vielfältig wie Menschen ohne Behinderung. Deshalb ist und bleibt für uns völlig klar, dass auch die jeweiligen Leistungen oder konkreten Maßnahmen zu ihrer Unterstützung möglichst individuell und passgenau sein müssen. Es ist gut und richtig, dass Betroffene vom Grundsatz her keine Sach- und Dienstleistungen, sondern Geldleistungen erhalten, um notwendige Unterstützungsmaßnahmen selbstbestimmt organisieren zu können. Nach meinem Dafürhalten sollten sie noch viel stärker entscheiden können, wer, wann und wie diese Leistungen für sie erbringt. Keine Frage: Wenn es darum geht, Inklusion sicherzustellen und Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern, dann gibt es auch bei uns im Land deutliche Fortschritte. Mit dem Fonds für Barrierefreiheit oder den entsprechenden Landesaktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK sind auch in der Großen Anfrage gute Maßnahmen benannt. Gleichzeitig wird hier aber auch deutlich, dass Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung noch immer sehr unterschiedlich gelebt wird. Bei fast 40.000 Leistungsberechtigten in der EGH und mit Blick auf unser Flächenland mag das vielleicht naheliegen, aber es ist keine Schwarzmalerei, sondern schlicht die Realität, dass Betroffene in manchen Bereichen noch immer nach Postleitzahl versorgt werden. Eine Art Flickentechnik ist hier völlig inakzeptabel. (Beifall SSW, FDP, Birte Pauls [SPD] und Sophia Schiebe [SPD]) Wir reden hier über ein Menschenrecht, und dieses muss natürlich für alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen gelten und durchgesetzt werden. Umfassende Inklusion und Teilhabe erreichen wir nicht von jetzt auf gleich. Allen ist klar, dass wir uns diesem Ziel nur in einem langfristigen Prozess nähern können. Mir ist besonders wichtig, dass Menschen mit Behinderung in diesem Prozess noch viel stärker als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt werden. Da müssen wir ganz ehrlich sein: Bei der Beteiligung gibt es noch deutlich Luft nach oben, meine Damen und Herren. Auch das System der EGH als solches muss weiterentwickelt werden. Der Kollege Dr. Garg hat heute seine Ideen dazu vorgestellt. Hier muss uns wirklich allen bewusst sein, dass wir nicht über eine Art Gnadenrecht sprechen. Maßgeblich ist der Mensch mit Behinderung mit seinen individuellen Bedarfen. Die Betroffenen müssen im Zentrum stehen. Ziel muss es sein, ihre Rechte in einem Weiterentwicklungsprozess zu stärken. Wenn unser Anspruch eine echte qualitative Weiterentwicklung der EGH ist, dann brauchen wir zwingend eine fachliche und vor allem sehr differenzierte Perspektive. Neben den Betroffenen selbst müssen wir weitere Expertinnen und Experten beteiligen, die eben nicht nur mit der Kostenbrille draufschauen, sondern auch die Qualität der Leistung absolut mit in den Blick nehmen. Insoweit freue ich mich auf die Ausschussberatung, da werden wir sicher noch viele wertvolle Infos bekommen können und unseren Beitrag zu einer vernünftigen Weiterentwicklung im Sinne der Menschen mit Behinderung hier bei uns in Schleswig-Holstein leisten können. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Jasper Balke.

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil mich die Debatte der letzten Wochen und Monate um die Eingliederungshilfe und die Kostenexplosion und Kostensteigerungen doch echt (Jasper Balke) mitgenommen hat. Mit dem Thema beschäftige ich mich schon ein bisschen länger, insbesondere weil wir eine Zunahme der Zahl der Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen haben, die sehr stark in die Eingliederungshilfe kommen und dort sehr gut versorgt werden und versorgt werden müssen. Deswegen bin ich über die heutige Debatte im Großen und Ganzen sehr froh. Die aktuelle politische Debatte, gerade wenn wir über unsere Sozialversicherungssysteme, unsere Sozialsysteme, unseren Sozialstaat generell sprechen, hat ja eigentlich ehrlicherweise einen anderen Spin. Wir erleben gerade eine Situation, in der Kostensteigerungen zur Erfüllung von bundesgesetzlich geregelten Ansprüchen, die jeder Mensch hat, auf jeglicher Ebene politisiert werden. Das erleben wir bei der Eingliederungshilfe – auch hier auf Landesebene, wenn ich mir so die Berichterstattung anschaue: Die grüne Sozialministerin braucht 138 Millionen Euro mehr für ihre Eingliederungshilfe. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Es geht darum, dass ein Bundesgesetz umgesetzt wird. Das ist ja kein grünes Projekt oder so etwas. Jede andere Ministerin bräuchte an der Stelle das gleiche Geld, um diese Dinge umzusetzen. Schleswig-Holstein ist auch nicht irgendwie ein Ausreißer, die Kostensteigerungen in anderen Bundesländern sind teilweise viel höher. Wir reden über eine Politisierung von gesetzlichen Ansprüchen. Ich möchte ein weiteres Beispiel nehmen.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Dr. Garg?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich möchte Sie nur dahin gehend ein bisschen beruhigen. Die grüne Sozialministerin ist nicht die erste, die das über sich ergehen lassen muss. Es waren rote Sozialministerinnen, es waren gelbe Sozialminister. Offensichtlich eignet sich das System immer für eine Schlagzeile, weil es eben volumenmäßig so groß ist. Das Problem ist, dass die wenigsten wissen, was dahinter steht. – Ja, absolut. Genau auf diesen Punkt wollte ich gerne einmal hinweisen, Herr Kollege Dr. Garg, und würde gern eine Anekdote anschließen wollen. In den letzten Wochen und Monaten bin ich viel aus der Eingliederungshilfe angesprochen wurde, von Sozialpädagog_innen, Sozialarbeiter_innen, die in diesem Bereich arbeiten und sagen: Ey, bei mir vor Ort in einem Stadtteil trifft sich jeden Monat das Sozialmeeting. Da treffen sich alle Träger, die im sozialen Bereich aktiv sind, um Effizienzen zu steigern, um gemeinsam darüber zu sprechen: Wie können wir Kosten einsparen, wie können wir Ressourcen heben? Was wir aber in der politischen Debatte mitbekommen, ist, dass wir zu teuer sind, dass unser System zu viel kostet. Wir fragen uns: Was wollen wir eigentlich machen? – Vor dieser Debatte warne ich ein bisschen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen bin ich wirklich froh über das, was wir hier in der Runde gerade geteilt haben. Ich möchte nur noch ein weiteres Beispiel nennen, um wirklich zu sagen, es geht hier gar nicht um eine konkrete politische Couleur. Wir reden gerade in der Hansestadt Lübeck über den Haushalt. Bürgermeister Jan Lindenau hat acht zusätzliche Stellen in der Jugendhilfe angemeldet, weil er sagt: Ich kann das Bundesjugendschutzgesetz nicht umsetzen, wenn ich so wenig Mitarbeitende habe. – Trotzdem gibt es gerade eine politische Debatte darüber: Gestehen wir ihm diese zusätzlichen Stellen in der Verwaltung zu? – Diese politische Debatte ist wirklich schwierig, weil sie nicht auf dieser Ebene geführt werden muss. Vielmehr müssen wir die politische Debatte über die Ausgestaltung von individuellen Rechten auf Bundesebene führen. Wir müssen über den Veranlassungszusammenhang zwischen Bund, Ländern und Kommunen ganz neu sprechen. Dann können wir diese Probleme lösen. Aber wenn wir immer so weitermachen, immerzu rufen: „Ach herrje, die Kosten im Sozialstaat explodieren alle, wir müssen da jetzt ganz, ganz dolle auf die Bremse treten“, das schadet der Debatte und ist ehrlicherweise nicht ganz ehrlich. Der Punkt mit den Antragsverfahren und den Antragsverhandlungen ist tatsächlich auch in der Eingliederungshilfe ein riesiger Punkt. Wir hatten gestern schon das Thema des Zusammenlegens der Sozialgesetzbücher. In den SGB I, SGB IX und SGB X ist als Grundlage hinterlegt, dass ich, wenn ich eine bestimmte Leistung aus der Eingliederungshilfe beispielsweise für mein Kind mit einer schweren Behinderung beantragen möchte, alle (Jasper Balke) meine Kontoauszüge drei Monate zurückreichend nachweisen muss.

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Jedes Jahr muss ich aufs Neue nachweisen, dass mein Kind eine schwere Behinderung hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist absurd, wenn man sich die Tatsache vor Augen führt, dass ja irgendwer auch da sein muss, der sich das Ganze anschaut und liest.

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Was da für Geld in Bürokratie und Verwaltung reingeht! – Danke für die Debatte. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann darf ich Sie bitten, langsam Platz zu nehmen, sodass wir anfangen können. Lassen Sie uns mit der Tagung fortfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich begrüße alle recht herzlich nach der heutigen Mittagspause. Ich habe zunächst mitzuteilen, dass sich der Fraktionsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Lasse Petersdotter, krankgemeldet hat. Wir wünschen ihm von hier alle miteinander gute Besserung. (Beifall) Dann möchte ich noch einige Damen und Herren auf der Tribüne begrüßen. Zunächst begrüße ich eine Besuchsgruppe des Sozialverbands VdK Nord e.V. aus dem Bezirk Schleswig. – Herzlich willkommen im schleswig-holsteinischen Landtag! (Beifall) Dann sitzt dort als Gast der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering Herr Ambrosius Huldberg sowie vom Landeskommando Herr Martin und vom Reservistenverband Herr Lämmer, die jetzt gekommen sind zu unserem ersten – – (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]: Herr Lämmermann!) – Ach so, Herr Lämmermann. Entschuldigung, Herr Lämmermann, pardon, es war hier unten gerade ein bisschen wuselig. Entschuldigen Sie. Jetzt habe ich hoffentlich keinen vergessen. Dann wollte ich nämlich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen. Ich wollte ganz elegant dazu überleiten, dass die beiden zu unserem ersten Tagesordnungspunkt heute Nachmittag gekommen sind. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Schulbesuche von Jugendoffizieren ausweiten Antrag der Fraktionen von FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3597 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt für die FDPFraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die verschärfte internationale Sicherheitslage müssen wir auch im Landtag immer öfter sprechen. Man muss über viele gesellschaftliche Bereiche diskutieren, wenn es darum geht, dass wir unsere Freiheit verteidigen und Si- (Christopher Vogt) cherheit gewährleisten können. Das betrifft eben auch ein Stück weit unsere Schulen. Im letzten Monat wurde hier völlig zu Recht über geeignete Zivilschutzübungen an unseren Schulen gesprochen. Ich finde es gut und richtig, dass Bildungsministerin Stenke darauf einen besonderen und realistischen Blick hat. Ihre Amtsvorgängerin hatte in diesem Zusammenhang im letzten Jahr noch davon gesprochen, dass man den Kindern und Jugendlichen keine Angst machen solle. Darum genau geht es nicht, denn es muss doch darum gehen, den jungen Menschen durch eine sachgemäße Aufklärung Ängste zu nehmen. (Beifall ganzes Haus) Wichtiger denn je sind deshalb eine fundierte, alters- und sachgerechte sicherheitspolitische Aufklärung und entsprechende Diskussionen an den weiterführenden Schulen. Der Besuch von Jugendoffizieren an den Schulen ist dabei ein sehr wichtiges Element. Bereits in der Jamaikazeit hatten wir deshalb noch gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landeskommando SchleswigHolstein, der Bundeswehr und der Landesregierung auf den Weg gebracht. An dieser Stelle möchten wir der Bundeswehr für ihr starkes Engagement in unseren Bildungseinrichtungen sehr herzlich danken. (Beifall ganzes Haus) Man muss es leider immer noch betonen: Die Jugendoffiziere leisten ausdrücklich keine Nachwuchsanwerbung für die Armee, sondern eine fundierte sicherheitspolitische Aufklärung und bieten dabei kontroverse Diskussionsangebote, wie sich das in einer Demokratie gehört. Sie stärken damit die politische Bildung, unsere gesellschaftliche Resilienz und das Verständnis für den im Grundgesetz definierten Auftrag unserer Bundeswehr. Ich weiß, dass die Jugendoffiziere regelmäßig an vielen Schulen im Land sehr gute Arbeit leisten. Ich hätte von der Landesregierung gern mit Blick auf die geplante Verlängerung der Kooperationsvereinbarung einmal gewusst, wie diese denn eigentlich landesweit gelebt wird. Leider weiß die Landesregierung dies gar nicht. Ich bin jetzt kein Freund davon, dass alles haarklein dokumentiert werden muss, aber es wäre doch schön gewesen, wenn man es mit einem groben Überblick hätte, wenn man darüber spricht, dass die Kooperationsvereinbarung verlängert werden soll. Es hätte auch gereicht, einmal kurz bei der Bundeswehr nachzufragen, denn die weiß wohl ziemlich genau, was die Jugendoffiziere tagtäglich leisten. Nichtsdestotrotz schlagen wir heute die Verlängerung und eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung vor. Die Schulbesuche von Jugendoffizieren an unseren Schulen sollten ausgeweitet werden, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die aktuelle Kooperationsvereinbarung trat im August 2021 in Kraft. Sie läuft noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Sie sollte eigentlich schon zum 30. Juni dieses Jahres inhaltlich fortentwickelt werden, inklusive einer Entscheidung im Detail über die weitere Zusammenarbeit, wie die Landesregierung sagte. Diese Frist ist bekanntermaßen mittlerweile längst verstrichen. Die Landesregierung kündigte Beratungen auch erst für das zweite Halbjahr 2025 an. Warum ist das so? Wie sieht das jetzt eigentlich konkret aus? – In ihrer Antwort auf meine Anfrage dazu erklärte die Landesregierung recht lapidar, dass die Bildungsministerin und der Oberst ihre Ämter ja erst im ersten Halbjahr dieses Jahres übernommen hätten. Na gut, wenn ich es richtig sehe, war die heutige Bildungsministerin zuvor acht Jahre lang die zuständige Staatssekretärin. Insofern hätte sie hier durchaus tätig werden können. Deswegen fand ich das als Antwort wenig überzeugend. Wenn wir von einer Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarungen sprechen, dann meinen wir damit auch, dass zwischenzeitlich getroffene politische Beschlüsse einfließen sollten. Am 27. September 2024 hat der Landtag auf unsere Initiative hin einstimmig einen Beschluss gefasst, der vorsieht, dass die Beteiligung geschulter, einsatzerfahrener Veteranen und Veteraninnen an Schulveranstaltungen der Jugendoffiziere ermöglicht werden soll. Die Landesregierung erklärte mir daraufhin in einer weiteren Antwort auf eine Anfrage, dass auch die Jugendoffiziere per Definition Veteranen wären und dass sie die Begleitung der Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere durch weitere geschulte und einsatzerfahrene Veteranen unterstützen würde, sollte die Bundeswehr ihr Konzept ändern wollen. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist es nicht die Aufgabe der Landesregierung, klar formulierte Beschlüsse des Parlaments umzudeuten und sich das weitere Vorgehen passiv anzuschauen. (Beifall FDP und SPD) (Christopher Vogt) Ich erwarte, dass die Landesregierung die Beschlüsse des Landtages aktiv anpackt und nach Möglichkeit umsetzt. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen dies offenbar ganz ähnlich sehen wie wir und mit auf unseren Antrag raufgegangen sind, der dies noch einmal bekräftigen wird, damit das auch tatsächlich umgesetzt wird. Unsere Veteraninnen und Veteranen verdienen wie alle Soldatinnen und Soldaten unseren Respekt und unsere Anerkennung für ihren Dienst und gesellschaftliche Sichtbarkeit. Ich finde, der beste Ort, das Band zwischen der Gesellschaft und unserer Bundeswehr weiter wachsen zu lassen, sind unsere Schulen – mit Jugendoffizieren und mit der Stimme derer, die weitere Eindrücke aus Einsätzen zum Ausdruck bringen können. Ich freue mich, dass wir eine große Einigkeit haben, dass die Kooperationsvereinbarung jetzt schnell verlängert wird und dass wir mehr Besuche von Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren in unseren Schulen haben werden – hoffentlich. Ich glaube, davon profitieren alle, gerade die jungen Menschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst ein Dank vorweg an die Kollegen der FDP, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, und für die Gelegenheit, zu diesem wichtigen Thema einen gemeinsamen Antrag in den Landtag einzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben in der Zeitenwende, und diese Zeitenwende muss in allen Teilen der Bevölkerung ankommen und endlich umgesetzt werden, und dazu gehören selbstverständlich auch unsere Schulen. Die Skandinavier nennen dies Gesamtverteidigung, und erst kürzlich haben wir uns dafür ausgesprochen, dass ein landesweiter Aktionstag für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz fest im Schulleben verankert werden soll. Heute sprechen wir über eine weitere Säule sicherheitspolitischer Bildung an Schulen und deren Träger, nämlich die Jugendoffiziere der Bundeswehr. Jugendoffiziere leisten seit 1958 einen unverzichtbaren Beitrag, weil sie Jugendliche dort abholen, wo sie stehen – mit offener Aufklärung statt Resignation, mit Fakten statt Furcht. In einer Zeit, in der globale Entwicklungen, Kriege und Krisenherde und neue sicherheitspolitische Herausforderungen direkt in unsere Lebenswelt einwirken, ist es umso wichtiger, jungen Menschen Orientierung zu geben. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie funktionieren Bündnisse? Wie arbeiten Institutionen,? Welche Verantwortung tragen Staaten und die Bürgerinnen und Bürger? Die Bedeutung dieser Arbeit liegt aus meiner Sicht in mehreren Dimensionen. Erstens. Aufklärung statt Gerüchte: Die Jugendoffiziere liefern verständliche, faktenbasierte Informationen zu Themen wie Militäraufgaben, Friedenserhaltung, Zivil- und Krisenmanagement. Sie beantworten Fragen, die im Alltag oft unausgesprochen bleiben: Warum ist Verteidigungsfähigkeit wichtig? Welche Rolle spielen Allianzen wie die NATO? Welche Möglichkeiten gibt es, Frieden aktiv zu unterstützen? Zweitens. Das ist Teil der Demokratieförderung: Informationsarbeit zur Sicherheitspolitik stärkt das politische Grundverständnis der jungen Generation. Sie lernt, wie politische Entscheidungen getroffen werden, welche Interessen abzuwägen sind und wie deren Auswirkungen beurteilt werden können. Das wirkt der Politikverdrossenheit entgegen und fördert Verantwortungshandeln. Es auch eine Wertevermittlung. Sicherheitspolitik berührt zentrale Werte wie Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Frieden. Jugendliche sollen verstehen, dass Sicherheit nicht allein militärische Stärke bedeutet, sondern auch Rechts- und Ordnungsschutz, Cybersicherheit, Krisenvorsorge und eine verlässliche Partnerschaft im europäischen Umfeld. Es geht auch um zukunftsfähige Kompetenzen: Verstehen, beurteilen, diskutieren – diese Kompetenzen helfen jungen Menschen, sich in einer komplexen Welt zu orientieren. Zudem fördert die Beschäftigung mit sicherheitspolitischen Fragen analytisches Denken, Medienkompetenz und verantwortungsvolles Handeln. In Schleswig-Holstein haben wir eine Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Landeskommando zum Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen. Das ist soeben vom Kollegen Vogt genannt worden. Für die CDU-Fraktion ist es eindeu- (Rasmus Vöge) tig und klar: Wir wollen diese Kooperationsvereinbarung verlängern, und sie muss selbstverständlich die neue Ausgangslage in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa berücksichtigen. Gemeinsam haben wir den Wunsch, dass einsatzerfahrene Veteranen die Jugendoffiziere begleiten dürfen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei setzen wir auf klare, faktenbasierte Informationen, auf eine empathische Ansprache, die Schülerinnen und Schüler respektiert und ihre Fragen ernst nimmt. Wir setzen auf die Zusammenarbeit mit Schulen, Lehrkräften und allen außerschulischen Partnern, um Lerninhalte sinnvoll in den Unterricht zu integrieren. Wir setzen auf einen sensiblen Umgang mit kontroversen Themen, sodass Diskussionen fair, sicher und konstruktiv geführt werden, und wir setzen auf eine kontinuierliche Weiterbildung der Jugendoffiziere, damit sie aktuelle Entwicklungen, neue Risiken und Chancen verständlich erklären können. Es ist Aufgabe der Politik, Sicherheitspolitik nicht aus dem Elfenbeinturm zu kommunizieren, sondern sie erfahrbar und nachvollziehbar zu machen. Nur so schaffen wir Vertrauen und fördern eine verantwortungsbewusste, demokratische Teilhabe unserer Jugendlichen. Ich möchte an dieser Stelle den Jugendoffizieren meinen Dank aussprechen für das Engagement, ihre Geduld und ihre Bereitschaft, komplexe Sachverhalte verständlich zu machen, für ihre Vorbildfunktion im Umgang mit Fragen, Unsicherheiten und Meinungen anderer. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Einsatz der Jugendoffiziere stärkt unsere Gesellschaft. Sie stärkt den Dialog zwischen Bundeswehr und Schülern und trägt dazu bei, dass Schleswig-Holstein auch künftig ein Ort bleibt, an dem Sicherheit, Freiheit und Gerechtigkeit gemeinsam gestaltet werden. Deshalb möchte ich abschließend an alle Beteiligten appellieren: Holen Sie die Jugendoffiziere an die Schulen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere jungen Menschen gut informiert, verantwortungsbewusst und mutig in eine sichere Zukunft gehen können. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Malte Krüger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich kann die Rede heute leider nicht so persönlich beginnen wie mein Kollege Dirk Kock-Rohwer. Der hat das vor ziemlich genau 385 Tagen getan. Er hat selbst Wehrdienst geleistet. Ich selbst habe keinen Wehrdienst geleistet. 2011 habe ich noch einen Brief erhalten, dass meine Daten für den Wehrdienst erfasst wurden, aber es kam nicht mehr zur Musterung, denn der Wehrdienst wurde kurz vorher ausgesetzt. Ich weiß, es gibt gerade im Bund eine Diskussion. 2011 war die Welt aber noch eine komplett andere. Die Bundeswehr war gerade mitten in Auslandseinsätzen in Afghanistan. Libyen stand vor einem Krieg, Russland galt noch als Partner. Man hat wirklich das Gefühl, das war eine ganz andere Welt. Heute, 14 Jahre später, sieht die Welt anders aus. Wir haben Drohnenüberflüge über Dänemark, wir haben Verletzungen des Luftraums im Baltikum, wir haben Angriffe auf Infrastruktur in Polen. Die sicherheitspolitische Lage in Europa ist ernst, aber sie ist nicht hoffnungslos. Genau das zeigt: Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Frieden, Freiheit und Sicherheit, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken – auch bei den Jugendoffizieren, die eine wertvolle Arbeit leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Es ist doch klar, diese weltpolitische Lage darf an unseren Schulen natürlich nicht ausgeblendet werden. Im WiPo-Unterricht wird vieles davon bereits thematisiert – an aktuellen Ereignissen, an der Rolle Deutschlands in der Welt oder auch in der NATO oder zu den Spannungen, die wir im Ostseeraum sehen. Aber klar ist eben auch: Es kann darüber hinaus hilfreich sein, dass Menschen, die sich beruflich mit Sicherheitspolitik befassen, direkt in Schulen gehen und dort Rede und Antwort zu diesen Themen, die uns alle gerade beschäftigen, stehen. Dabei müssen aber, und das ist uns Grünen wirklich sehr, sehr wichtig, bestimmte Spielregeln beachtet werden. Es gibt die sogenannten Jugendoffiziere der Bundeswehr. Ich selbst war während meines Studiums mit einem Jugendoffizier beim 291. Jägerbataillon in Illkirch. Das ist das einzig deutsche Bataillon au- (Malte Krüger) ßerhalb Deutschlands. Dieses Bataillon steht sinnbildlich für die deutsch-französische Freundschaft. Dieser Besuch damals war für mich total eindrücklich. Daran erinnere ich mich wirklich noch sehr genau, weil man mit den Soldatinnen und Soldaten direkt ins Gespräch gekommen ist. Das waren jetzt nicht nur Jugendoffiziere. Das war etwas, was man nicht in einem Lehrbuch mal eben so lesen kann. Auch das gehörte bei diesem Besuch dazu. Die Soldat_innen haben bei Weitem nicht nur Positives berichtet. Schon damals wurden die mangelhafte Ausrüstung, der Zustand vieler Kasernen und die Bürokratie in der Bundeswehr heftig kritisiert. Zwei Jahre später sind in Illkirch Rechtsextremismusvorwürfe gegen Franco A. bekannt geworden. Auch Rechtsextremismus ist also da ein Thema, welches bei uns in allen Bereichen der Gesellschaft vorhanden ist, auch in der Bundeswehr. Solche Facetten müssen natürlich thematisiert werden, das kann auch im Unterricht passieren. Wenn Jugendoffiziere also an Schulen kommen, dann soll das kein automatischer Werbebesuch sein, sondern es soll ein ehrlicher, ein realistischer Blick auf sicherheitspolitische Realitäten sein, aber auch die Arbeit der Bundeswehr mit all ihren Widersprüchlichkeiten ansprechen. Nach den ersten Reden ist mir wichtig zu erwähnen, dass wir hier einen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und von uns Grünen auf den Weg gebracht haben, mit dem wir Schulen ausdrücklich ermutigen wollen, die Angebote von Jugendoffizieren stärker wahrzunehmen, denn diese Auseinandersetzung mit sicherheitspolitischen Fragen ist heute nun mal wichtiger denn je. Es geht eben nicht darum, junge Menschen zu beeinflussen, sondern sie zu befähigen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Unser Antrag formuliert das sehr klar. Es geht um fundierte sicherheitspolitische Aufklärung und Diskussion im Sinne des Beutelsbacher Konsenses. Was heißt das? Das ist ja immer so ein sperriges Wort. Das heißt, Schülerinnen und Schüler dürfen nicht von den vermittelten Eindrücken überwältigt werden, sondern diese Themen, die da diskutiert werden, müssen kontrovers dargestellt werden und müssen sich auch an den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientieren. Bei den Verhandlungen des Ministeriums mit der Bundeswehr zu diesen Kooperationsvereinbarungen müssen diese Aspekte natürlich beachtet werden. Wir Grüne sehen die Idee, Veteraninnen und Veteranen als Chance, aber eben auch mit einer immensen Verantwortung einzubeziehen, denn ihre Erfahrungen können den Unterricht bereichern, wenn sie gut vorbereitet, also geschult werden, und im Idealfall von Jugendoffizieren begleitet sind. Eine Schulung dieser Veteran_innen sehen wir ehrlicherweise als Voraussetzung. Es geht natürlich nicht darum, das ist, glaube ich, allen klar, Begeisterung für Krieg oder so zu wecken, sondern es geht darum, ein Verständnis für Frieden, für Diplomatie und für die schwierigen Entscheidungen, die es momentan gibt, zu diskutieren und zu thematisieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir Grüne stehen dafür, dass sicherheitspolitische Bildung an Schulen pluralistisch, kritisch und reflektiert bleibt. Lehrkräfte müssen die Gestaltenden bleiben, sie entscheiden über Themen, Vorbereitung und Nachbereitung. Neben militärischen Perspektiven sollten auch immer zivilgesellschaftliche Stimmen gehört werden etwa aus der Friedensforschung, aus NGOs oder eben aus anderen internationalen Organisationen. (Zuruf FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

