Dr. Kai Dolgner
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen hier noch einmal etwas aufklären, was Kollege Buchholz angesprochen hat. Es war mitnichten so, dass die SPD nicht bereit gewesen wäre, die Streichung der Gleichheit des analogen und persönlichen Zugangs mit dem digitalen Zugang mitzutragen. Eine Priorisierung wäre gar kein Problem gewesen. Wir hatten vorgeschlagen – das ist in der Öffentlichkeit ein bisschen anders dargestellt worden –, dass man dann in der Gesetzesbegründung eine Erläuterung vornimmt, um den Menschen die Ängste zu nehmen. Die haben Sie von uns bekommen, und die Erläuterung lese ich jetzt einmal vor: „Gleichwohl ist zu gewährleisten, dass auch weiterhin jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit haben muss, Gerichten und Behörden ihr oder sein Anliegen auch in schriftlicher Form oder persönlich zu übermitteln und vorzutragen. Absatz 3 stellt daher sicher, dass den Betroffenen keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile dadurch erwachsen dürfen, dass sie statt der digitalen den Weg der analogen Kommunikation wählen, auch wenn die Bearbeitung entsprechender Verwaltungsvorgänge digitalisiert erfolgt. Ein faktischer Zwang zur ausschließlichen Nutzung eines digitalen Zugangsweges ist daher zu vermeiden.“ Diese Begründung haben Sie abgelehnt. Da frage ich mich nach Ihren Versicherungen und Beteuerungen: Warum? (Beifall SPD) Der Kollege Petersdotter behauptet, dass man die Akten dann nicht digital verwalten könnte – doch, mit der Begründung und der Auslegung wäre das möglich. Die Vorgänge dürfen weiterhin digital angelegt und verwaltet werden. Es ist nur sicherzustellen, dass ich niemanden zum digitalen Zugang zwinge. Das kann auch ein Digitallotse sicherstellen, an den ich mich wende. Auch das haben wir erläutert. – Da brauchen Sie nicht mit dem Kopf zu schütteln; Sie wollten das nicht. Ich weiß immer noch nicht, warum Sie das nicht wollen.