So entsteht das, was politische Bildung leisten soll, Herr Buchholz, –

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

– nämlich kein Einheitsbild, sondern ein eigenes Urteil, was uns sehr wichtig ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner das Wort. (Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich noch mal um ein bisschen Ruhe bitten? – Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Kai Dolgner SPD

Sonst hört man mein leises Stimmchen ja eventuell nicht. (Andrea Tschacher [CDU]: Oh ja!) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren übrigens, ich sage zum Glück, ich will das nicht abwerten, alles Selbstverständlichkeiten. Der erste Erlass dazu stammt übrigens von Ute Erdsiek-Rave 2001, der diese Sachen, wie auch das Thema „andere Stimmen hören“ und so weiter, abschließend und gut geregelt hat. Das ist aber heute, glaube ich, nicht der Punkt. Da wir gerade beim Bildungsminister sind, möchte ich mich als Erstes beim Bildungsministerium bedanken. Denn die eher laxen Antworten auf die beiden Kleinen Anfragen des Kollegen Vogt sowie der Umgang mit unserem gemeinsamen Antrag vom letzten Jahr zum Veteranentag haben wohl erst dazu geführt, dass wir heute erneut über dieses Thema beraten – jedenfalls, wenn ich solche Antworten gekriegt hätte. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) Allein das zeigt wieder einmal: Manchmal zwingt uns erst die Landesregierung durch ihre Passivität dazu, unsere Beschlüsse noch einmal einzufordern. (Beifall SPD und FDP – Christopher Vogt [FDP]: Genau!) Aber worum geht es? Ich nehme jetzt einen Aspekt heraus, denn alles andere Richtige ist schon gesagt worden. Unter anderem haben wir einstimmig beschlossen, dass Jugendoffiziere künftig auch von geschulten, einsatzerfahrenen Veteraninnen und Veteranen begleitet werden sollen. Das soll die politische Bildung nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen, und zwar durch persönliche Erfahrungen und Einblicke, die niemand so vermitteln kann wie diejenigen, die tatsächlich im Einsatz waren. Was macht die Landesregierung daraus? – Der Kollege Vogt hat es schon erwähnt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage wird ausführlich erklärt, Jugendoffiziere seien, nach Definition ebenfalls, Veteranen, hätten zum Teil Einsatzerfahrung und könnten diese Sichtweise somit quasi in doppelter Funktion abdecken. Das wussten die Parlamentarier wohl nicht, als wir das hier beschlossen haben, schätze ich mal. Damit sei die parlamentarische Forderung wohl jetzt schon erfüllt. Meine Damen und Herren, das sind mindestens 1,5 Barts auf der offenen Simpsons-Ausredenskala für nicht gemachte Hausaufgaben. Denn nichts anderes war die Antwort. Dieses Parlament meinte mit Veteraninnen und Veteranen ausdrücklich zusätzliche Kräfte und nicht lediglich die Jugendoffiziere selbst. Das wissen Sie eigentlich, meine Damen und Herren von der Regierung. Aber anstatt zu sagen: „Da hat uns der Kollege Vogt erwischt, sorry, darum müssen wir uns wohl noch kümmern“, interpretieren Sie den einstimmigen Parlamentsauftrag wenig überzeugend einfach um. (Beifall SPD und FDP) Ja, wir haben es an der Stelle nicht eingebracht, aber auch meine Fraktion und ich fanden es eine besonders gute Idee bei der Einladung zum Veteranentag, dass wir uns wünschen, dass Einsatzveteranen mitkommen, weil die einen Mehrwert schaffen, weil dies unterschiedliche Dienstgrade und unterschiedliche Blickwinkel der Truppe sichtbar macht, dass Bundeswehr mehr ist als nur ein theoretisches Konstrukt, mit dem viele zugegebenermaßen immer noch fremdeln, und weil es der Glaubwürdigkeit dient, wenn auch Mannschaften und Unteroffiziere aus erster Hand berichten können, was Auslandseinsätze in der Realität bedeuten. Nichts gegen Offiziere, aber das vollständige Bild bedeutet auch, dass junge Leute mit Mannschaftsdienstgraden und Unteroffiziersdienstgraden sprechen, die übrigens höchstwahrscheinlich, falls ich entschließe, mal Bürger in Uniform zu werden, ihrer nächsten Realität erheblich näher sind als Stabsoffiziere. „Leute, kommt zur Bundeswehr, da bekommt ihr dann ein Schießgewehr“ lautet ein Artikel eines damaligen Kameraden in einer Kasernenzeitung, deren Redaktionsleiter ich einmal war. (Vereinzelte Heiterkeit SPD und FDP) Dieser setzte sich schon damals kritisch konstruktiv mit romantisierenden Hochglanzdarstellungen auseinander, die halt auch nicht die Realität abbilden. Ein ehrlicher und offener Umgang ist der beste Schutz gegen falsche Vorstellungen und mögliche Enttäuschungen, wenn aus Bürgerinnen und Bürgern Bürgerinnen und Bürger in Uniform werden und sie es gegen zum Teil mit grotesken Vorstellungen oder Diffamierungen zu tun haben, die häufig aus purer Unwissenheit über die Aufgaben und den Alltag der Bundeswehr entstehen. (Dr. Kai Dolgner) Das kann von Jugendoffizieren und Einsatzveteranen natürlich nur zum Teil aufgefangen werden, aber es ist ein wichtiger Baustein. Deshalb unterstützen wir Ihren Antrag auch aus vollem Herzen. (Beifall SPD, FDP und Rasmus Vöge [CDU]) Flucht nach vorn ist ja auch eine Taktik. Es ist erfreulich, dass auch die regierungstragenden Fraktionen es offenbar ähnlich sehen. Sie sind inzwischen dem Antrag der FDP beigetreten und haben damit deutlich gemacht, dass die Regierung jetzt ins Handeln kommen muss, denn sonst wüsste ich ja nicht, warum sie quasi den gleichen Wortlaut noch mal beschließen, damit zumindest in diesem Fall nicht nur Papier herauskommt, sondern auch konkrete Realität. Letztlich aber muss die Bundeswehr selbst entscheiden, wer ihre Jugendoffiziere begleitet oder nicht begleitet. Aber ich hoffe, dass das Landeskommando unseren gemeinsamen Vorstellungen etwas abgewinnen kann. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die jungen Menschen schauen mit wachen Augen zu, was um sie herum passiert. Es ist an uns, ihnen zur Orientierung solide und verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Meinung bilden sollen und eben nicht indoktriniert werden. Das sollte in allen Schulen selbstverständlich sein. Genau das passiert nicht, wenn sie nur das hören, was sie sowieso schon kennen. Gerade im Politikunterricht ist es richtig, das ganze Spektrum vorzustellen, also auch und gerade kontroverse Positionen. So verstehe ich die Einladung der weiteren Jugendoffiziere. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der Antrag auch andere Aspekte als den Besuch von Jugendoffizieren berücksichtigt. Damit wird den Schulen eine Einseitigkeit unterstellt, die ich bislang nicht feststellen konnte. Generalinspekteur Carsten Breuer hat im letzten Monat mitgeteilt, dass sich im Vergleich zum Jahr 2024 15 Prozent mehr junge Menschen für den freiwilligen Wehrdienst entschieden haben. Das belegt in meinen Augen, wie aufmerksam die jungen Leute das Geschehen analysieren und ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen. Was in der Politik kontrovers ist, muss auch in den entsprechenden Unterrichtseinheiten kontrovers präsentiert werden können. Auf diese Weise werden die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, über die politische Situation und ihre eigene Haltung nachzudenken und aktiv am politischen Geschehen teilzunehmen. Der Beutelsbacher Konsens, auf den im Antrag verwiesen wird, sieht genau das ausdrücklich vor: Diese Aktivierung soll Schülerinnen und Schüler dazu anregen, ihren Einfluss politisch geltend zu machen. In dem Antrag ist die Rede von Bildungseinrichtungen. Ich hoffe wirklich sehr – das passt gut zu den Antworten aus den Kleinen Anfragen des Abgeordneten Christopher Vogt –, dass damit alle Schulen gemeint sind, also auch die weiterführenden Schulen, die berufsbildenden Schulen, die Ersatzschulen und nicht zuletzt auch die Schulen der dänischen Minderheit. Ich bin auf einem Marinestützpunkt groß geworden und kenne das Sendungsbewusstsein mancher Offiziere. Tatsächlich haben einige Offiziere den Besuch in den Schulen nicht als Teil des Politikunterrichts verstanden, sondern als eine Art von Berufsberatung. (Michel Deckmann [CDU]: Ja, genau!) Dabei haben sie nicht an positiven Berichten über ihren Alltag gespart. Das hat sicherlich viele Eltern alarmiert. Natürlich gehören zur Schule Erfahrungsberichte aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Das macht die Handwerkskammer auch so; sie nutzt beispielsweise seit Jahrzehnten dieses Angebot und bietet neben guten Informationen auch praktische Einblicke in den Berufsalltag. Deshalb möchte ich ausdrücklich darum bitten, dass der Besuch der Jugendoffiziere nur der Information gelten soll und um – darüber wurde schon ganz viel gesprochen – zu sensibilisieren, zu erzählen, zu erklären, zuzuhören: Wie sieht gerade die Sicherheitslage besonders bei uns an der Ostsee aus? Wie nah sind wir bei gewissen Sachen? Ich kann sagen: Als ein Mädchen, das auf einem Stützpunkt groß geworden ist, ist es eine harte Sache, wenn der Vater nach Hause kommt und nicht darüber erzählen kann, was er erlebt hat. Was ich damit sagen will, ist: Ich warte auf die Kooperationsvereinbarung. Ich hoffe, dass wir wei- (Jette Waldinger-Thiering) terhin Jugendoffiziere und Veteranen haben, die unseren Kindern eine vernünftige Antwort auf die jeweilige aktuelle Situation geben, ohne zu indoktrinieren, aber sie wachrütteln und sagen: Du kannst ein Teil davon sein, unser Land zu beschützen. Ich hoffe inständig, dass die Regierung in Berlin endlich zu Potte kommt und sich nicht wieder zofft und streitet, was den Wehrdienst angeht. Wenn wir hier sagen, dass wir mehr Jugendoffiziere und Veteranen in unsere Schulen einladen müssen, dann setzt das voraus, dass wir endlich eine klare Ansage zum Wehrdienst erhalten und aufgehört wird, rumzueiern und kaputt zu machen. – Insofern: tusind tak. (Beifall)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich in Vertretung für die Bildungsministerin das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Frau Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Welche Rolle spielen die Europäische Union, die OECD und die NATO bei der Zusammenarbeit und der Sicherheit in Europa? Wie wirken sich Krise und Konflikte weltweit, aber auch in Deutschland und insbesondere in Schleswig-Holstein aus? Warum werden Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätze geschickt? Diese Fragen und mehr diskutieren Jugendoffiziere und –offizierinnen der Bundeswehr in verschiedenen Formaten und mit verschiedenen Zielgruppen, auch in der Schule. Dabei gilt für uns: Die Bundeswehr ist kein beliebiger Akteur des sicherheitspolitischen Diskurses; sie ist die Parlamentsarmee der Bundesrepublik Deutschland. (Beifall) Sie ist die Armee, die im Auftrag des Deutschen Bundestags Mandate ausführt und in diesem Zuge unsere Sicherheit und unsere Freiheit verteidigt. Seit über 20 Jahren unterstützt daher auch die Landesregierung die Kooperation der Jugendoffiziere mit schleswig-holsteinischen Schulen; seit 2021 geschieht dies im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landeskommando. Damit ist Schleswig-Holstein eines von neun Bundesländern, das eine solche Kooperation fest verabredet hat. Basis für die Vereinbarung ist der sogenannte Beutelsbacher Konsens. Warum machen wir das? Wir betrachten die Jugendoffiziere und –offizierinnen als gesellschaftliche Brückenbauer, die unsere Lehrkräfte in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 unterstützen können. Dabei orientieren sich die Jugendoffiziere an den Fachanforderungen. Eine gute Einbindung in diese haben sie mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, IQSH, und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung, SHIBB, gemeinsam verhandelt und verabredet. Als erfahrene Referenten treten Jugendoffiziere in den Dialog mit Schülerinnen und Schülern und sprechen über die Chancen und die Herausforderungen der bündnisorientierten Sicherheitspolitik. Auf diese Weise fördern sie die Analyse, die Urteils- und die Handlungskompetenzen junger Menschen und setzen dabei wichtige Impulse für die demokratische Willensbildung, aber auch für den Wert unserer Demokratie. Die Jugendoffiziere – auch das sei noch einmal besonders betont – werben dabei nicht um Nachwuchskräfte für die Bundeswehr, aber aufgrund ihrer mehrjährigen Ausbildung inklusive Hochschulstudium und regelmäßiger Lehrgangsbesuche können sie dazu beitragen, Fehl- und Desinformationen entgegenzutreten, etwa in den sozialen Medien. Das sind wesentliche Anknüpfungspunkte im schulischen Bereich und in der Arbeit mit Jugendlichen. Teilweise verfügen die Jugendoffiziere auch über Auslandserfahrung. Als Zeitzeugen von Konfliktsituationen und Kriegsgeschehen können sie Impulse im Sinne einer an Gerechtigkeit und Sicherheit orientierten Friedenspolitik an Schülerinnen und Schüler weitergeben. Es bedarf unbedingt, und so wird es auch durchgeführt, einer intensiven Vorbereitung und Begleitung durch die Lehrkraft. Wie in anderen Bundesländern vermitteln die Jugendoffiziere bei uns ihr Wissen über Vorträge. Im vergangenen Jahr gab es in Schleswig-Holstein 95 Veranstaltungen, an denen 1.216 Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse und 564 Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen teilgenommen haben. Auch das Bundesministerium für Verteidigung hebt die zunehmend wichtige Rolle von Jugendoffizierinnen und Jugendoffizieren hervor, denn in Zeiten sicherheitspolitischer Umbrüche, wie gerade heute, fördern sie den Austausch untereinander, sie ordnen Themen und Situationen sachlich ein, und sie klären auf. Weil sie komplexe Zusammenhänge neutral und verständlich vermitteln, tragen Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere maßgeblich zur Mei- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) nungsbildung in Schleswig-Holstein und Deutschland bei. Deshalb freuen wir uns, dass wir die bewährte, institutionell fest verankerte Kooperation mit der Bundeswehr auch in Zukunft weiterführen werden, und wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Beteiligten. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 20 Sekunden erweitert. Davon möchte aber niemand Gebrauch machen, wie ich sehe. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Ich lasse daher in der Sache abstimmen über den Antrag der Fraktionen von FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/3597 (neu). Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, wenn ich richtig sehe, alle Fraktionen. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Kriminalpräventive Initiative zur Bekämpfung der Messerkriminalität Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3464 Maßnahmen zur Bekämpfung der Messerkriminalität so schnell wie möglich voll ausschöpfen Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3717 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Birte Glißmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Glißmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätigt den vielfach gewonnenen Eindruck, dass Messerkriminalität in Deutschland, aber auch in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren zugenommen hat. So hat die Kriminalstatistik für das Jahr 2024 1.187 Taten registriert. Das sind 130 mehr als 2023. Die hohe Gefährlichkeit beim Einsatz von Messern bestätigt sich auch durch die Zahlen. So wurden im letzten Jahr drei Menschen durch Messerangriffe in Schleswig-Holstein getötet, 370 wurden teilweise schwer verletzt. Die hohe Gefährlichkeit beim Einsatz von Messern ist aber auch ein Thema, das viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in ihrem Dienst tagtäglich beschäftigt. Das ist auch ein Grund dafür, weswegen wir in der Vergangenheit vielfach hier über zusätzliche Schutzausrüstung gesprochen und viel investiert haben. Es handelt sich hierbei nicht um ein schleswig-holsteinspezifisches Phänomen, allerdings dürfen wir auch nicht darauf warten, dass sich von alleine eine Trendumkehr einstellt, sondern wir müssen bei den Problemen viel gezielter ansetzen. Ein Thema ist Prävention. Zum diesem Thema gehört die Ausweisung von Messerverbotszonen an Bahnhöfen und im ÖPNV sowie die Übertragung der Verordnungsermächtigung für die Ausweisung weiterer Verbotszonen auf die Kreise und kreisfreien Städte. Das ist wichtig, denn Schleswig-Holstein ist eben ein sehr heterogenes Flächenland, sodass in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Lösungen gefunden werden müssen. Deswegen gilt an dieser Stelle mein Dank dem Innenministerium, das nicht nur die Verordnung auf den Weg gebracht hat, sondern auch die Kommunen, die Kreise und kreisfreien Städte bei der Ausweisung neuer Waffenverbotszonen unterstützt. Das ist das gute Miteinander, das wir hier in Schleswig-Holstein pflegen. (Beifall von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Messerverbotszonen sollen aber nicht nur repressiv, sondern auch präventiv wirken. Das allein reicht aber im Rahmen der Prävention nicht aus; das ist vollkommen klar. Wir müssen noch viel genauer schauen, ob und wie wir bestehende Gewaltpräventionsangebote, die wir im Land haben, anpassen können, müssen, oder neue Initiativen auf den Weg bringen, um eine Trendumkehr zu erreichen. Entscheidend dafür ist erst einmal eine ausreichende Daten- und Erkenntnisgrundlage. Neben den Erkenntnissen aus der Polizeiliche Kriminalstatistik bitten wir die Landesregierung in unserem Antrag um Vorlage einer Sonderauswertung. Einige Informationen hat der Kollege Dürbrook schon abge- (Birte Glißmann) fragt. Das ist sicherlich ein Teil der Informationen, die wir brauchen, aber noch nicht alle, um noch gezieltere Präventionsarbeit leisten zu können. Daraus lassen sich wichtige Anhaltspunkte für die Ausrichtung von Präventionsprogrammen gewinnen. Denn das beste Präventionsprogramm hilft am Ende überhaupt nichts, wenn wir damit nicht die richtigen Menschen erreichen. Hinzu kommt, dass es vielfach vor Ort gelebte Best-Practice-Beispiele für eine gezielte und noch schnellere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz insbesondere in Jugendverfahren gibt. Wir wollen, dass von diesen guten Ideen noch mehr Menschen und Behörden profitieren können und nicht jeder das Rad neu erfinden muss. Natürlich haben wir auch andere Bundesländer im Blick, denn auch wir müssen nicht jedes Rad neu erfinden. So hat Nordrhein-Westfalen bereits eine Auswertung vorgenommen und weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die offensichtlich nicht nur ich richtig finde, sondern auch andere. Ich schlage daher vor, beide Anträge in den Innenund Rechtsausschuss zu überweisen und dort gemeinsam mit der Polizei und dem Landespräventionsrat darüber zu beraten, welche Schlüsse wir aus den erhobenen Daten ziehen, welche Daten wir vielleicht noch brauchen und wie wir dann nachsteuern müssen. Ich freue mich auf die Beratungen und die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Jan Kürschner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die gemeldeten Gewalttaten mit Messern sind bekanntlich in Schleswig-Holstein über die letzten Jahre deutlich gestiegen – das haben wir gerade gehört –, als ob manche nicht begreifen, dass ein einziger Stich mit einem Messer potenziell tödlich sein kann. Wir wollen uns dem jedenfalls aufgrund von Fakten und Zahlen nähern, evidenzbasiert, nicht so sehr aus der Ecke der Ängste und Vermutungen. Ein paar Sachen wissen wir schon, aber wir wollen noch weiter aufhellen. Wir möchten gerne identifizieren, wie man Messergewalt durch gezielte Prävention zuvorkommen kann. Gibt es Orte, wo es besonders häufig zu Messergewalt kommt, oder besondere Zeiten? Gibt es Gruppen oder bestimmte Einzelpersonen, auf die präventiv eingewirkt werden kann? Wie erreichen wir vor allen Dingen junge Männer? Welche Öffentlichkeitskampagnen wirken? Projekte wie „Besser ohne Messer“ gibt es bereits in anderen Bundesländern. Wir müssen einfach noch mehr über die Tatverdächtigenstruktur wissen. Zum Effekt von Messerverbotszonen gibt es kaum Forschung. Es gibt auch einige Sachen, die ein bisschen ungewöhnlich sind. Letzte Woche kam der Niedersachsensurvey des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen KFN – diese ist sehr renommiert – raus, wonach die Messerkriminalität im Dunkelfeld nicht zunahm. Auch die Bereitschaft, Messer zu tragen, nahm nicht zu. Aber im Hellfeld gibt es eine starke Erhöhung. Wenn es spektakuläre Einzelfälle gibt, ist der Druck auf die Politik hoch. Insofern will ich jetzt die Gelegenheit nutzen, sozusagen ohne extremen Druck darüber zu sprechen, was genau man da eigentlich machen kann. Klar ist auf jeden Fall, wir werden ziemlich sicher über jüngere Männer – damit meine ich Männer unter 40 – sprechen, bestimmt auch über schwierige Männerbilder und möglicherweise darüber, welche Strategien es bei eigenen Gewalterfahrungen gibt, das nicht weiterzugeben. Der Ausländeranteil im Bereich Messergewalt ist überrepräsentativ hoch. Aber – das muss man sich immer vergegenwärtigen – Ausländer zu sein, ist per se kein Faktor, der Kriminalität erzeugt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD) Was in der Kriminologie zählt, sind vor allen Dingen Geschlecht, Alter, eigene Gewalterfahrung und gewaltorientierte Männlichkeitsnormen. Diese Faktoren müssen wir näher beleuchten und für die Präventionsarbeit fruchtbar machen. Das ist einfach das beste Mittel zur Verhinderung von Gewalt. Wir wollen, dass die Polizei neben ihrer Aufgabe der Strafverfolgung auch der anderen Aufgabe nachkommt oder mehr nachkommt, nämlich der Prävention. Die Präventionsarbeit müssen wir einfach näher an die Personen bringen, die wir hier erreichen wollen. Nicht erst strafen, wenn etwas passiert ist, sondern vorher ansetzen – durch Beratung und Unterstützung bei Selbstwert, möglicherweise (Jan Kürschner) durch so etwas wie Männerbildung oder Traumaarbeit. Das wird sicherlich eine Mischung sein. Das Lehren von Konfliktfähigkeiten und der Umgang mit Aggressionen sind Dinge, die dazu führen können, die Gewalt in der Gesellschaft zu reduzieren. Wenn doch Straftaten geschehen sind, dann sollte es im Jugendstrafverfahren für die Gerichte Möglichkeiten geben, speziell für Messergewalt Maßnahmen nutzbar zu machen. Wir können uns über beide Anträge gern im Ausschuss unterhalten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Niclas Dürbrook SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute – das haben die Vorredner schon gesagt – über ein Thema, das viele Menschen bewegt, weil sie Straftaten mit Messern als Bedrohung wahrnehmen oder sogar erlebt haben. In Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr über 1.100 Fälle erfasst. Das sind rund 30 Prozent mehr als noch 2022 im Durchschnitt, also mehr als drei solcher Taten pro Tag. Ich finde, wer das hört, der darf beunruhigt sein, und wer Verantwortung trägt, der muss in Anbetracht solcher Zahlen handeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Koalition schlägt vor allem vor, das Thema zu analysieren – Tatorte, Tatzeiten, Täterstrukturen. Kollege Kürschner, ich bin ein großer Verfechter von evidenzbasierter Innenpolitik, ich behaupte aber, dass die wesentlichen Daten bereits vorliegen. Die Landesregierung wertet schon jetzt die Messerdaten gezielt aus, wie sie mir in einer Kleinen Anfrage beantwortet hat. Ich habe die Landesregierung kürzlich zusätzlich um Aufbereitung der Daten für Messerdelikte in den vergangenen drei Jahren gebeten. Das Ergebnis entspricht im Wesentlichen dem, was auch andere Bundesländer festgestellt haben: Der alles überwiegende Teil der Tatverdächtigen ist männlich; Kinder, Jugendliche und Heranwachsende stellen rund ein Drittel der Tatverdächtigen, also auffallend viel; 40 Prozent der Tatverdächtigen haben keine deutsche Staatsbürgerschaft; ein großer Teil der Taten findet in der Öffentlichkeit statt, viele weitere Taten in der verdichteten Wohnbebauung; mit Blick auf die Tatzeit ist ein deutlicher Schwerpunkt in den Abendstunden am Wochenende festzustellen. Nordrhein-Westfalen hat die Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik, die Sie heute fordern, bereits durchgeführt und ist exakt zu demselben Ergebnis gekommen, und sehr viel mehr gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht her. Wir können noch versuchen, das zu regionalisieren und ein bisschen nach einzelnen Gruppen aufzuarbeiten, aber viel mehr geben die Daten leider nicht her. Deswegen glaube ich, wir haben weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem. Eine weitere Kleine Anfrage von mir vor Kurzem zeigte auch: Präventionsmaßnahmen jenseits der Waffenkontrollen gibt es mit Blick auf Messerkriminalität in Schleswig-Holstein eigentlich nicht. Das sollte sich schleunigst ändern, am besten in einem anderen Tempo, als dieser Antrag es auf die Tagesordnung der Tagung geschafft hat; der Antrag ist zweimal nicht einmal auf der Tagesordnung gelandet. Ich glaube, wir müssen das Tempo kräftig anziehen. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir melden Polizistinnen und Polizisten – egal, wo man im Land unterwegs ist – zurück: Viele Situationen sind im Grundsatz heute ähnlich wie vor 15 Jahren, junge Männer geraten wegen Petitessen, verletztem Stolz, Ehre oder was auch immer sich alles unter toxischer Männlichkeit zusammenfassen lässt, in Streit. Der Unterschied ist allerdings: Früher war es eine Schlägerei, heute ist es eine Messerstecherei – weil das Messer eben dabei ist, morgens auf dem Weg in die Schule, nachmittags beim Sport, abends beim Weggehen. Genau da müssen wir ansetzen: Messer haben in der Öffentlichkeit nichts verloren. Es ist weder mutig noch angemessen, mit einem Messer in der Tasche das Haus zu verlassen. Es ist vor allem gefährlich für sich selbst und für andere. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich bin überzeugt davon, dass Prävention allein nicht reicht. Waffenverbote wirken, wenn man sie durchsetzt. Das sehen wir im öffentlichen Nahverkehr. Ich höre, dass seit Beginn der Waffenkontrollen die Trefferzahlen bei den Kontrollen deutlich zurückgegangen sind. Das ist gut, und das ist ein Zeichen, dass das Ganze funktioniert. Wir müssen die Räume weiter einschränken, in denen man ohne Konsequenzen mit einem Messer unterwegs sein kann. Waffenverbote sind kein Symbol, sondern ein (Niclas Dürbrook) wirksames Mittel, um Räume von Gewalt zu befreien. (Vereinzelter Beifall SPD, CDU und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können noch mehr machen. Wer ein Messer eingesetzt hat, muss an die Waffenbehörden gemeldet werden, damit es ein Waffenverbot gibt. Die Zahl solcher Verbote steigt in Schleswig-Holstein zwar in den vergangenen Jahren, aber sie steigt bei Weitem nicht in dem Ausmaß, wie die Zahl der Waffendelikte gestiegen ist. Da gibt es noch viel Spielraum nach oben. Ich persönlich wäre offen für eine Lösung wie in Nordrhein-Westfalen: individuelle Waffentrageverbote, gestützt auf die polizeiliche Generalklausel. Das geht noch schneller als der Weg über die Waffenbehörden, und es gibt der Polizei eine direkte Handhabe. In Nordrhein-Westfalen nutzt man sehr umfangreich die Meldemöglichkeit an die Straßenverkehrsbehörden. Wer mit einem Messer Unsinn anstellt, soll danach auch nicht mehr mit dem Auto im Straßenverkehr unterwegs sein, sondern direkt eine Konsequenz spüren. Wenn andere Länder zeigen, dass man entschlossener handeln kann – gerade wenn es ein Bundesland ist, in dem die Koalition dieselbe Farbgebung hat wie in Schleswig-Holstein –, dann sollte SchleswigHolstein nicht auf der Zuschauertribüne Platz nehmen, sondern genauso engagiert hinterher sein. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich weiß, wie schwer Sie sich normalerweise mit unseren Anträgen tun. Frau Kollegin Glißmann, deswegen bin ich sehr dankbar dafür, wenn der Antrag heute überwiesen wird. Das ist ein gutes Zeichen. Meine Bitte ist, dass Sie mit der Sonderauswertung nicht warten, bis wir mit der Debatte im Innenausschuss durch sind. Das hat schon Monate gedauert. Ich wünsche mir von der Landesregierung: Fangen Sie gerne an mit der Sonderauswertung. Ich für meinen Teil fühle mich nicht übergangen, wenn Sie das machen, bevor wir die Beratung im Innenausschuss angefangen haben. Dann haben wir eine gewisse Datengrundlage, über die wir sprechen können. Ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss über konkrete zusätzlich mögliche Maßnahmen im Land sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines muss ja das gemeinsame Ziel sein, dass wir im nächsten und übernächsten Jahr nicht wieder eine neue Rekordzahl bei den Messerdelikten kommentieren müssen. Das ist mir ein sehr großes Anliegen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Wahrheit und im Grundsatz ist alles gesagt, Frau Glißmann, Herr Kürschner und Herr Dürbrook haben alles gesagt. Die steigende Kriminalität mit Messern ist bedrohlich, allein wenn man sich anguckt, was zwischen 2020 und 2024 passiert ist: Wir hatten 2020 noch 750 Delikte mit Messern, und jetzt sind es über 1.100 – und das in einem Jahr! Das alarmiert, und das ist ehrlich gesagt auch ein kleines Stückchen – bei allem, was wir bisher gemacht haben: Waffenverbotszonen, Verschärfung des Waffengesetzes – kein Zeichen dafür, dass das, was bisher gemacht worden ist, wirksam war. Das sollten wir uns in der Diskussion ein bisschen angucken. – Kollege Dürbrook schüttelt den Kopf; ich bin gespannt darauf, wie wir im Ausschuss darüber reden, was wir dazu sagen: „Pass mal auf, gestern habe ich abends eine Waffenverbotszone durchschritten; mein Eindruck, dass sich alle vor dem Kieler Hauptbahnhof daran gehalten haben, ist begrenzt und überschaubar“. Da gibt es eine Waffenverbotszone, und auch der ÖPNV in Schleswig-Holstein ist eine Waffenverbotszone. Aber beim Einsteigen in die Bahn am Kieler Hauptbahnhof abends um 20 Uhr haben Sie, wenn Sie durch die Vorhalle gehen, nicht den Eindruck, dass sich alle an die Waffenverbotszone halten oder die Schilder gelesen haben und deshalb weggegangen sind. Das heißt nicht, dass diese Maßnahmen falsch sind, Sie dürfen mich nicht missverstehen. Den Dreiklang gesetzlicher Maßnahmen wie schärfere Waffengesetze, Verbot von Messern in bestimmten Bereichen und Verbot im ÖPNV halte ich für richtig, und auch die Forderung, dass die Kreise das auf andere Bereiche des ÖPNV erweitern sollten, ist völlig richtig. Aber in Wahrheit haben wir es mit einem gesellschaftlichen Phänomen zu tun, zu dem Kollege Dürbrook eben genau das gesagt hat, worauf es ankommt: Warum sind junge Kerle früher abends in die Kneipe gegangen und haben gesagt: „Wenn es schlimm kommt und ich betrunken bin, dann hauen wir uns einmal mit der flachen Hand ins Gesicht“, und gehen die Leute heute, bevor sie abends losge- (Dr. Bernd Buchholz) hen, gezielt hin und sagen: „Wir nehmen ein Messer mit, denn die anderen haben ja auch eins, wir gehen Freitagabend bewaffnet los, weil wir damit rechnen, dass es zu einer bewaffneten Auseinandersetzung kommen kann“? Kollege Dürbrook, deshalb sollten wir uns die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik etwas gezielter ansehen. Denn für mich macht es einen Unterschied, dass von den 1.180 Messerdelikten 54 Prozent Nötigungs- und Bedrohungsdelikte sind, also Fälle, die zu keiner Verletzung führen, während immerhin 30 Prozent echte Körperverletzungen ausmachen, Raubdelikte, Mord und Totschlag 1,6 Prozent, und der Einsatz des Tatmittels zur Verletzung des Gegenübers ein völlig anderes Kaliber hat. Frau Staatssekretärin, da wüsste ich gerne, ob man das Thema, welche Tatverdächtigen wir hier stärker im Blick haben, noch etwas genauer fassen kann, indem man an der Stelle versucht zu sagen: Die Fälle, bei denen Menschen blöderweise im Bereich häuslicher Gewalt zu Hause mit dem Messer herumgefuchtelt haben, es aber nicht zum Einsatz kommt, sind schrecklich, aber es ist etwas anderes als die Fälle, wenn Menschen abends losgehen und sich bewusst bewaffnen, wenn sie auf die Straße gehen. Ich glaube schon, dass man da andere Maßnahmen ergreifen kann. Ich glaube auch, dass das eine oder andere, was beim ersten Hingucken merkwürdig erscheinen mag – jedenfalls meiner Kollegin Krämer merkwürdig erscheint –, vielleicht Sinn macht. In Australien hat man bewusst an bestimmten Orten angeboten, Waffen gegen Rückkauf einzusammeln, Prämien auszusprechen für diejenigen, die in Form einer Amnestie Waffen abgeben. (Widerspruch Annabell Krämer [FDP]) Ich halte das für überdenkenswert, dass man auch über so etwas nachdenkt, dass Menschen gegen irgendeinen Gutschein Waffen, die illegal sind, abgeben dürfen. Derzeit haben sie keinen Anreiz, die illegale Waffe, die sie haben, zur Verfügung zu stellen. Bieten wir ihnen doch eine Chance, dass sie sich im Wege einer Amnestie und ohne, dass sie Restriktionen erwarten, von dieser Waffe trennen. So gibt es andere Dinge, bei denen wir mehr machen müssen als Öffentlichkeitsarbeit. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass wir das in den Ausschuss überweisen, weil ich glaube, dass wir auch an der Stelle der Präventionsarbeit über mehr als nur über Aufklärung nachdenken müssen, (Beifall FDP und Peter Lehnert [CDU]) über mehr als noch eine Broschüre, über mehr als noch ein Flugblatt, sondern dass wir darüber nachdenken müssen: Mit welchen Mitteln erreichen wir diejenigen? Dazu gehört auch, Kollege Kürschner – ich komme sofort zum Schluss, Frau Präsidentin –, zu sagen: Ja, es spielt für die Kriminologen keine Rolle, ob jemand ausländischer Tatverdächtiger ist oder ob er ein inländischer Tatverdächtiger ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Es wäre sehr freundlich, wenn Sie dann auch zum Schluss kämen, Herr Abgeordneter.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Aber Verhaltensmuster können sich kulturell unterscheiden. Auch darauf muss Prävention eingehen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ja, Messerkriminalität wird an sich noch nicht so lange erfasst. Seit 2020 erfassen das Bundeskriminalamt und die Mehrheit der Landeskriminalämter die sogenannten Messerangriffe im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistiken. Wenn wir es also ganz genau nehmen, blicken wir jetzt erst auf fünf Jahre zurück, die wir überhaupt einsortieren können, mindestens die Hälfte dieser Jahre unter wirklich besonderen Umständen. Alle statistischen Ausschläge sind immer noch im Zusammenhang mit der Pandemie zu sehen. Die Kriminalstatistiken auch in Schleswig-Holstein zeigen trotzdem auf, dass die Straftaten unter Verwendung von Messern ansteigen. Ich denke, wir sind uns alle einig, das haben die Beiträge eben auch schon gezeigt, dass wir mehr tun müssen. Wir wissen, die meisten Fälle von Angriffen mit dem Messer sind impulsive Taten und geschehen in impulsiven Situationen. Gewalt mit Messern wird nach bisherigen Erkenntnissen sehr häufig in der Öffentlichkeit und am Wochenende oder in den Abendstunden verzeichnet. Durch verschiedene Maßnahmen in der Pandemie hat es zum Beispiel in der Zeit weniger Großveranstaltungen gegeben, wo alkoholisierte Menschen sich in Massen aufge- (Sybilla Nitsch) halten haben. In der Zeit sind automatisch weniger Fälle zu verzeichnen, das ist dann schnell erklärt. Wie die Zahlen davor waren, wissen wir aber schlichtweg nicht. Mir ist vor allem dann, wenn man sich dann auf einen Anstieg der Zahlen in den letzten drei Jahren bezieht, wichtig, dass wir das dann halt auch immer noch mal einsortieren. Zu den Anträgen. Mir sind zwei Punkte zu wenig im Koalitionsantrag angesprochen. Das ist erstens der Ausbau präventiver Angebote, und das sind zweitens strafrechtliche Maßnahmen. Es gibt laut Koalitionsantrag Gewaltpräventionsprogramme, für die aber lediglich weiter geworben werden soll. Ich sehe das eher wie die SPD. Es gibt bisher zu wenig Angebote, und sie sollten dringend ausgebaut werden – und zwar flächendeckend. Der Ansatz, Präventionsangebote für Jugendliche zu stärken, ist richtig, aber bitte nicht erst, wenn sie bereits straffällig geworden sind. Es muss ja vorher geschehen. Der zweite Punkt, einer, der im Bund beschlossen werden muss: Im Bundeskoalitionsantrag findet sich ein kurzer Absatz zur Messerkriminalität. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wir prüfen, inwieweit … gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können.“ Warum das weder im Antrag der Koalitionsfraktionen noch im SPD-Antrag zu finden ist, können wir ja im Gespräch klären. Ich bin da transparent. Ich würde mich bei Körperverletzungen mit einem Messer als Tatwaffe nie für ein niedriges Strafmaß verkämpfen. Messer gehören halt einfach zu den gefährlichsten Waffen: nicht nur, weil sie so leicht erhältlich sind, sondern auch, weil mit ihnen oft Taten einhergehen, die tödlich enden. Abschließend irritiert mich am SPD-Antrag – das wird Sie nicht verwundern – der Hinweis auf die Staatsbürgerschaft der Tatverdächtigen. Es stimmt, nicht deutsche Staatsbürger sind hier statistisch überrepräsentiert, aber das ist einfach verkürzt dargestellt. Die Herkunft oder die Staatsbürgerschaft eines Menschen sind nicht der ausschlaggebende Faktor für so eine Tat. Es sind vor allem schlechte soziale Rahmenbedingungen, die Risikofaktoren für kriminelles Verhalten sind. Hier liegt das Problem. Demnach ist es ja so, dass migrantisierte Menschen davon häufiger betroffen sind: nämlich dass sie ein fehlendes oder sehr niedriges Einkommen haben, Wohnorte in den sogenannten sozialen Brennpunkten haben oder posttraumatische Belastungsstörungen bei Menschen mit Fluchtgeschichte. Das sind die entscheidenden Faktoren, und die fehlen bei Ihnen im Antrag. Hingegen völlig zu Recht in Ihrem Antrag genannt finde ich, dass es sich bei 90 Prozent der Tatverdächtigen um Männer handelt. Messerkriminalität und Männlichkeitsnorm sind eng miteinander verwoben. Für uns als SSW stehen vor allem zwei Zusammenhänge, die bereits empirisch untersucht sind, im Vordergrund: erstens die psychischen Vorbelastungen, die dann bei verurteilten Gewalttätern, die das Messer nutzen, häufiger vorkommen. Zweitens lassen immer wieder wissenschaftliche Studien keinen anderen Schluss zu, als dass Männlichkeitsnormen einer der Hauptgründe sind, überhaupt ein Messer zu tragen. Abhilfe können demnach nur therapeutische Hilfsangebote und vor allen Dingen Angebote schaffen, die zur Selbstkontrolle dieser Norm führen werden. Ich bin sehr froh darüber, auch Kollegin Glißmann sowie die anderen Fraktionen, dass wir das in der Fülle der vielen Fragen im Ausschuss beraten können. Mir sind da vor allen Dingen zwei Punkte wichtig: Wie sehen Gewaltpräventionsprogramme eigentlich aus, und wie können wir die flächendeckend in Bezug auf die Demografie einsetzen? Wie sieht es mit den Überprüfungen der Strafvorschriften aus? Schon jetzt ist klar: Es gibt nicht die eine schnelle Lösung. Wir brauchen hier noch einen langen Atem, um so viele Taten wie möglich zu verhindern. Deswegen freue ich mich auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank. (Beifall SSW, Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich jetzt in Vertretung für die Innenministerin das Wort dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Jahr 2024 wurden in Schleswig-Holstein 1.187 Messerangriffe polizeilich registriert. Das sind mehr als 130 mehr als 2023, und es sind 1.187 zu viel. Jeder einzelne Messerangriff hinterlässt Spuren, nicht nur bei den Opfern, sondern auch in unse- (Minister Tobias Goldschmidt) rer Gesellschaft. Prävention ist auch hier der beste Schutz. Nur wenn wir die Ursachen von Gewalt erkennen, benennen und gezielt angehen, können wir unser Land sicherer machen. Die Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik schafft hierfür eine belastbare Grundlage. Prävention ist dann erfolgreich, wenn sie nicht mit der Gießkanne verteilt wird, sondern punktgenau dort wirkt, wo Hilfe und Intervention am dringendsten benötigt werden. Die Entwicklung der Messerkriminalität ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs, unter dessen Oberfläche komplexe gesellschaftliche Probleme lauern: von Verrohungstendenzen bis zu sozialen Konflikten. Deshalb setzen wir als Landesregierung auf einen breit angelegten, ressortübergreifenden Ansatz. Polizei, Justiz, Bildung, Soziales und Gesundheit müssen wie Zahnräder ineinandergreifen. Ich möchte darauf hinweisen, dass unsere Landespolizei Prävention natürlich als eine Kernaufgabe ihrer Arbeit sieht. Deshalb ist das Thema Prävention vor Messergewalt bereits automatisch Teil von polizeilichen Tätigkeiten, zum Beispiel im Rahmen von Brennpunkteinsätzen oder den Besuchen unserer Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten in den Schulen. Zusätzlich zu unseren schon bestehenden Bemühungen betrachten wir selbstverständlich erfolgreiche Präventionsprogramme anderer Bundesländer. Die Wirksamkeit von Waffen- und Messerverbotszonen lebt aber auch davon, dass ihre Einhaltung wirksam überprüft und vollzogen werden kann. Die Landespolizei hat seit Anfang des Jahres insgesamt annähernd 8.400 Personen in den Zügen und Bahnhöfen kontrolliert und knapp 170 Messer festgestellt und mit entsprechenden Maßnahmen, also Ordnungswidrigkeiten oder Strafanzeigen, bearbeitet. Darüber hinaus bereitet Schleswig-Holstein aktuell einen Bundesratsantrag vor mit dem Ziel, dass die Kontrollen nicht nur im räumlichen Geltungsbereich einer Waffen- und Messerverbotszone erfolgen können, sondern auch unmittelbar angrenzend. In Bezug auf die Ausweitung der kommunalen Waffen- und Messerverbotszonen, gerade im Bereich der zentralen Omnibusbahnhöfe und des Bahnhofsumfelds, sind wir in guten Gesprächen mit Landrätinnen und Landräten, Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen. Einige Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht. Das würde den Vollzugskräften eine bessere Eigensicherung ermöglichen. Neben Prävention müssen wir aber auch unsere rechtlichen Möglichkeiten modernisieren. Mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen, Teil des Maßnahmenpakets Sicherheit, Migration und Prävention, gehen wir dabei voran. Dieses Gesetz bringt Prävention und Befugniserweiterung in ein ausgewogenes Verhältnis und eröffnet der aufgeführten Entwicklung ein passendes Instrumentarium. Ein weiterer wichtiger Baustein sind unsere Gewaltpräventionsambulanzen, die bereits an vier Standorten im Land niedrigschwellige Beratung und therapeutische Unterstützung bieten. Sie sind der Anker der Hoffnung für gefährdete junge Menschen, eine Brücke zurück in ein friedliches Miteinander zu finden. Unser Ziel ist klar: Schleswig-Holstein soll ein Land bleiben, in dem sich alle Menschen sicher fühlen: auf Straßen, auf Schulhöfen und in öffentlichen sowie privaten Räumen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 gemacht, zu dem auch die europäische regionale Strukturförderung gehört. Ziel der europäischen regionalen Strukturpolitik ist es, den Zusammenhalt in der EU zu stärken und Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Schleswig-Holstein profitiert in der aktuellen Förderperiode von über 800 Millionen Euro an EU-Fördermitteln. Programme wie ISF, EFRE, INTERREG, ELER und EMFAF unterstützen den sozialen Zusammenhalt, den grünen Wandel sowie die regionale wirtschaftliche Entwicklung vor allem in strukturschwachen ländlichen Räumen. Dadurch wird sichergestellt, dass Mittel bei kleineren und mittleren Unternehmen, Kommunen und sozialen Projekten vor Ort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Allein im ländlichen Raum werden bei uns etwa 300 bis 400 Projekte gefördert. Die Vielzahl und Vielgestaltigkeit der Projekte werden auch aus der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage vom 13. Februar 2024 deutlich. Ab 2028 stehen nunmehr erfolgreiche Programme und Projekte wie die Förderung von Beschäftigung und Integration in den Arbeitsmarkt durch Frau & Beruf, der Weiterbildungsbonus und die entsprechende Beratung zur Unterstützung des Übergangs von der Schule in den Beruf sowie Perspektiven für Geflüchtete im Arbeitsmarkt ebenso infrage wie die Förderung von umweltschonenden und ressourceneffizienten Technologien, STEP und der AktivRegion. Denn wenn alles in einen Topf kommt, dieser Topf zusätzlich mit Landwirtschaft befüllt wird und dann auch noch in Berlin beim Bund steht, dann ist sehr klar, wo der Weg hinführt – weg von der Mitbestimmung der Länder und Gemeinden, weg von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Aber wir wollen doch gerade das Gegenteil organisieren: mehr Verantwortlichkeiten dort, wo man Erfolg und Misserfolg für das eigene Handeln sieht, wo man für das Geschehene einzustehen hat. Es ist für mich verhaltenspsychologisch richtig, dass die Entscheidung über die Mittelverwendung dort stattfindet, wo die Mittel schließlich eingesetzt werden. Der vorgeschlagene Weg der Kommission gefährdet somit zentrale Ziele der Regionalförderung. Zudem verschiebt er sehr wahrscheinlich auch noch Mittel zulasten regionaler Prioritäten in SchleswigHolstein. Deshalb begrüßen wir die Beschlüsse der Konferenz der Europaministerinnen und Europaminister, zuletzt vom 8. Oktober 2025, die den Vorschlag der Kommission ebenfalls ablehnen. Natürlich ist klar, dass nichts in Stein gemeißelt ist und sich Schwerpunkte verändern können. Ja, die Förderung sollte immer Auswuchs der politischen Prioritäten auch auf EU-Ebene sein. Aber dies allein rechtfertigt keine Verschiebung der Verantwortung vom Land zum Bund. (Beifall SPD und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn man politische Schwerpunkte betrachtet, dann frage ich mich: Was ist wichtiger, als durch Projekte vor Ort den sozialen Zusammenhalt zu stärken, der immer denklogisch vor Ort in der Region begründet wird? Sozialer Zusammenhalt ist Voraussetzung für Resilienz, und Resilienz ist wichtig für alles, was aus den aktuellen geopolitischen Spannungen folgt. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Ebenfalls müssen wir den Weg der Klimaneutralität weitergehen. Trotz anderer drängender Probleme ist eine Verstetigung klimapolitischer Projekte vor Ort der Ausdruck dieses politischen Willens, der Bürgerinnen und Bürger aktiviert. Letztlich folgt aus einem etwaigen Wegfall regionaler Förderstrukturen aus meiner Sicht noch etwas anderes: Es erwächst die Verantwortung des Landes, gut laufende Projekte zu sichten und gemeinsam mit den Projektverantwortlichen frühzeitig nach Perspektiven für den Fall zu suchen, dass die EU-Förderung wegfällt. Deshalb fordern wir eine frühe Betrachtung bestehender Projekte auf ihr Verstetigungspotenzial hin, oder – um es in anderen Worten zu sagen – dieses zu prüfen. Ich gebe Ihnen schon mit, dass wir auf jeden Fall auch dem Antrag von Schwarz-Grün zustimmen werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall SPD, Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir bereits im vergangenen November über die Pläne der EUKommission debattiert und das Vorhaben gemeinsam einstimmig abgelehnt haben, die Vergabe von EU-Mitteln des Kohäsions- und auch des Agrarfonds zu zentralisieren, haben wir das Thema heute erneut auf der Tagesordnung. Denn, und das hat der Kollege Timmer gerade gesagt, am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission den Beschluss gefasst, so zu verfahren, und damit das europäische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet – trotz großen Widerstands, insbesondere aus Deutschland. Meine Damen und Herren, ich will das an dieser Stelle wiederholen: Die Pläne der EU-Kommission sind falsch, und die CDU-Fraktion lehnt sie weiterhin ab. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ich habe mir dazu noch einmal die Rede aus dem November des letzten Jahres angeschaut, und die Argumente bleiben dieselben. Ich möchte zwei Punkte erneut anbringen. Erstens. Der Vorteil der bisherigen Förderstrukturen ist die Entscheidung über den Einsatz des europäischen Geldes durch regionale Akteure wie zum Beispiel bei uns in Schleswig-Holstein die AktivRegionen. Das ist auch für die Akzeptanz der europäischen Förderpolitik bei der Bevölkerung ein ganz wichtiger Punkt. Die Programme sind ja eben schon einmal genannt worden. Wir reden hier nicht über Peanuts. Wenn ich mir überlege: Jetzt bei den Haushaltsdebatten, da sprechen wir über 50.000- oder 100.000-Euro-Beträge. Was können wir uns angesichts der dramatischen Finanzlage des Landes leisten? Hier geht es – ich habe nur die drei größten Programme rausgesucht – im EFRE-Programm um 272 Millionen Euro, im ELER-Programm um 437 Millionen Euro oder im Europäischen Sozialfonds um 88 Millionen Euro. Das sind keine Peanuts, das sind wichtige Mittel für Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ein zweiter Punkt ist ebenfalls sehr wichtig: die direkte Förderung aus Brüssel ohne Umwege der politischen Gefälligkeit der jeweiligen Nationalregierungen. Ich glaube, hier kommen wir jetzt zum Kern der Reform. Ich vermute aus der politischen Erfahrung der letzten Jahre, dass die Kommission unter der Führung von Frau von der Leyen ihre Position stärken möchte, indem den vielen von Haushaltsnöten geplagten Mitgliedsländern eine Möglichkeit geschaffen wird, Geld, das eigentlich für die Ziele der Europäischen Union verwendet werden soll, in die Haushalte der Nationalstaaten umzuleiten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Horch, horch!) Das widerspricht den zentralen Prinzipien der EUFörderpolitik, wie wir sie seit Jahrzehnten kennen, und unterläuft deren Vorteile, die ich gerade genannt habe. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Nach der Einführung des Coronahilfsfonds erleben wir einen weiteren Eingriff in die Förderstrukturen der Europäischen Union – zulasten des europäischen Mehrwerts und zugunsten der Nationalstaaten. Ich warne ausdrücklich vor dieser schleichenden Aushöhlung der Europäischen Union. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb bleibt es richtig und notwendig, jetzt mit weiteren politischen Akteuren, aber insbesondere den EU-Parlamentariern den Widerstand gegen diese Pläne zu organisieren. Zum Schluss noch folgende Bemerkung: In diesen Zeiten – wir haben ja eben auch über die Sicherheitspolitik debattiert – der Bedrohung unserer Freiheit und Demokratie brauchen wir doch ein starkes Europa. Wir sind auf starken Zusammenhalt angewiesen. Diesen Zusammenhalt müssen wir als großes Mitgliedsland auch unseren europäischen Freunden anbieten. Umso verstörender sind aus meiner Sicht die immer wiederkehrenden Pläne der Europäischen Union zur Regulierung aller Lebensbereiche. Wir brauchen eine EU, die sich auf die großen Aufgaben konzentriert: (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Sicherheit, Frieden und Wohlstand. Dazu sind die Pläne überhaupt nicht geeignet. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Mitglieder der (Vizepräsidentin Beate Raudies) Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus den Kreisverbänden Dithmarschen und Steinburg. – Herzlich willkommen im Landtag! Sie haben jetzt das große Vergnügen, der Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzuhören, der Kollegin Eka von Kalben.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben GRÜNE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Vöge, ich kann mich Ihren letzten Worten sehr gut anschließen, (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) wenn Sie unter Sicherheit, Wohlstand und Frieden auch das Thema Klima- und Umweltschutz subsumieren wollen. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, erneut reden wir hier im Landtag über den EU-Haushalt und über so komplizierte Dinge wie MFF, Kohäsionspolitik, EFRE und ich weiß nicht was alles. All diese Begriffe stehen im Grunde für eine Kernfrage: Wie halten wir es in den nächsten Jahren mit der Europäischen Union? Wollen wir wirklich in Zeiten von internationalen Konflikten, von wirtschaftlichen Krisen und Kriegen, in Zeiten des Klimawandels und in Zeiten, in denen unsere Demokratie – und zwar in ganz Europa – von innen und von außen angegriffen wird, mehr oder weniger Europa? – Ich bin der Meinung, wir brauchen eher mehr als weniger. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Dazu gehört die Frage: Wollen wir die Verteilung der Mittel auf europäischer Ebene den Nationalstaaten überlassen und die Regionen und die Kommunen außen vor lassen? – Genau das ist der Punkt, um den es in der derzeitigen Auseinandersetzung geht: die Kommunen, in denen die europäischen Bürger_innen leben und in denen es so wichtig ist, dass Gelder aus der EU ankommen. Ja, natürlich kommen die Gelder über den Bund auch bei den Bürger_innen an. Es gibt ja nicht Dorfbürger_innen und Bundesbürger_innen. Aber sie werden dann nicht mehr mit der Europäischen Union verbunden. Die Programme werden nicht mehr selber ausgestaltet. Es gibt keine Mitbestimmung mehr von denjenigen, die vor Ort wissen, was sie brauchen. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Ausschuss der Regionen – in dem ich Teil sein darf, deswegen konnte ich leider gestern nicht hier sein – wurde gestern einstimmig eine Resolution verabschiedet. Insofern ist es nicht nur eine Kritik der deutschen Regierung, sondern einstimmig von allen Regionen. Das ist wirklich etwas sehr, sehr Seltenes. (Vereinzelter Beifall) Eine Resolution, die sich mit den Vorschlägen der Kommission auseinandersetzt. Sie sagt Ja zu einfacheren Verfahren von europäischen Förderprogrammen, damit wirklich alle Bürgermeister auch in den AktivRegionen die Fördermittel abrufen können, Ja zu mehr Effizienz in der Wirkung von Fördermitteln – dass man auch wirklich hinguckt, was denn da eigentlich für Geld ausgegeben wird und ob wir das überhaupt brauchen – und Ja zu einer aktiven Rolle der Regionen, wenn es um die Ausgestaltung der Programme geht. Die Resolution sagt Nein zu einem neuen Bürokratiemonster, das die Mittel an die Nationalstaaten gibt und dabei die erfolgreichen Programme aus dem Blick nimmt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Ja, natürlich ist es für die EU einfacher, sich mit 27 Nationalstaaten als mit 350 Regionen auseinanderzusetzen. Aber einfach ist eben nicht immer besser. Einfacher müssen die Verfahren werden, einfacher muss das Controlling werden. Aber das geht alles auch ohne eine Zentralisierung. Diese Haltung vertritt unsere Landesregierung auch und hat sich dazu an verschiedenen Stellen lautstark geäußert. – Dafür danke ich Ihnen ausdrücklich, Herr Minister. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Beifall Jette WaldingerThiering [SSW]) Diese Punkte bekräftigen wir auch heute noch wieder mit unserem Antrag. Ich danke der SPD, Marc Timmer, für diesen Antrag, dass wir heute diese Debatte darüber führen. Leider – muss ich sagen – können wir Ihrem Antrag trotzdem nicht zustimmen. Das hat ausschließlich fiskalische Gründe. Natürlich gibt es Projekte, deren Verstetigung wir uns wünschen würden. Es gibt ganz erfolgreiche Live-Projekte zum Beispiel zum Thema Biodiversität. Da würde ich mir wünschen, dass wir das sozusagen dann einfach von Landesebene übernehmen. Wir haben die Summen (Eka von Kalben) gehört, die die EU an das Land gibt. Das ist aber in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten schwer zu versprechen. Ich bin der Meinung, dass wir auch hier im Haus immer wieder gucken sollten: Was können wir den Menschen wirklich versprechen, was können wir ankündigen, und was können wir nicht ankündigen? Wir sind der Meinung, wir können zurzeit nicht ankündigen, dass wir die Ausfälle, die durch diese Pläne der Kommission eventuell auf uns zukommen, für den ländlichen Raum ausgleichen können. Das heißt ja nicht, dass man sich nicht an der einen oder anderen Stelle auch mal Projekte vorstellen lassen kann. Wir haben dazu Pläne im Europaausschuss, dass wir die einladen und dann darüber reden können. Aber das ist der Punkt, warum wir Ihrem Antrag leider nicht folgen können. Ich glaube aber, dass wir trotzdem zu einer guten Beschlussfassung kommen. – Vielen Dank für die Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Der Redner der FDP-Fraktion, Dr. Heiner Garg, gibt seine Rede zu Protokoll. Deswegen ist die nächste Rednerin für die SSW-Fraktion die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union steht aktuell ebenso wie ihre Mitgliedstaaten vor großen Herausforderungen. Der kommende EU-Haushalt ist genauso knapp gestrickt wie die meisten nationalen Haushalte – und das bei steigenden Kosten. Doch schauen viele Staaten nach Brüssel in der Hoffnung auf Finanzierung für Maßnahmen und Projekte. Der EU-Finanzkommissar stellte dazu kürzlich fest, dass der gesamte europäische Haushalt etwa so groß sei wie der dänische Staatshaushalt. Die Handlungsfähigkeit Brüssels sei folglich begrenzt. Zusammengenommen etwa 70 Prozent der Mittel aus Brüssel fließen in die Agrar- und Regionalförderung. Diese beiden Fördertöpfe will man nun für die neue Finanzperiode ab 2028 zusammenlegen, um besser auf kurzfristige finanzielle Herausforderungen reagieren zu können. Das ist aber der falsche Weg, meine Damen und Herren. Die Mittel werden vor Ort in den Regionen gebraucht und dürfen nicht als politisches Sparschwein verwendet werden. Natürlich muss Brüssel handlungsfähig sein, um Herausforderungen wie die Pandemie oder den Krieg Russlands in der Ukraine stemmen zu können, aber nicht zulasten der europäischen Regionen. Unbestritten ist, dass vor allem die Regionalförderung schlanker und schlagkräftiger aufgestellt werden muss. Man kann mit Recht fragen, wie viele Einzelprogramme es geben soll und ob die Strukturen vereinfacht werden können. Aktuell fließen etwa 50 Prozent der Programmmittel in die Verwaltung der Programme. Das ist ohne Frage etwas aus dem Ruder gelaufen. Die Mittel sollen in den Projekten ankommen und nicht immer neue Büros mit Verwaltungsmitarbeitenden finanzieren. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD]) Sollte die Mittelverwaltung wie von Brüssel geplant auf die nationale Ebene verlagert werden, dann werden wir sehen, dass längst nicht mehr alle Regionen im gleichen Umfang zum Zuge kommen. Dagegen muss die Landesregierung in aller Deutlichkeit Stellung beziehen und auch weiterhin Stellung beziehen. Ich weiß, Sie tun es ja auch, aber es ist gut, dass wir uns da gegenseitig noch mal dran erinnern. Die europäische Regionalförderung muss in den Regionen bleiben, und es muss weiterhin verschiedene Förderschwerpunkte geben. Einfach nur einen Topf Geld mit dem Label „regionale Entwicklung“ genügt auch für die Zukunft nicht. Denn dann werden Wirtschaftsförderung und Infrastrukturprojekte profitieren, während soziale Projekte, Bildungsförderung, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, aber auch Projekte für die strukturschwachen Räume zurückstehen müssten. Europa braucht Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, für Europa einzustehen, die den Wert Europas erkennen. Möglichst viele Menschen müssen Europa kennenlernen, und sie müssen andere Europäerinnen und Europäer kennenlernen. Das ermöglichen genau diese europäischen Förderprogramme. Bildungsprojekte, soziale Projekte, Regionalförderung und die INTERREG-Programme sind für das Zusammenleben in den Grenzregionen von hohem Wert und dürfen nicht nach Berlin delegiert werden. Und doch kann man sicherlich pragmatisch überlegen, ob nicht Fördertöpfe zusammengefasst werden könnten. Wäre INTERREG ein Teil der EFRE-Förderung, könnte man daraus künftig vielleicht auch grenzüberschreitende Infrastrukturen finanzieren. Nicht jede Veränderung müsste hier ein Rückschritt sein. (Jette Waldinger-Thiering) Klar ist, die Verwaltungsaufwände und Kosten müssen runter, damit der Nutzen für die Menschen vor Ort steigt. Das kann man durch eine Zusammenlegung ähnlicher Programme erreichen, nicht aber dadurch, dass Regional- und Agrarförderung in einen Topf geworfen werden, (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) auch nicht durch eine Zentralisierung. Das würde nur neue bürokratische Strukturen schaffen, und es kämen noch weniger Mittel in der Fläche an. Dagegen müssen wir uns wehren. Die Regionalentwicklung gehört auch künftig in die Region. Wir werden beiden Anträgen zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für einen Kurzbeitrag hat sich der Kollege Siebke gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Sönke Siebke CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier noch einmal ganz kurz auf die Auswirkungen der GAP-Reform im Speziellen für Schleswig-Holstein und hier auf die AktivRegionen eingehen. Wir haben 22 sehr heterogene AktivRegionen in Schleswig-Holstein, teilweise sehr urban geprägt, teilweise sehr ländlich geprägt, und wir haben den großen Vorteil, dass ehrenamtliche Leute, zum Teil aus der Verwaltung, die da unterstützen, die Arbeit vor Ort erledigen, aber auch die Mittelvergabe machen. Das heißt, die Ortskenntnisse, die für die AktivRegionen wichtig sind, sind in jeder AktivRegion andere; die Anträge sind sehr speziell zu bearbeiten. Auch die ehrenamtliche Mittelvergabe, die sogenannten Bottom-ups, also aus der Region für die Region, ist ein Schatz, den wir zu bewahren haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Der Schatz ist in diesem Fall die Ortskenntnis in den AktivRegionen. Dadurch gibt es eine Verzahnung und Vernetzung von Gemeinden, die es den Kommunen gerade im ländlichen Bereich ermöglicht voranzukommen. Von 2014 bis 2022 wurden durch die AktivRegionen circa 1.300 Projekte in Schleswig-Holstein gefördert. Diese regionale Mittelvergabe steht auf dem Prüfstand und soll durch eine Zentralisierung ersetzt werden. Nicht nur, dass dadurch wertvolle Gelder, nämlich durch die Hauptamtlichkeit, also durch Löhne und durch die Mieten, im Prinzip für die Region verloren gehen, sondern auch die fehlenden Ortskenntnisse, also der große Schatz, den wir bewahren sollten, geht dabei zumindest zu Anfang verloren. Ich denke, all diese Dinge sind entscheidende Aspekte dafür, die bestehenden guten Strukturen der AktivRegionen in Schleswig-Holstein zu unterstützen und zu fördern. Ich bitte Sie, gemeinsam für diese AktivRegionen, für die Gelder, für eine gute Mittelausstattung der AktivRegionen zu werben, ein Zusammenwürfeln von Geldern der ersten und der zweiten Säule zu unterlassen und im Prinzip die Unterscheidung einer genauen Mittelzuweisung beizubehalten. Wir müssen für die AktivRegionen kämpfen. Jede AktivRegion weiß für sich ganz genau, was für sie am besten funktioniert. Wie gesagt, ich möchte Sie um Unterstützung bitten und danke noch einmal den Fraktionen, die in den letzten Monaten mit den AktivRegionen zusammen, mit der Akademie für ländliche Räume, mit dem Ministerium zusammen, mit dem SHGT gemeinsam in den Austausch gegangen sind. Wie gesagt, ich bitte um Unterstützung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Das Wort für die Landesregierung hat Minister Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Vorschläge der Europäischen Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU liegen seit drei Monaten auf dem Tisch. Diese Planungen können, wir haben es gehört, Brüche erzeugen. Sie verfolgen das Ziel, den EU-Haushalt grundlegend zu ändern, sowohl strukturell als auch inhaltlich und nominell. Die Landesregierung wusste, dass die Europäische Kommission angesichts der neuen geopolitischen Herausforderungen kein Weiter-so in ihrer mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigt. Uns war auch bekannt, dass ihre Überlegungen in Richtung einer Zusammenlegung der Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz GAP, und der Kohäsionspolitik in einem Fonds gehen und damit zwei Politikbereiche betref- (Minister Werner Schwarz) fen, die für uns Länder von zentraler Bedeutung sind. Wir haben uns deshalb im Vorfeld auf zahlreichen Ebenen, sei es im Bundesrat, in der Ministerpräsidentenkonferenz oder den einschlägigen Fachministerkonferenzen, in aller Deutlichkeit und mit Nachdruck gegen diese Überlegungen gewandt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Indes müssen wir feststellen, dass die Europäische Kommission bislang an ihren Planungen unbeirrt festhält. Warum bislang? Mir wurde gerade eben mitgeteilt, dass heute die Meldung reingekommen ist, dass die Positionen nicht mehr unvereinbar sein sollen. Ich bin gespannt, was da rauskommt. Mir scheint es so, dass die Kritik sehr deutlich war und auch bei der Kommission – und beim Parlament sowieso – angekommen ist. Die Kritik an diesen Plänen war bereits im Vorfeld massiv, und sie kam nicht nur aus Deutschland. Die GAP und die Strukturfonds stellen wichtige Politikfelder dar, die den Mehrwert der EU für unsere Bürgerinnen und Bürger besonders sichtbar werden lassen. In diesen Politikfeldern plant die Europäische Kommission tiefgreifende Änderungen. Konkret geht es um folgende Vorschläge. Die eingangs erwähnte neue Struktur des Mehrjährigen Finanzrahmens würde nur noch drei politische Säulen umfassen. In der neuen ersten Säule sollen 14 bisherige Einzelfonds zusammengeführt werden. Die bislang getrennt verwalteten Bereiche GAP und Kohäsion sollen damit ebenso wie die Fischereipolitik, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, also INTERREG, und das Migrations- und Grenzmanagement in einem Sammelfonds zusammengefasst werden. Die Verteilung der Mittel aus diesem Sammelfonds an die Mitgliedstaaten soll auf der Grundlage nationaler und regionaler Partnerschaftspläne erfolgen. Diese Pläne sollen die nationalen Regierungen in Partnerschaft mit den regionalen und lokalen Behörden erstellen und umsetzen. In diesen Plänen sollen Ziele für bestimmte Politikbereiche festgelegt und Reformschritte vereinbart werden, an deren Erreichung die Auszahlung der Mittel geknüpft werden soll. Lassen Sie mich auf fünf zentrale Argumente eingehen, die aus Sicht der Landesregierung gegen diese Vorschläge sprechen. Erstens würde mit der Einführung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne ohne Sachgrund in unsere föderale Zuständigkeitsverteilung für die Verwaltung regionaler Förderprogramme eingegriffen. Aber gerade wir Länder wissen aus unserer Sach- und Ortsnähe heraus am besten, wo Förderbedarfe bestehen. Zweitens ist kritisch zu sehen, dass die Europäische Kommission mit der vorgeschlagenen Kopplung der Auszahlung regionaler Fördermittel an vorab vereinbarte Ziele einen Hebel erhalten würde, die Mitgliedstaaten zu Reformen auch in denjenigen Bereichen anzuhalten, in denen die EU gar keine Zuständigkeit besitzt. Drittens ist zu erwarten, dass die Erarbeitung und die Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne mit einem erheblich erhöhten Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand einhergehen dürfte. Viertens ist zu befürchten, dass die Zusammenlegung mehrerer Fonds in ein gemeinsames Planungsinstrument zusätzliche Komplexität und Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Fonds in Schleswig-Holstein erzeugen würde. Fünftens könnte sich die geplante Neuordnung der EU-Förderpolitik besonders negativ auf die ländlichen Räume auswirken. Für deren Entwicklung ist kein eigenständiges gesichertes Budget mehr vorgesehen. Angesichts dieser erheblichen Bedenken hat sich die Landesregierung dazu entschieden, in der Bundesratssitzung am morgigen Freitag gegen den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung des neuen Sammelfonds ein klares Zeichen zu setzen. Wir werden in der Länderkammer dem Antrag auf Erhebung einer Subsidiaritätsrüge zustimmen, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) denn das Ziel einer effektiveren und einfacheren EU-Förderung wird sich mit dem auf dem Tisch liegenden Vorschlag nicht besser erreichen lassen. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung auch weiterhin gegenüber dem Bund und den EU-Institutionen für eine Überarbeitung der Regelungsvorschläge einsetzen, die unseren dargelegten Kritikpunkten Rechnung trägt. Es wäre schön, wenn es tatsächlich zu einer Bewegung in diese Richtung kommt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ein vergleichsfreudiges Volk. Wir vergleichen Strom- und Spritpreise, Reisen und Versicherungen, Schulen und Universitäten und vieles mehr. Aber bei den rund 1.600 Kliniken, die wir in Deutschland haben, sollen wir uns auf das verlassen, was uns von den oft profitorientierten Kliniken selbst vorgegeben wird? – Die SPD sagt: Nein! (Beifall SPD) Die SPD fordert die Beibehaltung und die Weiterentwicklung des unabhängigen und transparenten Bundes-Klinik-Atlasses. Der Klinik-Atlas wurde im Zuge des Krankenhaustransparenzgesetzes entwickelt, das im März 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz schafft die Grundlage für verständliche und transparente Informationen für Patientinnen und Patienten über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die Personalausstattung in deutschen Krankenhäusern. Der Bundes-Klinik-Atlas bietet umfassende und vergleichbare Informationen über den Umfang und die Qualität der Versorgung in deutschen Krankenhäusern. Außerdem bietet der Klinik-Atlas weiterführende Informationen, etwa zu vorhandenen Zertifikaten. Was ich besonders wichtig finde, ist, dass der Klinik-Atlas Auskunft über die Personalstruktur gibt. So wird die Zahl der Patientinnen und Patienten pro Pflegekraft benannt. Je niedriger die Zahl, desto besser das Ergebnis. Da wir sowieso schon Schlusslicht in der Pflegepersonalbesetzung im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Ländern sind, ist das ein gutes Instrument, um die Personalsituation sichtbar zu machen – erst recht, wenn jetzt schon wieder Stimmen laut werden, die die Personalbemessungsgrenzen abschaffen möchten. Dabei gibt es allerdings einen Haken, und das will ich natürlich anerkennen. Schauen wir rüber ans Ostufer. Dort steht die renommierte Schmerzklinik. Sie ist international renommiert und hat beste Ergebnisse: ein wunderbares Haus, (Beifall SPD) ein kleines Haus mit 53 Betten, spezialisiert auf Schmerzbehandlung, zum Beispiel bei Migräne. Da die Patienten aber selbstständig sind und sich selbst versorgen, braucht es relativ wenig Pflegepersonal in dem gut besetzten multiprofessionellen Team aus Ärzten, Psychologen, Therapeuten und weiterem Personal. Die geringe Anzahl an Pflegepersonal gibt der hervorragenden Klinik aber in diesem Klinik-Atlas genau deswegen eine ganz schlechte Note. Deshalb muss der Klinik-Atlas weiterentwickelt werden, um diese Individualitäten wirklich zu berücksichtigen und ein richtiges Bild abzugeben. (Beifall SPD) Aber er muss deshalb nicht abgeschafft werden. – Ich kriege hier gar keine Zustimmung von der FDP. Ich weiß gar nicht, was los ist. (Birte Pauls) (Beifall Annabell Krämer [FDP] – Zurufe) Gerade mit Blick auf die anstehende Klinikreform, und darum muss es ja gehen, und bei der damit einhergehenden Veränderung der Krankenhauslandschaft ist es für Patientinnen und Patienten umso wichtiger, dass sie sich ohne Einflussnahme orientieren können. Ziel der Reform ist es ja unter anderem, dass die Qualität durch Konzentrierung von Behandlungen steigt, und das ist auch gut so. Aber wie sollen Patientinnen und Patienten denn Kliniken vergleichen können, wenn es kein unabhängiges Portal dafür gibt? Das Portal ist ein Projekt für mehr Patientensouveränität. Damit soll auch verhindert werden, dass Operationen in Häusern durchgeführt werden, die keine ausreichende Erfahrung und Ausstattung besitzen. Der Klinik-Atlas ist unabhängig, und das ist der gravierende Unterschied zum Krankenhausverzeichnis der Deutschen Krankenhausgesellschaft, das quasi von den Krankenhäusern selbst organisiert wird. Wir brauchen im Gesundheitswesen gerade mit Blick auf die Krankenhausreform mehr Transparenz und nicht weniger. (Beifall SPD) Der Klinik-Atlas liefert verständliche und transparente Informationen über den Umfang, aber vor allem auch über die Qualität der Versorgung. So können Patientinnen und Patienten das Krankenhaus auswählen, bei dem sie anschließend die beste Qualität erhalten. Warum Gesundheitsministerin Warken im September 2025 die Abschaffung des Klinik-Atlas ankündigte, der ja in ihrem eigenen Haus bearbeitet wird, erstaunt schon sehr, denn die Internetseite wurde unter Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit und in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen erstellt. Millionen von Fallzahlen, umfangreiche Angaben zur Personalsituation, Qualitätsstandards und so weiter würden verfallen. Eine Begründung liefert Frau Warken nicht. Die Forderung nach der Weiterentwicklung des Klinik-Atlas wird auch vom Bundesverband Verbraucherzentrale und vom Sozialverband VdK sowie vom Deutschen Pflegerat formuliert. Dass der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft, Herr Gaß, das ablehnt? – Gut, das liegt in der Natur der Sache. Was den obersten Patientenschützer, den Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, allerdings reitet, den Klinik-Atlas sofort abschaffen zu wollen, bleibt sein Geheimnis. Patiententransparenz sollte in unser aller Interesse sein. – Danke schön. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für die CDU hat der Kollege Hauke Hansen.

Diese Rede einzeln zitieren

Hauke Hansen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer erkrankt ist und sich auf eine planbare Behandlung vorbereitet, benötigt Informationen und Unterstützung. Der Klinik-Atlas sollte diese Dienste leisten und bei der Auswahl des Behandlungsortes helfen. Im Internet sollten Patientinnen und Patienten auf einen Blick erkennen können, welche Klinik bei welcher Krankheit besonders gut arbeitet. Komplexe medizinische Zusammenhänge sollten verständlich, übersichtlich und fachlich fundiert dargestellt werden. Doch genau hier liegt das Problem. Das gelingt bis heute nicht – Frau Pauls, Sie haben selbst ein Beispiel eben genannt –, da sich die Bewertung im Wesentlichen auf Kennzahlen wie die Fallzahlen und die Personalbesetzungsstärke stützt. Unterschiedliche Operationsmethoden oder Behandlungsansätze sind schlicht nicht vergleichbar. Es sind Äpfel und Birnen, die hier verglichen werden. Vor Kurzem haben wir noch über Gendermedizin, alterssensible Behandlungsformen gesprochen. Wir waren uns einig, dass Heilungschancen von individuellen Faktoren abhängen. Unterschiedliche Menschen brauchen für identische Krankheiten manchmal unterschiedliche Therapien. Doch genau diese Unterschiede werden im Klinik-Atlas nicht berücksichtigt. Dort zählt nur die Fallzahl. Bis heute ist das Ziel einer objektiven Empfehlung für alle Bereiche nicht erreicht. Das geht aus Ihrem Antrag und dem Wortbeitrag der Kollegin Pauls hervor. Bereits im Juni 2024 habe ich anhand mehrerer Beispiele für Schleswig-Holstein belegt, warum die damalige Version des Klinik-Atlas fehlerhaft und sogar lebensgefährlich war. Mit diesen Erkenntnissen war ich nicht allein. Zum Glück wurde der damalige Klinik-Atlas wenige Monate später drastisch umgestaltet. Von da an waren nur noch einige Krankheiten beziehungsweise Behandlungsformen vergleichbar. Aktuell sind es 26. Doch die überarbeitete „Light-Version“ ist nicht besser. Für Patientinnen und Patienten fehlt jegli- (Hauke Hansen) cher Hinweis auf weitere medizinische Abteilungen des Krankenhauses, die an Behandlungen beteiligt sind. Das betrifft besonders ältere Patienten und multimorbide Patienten. (Beifall CDU – Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!) Nur die einzelne Fachabteilung, die zum Beispiel den Eingriff vornimmt, mit ihrer Fallzahl zu betrachten, reicht für ein Gesamtbild einfach nicht aus. Patientinnen und Patienten sind aktuell besser beraten, wenn sie zum Beispiel der Empfehlung ihres Hausarztes folgen. Dieser hat aufgrund seiner Erfahrung einen sehr guten Überblick, welches Krankenhaus für welche Behandlung eines Patienten oder einer Patientin geeignet ist. So kann es auch nicht verwundern, dass die Zugriffszahlen auf den Bundes-Klinik-Atlas mit gerade einmal 200.000 Aufrufen pro Jahr unterdurchschnittlich sind. Zum Vergleich: Das eben schon genannte Onlineverzeichnis der Deutschen Krankenhausgesellschaft, welches lange vor dem Klinik-Atlas eingeführt wurde und deutlich breiter aufgestellt ist, verzeichnet etwa dreimal so viele Aufrufe, und das bei einem Zehntel der Betriebskosten. Ich habe erst letzten Freitag mit dem eben schon angesprochenen Gerald Gaß, dem Vorsitzenden der DKG, gesprochen. Dass er eine Abkehr vom Klinik-Atlas befürwortet, dürfte niemanden überraschen, aber dass auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz sehr ausführlich erläutert, dass der Bundes-Klinik-Atlas nach eineinhalb Jahren im Betrieb nicht an die Qualität des Krankenhausverzeichnisses herankommt, kann man aus meiner Perspektive hier nicht ignorieren. Meine Damen und Herren, die Suche nach der besten Behandlung über ein Krankenhausportal ist eine ernste Sache, gerade wenn es mit einem staatlichen Label gekennzeichnet ist. Ich bin daher sehr froh, dass wir mit dem Krankenhausverzeichnis der DKG ein umfassendes Portal haben, das verlässliche Angaben vorhält. Dort ist es eben nicht so, dass sich die Kliniken aussuchen können, was sie melden, das wird qualitätsgesichert. Ebenso froh bin ich über die Ankündigung der Bundesgesundheitsministerin, den Klinik-Atlas aus der letzten Legislaturperiode nicht mehr weiterzuführen. (Vereinzelter Beifall CDU) Er ist Stückwerk, unzureichend und bietet nicht im Ansatz das, was das Klinikverzeichnis der DKG bietet. Bei der aktuellen Lage im Gesundheitswesen können wir uns solche Fehlentwicklungen nicht leisten. Wir haben auch keine Zeit für langwierige Reparaturprozesse. Wir lehnen daher den Antrag auf Fortsetzung und Weiterentwicklung des Klinik-Atlas ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jasper Balke.

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Hauke Hansen hat gerade schon unser Votum hier verkündet, dem kann ich mich anschließen. Ich möchte das alles jetzt nicht doppelt und dreifach erzählen, sondern bin gespannt, was der Kollege Dr. Garg gleich zu sagen hat. Vielleicht gibt er seine Rede ja wieder zu Protokoll. Nein, wir schauen mal. (Zurufe SPD und FDP) Auf jeden Fall habe ich mir trotzdem ein paar Punkte aufgeschrieben, die eine Einigkeit zwischen den Fraktionen herstellen sollen. Frau Kollegin Pauls, Sie haben über die Personalbemessungsgrenzen und die aktuelle Debatte darüber gesprochen. Ich teile Ihre Sorge ausdrücklich. Ich weiß nicht, wie viele das mitbekommen haben, aber wir haben gerade im gesundheitspolitischen Bereich eine Debatte darüber, ob wir nicht bestehende Personalbemessungsinstrumente wieder abschaffen sollten, um Kosten einzusparen, indem weniger Personal eingesetzt wird. Ziel ist, dem Kostendruck irgendwie entgegenzukommen. Ich warne ausdrücklich davor. Auch das Pflegebudget ist gerade im Auge dieser Diskussion. Deswegen ist es total richtig, darauf zu achten. Ich würde es aber als etwas gesondert von der Debatte, die wir hier heute führen, ansehen. Aber weil Sie es angesprochen haben, möchte ich dem sehr stark zustimmen. Zur Chronologie des Klinik-Atlas möchte ich noch etwas ausführen, weil es aus meiner Sicht wichtig ist, die unterschiedlichen Positionen hier im Haus darzustellen. Wir sind uns alle darüber ei- (Jasper Balke) nig, dass wir eine sehr komplexe Krankenhauslandschaft haben. Wir haben die meisten Krankenhäuser im internationalen Durchschnitt. Sie sind alle unterschiedlich groß und bieten unterschiedliche Leistungen an. Man muss ja fast einen Freund oder Freundin im Umfeld haben, die Ärztin oder Arzt ist, um zu verstehen, in welche Klinik man eigentlich gehen soll. Es ist alles viel zu komplex. (Serpil Midyatli [SPD]: Pflegerin oder Pfleger!) – Pflegerin oder Pfleger. Man muss quasi Menschen, die aus dem System kommen, kennen, um sich im System zurechtzufinden. Deswegen ist der dahinterstehende Gedanke, ein Tool oder ein Instrument anzubieten, das zu Transparenz in diesem System führt, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP]) genau richtig. Daher würde ich an dieser Stelle gar nicht das Transparenzgesetz als solches, das ja dem Bundes-Klinik-Atlas hinterlegt ist, kritisieren, sondern es ist leider ein gutes Beispiel einer richtigen politischen Idee, die dann handwerklich schlecht umgesetzt wurde. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Werner Kalinka [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Das müssen wir leider so zugestehen, wir haben es in der Ampel eingeführt. Ich würde mich auch dahinterstellen, aber das Potenzial, das ein solcher Atlas bietet, wurde einfach nicht gut umgesetzt. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Deswegen hat mich Ihr Antrag so ein bisschen – (Serpil Midyatli [SPD]: Irritiert!) – irritiert, denn er enthält einfach den Namen „Bundes-Klinik-Atlas“. Wenn Sie diesen Begriff gegenüber Krankenhausvertretern oder Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, erwähnen, rollen die alle mit den Augen über dieses Instrument. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wenn Sie sagen, wir wollen aber den Bundes-Klinik-Atlas einfach besser machen, dann glaube ich, dass das nicht reicht. Ich denke, dass es manchmal auch auf das Labeling von bestimmten Dingen ankommt. Also wie nenne ich eigentlich Dinge? Beim Wort „Klinik-Atlas“ stelle ich mir ein dickes Buch, einen dicken Atlas vor, weil wir so viele Krankenhäuser haben. Wieso soll es denn nicht so heißen, wie es eigentlich gemeint ist, Klinik-Lotse, Klinik-Wegweiser, also irgendetwas, das klarmacht, was es sein soll? Es soll ja nicht nur ein einfaches Verzeichnis der Krankenhäuser sein, sondern es soll einen Weg im Gesundheitswesen vorgeben. Da müssen wir hinkommen. Ein solches Tool braucht es. Es sollte von der Bundesebene vorgeschrieben sein. Aber es muss nicht auf Basis des jetzigen Klinik-Atlas sein, es muss auch nicht so heißen. Der Kollege Hauke Hansen hat es ja schon gesagt. Es muss absolut unabhängig von den Krankenhausgesellschaften sein, das muss unabhängig von jedwedem Einfluss auf die Objektivität betrachtet werden. Das Gute ist, dass wir mittlerweile das KHAG – das Krankenhausanpassungsgesetz – zum KHVVG – Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – haben. Das beinhaltet nicht die Rückabwicklung des Transparenzgesetzes, sondern es steht darin, dass der Bundes-Klinik-Atlas in seiner jetzigen Form so nicht weitergeführt und stattdessen etwas anderes auf den Weg gebracht werden soll. Das ist sehr vage, das gebe ich zu. Ich erwarte aber, dass die Bundesregierung eine Alternative präsentieren wird, die dann am Ende nicht Bundes-Klinik-Atlas heißt. Als wir die Debatte 2023 zum Transparenzgesetz schon einmal geführt haben, habe ich gesagt, dass dieses Transparenzgesetz in seiner Idee richtig ist, ich aber befürwortet hätte, wenn die Reihenfolge anders gewesen wäre. Wir hätten eigentlich zuerst eine große Reform über das KHVVG auf den Weg bringen sollen, um unsere Kliniklandschaft neu zu gestalten, und anschließend den Menschen einen Wegweiser an die Hand geben sollen. Das ist übrigens unsere neue Kliniklandschaft; so findet ihr euch zurecht! – Karl Lauterbach wollte es gerne anders, er wollte zuerst das Transparenzgesetz haben und danach die Reform.

Diese Rede einzeln zitieren

Jasper Balke GRÜNE

Diese Reihenfolge finde ich immer noch falsch, und deshalb können wir an einer anderen Stelle gerne über Alternativen nachdenken. Ich lehne diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Dafür, dass er erst nicht reden wollte, war es dann doch ein wenig knapp mit der Zeit. – Jetzt hat der Kollege Dr. Heiner Garg von der FDP das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal zur Beruhigung von Ihnen und uns allen: Die Verbindung zwischen Birte Pauls und mir ist inzwischen so gefestigt, dass sie das jetzt aushält. (Heiterkeit – Andrea Tschacher [CDU]: Das können Sie doch später klären! – Werner Kalinka [CDU]: Das war schon mal anders! –

Diese Rede einzeln zitieren

Serpil Midyatli SPD

Das war definitiv anders!) – Deshalb, Frau Oppositionsführerin, habe ich das auch vor meine Rede gestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Andrea Tschacher [CDU]: So, nun geht es los!) in der Tat bin ich an dieser Stelle nicht bei den Sozialdemokraten, sondern kann mich voll und ganz dem anschließen, was der Kollege Balke gerade ausgeführt hat. Ich will sehr deutlich machen, dass es mich schon lange, seitdem ich Gesundheitspolitik machen darf, gestört hat, dass kaum eine Gesellschaft weniger gut über die Gesundheitsangebote informiert ist. Übrigens hat das auch mit einer Politik zu tun, die sagt: Darum müsst ihr euch nicht kümmern; das macht der Staat schon. Ich bin der Meinung, dass die Informationsasymmetrie zwischen denjenigen, die pflegen und behandeln, und denjenigen, die gepflegt und behandelt werden, in kaum einem anderen europäischen Land so groß ist wie in Deutschland. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb ist der Ansatz vollkommen richtig und transparent. Die Frage der Objektivität ist eine der schwierigsten Dinge bei einem so hochkomplexen System wie einem Krankenhaus, aber nichtsdestotrotz werden halbwegs objektiv und transparent Menschen durch die Kliniklandschaft in Deutschland geführt. Ich habe mich sehr lange mit dem Klinik-Atlas beschäftigt, und zwar nicht wegen der Fehlermeldungen und der Falscheinträge. Man könnte sagen, dass das am Anfang passiert, wenn ein so komplexes Instrumentarium aufgesetzt wird. Aber das alleine ist es nicht. Dass die Klinik Helgoland nicht nur ein Bett hat, wissen wir, und dass in Preetz nach wie vor Geburtshilfe stattfindet, wissen wir auch. Das war falsch; Schwamm drüber. Darum geht es mir gar nicht. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es richtig ist, den Klinik-Atlas nicht beibehalten zu wollen, sondern den Reset-Knopf zu drücken. Danach sollten alle, die zur Erstellung eines solchen Patientenwegweisers etwas beizutragen haben, gefragt werden: Wie soll so etwas aussehen? Welche Daten sollen Eingang finden? Wie wird es grafisch aufbereitet, sodass die Patientinnen und Patienten davon profitieren? Das ist der richtige Weg. Wenn am Ende der Debatte ein neues Instrument für mehr Patientensouveränität zum Abbau der Informationsasymmetrie herauskommt und wenn das vor allem in Berlin ankommen würde – bislang glänzt diese Bundesregierung nicht gerade dadurch, dass in der Gesundheitspolitik großartige Entscheidungen gefallen sind; das muss man fairerweise sagen –, dann ist das richtig. Den jetzigen Klinik-Atlas würde ich – – (Martin Habersaat [SPD]: Weiterentwickeln!) – Nein, den würde ich nicht weiterentwickeln, Herr Habersaat, das habe ich sehr deutlich gesagt. Der Klinik-Atlas soll meinetwegen in die Geschichtsbücher Eingang finden, aber nicht als Informationsinstrument für Patientinnen und Patienten dienen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für den SSW hat der Abgeordnete Dr. Michael Schunck.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel einer demokratischen Gesundheitspolitik sind mündige Patientinnen und Patienten. Die Zeiten, als die selbsternannten Halbgötter in Weiß allein über das Schicksal der ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten bestimmen konnten, sind längst vorbei. Bürgerinnen und Bürger fragen selbstständig nach Angeboten, Therapiealternativen und begleitenden Strukturen. Eine Zweitmeinung einzuholen, ist nicht länger das Privileg der Privatversicherten, sondern gerade bei schwerwiegenden Verläufen oder seltenen Krankheiten inzwischen ein eingespieltes Verfahren auch für die gesetzlich Versicherten. (Dr. Michael Schunck) Das ist ein Fortschritt, dem wir uns verpflichtet fühlen sollten. Der Klinik-Atlas steht für mich genau für diesen Ansatz, für Transparenz und Klarheit. Dazu wird der Atlas laufend aktualisiert. Aktuell ist der Atlas, was die Zahl der Fälle, der Betten und des Pflegepersonals angeht, auf dem Stand von Dezember letzten Jahres. Das bedeutet, dass die Zahlen aus den jeweiligen Häusern einen realistischen Einblick in die Lage vor Ort geben. Nach meiner Auffassung muss der Atlas schnellstmöglich flächendeckend gelten. Das heißt, dass die letzten Lücken geschlossen werden sollten, um allen Patientinnen und Patienten einen Überblick zu gewähren. Ich meine nicht, dass der Atlas der Weisheit letzter Schluss ist. So ist zum Beispiel die Zahl der Pflegekräfte als Orientierungsrahmen durchaus umstritten; Birte Pauls hat das auch schon gesagt. Ich weiß um die statistischen Vorbehalte, die vor allem von den Häusern geäußert werden, die häufig mit Leih- und Honorarkräften arbeiten. Dieses Instrument wird also ständig verbessert werden müssen, auch in Bezug auf das Design. Leider ist der Atlas offenbar von Fachexperten erstellt worden. Hier mangelt es tatsächlich an Anwenderfreundlichkeit. Das bedauere ich sehr, weil damit eine an sich gute Initiative quasi durch die Hintertür torpediert wird. Ich wünsche mir, dass Patientenvertreterinnen und –vertreter stärker beim Design, bei der Oberflächengestaltung und beim Suchprozess eingebunden werden. Die Darstellungen sind für Laien nicht zu verstehen. (Zuruf SPD: Genau!) Ein großer Minuspunkt ist zudem, dass nicht die häufigsten Behandlungen dargestellt werden, sondern 25 Eingriffe, für die die Datenlage offensichtlich leicht zugänglich ist. Das ist alles sehr ärgerlich, aber verbesserbar. Ziel bleibt ein unabhängiges Kataster aller Krankenhäuser in Deutschland mit allen Fachbereichen und den häufigsten Eingriffen. Die Bereiche der Behandlung psychischer Krankheiten sind ausgenommen. Ich möchte ein Fallbeispiel anführen, das – anders als bei der Schmerzklinik in Kiel – die positive Bedeutung des Atlas unterstreicht. Das Flensburger DIAKO-Krankenhaus erlitt durch seine Insolvenz einen dramatischen Imageeinbruch, der sich auch im Überweisungsverhalten der niedergelassenen Fachärzte niederschlug. Die gute pflegerische Versorgung war aber zu keinem Zeitpunkt prekär oder kritisch, auch nicht die ärztliche. Der KlinikAtlas hat dazu beigetragen, dass diese objektiven Fakten bei den Patientinnen und Patienten angekommen sind. Die Fallzahlen steigen inzwischen und sichern damit die Existenz dieses Hauses. Generell ist zu beobachten, dass der Klinik-Atlas offenbar eine Lücke schließt. Er ist transparent und vor allem unabhängig. Das ist scheinbar vielen Trägern ein Dorn im Auge. Bedauerlicherweise hört die Bundesgesundheitsministerin diesen Lobbygruppen sehr gut zu. Nach Presseberichten ist die Projektgruppe eingestellt worden, und zwar rückwirkend zum Sommer dieses Jahres. Das ist ein Rückschritt und ein Schlag ins Gesicht mündiger Patientinnen und Patienten. Der Atlas steht damit vor dem Aus. Das akzeptieren wir nicht. Jetzt noch einmal zu dir, lieber Herr Balke, Jasper. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass man so einen Atlas wegen des Namens ad acta legen möchte. Wenn beispielsweise Daimler-Benz damals entschieden hätte, Autos nicht weiter bauen zu wollen, weil sein erster Wagen wie eine Kutsche ausgesehen hat, wären wir heute nicht die Autoindustrie, die wir sind. Also, geben Sie dem Klinik-Atlas noch eine Chance! – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Frau Professor Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mehr Transparenz über Leistungsangebote und Versorgungsqualität stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Krankenhauslandschaft. Sie trägt zudem zu einer besseren Steuerung der Gesundheitsversorgung bei und kann einen beachtlichen Mehrwert entfalten. Doch diese Zwecke verfehlt der BundesKlinik-Atlas. Er bleibt ein Instrument mit begrenzter Aussagekraft, das unnötig zusätzliche Ressourcen bindet und die ohnehin stark belasteten Krankenhäuser weiter fordert. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Es sind eine ganze Reihe an Mängeln, die eine Fortsetzung des Klinik-Atlas zu diesem Zeitpunkt weder sachgerecht noch zielführend machen. Ich möchte mich auf lediglich drei zentrale Kritikpunkte konzentrieren: Erstens geht aus dem Krankenhaustransparenzgesetz, auf dem der Bun- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) des-Klinik-Atlas fußt, kein wissenschaftlich fundierter Sachzusammenhang zwischen Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung hervor. Schleswig-Holstein hatte auf diesen Umstand bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hingewiesen. Hinzu kommt, dass die angestrebte Zielgröße, nämlich die Qualität der Krankenhausversorgung, bislang nicht definiert wurde und dies weder im Rahmen des Reformprozesses noch im Kontext des Gesetzentwurfs erfolgte. Das heißt, die Zielsetzung ist und bleibt unklar, und das Outcome ist nicht quantifizierbar. So können wir weder überprüfen, ob das Instrument seine Ziele erreicht, noch die übergeordnete Zielsetzung des Gesetzes überhaupt validieren. An dieser fundamentalen Unsicherheit hat sich nichts geändert; das Instrument steht weiterhin auf wackeligem Fundament. Eine weitere, zweite Problematik ist die bürokratische Mehrbelastung, die den Krankenhäusern durch den Bundes-Klinik-Atlas aufgebürdet wird. Die Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind bereits dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern, weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen. Diese Informationen sind bereits für alle Anspruchsgruppen detailliert und standortbezogen zugänglich. Das Transparenzgesetz verpflichtet nun aber die Krankenhäuser zusätzlich, (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) die bereits verfügbaren Informationen erneut zu veröffentlichen: an anderer Stelle, in einem anderen Format und ohne geeignete Schnittstellen.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Frau Ministerin, lassen Sie eine Frage von Herrn Garg zu? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja, gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich teile das, was Sie gerade gesagt haben, aber sind Sie mit mir einer Meinung, dass, wenn die von den Krankenhäusern bereits veröffentlichten Daten anders, also nutzerinnen- und nutzerfreundlicher aufbereitet würden, das genau dem Anspruch, den hier, glaube ich, alle haben, Genüge tun würde? – Da sind wir einer Meinung, Herr Garg, ganz genau. (Zuruf SPD) Im Augenblick ist es so, dass die Bürgerinnen und Bürger mehrfach verfügbare Informationen haben, zum Teil nicht verständlich, eine Überflutung. Diese unnötige Doppelstruktur verursacht jährliche Kosten von 1,5 Millionen Euro. (Beifall FDP) Der Grundfehler – damit komme ich zum dritten Punkt – wurde allerdings bereits während des Entstehungsprozesses gemacht und ist kaum noch heilbar. Jasper Balke hat es auch erwähnt. Hätte man es richtig gemacht, wäre erst das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz verabschiedet worden, auf dieser Basis hätten dann die Länder ihre Krankenhausplanung gemacht, und erst dann hätte man auf diesem strukturellen und rechtlich starken Fundament ein Transparenzinstrument entwickelt. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn erst auf Basis des KHVVG werden die Länder die Zuweisungen der Leistungsgruppen vornehmen, und es sind diese Zuweisungen der Leistungsgruppen, die die notwendige Grundlage für eine sachlich korrekte, vergleichbare und auch aussagekräftige Darstellung im Bundes-Klinik-Atlas bilden können. Ich komme damit zum Schluss. Der Bundes-KlinikAtlas leistet nicht das, wofür er konzipiert wurde. (Zuruf CDU: So ist es!) Er ist eine teure Doppelstruktur, die keinen Mehrwert bietet. Seine Fortsetzung verursacht zusätzlichen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten. Die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigte ergebnisoffene Prüfung ist daher richtig. Sie muss beleuchten, ob und inwiefern die erheblichen Mängel im Bundes-Klinik-Atlas geheilt werden können oder ob es nicht an der Zeit ist, einen anderen, einen neuen Weg zu gehen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben neue Gäste oben auf der Tribüne. Das ist, glaube ich, nicht die Junge Union, sondern es sind Neumitglieder der FDP. (Vizepräsidentin Eka von Kalben) (Widerspruch auf der Besuchertribüne – Heiterkeit) – Das sind Sie auch nicht. Aber Sie sind auch nicht die Junge Union. – Gut, egal, wer auch immer Sie sind: Wir freuen uns, dass Sie hier im Landtag sind, herzlich willkommen! (Beifall) Ich habe keinen Ausschussüberweisungsantrag wahrgenommen. Deshalb lasse ich über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/3598, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: Schleswig-Holstein zu einem ansiedlungs- und klimafreundlichen Industrieland machen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3689 Schleswig-Holstein als europäische Modellregion im Rahmen des Net-Zero Industry Act stärken – nachhaltige Industriepolitik für Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3724 Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3725 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete von der FDP, Herr Dr. Bernd Buchholz.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mich schon über so viele Neumitglieder der FDP gefreut, aber Sie haben die Chance, das jetzt zu werden. (Heiterkeit) Nicht, dass ich meine Parlamentsreden an so etwas ausrichte, aber wenn es denn so sein soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Europäische Kommission hat im März 2023 den sogenannten Net Zero Industry Act erlassen. Die Idee ist, Regionen auszuweisen, in denen mit weniger Bürokratie und schnelleren Genehmigungsverfahren die Ansiedlung und der Aufbau von Netto-Null-Industrien erleichtert werden soll. Das ist vom Grundsatz her eine gute Idee, man muss da nicht unbedingt allein über Fördertöpfe nachdenken, aber es ist sicherlich richtig, solche Regionen in den Blick zu nehmen. Der geneigte Leser fragt sich, warum das nur für Netto-Null-Technologien gelten soll. Man könnte auch auf die Idee kommen, insgesamt die Genehmigungsverfahren und die Bürokratie der Europäischen Union zu senken. (Beifall FDP) Aber sei es drum, es ist hier nun einmal geregelt, und das ist eine gute Idee. Dazu gehört die Förderung sauberer Technologien, dazu gehören weniger Bürokratie, straffere Verfahren bei verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien, dazu gehört auch Technologieoffenheit inklusive CCS. Bei CCS gucke ich immer den SSW an. Wir glauben, dass das eine Chance für Schleswig-Holstein ist, in einem Land, in dem so viel regenerative Energie produziert wird, industriepolitisch einen Impuls zu setzen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Deshalb meinen wir, dass es sich lohnen würde, ein solches Net Zero Valley insbesondere an der schleswig-holsteinischen Westküste beispielsweise für eine stärkere modellhafte Projektierung von Wasserstoffthemen, also für die Produktion grünen Wasserstoffs, auszuweisen, zu etablieren. (Beifall FDP, CDU, SSW und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ehrlicherweise finde ich es gut, dass Sie jetzt applaudieren, denn wir haben diesen Antrag deshalb in den Landtag eingebracht, weil wir uns gefragt haben: Müsste diesen notwendigen Impuls nicht eigentlich eine Landesregierung setzen? (Beifall FDP) Müsste man diesen Impuls nicht aus einem Wirtschaftsministerium oder aus einem für Industrie zuständigen Ministerium setzen? Sie haben jetzt einen eigenen Antrag zu unserem Antrag dazugelegt. Der macht richtig Musik in die andere Richtung, indem er nämlich sagt: Wir greifen gleich ganz hoch ins Regal. – Sie wollen nicht nur ein Net Zero Valley schaffen, sondern Schleswig-Holstein als europäische Modellregion im Bereich Net Zero. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Sehr gut!) Wir werden das unterstützen, Herr Kollege. Die Frage ist nur: (Zuruf SSW: Warum haben Sie es nicht gemacht?) Warum haben Sie das noch nicht angeschoben? (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Ehrlichkeit der Antragsteller von CDU und Grünen – der Kollege Petersdotter ist darüber gleich erkrankt – (Heiterkeit) ist gut, denn Sie haben an der Stelle dann auch gleich festgestellt: In Schleswig-Holstein gibt es private Initiativen, nach dem Net-Zero Industry Act auch bundesweit strategische Projekte anzuschieben. In Ihrem Antrag verweisen Sie auf die Firma Holcim, die so ein Projekt wegweisend, modellhaft auf den Weg gebracht hat. Sie schreiben aber auch, dass Sie bei den vielen Privaten, die das auch wissen und loslegen würden, die Landesregierung leider erst noch auffordern müssen, auch einmal etwas in diese Richtung zu tun, damit man wenigstens koordinieren kann. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, ich nehme zur Kenntnis, dass auch Sie dafür sind. In Wahrheit, wenn wir ehrlich sind, sagt Ihr Antrag auf vier Seiten dasselbe wie unser Antrag, mit einem kleinen Unterschied beim Thema Wirtschaftsförderung. Wir werden deshalb Ihrem Antrag zustimmen, wir können auch beide Anträge an den Wirtschaftsausschuss überweisen und sie da beraten. Herr Kollege Hein, allerdings finde ich es bemerkenswert, dass die Koalitionsfraktionen feststellen, dass es gilt, „eine größere Ausweisung von Gewerbeflächen mittelfristig zu erreichen und dem Mangel an erschlossenen Gewerbeflächen entgegenzuwirken“. – Das redet Buchholz hier schon seit ewigen Zeiten, und er redet es deshalb seit ewigen Zeiten, weil er sagt: Das ist so wichtig, dass deshalb auch Ihre Regionalpläne unbedingt anders sein müssen! (Beifall FDP) Weil ich das Wort Regionalplanung in dieser Debatte sonst nicht untergebracht hätte, habe ich einen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag gestellt, damit die Gewerbeflächenausweisung durch Änderungen und grundsätzliche Veränderungen der Regionalpläne tatsächlich angegangen wird. Lassen Sie mich zum Abschluss eines sagen: Wenn man in diese Richtung denkt und weiß, dass wir mehr Gewerbeflächen brauchen, dann sollte man die WTSH endlich in die Lage versetzen, aktives Flächenmanagement betreiben zu können. (Beifall FDP) Springen Sie über Ihren Schatten, machen Sie aus der WTSH eine echte Wirtschaftsförderung, und gründen wir gemeinsam ein Net Zero Valley an der Westküste, hoffentlich mit Unterstützung der Landesregierung! – Herzlichen Dank. (Beifall FDP – Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Wir begrüßen neue Gäste auf der Tribüne: Neumitglieder der CDU (Beifall) und Mitglieder der Jungen Union aus Ostholstein auf Einladung von Frau Zweig. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass von der Tribüne nicht gefilmt oder fotografiert werden darf. Ich bitte Sie, sich daran zu halten. – Alle, die ich nicht erwähnt habe, sind natürlich auch herzlich willkommen. Das Wort hat jetzt für die CDU Andreas Hein.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Lage von Schleswig-Holstein zwischen den Meeren mit seinen Häfen, mit seinen erneuerbaren Energien, mit seiner Fläche, mit der Industrie ist einfach einzigartig. Genau deshalb bietet es sich hier an. Was bietet sich hier an? Es bietet sich an, dass wir hier Cluster schaffen, dass wir Regionen schaffen, die – die EU hat es so genannt – Net Zero Valleys sind. Was sind Net Zero Valleys? Net Zero Valleys sind geografische Gebiete, die klimaneutral wirtschaften, produzieren und in denen wir leben sollen. Also das, was wir schon längst immer mit Schleswig-Holstein beschreiben: Wir wollen klimaneutrales Industrieland werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Andreas Hein) Zur Ehrlichkeit gehört, darauf hinzuweisen, dass wir das schon längst machen. Sie wissen ganz genau, dass wir das Land der erneuerbaren Energien sind. Gemessen am Verbrauch sind wir rein rechnerisch ungefähr bei der doppelten Produktion; ich weiß, dass der Strombedarf, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, anders gedeckt werden muss. Das verbindende Element – daher kommen die Net Zero Valleys – ist Wasserstoff. Ich spreche schon sehr lange über das Thema Wasserstoff. Ich weiß, dass die Projekte ein bisschen ins Haken gekommen sind; das hat verschiedene Gründe, zuletzt das Einknicken der Treibhausminderungsquote nach dem China-Skandal, dem sogenannten Zertifikate-Betrug. Das hat zu einem Einbruch geführt. Jetzt kommen Projekte wieder in die Wirtschaftlichkeit, und wir werden jetzt hoffentlich erleben, nachdem hoffentlich Anfang des Jahres die RED III ins deutsche Recht überführt wird, dass die Projekte endlich starten. Allein durch die Beimischung von klimaneutralem Kraftstoff, was in der RED III verankert wird, haben wir riesengroße Chancen. Wir wollen erneuerbare Energien, wir wollen diese Cluster bilden. Wir wollen sie vor allen Dingen bei uns in Schleswig-Holstein bilden, naturgegeben, weil wir das Land der Energiewende sind. Deswegen hat sich schon längst, schon im Jahr 2023, das Clean Energy Valley gebildet. Das sind die Wirtschaftsagenturen – wenn ich das so bezeichnen darf – aus der Region Heide, aus Rendsburg-Eckernförde, aus Neumünster und aus der Kiel-Region. Die haben sich zusammengeschlossen, haben ein Konzeptpapier erstellt und darin eine strategische Stelle bei sich und an der Fachhochschule Westküste bis 2027 verankert, um dies koordiniert voranzubringen. Sie haben ein Netzwerk geschaffen mit den Landesministerien, der Landeskoordinierungsstelle, den Forschungseinrichtungen wie DLR, Fraunhofer oder Hereon, den Hochschulen, den Netzbetreibern, den Stadtwerken, den IHK, der Gasunie, der OGE, den regionalen Kooperationen, ausgewählten Kreisen, Gemeinden, Ämtern und so weiter. Das Ganze vernetzt mit der BNA, mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, mit dem GTAI und den anderen, die sich in Deutschland auf den Weg gemacht haben, zum Beispiel dem Rheinischen Revier oder der Region Lausitz. Was soll passieren? – Vor allen Dingen das Thema Flächenwirtschaft, Flächenentwicklung. Herr Dr. Buchholz, Sie waren ja lange genug Wirtschaftsminister, warum haben Sie das in Ihrer Zeit nicht gemacht? Das hat mich ein bisschen überrascht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe FDP) Wir wählen da den deutlich liberaleren Ansatz, wir wollen die Wirtschaft nutzen, wir wollen das anders regeln, wie, das erkläre ich Ihnen gleich. – Herr Dr. Buchholz, ich finde es gut, wenn Sie mir eine Zwischenfrage stellen, das verlängert meine Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Hein, möchten Sie eine Frage zulassen?

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Bitte schön, Herr Dr. Buchholz.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Hein, bei allen Denkgesetzen der Logik bitte ich zu berücksichtigen, dass der Net Zero Industry Act der Europäischen Union aus welchem Jahr datiert?

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Hein CDU

Aus 2024. (Zurufe FDP: Oh!) – Und wenn Sie mir dann noch die Frage beantworten, bis zu welchem Jahr ich Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein war, dann haben Sie Ihre Frage von vorhin selbst beantwortet. – Ich danke herzlich. – Ja, ich beantworte das gern. Es war das Jahr 2022. Ich weiß, dass Sie gerne Quiz spielen, Sie müssten mal zu Günther Jauch gehen, so gern, wie Sie immer Quizfragen stellen. (Beifall CDU) Im wirklichen Leben ist es so, Sie wissen es ganz genau, dass wir und die Wirtschaftsagenturen sich schon viel länger in dem Prozess befinden, auch eine wirtschaftliche Entwicklung zu machen. Sie wissen das seit den Wasserstoffanträgen, die wir gemeinsam gestellt haben. Also wir brauchten gar nicht darauf zu warten. Aber Sie wollten immer gern Flächenentwicklung mit der WTSH und wissen, wie schwer das ist, an- (Andreas Hein) gesichts des Zustands, den wir im Haushalt haben et cetera. Wir setzen auf den liberaleren Ansatz, auf die liberalere CDU in dem Fall, die in dem Fall mit den Grünen zusammen sagt: Wir lassen das bei den Wirtschaftsagenturen, wir sehen die privaten Akteure, die Wirtschaftsförderungseinheiten, die vor Ort sind, die die Flächen kennen, die sich vor Ort auskennen, die können das besser. (Beifall CDU – Unruhe) Also, wir wollen gerne die Chancen und die Wirkung eines Net Zero Valleys nutzen. Wir wollen – weil wir eben nicht nur die Flächenentwicklung haben, sondern vor allen Dingen auch mit einfachen Planungs- und Genehmigungsverfahren ran müssen – sogenannte Reallabore schaffen, in denen dies viel einfacher möglich ist: ein sogenannter One Stop Shop der Energiewende. Wir wollen durch eine schnellere Entwicklung von Modellräumen Zukunftstechnologien wie Wasserstoff-Energiespeicher auf den Weg bringen. Machen wir Schleswig-Holstein zum klimaneutralen Industrieland, drücken wir den Startknopf für Klimaschutz, Innovation, wirtschaftliche Zukunft im richtigen, im wirklichen Norden! Wir wollen das gern machen, und wir wollen die Anträge, wie Sie es angesprochen haben, Herr Dr. Buchholz, an den Ausschuss überweisen, um auch mit den Wirtschaftsagenturen darüber zu sprechen, wie wir das gemeinsam auf den Weg bringen und anpacken. Das hemmt den Prozess null, wir machen weiter, wir wollen das. Ich bitte darum, dass wir da alle zusammen an einem Strang ziehen und Schleswig-Holstein voranbringen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Es nimmt kein Ende mit den Begrüßungen. Begrüßen Sie mit mir gemeinsam unseren ehemaligen Abgeordneten Burkhard Peters. – Herzlich willkommen, lieber Burkhard! (Beifall, Zurufe und Heiterkeit) Ich hoffe, er ist noch nicht Neumitglied bei der CDU. (Heiterkeit) Jetzt hat die Abgeordnete Nelly Waldeck von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich halte die Rede in Vertretung für meinen erkrankten Kollegen Petersdotter, er hat mir eine wunderbare Mindmap zur Verfügung gestellt. Wir schauen mal, was wird. (Beifall und Heiterkeit) Wir reden heute über den Net Zero Industry Act. Die EU plant, Industriepolitik mit Klimaschutz zusammenzudenken, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU zu stärken. Die FDP denkt dabei direkt an Schleswig-Holstein. Das ist genau richtig, denn wir sind absolut prädestiniert für genau dieses Projekt und wollen genau diesen Weg gehen, gehen ihn aber auch schon eine ganz schöne Weile, eigentlich seit 2023. Darauf will ich gleich gerne noch ein bisschen eingehen. Eine Sache hat mich direkt beim Titel überrascht. Wir reden ja über Net Zero, also klimaneutral. Das traut die FDP uns noch nicht ganz zu. Es wird im Titel wieder in „klimafreundlich“ geändert. Für einen ehemaligen Verkehrsminister, der sich Flugtaxen auf der Bäderbahn vorstellen konnte, finde ich es schon schade, dass sie nicht einfach die Vision teilen können, dass wir es hier schaffen können, klimaneutral zu werden. (Heiterkeit CDU – Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU und Martin Habersaat [SPD]) Sie haben es selber festgestellt: Wir haben wunderbare Standortbedingungen in Schleswig-Holstein. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Heiterkeit) – Sehr gerne möchte ich noch mal über die Machbarkeitsstudie zu klimaneutralen Flugtaxen auf der Bäderbahn sprechen. Es war ein guter Ideenwettbewerb. Wir werden sie nicht umsetzen – keine Sorge. (Christopher Vogt [FDP]: Du hast die falsche Mindmap! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Es ging um den Transrapid auf der Bäderbahn! Das habe ich mal gefordert!) Wir haben wunderbare Standortbedingungen. Wir produzieren schon 170 Prozent unserer Energie aus Erneuerbaren. Das sind sehr gute Standortbedingungen. Wir haben eine Hafeninfrastruktur in Schleswig-Holstein, die sehr gut für dieses Projekt zur Verfügung steht. Wir verbessern sie noch weiter, indem wir nämlich jetzt das Sondervermögen nutzen und 140 Millionen Euro in unsere Hafenin- (Nelly Waldeck) frastruktur investieren, um noch besser zu werden. Genau das brauchen wir auch, um grüne Technologien an den Häfen zu importieren und zu exportieren. Wir haben mit der FH Westküste in der Region einen richtig guten Partner, um Forschung und Fachkräfte in einem solchen Projekt zu sichern. Nicht ohne Grund liegen wir im Herzen der EU mit der Nord- und mit der Ostsee. Als Partner haben wir Dänemark direkt an der Seite. Ich finde, das sind wunderbare Bedingungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Mich wundert etwas, dass Sie schreiben, wir hätten einen guten Standort, um theoretisch eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Auch daran arbeiten wir jetzt schon eine ganz schöne Weile. Wir haben eine Wasserstoffstrategie, die mit hohen Mitteln hinterlegt ist. Wir arbeiten daran, hier eine Wasserstoffwirtschaft aufzubauen, den Wasserstoffhochlauf an den Start zu bringen. Das, was uns nicht dabei hilft, sind die Prognosen aus dem Bund, die Anpassung an die Bedarfe und die Runterrechnung von Strombedarfen. Genau das schadet der Wasserstoffwirtschaft hier in Schleswig-Holstein. Das benennen die Akteure, die dort sitzen, aktuell sehr deutlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Andreas Hein [CDU]) Wir haben diese Szene, die sich gerade sehr aktiv einsetzt. Ich habe gerade schon darüber gesprochen. Eins der Projekte ist das Projekt Carbon2Business in Lägerdorf. Wir haben verschiedene Projekte, die sich schon 2023 auf den Weg gemacht haben und durch unsere Landesregierung unterstützt werden. Genau der Weg soll weiter gegangen werden. Jetzt wird gemeinsam mit den Projekten und der Landesregierung versucht, diesen Antrag zu stellen. Sie wundern sich, dass die Landesregierung dies nicht selbst tut, aber das Programm sieht gar nicht vor, dass eine Landesregierung diesen Antrag stellt, sondern er soll eben aus den Regionen kommen. (Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Deswegen ist die Unterstützung an der Stelle genau der richtige Schritt und nicht die Antragstellung selbst. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In dem Prozess wollen wir uns angucken: Wo hakt es bei den Genehmigungen? Wir wollen gucken, dass es eine einheitliche Ansprechperson für die Stellen gibt. Das sind wichtige Schritte. Wir wollen uns auch angucken – das halte ich für einen ganz besonders wichtigen Schritt in der Region –: Wie ist eigentlich die Verkehrsanbindung? Auch das schildern Sie in Ihrem Antrag. Es gibt Schienen, die nach Brunsbüttel führen. Wir haben dort Industrieunternehmen, die ein großes Interesse daran haben, Güterverkehr auf der Schiene zu transportieren. Wenn wir es schaffen, dieses Projekt nach Schleswig-Holstein zu holen, dann sollten wir uns das noch einmal genauer angucken, denn auch das würde ein großes Potenzial für Schleswig-Holstein bieten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Was uns noch nicht so sehr überzeugt, ist Ihre Forderung, die WTSH so weiterzuentwickeln, dass sie selber in die Flächenvermarktung einsteigt. Wir haben wahnsinnig gute regionale Akteure. Das funktioniert momentan sehr gut. Wir haben einen landesgesteuerten Prozess, der in der Teilfortschreibung des LEP stattfindet. Wir gucken, dass sich da, wo viel Energie produziert wird, energieintensive Unternehmen ansiedeln können. Dort unterstützen wir auf Landesebene und als Landesregierung sehr gern. Diesen Weg wollen wir auch weitergehen, aber das auf der regionalen Ebene belassen. Ich komme zum Schluss. – Wir haben ein richtig gutes Projekt vor uns. Wir lassen uns das sehr gerne noch einmal im Wirtschaftsausschuss vorstellen. Aber wir haben diese Stärken, wir spielen sie gerne aus und nutzen die Chancen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat Kollege Kianusch Stender.

Diese Rede einzeln zitieren

Kianusch Stender SPD

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Zehn Mal, zehn Mal ist im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün vom „klimaneutralen Industrieland“ die Rede. Zum Beispiel auf Seite 164 im Kapitel „Wirtschaft und Arbeit“: (Kianusch Stender) „Wir wollen den Weg zum mittelstandsfreundlichsten Land fortsetzen und klimaneutrales Industrieland werden.“ Im Satz danach steht übrigens: „Die Tarifbindung werden wir stärken.“ Auf derselben Seite finden sich weiter beliebte Gassenhauer wie: Die Behebung des Fachkräftemangels „werden wir zu einem Schwerpunktthema der nächsten fünf Jahre machen“, oder: Wir wollen „die Teilzeitquote dadurch senken, dass wir attraktive Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche schaffen“. (Sybilla Nitsch [SSW]: Oh!) Ich habe das Gefühl, diese Seite aus dem Koalitionsvertrag ist beim Drucken irgendwo verloren gegangen. (Zuruf SPD: Juhu! – Beifall SPD und SSW) Anders kann ich mir nicht erklären, warum die Teilzeitquote gestiegen ist, wie die Tarifbindung seit Jahren rückläufig ist, dass ihr Leuchtturmprojekt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, das Welcome Center, im letzten Jahr nur acht Menschen vermittelt hat und im Schwarzbuch der Steuerzahler gelandet ist. Wir wollten übrigens die Zahlen des Welcome Center für die erste Jahreshälfte 2025 nachfragen, und die Landesregierung hat uns erklärt: Die Zahl wird gar nicht mehr erhoben. – Na ja. (Heiterkeit und Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Herr Murmann vom UV Nord hat es kürzlich ganz gut zusammengefasst: Wichtig ist, dass am Ende rauskommt, dass wir klimaneutrales Industrieland werden und nicht industrieneutrales Klimaland. – Denn das ist die Sorge, die die schleswig-holsteinische Wirtschaft bei Ihrer aktuellen Arbeit bekommt. Ich sehe noch nicht, dass diese Dramatik bei Ihnen angekommen ist. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Dem Antrag der FDP kann ich viel abgewinnen. Ich will aber gleich den Zahn ziehen: Wir werden den Antrag ablehnen. Sie kennen unsere Haltung zu CCS. Wir sollten uns darauf konzentrieren, Emissionen zu vermeiden und nicht zu verpressen. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Ich will es zu dem Thema dabei belassen. In dem Antrag geht es auch um die Vision des Net Zero Valley. Mit dem Clean Energy Valley gibt es ja eine Initiative der Wirtschaftsförderungsgesellschaften Heide, Rendsburg-Eckernförde, Kiel und Neumünster. Damit aber zum einen auch die anderen Landkreise Teil unseres klimaneutralen Industrielandes sind und zum anderen das Ganze von Landesseite aus gelenkt wird, braucht es mehr als das. Es braucht im Übrigen auch mehr als privatwirtschaftliches Engagement von einzelnen Unternehmen. Damit komme ich zum Alternativantrag von Schwarz-Grün. Holcim, das will ich unmissverständlich sagen, macht eine tolle Arbeit und ist ein innovatives Unternehmen aus der Region. Aber die können ja auch nicht alleine für ein klimaneutrales Industrieland sorgen. Das muss vom Land her choreografiert werden: durch eine bessere Flächenpolitik, durch gezielte Ansiedlung, durch Infrastruktur und klare industriepolitische Prioritäten. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir die Grundlagen schaffen, und genau daran hapert es gerade in Schleswig-Holstein. Ein paar Zahlen dazu: Die Unternehmensansiedlungen haben sich von 112 Firmen im Jahr 2023 auf 73 Firmen im Jahr 2024 reduziert. Die Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze hat sich von 1.456 im Jahr 2023 auf 577 im Jahr 2024 reduziert. Wir haben derzeit ein Flickenteppich an Verantwortlichkeiten, und das führt dazu, dass Chancen ungenutzt bleiben. Wir alle kennen die Beispiele dafür: die freien Flächen beim Amazon-Lager, die verkorkste Northvolt-Ansiedlung, die Abwanderung von Grundfos und viele mehr. Ich habe hier im Landtag vor einigen Monaten wieder die Idee einer Landesentwicklungsgesellschaft ins Spiel gebracht. Ich war sicherlich nicht der Erste, aber die Idee bleibt richtig. Denn es fehlt eine zentrale, schlagkräftige Organisation, die strategisch denkt und koordiniert handelt. Wenn sich ein internationales Unternehmen nach einem Standort umsieht – das haben die vergangenen Jahre gezeigt –, zählen Geschwindigkeit, Flächenverfügbarkeit und Verlässlichkeit. Das können die kleinen Unternehmen vor Ort nicht mehr alleine regeln. Die FDP will jetzt die WTSH zu einer schlagkräftigen Ansiedlungsagentur machen. Aus meiner Sicht ist die WTSH heute vor allem eine Servicegesellschaft. Sie kann beraten, sie kann vernetzen, aber sie kann nicht strategisch Flächenpolitik betreiben oder eigenständig Projekte entwickeln. Ich weiß nicht, ob die WTSH dafür der richtige Partner wäre. Dafür bräuchte es eigentlich andere Strukturen, andere Befugnisse und vor allem (Kianusch Stender) politischen Willen. Das ist das, worum ich Sie heute erneut bitte. Dieser Begrüßungsantrag – so, wie Sie ihn heute wieder zu Papier gebracht haben – macht Sie nicht vom anschließenden Handeln frei. Nehmen Sie deshalb bitte Ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst! Zehnmal im Koalitionsvertrag, dreimal in der Rede von Herrn Hein. Entwickeln Sie einen klaren und konkreten Fahrplan für das klimaneutrale Industrieland, und bitte, bitte setzen Sie ihn danach auch um! – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort für den SSW hat Sybilla Nitsch.

Diese Rede einzeln zitieren

Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Tatsächlich sprechen wir von diesem Mysterium des klimaneutralen Industrielands schon sehr lange, weil wir in Schleswig-Holstein alle wissen, dass wir die besten Voraussetzungen dafür haben, die klimaneutrale Industrieregion zu werden, die wir aber immer noch nicht sind. Mit der Ansiedlung von Northvolt sah es ja kurzzeitig so aus, als würde es jetzt endlich richtig losgehen. Aber wenn wir ehrlich sind, geht es bei uns im Land immer noch nicht richtig los. Wir produzieren jede Menge erneuerbare Energie – das ist unser Standortfaktor –, die wir dann irgendwo hin transportieren, wo wir viel Energie brauchen. Ein großes Problem, das wir immer noch haben, ist: Wir schalten viel Energie ab, weil sie nicht immer zeitgerecht gebraucht wird. Schleswig-Holstein, kann man sagen, liegt leider wirtschaftlich immer noch im Dornröschenschlaf – auch nach vier Jahren Schwarz-Grün mit der Ansage, Industrieland werden zu wollen. Das ist längst nicht nur von Nachteil, denn auch Industrie verbraucht viel Platz im Land. Wir haben ein sehr kleines Land und müssen sehr gut darauf achten, wo wir Veränderungen vornehmen. Wir brauchen aber natürlich Arbeitsplätze, um die Zukunftspotenziale mit den jungen und gut ausgebildeten Leuten hier im Land zu behalten. Insofern begrüßen wir den Antrag der FDP und der Koalition in Teilen – das will ich an der Stelle schon einmal betonen –, dass es nämlich richtig ist, bei der Produktion von Netto-Null-Technologien die Stärken von Schleswig-Holstein auszuspielen und sich dann auf den Weg zu machen, ein Net Zero Valley zu etablieren. Ja, auch mir ist von den Gesprächen mit den Wirtschaftsförderungsgesellschaften bekannt, dass sich viele Regionen – Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg et cetera – mit so einer Initiative anfreunden können und wirklich Lust darauf haben. Aber ein Signal kam aus den Wirtschaftsförderungsgesellschaften ganz eindeutig, nämlich dass die Landesregierung initiativ werden muss, um diese Programme beim Bund anzumelden. Diese Signale haben wir auch aus Brandenburg und Sachsen bekommen, wo man in der Lausitz zum Beispiel schon eine Vorreiterregion ist. Deswegen hat die Landesregierung hier eine steuernde Rolle, und das braucht man nicht weichzuspülen, wie der Kollege Hein das gemacht hat, indem man sagt: Wir machen das ja alles schon. – Ja, wir machen richtig viel, aber wir machen eben nicht das, und die Landesregierung muss das steuern. Was wir richtig gut finden, ist der Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft, aber bitte eine echte grüne Wasserstoffwirtschaft, nämlich da, wo nicht abfließender Strom aus erneuerbaren Energien sonst nicht gebraucht würde. Was aber gar nicht geht – da kommen wir zu dem großen Punkt der beiden Anträge, der dazu führt, dass wir sie ablehnen –, ist das Greenwashing von Wasserstoff. Genau das ist, was passiert, wenn die FDP und die Koalition von CO -Projekten unter dem Meer sprechen. Wir pro2 duzieren grauen Wasserstoff – das ist so angedacht, wenn man die Pläne der Bundesregierung genauer studiert –, verpressen das CO und nennen ihn dann 2 blauen Wasserstoff. Dann tun wir alle so, als wäre das eine saubere Lösung. Es ist aber eben keine saubere Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall SSW und SPD) Außerdem: Welchen Mehrwert soll dieser Wasserstoff haben? Dann können wir auch weiterhin einfach Energie aus Gas nehmen und dann das CO 2 verpressen. Das wäre ehrlicher. Da sparen wir uns den Umweg über den Wasserstoff. Nur lässt sich Erdgas ja so schwer als klimaneutral labeln, und da liegt der Hund dann begraben. Ich sage Ihnen an der Stelle noch einmal ganz deutlich: Diese Strategien sind Augenwischerei. Wir als SSW machen die nicht mit. Was neue Ansiedlungen angeht, unterstütze ich den Ansatz, die WTSH bei der Vermarktung großer Flächen stärker einzubinden. Das ist tatsächlich ein guter Ansatz, und ich bin nicht bei der SPD zu sagen, dass wir wieder eine neue Gesellschaft brau- (Sybilla Nitsch) chen. Wir haben starke Gesellschaften im Land, die sogenannten Entwicklungsgesellschaften, die sich vor allen Dingen an der Westküste gebildet haben. Wenn wir die noch zielgerichteter durch eine gestärkte WTSH unterstützen, dann ist das der richtige Weg, um die Regionen zielgerichtet zu entwickeln. (Beifall SSW) Eine Sache, über die wir aber auch sprechen müssen, ist die Prioritätensetzung. Wenn wir sagen, wir wollen neue Industrie ansiedeln, dann müssen wir uns anschauen: Wo soll das stattfinden? Wir müssen uns viel mehr damit beschäftigen, dass wir zum Beispiel Flächen recyceln, die brachliegen und auch schon einmal Industrieflächen waren. Wir müssen kreativ schauen, wo wir große zusammenhängende Flächen so wie in Heide finden, und müssen das mit unseren Nachhaltigkeitszielen und mit den Zielen im Flächenmanagement vereinen. Da liegen die Aufgaben. Das sind die Punkte, die wir konstruktiv begleiten werden. Aber aus den genannten Gründen lehnen wir beide Anträge ab. – Danke. (Beifall SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich Kollege Dr. Bernd Buchholz gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin aus drei Gründen hier noch einmal nach vorne gegangen. Der erste Grund ist, Frau Kollegin Nitsch und auch die SPD: Wir werden jetzt hier keine CCS-Diskussion führen können. (Zurufe SPD) Aber ich bitte, trotzdem noch einmal darüber nachzudenken, dass es nicht um eine Produktion von Wasserstoff mit dem Abscheiden von C‑Atomen geht, die dann irgendwo im Boden verpresst werden sollen, sondern dass es zum Beispiel an der Westküste darum geht, dass eine Zementproduktion in klimaneutraler Art und Weise ohne das Zuführen von C‑Atomen nicht möglich ist. Das heißt, Sie werden irgendwo C‑Atome sammeln müssen. Wenn Sie die sammeln müssen, müssen Sie sie auch irgendwo speichern. Wenn da drüben im GEOMAR-Institut Wissenschaftler, und zwar Naturwissenschaftler, sagen, dass es wichtig ist, zu solchen Technologien zu kommen, eben notfalls unter dem Meer – alles in Ordnung –, dann sollten Sie wenigstens zuhören, weil Sie sonst keine Anträge mehr stellen dürfen, in denen irgendwelche evidenzbasierten Politikansätze verfolgt werden. Das hat nämlich nichts mehr mit Wissenschaftlichkeit zu tun. (Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Dr. Buchholz, lassen Sie eine Frage von Herrn Stender zu?

Diese Rede einzeln zitieren

Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Weil Sie uns ja gerade angesprochen haben, will ich noch einmal klarstellen, was unsere Haltung zu dem Thema CCS ist. Wir hatten dazu eine umfangreiche Debatte und einen Beschluss auf unserem Landesparteirat. Darin steht eine grundsätzliche Ablehnung, aber es ist auch ausdrücklich die Möglichkeit der Ausnahmen für das eng begrenzte Anwendungsfeld derzeit unvermeidbarer Treibhausgasemissionen bei der Zement- und Kalkindustrie, für Bereiche der Grundstoffchemie und die Müllverbrennung – das wird offengelassen – vorgesehen, wenn es für solche Restemissionen passgenauer Lösungen bedarf. Auch in diesen Bereichen müssen aber zunächst vorrangig alle CO -Redukti2 onspotenziale ausgeschöpft werden. – Das haben wir damals beschlossen, und das ist genau das, was ich eben zu Holcim gesagt habe. Das ist in Ordnung. Das möchte ich hier noch einmal klarstellen. – Es ist okay, Herr Kollege Stender. An der Stelle sind Sie vielleicht ein Stück weiter als der SSW, das mag sein. Trotzdem fände ich es gut, sich insgesamt ein bisschen neutraler zu diesen Technologien zu verhalten. Gehen wir doch einfach einmal weg davon, dass wir allen unterstellen, dass sie nur weiter an der C‑Emission interessiert sind, wenn sie sagen, dass CCS ein wichtiges Thema ist! Diese Grundunterstellung ist falsch. Wir werden einfach nur – – (Beifall FDP und CDU) Ich habe jetzt hier keine Gelegenheit, darauf tiefer einzugehen. Das Zweite, was mir wichtig zu sagen ist: Der Kollege Hein stellt sich hier hin und sagt: Ja, aber unser (Dr. Bernd Buchholz) Ansatz mit dem Flächenmanagement, das ist doch das liberalere, denn wir überlassen es den Privaten! – Man könnte viel den Privaten überlassen. Man muss sich aber immer die Frage stellen: Welche lenkende Aufgabe hat denn eine Landesregierung wirklich? Dass Ihre Ansiedlungsstrategie im letzten Jahr die schlechteste aller Zeiten war – – (Zuruf: Oh!) – Da kann man jetzt „Oh“ sagen und bedauern, aber es ist die schlechteste aller Zeiten! (Beifall FDP und SPD) Das einzig große Ansiedlungsprojekt, das im Vorjahr drinsteckte, ist inzwischen gescheitert. Das war Northvolt. Bei zwei Ansiedlungsbilanzen hintereinander sehen wir, dass das nicht mehr so funktioniert wie in der Vergangenheit. Das hat viel damit zu tun, dass unsere Wirtschaftsförderer im Lande Grundstücksanfragen mit über 20 Hektar einfach schlicht mit Nein beantworten müssen. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, kann ich nur bestätigen!) Das müssen wir mal zur Kenntnis nehmen. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Deshalb ist es doch sinnvoll an der Stelle, dann zu sagen: Lasst uns das lieber auch mit einem aktiv steuernden Flächenmanagement machen. Übrigens machen das die Wirtschaftsförderer in den Regionen doch auch: Die WHS in Stormarn, in Segeberg, in Pinneberg – überall wird aktives Flächenmanagement betrieben. Nur die WTSH versetzen Sie nicht in die Lage, auch tatsächlich auf eine Anfrage ein richtiges Angebot zu machen. Der dritte Punkt ist, Frau Kollegin Waldeck: Ich habe sicherlich schon viel Schrott in meinem Leben vorgeschlagen. (Beifall Annabell Krämer [FDP], Lukas Kilian [CDU] und Sybilla Nitsch [SSW] – Zurufe) Da bin ich ganz sicher. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Hat das Protokoll das?) – Das kommt ins Protokoll. Ich habe auch schon viele Fehler gemacht in meinem Leben, (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Sybilla Nitsch [SSW] – Werner Kalinka [CDU]: Nennen Sie mal Beispiele! – Zuruf Peter Lehnert [CDU]) übrigens mit Sicherheit auch als Minister. Da ist bestimmt vieles falsch gelaufen, obwohl ich mir zutraue, am Abschluss zu sagen, dass man – – (Heiterkeit – Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW] – Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Buchholz, Sie wollten sicher noch einen Satz sagen, aber leider ist Ihre Zeit vorbei.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Aber eines, Frau Kollegin Waldeck, habe ich nie: Nur weil ich einen Ideenwettbewerb für die Bäderbahn initiiert habe, habe ich mir das Thema Lufttaxi für die Bäderbahn nicht zu eigen gemacht, beim besten Willen nicht. Das finden Sie da auch nicht. NAH.SH hat einen Ideenwettbewerb ausgeschrieben.

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Herr Buchholz, Ihre Zeit ist eigentlich abgelaufen. Wollen Sie sie durch eine Frage von Frau Waldeck noch verlängern?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernd Buchholz FDP

Unbedingt! (Lukas Kilian [CDU]: Jetzt kommt die Bodenhaftung!)

Diese Rede einzeln zitieren

Nelly Waldeck GRÜNE

Würden Sie mir zustimmen, dass man, wenn man als Minister einen Ideenwettbewerb ausschreibt und eine Idee mit einem Preis kürt, sich zumindest die Option offenhält, dass das eine Idee ist? (Heiterkeit) Denn den vierten Preis dieses Projektes hat die Hamburger Bewerbergruppe ioki mit dem Ideenzug mit einem elektrisch betriebenen Flugtaxi, dem sogenannten Volocopter, bekommen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) – Liebe Frau Waldeck, wir können das ins Scherzhafte ziehen, aber Sie wissen auch, was Ideenwettbewerbe sind und dass Ideenwettbewerbe Jurys haben. Der Überbringer des Preises ist nicht un- (Dr. Bernd Buchholz) bedingt derjenige, der die Jury majorisiert und anschließend sagt: „Es ist so!“, sondern man übergibt denen einen Preis, weil das in der Tat innovative Ansätze hatte. (Zurufe) Dann müssen Sie auch zugeben: In diesem Ideenwettbewerb haben andere Ideen gewonnen, übrigens solche, die durchaus Realisierungschancen gehabt hätten, wenn man nicht über Jahre verbaselt hätte, an der Bäderbahn tatsächlich mal mit neuen und innovativen Vorschlägen weiterzumachen, statt immer die alte Bimmelbahn präferieren zu wollen. Aber lassen wir es an der Stelle. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Ich jedenfalls habe mir den Vorschlag insoweit nicht zu eigen gemacht, das bitte ich zu berücksichtigen. Wenn wir jetzt zu einer gemeinsamen Überweisung der Anträge in den Ausschuss kommen, haben wir Gelegenheit, noch zu diskutieren. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank. (Beifall FDP – Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Kollege Andreas Hein.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Hein CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist es wichtig, dass wir hier noch einmal darüber sprechen, wozu wir eigentlich diesen Antrag oder die Anträge haben. Das ist das Net Zero Valley. Da geht es nicht darum, über CCSTechnologien zu sprechen; Kollege Buchholz hat es gerade gesagt. Es geht vor allen Dingen darum, das man das C‑Atom braucht, um am Ende des Tages andere Produkte zu fertigen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Aber Sie haben das doch im Antrag!) Wenn wir über Klimaneutralität sprechen und darüber, ob wir sie anders herstellen wollen, ob wir fossile Energieträger vermeiden wollen, dann müssen wir logischerweise mit der Nutzung von erneuerbaren Energien das C aus den sogenannten vermeidbaren Restemissionen, hier zum Beispiel vom Zementwerk Holcim, nutzen, um beispielsweise zu Methanol zu kommen – über klimaneutralen Wasserstoff zu Methanol und dann eben weiter: Ob Sie in die Kunststoffproduktion gehen, in die Schäume oder in die Kraftstoffe, alles ist damit möglich. (Serpil Midyatli [SPD]: Kann man aber auch grün erzeugen!) Aber hier ist das Bild eigentlich noch größer. Es geht darum, an strategischen Stellen in Europa und zum Beispiel bei uns in Schleswig-Holstein, in ausgewählten Gebieten, die sich das zutrauen, die das möchten, so etwas zu entwickeln. Hier hat sich das Clean Energy Valley auf den Weg gemacht, schon 2023, also bevor überhaupt das Net Zero Valley auf der europäischen Ebene richtig aufs Tapet kam, zu sagen: Wir haken uns unter, und wir wollen unsere Region gemeinschaftlich entwickeln. Darum geht es. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wir möchten diese klimaneutralen Möglichkeiten nutzen, und das bei uns in Schleswig-Holstein. Wir haben ideale Voraussetzungen mit unseren erneuerbaren Energien, aber auch mit den anderen Voraussetzungen – ich habe es gesagt –, mit unseren Küsten, mit unseren Häfen und den weiteren. Das ist doch das, was wir eigentlich wollen und müssen. Wir wollen klimaneutral werden, wir müssen klimaneutral werden. Wie können wir das am allerbesten erreichen? – Da macht es Sinn, dass wir uns unterhaken und alle gemeinsam daran arbeiten, wie wir dieses Ziel erreichen können. Noch einmal zu den Flächen: Man kann sich vortrefflich darüber streiten, welches der beste Weg ist. Wir haben mit den Wirtschaftsförderungseinheiten gesprochen. Am Ende des Tages sagen sie: Lasst uns das machen. Wir nehmen die private Wirtschaft mit, wir haken uns unter! – Natürlich muss die Landesregierung mit der WTSH-Steuerung dabei sein und unterstützen. Aber Sie sagen selber, wir sind dort vielleicht sogar etwas schneller. Wenn wir in dem Prozess sind, dann kann man ja vielleicht an dem Prozess arbeiten. Das muss das Ziel sein: gemeinschaftlich an diesem Ziel zu arbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Eka von Kalben

Das Wort hat jetzt für die Landesregierung Minister Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Markt für saubere Energietechnologien zählt zu den am stärksten wachsenden Märkten weltweit. Investitionen in saubere Technologien sind kein europäischer oder gar schleswig-holsteinischer Sonderweg, sondern ein globaler Trend. China, Japan und Kanada sind bekannte Beispiele. Auch die USA hatten sich unter Joe Biden auf den Weg gemacht. Zurzeit werden doppelt so viele Windräder in China gebaut wie im ganzen Rest der Welt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass diejenigen den größten Wettbewerbsvorteil in der Zukunft haben werden, die die Technologien entwickeln und herstellen, die das Fundament der Wirtschaft von morgen bilden. Die Wirtschaft von morgen ist eine klimaneutrale Wirtschaft. Wir werden dazugehören. Schleswig-Holstein ist Energiewende-Vorreiter in Deutschland und eine der Gunstregionen der Energiewende und der sauberen Technologien in ganz Europa. Wir sind Energiewende-Vorreiterland. Wir haben gut vorgearbeitet in puncto Umbau des Energiesystems. Wir machen mit grünem Strom, Netzen und Umspannwerken Industriepolitik. Das ist eine unserer Kernkompetenzen. Deshalb ist Klimaneutralität 2040 in Schleswig-Holstein machbar und eine Vision für unser Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Das machen wir gemeinsam mit der Wirtschaft, und das macht uns stark. Wir teilen deshalb als Landesregierung viele der Ziele, die in den heute vorliegenden Anträgen formuliert sind. Ausgangspunkt beider Anträge ist der Net Zero Industry Act der Europäischen Union. Dazu drei Anmerkungen: Erstens ist Europa der Rahmen für die Industriepolitik. Das bedeutet, der Umbau der Industrie findet nicht national isoliert statt. Die großen Weichen werden auf europäischer Ebene gestellt. Genau da setzt der Net Zero Industry Act an. Er ist die Antwort Europas auf den weltweiten Wettbewerb um grüne Technologien, und er ist die Chance, dass wir Schleswig-Holstein auf die europäische Landkarte setzen. Der Net Zero Industry Act beschleunigt Genehmigungsverfahren, er stärkt europäische Lieferketten und erhält Wertschöpfung im EU-Binnenmarkt. Zweitens ist Schleswig-Holstein prädestiniert für ein Net Zero Valley. Wir produzieren heute rechnerisch 200 Prozent unseres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Das ist ein Fundament, die Industrie mit grünem Strom und Wasserstoff zu versorgen. Wir verfügen in Brunsbüttel, Kiel, Lübeck und Flensburg über leistungsfähige Häfen für Import, Export und Logistik grüner Technologien. Wir haben hier die Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, die längst an Lösungen für klimaneutrale Produktion forschen und arbeiten. Wir haben hier die Unternehmen, die längst ihr Geld mit den sauberen Technologien verdienen. Wir haben Unternehmen, die bereit sind für Investitionen in eine Umstellung ihrer Produktion. Ich war letzten Freitag bei den Unternehmen in Brunsbüttel, und ich habe gehört, dass 2040 machbar ist, gewollt ist und dass die Transformation als Chance für diese Unternehmen gesehen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben hier in Schleswig-Holstein Regionen, die bereits eine Initiative gestartet haben, um sich für Net Zero Valley in Schleswig-Holstein zu bewerben. Erste Ideen dafür wurden übrigens schon in Brüssel vorgestellt. Mein Staatssekretär war dabei und hat die Pläne aktiv vorgestellt. Diese Dynamik aus den Regionen wird mit dem Antrag aufgenommen und unterstützt. Das begrüße ich. Wir werden uns beim Bund und bei der EU entsprechend für die Anerkennung eines Net Zero Valleys Schleswig-Holstein einsetzen und die Regionen bei der Erarbeitung eines Antrags unterstützen. Das ist aktive Standortpolitik, und das ist Politik für Klima und Innovation. Drittens kann Schleswig-Holstein von den Chancen des Net Zero Industry Act nur profitieren. Wir als Landesregierung haben mit dem Projekt Carbon2Business der Firma Holcim am Standort Lägerdorf deutschlandweit das erste strategische Projekt gemäß dem Net Zero Industry Act ausgewiesen. Wir wollen CO vermeiden und, wenn es 2 nicht geht, aktiv nutzen, nicht einfach nur verpressen. Das bedeutet, wir unterstützen Technologien zur CO -Nutzung, zur Herstellung von grünen Chemi2 kalien, zur Elektrifizierung und zur Kreislaufwirtschaft. Genau von solchen Projekten werden in den nächsten 10 bis 15 Jahren weitere Standorte im Land entstehen. So schaffen wir eine industrielle Wertschöpfung, die heute, morgen und übermorgen öko- (Minister Tobias Goldschmidt) logisch verantwortbar und ökonomisch tragfähig ist. Allerdings wird durch den Net Zero Industry Act die Welt nicht neu erfunden. Von den heute angesprochenen Themen bearbeiten wir in SchleswigHolstein viele schon lange. Dazu gehören schnelle Genehmigungsverfahren, die häufig in SchleswigHolstein schneller sind als vom Net Zero Industry Act vorgesehen. Wir unterstützen strategische Projekte wie zum Beispiel die Projekte von Holcim. Wir entwickeln saubere Technologien, siehe das Projekt Rondo bei Covestro. Wir weisen neue Gewerbeflächen aus, siehe den Gewerbeflächenentwicklungsfonds und siehe die Gewerbeflächen rund um die Umspannwerke. Die Idee der grünen Steckdose ist in Schleswig-Holstein geboren. Der Net Zero Industry Act kann natürlich – und wird es auch tun – die Gelegenheit bieten, dass wir als Land neue Unterstützungen unterhalten, Fördermittel akquirieren können und neue Instrumente für uns nutzen. Die grüne Energie ist da in Schleswig-Holstein, das ist eine, das ist die Voraussetzung, aber das Entscheidende ist: Schleswig-Holstein übersetzt diese grüne Energie in Wertschöpfung, in Zukunft. Schleswig-Holstein zeigt, dass Klimaschutz und Wettbewerb kein Widerspruch sind, sondern dass sie sich bedingen. Sie sind die Grundlage einer modernen, zukunftszugewandten Industriepolitik. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp einem Jahr hat der Landtag ein einstimmiges Signal nach Berlin und Brüssel gesendet: Wir stehen für starke europäische Regionen, für Subsidiarität und für vor Ort verantwortete Förderpolitik, und wir haben uns gegen zentralistische Experimente mit den Agrar- und Regionalfonds positioniert, denn Schleswig-Holstein profitiert seit Jahrzehnten substanziell von einer bedarfsgerechten, regional gesteuerten Kohäsions- und Strukturpolitik. Heute liegt uns das Thema erneut vor – diesmal mit zwei konkurrierenden Anträgen von SPD sowie CDU und Grünen. Beide bekennen sich ausdrücklich zu starken Regionen und lehnen die von der Kommission vorgeschlagene Zentralisierung und das Zusammenlegen elementarer Politikbereiche ab. Der SPD-Antrag ergänzt zudem, alle EU-geförderten Projekte automatisch auf ihr Verstetigungspotenzial zu prüfen. Der Alternativantrag von CDU und Grünen weist unter anderem auf die Bedrohung von AktivRegionen und INTERREG hin und fordert, das LIFE-Programm nicht in den Wettbewerbsfonds zu integrieren. Im Kern ziehen aber beide Vorlagen am gleichen Strang – und das ist gut so. Was hat sich in Brüssel getan? Die Kommission hat am 16. Juli 2025 ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 vorgelegt – ein nahezu 2‑Billionen-Euro-Haushalt, stärker flexibilisiert und mit neuen Eigenmitteln, beispielsweise durch einen Unternehmensbeitrag für Europa durch große Unternehmen. Zugleich wird eine Neugestaltung versprochen: gebündelte Programme, schnellere Umsteuerung, einheitlichere Regeln. Das klingt Anhang Protokoll nach Effizienz, kann aber – falsch umgesetzt – die regionale Steuerung schwächen. Konkret sieht die Kommission Nationale und Regionale Partnerschaftspläne vor: ein Gesamtplan pro Mitgliedstaat, der Kohäsion, Agrar, Fischerei, Soziales und Sicherheit unter einem kohärenten Dach bündelt – mit Mindestquoten für sozialpolitische und klimapolitische Ziele. Das verbirgt den politischen Preis, dass Prioritäten künftig primär national austariert und damit weiter vom Ort der Wirkung entfernt werden. Genau davor haben wir 2024 gewarnt. Besonders kritisch sehen wir die neue Verschuldungsschiene: Neben einem Krisenmechanismus mit bis zu 400 Milliarden Euro Darlehen will die Kommission das neue Instrument Catalyst Europe mit 150 Milliarden Euro Kreditvolumen auflegen – Mittel, die in die Partnerschaftspläne fließen sollen. Kredit ist nicht gleich Zuschuss; er erzeugt Rückzahlungsverpflichtungen, Anreizverschiebungen und Abhängigkeiten. Für fiskalisch starke Mitgliedstaaten ist der Zinsvorteil gering, für andere wird er zum Euro-Bonds-light-Ersatz. Wir sollten hier noch einmal ganz genau hinsehen. Unsere liberale Messlatte bleibt: Europa soll insbesondere strategische Herausforderungen angehen und nicht die Problemlösungskompetenz der Regionalebene auf höhere Ebenen verlagern. Wir brauchen eine leistungsfähige Kohäsions- und Agrarpolitik – aber ohne faktische Mittelverlagerung in zentrale Töpfe und ohne schleichende Schuldenvergemeinschaftung. Catalyst Europe mag Investitionen hebeln, doch die Governance-Fragen, die Verteilwirkungen und die fiskalische Verantwortung sind offen. Schleswig-Holstein hat kein Interesse an Instrumenten, die am Ende die Sichtbarkeit europäischer Förderung vor Ort schmälern und die Einflussmöglichkeiten der Regionen verwässern. Unser Verfahrensvorschlag: Um das klar erkennbare Potenzial der inhaltlichen Schnittmengen bestmöglich zu nutzen und – wie in der Vergangenheit – ein starkes gemeinsames Signal zu senden, schlagen wir vor, beide Anträge zur weiteren Beratung an den Europaausschuss zu überweisen. SchleswigHolstein ist europäisch erfolgreich, wenn Europa vor Ort ankommt – sichtbar und subsidiär. Das gelingt nicht mit immer größeren, immer zentraleren Töpfen, sondern mit klaren Zuständigkeiten, (Dr. Heiner Garg) guter Governance und verlässlichen Mitteln in den Regionen. – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren